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Parklicht-frage (audi O.ä)


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Hallo allerseits,

 

wir haben gerade im Kollegenkreis ein unerhört wichtiges Thema diskutiert.

Es ging ob die Frage, ob eine 'halbseitiges' Parklicht wie es z.B. bei Audi/VW verwendet wird

nach StV(Z)O pauschal zulässig ist. Insbesondere beim Einsatz agO.

(halbseitiges Parklicht : nur die Standlichtlampe und das Rücklicht einer Fahrzeugseite leuchtet)

 

Ein Kollege meinte, dass es nicht zulässig sei, ein Auto mit diesem halbseitigen Parklicht agO abzustellen.

(Sofern ein entsprechender Parkstreifen vorhanden ist ;-) )

Wenn, dann müsse man das komplette Standlicht anlassen (was bei vielen Autos dann ja auch

Instrumenten- und Kennzeichenleuchte mit einschaltet)

Gibt es tatsächlich eine derartige Regelung ?

Angeblich will der Kollege das in der Fahrschule vor ca. 15 Jahren gelernt haben ...

 

Ich kenne das nicht (habe aber auch noch kein Auto mit einer solchen Schaltung gefahren),

allerdings findet sich auch in der Betriebsanleitung des Audi's des besagten Kollegen auch kein Hinweis

darauf. Kann man sich auf diese Weise wirklich ein Verwarnungsgeld einhandeln ?

 

Ich gebe die Frage hiermit mal an die Experten hier weiter.

 

Gruß,

AnReRa

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Doch, das Parklicht ist genau dazu da, um ein Auto nach StVO abzusichern. Einzuschalten auf der Seite, auf der die anderen Fahrzeuge an dem Hindernis vorbei müssen. Außerdem ist die Batterie dann nicht so schnell leer, wenn nur zwei statt 4 Lampen leuchten.

 

§17 (4) StVO: Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandten Seite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
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Guest Pferdestehler

Kenne das genauso wie Dein Kollege. Das einseitige Parklicht sei rein freiwillige Zusatzbeleuchtung und außerorts nicht zulässig/ausreichend. Ob's stimmt...

 

Meine das auch in der Gesetzessammlung im VP mal nachgelesen zu haben, weiß aber nicht mehr den Paragraphen. In §17 StVO ist agO nur von einer "geeigneten" Beleuchtung die Rede. Möglicherweise war das auslegungsfähig und wurde später durch Ergänzungen oder Urteile präzisiert.

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Ich kenne das nicht (habe aber auch noch kein Auto mit einer solchen Schaltung gefahren),

allerdings findet sich auch in der Betriebsanleitung des Audi's des besagten Kollegen auch kein Hinweis

darauf.

 

Jedes Kfz hat diese Schaltung. Einfach Zündung ausschalten und den Blinkerhebel nach oben oder unten drücken ... :70:

 

Gruss

Spritsparer

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So etwas gab es sogar schon beim Trabi, leider hat mein vor 3 Monaten erworbenes neues Auto auch kein derartiges Parklicht.

 

In diesem Zusammenhang fällt mir allerdings auf, dass heutzutage niemand mehr das Stand- oder Parklicht benutzt.

Selbst an den dunkelsten Stellen wird in der Regel ohne jegliches Licht geparkt.

 

Mfg

Klaus

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Beim Fahren nutzen das sehr viele. Sehe jeden Morgen Unmengen davon. :wub:

 

Generell ist dagegen ja bei guter Sicht etc. nichts einzuwenden...allerdings gibt es leider auch genug Leute die unabhängig von der aktuellen Wetterlage nur das Standlicht benutzen...erst gestern Morgen wieder einige solcher Spezialisten im Nebel gesehen...natürlich entsprechend spät....

 

Gruss

 

Raubritter

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Guest Pferdestehler

Das meinte ich auch. Ich muß im Winterhalbjahr immer im Dunkeln zur Arbeit und wieder zurück. Ich bin mir inzwischen ziemlich sicher, daß das Problem bei den Leuten ist, daß die von Autos schlicht keine Ahnung zu haben scheinen. Die denken "ein Klick -> Licht", weil die Armaturenbeleuchtung ja dann auch schon an ist, und "zwei Klicks -> Fernlicht", ist ja alles so hell hier, nee lieber wieder zurück auf einen Klick. Wird schon stimmen... :wub:

 

Elende Unfähige... :wub::mecker:

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Das stimmt nicht. Dazu muss man das Parklicht schon mind. 24 Stunden anlassen.

Habe es selbst schon 8 Stunden am Stück angehabt, als ich in dichtem Nebel innerorts Angst um mein Auto hatte :wub:

 

Vorne 5 Watt, hinten 5 Watt. 10 Watt macht einen Strom von 0,83 A.

Bei einer Batterie mit 43 Ah kann man da schon eine Weile das Licht brennen lassen, bevor der Reststrom zum Starten nicht mehr reicht.

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Hallo,

 

ich denke der Gesetztext den @dagegen gepostet hat sagt genug,

Es wird zwar nicht indeutig agO verboten, ist aber eindeutig nur igO erlaubt.

 

Und die Frage zielte tatsächlich grundlegend auf den Stromverbrauch des

'echten' Standlichts im Vergleich zum 'Parklicht'.

Der Kollege fährt einen A4 der ersten Generation und bei Ihm gibt es das

Oarklicht eben nur einseitig links oder rechts. Bei Lichtschalterposition 'Standlicht'

leuchtet neben den 4 Aussenleuchten ( :cop01: ) eben noch die Nummernschildbeleuchtung (2 x 5W)

die Instrumentenbeleuchtung (ca. 10x 2W) sowie Schalter-und Radiobeleuchtung.

 

Extra Parklichtschaltungen kenne ich von Fiat (Zündschlüssel nach mechanischer Freigabe

weiter als 'AUS' drehen ( Wobei das dann das volle Standlicht (s.o.) eingeschaltet )

oder bei Ford, wo man den Licht(dreh)schalter mit sanfter Gewalt über den 'AUS'-Zustand

drehen kann. Dann leuchten aber nur die 4 Aussenlampen und das auch nur, wenn der Zündschlüssel

auf 'AUS' steht.

 

@Nudel

Die Logik bei den Lichtschaltern ist aber auch verkehrt. Es ist einfach unnatürlich, dass man für die Normalstellung zwei Mal schalten muss.

Und wie soll das dann mit Standlicht/Parklicht oder Standlicht + Nebelscheinwerfer funktionieren ?

 

@dagegen

Bei einer Batterie mit 43 Ah kann man da schon eine Weile das Licht brennen lassen, bevor der Reststrom zum Starten nicht mehr reicht.

Vorne 5 Watt, hinten 5 Watt. 10 Watt macht einen Strom von 0,83 A.

Es ging um das normale Standlicht (nicht das 'halbe' Parklicht)

Da bist Du also mindestens bei 4 x 5 W also 1.67 A bei 24h also 40Ah. Das reicht definitiv nicht mehr zum Starten ....

Beim Kollegen komme ich da aber eher auf einen Wert von 40-50W entsprechend also weniger als 12h Licht bis die Batterie leer ist

(wobei aber ne 80 Ah Batterie verbaut ist ...)

 

Theoretisch ansonsten richtig, wenn die Batterie neu und voll ist.

Nur leider hat die Batterie schon nach 1-2 Jahren die Nominalkapazität nicht mehr und dann sinkt auch die Startleistung mit dem Alter.

Und wie stellst Du sicher, dass die Batterie immer voll ist ?

Beim Fahren mit Festbeleuchtung/Radio/Scheibenheizung und weiterer Helferlein (beim TDI z.B. die elektrische Kühlwasserheizung) wird

die nach einem Startvorgang nur sehr langsam wieder voll (und mit fallenden Temperaturen erreicht die Batterie erst mit höherer Spannung

den Zustand 'voll' . Wenn das die Ladereglung nihct berücksichtigt wird die Batterie im Winter nie richtig voll.

Auf gilt des zu berücksichtigen, das die BAtterie eine Selbstentladung hat (je älter / je niedriger die Temperatur um so höher) und

das die Elektronik (wie z.B. Radio/Funkfernbedienung/Alarmanlage etc.) auf bei abgestelltem Auto Strom brauchen.

Warum wohl werden in den Oberklassefahrzeugen fast durchweg 2 Batterien pro Auto verbaut ....

Erweiterung deiner Liste:

Xenon Abblendlicht/-Fernlicht : 35 W (typ.)

 

GRuß,

AnReRa

 

P.S.: Von der Werkstatt habe ich mal 50% als Daumenpeilwert empfohlen bekommen ...

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Die Logik bei den Lichtschaltern ist aber auch verkehrt. Es ist einfach unnatürlich, dass man für die Normalstellung zwei Mal schalten muss.

Und wie soll das dann mit Standlicht/Parklicht oder Standlicht + Nebelscheinwerfer funktionieren ?

Das Standlicht könnte man durch eine Drehung nach links einschalten, damit es nicht versehentlich eingeschaltet wird, muss man den Schalter gleichzeitig drücken oder ziehen.

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Die Logik bei den Lichtschaltern ist aber auch verkehrt. Es ist einfach unnatürlich, dass man für die Normalstellung zwei Mal schalten muss.

Und wie soll das dann mit Standlicht/Parklicht oder Standlicht + Nebelscheinwerfer funktionieren ?

Das Standlicht könnte man durch eine Drehung nach links einschalten, damit es nicht versehentlich eingeschaltet wird, muss man den Schalter gleichzeitig drücken oder ziehen.

Zu spät. :cop01: Da liegt bei Ford schon das Parklicht (s.o.) !

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Die Logik bei den Lichtschaltern ist aber auch verkehrt. Es ist einfach unnatürlich, dass man für die Normalstellung zwei Mal schalten muss.

Und wie soll das dann mit Standlicht/Parklicht oder Standlicht + Nebelscheinwerfer funktionieren ?

Das Standlicht könnte man durch eine Drehung nach links einschalten, damit es nicht versehentlich eingeschaltet wird, muss man den Schalter gleichzeitig drücken oder ziehen.

Zu spät. :cop01: Da liegt bei Ford schon das Parklicht (s.o.) !

Dann muss Ford das halt ändern. :(

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Bei einigen Autos ist der Hebel nach einmal drehen in der Stellung "AUTO". Da kann man zumindest nichts mehr falsch machen :cop01:

 

Und das Standlicht konnte ich auch anlassen. Wenn ich den Schlüssel abziehe, geht alles aus, incl. Radio. Und wenn ich dann abschließe, geht auch die Innenbeleuchtung aus und es leuchtet nur noch das Standlicht.

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Und das Standlicht konnte ich auch anlassen. Wenn ich den Schlüssel abziehe, geht alles aus, incl. Radio. Und wenn ich dann abschließe, geht auch die Innenbeleuchtung aus und es leuchtet nur noch das Standlicht.

Das werde ich heute Abend auch mal ausprobieren.

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