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Kann ich als Mutter die Schuld auf mich nehmen?


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Hallo...

Mein Sohn wurde geblitzt in der Probezeit. Jetzt ist der Anhörungsbogen gekommen. Ich bin Halterin des PKW`s und mir wird zur Last gelegt mit 71 statt 50 gefahren zu sein. Anhörungsbogen mit aufgedrucktem Foto. Kann ich jetzt ankreuzen, daß ich die Ordnungswidrigkeit zugebe? Trotz männlichem Foto?

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Guest Turbofahrer

Wenn die BG-Stelle geschnallt hat, dass der Fahrer nicht der Halter sein kann, bekommt der H. einen Zeugenfragebogen zugeschickt. Da sie einen AB hat, stehen die Chancen gut, dass die bei der BG-Stelle nicht so gewissenhaft gearbeitet haben. :D

 

Da jetzt auch in den Behörden die Urlaubszeit losgeht, wo die Schreibtische überquellen und jeder froh ist um alles, was er schnell erledigen kann, sollte sie es auf einen Versuch ankommen lassen. Wenn sie dann tatsächlich einen BG-Bescheid kriegt aber schön die Kohle vom Sohnemann ersetzen lassen :heul:

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;) Also wie ich das verstehe, kann ich ruhig ankreuzen, daß ich die Ordnungswidrigkeit zugebe. Es ist eindeutig ein AB und mir wird die Tat auch zur Last gestellt. Auf dem Foto ist aber eindeutig eine männliche Person, also ich würde da keine Frau raus erkennen. Wird das nachdem ich zugeegeben habe nochmals überprüft??? Kann mir irgendetwas passieren???Falls es so durchgeht, ist natürlich klar, daß mein Sohn den Spaß bezahlt! Den oder die Punkte nehme ich in Kauf, hab noch keine.
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Zura:

 

Wenn Du ein bißchen "Risiko" eingehen möchtest, dann kommt ihr durchaus auch unbeschadet aus der Sache....

 

Jetzt wartest Du erst mal bis zum Ablauf der auf dem Anhörungsbogen gesetzten Frist. (wann ?)

Und wann war der Verstoß ?

 

Der Punkt ist folgender: Wenn nicht innerhalb von 3 Monaten der Fahrer gefunden wird, muß das Verfahren eingestellt werden (=Vergehen für den Fahrer verjährt).

Bei Deinem Fall kennen die Behörden den Fahrer ja noch nicht... ;)

 

 

Du könntest: (rein hypothetisch natürlich :D ):

 

- den AB am letzten Tag der Frist wegschicken und tatsächlich ankreuzen, daß Du gefahren seist

- daraufhin wird ein Bußgeldbescheid erlassen

- am letzten Tag der Widerspruchsfrist des Bußgeldbescheids legst Du per Übergabe-Einschreiben Widerspruch ein, da Du nach intensiver Prüfung deines Kalenders etc. sicher bist, daß Du am betreffenden Tag doch nicht gefahren bist

- jetzt muß die Behörde sich das Bild anschauen und den "richtigen" Fahrer finden

--> ab da sollte Dein Sohn nicht die Haustür öffnen oder zur Polizeit fahren... :P

 

Ziel ist es, dass Du 3 Monate Zeit seit dem Vergehen herausschindest.

Dann ist es für Deinen Sohn verjährt...

Und Du hast da eigentlich ganz gute Chancen, zumal Du einen AB erhalten hast - oder sieht das jemand anders ?

 

 

Fragen ?

Anregungen ?

 

 

:) MTT :)

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@ m-alpha:

 

Nein, denn jeder kann sich irren...

 

Oder weißt Du, ob Du vor 3 Wochen in der xyz-Straße gefahren bist ? :P

 

 

Man muß Dir Vorsatz nachweisen - wenn Du einen AB aber nur flüchtig begutachtest, ankreuzt und wegschickst, ist das keiner...

 

Beim BUGEBE hast Du den Irrtum dann ja erkannt - und die Behörde soll gefälligst den Fahrer finden... ;)

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Guest Guest

@ zura

 

Nun lass dich doch nicht einschüchtern, bewusst, unbewusst. Natürlich hast du dich unbewusst selbst beschuldigt. Wer will dir denn das Gegenteil beweisen? Wer will beweisen, dass du dir das Blitzfoto überhaupt angesehen hast? Und wenn du es dir angesehen hast, musst du es dir ja nicht genau angesehen haben. Stand einer mit der Stoppuhr neben dir und hat festgestellt, dass du eine halbe Stunde darauf gestarrt hast, um dann sagen zu können, sie wusste genau, wer es war, sie eine halbe Stunde lang sich das Bild angesehen. Liegt das Bild einzeln vor? Kann es nicht von deinem Enkel zum Spielen benutzt worden sein? Und der hat es dann verbummelt, bevor du es überhaupt gesehen hast? Lass doch mal deiner Fantasie freien lauf, vielleicht fallen dir noch mehr Gründe ein, warum du dich geirrt hast. Irren ist menschlich und wird nicht bestraft.

 

Es kann schlimmstenfalls passieren, dass dir die Behörde den AB zurückschickt mit der Bemerkung, das kann nicht stimmen, und der Aufforderung, nach Möglichkeit den wahren Täter zu nenne, den du dann auch noch nicht zu nennen brauchst. Bestraft wirst du jedenfalls nicht, dass du dich geirrt hast. Allerdings, wenn du den Täter nicht nennst, wird man deinen Sohn finden. Damit muss er dann rechnen.

 

Es gab mal im Fernsehen ein Bericht, dass der Sohn der Fahrer war, die Mutter der Halter. Die Mutter, die beschuldigt wurde , gab ein, dass sie nicht gefahren sei. Die Behörde wollte das nicht glauben, einfach nur deswegen, weil der Sohn lange Haare hatte.

 

Egal wie es bei euch ist. Einen Vesuch ist es allemal wert. Die Behörden sind tatsächlich manchmal überlastet und froh, wenn sie eine Sache abhaken können.

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Guest Guest

P. S. Ich merke gerade, dass du geschrieben hast, dass das Bild hinten aufgedruckt ist. In dem Fall müsste man dir beweisen, dass du den AB umgedreht und dir das Bild angesehen hast. Das ginge nur über einen Zeugen. Der wird sich doch wohl hoffentlich nicht finden lassen, bzw. bereit sein, das auszusagen.

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;) Das Bild und das Kennzeichen sind vorne auf dem AB aufgedruckt. Falls wir Glück haben und ein Bußgeldbescheid kommen sollte und ich zahle den sofort, wäre dann die Sache erledigt, oder kann dann immer noch was kommen?

Falls ein neuer AB kommt, soll ich mich dann garnicht mehr melden?

Außerdem wenn ich jetzt "zugebe" ankreuze, kann ich mich doch einfach beim Ankreuzen vertan haben, oder?? Irren ist doch menschlich, daraus kann man mir doch hoffentlich keinen Strick drehenÜbrigens finde ich es unheimlich nett, daß so viele hier antworten, hilft bestimmt ein wenig weiter.

Ich fahre übrigens in 3 Wochen in den Urlaub. Was mache ich, wenn in der Zeit ein neuer AB oder ein Bußgeldbescheid kommt??

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Das es hier nicht um Fahrverbot geht würde ich

ankreuzen, "Ich gebe den Verstoss zu" und das Ticket zahlen.

Danach ist das rechtskräftig und vorbei.

 

Selbverständlich ist Irren menschlich.

Ausserdem bist du Beschuldigte und als Beschuldigter

darf man lügen, bis die Balken brechen :-)

Nur Zeugen müssen die Wahrheit sagen !

 

Die Sache mit 3 Monate und Verjährung lohnt imho

für diesen Fall nicht, da ein Gerichtsverfahren zur

Klärung der Sache nicht unwahrscheinlich ist.

Da kann man sich verhaspeln...

 

Gruss

Daniel

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Sorry, aber das ist Unsinn.

 

Selbst WENN es zu einem Verfahren kommt, ist ihr Sohn auf jeden Fall in der Verjährung.

Dann kann er ruhig zugeben, daß er gefahren ist - es kann ihm absolut NICHTS mehr passieren...

 

 

Ich würde es so machen, wie zura es vorhat

(zura: WANN war der Verstoß, WANN läuft die Frist zur Beantwortung des AB ab ?): :P

 

Erst mal zugeben, und wenn der BuGeBe dann entsprechend spät kommt,

dagegen Widerspruch einlegen, damit der Sohn in die Verjährung kommt...

 

Danach ist es egal, ob man ihn "findet", er ist bereits in der Verjährung.... ;)

 

 

 

MTT

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Öh, auf dem AB sollte normalerweise irgendwo stehen, daß er innerhalb von 14 Tagen (?)

beantwortet werden soll, um Rechtsfolgen zu vermeiden etc. ...

 

Schau mal nach.... ;)

 

 

Das hieße (bei 14 Tagen), daß die Frist des AB erst am Do, 25. Juli abläuft.

Ich würde dann den AB erst am Freitag, 26. abschicken, da es immer eine gewisse Kulanz bei der Behörde gibt.

Der Bescheid wird dann erst in der Woche drauf bearbeitet - wir müssen ja Zeit schinden... :P

 

 

Die waren verdammt fix - die Verjährung ist erst am 26. September....

Man sollte dann mal abwarten, wann der Bugebe kommt und entscheiden, ob es sich zeitlich lohnt, den Sohn noch längere Zeit zu "verstecken" oder den einen Punkt als Mutter zu kassieren. :D

 

 

:) MTT :)

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;) Auf dem AB steht, daß er innerhalb einer Woche zurückgeschickt werden muß. Von 14 Tagen steht da nichts.

Im Übrigen bin ich ja gern bereit den Punkt zu übernehmen und mein Sohn müßte dann zahlen (ein wenig Strafe muß ja nun auch sein).

Ich frage mich nur, ob die, wenn ich den AB mit "zugeben" zrückschicke, nochmal das Foto vergleichen, oder ob die mir dann wohl sofort einen Bußgeldbescheid schicken???

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zura:

 

Gute Frage...

 

Ich würde denken, dass die froh sind, wenn jemand den Verstoß zugibt,

Dir den BUgebe schicken und die Sache abhaken... ;)

 

 

Wenn da natürlich ein übereifriger Sachbearbeiter hockt, der das Foto ansieht,

kanns anders ausgehen...

DANN mußt Du Deinen Sohn unbedingt decken - ergo: Du erkennst niemanden auf dem Foto !

Auch nicht zur Polizeiwache gehen, wenn die anrufen - Du bist nicht dazu verpflichtet. :P

Tür nicht aufmachen, Sohn bedeckt halten bis Ende September...

Wird schwierig, ist aber machbar.

 

Aber ich drücke Dir die Daumen, daß es unkompliziert abgeht ! :D

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Guest Koral

@ Gast

 

DANN mußt Du Deinen Sohn unbedingt decken - ergo: Du erkennst niemanden auf dem Foto !

Auch nicht zur Polizeiwache gehen, wenn die anrufen - Du bist nicht dazu verpflichtet. 

Tür nicht aufmachen, Sohn bedeckt halten bis Ende September...

Wird schwierig, ist aber machbar.

 

Aber ich drücke Dir die Daumen, daß es unkompliziert abgeht !

 

Sie muss ihren Sohn als nahen Verwandten nicht belasten, selbst wenn sie die Tür aufmachen würde. Wichtig wäre nur, dass der Sohn beim Türaufmachen nicht neben ihr steht.

 

Nur ich schätze, das nützt nicht viel, weil man in ihrem Unkreis auch auf dem Einwohnermeldeamt den Sohn finden und über einen Passbildableich identifizieren kann.

 

@ Zura

 

Zura, du hast unheimliches Glück, dass du beschuldigt wurdest. Wenn du dann auch noch Glück hast, dass die Behörde dich als auch Täter "schluckt" und dir den Bußgeldbescheid schickt, hast du sogar große Chancen, dass auch du nicht bestraft wirst. Du legst vier Tage vor Ende der 14 tägigen Einspruchsfrist Einspruch (Einschreibebrief mit Rückschein) gegen den Bußgeldbescheid zunächst nur mit der Begründung ein, du möchtest dich mit einem Anwalt beraten.

 

Ich war mal bei einem Anwalt, allerdings war ich der Halter= Täter. Ich wurde überführt durch Passbildabgleich, so dass ich meinem Anwalt sagte, na ja, nun haben wir wohl keine Chance mehr. Das sah er auch so. Darauf hin ging er in Urlaub. Der Bußgeldbescheid kam zu ihm, die Kopie zu mir. Die Sekretärin legte Einspruch ohne Begründung ein. Ich rief sie an und fragte, warum sie das getan hat. Sie sagte, das machen wir immer so, sozusagen vorsorglich. Der Anwalt kam aus dem Urlaub zurück. Nun ließ ich den Einspruch einfach laufen. Ich wollte mal Spaßes halber den Richter kennen lernen, auch hatte ich mir eine Dringlichkeitsbescheinigung von meinem Arbeitgeber besorgt, die ich im vorgelegt hätte, weil ich einen Monat Fahrverbot bekommen sollte.

 

Was meinst du wie lange es gedauert hat, bis der Gerichtstermin anberaumt wurde, ich müsste nach mal nachsehen, aber vier oder fünf Monate nach dem Bußgeldbescheid waren es bestimmt, zumal mein Anwalt den ersten Termin schlicht und ergreifend einfach abgesagt hatte mit der Begründung, er hätte keine Zeit. Er hatte wirklich keine Zeit. Auf den letzten Termin habe ich dann verzichtet, weil ich mir trotz Dringlichkeitsbescheinigung keine Chance ausgerechnet habe und die Reisekosten mir zu hoch waren.

 

Wenn ich nun nicht der wahre Täter gewesen wäre, wie es ja bei dir der Fall wäre, hätte ich während der Verhandlung plötzlich auf die Idee kommen können, meinen Teminkalender hervorzuholen, und zu meinem Schrecken feststellen können, dass ich ja gar nicht gefahren sein kann.

 

Die Verhandlung wäre geplatzt und der wahre Täter lange in der Verjährung.

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@MTT

 

Sorry, aber das ist Unsinn.

 

Selbst WENN es zu einem Verfahren kommt, ist ihr Sohn auf jeden Fall in der Verjährung.

Dann kann er ruhig zugeben, daß er gefahren ist - es kann ihm absolut NICHTS mehr passieren...

Stimmt, der Sohn ist raus.

Aber hast du schon vor einem tobenden Richter gestanden ?

Die sind auch nicht doof und wissen genau was da abgelaufen ist,

und drohen u.U. mit diversen Strafverfahren usw.

Für eine Mutter, die sicher nicht so abgebrüht ist wie einige hier

im Forum ist das nicht lustig...

 

Wegen einem Punkt lohnt sich das einfach nicht.

 

 

@zura

Wenn der/die Beschuldigte den Verstoss zugibt,

sieht kein Mensch mehr genauer nach.

Zahlen und gut ist...

 

(ein wenig Strafe muß ja nun auch sein).

Wie wahr :-)

 

Gruss

Daniel

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Guest Koral
Aber hast du schon vor einem tobenden Richter gestanden ?

Die sind auch nicht doof und wissen genau was da abgelaufen ist,

und drohen u.U. mit diversen Strafverfahren usw.

Für eine Mutter, die sicher nicht so abgebrüht ist wie einige hier

im Forum ist das nicht lustig...

 

Wegen einem Punkt lohnt sich das einfach nicht.

Stimmt.

 

 

@ zura

 

Vergiss es, was ich oben geschrieben habe. Es sollte eigentlich nur allgemein zeigen, wie Verzögerungen ablaufen können.

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@koral

 

Deine Ausführungen waren ja ganz interessant. Mich würde nur eines interessieren: Wie hoch waren denn die verursachten Kosten dieser Aktion? Da wurde ein Anwalt eingespannt (auch den Rechtsschutz muss jemand zahlen), die Behörde auf Trab gehalten, Gerichte behelligt, Einschreiben verschickt...

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Guest Koral

@ Steffen

 

Wie hoch waren denn die verursachten Kosten dieser Aktion?

 

Weiß ich nicht. Das weiß nur meine HUK-Rechtsschutzversicherung. Außer den normalen Gebühren und Auslagen für die Zustellung eines Bußgeldbescheides 18,12 Euro (5,62 für die Postzustellung sowie 12,50 Bearbeitungsgebühr) habe ich nichts bezahlt.

 

Mein Anwalt hatte Akkteneinsicht beantragt, zunächst nicht bekommen, weil ich noch nicht beschuldigt war, dann bekommen, z. B. Eichprotokoll der Messeinrichtung u. a., als ich mit dem Passbildableich überführt war, wegen meiner Dringlichkeitsbescheinigung mit dem Richter telefoniert. Alles Quatsch. Würde außer zum Verzögern keinen Anwalt mehr einschalten.

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Guest Helveticus

Ich kann mich nur immer wiederholen !

 

ES GIBT KEIN STRAFVERFAHREN ODER ENTSPRECHENDE KONSEQUENZEN !!!

 

Falsche Verdächtigung und Strafvereitelung gehen nur bei STRAFTATEN, nicht bei Owis !!! Auch Falschaussage geht nicht bei Polizei oder BG-Behörde. Du darfst hier lügen, daß sich die Balken biegen !!!

 

Entweder die Mama beißt in den sauren Apfel (die BG-Behörde wird das nicht nachprüfen !!!), oder es war tatsächlich auf Bußgeldbescheid sodann ein bedauerliches Versehen. Aber Achtung : Fahrtenbuchauflage droht. Da muß man wissen, wie man das genau darstellt !

 

Kleines Beispiel, das sich so oder anders ereignen könnte und das ich mir gerade erst ausgedacht habe ;) :

 

Ich fahre abends (spätabends :P ) von der Kanzlei nach Hause. Mein Auto ist auf meine Mutter zugelassen. Ich habe einen Bruder, der nicht ganz so gut aussieht wie ich, aber mir jedenfalls etwas ähnlich sieht. Wie immer fahre ich nicht 50 sondern ca. 80, hier leider 83 km/h nach Abzug der Toleranzen. Meine Mutter bekommt den Anhörungsbogen. Der bleibt erstmal 14 Tage liegen. Dann schreibt meine hinterhältige Mutter (sie wäre besser Anwalt geworden !) doch glatt, das Fahrzeug habe sich am Tattage IM BESITZE meines Bruders befunden. Er könne sicher Angaben dazu machen, wer gefahren sei. Der Bruder wohnt in Aachen und bekommt nunmehr nach ca. 3 Wochen ebenfalls einen Anhörungsbogen. Der bleibt wegen Vergesslichkeit meines Bruders liegen. Dann kommt irgendwann der Bußgeldbescheid. Mein Bruder legt Einspruch ein und zwar am letzten Tag der Frist und ohne Begründung. Nach ca. 2 Monaten geht die Sache routinemäßig an das zuständige Amtsgericht Köln. Meine Frau (auch Anwältin) bestellt sich zur Verteidigerin meines Bruders (Eifersucht !!!), beantragt Akteneinsicht uswusw. . Es folgt eine Hauptverhandlung. Vorher werde ich von dieser komischen Kollegin dann doch echt als Zeuge dafür benannt, daß nicht mein Bruder, sondern ich gefahren sei. Alte Petze :D ! Den Richter kenne ich aus vielen anderen Verfahren und er mich auch. Vor dem Saal begrüßt er mich und fragt, ob wir denn heute Familientreffen hätten und ich ihm meine Frau und meinen Bruder vorstellen wolle. Mein Bruder wird freigesprochen, bei mir ist die Sache verjährt, ich bekomme Zeugengeld und meine Frau hat schon über die Rechtsschutz meiner Mutter ca. 550 € verdient.

 

So kanns laufen. Da gibts auch keine Fahrtenbuchauflage.

 

Allseits gute Fahrt !!!

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Falsche Verdächtigung [...]gehen nur bei STRAFTATEN, nicht bei Owis !!!

 

Sorry, aber wenn du tatsächlich Anwalt bist, dann scheint Strafrecht nicht dein Fachgebiet zu sein (§ 164 Abs.2 StGB, es lohnt sich immer, den gesamten Gesetzestext zu lesen und nicht nur den ersten Absatz)

 

Gruß

Goose

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Guest Koral

Wenn ich jetzt nur noch wüsste, was das für ein Anwalt (Helveticus alias Stefan Schweitzer) in Köln ist, wäre ich glücklich. Beim nächsten Fall (und der kann durchaus schnell eintreten) wüsste ich, wo ich mit meiner Huk-Versicherung hinginge. Ich hatte in Köln letztens leider den falschen bemüht, hatte versucht, ihm die Albertomethode zu erläutern, die hätte sich gelohnt, denn ich war ja zu dem Zeitpunkt noch nicht beschuldigt, vergebens. Da gehe ich auf keinen Fall mehr hin.

 

@ Goose

 

Sorry, aber wenn du tatsächlich Anwalt bist, dann scheint Strafrecht nicht dein Fachgebiet zu sein (§ 164 Abs.2 StGB, es lohnt sich immer, den gesamten Gesetzestext zu lesen und nicht nur den ersten Absatz)

 

Ich kann mir nicht vorstellen, das unser Helveticus (alias Stefan Schweitzer) nicht den gesamten Gesetzestext gelesen hat. Dafür gelange ich immer mehr zu der Überzeugung, dass es mit einem guten Anwalt praktisch unmöglich ist, jemanden, der die Albertomethode anwendet, nach § 164 zu bestrafen.

 

Das Gegenteil habt ihr (Sheriffs) bisher noch nicht bewiesen. Alles was ihr sagt, dient nur der Einschüchterung. Eine bewährte Methode, mit der es schon ganze Unrechtsstaaten verstanden hatten, ihr Regime zu sichern.

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;) Wenn ich den AB jetzt abschicke und zugebe, was passiert dann, wenn der Bußgeldbescheid oder Zeugenbefragungsbogen kommt, wenn ich gerade im Urlaub bin und ich entweder nicht sofort bezahlen oder antworten kann??

Soll ich überhaupt, wenn ein Zeugenbefragungsbogen kommt, antworten???

Ich habe überhaupt keine Ahnung!!! Möchte aber meinem Sohn aus der patsche helfen. Ich finde, eine Chance hat er verdient! Er ist total am Ende.

Bei Wiederholung würde ich mich natürlich stur stellen.

Hat schon jemand Erfahrungen gemacht, ob Foto nochmals überprüft wird, obwohl bereits vom Halter zugegeben???

Vielen, vielen Dank für Eure Hilfestellungen!!!

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Guest Koral

@ zura

 

Wird dir der Bußgeldbescheid während deiner Abwesenheit zugeschickt, wird er nicht in deinen Briefkasten geworfen, sondern auf deiner Poststelle gelagert, wo du ihn nach deiner Abwesenheit abholen kannst. Da du keinen Einspruch einlegen willst, brennt dir nichts an. Der Bußgeldbescheid wird 14 Tage nach dem er auf deiner Poststelle abgegeben wurde rechtskräftig. Dann hast du noch einmal 14 Tage Zeit, den auf dem Bußgeldbescheid geforderten Gesamtbetrag zu zahlen. Also müsstest du 3-4 Wochen beruhigt in Urlaub fahren können.

 

Wenn die Bußgeldstelle doch noch merken sollte, dass der junge Mann auf dem Blitzbild gar nicht so recht zu deinem Mädchennamen (übrigens, schon mal daran gedacht, vielleicht hält sie deinen Vornamen auch für einen Jungennamen) und deinem (Verzeihung) etwas älteren Geburtsdatum passt, wird sie dir einen Zeugenbefragungsbogen (ZB) schicken (der wird in deinen Briefkasten geworfen), mit der Bemerkung, dass hier etwas nicht stimmen kann, und der Aufforderung, nach Möglichkeit den wirklichen Fahrer zu nennen. In dem Fall kannst du so tun, als ob du den ZB überhaupt nicht erhalten hast, d. h. der ZB gehört in den Papierkorb. Darum ist es auch egal, wie lange er in deinem Briefkasten liegt.

 

Was dann passiert, könnte ich dir erläutern. Aber deine Frage, was in deiner Abwesenheit passieren kann, habe ich dir beantwortet.

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@zura

 

wenn du den Verstoss zugibst, ist für den/die

Sachbearbeiter alles klar. Zu 99% wird nicht weiter

geprüft.

Falls doch, bitte nochmal hier melden.

 

Übrigens bist du Beschuldigte, darfst also in jedem Fall lügen.

Fahrtenbuch gibt es auch so schnell nicht - wenn du erst mal

zugibst schon gar nicht. Also erst mal Tee trinken...

 

Gruss

Daniel

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@Koral: Zum einen haben wir hier die falsche Feststellung, daß der Tatbestand des § 164 StGB bei OWi-Verfahren nicht erfüllt werden kann. Entweder hat jemand, der das behauptet, den Text nicht ganz gelesen oder er hat ihn nicht verstanden. Was von beidem zutrifft, kann ich von hier aus nicht beurteilen.

 

Zum anderen haben wir deine Vermutung, daß bei der Alberto-Methode eine Bestrafung nach § 164 StGB ausgeschlossen ist. Hierzu kann ich nur sagen, daß der Tatbestand bei dieser Methode erfüllt wird, eine Bestrafung hängt sicher nicht zuletzt vom Richter und der Beweisführung ab.

Die Schuld festzustellen mag schwer sein, es ist jedoch nicht ausgeschlossen.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Wenn ich deine Paragrafenreiterei jetzt richtig verstande habe, stellt 164 StGB nur unter Strafe wer ein Unschuldiger wissentlich falsch beschuldigt. Im vorliegenden Fall gibt die Betroffene wissentlich zu dass sie es war obwohl sie es nicht war. Sie beschuldigt sich also selbst (und zwar als Betroffene) und das ist von diesen Paragrafen nicht erfasst worden.

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@dutchie

 

Du hast denke ich Recht, dass es in diesem Fall strafrechtlich keine Probleme geben wird. Der Einwand von @Goose trifft aber bei den "üblichen" Anwendungen der Methode schon zu - wenn also erstmal der Halter=Täter angeschrieben wird. Ein Richter braucht nämlich auch nicht jeden Schmarrn zu glauben (und tut dies i.d.R. auch nicht).

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Ein Richter braucht nämlich auch nicht jeden Schmarrn zu glauben (und tut dies i.d.R. auch nicht).

Sowie es hier dargestellt wird, glaubt der Richter den Betroffenen sowieso nicht.

 

Ok, ich gebe zu dass ich noch nie ein Gericht von innen angeschaut habe, aber ob wirklich ein Verlust darstellt, wag ich doch zu bezweifeln.

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Guest Guest

In der BRD wird eine Nachschulung erst ab drei Punkten Pflicht!!! Da es bis 30 drüber nur einen Punkt gibt hat dein Sohn selbst dann nichts zu befürchten wenn die Strafe selbst trägt! Er sollte sich halt bloß nicht so oft erwischen lassen! Die Bußgeldstelle freut sich schon darüber wenn einer Zahlt ohne Beschwerde oder sonstiges einzulegen! Dir wird nichts passieren! Falls sie doch nachfragen wer gefahren ist sagst du das du es nicht weißt, weil du dein Auto verkaufen wolltest! Das schlimmste was dann passieren könnte ist die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen!

P.S. Ich gebe immer einen anderen Fahrer an und es hat immer geklappt! :P

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@Dutchie:

Wenn ich deine Paragrafenreiterei jetzt richtig verstande habe, stellt 164 StGB nur unter Strafe wer ein Unschuldiger wissentlich falsch beschuldigt. Im vorliegenden Fall gibt die Betroffene wissentlich zu dass sie es war obwohl sie es nicht war. Sie beschuldigt sich also selbst (und zwar als Betroffene) und das ist von diesen Paragrafen nicht erfasst worden.
Wenn man es Paragrafenreiterei bezeichnen möchte, meinetwegen. Die Aussage von Helveticus, der in seinem Text meines Erachtens den Anschein erweckt, Anwalt zu sein, ist jedoch so, wie sie da steht, völlig falsch.

 

Du hast Recht, eine falsche Selbstbezichtigung fällt nicht unter den § 164 StGB (ich bin vorgestern aus dem Urlaub gekommen und habe daher nicht alle Threads von vorne bis hinten gelesen, ich bezog mich bei meinem Posting also einzig auf die falsche Aussage von Helveticus, nicht auf den dem Thread zugrundeliegenden Sachverhalt)

 

@Guest:

In der BRD wird eine Nachschulung erst ab drei Punkten Pflicht!!!

Woher hast du das denn? (Das ist nämlich falsch)

Eine Nachschulung ist nach einem A oder zwei B-Verstößen fällig, ein A-Verstoß liegt aber auch bei den meisten 1-Punkte-Verstößen vor.

 

Gruß

Goose

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