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54 Innerorts Zu Viel. Punkte übergeben An Einen Bekannten? Welche Prüf


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Hallo alle zusammen,

ich weiß, das Thema ist schon ein paar Mal diskutiert worden, aber dennoch unterscheiden sich die Fälle ja immer im Detail voneinander, sodass ich euch an dieser Stelle meinen konkreten Fall schildere und um eure Meinung bitte möchte!

 

Tag des Blitzens: 09.12.2006

Tag des Anhörungsbescheid: 09.01.2007

Inhalt des Anhörungsbescheids: Geblitzt mit 108 Km/h, abzüglich Toleranz: 104 Km/h, innerorts bei erlauben 50 Km/h - was 54 Km/h zu viel ist. Geblitzt wurde aus einem im Gebüsch aufgebauten Blitzer. Ich bin auf dem Foto sehr gut zu erkennen.

Bußgeldkatalog: Lt. Bußgeldkatalog bedeutet diese Überschreibung einen 2 monatigen Führerscheinentzung, 175€ Bußgeld und 4 Punkte

"Vorstrafen": bin mir unsicher, wann genau es war, aber ich wurde schon einmal in diesem Jahr geblitzt und hatte dafür auch einen (oder drei) Punkte bekommen.

 

Weitere Information: Das Auto wurde zwei Wochen später verkauft.

 

Problemdarstellung:

Wie viele Menschen bin ich auf mein Auto angewiesen. Ich würde zwar noch zur Arbeit kommen, aber es ist sehr umständlich :licht:

 

Ein Bekannter von mir würde die Tat auf sich nehmen - ohne wenn und aber.

 

Fragestellungen:

Wie würdet ihr vorgehen?

Ist es unbedenklich, wenn ich meinen Bekannten als Fahrzeugführer für diesen Zeitpunkt angebe und er die Tat sofort zugibt oder erfolgen weitere Überprüfungen, die es wahrscheinlich machen, dass es zu Problemen kommt? (z.B. Erfolgt ein Abgleich mit irgendwelchen Fotos - ich bin wie gesagt, sehr gut zu erkennen) Ich würde es als Probefahrt deklarieren, denn - und das können die ja auch nachprüfen - hab ich das Auto zwei Wochen später abgemeldet.

 

Wenn ich die Tat zugebe, kann es sein, dass meine Strafe noch höher ausfällt, da ich bereits dieses Jahr Punkte bekommen habe?

 

Vielen Dank schon einmal für eure hoffentlich schnelle Unterstützung.....!

Vq

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mahlzeit,

 

@1. wenn es ein AHB ist , hat dich die Behörde am Haken, heisst also FV und Geldbusse ( und zwar erhöhter da voreintrag)

@2 belastest du wissentlich einen andernen, riecht das nach Strafverfahren.......

@3 evtl MPU, liegt aber im Ermessen der Bußgeldstelle

und

@4. was muss man eigentlich einwerfen um so durch die gegend zu fliegen, mal so am rande :licht:

 

mfg

 

man kriegt sie doch.........

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Guest Simineon
Ein Bekannter von mir würde die Tat auf sich nehmen - ohne wenn und aber.

 

Fragestellungen:

Wie würdet ihr vorgehen?

Ist es unbedenklich, wenn ich meinen Bekannten als Fahrzeugführer für diesen Zeitpunkt angebe und er die Tat sofort zugibt oder erfolgen weitere Überprüfungen, die es wahrscheinlich machen, dass es zu Problemen kommt? (z.B. Erfolgt ein Abgleich mit irgendwelchen Fotos - ich bin wie gesagt, sehr gut zu erkennen) Ich würde es als Probefahrt deklarieren, denn - und das können die ja auch nachprüfen - hab ich das Auto zwei Wochen später abgemeldet.

 

Wenn ich die Tat zugebe, kann es sein, dass meine Strafe noch höher ausfällt, da ich bereits dieses Jahr Punkte bekommen habe?

 

1. Punktehandel ist verboten

2. die wissentliche falsche Verdächtigung eines anderen ist eine Straftat nach §164 StGB

 

natürlich kann der Sachbearbeiter mit dem Einwohnermeldeamt mal das Foto abgleichen, evtl. kommt auch mal Besuch nach hause und versucht Dich zu identifizieren.

 

vor Gericht (falls es zu einer Verhandlung kommt) gäbe es noch die Falschaussage, falls Du als Zeuge gehört wirst.

 

Mit anderen Worten: Du könntest Dich ganz schön tief reinreiten !

 

Abgeshen davon kann die Geldbusse wegen Beharrlichkeit erhöht werden, wenn Du mehrere Male wegen des gleichen Tatbestandes auffällst.

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"Vorstrafen": bin mir unsicher, wann genau es war, aber ich wurde schon einmal in diesem Jahr geblitzt und hatte dafür auch einen (oder drei) Punkte bekommen.

Schau doch mal im Bescheid nach oder hast Du ihn etwa weggeworfen?

Weitere Information: Das Auto wurde zwei Wochen später verkauft.

War der Wagen auf Dich zugelassen?

Ein Bekannter von mir würde die Tat auf sich nehmen - ohne wenn und aber.

 

...

Ist es unbedenklich, wenn ich meinen Bekannten als Fahrzeugführer für diesen Zeitpunkt angebe ...

Dies wäre eine Verdächtigung Unschuldiger und strafbar

Wenn ich die Tat zugebe, kann es sein, dass meine Strafe noch höher ausfällt, da ich bereits dieses Jahr Punkte bekommen habe?

Ja, vor allem da Du bereits wegen eines ähnliches Deliktes - überhöhte Geschwindigkeit - einen Eintrag erhalten hast. Zudem dürften bei 54km/h zuviel (also mehr als 100% Überschreitung) noch andere Straftatbestände in Betracht kommen. Auf jeden Fall würde ich mich an Deiner Stelle nicht wundern wenn es teurer als 175 EUR würde.

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Na da wir uns im Prinzip schon alle über die möglichen Folgen einig sind wäre vielleicht noch der Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene betriebliche Urlaubsplanung für 2007 hilfreich, wobei Du damit wohl nicht 2 Monate überbrücken kannst, aber immerhin 3-4 Wochen des voraussichtlichen FV. (Beginn des FV innerhalb von 4 Monate ab Rechtskraft nach Wahl antretbar)

 

Hat ein Bekannter von mir gerade vorsorglich bereits gemacht wg. möglicherweise drohendem 1 Monat FV

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Ziemlich riskante Geschichte. Wenn man es so machen will, dann sollte der Ersatzfahrer den Anhörungsbogen selbst ausfüllen und sich irrtümlich selbst belasten. Z.B. weil er sich das Auto an diesem Tag ausgeliehen hat und du dich an nichts erinnern kannst, kann eigentlich nur er gefahren sein.

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Wer der Bekannte die Punkte und das FV aus sich nimmt, gibt ihn als Fahrer an. Er bekommt dann Post und gibt die Sache zu. Ich hoffe, du zahlst wenigstens die Strafe.

 

Wenn du Glück hast, geht es so einfach. Wenn du Pech hast werden dir Fragen gestellt. Dann sollten deine Antworten zu denen des Bekannten passen. Und n schlechtes Gewissen solltest du auch nicht haben. Sowas riechen die :licht: nämlich.

 

MfG

Prince

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Es ist wirklich kaum zu glauben :licht: - der Zweck einer Suchfunktion scheint bestimmten Zeitgenossen nicht einsichtig zu sein. Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, was an diesem Fall großartig Besonderes sein sollte.

 

Halten wir mal fest:

 

1. Es brettert jemand mit ca. Tacho 110 durch die Stadt.

 

1. Dieser "jemand" bittet hier um konkrete Rechtsberatung - eh nicht erlaubt, geh zum RA oder stell hier nur allgemeine Überlegungen ein.

 

3. Dieser "jemand" nennt sich volleyQUEEN, scheint damit also weiblich zu sein, ist auf dem fraglichen Foto gut identifzierbar und will allen Ernstes einen männlichen Bekannten SELBST der Tat bezichtigen.

 

Da kann man wirklich allen Beteiligten nur viel Spaß wünschen.

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nana..........bei so einer übertretung sieht die behörde sehr genau hin, sowohl aufs bild als auch auf die schriftmuster

 

müsste ja ein eineiiger zwilling dann sein und auf die art kann auch der netteste richter ziemlich sauer werden

 

 

man sollte die behörde nicht für dumm halten, kann ins auge gehen

 

mfg

 

lehnt sich mal zurück und harrt der dinge

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Hallo noch einmal,

schonmal Danke für die Antworten.

 

Habe eigentlich andere Antworten erhofft und erwartet, wenn ich andere Beiträge hier im Forum lese...

 

Grüße.....

 

 

PS.: @derbösewolf: Danke für die Belehrungen. Ich weiß selber, dass es zu schnell war (es war Sonnabends um acht morgens kurz hinter dem Ortseingangsschild in einem Gewerbegebiet).

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Wer der Bekannte die Punkte und das FV aus sich nimmt, gibt ihn als Fahrer an. Er bekommt dann Post und gibt die Sache zu. Ich hoffe, du zahlst wenigstens die Strafe.

 

Wenn du Glück hast, geht es so einfach. Wenn du Pech hast werden dir Fragen gestellt. Dann sollten deine Antworten zu denen des Bekannten passen. Und n schlechtes Gewissen solltest du auch nicht haben. Sowas riechen die :licht: nämlich.

 

MfG

Prince

 

 

"die wissentliche falsche Verdächtigung eines anderen ist eine Straftat nach §164 StGB"

 

obacht mit solchen tipps........kann ins auge gehen

 

mfg

 

 

Hallo noch einmal,

schonmal Danke für die Antworten.

 

Habe eigentlich andere Antworten erhofft und erwartet, wenn ich andere Beiträge hier im Forum lese...

 

Grüße.....

 

 

PS.: @derbösewolf: Danke für die Belehrungen. Ich weiß selber, dass es zu schnell war (es war Sonnabends um acht morgens kurz hinter dem Ortseingangsschild in einem Gewerbegebiet).

 

ist auch keine belehrung: oder gilt für dich die höchstgeschwindigkeit igo nicht, man möchts ja nur wissen

 

aber das schild hast du gesehen?

 

mfg

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1. Punktehandel ist verboten

Das solltest du doch eigentlich besser wissen.

 

Aber vielleicht kannst du ja uns auch den entsprechenden §§ mitteilen. Bedenke aber, daß die Auffassung des KBA mit § 271 StGB falsch ist.

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Ich weiß selber, dass es zu schnell war (es war Sonnabends um acht morgens kurz hinter dem Ortseingangsschild in einem Gewerbegebiet).

Ich nehme mal an die wussten schon warum sie sich dahin stellen...zumindest scheint die Stelle zum Schnellfahren um diese Uhrzeiten zu verleiten.

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Ich weiß selber, dass es zu schnell war (es war Sonnabends um acht morgens kurz hinter dem Ortseingangsschild in einem Gewerbegebiet).

Ich nehme mal an die wussten schon warum sie sich dahin stellen...zumindest scheint die Stelle zum Schnellfahren um diese Uhrzeiten zu verleiten.

 

Die Stadtkassen sind halt leer. Ist kein Gefahrenschwerpunkt. Wie gesagt: Gewerbegebiet.

 

@Landy: hab mich doch gar nicht beschwert.....

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Guest Simineon
1. Punktehandel ist verboten

Das solltest du doch eigentlich besser wissen.

 

Aber vielleicht kannst du ja uns auch den entsprechenden §§ mitteilen. Bedenke aber, daß die Auffassung des KBA mit § 271 StGB falsch ist.

 

Immer die gleiche Geschichte mit dem "öffentlichen" Register :licht:

 

unter Link findet sich eine schöne Darstellung (unter anderem mit der irrigen Annahme des KBA) und der Erläuterung, warum man sich sowohl als Fragender (§§ 25,26 StGB), als auch als Durchführender (§164 StGB) strafbar macht.

 

Im Endeffekt darf man also den Bekannten auf keinen Fall aktiv fragen (§§25,26) und muss sich (falls es zu einer Verhandlung kommen sollte) sehr genau überlegen, was man sagt, ohne sich selber zu belasten und/ oder eine Falschaussage zu tätigen.

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Den Link kenn ich schon. Ich bin mir auch über der Risiken bewußt und hatte auch bereits vor der Erstellung meines Beitrages die Suchfunktion genutzt und etliche Beiträge hier gelesen.....

 

Wenn es wirklich zu einer Befragung kommen sollte, würde ich immer wieder die Probefahrt angeben, denn wieviel Leute in der Zeit grade mein Auto gefahren haben, kann ich schon gar nicht mehr sagen. Und dass das Auto abgemeldet/ verkauft ist, kann ja auch nachvollzogen werden....

 

Aber so weit sollte es ja gar nicht kommen müssen.....

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Den Link kenn ich schon. Ich bin mir auch über der Risiken bewußt und hatte auch bereits vor der Erstellung meines Beitrages die Suchfunktion genutzt und etliche Beiträge hier gelesen.....

 

Wenn es wirklich zu einer Befragung kommen sollte, würde ich immer wieder die Probefahrt angeben, denn wieviel Leute in der Zeit grade mein Auto gefahren haben, kann ich schon gar nicht mehr sagen. Und dass das Auto abgemeldet/ verkauft ist, kann ja auch nachvollzogen werden....

 

Aber so weit sollte es ja gar nicht kommen müssen.....

 

 

Warum Befragung? Du hast doch schon den AHB erhalten oder? Also wird schon gegen dich ermittelt. Und wenn du jetzt mit dem grossen Unbekanten kommst der angeblich am Steuer sass, wirds duster.

Lichtbildabgleich ist bei einem solchen Fall sehr schnell gemacht.........sieht nicht so gut aus.......nur mal so am rande bemerkt.

 

mfg

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Warum Befragung? Du hast doch schon den AHB erhalten oder? Also wird schon gegen dich ermittelt. Und wenn du jetzt mit dem grossen Unbekanten kommst der angeblich am Steuer sass, wirds duster.

Lichtbildabgleich ist bei einem solchen Fall sehr schnell gemacht.........sieht nicht so gut aus.......nur mal so am rande bemerkt.

mfg

 

na ich habe das erste schreiben bekommen, wo gefragt wird, ob man die tat zugibt.

ein freund aus einem ordnungsamt hat gemeint, wenn derjenige, den man als fahrer in diesem fall angibt, die tat sofort zugibt, erfolgen keine weiteren nachprüfungen. es ist der schuldige gefunden, er gibt die tat zu und das wars. ... so richtig glauben kann ich das aber nicht. deshalb auch mein beitrag hier.

 

lg

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na ich habe das erste schreiben bekommen, wo gefragt wird, ob man die tat zugibt.

ein freund aus einem ordnungsamt hat gemeint, wenn derjenige, den man als fahrer in diesem fall angibt, die tat sofort zugibt, erfolgen keine weiteren nachprüfungen. es ist der schuldige gefunden, er gibt die tat zu und das wars. ... so richtig glauben kann ich das aber nicht. deshalb auch mein beitrag hier.

 

 

Schade dass selbst Beamte vom Ordnungsamt solches Halbwissen verbreiten- denn es stimmt auch nicht.

Klar kann man mal nen debilen Sachbearbeiter erwischen aber bei einer Überschreitung in dieser Größenordnung ( du bist vermutlich tageshighscore) und da es hier um 4 Punkte und 2 Monate FV geht werden die da schon hinschauen wem sie die aufdrücken.

Wenn du bereits als Beschuldigter angeschrieben wurdest ist diese Methode jedenfalls sehr riskant mit der du dich rauswinden willst.

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Wenn du bereits als Beschuldigter angeschrieben wurdest
Eine kleine Berichtigung: Noch ist er Betroffener, da es sich nur um ein OWi-Verfahren handelt. Zum Beschuldigten wird er erst, wenn ein Strafverfahren, beispielsweise wegen einer falschen Verdächtigung, eingeleitet wird.

 

Gruß

Goose

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Natürlich richtig.

Ich hatte sogar erst Betroffener geschrieben, habs dann ersetzt.

Warum? Weil ein Anfänger auf dem Gebiet den letzteren Begriff besser versteht meiner Meinung nach, das sind Feinheiten die können wir uns um die Ohren knüppeln, ihn/sie gilt es wohl eher unmissverständlich von einer Dummheit abzubringen die mit recht großer Wahrscheinlichkeit ins Auge gehen würde.

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1. Punktehandel ist verboten

Das solltest du doch eigentlich besser wissen.

 

Aber vielleicht kannst du ja uns auch den entsprechenden §§ mitteilen. Bedenke aber, daß die Auffassung des KBA mit § 271 StGB falsch ist.

 

Immer die gleiche Geschichte mit dem "öffentlichen" Register <_<

 

unter Link findet sich eine schöne Darstellung (unter anderem mit der irrigen Annahme des KBA) und der Erläuterung, warum man sich sowohl als Fragender (§§ 25,26 StGB), als auch als Durchführender (§164 StGB) strafbar macht.

 

Im Endeffekt darf man also den Bekannten auf keinen Fall aktiv fragen (§§25,26) und muss sich (falls es zu einer Verhandlung kommen sollte) sehr genau überlegen, was man sagt, ohne sich selber zu belasten und/ oder eine Falschaussage zu tätigen.

 

Wenn man es richtig anstellt, dann gibt es auch keine Probleme mit § 164 StGB. Allerdings sollte man bei der Anwendung auch über den praktischen und juristischen Hintergrund verfügen. Für Ottonormalnutzer ist es meines Erachtens zu "gefährlich" und die Gefahr eine strafbare Handlung zu begehen sehr groß.

 

Aber die Gefahr eine Straftat zu begehen besteht ja immer im Alltag und sei es nur das Kosten der Weintraube

ob diese schmeckt =>Diebstahl.

 

Edit:

Dein Link öffnet bei mir nur die Startseite.

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also ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen, dass die sachbearbeiter von einigen bußgeldstellen sehr wohl ganz schöne schnarchnasen sind.

vor 1,5 jahren kenne ich einen fall wo bei 62 km/h auf der autobahn einfach ein bekannter des betroffenen sich selbst beschuldigt hat, und das hat die

bußgeldstelle einfach akzeptiert. ein passbildabgleich uns es wäre aufgeflogen. und letztes jahr hat meine freundin (20) ihre mutter (46) 2 mal

bei fällen in denen es punkte gegeben hätte eingetragen und es gab auch keine probleme.

ich denke es hängt wirklich davon ab an welche bußgeldstelle dafür zuständig ist, und natürlich vom sachbearbeiter.

aber versuchen würde ich es auf jeden fall, natürlich mit der gegeben sorgfalt bzgl. § 164 StGB. aber dann hat man nichts zu verlieren.

 

und zu den ganzen moralaposteln wegen 54 km/h innerorts zu schnell:

bevor man nicht weiss wie die örtlichkeiten sind, sollte man sich da erstmal zurückhalten. ich kenne genug ortseingangsschilder die in den

letzten jahren plötzlich an stellen stehen, an denen früher 100 km/h erlaubt war.

klar, wenn man durch einen innenstadtkern mit starker bebaubung mit über 100 durchbrettert hab ich dafür auch kein verständnis mehr. aber wenn

hier jemand fragt, dann geb ich ihm entweder tipps, oder lass es. aber diese moralpredigten müssen ja echt nicht sein.

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einfach ein bekannter des betroffenen sich selbst beschuldigt hat, und das hat die

bußgeldstelle einfach akzeptiert. ein passbildabgleich uns es wäre aufgeflogen

Das ist (leider) nicht erlaubt, wenn sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, die die Aussage unglaubwürdig machen - außerdem fehlt dafür das Personal
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also ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen, dass die sachbearbeiter von einigen bußgeldstellen sehr wohl ganz schöne schnarchnasen sind.

vor 1,5 jahren kenne ich einen fall wo bei 62 km/h auf der autobahn einfach ein bekannter des betroffenen sich selbst beschuldigt hat, und das hat die

bußgeldstelle einfach akzeptiert. ein passbildabgleich uns es wäre aufgeflogen. und letztes jahr hat meine freundin (20) ihre mutter (46) 2 mal

bei fällen in denen es punkte gegeben hätte eingetragen und es gab auch keine probleme.

ich denke es hängt wirklich davon ab an welche bußgeldstelle dafür zuständig ist, und natürlich vom sachbearbeiter.

aber versuchen würde ich es auf jeden fall, natürlich mit der gegeben sorgfalt bzgl. § 164 StGB. aber dann hat man nichts zu verlieren.

 

und zu den ganzen moralaposteln wegen 54 km/h innerorts zu schnell:

bevor man nicht weiss wie die örtlichkeiten sind, sollte man sich da erstmal zurückhalten. ich kenne genug ortseingangsschilder die in den

letzten jahren plötzlich an stellen stehen, an denen früher 100 km/h erlaubt war.

klar, wenn man durch einen innenstadtkern mit starker bebaubung mit über 100 durchbrettert hab ich dafür auch kein verständnis mehr. aber wenn

hier jemand fragt, dann geb ich ihm entweder tipps, oder lass es. aber diese moralpredigten müssen ja echt nicht sein.

 

 

das hat an sich mit moral nix zu tun, entweder man sieht das ortseingangsschild ( und ab da gilt 50, oder weisst du was anderes) oder eben nicht, die konsequenzen sind ja bekannt, wenn man eben meint die beschilderung gilt nicht für einen........dann viel fun mit der behörde.

 

mfg

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also ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen, dass die sachbearbeiter von einigen bußgeldstellen sehr wohl ganz schöne schnarchnasen sind.

vor 1,5 jahren kenne ich einen fall wo bei 62 km/h auf der autobahn einfach ein bekannter des betroffenen sich selbst beschuldigt hat, und das hat die

bußgeldstelle einfach akzeptiert. ein passbildabgleich uns es wäre aufgeflogen. und letztes jahr hat meine freundin (20) ihre mutter (46) 2 mal

bei fällen in denen es punkte gegeben hätte eingetragen und es gab auch keine probleme.

ich denke es hängt wirklich davon ab an welche bußgeldstelle dafür zuständig ist, und natürlich vom sachbearbeiter.

aber versuchen würde ich es auf jeden fall, natürlich mit der gegeben sorgfalt bzgl. § 164 StGB. aber dann hat man nichts zu verlieren.

 

und zu den ganzen moralaposteln wegen 54 km/h innerorts zu schnell:

bevor man nicht weiss wie die örtlichkeiten sind, sollte man sich da erstmal zurückhalten. ich kenne genug ortseingangsschilder die in den

letzten jahren plötzlich an stellen stehen, an denen früher 100 km/h erlaubt war.

klar, wenn man durch einen innenstadtkern mit starker bebaubung mit über 100 durchbrettert hab ich dafür auch kein verständnis mehr. aber wenn

hier jemand fragt, dann geb ich ihm entweder tipps, oder lass es. aber diese moralpredigten müssen ja echt nicht sein.

 

 

das hat an sich mit moral nix zu tun, entweder man sieht das ortseingangsschild ( und ab da gilt 50, oder weisst du was anderes) oder eben nicht, die konsequenzen sind ja bekannt, wenn man eben meint die beschilderung gilt nicht für einen........dann viel fun mit der behörde.

 

mfg

 

aha. dann können wir ja das forum geschwindigkeitsverstoß auch dicht machen. denn es reicht ja dann auch der standardsatz:

 

"wenn man eben meint die beschilderung gilt nicht für einen........dann viel fun mit der behörde."

 

und dann sind radarwarner und tipps wo radarfallen sind total überflüssig, jedenfalls nach deiner logik

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einfach ein bekannter des betroffenen sich selbst beschuldigt hat, und das hat die

bußgeldstelle einfach akzeptiert. ein passbildabgleich uns es wäre aufgeflogen

Das ist (leider) nicht erlaubt, wenn sich keine konkreten Anhaltspunkte ergeben, die die Aussage unglaubwürdig machen - außerdem fehlt dafür das Personal

 

Moment, hatten wir das schonmal in dieser Eindeutigkeit hier so festgestellt? Mr. Y beschuldigt sich selbst statt Mr. X (und zwar ohne Al berto-Hintergrund, dh er wird die Punkte endgültig übernehmen), und damit sollen der Behörde die Hände gebunden sein, weitere Ermittlungen anzustellen? Rechtsgrundlage hierfür?

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also ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen, dass die sachbearbeiter von einigen bußgeldstellen sehr wohl ganz schöne schnarchnasen sind.

vor 1,5 jahren kenne ich einen fall wo bei 62 km/h auf der autobahn einfach ein bekannter des betroffenen sich selbst beschuldigt hat, und das hat die

bußgeldstelle einfach akzeptiert. ein passbildabgleich uns es wäre aufgeflogen. und letztes jahr hat meine freundin (20) ihre mutter (46) 2 mal

bei fällen in denen es punkte gegeben hätte eingetragen und es gab auch keine probleme.

ich denke es hängt wirklich davon ab an welche bußgeldstelle dafür zuständig ist, und natürlich vom sachbearbeiter.

aber versuchen würde ich es auf jeden fall, natürlich mit der gegeben sorgfalt bzgl. § 164 StGB. aber dann hat man nichts zu verlieren.

 

und zu den ganzen moralaposteln wegen 54 km/h innerorts zu schnell:

bevor man nicht weiss wie die örtlichkeiten sind, sollte man sich da erstmal zurückhalten. ich kenne genug ortseingangsschilder die in den

letzten jahren plötzlich an stellen stehen, an denen früher 100 km/h erlaubt war.

klar, wenn man durch einen innenstadtkern mit starker bebaubung mit über 100 durchbrettert hab ich dafür auch kein verständnis mehr. aber wenn

hier jemand fragt, dann geb ich ihm entweder tipps, oder lass es. aber diese moralpredigten müssen ja echt nicht sein.

 

 

das hat an sich mit moral nix zu tun, entweder man sieht das ortseingangsschild ( und ab da gilt 50, oder weisst du was anderes) oder eben nicht, die konsequenzen sind ja bekannt, wenn man eben meint die beschilderung gilt nicht für einen........dann viel fun mit der behörde.

 

mfg

 

aha. dann können wir ja das forum geschwindigkeitsverstoß auch dicht machen. denn es reicht ja dann auch der standardsatz:

 

"wenn man eben meint die beschilderung gilt nicht für einen........dann viel fun mit der behörde."

 

und dann sind radarwarner und tipps wo radarfallen sind total überflüssig, jedenfalls nach deiner logik

 

aber mitnichten.......ist doch viel zu interessant das thema im speziellen <_<

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nur mal ganz kurz was allgemeines. ich lese hier immer wieder, dass wenn ein anhörungsbogen verschickt wird, der halter für den fahrer gehalten wird! das ist ganz einfach gesagt: FALSCH!

bei der auswertung wird das geschlecht des fahrers eingegeben, wenn dann die halterdaten da sind, macht das programm einen geschlechterabgleich und entscheidet selbstständig ob ein AH oder ein Zeugenbogen verschickt wird! also könnte es im extremfall sein, dass der fahrer 18 jahre ist, der halter jedoch 99 jahre und trotzdem der halter einen anhörungsbogen bekommt! dann wird erst, nach fristablauf, oder beim zurücksender geprüft ob der halter als fahrer in frage kommt...

 

allerdings ist die allgemeine vorgehensweise, falls der halter bei einer extremen überschreitung einen anderen fahrer benannt, sich von beiden nen lichtbild zu besorgen bzw. das ordnungsamt mal bei beiden vorbeizuschicken...nach ner anzeigenandrohung geben es dann meistens die halter sofort zu...

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Nun wenn da im Anhörungsbogen steht "Sie werden beschuldigt ..." oder "Ihnen wird vorgeworfen ...", dann ist man de facto der Betroffene. Warum dieser Brief so verschickt wurde, ist dabei völlig uninteressant.

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nur mal ganz kurz was allgemeines. ich lese hier immer wieder, dass wenn ein anhörungsbogen verschickt wird, der halter für den fahrer gehalten wird! das ist ganz einfach gesagt: FALSCH!

bei der auswertung wird das geschlecht des fahrers eingegeben, wenn dann die halterdaten da sind, macht das programm einen geschlechterabgleich und entscheidet selbstständig ob ein AH oder ein Zeugenbogen verschickt wird! also könnte es im extremfall sein, dass der fahrer 18 jahre ist, der halter jedoch 99 jahre und trotzdem der halter einen anhörungsbogen bekommt! dann wird erst, nach fristablauf, oder beim zurücksender geprüft ob der halter als fahrer in frage kommt...

 

allerdings ist die allgemeine vorgehensweise, falls der halter bei einer extremen überschreitung einen anderen fahrer benannt, sich von beiden nen lichtbild zu besorgen bzw. das ordnungsamt mal bei beiden vorbeizuschicken...nach ner anzeigenandrohung geben es dann meistens die halter sofort zu...

 

 

eben, aus diesem grund wird eben grad bei bußgeldern nochmals genau hingesehen, zumindest bei uns :vogelzeig:

 

mfg

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