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Wg. Fahrverbot: Schreiben Formulieren


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Hi,

 

habe da ein kleines Problemchen. Nach 13 Jahre Führerschein, droht mir nun erstmalig ein Fahrverbot, bzw. droht nicht, wurde schon beschlossen. Nun habe ich aber Arbeitsweg von 70 KM einfache Strecke, kann weder mit Bus und Bahn zur Arbeit (gibt es nicht bei uns) , nen Monat irgendwo einquartieren geht auch nicht, und Hotel kann ich mir nicht leisten.

 

Naja, habe mit der Behörde gesprochen und Schriftwechsel gehabt, falle unter die 4 Monatsfrist, und meinten u.U. könne man das Fahrverbot aufheben, wenn mir dadurch eine Kündigung droht, und ich keine 4 Wochen Urlaub am Stück bekommen kann, müsste dazu auch noch 3 letzten lohnabrechnungen mitschicken damit die ein angemessenes neues bussgeld berrechnen können.

 

Das ich keine 4 Wochen Urlaub am Stück bekomme weiß ich, so viel JahresUrlaub habe ich auch gar nicht, hatte letztes Jahr dazu noch einen Sportunfall, in Folge dessen wurden mir Urlaubstage abgezogen, die ich für meine Genesung brauchte, die Firma sah es nicht ein für einen Sportunfall zu zahlen, selbst da drohte mir schon die Kündigung, allerdings wurde mir da telef/persönlich gedroht, tage zu hause = urlaubsabzug, wenn damit nicht einverstanden = tschööö

 

Wenn ich nun zu mein Vorgesetzten gehe, und das mit dem Fahrverbot beichte, heißt es dann entweder selbst schuld, guck das du klar kommst, oder aber mein schreibt mir eben diese drohung aus, nur wie wird so etwas formuliert ? Wenn ich nun von mein Chef auch noch verlange das der mir nen Schreiben aufsetzt wird der noch sickiger, wollte daher mal fragen ob jemand weiß wie so ein schreiben aussieht? Würde den Anwalt fragen, aber habe keine Rechtschutz, und die nehmen es von den Toten.

 

Bin da echt gekniffen, weil auch noch im Aussendienst arbeite, und diverse Niederlassungen betreue, am tollsten war noch der Tag an dem ich den Verstoß begangen habe, habe mich von der Firma unter druck setzen lassen, das will aber keiner verstehen hier :nolimit: , biste zu langsam kriegste ne abmahnung, biste zu schnell, ebenfalls... wie mans macht , ist es verkehrt...

 

Naja, vielleicht hat schonmal jemand so ein schreiben aufgesetzt und kann mir bei der Formulierung helfen. Reicht wohl nicht aus wenn der Chef bei der Behörde anruft und sagt das ich gehen kann wenn ich nicht arbeiten komme.

 

Danke

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Also Hilfe deines Arbeitgebers wird das wohl überhaupt nicht gehen, siehe FAQ Die dort geforderten Nachweise kann man ja zum Teil nur in Form eines Schreibens des Arbeitgebers erbringen.

 

Ich kann mir vorstellen, dass Du nicht ganz freiwillig bei diesem Arbeitgeber bleibst, aber die Sache mit dem Sportunfall grenzt für meinen Geschmack an Nötigung.

 

Und wieviel Urlaubstage stehen Dir denn insgesamt p.a. zu? Es müssen laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage sein

 

(Auszug aus dem BUrlG

"§ 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

 

(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

Falls in Deinem Vertrag etwas anderes stünde wäre er in diesem Punkte nichtig, denn hiervon kann nicht zu Deinen Ungunsten abgewichen werden.

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Ja steht im Vertrag drin.

 

Habe 26 Tage Urlaub, aber halt keine 26 Tage mehr übrig, weil halt gekürzt bekommen, und hier und da auch mal frei gemacht ;-)

bin hier in der Firma schon zum zweiten mal angestellt, habe "da draußen" nichts gefunden was besser ist als hier, und eigentlich ziemlich viel glück gehabt hier wieder einen Job zu bekommen. Ob das mit dem Sportunfall Nötigung oder what ever war, sei dahin gestellt, ist halt keine große firma, jemanden zu verklagen mit dem ich tagtaeglich arbeiten muss, laeuft meistens auf eine kündigung raus, egal welcher seite. Kann in meinen Aufgabenbereich auch nicht vertreten werden, naja ich hoffe mal das die Firma mich diesbezüglich unterstützt, sonst kann ich wohl samt führerschein den wagen auch gleich mit abgeben.

 

Ist bisher auch noch nicht vorgekommen das in der Firma wer Fahrverbot bekommen hat, mal gucken, vielleicht reicht ja ein form und schmerzloses schreiben.

 

Danke

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Kann in meinen Aufgabenbereich auch nicht vertreten werden
das sollte auf jeden Fall in entsprechend nachdrücklicher und glaubhafter Form (Anzahl der Mitarbeiter, Deine besondere Qualifikation etc.) im Schreiben der Firma stehen. Und das Schreiben sollte auf jeden Fall "demütig" bittend, keinesfalls fordernd formuliert werden.

 

Natürlich muss deshalb auch erwähnt werden, dass Du keinen Monat am Stück Urlaub nehmen kannst. Urlaubstage an sich hast Du ja jetzt wohl wieder genug im neuen Jahr.

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Guest Simineon
Bin da echt gekniffen, weil auch noch im Aussendienst arbeite, und diverse Niederlassungen betreue, am tollsten war noch der Tag an dem ich den Verstoß begangen habe, habe mich von der Firma unter druck setzen lassen, das will aber keiner verstehen hier :nolimit: , biste zu langsam kriegste ne abmahnung, biste zu schnell, ebenfalls... wie mans macht , ist es verkehrt...

 

wenn Du ne Abmahnung kriegst, wenn Du zu langsam fährst, dann wird sicherlich die Firma

 

1. die Knöllchen bezahlen

2. Dir für die FV-Zeit nen Fahrer stellen

 

wär doch mal ne Geschäftsidee: Fahrdienst für FV-betroffene

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wär doch mal ne Geschäftsidee: Fahrdienst für FV-betroffene

 

Ein bekannter von mir arbeitet in einer Firma wo das so gehandhabt wird.

Er ist als Fahrer beschäftigt, er muss die Leute der höheren Etage rumfahren,

da wurde er mal gebeten was schneller zu fahren weil Termindruck. Wurden geblitzt, und er

durfte sein Führerschein abgeben, knöllchen bekam er bezahlt, und wurde dann für 1 Monat

als Fahrer ausgetragen, und morgens immer von einen seiner Kollegen abgeholt, so das er

Innendienst verrichten konnte. Naja, die erleben sowas dort öfter mit FahrVerbote....

 

Also, habe mich gestern Abend mal hingesetzt und mein Arbeitvertrag durchgelesen,

eigentlich steht dort alles dirin was die Behörde wissen möchte. Werde also die entsprechenden

Passagen erwaehnen.

 

Noch etwas, bei dieser Neu Berechnung des Bussgeldes, was ja

je nach Einkommen berechnet wird, gibt es da ein Prozentsatz? Damit ich mir schonmal

ausmalen kann was ich zahlen müsste falls die Behörde mit der Bescheinigung der Firma einverstanden ist,

habe nun irgendwo gelesen, das die trotz dessen auch Nein sagen können.

 

Es bleibt spannend.

 

Danke

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