hs_cruiser 0 Posted January 4, 2007 Report Share Posted January 4, 2007 Hi, habe da ein kleines Problemchen. Nach 13 Jahre Führerschein, droht mir nun erstmalig ein Fahrverbot, bzw. droht nicht, wurde schon beschlossen. Nun habe ich aber Arbeitsweg von 70 KM einfache Strecke, kann weder mit Bus und Bahn zur Arbeit (gibt es nicht bei uns) , nen Monat irgendwo einquartieren geht auch nicht, und Hotel kann ich mir nicht leisten. Naja, habe mit der Behörde gesprochen und Schriftwechsel gehabt, falle unter die 4 Monatsfrist, und meinten u.U. könne man das Fahrverbot aufheben, wenn mir dadurch eine Kündigung droht, und ich keine 4 Wochen Urlaub am Stück bekommen kann, müsste dazu auch noch 3 letzten lohnabrechnungen mitschicken damit die ein angemessenes neues bussgeld berrechnen können. Das ich keine 4 Wochen Urlaub am Stück bekomme weiß ich, so viel JahresUrlaub habe ich auch gar nicht, hatte letztes Jahr dazu noch einen Sportunfall, in Folge dessen wurden mir Urlaubstage abgezogen, die ich für meine Genesung brauchte, die Firma sah es nicht ein für einen Sportunfall zu zahlen, selbst da drohte mir schon die Kündigung, allerdings wurde mir da telef/persönlich gedroht, tage zu hause = urlaubsabzug, wenn damit nicht einverstanden = tschööö Wenn ich nun zu mein Vorgesetzten gehe, und das mit dem Fahrverbot beichte, heißt es dann entweder selbst schuld, guck das du klar kommst, oder aber mein schreibt mir eben diese drohung aus, nur wie wird so etwas formuliert ? Wenn ich nun von mein Chef auch noch verlange das der mir nen Schreiben aufsetzt wird der noch sickiger, wollte daher mal fragen ob jemand weiß wie so ein schreiben aussieht? Würde den Anwalt fragen, aber habe keine Rechtschutz, und die nehmen es von den Toten. Bin da echt gekniffen, weil auch noch im Aussendienst arbeite, und diverse Niederlassungen betreue, am tollsten war noch der Tag an dem ich den Verstoß begangen habe, habe mich von der Firma unter druck setzen lassen, das will aber keiner verstehen hier , biste zu langsam kriegste ne abmahnung, biste zu schnell, ebenfalls... wie mans macht , ist es verkehrt... Naja, vielleicht hat schonmal jemand so ein schreiben aufgesetzt und kann mir bei der Formulierung helfen. Reicht wohl nicht aus wenn der Chef bei der Behörde anruft und sagt das ich gehen kann wenn ich nicht arbeiten komme. Danke Quote Link to post Share on other sites
Jofu 0 Posted January 4, 2007 Report Share Posted January 4, 2007 Also Hilfe deines Arbeitgebers wird das wohl überhaupt nicht gehen, siehe FAQ Die dort geforderten Nachweise kann man ja zum Teil nur in Form eines Schreibens des Arbeitgebers erbringen. Ich kann mir vorstellen, dass Du nicht ganz freiwillig bei diesem Arbeitgeber bleibst, aber die Sache mit dem Sportunfall grenzt für meinen Geschmack an Nötigung. Und wieviel Urlaubstage stehen Dir denn insgesamt p.a. zu? Es müssen laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 24 Werktage sein (Auszug aus dem BUrlG"§ 3 Dauer des Urlaubs(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. (2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."Falls in Deinem Vertrag etwas anderes stünde wäre er in diesem Punkte nichtig, denn hiervon kann nicht zu Deinen Ungunsten abgewichen werden. Quote Link to post Share on other sites
sabo 0 Posted January 4, 2007 Report Share Posted January 4, 2007 hast du nen arbeitsvertrag wo drinsteht, dass du im besitz einer fahrerlaubnis sein musst? wenn ja, dann wird das i.d.R. reichen! Quote Link to post Share on other sites
hs_cruiser 0 Posted January 4, 2007 Author Report Share Posted January 4, 2007 Ja steht im Vertrag drin. Habe 26 Tage Urlaub, aber halt keine 26 Tage mehr übrig, weil halt gekürzt bekommen, und hier und da auch mal frei gemacht ;-) bin hier in der Firma schon zum zweiten mal angestellt, habe "da draußen" nichts gefunden was besser ist als hier, und eigentlich ziemlich viel glück gehabt hier wieder einen Job zu bekommen. Ob das mit dem Sportunfall Nötigung oder what ever war, sei dahin gestellt, ist halt keine große firma, jemanden zu verklagen mit dem ich tagtaeglich arbeiten muss, laeuft meistens auf eine kündigung raus, egal welcher seite. Kann in meinen Aufgabenbereich auch nicht vertreten werden, naja ich hoffe mal das die Firma mich diesbezüglich unterstützt, sonst kann ich wohl samt führerschein den wagen auch gleich mit abgeben. Ist bisher auch noch nicht vorgekommen das in der Firma wer Fahrverbot bekommen hat, mal gucken, vielleicht reicht ja ein form und schmerzloses schreiben. Danke Quote Link to post Share on other sites
Jofu 0 Posted January 4, 2007 Report Share Posted January 4, 2007 Kann in meinen Aufgabenbereich auch nicht vertreten werden das sollte auf jeden Fall in entsprechend nachdrücklicher und glaubhafter Form (Anzahl der Mitarbeiter, Deine besondere Qualifikation etc.) im Schreiben der Firma stehen. Und das Schreiben sollte auf jeden Fall "demütig" bittend, keinesfalls fordernd formuliert werden. Natürlich muss deshalb auch erwähnt werden, dass Du keinen Monat am Stück Urlaub nehmen kannst. Urlaubstage an sich hast Du ja jetzt wohl wieder genug im neuen Jahr. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted January 5, 2007 Report Share Posted January 5, 2007 Bin da echt gekniffen, weil auch noch im Aussendienst arbeite, und diverse Niederlassungen betreue, am tollsten war noch der Tag an dem ich den Verstoß begangen habe, habe mich von der Firma unter druck setzen lassen, das will aber keiner verstehen hier , biste zu langsam kriegste ne abmahnung, biste zu schnell, ebenfalls... wie mans macht , ist es verkehrt... wenn Du ne Abmahnung kriegst, wenn Du zu langsam fährst, dann wird sicherlich die Firma 1. die Knöllchen bezahlen2. Dir für die FV-Zeit nen Fahrer stellen wär doch mal ne Geschäftsidee: Fahrdienst für FV-betroffene Quote Link to post Share on other sites
hs_cruiser 0 Posted January 5, 2007 Author Report Share Posted January 5, 2007 wär doch mal ne Geschäftsidee: Fahrdienst für FV-betroffene Ein bekannter von mir arbeitet in einer Firma wo das so gehandhabt wird. Er ist als Fahrer beschäftigt, er muss die Leute der höheren Etage rumfahren, da wurde er mal gebeten was schneller zu fahren weil Termindruck. Wurden geblitzt, und er durfte sein Führerschein abgeben, knöllchen bekam er bezahlt, und wurde dann für 1 Monat als Fahrer ausgetragen, und morgens immer von einen seiner Kollegen abgeholt, so das er Innendienst verrichten konnte. Naja, die erleben sowas dort öfter mit FahrVerbote.... Also, habe mich gestern Abend mal hingesetzt und mein Arbeitvertrag durchgelesen, eigentlich steht dort alles dirin was die Behörde wissen möchte. Werde also die entsprechenden Passagen erwaehnen. Noch etwas, bei dieser Neu Berechnung des Bussgeldes, was ja je nach Einkommen berechnet wird, gibt es da ein Prozentsatz? Damit ich mir schonmal ausmalen kann was ich zahlen müsste falls die Behörde mit der Bescheinigung der Firma einverstanden ist, habe nun irgendwo gelesen, das die trotz dessen auch Nein sagen können. Es bleibt spannend. Danke Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted January 5, 2007 Report Share Posted January 5, 2007 Beim Verzicht der Behörde auf das Fahrverbot wird in der Regel das Bußgeld verdoppelt + die 25,60 € Bearbeitungsgebühr. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted January 5, 2007 Report Share Posted January 5, 2007 Es bleibt spannend. Du kommst aber nicht zufällig aus Bayern ? Quote Link to post Share on other sites
hs_cruiser 0 Posted January 5, 2007 Author Report Share Posted January 5, 2007 Du kommst aber nicht zufällig aus Bayern ? nö. Aber schon schon ziemlich oft dort unten Warum?. Habe ich schon wieder irgendein "ghetto Sleng" unbewusst aufgeschnappt? Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted January 5, 2007 Report Share Posted January 5, 2007 Nein, aber die Bayern gelten bei Abweichungen vom Regel-Fv als besonders hart....laut Informationen hier aus dem Forum ist es dort schier unmöglich um ein FV herumzukommen... Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
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