sabo 0 Posted November 24, 2006 Report Share Posted November 24, 2006 Hallo zusammen,gibt es eine Möglichkeit an Halterdaten zu polnischen Kennzeichen zu kommen (für den Dienstgebrauch)? Hat da jemand einen Vordruck oder einen Tipp? Gerne auch per PN...Gruß sabo Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted November 24, 2006 Report Share Posted November 24, 2006 Als Privatperson hast du schonmal keine Möglichkeit, an IRGEND EIN Kennzeich zu kommen. Wenn dann ermittelt die Polizei aufgrund deiner Angaben. Vlt magst du erstmal genauer verraten, worum es geht? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 24, 2006 Report Share Posted November 24, 2006 Als Privatperson hast du schonmal keine Möglichkeit, an IRGEND EIN Kennzeich zu kommen.Naja, nicht ganz richtig, den Halter eines Schweizer Kennzeichens kann jedermann ohne Benennung von Gründen problemos im Internet ermitteln. klick Für Polen ist mir eine solche Möglichkeit jedoch nicht bekannt, somit hilft das dem TE wohl nicht weiter . GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 24, 2006 Report Share Posted November 24, 2006 Also ich hatte es so verstanden sabo = Und er wollte wissen wie man dienstlich an Halterdaten eines polnischen Fahrzeuges kommt. Quote Link to post Share on other sites
Serienchiller 0 Posted November 24, 2006 Report Share Posted November 24, 2006 Naja, nicht ganz richtig, den Halter eines Schweizer Kennzeichens kann jedermann ohne Benennung von Gründen problemos im Internet ermitteln. klick Boah, das is ja heftig ...und das funktioniert auch noch ...also da möcht ich nicht wohnen. Braucht nur mal jemandem ne fahrtechnische Aktion von mir nicht passen, der merkt sich das Kennzeichen und schon kann der meine komplette Adresse im Internet abfragen. ...oder Personen mit "Diebstahlabsichten" können zu jedem gewünschten Fahrzeug (in dem z. B. ein teures Navigationssystem oder ähnliches gesichtet wurde) den wahrscheinlichen (Nacht-)Aufenthaltsort herausfinden. Ich schätz mal, wenn das in Deutschland auch so funktionieren würde, dann gäbe es eine richtige "Anzeigenflut" von diversen "Möchtegern-Fahrlehrern", "Linke-Spur-Schleichern" und was weiß ich noch alles. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 24, 2006 Report Share Posted November 24, 2006 Also ich hatte es so verstanden sabo = Und er wollte wissen wie man dienstlich an Halterdaten eines polnischen Fahrzeuges kommt.Wenn ich dienstlich eine Auskunft benötige, dann habe ich andere Quellen als das Forum GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
sabo 0 Posted November 26, 2006 Author Report Share Posted November 26, 2006 goose = ??? wenn ja, dann schick mir mal ne pn! nicht ganz, bußgeldstelle wäre richtiger...stellt euch das mit den auskünften nicht zu einfach vor, eigentlich gibts aus pl gar keine auskünfte! da aber in unserer stadt mittlerweile nahezu jeder der ne polnische oma in danzig oder wo auch immer hat sein auto auf diese anmeldet ist das quasi nen freifahrtschein, solange die leute nich von den angehalten werden!!! Also ich hatte es so verstanden sabo = Und er wollte wissen wie man dienstlich an Halterdaten eines polnischen Fahrzeuges kommt. Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Soweit ich weis - um den Halter eines polnischen Fahrzeuges zu ermitteln muss die deutsche Behörde sich mit der polnischen Behörde in Verbindungs setzen. Einfach Daten abfragen ist da "noch" nicht. Umgekehrt ist es ja genauso, die Polen kommen ja auch nicht einfach an die Zulassungsdaten von deutschen Wagen. Wenn man in D mit ausländischen Kennzeichen fährt ist das aber noch lange kein Freifahrtschein, denn ich könnte mir vorstellen das bei gröberen Übertretungen die Daten erstmal gespeichert werden wie z.B. Blitzerfotos usw, wenn man dann mal in eine Kontrolle kommt und identifiziert wird, könnte es vielleicht teuer werden. Was ich aber sicher weis ist, wenn man keinen Schein am Parkscheinautomaten zieht und man hat polnische Kennzeichen, dann bleiben die Politessen nur kurz stehen, gucken ganz komisch, faseln sich was zu und gehen dann ohne ihre Arbeit zu verrichten weiter. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Naja, nicht ganz richtig, den Halter eines Schweizer Kennzeichens kann jedermann ohne Benennung von Gründen problemos im Internet ermitteln. klick Nicht in allen Kantonen... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Naja, nicht ganz richtig, den Halter eines Schweizer Kennzeichens kann jedermann ohne Benennung von Gründen problemos im Internet ermitteln. klick Nicht in allen Kantonen...Richtig, wie man an dem von mir eingestellten Link erkennen kann, sin dnoch nicht alle Kantone online. Bei einigen muss man noch eine schriftliche Anfrage stellen. Jedoch bekommt man darüber auch bei denen ohne Angabe von Gründen die Halterauskunft. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 126(1) VZV (Verkehrszulassungsverordnung): Auskünfte über Fahrzeugzulassungen Art. 126 VZV 1. Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes können jedermann bekanntgegeben werden. 2. Über die Namen von Fahrzeughaltern und ihre Versicherer ist bei Unfällen gegenüber den Beteiligten und bei Halterwechsel gegenüber dem neuen Halter Auskunft zu erteilen. 3. Angaben aus dem Fahrzeugausweis dürfen auf begründetes schriftliches Gesuch Personen bekanntgegeben werden, die im Hinblick auf ein Verfahren ein zureichendes Interesse geltend machen. 4. Die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle teilt dem nationalen Versicherungsbüro (Art. 74 Abs. 1 SVG) zur Abklärung von Unfällen mit schweizerischer Beteiligung im Ausland auf Anfrage mit, welcher Versicherer an welchem Tag für ein bestimmtes Kontrollschild oder Fahrzeug deckungspflichtig war. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Einige Kantone sind nicht in der Liste enthalten, auch nicht mit dem Hinweis der schriftlichen Anfrage. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, von denen nur 22 bei linker.ch aufgeführt sind. Darüber hinaus kann man die Abfrage "für Jedermann" sperren lassen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Auch wenn sie in der Liste nicht enthalten sind, so findet die schweizerische Verkehrszulassungsverordnung doch auf alle Kantone anwenung, oder? Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Sperrung denn möglich? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Sprinter-Fahrer 0 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 da hätte ich dem Schweizer Idioten ja kürzlich noch ne Postkarte schreiben können *lach* Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Auch wenn sie in der Liste nicht enthalten sind, so findet die schweizerische Verkehrszulassungsverordnung doch auf alle Kantone anwenung, oder? Das dachte ich auch. Die gemachte Erfahrung zeigt aber, dass es da kantonale Ausnahmen gibt. Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Sperrung denn möglich? Steht ja direkt bei linker.ch: Autonummer-Auskunftssperre: Will eine Person die Bekanntgabe ihrer Halterdaten an private Personen und Organisationen sperren lassen, hat sie dies dem zuständigen Strassenverkehrsamt schriftlich mitzuteilen. Ihre Halterdaten können dann nicht über Internet abgefragt werden. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Nicht über Internet. Aber bezieht sich diese Sperre denn auch auf eine schriftliche Anfrage?Und welche Kantone haben Ausnahmen von der VZV? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted December 1, 2006 Report Share Posted December 1, 2006 Nicht über Internet. Aber bezieht sich diese Sperre denn auch auf eine schriftliche Anfrage?Und welche Kantone haben Ausnahmen von der VZV? Die beiden Sätze sind eben nicht eindeutig. Während der erste Satz sich auf die generelle Sperrung zu beziehen scheint, impliziert der zweite Satz dass die Daten dann nicht über das Internet abrufbar seinen, lässt jedoch den Umstand der schriftlichen Anfrage durch Privatpersonen und Organisationen offen. Ich habe mich mit dem Thema VZV noch nicht befasst. Eine Möglichkeit zur Sperrrung der Abfrage muss jedoch existieren. Andernfalls wären die Wohnanschriften sämtlicher Schweizer VIPs im Internet zu finden. Quote Link to post Share on other sites
sabo 0 Posted December 1, 2006 Author Report Share Posted December 1, 2006 hab nun rausgefunden, dass es in pommelen (MV) ne kontaktstelle für polen gibt! sind gerad am abklären, ob wir dort einfach halter anfragen können/dürfen... Quote Link to post Share on other sites
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