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Auskünfte Zu Polnischen Kennzeichen?


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Guest lichterloh

Als Privatperson hast du schonmal keine Möglichkeit, an IRGEND EIN Kennzeich zu kommen. Wenn dann ermittelt die Polizei aufgrund deiner Angaben.

 

Vlt magst du erstmal genauer verraten, worum es geht?

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Als Privatperson hast du schonmal keine Möglichkeit, an IRGEND EIN Kennzeich zu kommen.
Naja, nicht ganz richtig, den Halter eines Schweizer Kennzeichens kann jedermann ohne Benennung von Gründen problemos im Internet ermitteln. klick

 

Für Polen ist mir eine solche Möglichkeit jedoch nicht bekannt, somit hilft das dem TE wohl nicht weiter <_< .

 

Gruß

Goose

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Naja, nicht ganz richtig, den Halter eines Schweizer Kennzeichens kann jedermann ohne Benennung von Gründen problemos im Internet ermitteln. klick

 

Boah, das is ja heftig ...und das funktioniert auch noch ...also da möcht ich nicht wohnen. Braucht nur mal jemandem ne fahrtechnische Aktion von mir nicht passen, der merkt sich das Kennzeichen und schon kann der meine komplette Adresse im Internet abfragen.

 

...oder Personen mit "Diebstahlabsichten" können zu jedem gewünschten Fahrzeug (in dem z. B. ein teures Navigationssystem oder ähnliches gesichtet wurde) den wahrscheinlichen (Nacht-)Aufenthaltsort herausfinden.

 

Ich schätz mal, wenn das in Deutschland auch so funktionieren würde, dann gäbe es eine richtige "Anzeigenflut" von diversen "Möchtegern-Fahrlehrern", "Linke-Spur-Schleichern" und was weiß ich noch alles.

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Also ich hatte es so verstanden

 

sabo = <_<

 

Und er wollte wissen wie man dienstlich an Halterdaten eines polnischen Fahrzeuges kommt.

Wenn ich dienstlich eine Auskunft benötige, dann habe ich andere Quellen als das Forum :)

 

Gruß

Goose

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goose = :B): ??? wenn ja, dann schick mir mal ne pn!

 

 

nicht ganz, bußgeldstelle wäre richtiger...stellt euch das mit den auskünften nicht zu einfach vor, eigentlich gibts aus pl gar keine auskünfte! da aber in unserer stadt mittlerweile nahezu jeder der ne polnische oma in danzig oder wo auch immer hat sein auto auf diese anmeldet ist das quasi nen freifahrtschein, solange die leute nich von den :30: angehalten werden!!!

 

 

Also ich hatte es so verstanden

 

sabo = :D

 

Und er wollte wissen wie man dienstlich an Halterdaten eines polnischen Fahrzeuges kommt.

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Soweit ich weis - um den Halter eines polnischen Fahrzeuges zu ermitteln muss die deutsche Behörde sich mit der polnischen Behörde in Verbindungs setzen. Einfach Daten abfragen ist da "noch" nicht. Umgekehrt ist es ja genauso, die Polen kommen ja auch nicht einfach an die Zulassungsdaten von deutschen Wagen. Wenn man in D mit ausländischen Kennzeichen fährt ist das aber noch lange kein Freifahrtschein, denn ich könnte mir vorstellen das bei gröberen Übertretungen die Daten erstmal gespeichert werden wie z.B. Blitzerfotos usw, wenn man dann mal in eine Kontrolle kommt und identifiziert wird, könnte es vielleicht teuer werden. Was ich aber sicher weis ist, wenn man keinen Schein am Parkscheinautomaten zieht und man hat polnische Kennzeichen, dann bleiben die Politessen nur kurz stehen, gucken ganz komisch, faseln sich was zu und gehen dann ohne ihre Arbeit zu verrichten weiter. :unsure:

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Naja, nicht ganz richtig, den Halter eines Schweizer Kennzeichens kann jedermann ohne Benennung von Gründen problemos im Internet ermitteln. klick

 

Nicht in allen Kantonen...

Richtig, wie man an dem von mir eingestellten Link erkennen kann, sin dnoch nicht alle Kantone online. Bei einigen muss man noch eine schriftliche Anfrage stellen. Jedoch bekommt man darüber auch bei denen ohne Angabe von Gründen die Halterauskunft. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 126(1) VZV (Verkehrszulassungsverordnung):

 

Auskünfte über Fahrzeugzulassungen

Art. 126 VZV

 

1. Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes können jedermann bekanntgegeben werden.

2. Über die Namen von Fahrzeughaltern und ihre Versicherer ist bei Unfällen gegenüber den Beteiligten und bei Halterwechsel gegenüber dem neuen Halter Auskunft zu erteilen.

3. Angaben aus dem Fahrzeugausweis dürfen auf begründetes schriftliches Gesuch Personen bekanntgegeben werden, die im Hinblick auf ein Verfahren ein zureichendes Interesse geltend machen.

4. Die Eidgenössische Fahrzeugkontrolle teilt dem nationalen Versicherungsbüro (Art. 74 Abs. 1 SVG) zur Abklärung von Unfällen mit schweizerischer Beteiligung im Ausland auf Anfrage mit, welcher Versicherer an welchem Tag für ein bestimmtes Kontrollschild oder Fahrzeug deckungspflichtig war.

 

Gruß

Goose

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Einige Kantone sind nicht in der Liste enthalten, auch nicht mit dem Hinweis der schriftlichen Anfrage. Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, von denen nur 22 bei linker.ch aufgeführt sind.

 

Darüber hinaus kann man die Abfrage "für Jedermann" sperren lassen.

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Auch wenn sie in der Liste nicht enthalten sind, so findet die schweizerische Verkehrszulassungsverordnung doch auf alle Kantone anwenung, oder?

 

Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Sperrung denn möglich?

 

Gruß

Goose

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Auch wenn sie in der Liste nicht enthalten sind, so findet die schweizerische Verkehrszulassungsverordnung doch auf alle Kantone anwenung, oder?

 

Das dachte ich auch. Die gemachte Erfahrung zeigt aber, dass es da kantonale Ausnahmen gibt.

 

Unter welchen Voraussetzungen ist eine solche Sperrung denn möglich?

 

Steht ja direkt bei linker.ch:

 

Autonummer-Auskunftssperre: Will eine Person die Bekanntgabe ihrer Halterdaten an private Personen und Organisationen sperren lassen, hat sie dies dem zuständigen Strassenverkehrsamt schriftlich mitzuteilen. Ihre Halterdaten können dann nicht über Internet abgefragt werden.
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Nicht über Internet. Aber bezieht sich diese Sperre denn auch auf eine schriftliche Anfrage?

Und welche Kantone haben Ausnahmen von der VZV?

 

Die beiden Sätze sind eben nicht eindeutig. Während der erste Satz sich auf die generelle Sperrung zu beziehen scheint, impliziert der zweite Satz dass die Daten dann nicht über das Internet abrufbar seinen, lässt jedoch den Umstand der schriftlichen Anfrage durch Privatpersonen und Organisationen offen.

 

Ich habe mich mit dem Thema VZV noch nicht befasst. Eine Möglichkeit zur Sperrrung der Abfrage muss jedoch existieren. Andernfalls wären die Wohnanschriften sämtlicher Schweizer VIPs im Internet zu finden.

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