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Österreich: Lenkererhebung Die X.te...


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"Mein Name ist HaSe©! Ich weiß von nix! Schickt mir ein Video!" :geil:

 

 

:lol:

 

So wird das aussehen! :cop01:

Ich habe schon ein gaaaanz freundliches Schreiben formuliert. Aber wir haben ja noch 14 Tage Zeit, also nichts überstürzen. :lol:

 

EDIT: Wie sieht es denn in Österreich aus mit der Verjährung für den "Fahrzeuglenker"?

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Also Halter ist nicht gleich Fahrer. Der Halter wird nie nach Österreich einreisen, der mir und den Österreichischen Behörden unbekannte Fahrer hingegen schon.

 

Auskunft will ich ja liebend gerne geben, aber wie soll ich das ohne Foto tun können?

 

Wird eigentlich für jedes Kavaliersdelikt eine solche Lenkererhebung versandt?

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Wird eigentlich für jedes Kavaliersdelikt eine solche Lenkererhebung versandt?

 

Normal ist das schon was Grösseres (also z. B. mehr als 20 km/h zu schnell) sonst gibt es die einfachere Anonymverfügung.

 

Soso. Wenn ich doch nur wüsste, wer dieser pöhse Rasser war... :cop01:

 

 

@Landy

 

Du Schlingel! :geil:

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Ich war das doch gar nicht. Ich habe an dem Tag mehreren österreichischen Freunden mein Fahrzeug zum Zwecke einer Probefahrt zur Verfügung gestellt. Leider kann ich nach dieser langen Zeit nicht mehr nachvollziehen, wer so verbrecherisch schnell gefahren ist. Sollte kein Foto vorhanden sein, bitte ich um Einstellung des Verfahrens.

 

 

(aus sicherer Quelle weiß ich, dass von hinten geblitzt wurde :cop01: )

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Ich hatte es überlegt, wollte aber nicht zu frech sein. Habe daher erstmal nur ein Foto angefordert. Da wird dann wie immer das sehr aussagekräftige Heckfoto kommen. Daraufhin bitte ich um Einstellung des Verfahrens.

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Für die Lenkerauskunft brauchts keinen Vorwurf, Du mußt unabhängig davon wissen, wer gefahren ist. Foto gibts nur von hinten. Eine nicht oder nicht korrekt gegebene Auskunft ist auch ein Beweis im Verfahren - halt einer gegen Dich. So ist ist die Rechtslage.

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Du mußt unabhängig davon wissen, wer gefahren ist. Foto gibts nur von hinten. Eine nicht oder nicht korrekt gegebene Auskunft ist auch ein Beweis im Verfahren - halt einer gegen Dich. So ist ist die Rechtslage.

 

Gegen mich gibt es schon mal überhaupt garkeine Beweise.

Ist denn der Horizont der Österreichischen Behörden derart beschränkt, dass die Rechtslage ein "nicht erinnern können" nicht kennt? Was kommt denn dann? Erzwingungshaft im Hungerturm? Folter? :cop01:

 

Das "Tatfahrzeug" ist regelmässig in halb Europa Unterwegs und wird dabei von bis zu 10 verschiedenen Personen bewegt. Der Verstoss ist deutlich über einen Monat her. Wie soll der Halter ohne ein Frontfoto den Fahrer identifizieren? :geil: Soll er zaubern? Oder die Glaskugel zu Rate ziehen?

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So ists, ein Nicht-erinnern-Können kennt die österreichische Rechtslage nicht. Folge: Geldbuße

 

Das ist eben der Unterschied zwischen Ö und D. Bei Euch wird von vorn geblitzt - es braucht also keine Lenkerauskunft. Bei uns wird von hinten geblitzt - eine andere Möglichkeit als eine Ausforschung durch Anfrage an den Halter gibt es also nicht.

 

 

Durch diese Rechtslage werde ich mir zB künftig aufschreiben, wem ich wann mein Auto leihe (was zugegeben nicht oft vorkommt).

 

Ich bin einmal in Mittenwald geblitzt worden. Habe ich als ziemlich gefährlich empfunden, weil der Blitz sehr blendet und ablenkt.

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Kommt auf das Verfahren an. Ließ die einschlägigen Einträge. Das "Nicht-Erinnern-Können" wird in D nicht unmittelbar bestraft, weil nicht vollstreckbar - wäre um einiges teurer als die Bestrafung wegen dem eigentlichen Verstoß. In D wird das Grunddelikt über den Umweg der Nichtmitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts bestraft. In diesem Fall ist es der Halter, der nicht mitgewirkt hat.

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Sollte kein Foto vorhanden sein, bitte ich um Einstellung des Verfahrens.

 

Hast Du das den Ösis schon mal so mitgeteilt? Mich würde deren Antwort interessieren... :wacko:

 

Ich habe das in den letzten 3 Jahren 4 oder 5-mal mit verschiedenen Bezirkshauptmannschaften so durchexerziert. Es funktioniert wirklich, man muß nur höflich bleiben, hehehe.

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@NetGhost

 

Die Strafe für das "nicht erinnern" ist in der Regel genauso hoch wie die für das "rasen". Das Geld kann jedoch in Deutschland nicht eingetrieben werden, da das gegen das Grundgesetz verstößt. Wie das in der Schweiz funktioniert, weiß ich leider nicht.

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Sollte kein Foto vorhanden sein, bitte ich um Einstellung des Verfahrens.

 

Hast Du das den Ösis schon mal so mitgeteilt? Mich würde deren Antwort interessieren... :wacko:

 

Ich habe das in den letzten 3 Jahren 4 oder 5-mal mit verschiedenen Bezirkshauptmannschaften so durchexerziert. Es funktioniert wirklich, man muß nur höflich bleiben, hehehe.

 

Könntest Du das bitte etwas ausführlicher darlegen? :geil:

 

@NetGhost

 

Die Strafe für das "nicht erinnern" ist in der Regel genauso hoch wie die für das "rasen". Das Geld kann jedoch in Deutschland nicht eingetrieben werden, da das gegen das Grundgesetz verstößt. Wie das in der Schweiz funktioniert, weiß ich leider nicht.

 

Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass es da ein ganz ausgebufftes Abkommen gibt... :geil:

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Ob die Strafe gleich hoch ist, wird auf die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ankommen. Die Höchststrafe beim "Nicht-Erinnern" ist 2.180,- , bei der Geschwindikeit 720,-. 10% +/- macht üblicherweise die Erststrafe aus, bei Geschw. gestaffelt.

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Könntest Du das bitte etwas ausführlicher darlegen? :wacko:

 

Sicherlich :geil:

 

Ich habe bisher jedesmal zuerst diesen Schrieb als Halter bekommen. Daraufhin ergeht freundliche Antwort, daß Ich zum besagten Zeitpunkt nicht in Österreich war, das Fahrzeug aber von mehreren Personen benutzt wird und Ich daher um Übersendung eines Frontfotos bitte um bei der Idetifizierung helfen zu können.

 

Frontfoto haben sie natürlich nicht, also kommt als Antwort der Schrieb zur Halterauskunft. Diesen beantwortet man noch freundlicher so etwa in der Tonlage, man hätte in der Zwischenzeit in der Familie herumgefragt und jeder hätte die Schuld weit von sich gewiesen. Leider ist man als Halter also nicht in der Lage, die Anfrage zu beantworten.

 

Wenn man das richtig schreibt (So in der Tonlage eines besorgten Vaters, der entsetzt feststellen muß, daß seine Brut mit seinem Wägelchen Schindluder getrieben hat) funktioniert das schon. Was man völlig vermeiden sollte sind irgendwelche rechtlichen Hinweise. Erstens wissen die das eh selber und zweitens aktiviert das nur den Piefke Reflex und dann schalten die Ösies auf stur.

 

Meine bisherigen Verstösse dort waren alle im Rahmen von 15 bis 20 kmh über den jeweiligen Limits, nichts wirklich gravierendes also was unbedingt strafrechtlich verfolgt werden müßte. Ich denke, wenn man mit 220 geblitzt wird, werden sie deutlich hartnäckiger sein.

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@Stahlsturm

 

Nach dem zweiten Schreiben kommt dann bei dir nichts mehr?

 

Bei mir sind's immer 4 oder 5 Briefe, bis sie mich endlich in Ruhe lassen :geil:

 

Das kommt davon, weil Du denen schreibst...

 

...euren Wisch könnt ihr euch hinschieben, wo die Sonne nicht scheint. Von mir seht ihr kein Geld!

 

:wacko:

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@Stahlsturm

 

Nach dem zweiten Schreiben kommt dann bei dir nichts mehr?

 

Bei mir sind's immer 4 oder 5 Briefe, bis sie mich endlich in Ruhe lassen <_<

Als Bayer ist mir die österreichische Beamtenseele ja nicht fremd, vielleicht treffe Ich da den Ton besser :)

 

 

Das kommt davon, weil Du denen schreibst...

LOL

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Als Fahrzeughalter hast du, lt. Österreichischem Recht, die Pflicht zu wissen wer dein Fahrzeug lenkt.

Deswegen kann auch im Ösiland von hinten geblitzt werden.

 

Sollten sie tatsächlich böse werden wollen, dann ist es egal ob du dich erinnerst oder nicht, denn die können es dir Problemlos anhängen und zusätzlich wegen einer verweigerung der Auskunft zu einer zusätzlichen Strafe verdonnern. Nur ist es bei jemanden der in Deutschland wohnt nicht sinnvoll ein Haufen Geld in einem Prozess zu stecken der (finanziell) nirgendwo hin führt...also lassen sie es meistens sein.

 

In Österreich wird aber inzwischen auch von vorne geblitzt - und zwar öfter als man denkt!

Also aufpassen mit der Annahme dass alles böse NUR von hinten kommt :nick:

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Als Fahrzeughalter hast du, lt. Österreichischem Recht, die Pflicht zu wissen wer dein Fahrzeug lenkt.

Deswegen kann auch im Ösiland von hinten geblitzt werden.

 

Hast Du den entsprechenden § mal zur Hand? Mich interesseiert die Schriftform dieser ganzen österreichischen "Rechtsstaatlichkeit" sehr.

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Als Fahrzeughalter hast du, lt. Österreichischem Recht, die Pflicht zu wissen wer dein Fahrzeug lenkt.

Deswegen kann auch im Ösiland von hinten geblitzt werden.

 

Hast Du den entsprechenden § mal zur Hand? Mich interesseiert die Schriftform dieser ganzen österreichischen "Rechtsstaatlichkeit" sehr.

 

UI - das ist eine kleine Ewigkeit her aber hier sind ein Haufen Links die vielleicht generell nützlich sind:

 

StVO für Österreich:

http://www.glb-gemeinde.at/pdf/Gesetze/Bun...nung%201960.pdf

 

Andere Gesetzestexte die evtl relevant sein könnten:

 

http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/

 

KFG: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...nov_60_2003.pdf

(ist inkl. dem Art. III u. IV betreffend Gurtenpflicht und Helmpflicht)

 

KDV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...kdvidf48.02.doc

 

PBStV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media..._nr_78_1978.pdf

1. Novelle Änderungen: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...nr_165_2001.pdf

2. Novelle Änderungen: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/bgbl101_04.pdf

 

ZustV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/zustv.pdf

1. Novelle Änderungen: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...tv_200_2002.pdf

 

FreisprecheinrichtungsV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...nrichtungsv.doc

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  • 2 weeks later...

Ein Zeugnisverweigerungsrecht zu verneinen ist aber auch schon rechtsstaatlich ganz schön bedenklich. Bei einem Mord das ich das Zeugnis verweigern und bei einer Lenkerauskunft nicht? <_<

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Die Frage ist nun, was antworten?

 

Ich tendiere gerade dazu, auf so eine unverschämte Drohung gar nicht zu antworten. Ändern kann an deren Standpunkt sowieso nichts, eine Antwort bewirkt nur, dass die Akte länger weiter oben liegt.

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Kann ich nicht sagen, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne.

 

Ich habe nur einen Artikel in einer juristischen Zeitung dazu gelesen und da steht alles heillos umstritten und es ist unbekannt wie die Gerichte es in anderen Regionen sehen.

 

Die Zeitschrift sollte in jeder juristischen Bibo zu finden sein DAR Heft 10 oder 11.

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  • 5 weeks later...

Und weiter gehts...

 

Nachdem ein sehr höfliches Schreiben an die Ösis ging mit der Bitte, ein Foto, welches den Fahrer zeigt, zu übersenden, kam folgende Antwort:

 

post-13-1168102522_thumb.jpg

 

Beigefügt waren Fotos des Fahrzeuges von von und hinten, jedoch war das Bild auf Höhe des Fahrers abgeschnitten.

 

Lesen die Ihre Post eigentlich? :D

 

Lang und breit hat der Halter erklärt, dass mehrere Fahrer in Betracht kommen, man aber trotzdem bei der Ermittlung behilflich sein möchte und die "Bezirksmannschaft" hat es geflissentlich überlesen.

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Die Bezirkshauptmannschaft hat es überlesen, weil sie es von Gesetzes wegen nicht lesen muß. Nur eine eindeutige Antwort haut Dich raus. Und wie schon öfter erwähnt, funktioniert der Trick mit der Lenkererhebung immer seltener.

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Soll das jetzt heissen,wenn ein Deutscher in Österreich unterwegs ist,hat er Sich der österreichischen Gesetzeslage anzupassen und zu wissen wer gefahren ist?

Etwas verwirrend die Materie... :blink:

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Viel verwirrender ist die Tatsache, dass die Österreichische Gesetzeslage einen Gesetzesverstoss im Land des Halters darstellen kann. Fühlt sich ein Halter, der den Fahrer tatsächlich nicht weiss, verpflichtet, eine Reihe in Frage kommender Fahrer zu benennen, so erfüllt dies unter Umständen den Tatbestand der falschen Anschuldigung in seinem Heimatland. :blink:

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Die Bezirkshauptmannschaft hat es überlesen, weil sie es von Gesetzes wegen nicht lesen muß. Nur eine eindeutige Antwort haut Dich raus. Und wie schon öfter erwähnt, funktioniert der Trick mit der Lenkererhebung immer seltener.

 

Schön für den Bezirkshauptmann, aber so kommen wir nicht weiter. Wenn dem Halter, der sich um Aufklärung bemüht, die Unterstützung in Form eines Fahrerfotos verweigert wird, dann sollte sich der Bezirkshauptmann fragen, wo der Sinn dieser Verweigerungshaltung liegt.

 

Wo liegt denn in Österreich die Verjährungsfrist für den Fahrer? Ich meine, nicht dass der noch so einfach davon kommt, ohne ermittelt zu werden... :blink:

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