NetGhost 103 Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Folgende "Lenkererhebung" ist soeben hier eingetroffen. Jetzt werden wir die Ösis mal ein wenig beschäftigen. Frechheit sowas, einfach Informationen haben wollen und keinen Vorwurf formulieren können. Ein Foto fehlt ausserdem. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Jetzt werden wir die Ösis mal ein wenig beschäftigen. "Mein Name ist HaSe©! Ich weiß von nix! Schickt mir ein Video!" Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 17, 2006 Author Report Share Posted November 17, 2006 "Mein Name ist HaSe©! Ich weiß von nix! Schickt mir ein Video!" So wird das aussehen! Ich habe schon ein gaaaanz freundliches Schreiben formuliert. Aber wir haben ja noch 14 Tage Zeit, also nichts überstürzen. EDIT: Wie sieht es denn in Österreich aus mit der Verjährung für den "Fahrzeuglenker"? Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Nie wieder ( viele Jahre ) als zum Tatzeitpunkt verantwortlicher Halter nach Österreich fahren? Das Nicht- oder Falschauskunftgeben als Halter ist schon ein Straftatsbestand in Österreich, da du bekannt bist ist nichts mit Verjährung so schnell..... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 17, 2006 Author Report Share Posted November 17, 2006 Also Halter ist nicht gleich Fahrer. Der Halter wird nie nach Österreich einreisen, der mir und den Österreichischen Behörden unbekannte Fahrer hingegen schon. Auskunft will ich ja liebend gerne geben, aber wie soll ich das ohne Foto tun können? Wird eigentlich für jedes Kavaliersdelikt eine solche Lenkererhebung versandt? Quote Link to post Share on other sites
Gustav.at 0 Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Wird eigentlich für jedes Kavaliersdelikt eine solche Lenkererhebung versandt? Normal ist das schon was Grösseres (also z. B. mehr als 20 km/h zu schnell) sonst gibt es die einfachere Anonymverfügung. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Letzte Woche habe ich auch wieder eine Anonymverfügung bekommen. 20+ auf der Busspur kostet 85€ Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 17, 2006 Author Report Share Posted November 17, 2006 Wird eigentlich für jedes Kavaliersdelikt eine solche Lenkererhebung versandt? Normal ist das schon was Grösseres (also z. B. mehr als 20 km/h zu schnell) sonst gibt es die einfachere Anonymverfügung. Soso. Wenn ich doch nur wüsste, wer dieser pöhse Rasser war... @Landy Du Schlingel! Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Ich war das doch gar nicht. Ich habe an dem Tag mehreren österreichischen Freunden mein Fahrzeug zum Zwecke einer Probefahrt zur Verfügung gestellt. Leider kann ich nach dieser langen Zeit nicht mehr nachvollziehen, wer so verbrecherisch schnell gefahren ist. Sollte kein Foto vorhanden sein, bitte ich um Einstellung des Verfahrens. (aus sicherer Quelle weiß ich, dass von hinten geblitzt wurde ) Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 17, 2006 Author Report Share Posted November 17, 2006 Sollte kein Foto vorhanden sein, bitte ich um Einstellung des Verfahrens. Hast Du das den Ösis schon mal so mitgeteilt? Mich würde deren Antwort interessieren... Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Ich hatte es überlegt, wollte aber nicht zu frech sein. Habe daher erstmal nur ein Foto angefordert. Da wird dann wie immer das sehr aussagekräftige Heckfoto kommen. Daraufhin bitte ich um Einstellung des Verfahrens. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 17, 2006 Author Report Share Posted November 17, 2006 Ja, so habe ich das auch vor. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 17, 2006 Report Share Posted November 17, 2006 Erwarte dir aber nicht zu viel davon. Meiner Erfahrung nach ist es egal was man schreibt, die Ösis schicken hartnäckig immer mal wieder eine Aufforderrung, bis sie es endlich bleiben lassen. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 17, 2006 Author Report Share Posted November 17, 2006 Das ist mir schon klar. Am Ende ist mir ohnehin egal, was dabei herauskommt, aber ich möchte jemandem gern einen Gefallen tun. Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted November 20, 2006 Report Share Posted November 20, 2006 Für die Lenkerauskunft brauchts keinen Vorwurf, Du mußt unabhängig davon wissen, wer gefahren ist. Foto gibts nur von hinten. Eine nicht oder nicht korrekt gegebene Auskunft ist auch ein Beweis im Verfahren - halt einer gegen Dich. So ist ist die Rechtslage. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 20, 2006 Author Report Share Posted November 20, 2006 Du mußt unabhängig davon wissen, wer gefahren ist. Foto gibts nur von hinten. Eine nicht oder nicht korrekt gegebene Auskunft ist auch ein Beweis im Verfahren - halt einer gegen Dich. So ist ist die Rechtslage. Gegen mich gibt es schon mal überhaupt garkeine Beweise.Ist denn der Horizont der Österreichischen Behörden derart beschränkt, dass die Rechtslage ein "nicht erinnern können" nicht kennt? Was kommt denn dann? Erzwingungshaft im Hungerturm? Folter? Das "Tatfahrzeug" ist regelmässig in halb Europa Unterwegs und wird dabei von bis zu 10 verschiedenen Personen bewegt. Der Verstoss ist deutlich über einen Monat her. Wie soll der Halter ohne ein Frontfoto den Fahrer identifizieren? Soll er zaubern? Oder die Glaskugel zu Rate ziehen? Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted November 20, 2006 Report Share Posted November 20, 2006 So ists, ein Nicht-erinnern-Können kennt die österreichische Rechtslage nicht. Folge: Geldbuße Das ist eben der Unterschied zwischen Ö und D. Bei Euch wird von vorn geblitzt - es braucht also keine Lenkerauskunft. Bei uns wird von hinten geblitzt - eine andere Möglichkeit als eine Ausforschung durch Anfrage an den Halter gibt es also nicht. Durch diese Rechtslage werde ich mir zB künftig aufschreiben, wem ich wann mein Auto leihe (was zugegeben nicht oft vorkommt). Ich bin einmal in Mittenwald geblitzt worden. Habe ich als ziemlich gefährlich empfunden, weil der Blitz sehr blendet und ablenkt. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 20, 2006 Author Report Share Posted November 20, 2006 So ists, ein Nicht-erinnern-Können kennt die österreichische Rechtslage nicht. Folge: Geldbuße Es bleibt also auch in Österreich alles beim Alten: Es geht ums Geld. Was ist der Tarif für das "nicht-erinnern-können"? Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted November 20, 2006 Report Share Posted November 20, 2006 Kommt auf das Verfahren an. Ließ die einschlägigen Einträge. Das "Nicht-Erinnern-Können" wird in D nicht unmittelbar bestraft, weil nicht vollstreckbar - wäre um einiges teurer als die Bestrafung wegen dem eigentlichen Verstoß. In D wird das Grunddelikt über den Umweg der Nichtmitwirkung an der Aufklärung des Sachverhalts bestraft. In diesem Fall ist es der Halter, der nicht mitgewirkt hat. Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted November 20, 2006 Report Share Posted November 20, 2006 Sollte kein Foto vorhanden sein, bitte ich um Einstellung des Verfahrens. Hast Du das den Ösis schon mal so mitgeteilt? Mich würde deren Antwort interessieren... Ich habe das in den letzten 3 Jahren 4 oder 5-mal mit verschiedenen Bezirkshauptmannschaften so durchexerziert. Es funktioniert wirklich, man muß nur höflich bleiben, hehehe. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 20, 2006 Report Share Posted November 20, 2006 @NetGhost Die Strafe für das "nicht erinnern" ist in der Regel genauso hoch wie die für das "rasen". Das Geld kann jedoch in Deutschland nicht eingetrieben werden, da das gegen das Grundgesetz verstößt. Wie das in der Schweiz funktioniert, weiß ich leider nicht. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 20, 2006 Author Report Share Posted November 20, 2006 Sollte kein Foto vorhanden sein, bitte ich um Einstellung des Verfahrens. Hast Du das den Ösis schon mal so mitgeteilt? Mich würde deren Antwort interessieren... Ich habe das in den letzten 3 Jahren 4 oder 5-mal mit verschiedenen Bezirkshauptmannschaften so durchexerziert. Es funktioniert wirklich, man muß nur höflich bleiben, hehehe. Könntest Du das bitte etwas ausführlicher darlegen? @NetGhost Die Strafe für das "nicht erinnern" ist in der Regel genauso hoch wie die für das "rasen". Das Geld kann jedoch in Deutschland nicht eingetrieben werden, da das gegen das Grundgesetz verstößt. Wie das in der Schweiz funktioniert, weiß ich leider nicht. Ich kann mir lebhaft vorstellen, dass es da ein ganz ausgebufftes Abkommen gibt... Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted November 20, 2006 Report Share Posted November 20, 2006 Ob die Strafe gleich hoch ist, wird auf die Höhe der Geschwindigkeitsübertretung ankommen. Die Höchststrafe beim "Nicht-Erinnern" ist 2.180,- , bei der Geschwindikeit 720,-. 10% +/- macht üblicherweise die Erststrafe aus, bei Geschw. gestaffelt. Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted November 21, 2006 Report Share Posted November 21, 2006 Könntest Du das bitte etwas ausführlicher darlegen? Sicherlich Ich habe bisher jedesmal zuerst diesen Schrieb als Halter bekommen. Daraufhin ergeht freundliche Antwort, daß Ich zum besagten Zeitpunkt nicht in Österreich war, das Fahrzeug aber von mehreren Personen benutzt wird und Ich daher um Übersendung eines Frontfotos bitte um bei der Idetifizierung helfen zu können. Frontfoto haben sie natürlich nicht, also kommt als Antwort der Schrieb zur Halterauskunft. Diesen beantwortet man noch freundlicher so etwa in der Tonlage, man hätte in der Zwischenzeit in der Familie herumgefragt und jeder hätte die Schuld weit von sich gewiesen. Leider ist man als Halter also nicht in der Lage, die Anfrage zu beantworten. Wenn man das richtig schreibt (So in der Tonlage eines besorgten Vaters, der entsetzt feststellen muß, daß seine Brut mit seinem Wägelchen Schindluder getrieben hat) funktioniert das schon. Was man völlig vermeiden sollte sind irgendwelche rechtlichen Hinweise. Erstens wissen die das eh selber und zweitens aktiviert das nur den Piefke Reflex und dann schalten die Ösies auf stur. Meine bisherigen Verstösse dort waren alle im Rahmen von 15 bis 20 kmh über den jeweiligen Limits, nichts wirklich gravierendes also was unbedingt strafrechtlich verfolgt werden müßte. Ich denke, wenn man mit 220 geblitzt wird, werden sie deutlich hartnäckiger sein. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 21, 2006 Author Report Share Posted November 21, 2006 Danke! Das hilft mir schonmal deutlich weiter! Bittest Du denn im 2. Schreiben auch um die Einstellung des Verfahrens? Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 Danke! Das hilft mir schonmal deutlich weiter! Bittest Du denn im 2. Schreiben auch um die Einstellung des Verfahrens? Nein, das kommt dann von selber. War zumindest bisher immer so. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 22, 2006 Report Share Posted November 22, 2006 @Stahlsturm Nach dem zweiten Schreiben kommt dann bei dir nichts mehr? Bei mir sind's immer 4 oder 5 Briefe, bis sie mich endlich in Ruhe lassen Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 22, 2006 Author Report Share Posted November 22, 2006 @Stahlsturm Nach dem zweiten Schreiben kommt dann bei dir nichts mehr? Bei mir sind's immer 4 oder 5 Briefe, bis sie mich endlich in Ruhe lassen Das kommt davon, weil Du denen schreibst... ...euren Wisch könnt ihr euch hinschieben, wo die Sonne nicht scheint. Von mir seht ihr kein Geld! Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted November 23, 2006 Report Share Posted November 23, 2006 @Stahlsturm Nach dem zweiten Schreiben kommt dann bei dir nichts mehr? Bei mir sind's immer 4 oder 5 Briefe, bis sie mich endlich in Ruhe lassen Als Bayer ist mir die österreichische Beamtenseele ja nicht fremd, vielleicht treffe Ich da den Ton besser Das kommt davon, weil Du denen schreibst...LOL Quote Link to post Share on other sites
TIberius 0 Posted November 28, 2006 Report Share Posted November 28, 2006 Als Fahrzeughalter hast du, lt. Österreichischem Recht, die Pflicht zu wissen wer dein Fahrzeug lenkt.Deswegen kann auch im Ösiland von hinten geblitzt werden. Sollten sie tatsächlich böse werden wollen, dann ist es egal ob du dich erinnerst oder nicht, denn die können es dir Problemlos anhängen und zusätzlich wegen einer verweigerung der Auskunft zu einer zusätzlichen Strafe verdonnern. Nur ist es bei jemanden der in Deutschland wohnt nicht sinnvoll ein Haufen Geld in einem Prozess zu stecken der (finanziell) nirgendwo hin führt...also lassen sie es meistens sein. In Österreich wird aber inzwischen auch von vorne geblitzt - und zwar öfter als man denkt!Also aufpassen mit der Annahme dass alles böse NUR von hinten kommt Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 28, 2006 Author Report Share Posted November 28, 2006 Als Fahrzeughalter hast du, lt. Österreichischem Recht, die Pflicht zu wissen wer dein Fahrzeug lenkt.Deswegen kann auch im Ösiland von hinten geblitzt werden. Hast Du den entsprechenden § mal zur Hand? Mich interesseiert die Schriftform dieser ganzen österreichischen "Rechtsstaatlichkeit" sehr. Quote Link to post Share on other sites
TIberius 0 Posted November 28, 2006 Report Share Posted November 28, 2006 Als Fahrzeughalter hast du, lt. Österreichischem Recht, die Pflicht zu wissen wer dein Fahrzeug lenkt.Deswegen kann auch im Ösiland von hinten geblitzt werden. Hast Du den entsprechenden § mal zur Hand? Mich interesseiert die Schriftform dieser ganzen österreichischen "Rechtsstaatlichkeit" sehr. UI - das ist eine kleine Ewigkeit her aber hier sind ein Haufen Links die vielleicht generell nützlich sind: StVO für Österreich:http://www.glb-gemeinde.at/pdf/Gesetze/Bun...nung%201960.pdf Andere Gesetzestexte die evtl relevant sein könnten: http://www.ris.bka.gv.at/auswahl/ KFG: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...nov_60_2003.pdf (ist inkl. dem Art. III u. IV betreffend Gurtenpflicht und Helmpflicht) KDV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...kdvidf48.02.doc PBStV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media..._nr_78_1978.pdf 1. Novelle Änderungen: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...nr_165_2001.pdf 2. Novelle Änderungen: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/bgbl101_04.pdf ZustV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media/92/zustv.pdf 1. Novelle Änderungen: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...tv_200_2002.pdf FreisprecheinrichtungsV: http://www.bmvit.gv.at/sixcms_upload/media...nrichtungsv.doc Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted November 28, 2006 Report Share Posted November 28, 2006 § 103 Abs 2 KFG Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 28, 2006 Author Report Share Posted November 28, 2006 § 103 Abs 2 KFG Sehr interessant. Dieser Paragraph kommt einer generellen Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches gleich! Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted November 28, 2006 Report Share Posted November 28, 2006 Richtig. Glücklicherweise wird das in Deutschland nicht vollstreckt! Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted November 28, 2006 Author Report Share Posted November 28, 2006 Richtig. Glücklicherweise wird das in Deutschland nicht vollstreckt! Ja, schön für Euch. Mich juckt aber was anderes.... Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted November 29, 2006 Report Share Posted November 29, 2006 Richtig. Glücklicherweise wird das in Deutschland nicht vollstreckt! Ja, schön für Euch. Mich juckt aber was anderes.... Laß Dich von der Paragraphenreiterei nicht kirre machen, die Realität sieht anders aus. Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted December 7, 2006 Report Share Posted December 7, 2006 Es gibt News von meinem letzten Fall. Scheinbar haben die Össis sich mal die Mühe gemacht, ein Standardschreiben aufzusetzen (dies kannte ich zuvor nicht): Zweiter Teil: Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted December 7, 2006 Report Share Posted December 7, 2006 Ein Zeugnisverweigerungsrecht zu verneinen ist aber auch schon rechtsstaatlich ganz schön bedenklich. Bei einem Mord das ich das Zeugnis verweigern und bei einer Lenkerauskunft nicht? Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted December 7, 2006 Report Share Posted December 7, 2006 Die Frage ist nun, was antworten? Ich tendiere gerade dazu, auf so eine unverschämte Drohung gar nicht zu antworten. Ändern kann an deren Standpunkt sowieso nichts, eine Antwort bewirkt nur, dass die Akte länger weiter oben liegt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 7, 2006 Report Share Posted December 7, 2006 Hast du dir mal dieses hier durchgelesen? http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=28948 Quote Link to post Share on other sites
Guest Landy Posted December 7, 2006 Report Share Posted December 7, 2006 Wow, super Link, vielen Dank Zur Vorgehensweise: Erstmal nicht antworten, und sobald eine Strafe wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft ins Haus flattert, mit Art. 6 1 MRK argumentieren? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 7, 2006 Report Share Posted December 7, 2006 Kann ich nicht sagen, da ich mich damit überhaupt nicht auskenne. Ich habe nur einen Artikel in einer juristischen Zeitung dazu gelesen und da steht alles heillos umstritten und es ist unbekannt wie die Gerichte es in anderen Regionen sehen. Die Zeitschrift sollte in jeder juristischen Bibo zu finden sein DAR Heft 10 oder 11. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 6, 2007 Author Report Share Posted January 6, 2007 Und weiter gehts... Nachdem ein sehr höfliches Schreiben an die Ösis ging mit der Bitte, ein Foto, welches den Fahrer zeigt, zu übersenden, kam folgende Antwort: Beigefügt waren Fotos des Fahrzeuges von von und hinten, jedoch war das Bild auf Höhe des Fahrers abgeschnitten. Lesen die Ihre Post eigentlich? Lang und breit hat der Halter erklärt, dass mehrere Fahrer in Betracht kommen, man aber trotzdem bei der Ermittlung behilflich sein möchte und die "Bezirksmannschaft" hat es geflissentlich überlesen. Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted January 8, 2007 Report Share Posted January 8, 2007 Die Bezirkshauptmannschaft hat es überlesen, weil sie es von Gesetzes wegen nicht lesen muß. Nur eine eindeutige Antwort haut Dich raus. Und wie schon öfter erwähnt, funktioniert der Trick mit der Lenkererhebung immer seltener. Quote Link to post Share on other sites
gery41 141 Posted January 8, 2007 Report Share Posted January 8, 2007 Soll das jetzt heissen,wenn ein Deutscher in Österreich unterwegs ist,hat er Sich der österreichischen Gesetzeslage anzupassen und zu wissen wer gefahren ist?Etwas verwirrend die Materie... Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 8, 2007 Author Report Share Posted January 8, 2007 Viel verwirrender ist die Tatsache, dass die Österreichische Gesetzeslage einen Gesetzesverstoss im Land des Halters darstellen kann. Fühlt sich ein Halter, der den Fahrer tatsächlich nicht weiss, verpflichtet, eine Reihe in Frage kommender Fahrer zu benennen, so erfüllt dies unter Umständen den Tatbestand der falschen Anschuldigung in seinem Heimatland. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 8, 2007 Author Report Share Posted January 8, 2007 Die Bezirkshauptmannschaft hat es überlesen, weil sie es von Gesetzes wegen nicht lesen muß. Nur eine eindeutige Antwort haut Dich raus. Und wie schon öfter erwähnt, funktioniert der Trick mit der Lenkererhebung immer seltener. Schön für den Bezirkshauptmann, aber so kommen wir nicht weiter. Wenn dem Halter, der sich um Aufklärung bemüht, die Unterstützung in Form eines Fahrerfotos verweigert wird, dann sollte sich der Bezirkshauptmann fragen, wo der Sinn dieser Verweigerungshaltung liegt. Wo liegt denn in Österreich die Verjährungsfrist für den Fahrer? Ich meine, nicht dass der noch so einfach davon kommt, ohne ermittelt zu werden... Quote Link to post Share on other sites
Verdi 0 Posted January 8, 2007 Report Share Posted January 8, 2007 Es gibt schlicht kein Fahrerfoto. Verjährungsfrist 6 Monate. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted January 8, 2007 Author Report Share Posted January 8, 2007 Es gibt schlicht kein Fahrerfoto. Verjährungsfrist 6 Monate. Dem letzten Schreiben liegt ein Frontfoto bei - allerdings auf Höhe des Fahrers abgeschnitten. Es gibt also sehr wohl ein Foto des Fahrers! Quote Link to post Share on other sites
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