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Mittelinsel Im Kreisverkehr überfahren


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Unser Käseblatt hat heute über einen missglückten Kreisverkehr berichtet. Dieser ist so klein, dass man schon einem PKW in Schwierigkeiten gerät, beim Benutzen nicht die gepflasterte Mittelinsel zu berühren.

 

Zusätzlich wurde erwähnt, dass das Befahren der Mittelinsel ein Bußgeld kosten kann. Ich habe aber nur einen Tatbestand gefunden

 

"Als Berechtigter beim Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr einen anderen gefährdet 35 €"

 

Bedeutet das also, dass man die Mittelinsel überfahren kann, wenn man niemanden gefährdet?

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„Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ [§ 9a Abs. 2 StVO]

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@Radium:

 

Danke für die Antwort. Es ist zwar verboten, aber meines Wissens gibt es keinen bußgeldbewährten Tatbestand, der das Befahren ahndet.

 

Übrigens konnte ich auch keinen Tatbestand finden, der das Befahren eines Kreisverkehrs in die falsche Richtung ahndet.

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Wieso denn "missglückt", nudel?

Das ist Sinn der Sache, daß man fast bis zum Stillstand runterbremst und sich zentimeterweise dort hindurcharbeitet! :(

Manchmal hilfreich: Mitspielen, idealerweise nachts um zwei mit entsprechender Geräuschentwicklung... :licht:

Vereinzelt werden diese Dinger schon wieder zurückgebaut! :blink:

lg

c.s.

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Wieso denn "missglückt", nudel?

Manchmal hilfreich: Mitspielen, idealerweise nachts um zwei mit entsprechender Geräuschentwicklung... :licht:

Der Kreisel ist missglückt, weil er einfach viel zu klein ist. Hinzu kommt, dass er zur Erntezeit von vielen landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren wird. Du kannst Dir vielleicht vorstellen, wie es rappelt, wenn ein Trecker mit zwei Anhängern über die Mittelinsel fährt. :(

 

Die Anwohner haben sich schon darüber beschwert.

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Übrigens konnte ich auch keinen Tatbestand finden, der das Befahren eines Kreisverkehrs in die falsche Richtung ahndet.

BKat 139.1 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt: 20 €

Passt nicht. Die Fahrtrichtung stimmt ja.

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Sofern der Kreisel mit einer weißen Linie umgeben sein sollte, könnte folgendes passen:

 

Tb.-Nr.: 141253

Sie fuhren verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295).

§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155 BKat

 

Verwarnungsgeld: 10,- €

Punkte: ---

Fahrverbot: ---

Kategorie FaP: ---

 

Ansonsten gibt es afaik keinen Tatbestand für das Überfahren des Kreisels.

 

Wenn man das konsequent weiter denkt, müsste ja auch 139.1 BKat nicht anwendbar sein, wenn man als Unberechtigter beim Überfahren jemanden gefährdet.

"Als Berechtigter ...".

 

Das kann es ja eigentlich auch nicht sein.

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„Die Mittelinsel des Kreisverkehrs darf nicht überfahren werden. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren des Kreisverkehrs sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.“ [§ 9a Abs. 2 StVO]

 

Wie ist das jetzt in folgendem Fall:

Aussen(ring) ist geteert, ca. 70% der Spurbreite, dann kommt ein geplasterter Teil (innerer Ring), die Innenfläche des Kreisels besteht aus Rasen. Darf ich über den gepflasterten Teil fahren?

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„Das Rechtsfahrgebot gilt auch im einspurigen Kreisverkehr. Es bezweckt hier die Verminderung der Geschwindigkeit durch die Kurvenfahrt und schützt insoweit den von rechts einfahrenden Verkehr. Ein ‚Schneiden’ der Kreisbahn durch Ausnutzung der Fahrbahn bis zum äußersten linken Rand ist daher regelmäßig unzulässig.“ [OLG Hamm 27 U 87/03]

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Soweit sind sich alle einig, es geht nur um den entsprechenden Tatbestand im Bußgeldkatalog.
Es gibt zwar hierfür keinen Regelsatz im Tatbestandskatalog, dennoch ist das Überfahren der Mittelinsel ordnungswidrig: „Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über (…) das Verhalten bei der Einfahrt in einen Kreisverkehr oder im Kreisverkehr nach § 9a (…) verstößt.“ [§ 49 Abs. 1 StVO] Diese Ordnungswidrigkeit kann prinzipiell auch mit einer Geldbuße geahndet werden.
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Nach einer nochmaligen Besichtigung der Angelegenheit musst ich feststellen, dass im Inneren des Kreisels sich doch Fahrbahnmarkierungen befinden. Es handelt sich dabei nicht um eine durchgezogene Linie, sondern um viele unterbrochene Linien, die man doch in der Regel problemlos überfahren darf.

 

Im Prinzip handelt es sich also um einen zweispurigen Kreisel.

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@radium

„Das Rechtsfahrgebot gilt auch im einspurigen Kreisverkehr. Es bezweckt hier die Verminderung der Geschwindigkeit durch die Kurvenfahrt und schützt insoweit den von rechts einfahrenden Verkehr. Ein ‚Schneiden’ der Kreisbahn durch Ausnutzung der Fahrbahn bis zum äußersten linken Rand ist daher regelmäßig unzulässig.“ [OLG Hamm 27 U 87/03]

 

Aha, darum gehts also.

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Ich würde jetzt spontan über den § 2(1) StVO gehen, TBNR 102000: Sie benutzten vorschriftswidrig nicht die Fahrbahn (5 Euro)

 

Gruß

Goose

Die Steine in der Mitte gehören doch aber sicherlich noch zur Fahrbahn. Nur mann muß eben soweit wie möglich rechts fahren.

 

Gast225 der auch immer die Steine in der Mitte mitnimmt. Besser als das die Reifen quietschen.

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Bei uns gibt es einen Kreisverkehr, der grundsätzlich der Mittelkreis (der gepflasterte Ring um die Mittelinsel herum) mitbenutzt wird (von 90% der Autofahrer). Ich fahr da auch immer drüber, allein schon deswegen, weil man die Kurve da optimaler fahren kann.

Habe auch noch nie mitbekommen, dass es irgendjemanden gestört hätte (auch die :kopfschuettel: nicht!).

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Übrigens konnte ich auch keinen Tatbestand finden, der das Befahren eines Kreisverkehrs in die falsche Richtung ahndet.

BKat 139.1 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt: 20 €

Passt nicht. Die Fahrtrichtung stimmt ja.

Nee, eben nicht. Hat Nudel doch geschrieben: "befahren in die falsche Richtung", also im Uhrzeigersinn. Da passt der Tb sehr gut.

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