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stell dir vor du kannst sogar feste Blitzer anfechten.

 

Da anscheinend die Polizei die korrekte ausrichtung nachweisen muss. Was ja bei mobilen anlagen schwer wird.
das können die auch, so schwer ist es nicht deswegen erstellen die auch ein Meßprotokol wo alles für die Meßung drinne steht! In der Regel bringt eine Anfechtung nichts.

 

Worum geht es bei dir eigentlich genau und was willst du anfechten?

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Vielleicht könnte der TE das auch mal etwas genauer ausführen und sagen, was er eigentlich meint.

 

a) welche mobilen Anlagen sind gemeint?

b) wie soll die Polizei welche Ausrichtung nachweisen?

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Hallo habe gehört das man mobile Blitzeranlagen anfechten kann also per anwalt.

Das ist korrekt. Worum geht es denn konkret?

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Hallo habe gehört das man mobile Blitzeranlagen anfechten kann also per anwalt.

Das ist korrekt. Worum geht es denn konkret?

 

Hallo, ja zu a ich dachte das der blitzer nicht hundert prozentig ausgemessen sein kann und man über diese schiene was machen kann.

Und zu b ich kenne ja die blitzanlagen nicht genau es war aber eine die auf solch einem Dreibein stand und nach vorne eine keglige spitze hatte .

Ich bekomme ernsthafte probleme wenn ich mir nicht etwas einfallen lasse.

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Guest Simineon
Hallo, ja zu a ich dachte das der blitzer nicht hundert prozentig ausgemessen sein kann und man über diese schiene was machen kann.

Und zu b ich kenne ja die blitzanlagen nicht genau es war aber eine die auf solch einem Dreibein stand und nach vorne eine keglige spitze hatte .

Ich bekomme ernsthafte probleme wenn ich mir nicht etwas einfallen lasse.

 

vielleicht sagst Du ja erstmal, um was es überhaupt geht ...

 

Was wird Dir vorgeworfen ? Sachbeschädigung, weil Du den Blitzer umgetreten hast oder eine Geschwindigkeitsübertretung ?

 

Wo, wie hoch, wer ist gefahren, wer ist Halter ?

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Und zu b ich kenne ja die blitzanlagen nicht genau es war aber eine die auf solch einem Dreibein stand und nach vorne eine keglige spitze hatte .

Könnte sich um das Multanove handeln.

post-14-1143977121.gif

Zum Rest wurde ja schon alles gesagt.

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  • 1 year later...

Mein Problem ist ähnlich gelagert... ich wurde mit 26kmh zu schnell geblitzt von ein "aufgestellten" Blitze - also keine Pistole sondern so ein kniehohes Ding.

 

Wie sieht das denn aus - ich meine, was passiert, wenn ich denen jetzt zurückschreibe, "ja, dass bin ich, ja ich war zu schnell, aber mein Tacho und mein Navi haben weniger angezeigt, evtl. Irritation durch Spurwechsel"

 

Ich wär ja mit 25kmh super "zufrieden"...

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Guest Simineon
Mein Problem ist ähnlich gelagert... ich wurde mit 26kmh zu schnell geblitzt von ein "aufgestellten" Blitze - also keine Pistole sondern so ein kniehohes Ding.

 

Wie sieht das denn aus - ich meine, was passiert, wenn ich denen jetzt zurückschreibe, "ja, dass bin ich, ja ich war zu schnell, aber mein Tacho und mein Navi haben weniger angezeigt, evtl. Irritation durch Spurwechsel"

 

Ich wär ja mit 25kmh super "zufrieden"...

 

und Du glaubst, dass Dir dann geglaubt wird ?

 

Abgesehen davon bist Du ja 29 km/h zu schnell gefahren; 3 km/h Toleranz wurden Dir bereits zugestanden

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Naja, also erstmal bin ich ja nicht 29kmh zu schnell gefahren, sondern höchstens 25kmh, warum das Ding 29kmh gemessen hat, weiß ich nicht...

 

Aber meine Frage geht eher in die Richtung: was passiert, wenn man da hinschreibt, dass das Gerät wohl nicht richtig gemessen hat? Also wie sieht der weitere Prozess aus?

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Das Weiterleiten selbst kostet nichts, allerdings sind bei einer Verhandlung ohne Urteil Auslagen für Zeugen und Gerichtsgebühren fällig (plus die Gebühren des Bußegldbescheides). Wird ein negatives Urteil gesprochen, dann steigen die Gebühren. Nur wenn man gewinnt, kostet es nichts. Aber das ist wohl unwahrscheinlich.

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