dan2006 0 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Hallo habe gehört das man mobile Blitzeranlagen anfechten kann also per anwalt. Da anscheinend die Polizei die korrekte ausrichtung nachweisen muss. Was ja bei mobilen anlagen schwer wird. Und was ist wenn auch andere Autos in der nähe waren ? Mfg. Daniel Quote Link to post Share on other sites
McStraße 10 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 stell dir vor du kannst sogar feste Blitzer anfechten. Da anscheinend die Polizei die korrekte ausrichtung nachweisen muss. Was ja bei mobilen anlagen schwer wird.das können die auch, so schwer ist es nicht deswegen erstellen die auch ein Meßprotokol wo alles für die Meßung drinne steht! In der Regel bringt eine Anfechtung nichts. Worum geht es bei dir eigentlich genau und was willst du anfechten? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Vielleicht könnte der TE das auch mal etwas genauer ausführen und sagen, was er eigentlich meint. a) welche mobilen Anlagen sind gemeint?b) wie soll die Polizei welche Ausrichtung nachweisen? Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted October 15, 2006 Report Share Posted October 15, 2006 Hallo habe gehört das man mobile Blitzeranlagen anfechten kann also per anwalt.Das ist korrekt. Worum geht es denn konkret? Quote Link to post Share on other sites
dan2006 0 Posted October 16, 2006 Author Report Share Posted October 16, 2006 Hallo habe gehört das man mobile Blitzeranlagen anfechten kann also per anwalt.Das ist korrekt. Worum geht es denn konkret? Hallo, ja zu a ich dachte das der blitzer nicht hundert prozentig ausgemessen sein kann und man über diese schiene was machen kann. Und zu b ich kenne ja die blitzanlagen nicht genau es war aber eine die auf solch einem Dreibein stand und nach vorne eine keglige spitze hatte . Ich bekomme ernsthafte probleme wenn ich mir nicht etwas einfallen lasse. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Nur ein Gutachter könnte anhand des Fotos feststellen, ob das Gerät parallel zur Fahrbahn ausgerichtet war oder ob Abweichungen bestanden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Hallo, ja zu a ich dachte das der blitzer nicht hundert prozentig ausgemessen sein kann und man über diese schiene was machen kann. Und zu b ich kenne ja die blitzanlagen nicht genau es war aber eine die auf solch einem Dreibein stand und nach vorne eine keglige spitze hatte . Ich bekomme ernsthafte probleme wenn ich mir nicht etwas einfallen lasse. vielleicht sagst Du ja erstmal, um was es überhaupt geht ... Was wird Dir vorgeworfen ? Sachbeschädigung, weil Du den Blitzer umgetreten hast oder eine Geschwindigkeitsübertretung ? Wo, wie hoch, wer ist gefahren, wer ist Halter ? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 16, 2006 Report Share Posted October 16, 2006 Und zu b ich kenne ja die blitzanlagen nicht genau es war aber eine die auf solch einem Dreibein stand und nach vorne eine keglige spitze hatte .Könnte sich um das Multanove handeln.Zum Rest wurde ja schon alles gesagt. Quote Link to post Share on other sites
konfusus 0 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Mein Problem ist ähnlich gelagert... ich wurde mit 26kmh zu schnell geblitzt von ein "aufgestellten" Blitze - also keine Pistole sondern so ein kniehohes Ding. Wie sieht das denn aus - ich meine, was passiert, wenn ich denen jetzt zurückschreibe, "ja, dass bin ich, ja ich war zu schnell, aber mein Tacho und mein Navi haben weniger angezeigt, evtl. Irritation durch Spurwechsel" Ich wär ja mit 25kmh super "zufrieden"... Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Mein Problem ist ähnlich gelagert... ich wurde mit 26kmh zu schnell geblitzt von ein "aufgestellten" Blitze - also keine Pistole sondern so ein kniehohes Ding. Wie sieht das denn aus - ich meine, was passiert, wenn ich denen jetzt zurückschreibe, "ja, dass bin ich, ja ich war zu schnell, aber mein Tacho und mein Navi haben weniger angezeigt, evtl. Irritation durch Spurwechsel" Ich wär ja mit 25kmh super "zufrieden"... und Du glaubst, dass Dir dann geglaubt wird ? Abgesehen davon bist Du ja 29 km/h zu schnell gefahren; 3 km/h Toleranz wurden Dir bereits zugestanden Quote Link to post Share on other sites
konfusus 0 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Naja, also erstmal bin ich ja nicht 29kmh zu schnell gefahren, sondern höchstens 25kmh, warum das Ding 29kmh gemessen hat, weiß ich nicht... Aber meine Frage geht eher in die Richtung: was passiert, wenn man da hinschreibt, dass das Gerät wohl nicht richtig gemessen hat? Also wie sieht der weitere Prozess aus? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Wenn das Gerät korrekt geeicht ist, werden sie den Einspruch zurückweisen, und das Verfahren an das Amtsgericht weiterleiten. Quote Link to post Share on other sites
konfusus 0 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Und was kostet das dann? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Schau mal in den FAQ nach. Quote Link to post Share on other sites
konfusus 0 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Das hab ich der FAQ nicht gefunden... was das Bußgeld kostet, weiß ich ja - aber was kostet das, wenn das Verfahren an das Amtgericht weitergereicht wird? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted May 23, 2008 Report Share Posted May 23, 2008 Das Weiterleiten selbst kostet nichts, allerdings sind bei einer Verhandlung ohne Urteil Auslagen für Zeugen und Gerichtsgebühren fällig (plus die Gebühren des Bußegldbescheides). Wird ein negatives Urteil gesprochen, dann steigen die Gebühren. Nur wenn man gewinnt, kostet es nichts. Aber das ist wohl unwahrscheinlich. Quote Link to post Share on other sites
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