Jump to content

Definition "gehweg"-parken Zwischen Bäumen


Recommended Posts

Hallo,

 

ich hab Ärger.

 

Stellt Euch ein Stadtviertel vor, das für extreme Parkplatznot bekannt ist.

Dort dann eine Einbahnstraße, an der jeweils rechts und links Reihen von Autos parken (erlaubt).

Neben dieser Straße ein sehr breiter Gehweg. Auf dem Gehweg, am Straßenrand, stehen große Bäume. Jeder Baumstamm ist mit einem (etwa autogroßen) Holzkasten umgeben.

 

Die Lücken zwischen diesen Bäumen bieten sich als Parkplätze an. In dieser Straße ist Parken auf dem Gehweg (im Gegensatz zu den umliegenden Straßen) jedoch nicht erlaubt.

 

Aufgrund der Parkplatznot fahren aber alle Autofahrer diese Lücken zwischen den Bäumen an und parken dort. War schon immer so und es gab nie Knöllchen.

 

Da ja auf der Straße auch Autoreihen parken, kommt man nicht direkt in die Baumlücken rein. Die Autos fahren in den Grundstücksausfahrten auf den Gehweg und dann über den Gehweg in die Baumlücken hinein.

 

Im Ergebnis parken also auf jeder Straßenseite zwei Reihen von Autos - die einen auf der Straße, die anderen daneben auf dem Gehweg zwischen den Baumkästen.

 

Neben den parkenden Autos und den genauso breiten Baumkästen verbleibt immer noch ein sehr breites Stück Gehweg (ca. 2 m). Es wird also niemand behindert.

 

Die Baumlücken, in denen geparkt wird, können eh nicht von Fußgängern zum Überqueren der Straße oder so genutzt werden, weil diese Lücken straßenseitig dicht durch die dort parkende Reihe von Autos verschlossen ist. Man könnte die Lücken zwischen den Bäumen nur nutzen, wenn man im Zickzack dort hineingehen würde.

 

Ein Bekannter hat ebenfalls in der gleichen Situation ein Knöllchen bekommen und Widerspruch eingelegt. Begründung: Die Lücken zwischen den Bäumen sind nicht als Gehweg definiert. Neuer Bescheid, höhere Summe. Einspruch eingelegt, gleiche Begründung. Verfahren wurde eingestellt.

 

Ich habe es nun genauso gemacht wie er. Widerspruch eingelegt, dann Einspruch eingelegt. Habe argumentiert, daß dieser Bereich nicht als Gehweg definiert ist, habe die Situation geschildert und Fotos beigelegt.

 

Hat nicht geklappt - nun bin ich zur Gerichtsverhandlung geladen worden! :rolleyes:

Mitteilung des Gerichts in der Ladung: "Wir erlauben uns vorab darauf hinzuweisen, daß der Bußgeldbescheid nach Aktenlage nicht zu beanstanden ist, die von Ihnen angegebene Parkfläche ist Gehweg und darf somit nur genutzt werden, wenn dies angeordnet ist."

 

Ich kann aber keine rechtliche Definition dazu finden, was "Gehweg" ist und was nicht. Bin daher der Meinung, daß es sich um eine rechtliche Grauzone handelt.

 

Könnt Ihr mir helfen?

 

Danke!

 

Gruß, Liz

Link to post
Share on other sites
Ich kann aber keine rechtliche Definition dazu finden, was "Gehweg" ist und was nicht. Bin daher der Meinung, daß es sich um eine rechtliche Grauzone handelt.

Dann wirst Du aber wissen was ein Randstein ist. Sind nämlich die Dinger die einen Gehweg von der Fahrbahn trennen. :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Hmpf. Danke Hartmut!

 

Ich fürchte, ich komme da nicht raus :rolleyes:

 

Habe es halt auf Empfehlung von jemandem, der so rauskam, so gemacht...

 

Wie kann ich den Schaden am geringsten halten?

 

Gericht anschreiben? Bekennen?

 

Oder nur: Zur Verhandlung gehen und bezahlen?

Link to post
Share on other sites

Das voraussichtliche Urteil hast Du ja schon bekommen.

 

Deshalb würde ich die Verwarnung mit den Verwaltungskosten bezahlen. Den Einspruch zurück ziehen.

 

In der Zukunft Verwarnungen wenn sie gerechtfertigt sind gleich zahlen spart bares Geld.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Mein Tipp wäre, diesen Wink mit dem Zaunpfahl

"Wir erlauben uns vorab darauf hinzuweisen, daß der Bußgeldbescheid nach Aktenlage nicht zu beanstanden ist, die von Ihnen angegebene Parkfläche ist Gehweg und darf somit nur genutzt werden, wenn dies angeordnet ist."

zu erkennen. Ein Einspruch lässt sich auch zurückziehen. :rolleyes:

 

 

EDIT: hartmut war schneller

Link to post
Share on other sites

Die Verwarnung mit den Verwaltungskosten bezahlen... geht das einfach, indem ich die letzte Forderung überweise?

 

Plus Schreiben ans Gericht, daß ich meinen Einspruch zurückziehe. War es das dann?

 

In der Ladung steht nichts davon, daß ich den Einspruch zurückziehen kann. Sonst wird man doch immer über die Möglichkeiten belehrt...

 

Ich weiß nicht, ob ich das Schreiben mit der letzten Forderung vom Regierungspräsidium noch wiederfinde... muß ich mal suchen!

Link to post
Share on other sites

Hallo Hartmut,

 

vielen Dank noch einmal an Dich! Und Danke auch an Dich, officer!

 

Ich werde es so machen, daß ich den Einspruch zurückziehe - und bleche...

 

*knirsch*

 

Einsehen tue ich es überhaupt nicht. Die zwischen den Bäumen parkenden Autos stören oder behindern niemanden, können sie auch gar nicht. Ich hätte liebend gern korrekt geparkt, aber was soll ich machen, wenn ich nachts um 2 100mal um die Blöcke gefahren bin und nichts gefunden habe? Habe dann das Auto in Verzweiflung dorthin gestellt. Was kann ich dafür, wenn diese Stadt hier zuwenig Parkplätze zur Verfügung stellt? Dieses Viertel ist legendär für seine Parkplatznot! Es erscheinen darüber Zeit6ungsartikel etc. ... so schlimm ist das hier.

 

Beim Einkaufen gehe ich täglich an dieser Stelle an den parkenden Autos zwischen den Bäumen vorbei, nie hat je eines ein Knöllchen! Nie!

 

Das ist ganz böse Willkür, darüber könnte ich mich ewig aufregen! Werde aber lieber versuchen, nicht mehr dran zu denken, schnell zahlen und weg...

 

Grüße

 

Liz

Link to post
Share on other sites

Ich kann aber keine rechtliche Definition dazu finden, was "Gehweg" ist und was nicht. Bin daher der Meinung, daß es sich um eine rechtliche Grauzone handelt.

Dann wirst Du aber wissen was ein Randstein ist. Sind nämlich die Dinger die einen Gehweg von der Fahrbahn trennen. :D

 

MfG.

 

hartmut

 

..ach nee :rolleyes::D

Link to post
Share on other sites
Einsehen tue ich es überhaupt nicht. Die zwischen den Bäumen parkenden Autos stören oder behindern niemanden, können sie auch gar nicht.

Wenn ich die Schilderung richtig verstanden habe, muss man auf dem Gehweg fahren, um auf diese Parkplätze zu gelangen. Das Befahren von Gehwegen ist grundsätzlich nicht zulässig, genau so wie das Parken auf Gehwegen.

Was kann ich dafür, wenn diese Stadt hier zuwenig Parkplätze zur Verfügung stellt? Dieses Viertel ist legendär für seine Parkplatznot!

Was kann díe Satdt dafür, dass Du Dir ein Auto kaufst, Dich aber nicht um einen Parkplatz dafür kümmerst?

Link to post
Share on other sites
...im übrigen haben auch die Parklücken zwischen Bäumen, in denen das Parken erlaubt ist, eine Art Randstein. Auch´etwas erhöht zur Straße und anders gepflastert.

Dann ist aber das parken auf der Fahrbahn verboten, und zwischen den Bäumen erlaubt.

 

Auf dem Weg zum parken, oder nach dem parken über den Gehweg fahren geht nicht. :rolleyes:

 

Der Bereich ist den Fußgängern und radfahrenden Kindern vorbehalten.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

...dass das Befahren der Gehwege verboten ist, ist mir vollkommen klar.

 

Ich habe aber mein Bußgeld nicht wegen Befahrens der Gehwege bekommen, sondern wegen Parkens in einer Baumlücke, die kein Mensch sonst anders nutzen kann.

 

Und ich sehe die Stadt durchaus in der Pflicht, bei knappem Parkraum zu versuchen, weitere Parkflächen zu schaffen und nicht noch zusätzlich Autofahrer zu schikanieren, die niemanden behindern.

 

Parkplätze/Garagen kann man hier nicht mal für gutes Geld bekommen. Es gibt Wartelisten, jahrelange, dafür. Es handelt sich um ein Altbauviertel. Pro Haus mit ca. 20 Menschen/15 Autos kommen max. 3 Parkplätze auf der Straße...

Link to post
Share on other sites
Und ich sehe die Stadt durchaus in der Pflicht, bei knappem Parkraum zu versuchen, weitere Parkflächen zu schaffen und nicht noch zusätzlich Autofahrer zu schikanieren, die niemanden behindern.

 

Parkplätze/Garagen kann man hier nicht mal für gutes Geld bekommen. Es gibt Wartelisten, jahrelange, dafür. Es handelt sich um ein Altbauviertel. Pro Haus mit ca. 20 Menschen/15 Autos kommen max. 3 Parkplätze auf der Straße...

Warum sollte sich die Stadt darum kümmern, dass Du Dein Auto abstellen kannst? Die Parkplatzsituation dürfte Dir schon bekannt gewesen sein, als Du dort hingezogen bist. Damals solltest Du Dich mit dem Problem schon befasst haben.

 

Das ist das gleiche Problem, wie mit den Leuten, die wegen der günstigen Preise neben eine Autobahn ziehen und sich dann über den Lärm beschweren.

 

Wenn man günstig wohnen will, muss man bereit sein, ein paar Abstriche zu machen.

Link to post
Share on other sites

...die Stadt soll sich nicht um einen privaten Parkplatz für mich kümmern, aber es gibt hier umsetzbare Möglichkeiten, die von Presse und Politik befürwortet werden, aber von der Stadt nicht umgesetzt werden, stattdessen werden Knöllchenschreiber ausgesandt...

 

Man kann auch nicht alles vorher wissen. Ich bin aus einer ganz anderen Ecke Deutschlands in diese mir bis dato vollkommen fremde Stadt, in der ich keinen einzigen Menschen kannte, gezogen. Wenn man tagsüber Wohnungen besichtigt, ahnt man nicht wirklich was von der Parkplatzsituation, tagsüber sind alle arbeiten und es ist kein Problem, einen PPlatz zu finden. Die Schwierigkeiten beginnen erst ab 18 Uhr, ab 22 Uhr wird es dann katastrophal und man muß sein Auto kilometerweit abstellen.

 

Ausweichen in benachbarte Straßen ist nicht möglich, weil hier alles Anwohnerparkgebiete sind, und man darf mit seinem Anwohnerparkausweis (den ich habe) nur in den wenigen Straßen, die zu diesem Parkbezirk gehören (dessen Nummer auf dem Ausweis vermerkt ist) parken.

 

Günstig wohnen... Abstriche machen? Sicherlich. Aber in meinem Fall handelt es sich um eine vornehme Gegend, in der mit die teuersten Mieten dieser Stadt bezahlt werden.

 

Man muß Kompromisse machen. Hab ich ja auch schon. Meiner sieht so aus, daß ich ein extrakleines Auto fahre, das ich hier noch in winzigste Parklücken quetschen kann, und daß ich mit dem Rad zur Arbeit fahre, um keinen PPlatz suchen zu müssen. Aber manchmal gehts nicht anders... nach stundenlanger Suche würde man am Liebsten sein Auto hochkant an nen Baum lehnen.

 

Well, lassen wir es. Ich zahle und gut ist.

 

 

P.S. ...daß es in besagter Stadt auch keine Radwege gibt, auf denen ich zur Arbeit fahren kann, kann man sich schon denken. Der Radverkehr findet auf dem Bürgersteig statt, weil die Radfahrer sich nicht anders zu helfen wissen...

Link to post
Share on other sites
Ich hätte liebend gern korrekt geparkt, aber was soll ich machen, wenn ich nachts um 2 100mal um die Blöcke gefahren bin und nichts gefunden habe? Habe dann das Auto in Verzweiflung dorthin gestellt. Was kann ich dafür, wenn diese Stadt hier zuwenig Parkplätze zur Verfügung stellt? Dieses Viertel ist legendär für seine Parkplatznot! Es erscheinen darüber Zeit6ungsartikel etc. ... so schlimm ist das hier.
Wie, bitte schön, soll die Stadt für Parkplatze sorgen, wenn, wie du selbst schreibst
Die Schwierigkeiten beginnen erst ab 18 Uhr, ab 22 Uhr wird es dann katastrophal und man muß sein Auto kilometerweit abstellen.

Straßen Doppelstöckig anlegen? Aufzüge unter den Straßen??

 

Nachmal für dich: Wenn du ein Auto dir anschaffst ist es einzig und allein deine Sache, dafür zu sorgen, dass es ordnungsgemäß abgestellt werden kann.

 

Wenn, wie du meinst, an der Stelle keiner behindert wird, kannst du ja ein Schreiben an die Stadt schicken, dass man dort das Parken erlauben möge - wenn die das machen hast du leider immer noch keinen Parkplatz, da andere sich dort ebenfalls hinstellen dürfen (und es auch tun werden)

Link to post
Share on other sites

@ Lizah

 

In einer so beengten Stadt, dürfte also keine Kleinstadt sein, gibt es bestimmt Bahn&Bus mit dem man zur Arbeit fahren kann.

 

Alternativ sprecht als Eigentümergemeinschaft oder zum Vermieter und erklärt euch bereit zu Vollkosten einen Umbau des Kellers oder Ergänzung des Garten mit einer Tiefgarage zu finanzieren. Dürfte je Stellpaltz nur etwa 25 000€ - 30 000€ kosten, einen Mietvertrag über 15 Jahre mit Bankbürgschaft dürfte dem Vermieter ausreichen. Bei Wohneigentum gf. Vorausszahlung auf ein Treuhandkonto, danach Baubeginn!

Link to post
Share on other sites
P.S. ...daß es in besagter Stadt auch keine Radwege gibt, auf denen ich zur Arbeit fahren kann, kann man sich schon denken. Der Radverkehr findet auf dem Bürgersteig statt, weil die Radfahrer sich nicht anders zu helfen wissen...

 

Sei froh. Stell dir vor es gaebe Radwege, diese wuerden dann wertvolle Parkplatzflaechen kosten!

 

Desweiteren solltest Du §2 StVO lesen. Absatz (1) enthaelt die Loesung fuer dein Problem.

Link to post
Share on other sites

Du solltest übrigens nicht nur die Verwarnung bezahlen sondern auch noch die Gebühren laut Bußgeldbescheid.

Also Einspruch zurückziehen und dann die komplette Summe, die im Bußgeldbescheid genannt ist, bezahlen.

 

Nochmal kurze Zusammenfassung: Parken auf dem Gehweg (alles jenseits der Bordsteinkante!!) ist grundsätzlich verboten. Ergibt sich aus §2 StVO: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen"

 

Parken auf dem Gehweg ist nur erlaubt, wenn es mit dem blauen P-Schild explizit kenntlich gemacht wird. Auf diesem Schild ist außerdem bildlich dargestellt wie zu parken ist, z.B. ganz oder halb auf dem Gehweg.

Link to post
Share on other sites
§2 StVO: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen"

Als ich das dem unfreundlichen :nolimit: sagte, der mich nach einer Lasermessung über einen Grünstreifen auf einen Radweg lotsen wollte, ist der gar nicht drauf eingegangen.

Der schien aber eh nicht der Hellste zu sein.

Beim Abschreiben von Name und Adresse hat er es geschafft ganze 3 Fehler einzubauen :blink:

Link to post
Share on other sites
War letztendlich auch erfolgreich.

Na siehst Du. Und hättest Du gleich eine vernünftige Begründung angebracht, hättest Du dies

Als ich das dem unfreundlichen :blink: sagte, der mich nach einer Lasermessung über einen Grünstreifen auf einen Radweg lotsen wollte, ist der gar nicht drauf eingegangen.

vermeiden können. :nolimit::geil:

Link to post
Share on other sites
Dann wirst Du aber wissen was ein Randstein ist. Sind nämlich die Dinger die einen Gehweg von der Fahrbahn trennen. :nolimit:

Naja, hier in der Umgebung gibt es viele "Gehwege" die nur durch eine andere Farbe oder durch Änderungen in der Bebauung der Straße erkennbar sind.

Link to post
Share on other sites
  • 2 years later...

hi,

 

hab ein ähnliches Problem "angeblich parken aus dem Gehweg".Habe auf einer nicht mehr nutzbaren Grundstückseinfahrt geparkt die eindeutig durch einen anderen Untergrund vom Gehweg getrennt ist.Habe dort n Ticket bekommen wegen parken auf dem Gehweg.Habe dann bei meiner Rechtschutz angerufen und die hat in einem Kommentar zu §25 StVO volgende Definition zu Gehweg gefunden.Gehwege sind solche öffentlichen Verkehrsflächen die zur Benutzung durch Fussgänger bestimmt und eingerichtet sowie durch Trennung von der Fahrbahn auf Grund ihrer Gestaltung(Pflasterung,Plattenbelag,Bordstein oder andere Trennlinie)äusserlich als solche erkennbar sind.

Link to post
Share on other sites
hi,

 

hab ein ähnliches Problem

Grundstückeinfahrt bezeichnet doch einen -i.d.R. - abgesenkten Bereich des Randsteins und den

dahinter befindlichen Bürgersteig, der ausnahmsweise befahren werden darf.

Es ist und bleibt aber ein Bürgersteig, der nicht (!) zum Grundstück gehört und auf dem demzufolge auch nicht

geparkt werden darf.

Wenn Du komplett innerhalb des Grundstückes stehst, ist es kein Parken auf dem Bürgersteig !

 

..nicht mehr nutzbaren ..

Dann ist es sowieso ein echter Bürgersteig ...

 

Gruß,

AnReRa

Link to post
Share on other sites
die zur Benutzung durch Fussgänger bestimmt und eingerichtet sowie[...]

 

Kann von einem dreckigen Grünstreifen zwischen zwei Bäumen in dem Haufenweise Hundekot liegt, ja wohl nicht die Rede sein. Das ist weder für Fußgänger bestimmt noch eingerichtet.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...