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Blitzen in der Spielstraße


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Heute bin ich Zeuge einer Geschwindigkeitsmessung in einer Spielstraße geworden. Dort gilt ja Schritttempo, also 7km/h. Gemessen wurde mit Lichtschranke.

 

Ab wie viel km/h springt normalerweise das Gerät an? Auf dem Fz-Tacho sind Geschwindigkeiten unter 20km/h ja gar nicht wahrnehmbar (falls analog) :heul:

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Ähm, also Schrittgeschwindigkeit heisst erster Gang und Standgas, ganz einfach. Mein Tacho (analog) zeigt sowas übrigens an.

Weiss jetzt nicht, ob da auch die normalen Bussgeldsätze gelten, sollte das so sein, müsste die Lichtschranke bei 16 km/h anspringen (7 erlaubt + 3 Toleranz + 5 drüber geduldet = 15 km/h ohne Blitz möglich). Ich würde aber eher sagen, dass die in verkehrsberuhigten Bereichen auf 10 km/h eingestellt werden.

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Ich hab es letztens irgendwo mal nachgelesen: in verkehrsberuhigten Bereichen wird, da Schrittgeschwindigkeit im Bereich von ca. 4 - 7 km/h einzuordnen ist, die Grenze bei 10 km/h gezogen.

 

Die Meßlatte hingegen dürfte so bei ca. 26 - 30 km/h liegen. D.h. selbst bei Fahrzeugen, wo der Tacho bei 20 km/h anfängt, dürfte die Tachonadel zucken. :heul:

Zumind. handhaben wir das so, wenn mal alle jubel Jahre in so einer Zone gemessen werden soll.

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Wir stellen bei Lichtschranke 19km/h als Grenzwert ein. Gerechnet wird ab 10, nicht 5-7. Wer dann die 19km/h nicht von Schrittgeschwindigkeit unterscheiden kann (egal ob mit oder ohne Tacho), ist selber schuld.

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Guest Michael

Als, das wird wirklich von Stadt zu Stadt unterschiedlich gehandhabt.

In einer Stadt in meiner Gegend wird schon ab 15 km/h ausgelöst, woanders erst ab 20 km/h (kommt auch aufs Merßgerät an).

 

Als Tempolimit wird meist 10 km/h veranschlagt; fährt man also mit 20 km/h, so macht dies eine Überschreitung um 7 km/h (20 minus 3 minus 10).

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Ha ha haaaaaa :heul: ja klar.... immer getreu dem Motto: Knüppel aus dem Sack und feste druff. :P:P Da sind wir doch etwas zivilisierter und humaner. ;)
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Guest Michael
immer getreu dem Motto: Knüppel aus dem Sack und feste druff

Das Sprüchlein "Wer nicht hören will, muß fühlen" hab ich heute schonmal hier im Forum niedergeschrieben... :heul:

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:heul: Hey klasse Leute, nur Cops haben geantwortet! Ich zähle HugoKlein mal dazu :P

 

BTW, das war in BaWü, also Zucht und Ordnung!

 

Meßlatte bei 19+ finde ich OK, aber bei 10 ist schon happig. D.h. ab 19 wird geblitzt, das ist langsamer, als die meisten Räder da fahren...

 

Ihr habt ja den Überblick: Wird relativ oft in Spielstraßen gemessen? Ich habe das jetzt zum ersten mal dort gesehen, war ein städtische Blitztrupp.

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Das Sprüchlein "Wer nicht hören will, muß fühlen" hab ich heute schonmal hier im Forum niedergeschrieben...  :P

Und das ist verdammt noch mal was wahres dran! :heul:

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Also nochmal: Niemand stellt den Grenzwert auf 10, das wäre schon etwas böse...

Gerechnet wird ab 10 bedeuted soviel:

Du fährst mit gemessenen 22 durch, macht also 12km/h zu schnell, da ab 10 gerechnet wird. Abzügl. 3km/h Toleranz = 9 zu schnell, 15EUR.

Spielstrassen gibt's übrigens nicht, nennt sich 'verkehrsberuhigter Bereich'.

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*klugscheiss* spielstraßen gibt es sehr wohl, zumindest theoretisch. praktisch hab ich auch noch keine gesehen.

 

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_250.gif

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/zusatz_kinder.gif

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*oberklugscheiss* ;-)

 

Hmmh, hier liegt wohl wieder die übliche Verwechslung vor ...

 

Gemeint war oben doch wohl eher ein "Verkehrsberuhigter Bereich":

 

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/42/42_325.gif

 

Dort ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten (§ 42 II Nr. 4a StVO; Zeichen 325).

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*klugscheiss* spielstraßen gibt es sehr wohl, zumindest theoretisch. praktisch hab ich auch noch keine gesehen.

 

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/41_250.gif

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/41/zusatz_kinder.gif

@indy

 

Du wirst es nicht glauben, aber dieses Schild gibt es tatsächlich! Habe es letztens gesehen...

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Mein Auto schreitet überhaupt nicht, es fährt!

 

Und bei Fußgängern ist es nun völlig egal, ob sie Benziner oder Diesel sind, wenn man zu Fuß unterwegs ist, dann legt man mit normalen Schritt so 4-7Km/h vor.

Deshalb heißt es auch Schrittgeschwindigkeit und das ist auch durchaus mit einem

Auto zu schaffen (man munkelt ja, dass es da tatsächlich ne Bremse gibt).

 

MfG

Hodge B.

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  • 4 weeks later...
Zumind. handhaben wir das so, wenn mal alle jubel Jahre in so einer Zone gemessen werden soll.

Da dreh ich euch jetzt nen Strick draus: Gerade in diesen verkehrsberuhigten Bereichen treiben sich dutzende Kinder und Familien rum. Und wenn ich mich recht erinnere, haben die da Vorrang. Wieso achtet die Rennleitung :130: da nur alle Jubeljahre drauf? :120:

Trigger

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Guest Daddy Cool

@master-2k

Bei uns stellen sich da meistens 2 Polizisten hin und ziehen die raus, die in ihren augen zuschnell fahren. Hab mal gehört das kostet 10 oder 15 €. Nur ist das dann egal ob du mit 50 durchfahrst oder eben mit 20 Deswegen wirds nicht teurer. Oder?
§42 Abs. 4a StVO, §49 StVO, §24StVG, 157.1 BKat:

Sie hielten als Fahrzeugführer in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) die Schrittgeschwindigkeit nicht ein.

Kostet: 15 €

 

Analog dazu wurde vom IM in RLP für die Polizei und Kommune angeordnet, dass die Schrittgeschwindigkeit mit 10 km/h zu definieren ist. D.h. bei 41 km/h ist der Lappen weg!

 

Schrittgeschwindigkeit ist gerichtlich so definiert, dass ein normal und zügig gehender Erwachsener nicht überholt werden darf.

 

@Trigger

Wieso achtet die Rennleitung  :130: da nur alle Jubeljahre drauf?

Dein Argument ist gut. Ich frage mich manchmal auch, warum im vk-B nicht öfters gemessen wird. :120:

Gerade dort sollten wir ständig stehen!

 

Gruß

Daddy Cool

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Guest rennfahrer²

@Daddy Cool

 

Dein Argument ist gut. Ich frage mich manchmal auch, warum im vk-B nicht öfters gemessen wird.  :130:

Gerade dort sollten wir ständig stehen!

Weil ihr dort leicht zu erkennen seid und weil dort die bösen Raser keine massiven Verkehrsübertretungen begehen können :120:

 

Ausserdem wird dort soviel ich weiss erst ab 20km/h gemessen, d.h. kaum einer würde erwischt werden.

 

--> Keine Kohle = keine Gefahrenstelle ;)

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Guest Daddy Cool

@rennfahrer²

Ausserdem wird dort soviel ich weiss erst ab 20km/h gemessen, d.h. kaum einer würde erwischt werden.

 

Da irrst du dich aber gewaltig! In der regel sind es die Anwohner selbst, die dort zu schnell fahren.

Da wird gebrettert was das Zeug hält. Geschwindigkeiten im Fahrverbotsbereich sind da locker drin. Viele glauben doch tatsächlich, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich ;) gefahren werden kann.

 

Kleine Geschichte:

Hatte vor Jahren in einem VK-Bereich gemessen. Kam ein Anwohner und motzte weil er mit 37 km/h gemessen wurde. Auf nähreres Nachfragen kam heraus, dass dieser Motzki Mitglied einer Bürgerinitiative gegen Raser war und was noch besser ist, er selbst hatte um Kontrollen dort gebeten! :120:

Das gejohle im Radarauto kannst du dir vorstellen! :D

 

Gruß

Daddy Cool :130:

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Guest rennfahrer²

Wir haben hier eine vkberuhigte Zone, da fahr ich aber mit Sicherheit auch mit 30 tagsüber durch, nachts auch mit 40 oder mehr. Links ist ein kleiner Zigeunerspielplatz, wenn mans so nennen will, da spielt niemand, sondern Zigeuner lümmeln da nur rum. Nachts ist alles frei einsehbar, teilweise wird die "Spielstraße" auch komplett zugeparkt einseitig (obwohl absol. Halteverbot), da kann man halt nicht so schnell durchfahren, allerdings sehe ich dort absolut keine Gefahr, von Unfällen oder Ähnlichem habe ich auch noch nie gehört.

 

Also dort mal gemessen wurde war der Leica Fritz von einer Horde Zigeunerkinder umringt, besonders unauffällig. Er meinte, es wird erst ab 20km/h gemessen.

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Guest Daddy Cool

@Trigger

Die Polizei selbst. Andere Behörden wie z.B. Kommunen oder auch Privatpersonen mit berechtigtem Interesse können uns Empfehlungen zu Standorten geben. Die Entscheidung fällt allerdings ausschließlich die Polizei selbst.

 

Gruß

Daddy Cool :130:

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Weil ihr dort leicht zu erkennen seid und weil dort die bösen Raser keine massiven Verkehrsübertretungen begehen können :130:

 

Ausserdem wird dort soviel ich weiss erst ab 20km/h gemessen, d.h. kaum einer würde erwischt werden.

Das ist wirklich ziemlich falsch. Da fliegen öfter ganz schön die Fetzen. :120:

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Guest Daddy Cool

@Trigger

Und wer ganz genau?

Bist aber ganz schön neugierig!

Das ist nach den Polizeibehörden der Länder ganz unterschiedlich.

Bei mir ist es so, dass die Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektionen mir die Stellen nennen und ich die technische Durchführung prüfe ( Geeignetheit des Standortes/ hat nichts mit dem zu erwartenden Bußgeld zu tun ) und die Kollegen meiner Dienstgruppe mit der Messung beauftrage.

Die Verkehrs-SB bekommen ihre Info aus Unfallstatistiken / Hinweisen aus der Bevölkerung etc..

 

Gruß

Daddy Cool :130:

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Guest Zausel

Nur mal 'ne Frage zum Thema Schrittgeschwindigkeit: Müßte eine verkehrsberuhigte Zone/Spielstraße nicht generell für Zweiräder aller Art gesperrt werden? Nur ein Motorradstuntman oder Zirkusartisten dürften in Lage sein, über eine längere Fahrstrecke eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h nicht zu überschreiten, ohne dabei das Fahrzeug auf die Seite zu legen.

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Nur mal 'ne Frage zum Thema Schrittgeschwindigkeit: Müßte eine verkehrsberuhigte Zone/Spielstraße nicht generell für Zweiräder aller Art gesperrt werden? Nur ein Motorradstuntman oder Zirkusartisten dürften in Lage sein, über eine längere Fahrstrecke eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h nicht zu überschreiten, ohne dabei das Fahrzeug auf die Seite zu legen.

Das muss jeder Zweiradler können. Es wird sogar in der Prüfung ein Slalom mit Schrittgeschwindigkeit sowie nur Schrittgeschwindigkeit gefahren.

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Guest Daddy Cool

@Zausel

Nur ein Motorradstuntman oder Zirkusartisten dürften in Lage sein, über eine längere Fahrstrecke eine Höchstgeschwindigkeit von 7 km/h nicht zu überschreiten, ohne dabei das Fahrzeug auf die Seite zu legen.

Wer das nicht kann, muß schieben! :P

 

Gruß

Daddy Cool, Nichtschieber :angry:

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Guest Michael
Wer das nicht kann, muß schieben! :angry:

...oder auf die Straßenbenutzung gänzlich verzichten - vgl. OLG Stuttgart VRS 73, 221: "Wer aus technischen Gründen wegen Steigung eine Straße im verkehrsberuhigten Bereich nicht mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit befahren kann, muß auf das Durchfahren in dieser Richtung verzichten."

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