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Pressemitteilungen Schweiz


Guest Tim002

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40'000 Fr Busse für St.Moritz-Raser

29.09.2006 | 01:14:39

 

ST.MORITZ GR –Doppelt so schnell wie erlaubt rast der BMW X5 aus Mailand durchs Bergell. Die Quittung: 40000 Franken Busse – und 7 Monate Billett weg.

 

Er habe nur schnell nach St.Moritz wollen, erklärte der schwerreiche Manager aus Mailand den Beamten: 152 km/h zeigte das Radargerät an. Erlaubt sind auf der Ebene zwischen Löbbia und Casaccia 80 km/h!

 

Wohl oder übel gestand der Fahrer des Luxus-Geländeschlittens die Raserei in der Februarnacht 2005 ein. Nach Abzug des Toleranzwertes blieb ihm eine Übertretung von 66 km/h. Nach neuer Rechtssprechung ein schwerer Fall, weil das erlaubte Tempo ausserorts um mehr als 30 km/h überschritten wurde.

 

30´000 Franken Busse brummte das Kreisgericht Bergell dem Raser auf. Dazu fünf Tage Gefängnis. Der Multimillionär hätte die Busse besser bezahlt, statt Rekurs einzulegen: Das Bezirksgericht und nun auch das Kantonsgericht setzten sie auf 40´000 Franken fest.

 

Die Begründung steht in der «Engadiner Post»: Das Verschulden des Rasers sei schwer und eine hohe Geldstrafe habe eine abschreckendere Wirkung als eine bedingte Gefängnisstrafe von wenigen Tagen. Zudem muss der Raser die 3000 Franken Verfahrenskosten tragen und den Ausweis in der Schweiz für 7 Monate deponieren.

 

Tages-Anzeiger vom 04.07.2006

Härtere Zeiten für Raser

Seit einem Jahr hat sich bei der Staatsanwaltschaft Zürich eine Abteilung auf die Raserdelikte spezialisiert: Strassenrowdys bekommen die härtere Gangart zu spüren.

 

Von Stefan Hohler

 

Zürich. - Was ist ein Raser? Gemäss Definition der Polizei und den Untersuchungsbehörden ist nicht jeder Schnellfahrer, der die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ein Raser. Ein Raser kennzeichnet sich dadurch, dass es ihm gleichgültig ist, sein Leben oder das anderer durch Tempoexzesse aufs Spiel zu setzen. Staatsanwalt Jürg Boll, Chef der am 1. Juli 2005 gegründeten, fünfköpfigen «Rasergruppe», definiert Rasen mit «hochriskantem Fahren». Konkret bedeutet dies, dass die Verkehrsgruppe der Staatsanwaltschaft in folgenden Fällen aktiv wird:

 

bei Tempo über 70 km/h in 30er-Zone

bei Tempo über 100 km/h innerorts

bei Tempo über 160 km/h ausserorts

bei Tempo über 200 km/h auf Autobahn

bei Unfällen als Folge von Raserei und riskanten Überholmanövern

 

Boll rechnet mit rund 150 Fällen pro Jahr im Kanton Zürich. Etwa drei Raser pro Woche werden geschnappt. Was an Gerichtsverhandlungen auffällt: Viele Raser versuchen ihre Tat zu relativieren oder verharmlosen sie. Und viele Raser sind sich nicht bewusst, dass Tempoexzesse bei der Zürcher Staatsanwaltschaft und bei Gerichten längst nicht mehr als Kavaliersdelikte betrachtet werden. Die Urteile sind härter geworden, auch wenn die Gerichte das Strafmass bis zu drei Jahren Gefängnis für grobe Verkehrsverletzung nicht ausschöpfen. Die Mehrheit der Strafen werden bedingt ausgesprochen, also unter 18 Monaten, die Täter müssen nicht ins Gefängnis. Sie erhalten eine Probezeit, in der sie sich nichts zu Schulden kommen lassen dürfen. Für Jürg Boll wäre in manchen Fällen aber auch eine unbedingte Strafe von über 18 Monaten angemessen: «Sie würde ein klares Signal setzen.»

 

Einige Urteile aus der letzten Zeit:

Das Obergericht hat am 25. April 2006 ein Urteil des Bezirksgerichts Zürich bestätigt, das einen jungen Mann mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilte und das Auto einziehen liess. Der 30-Jährige hatte sich innerorts in Schlieren mit einem Unbekannten ein Rennen geliefert und eine Spitzengeschwindigkeit von 140 km/h erreicht.

 

Zwei 20- und 23-jährige Männer, die sich in Dietikon nachts ein Rennen lieferten und statt 80 km/h bis zu 150 km/h fuhren, sind am 7. Februar 2006 vom Bezirksgericht Zürich zu 9 Monaten bedingt respektive 7 Monaten und 20 Tagen unbedingt, weil vorbestraft, verurteilt worden.

 

Bedingte Strafen von 14 und 18 Monaten haben zwei 24- und 25-jährige Männer am 15. Dezember 2005 vom Bezirksgericht Zürich erhalten. Sie hatten auf der Hohlstrasse in Altstetten ein Rennen gefahren.

 

Am 21. März 2006 ist ein 21-jähriger Mann vom Bezirksgericht Zürich zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er auf einer Spritzfahrt auf der Badener-strasse in Schlieren innerorts Tempo 126 km/h erreichte. Das milde Urteil erhielt er dank gutem Leumund und guter Prognose.

 

Ein Autofahrer, der am 23. Februar 2003 auf der A 51 bei Winkel von der Strasse abgekommen ist und 47 Meter durch die Luft flog, fuhr Tempo 185 km/h statt 120 km/h. Der Mann erhielt wegen Gefährdung des Lebens vom Zürcher Obergericht am 14. Februar 2005 22 Monate unbedingt.

 

Neben den mehrmonatigen Gefängnisstrafen wird vermehrt das Auto als Tatwaffe eingezogen. Die Fahrzeuge werden verkauft, der Erlös wird für die Begleichung der Gerichtskosten eingesetzt. Das bedeutet für viele Raser eine happige Zusatzstrafe. Nach einem Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 30. September 2004 können sogar geleaste Autos konfisziert werden. Jürg Boll hat einem Raser das Auto wegnehmen lassen, obwohl es der Stiefvater war, der den Wagen geleast hatte. Dritteigentum sei kein Hinderungsgrund für eine Einziehung, argumentierte Jürg Boll und bekam Recht.

 

Für den Staatsanwalt ist es mit der härteren Gangart der Gerichte aber nicht getan. Auch der Gesetzgeber müsse nachziehen. Boll verlangt, dass bei Raserdelikten eine Minimalfrist für einen Führerausweisentzug festgelegt werden soll. Ihm schwebt bei hochriskanter Fahrweise eine mehrjährige Sperrfrist vor.

 

Luzern (sda) Drei Sportwagenfahrer sind am Montag bei Luzern im

dichten Abendverkehr über mehrere Kilometer mit geringstem Abstand

über die Autobahn gerast. Der Amtsstatthalter bestrafte die drei

Ausländer mit einer Busse von je 3500 Franken.

 

Die rasanten Fahrer waren gemäss Mitteilung vom Mittwoch der

Polizei in Emmenbrücke LU aufgefallen. Die Sportwagen fuhren mit

Abständen von einer Wagenlänge auf der Überholspur Richtung Süden.

 

Sobald im dichten Feierabendverkehr eine Lücke entstand,

beschleunigten die Sportwagenlenker auf bis zu 150 km/h pro Stunde,

dies auf einer Strecke, in der weitgehend Tempo 80 oder 100 gilt,

wie ein Polizeisprecher auf Anfrage sagte.

 

Die Urner Polizei stoppte das Trio bei der Raststätte in

Schattdorf UR. Die Drei, die aus dem arabischen Raum stammten,

erklärten, sie seien nicht über die hiesigen Tempolimiten

informiert gewesen. Das dichte Aufschliessen begründeten sie damit,

dass sie sich nicht aus den Augen hätten verlieren wollen.

 

Die drei Autofahrer konnten ihre Fahrt fortsetzen, nachdem sie

eine Bussendisposition von je 3500 Franken bezahlt hatten.

 

Mit 170 Sachen durch den Arisdorftunnel

Lausen.

Die Polizei Basel-Landschaft hat einen Raser geblitzt, welcher mit massiv überhöhter Geschwindigkeit auf der Autobahn A2 im Arisdorftunnel unterwegs war. Das fest installierte Geschwindigkeits-Messgerät registrierte am Samstag um 20.12 Uhr einen Sportwagen mit deutschen Kontrollschildern, welcher mit 170 km/h statt der dort erlaubten 100 km/h in Fahrtrichtung Bern/Luzern unterwegs war. Gegen den Fahrzeuglenker erfolgte durch die Polizei Basel-Landschaft eine Verzeigung an das zuständige Statthalteramt. Der Lenker muss mit einem entsprechenden Verfahren, einer empfindlichen Geldbusse sowie mit der Aberkennung seines ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen.

__________________

 

Dielsdorf (AP) Die Kantonspolizei Zürich hat in Absprache mit der

Staatsanwalt Winterthur-Unterland zwei Autos eines

unverbesserlichen Autofahrers beschlagnahmt. Der Mann, ein

27-jähriger Türke, war in einem Auto am Sonntagmittag in Dielsdorf

kurz vor 12.00 Uhr bei einer Geschwindigkeitskontrolle von

Polizeibeamten erkannt worden, die ihm bereits vor einigen Wochen

den Fahrausweis entzogen hatten, wie die Kantonspolizei Zürich

mitteilte. Anfang Juli war er in Regensdorf ausserorts mit Tempo

172 unterwegs gewesen. Bereits vier Tage später blieb er erneut in

einer Geschwindigkeitskontrolle hängen. Der Mann muss sich nun

wegen erneuten Fahrens ohne Fahrausweis sowie missbräuchlicher

Verwendung von Ausweisen verantworten, wie es in der Mitteilung

heisst.

 

Genf (AP) Ein 22-jähriger Schweizer und ein 24-jähriger Franzose

sind am Samstagnachmittag auf ihren Motorrädern mit Tempo 165 in

Genf über ein Strassenstück gerast, auf dem die

Höchstgeschwindigkeit 80 Kilometer pro Stunde beträgt. Der Franzose

war lediglich im Besitz eines Lernfahrausweises, wie die Genfer

Polizei am Sonntag mitteilte. Beide mussten ihre Ausweise sofort

abgeben.

 

St.Gallen (AP) Ein im Kanton St. Gallen in erster Instanz u sechs

Jahren Zuchthaus verurteilter Autoraser soll härter angefasst

werden. Die Staatsanwaltschaft will, dass der 25-jährige Mann

sieben Jahre Zuchthaus erhält. Ihm wird vorgeworfen, im Juni 2004

einen Verkehrsunfall mit drei Toten mitverschuldet zu haben.

Das Kreisgericht Gaster-See im Kanton St. Gallen hatte den aus

Serbien-Montenegro stammenden Mann - wie damals berichtet - im

August 2005 wegen Mittäterschaft zu mehrfacher

eventualvorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt.

Ihm wird vorgeworfen, am 5. Juni 2004 einem Kollegen ab Hinwil im

Zürcher Oberland auf der Autobahn A53 bis kurz vor Rapperswil-Jona

ein Autorennen geliefert und einen Unfall mit drei Toten und drei

Verletzten mitverursacht zu haben. Unter den Toten befand sich auch

der zweite Raser.

Der Verurteilte bestreitet in seiner Berufung eine Mitschuld an

der Tötung der drei Menschen und beantragt einen Schuldspruch wegen

grober Verkehrsregelverletzung mit einer Strafe von höchstens 18

Monaten Gefängnis bedingt. Die Staatsanwaltschaft dagegen will das

Strafmass um ein Jahr auf sieben Jahre Zuchthaus erhöhen, wie das

Kantonsgericht am Mittwoch mitteilte. Die Berufungsverhandlung vor

der Strafkammer des Kantonsgerichts wurde auf den kommenden 5.

September festgesetzt.

 

Nyon VD (sda) Ein Raser, der wegen dem Tod seines Neffen in

Nyon VD vor Gericht steht, soll für sechs Jahre hinter Gitter. Die

Staatsanwaltschaft fordert eine exemplarisch harte Strafe, da es

keine mildernden Umstände gebe.

 

Der 33-jährige Mann sei ein «Angeber» und habe zu keinem

Zeitpunkt sein Bedauern ausgedrückt, begründete Staatsanwalt Eric

Cottier am Mittwoch vor dem Strafgericht in Nyon VD seinen Antrag.

Er habe die beiden Kinder, die beim Unfall im Dezember 2004 bei ihm

im Auto mitgefahren sind, beeindrucken wollen. «Seine Schuld wiegt

äusserst schwer», sagte Cottier.

 

Bei dem Unfall in der Nähe von Crans-près-Céigny VD war der Mann

in einer 80er-Zone mit 120 bis 140 km/h unterwegs, als er die

Kontrolle über das Fahrzeug verlor und in eine Strassenlampe

krachte. Der 13-jährige Neffe des Angeklagten war auf der Stelle

tot. Er selber und sein Sohn überlebten verletzt.

 

Der Mann, der in einer Garage arbeitet, wurde bisher einmal

wegen überhöhter Geschwindigkeit gebüsst. Im Verhör gab er zu,

manchmal «sportlich unterwegs» zu sein und «aufgedonnerte» Autos zu

lieben.

 

Laut dem Anwalt der Zivilpartei opfert der Mann alles für das

Auto. Deshalb müsse ein exemplarisches Urteil gefällt werden. Der

Angeklagte sei wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu verurteilen.

Staatsanwalt Cottier teilte diese Ansicht und liess dafür den

Vorwurf der fahrlässigen Tötung fallen.

 

Für den Anwalt des Autofahrers geht das zu weit. Die Justiz

müsse «weise» und «massvoll» urteilen. Eventualvorsatz dürfe nur

berücksichtigt werden, wenn man davon ausgehe, dass der Angeklagte

seinen eigenen Tod, den seines Sohnes und den des Neffen als

möglich erachtet und in Kauf genommen habe, sagte der Verteidiger.

Das sei schlicht nicht denkbar. Das Urteil wird am Donnerstag

gefällt.

 

Rheinfelden AG (sda) Das Bezirksgericht Rheinfelden hat einen 37-

jährigen Raser der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der

Verurteilte hatte im August 2003 zwischen Mumpf und Möhlin AG ein

15-jähriges Mädchen angefahren und tödlich verletzt.

 

Gemäss dem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil wurde der

Unfallverursacher zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von zwei

Jahren sowie 2000 Franken Busse verurteilt. Zudem muss er der dem

Vater und der Mutter des getöteten Kindes sowie deren zweitem

Ehemann eine Genugtuung von insgesamt 100 000 Franke zahlen.

Das Gericht folgte damit weitgehend der Anklage. Diese hatte in

der Verhandlung am Mittwoch das Verschulden des Angeklagten als

schwer taxiert und 2 1/4 Jahre Gefängnis gefordert. Der Unfall sei

passiert, weil der Beschuldigte die zulässige Hochstgeschwindigkeit

von 80 km/h krass überschritten habe.

 

Auf Kreuzung von Auto frontal erfasst

 

Die Schülerin war am frühen Abend des 13. August 2003 mit dem

Velo unterwegs und wollte zwischen Mumpf und Möhlin die Landstrasse

überqueren. Als sie die Kreuzung schon fast passiert hatte, wurde

sie vom Auto des Angeklagten frontal erfasst.

 

Das Opfer wurde durch die Wucht des Aufpralls ins angrenzende

Wiesland geschleudert. Und obwohl Rettungssanitäter unmittelbar

nach dem Unfall Hilfe leisteten, erlag die 15-Jährige noch auf der

Unfallstelle den schweren Verletzungen.

 

Widersprüchliche Gutachten

 

Die Untersuchungen nahmen rund drei Jahre in Anspruch. Ein

Gutachten der Arbeitsgruppe für Unfallmechanik kam zum Schluss,

dass die Aufprallgeschwindigkeit zwischen 100 und 140 km/h betragen

haben müsse. Ein Gegengutachten ging von maximal 110 km/h aus.

 

Der Angeklagte selbst will lediglich mit 90 Stundenkilometern

unterwegs gewesen sein. Sein Verteidiger forderte deshalb vor

Gericht, der Angeklagte sei vom Tötungsvorwurf freizusprechen und

lediglich wegen etwas zu hoher Geschwindigkeit zu 300 Franken Busse

zu verurteilen.

 

Der Vertreter der Opferfamilie forderte eine Verurteilung wegen

eventualvorsätzlicher Tötung und 5 Jahre Zuchthaus. Dieser Antrag

wurde vom Gericht jedoch abgelehnt; es sah den Vorsatz als nicht

gegeben. Der Verurteilte war schon wegen früherer

«Geschwindigkeitsexzessen» vorbestraft.

 

Hochdorf LU (sda) Ein 16-jähriger Raser, der im letzten Oktober

in Hochdorf einen tödlichen Autounfall verursacht hatte, wird in

ein Erziehungsheim eingewiesen. Das Gericht befand ihn schuldig der

eventualvorsätzlichen Tötung und der schweren Körperverletzung.

 

Damit ging das Jugendgericht in Hochdorf über die Anträge der

Jugendanwaltschaft hinaus. Diese hatte lediglich auf Fahrlässigkeit

plädiert. Der Prozess gegen den Jugendlichen hat am Freitag unter

Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Unmittelbar danach

wurde das Urteil eröffnet.

 

Lausanne (AP) Auch der zweite Todesraser von Gelfingen im Kanton

Luzern muss die Schweiz verlassen. Wenn der Mazedonier seine

sechseinhalbjährige Zuchthausstrafe verbüsst hat soll er

ausgewiesen werden. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden

Entscheid der Aargauer Behörden bestätigt.

Zwei Jugendliche waren das Opfer eines Autorennens, welches sich

ein 33-jähriger Mazedonier und ein 27-jähriger Kosovare im

September 1999 im Luzerner Seetal geliefert hatten. Die beiden

Raser waren mit Tempo 120 bis 140 durch Gelfingen gerast. Der

Kosovare kam von der Strasse ab und erfasste auf dem Trottoir ein

14-jähriges Mädchen und ihren 15-jährigen Cousin, die beim Unfall

getötet wurden. Die beiden Raser wurden von der Luzerner Justiz zu

je sechseinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt.

 

Zum Bussenschreiben fehlt das Personal

Geblitzt wird, was das Zeug hält

VON NIKLAUS WÄCHTER

16.07.2006 | 23:53:34

 

STANS – Diese Nidwaldner. Da installieren sie an einem Ort, wo ein Grossteil zu schnell fährt, eine hochmoderne Messanlage – und dann werden die meisten Raser nicht gebüsst, weil das Personal fehlt!

 

Die A2 von Luzern Richtung Süden. Seit kurzem führt sie ob Hergiswil durch den neuen Kirchwaldtunnel. Und hier gilt Tempo 80. Der Tunnel ist mit einer hochmodernen Geschwindigkeitsmessanlage ausgestattet: Messschwellen in der Fahrbahn und digitale Kameras in der Tunnelwand.

 

«Die Anlage steht gleich am Anfang, wo es eine Kurve hat und gleichzeitig noch die Fahrzeuge aus Richtung Brünig in die A2 einmünden. Das ist die gefährlichste Stelle im ganzen Tunnel und besonders hier darf die Tempolimite nicht überschritten werden», sagt Othmar Achermann, Leiter der Verkehrs- und Sicherheitspolizei Nidwalden.

 

Täglich rollen hier etwa 30´000 Fahrzeuge Richtung Gotthard. Tendenz steigend. Und viele haben es eilig. «Die ersten Erfahrungen mit der neuen Radarmessanlage haben gezeigt, dass pro Stunde etwa 100 Schnellfahrer erfasst werden», sagt Achermann.

 

Auf 24 Stunden hochgerechnet wären das 2400. Und selbst wenn jeder nur maximal 10 Stundenkilometer zu schnell unterwegs wäre, gäbe das jeden Tag das hübsche Bussensümmchen von 144´000 Franken!

 

Übers Jahr würde sich diese Bussensumme auf weit über 50 Millionen Franken belaufen. Und dafür könnte man locker ein Dutzend administrative Mitarbeiter zum Bussenschreiben anstellen.

 

Der Nidwaldner Landrat rechnet offensichtlich nicht so. Der Kantonspolizei wurde gerade mal eine einzige zusätzliche Arbeitsstelle zur Bussenverarbeitung bewilligt.

 

Die Konsequenz: Die neue Tempomessanlage ist täglich nur gerade drei Stunden in Betrieb. Nämlich so lange, wie der administrative Aufwand von einer Person zu schaffen ist. Viel Arbeit verschaffen vor allem ausländische Tempobolzer. Achermann: «Sie machen über die Hälfte aus und bei ihnen muss man erst einmal Herkunftsland und Adresse eruieren. Das kostet viel Zeit.»

 

Im Kirchwaldtunnel darf also weiter geblocht werden. Die Chance, dass man tatsächlich zur Kasse gebeten wird, ist nicht besonders gross.

 

Luzern (sda) Ein 23-jähriger Mann, der auf der Autobahn mit über

190 Stundenkilometern unterwegs war, muss für drei Monate ins

Gefängis. Zudem wird er mit einer Busse von 3000 Fr. bestraft. Das

Luzerner Obergericht hat damit die erstinstanzliche Strafe erhöht.

 

Der 23-jährige war im Dezember 2004 nachts auf der Autobahn

zwischen Sursee und dem Tunnel Eich mit einer Geschwindigkeit von

über 190 km/h unterwegs. Vor der Ausfahrt Sempach wurde er von

einer Polizeipatrouille angehalten.

 

Das Amtsgericht hatte den einschlägig vorbestraften Angeklagten

noch zu einer Gefängnisstrafe von sechs Wochen und einer Busse von

2400 Franken verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die

Staatsanwaltschaft zogen den Fall ans Obergericht weiter.

 

Dieses sah es - wie die Vorinstanz - als erwiesen an, dass der

Mann die ordentliche Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h nach Abzug

der Sicherheitsmarge um mindestens 73 km/h überschritten hatte. Das

Obergericht erhöhte die Strafe auf drei Monate Gefängnis unbedingt

und eine Busse von 3000 Franken. Es folgte damit den Anträgen der

Staatsanwaltschaft in deren Anschlussappellation.

 

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte hat auf eine

Begründung des Urteilsspruchs verzichtet.

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Die Schweizer sind so lächerlich.

 

 

Wer soll das noch ernst nehmen?

 

Pöser pöser Rasser, 200 auf einer kerzengeraden, mehrspurig ausgebauten BAB mitten in der Nacht ohne Verkehr gefahren, IMHO wäre da schon Gefängnissstraffe und lebenslanger Ausschluss vom motorisierten Verkehr angemessen. Nichtmal mehr n Fahrrad sollte der Steuern dürfen.

 

oder dieses charakterlose Schw*** aus Beispiel 1, nur 40-tausend CHF für +66 außerorts + Strafanzeige.

Das ist ja verfall der sitten, wenn bekannt wird wie glimpflich der Italiener davongekommen ist reißt dort sicher Soddom und Gomorra im Verkehrsgeschehen ein und evtl traut sich ein Schweizer dann auch wieder zulässige HG zu fahren und nicht immer grundsätzlich - 10 aus Angst vorm Staat.

 

:80::100::D;):huh::cop01::100:

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Moutier BE (sda) Ein 23-jähriger Autoraser, der im August 2004

im Choindez JU einen tödlichen Unfall verursacht hatte, muss sechs

Jahre ins Zuchthaus. Gemäss dem Kreisgericht Moutier hat sich der

Mann der eventualvorsätzlichen Tötung schuldig gemacht.

 

Der Fahrer habe ein derartiges Risiko in Kauf genommen, «dass

das Drama quasi vorprogrammiert war», sagte Gerichtspräsident David

Steiner auf Anfrage zu Medienberichten vom Freitag. Das Gericht

hatte sein Urteil am Donnerstag gefällt.

 

Der Verurteilte hatte sich in einer Augustnacht des Jahres 2004

unter dem Einfluss von Alkohol und Kokain ans Steuer gesetzt. Er

hatte keinen Fahrausweis und war mit einem gestohlenen Fahrzeug

unterwegs. Bei dem Unfall war seine Beifahrerin ums Leben gekommen,

die Fahrerin des zweiten beteiligten Autos wurde schwer verletzt.

 

Lausanne (sda) Ein Raser muss wegen dem Tod seines Beifahrers

definitiv für fünf Jahre und drei Monate ins Zuchthaus. Laut

Bundesgericht wurde der Lenker vom Zürcher Obergericht zu Recht

wegen vorsätzlicher anstatt bloss fahrlässiger Tötung verurteilt.

 

Der Unfall hatte sich am 4. Oktober 2000 auf der Autobahn A1

ereignet. Ein damals 20-jähriger Mazedonier war mit einem 17-

jährigen Freund in seinem neuen BMW M3 gesessen und hatte sich mit

einem Bekannten in einem Ford Escort Cosworth ein Rennen von

Winterthur zur Raststätte Kemptthal und zurück geliefert.

 

Tempo 170 auf der Ausfahrt

 

Vor der Ausfahrt Winterthur-Töss hatte sich sein Rennpartner

korrekt hinter einem anderen Autofahrer eingereiht. Der Verfolger

überholte beide Wagen mit mindestens 170 Stundenkilometern. Er

schoss über die Auffahrt, die in einer Linkskurve über eine Kuppe

führt und verlor die Herrschaft über seinen Wagen.

 

Der BMW knallte in einen Betonkandelaber, schleuderte links und

rechts in die Leitplanken, drehte sich ein paarmal um die eigene

Achse und kam völlig demoliert zum Stillstand. Der 17-jährige

Beifahrer starb noch auf der Unfallstelle, der Lenker kam mit

harmlosen Verletzungen davon. Keiner hatte Gurten getragen.

 

Tödlichen Unfall in Kauf genommen

 

Im Dezember 2004 verurteilte das Zürcher Obergericht den Fahrer

wegen vorsätzlicher Tötung und mehrfacher schwerer Verletzung der

Verkehrsregeln zu fünf Jahren und drei Monaten Zuchthaus. Das

Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen.

 

Laut den Lausanner Richtern kann sein Verhalten nicht mehr als

bloss fahrlässiges Handeln gewertet werten. Vielmehr habe er den

tödlichen Unfall in Kauf genommen und damit vorsätzlich gehandelt.

Aufgrund der Umstände habe ihm die hohe Wahrscheinlichkeit eines

Unfalls mit schwerstmöglichen Folgen bewusst sein müssen.

 

«Darauf ankommen lassen»

 

Dies sei ihm aber offenbar völlig gleichgültig gewesen. Er habe

es regelrecht «darauf ankommen» lassen. Daran ändere nichts, dass

er sich selber ebenfalls erheblich gefährdet habe. Er habe

offensichtlich den Beweis seiner fahrerischen Überlegenheit über

die eigene Sicherheit und die seines Beifahrers gestellt.

 

Das Bundesgericht trat damit auch dem Argument des Betroffenen

entgegen, er hätte seinen eigenen Tod in Kauf nehmen müssen, wenn

er dies beim Beifahrer getan hätte. Dies würde einen latenten

Suizidwunsch voraussetzen, der aber nicht vorhanden gewesen sei.

(Urteil 6S.114/2005 vom 28. März 2006; keine BGE-Publikation)

 

Luzern (sda) Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 24-jährigen

Autoraser zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt und 3000 Franken Busse

verurteilt. Ausserdem wurde der Angeklagte aus dem Kosovo mit einem

bedingten Landesverweis von sieben Jahren belegt.

 

Anlässlich einer nächtlichen Kontrolle im August 2003 waren zwei

Luzerner Kantonspolizisten auf zwei Autos aufmerksam geworden, die

sich ein Rennen lieferten. Als sie die Fahrer mit Stablampen zum

Halten aufforderten, rasten diese mit ungedrosseltem Tempo auf sie

zu. Die Polizisten konnten sich mit Sprüngen an den Strassenrand

retten.

 

Ein Polizist merkte sich das Nummerschild eines Fahrzeuges.

Dessen Lenker konnte kurz darauf verhaftet werden. Der zweite Raser

konnte unerkannt entkommen.

 

Der Angeklagte hatte schon früher wegen Raserei am Steuer mit

der Polizei zu tun gehabt. Vor Gericht gab er an, er habe die

Polizeibeamten zu spät gesehen und nicht mehr abbremsen können.

 

Der Staatsanwalt verlangte zwei Jahre Gefängnis. Der Verteidiger

plädierte auf drei Monate Freiheitsentzug. Zur Begründung führte er

an, sein Mandant sei vom zweiten Raser gejagt worden.

 

Laut dem am Mittwoch publizierten Urteil wurde der Angeklagte

unter anderem der mehrfachen Gefährdung des Lebens, der Drohung und

Gewalt gegen Beamte, der Nichtbeherrschung des Fahrzeuges und der

mehrfachen Überschreitung der Ortsgeschwindigkeit schuldig

befunden. Für den bedingten Landesverweis wurde eine Probezeit von

fünf Jahren festgelegt.

 

Luzern (sda) Das Luzerner Obergericht hat einen Autofahrer der

fahrlässigen Tötung schuldig befunden. Er wurde zu einer bedingten

Gefängnisstrafe von neun Monaten und 1000 Franken Busse verurteilt.

Das Obergericht bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

 

Der Angeklagte hatte im Dezember 2002 mit übersetzter

Geschwindigkeit einen Radfahrer, der vor ihm die Strasse

überquerte, angefahren. Der 68-jährige Radfahrer starb auf der

Stelle.

 

Die Verteidigung beantragte, den Angeklagten vom Vorwurf der

fahrlässigen Tötung und der Überschreitung der zulässigen

Höchstgeschwindigkeit freizusprechen. Doch das Obergericht folgte

in dem am Mittwoch publizierten Urteil dem Entscheid des

Amtsgerichtes vom März 2005.

 

Für das Obergericht steht fest, dass der Angeklagte mit

überhöhter Geschwindigkeit (94 km/h) unterwegs war; erlaubt waren

an der Unfallstelle aber nur 60 Stundenkilometer.

 

Auch der Einwand, das Opfer habe das Vortrittsrecht des

Automobilisten missachtet, wird vom Obergericht verworfen. Es

verweist auf das Bundesgericht. Dieses habe in einem vergleichbaren

Fall entschieden, die Verletzung des Vortrittsrechtes sei ohne

Bedeutung, wenn der Täter das Tempo nicht den Verhältnissen

angepasst habe.

 

Das Gericht blieb auch bei der Probezeit von fünf Jahren für die

bedingte Gefängnisstrafe. In diesem Zusammenhang weist es auf den

«äusserst schlechten fahrerischen Leumund» des Angeklagten hin. Ihm

wurde schon elf Mal der Führerausweis entzogen; drei Mal wegen

Geschwindigkeitsüberschreitungen. Dazu kommen diverse Eigentums-und

Betäubungsmitteldelikte.

 

Zürich (AP) Ein heute 31-jähriger Pneumonteur, der mit bis zu

Tempo 140 durch das Limmattal gerast ist, muss eine viermonatige

Vorstrafe absitzen. Ausserdem erhält er eine bedingte

Gefängnisstrafe von 14 Monaten. Das Zürcher Obergericht hat am

Dienstag ein Urteil des Zürcher Bezirksgerichts bestätigt.

Der Verkehrssünder war am späten Abend des 9. Juni 2004 mit seinem

VW Golf vom Aargau herkommend über die Badenerstrasse durch das

Limmattal gerast. Zusammen mit einem anderen Fahrzeug, das dem

Angeschuldigten offenbar ein Privatrennen lieferte. Die Polizei war

in Schlieren (ZH) zur Stelle und mass eine Spitzengeschwindigkeit

von über 140 Kilometern pro Stunde (km/h) und ein

durchschnittliches Tempo von 135 kmh. Der Pneumonteur wurde von der

Polizei angehalten, im Gegensatz zum zweiten Lenker, der ungebremst

weiter in Richtung Zürich raste und bis heute nicht identifiziert

werden konnte. Der erwischte Lenker wurde festgenommen und landete

für 34 Tage in Untersuchungshaft.

Der angeklagte Pneumonteur aus Mazedonien war zwar grundsätzlich

geständig, er bestritt aber immer, sich mit dem anderen Fahrer ein

Rennen geliefert zu haben. Staatsanwalt Jürg Boll ging hingegen von

einem solchen Rennen aus und forderte auf Grund des schweren

Verschuldens eine unbedingte Gefängnisstrafe von 14 Monaten. Er

machte dabei auch eine einschlägige Vorstrafe des Angeklagten

geltend, der bereits 1997 mit Tempo 166 über eine Schweizer

Autobahn gerast war. Damals musste der Mann eine Geldbusse von

1.800 Franken zahlen. Hinzu gesellten sich zwei Vorstrafen des

Bezirksgerichts Bremgarten, die jüngste von vier Monaten Gefängnis

bedingt wegen Inumlaufsetzens von Falschgeld, die laut Boll wegen

Rückfalls während der Probezeit vollzogen werden soll. Zudem

forderte Boll die Beschlagnahmung des Tatfahrzeugs. Der Verteidiger

setzte sich für eine erheblich mildere Bestrafung von drei Monaten

Gefängnis bedingt ein.

Boll drang mit seiner Argumentation vor Bezirksgericht durch und

erhielt am Dienstag die umfassende Bestätigung des Urteils vom

Zürcher Obergericht. Demnach erhält der Verurteilte eine bedingte

Gefängnisstrafe von 14 Monaten und muss die viermonatige Vorstrafe

absitzen. Das Auto sollte beschlagnahmt und von der Gerichtskasse

als Tatwaffe verwertet werden.

__________________

 

Aarau (sda) Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag einen

Raser zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt. Der 31-Jährige

wurde in der Berufungsverhandlung wegen eventualvorsätzlicher statt

bloss fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

 

Der Mann aus dem Kosovo hatte im November 2003 zwischen Muri und

Boswil AG den PW eines Bekannten am Überholen gehindert und dabei

einen tödlichen Unfall mitverschuldet. Die beiden Autofahrer waren

auf einer längeren Strecke parallel nebeneinander gefahren und

hatten sich dabei ein Rennen geliefert.

 

Dabei kam es auf der linken Fahrspur zu einer Frontalkollision

mit einem korrekt entgegenkommenden Auto. Der Überholende, ein

damals 37-jähriger Serbe, wurde bei dem Zusammenstoss getötet. Der

Lenker des korrekt entgegenkommenden PW verstarb später im Spital.

Sieben weitere Personen, darunter vier Kinder, wurden verletzt.

 

Unfall in Kauf genommen

 

Das Bezirksgericht Muri hatte den Albaner, dem wenige Monate vor

dem Horrorunfall der Lehrfahrausweis entzogen worden war, im Juli

2005 wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen und zu 3 Jahren

Gefängnis verurteilt. Vom Vorwurf des Nichtbeherrschens des

Fahrzeuges wurde er freigesprochen.

 

In der Berufungsverhandlung kam das Obergericht jedoch zum

Schluss, dass das Verhalten des Angeklagten nicht mehr als bloss

fahrlässiges Handeln gewertet werden könne. Vielmehr habe er den

tödlichen Unfall in Kauf genommen und damit vosätzlich gehandelt.

 

Aufgrund der Umstände habe ihm die hohe Wahrscheinlichkeit eines

Unfalls mit Toten oder Verletzten bewusst sein müssen. Dies sei ihm

aber offensichtlich völlig gleichgültig gewesen.

 

Unfall wäre vermeidbar gewesen

 

Nach Meinung des Gerichts hätte die Frontalkollision vermieden

werden können, wenn der Beschuldigte statt zu beschleunigen auf die

Bremse gegangen wäre. Dem Angeklagten sei es jedoch einzig und

allein darum gegangen, sich ja nicht überholen zu lassen.

 

Neben mehrfacher eventualvorsätzlicher Tötung und einfacher

Körperverletzung wurde der Angeklagte wegen Fahrens ohne gültigen

Fahrausweis, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

sowie der Missachtung der Überholvorschriften sowie des nicht

Beherrschens des Fahrzeuges schuldig gesprochen.

 

Bedingte Landesverweis

 

Für die vom Bezirksgericht Muri ausgesprochene 5-jährige

Landesverweisung wurde der bedingte Vollzug mit einer Probezeit von

4 Jahren gewährt. Angesichts der langjährigen Zuchthausstrafe

bestehe Hoffnung, dass sich das Verhalten des Verurteilten ändern

werde, erklärte die Gerichtsvorsitzende.

 

Das Urteil des Bezirksgerichtes war sowohl vom Staatsanwalt als

auch vom Verteidiger und dem Zivilklärger an das Obergericht

gezogen worden. Die Anklage forderte 7 Jahre Zuchthaus, die

Verteidigung lediglich 20 Tage Haft wegen Fahrens ohne

Führerausweis. Der Angeklagte bestritt jegliche Schuld am Unfall.

 

Môtiers NE (sda) Ein Raser muss wegen fahrlässiger Tötung für

zwei Jahre ins Zuchthaus. Das Strafgericht des Val de Travers NE

befand ihn am Montag für schuldig, den Tod von zwei Menschen im

Alter von 18 und 21 Jahren verursacht zu haben.

 

Der Unfall hatte sich im Juni letzten Jahres zwischen Fleurier

und Buttes ereignet. Der vom Angeklagten gelenkte Wagen war mit

Tempo 130 km/h eingangs Fleurier aus einer Kurve gerast und in

einen Baum geknallt. Zwei Fahrzeuginsassen kamen ums Leben, zwei

weitere wurden schwer verletzt.

 

Man könne nicht zulassen, dass junge Menschen durch die

Waghalsigkeit und Dummheit eines Rasers ums Leben kämen, sagte der

Staatsanwalt. Er forderte wegen fahrlässiger Tötung und

fahrlässiger Körperverletzung zweieinhalb Jahre Zuchthaus für den

24-jährigen Lenker.

 

Fünf Jahre Zuchthaus in ähnlichem Fall

 

Die Anwälte der Opfer hätten sich eine Verurteilung wegen

eventualvorsätzlicher Tötung gewünscht. Auf diesen Straftatbestand

hatten Ende April die Richter am Aargauer Obergericht erkannt, als

sie einen anderen Raser zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt

hatten.

 

Der Betreffende hatte sich im November 2003 zwischen Muri und

Boswil AG mit einem Bekannten ein Rennen geliefert und dabei

ebenfalls den Tod von zwei Menschen verursacht.

 

Zug (sda) In Zug ist am Montagabend ein Autofahrer, der

innerorts mit 121 Stundenkilometern unterwegs war, von der Polizei

erwischt worden. Er sagte gegenüber der Polizei aus, er habe wegen

seines kranken Babys sofort ins Spital fahren müssen.

 

Erlaubt gewesen wären auf der Innerortsstrecke 50

Stundenkilometer, wie die Zuger Polizei am Dienstag mitteilte. Dem

Mann sei noch am gleichen Abend der Führerschein abgenommen worden.

Der Richter habe nun zu beurteilen, ob die schnelle Fahrt mit dem

kranken Kind als Notstand eingestuft werde.

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Die Schweizer sind so lächerlich.

Würde eher sagen, sie snd konsequent.

 

Wer soll das noch ernst nehmen?

Da kenne ich einen Porschefahrer der sicher nicht mit übertrieben viel auf der Uhr durch die Schweiz fährt.

 

Wie war doch gleich der Name, grübel, grübel, grübel...............

 

MfG.

 

hartmut

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Wer soll das noch ernst nehmen?

Da kenne ich einen Porschefahrer der sicher nicht mit übertrieben viel auf der Uhr durch die Schweiz fährt.

 

Wie war doch gleich der Name, grübel, grübel, grübel...............

 

MfG.

 

hartmut

 

falls du mich meinst: ich fahre aus genau diesem grund privat überhaupt nicht in die Schweiz- denn auch ich bin da konsequent und boykottiere diese Spinner mit ihrer Verkehrsabzocke.

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Guest Tim002

Basler Raser müssen künftig Auto abgeben

Polizeidirektor Jörg Schild sieht keine andere Lösung als eine Straf-Verschärfung der neuen Art

 

VON PETER KNECHTLI

Die Basler Polizei geht im Kampf gegen Raser neue Wege: Bei gravierenden Gesetzesverstössen müssen die Lenker nicht nur ihren Führerschein, sondern gleich auch ihr Auto abgeben - für immer. Die "Rennwagen" werden anschliessend staatlich "verwertet", in den meisten Fällen verschrottet. Basel-Stadt hofft dabei, dass andere Kantone nachziehen.

 

Klaus Mannhart, Sprecher der Basler Polizei, sagt es klar: "Dies soll ein Signal an die Raser sein. Sie sollen merken, dass künftig härtere Regeln gelten." Raser, die von der Polizei bei ihrem fahrlässigen "Hobby" erwischt werden, laufen Gefahr, dass ihr Spielzeug auf vier Rädern künfig beschlagnahmt und staatlich "verwertet" wird. Gemeint ist, wo möglich, der Verkauf von Raser-Fahrzeugen zuhanden der Staatskasse, oder - was Mannhart als wahrscheinlicher einstuft - die Verschrottung. Denn: Die häufig nicht nur auf Hochglanz polierten, sondern auch mit Spezial-Spoilern oder übergrossen Nebelleuchten ausgestatteten Boliden müssten mit einem finanziellen Aufwand in den legalen Zustand überführt werden, der den Ertrag meist überschreiten dürfte.

 

Strafgericht billigt neue Polizei-Praxis

 

Die Anregung, in Basel mit radikaleren Mitteln die Raser-Exzesse auszubremsen, kam laut Mannhart von Experten aus der Verkehrsabteilung. Aber Regierungsrat Jörg Schild, derzeit noch Präsident der Konferenz kantonaler Justiz- und Polizeidirektoren, habe den Vorschlag abgesegnet und stehe auch voll dahinter.

 

Möglich ist der staatliche Entzug der Tatwaffe "Auto" in Basel-Stadt, weil auch das Strafgericht hinter der verschärften Sanktion steht und auf die Polizei-Argumente einging. Nicht weniger als 18 Verfahren gegen Raser hatten die Basler Ordnungshüter in den letzten Wochen eingeleitet. Dabei wurden sieben Autos beschlagnahmt. In zwei Fällen hat das kantonale Strafgericht der "Verwertung" bereits rechtskräftig zugestimmt - nebst Busse bis zu 3'600 Franken, bedingten Gefängnisstrafen von 90 Tagen und Führerausweisentzug. Weitere Auto-weg-Verfahren sind vor Gericht hängig. Im Falle einer in Deutschland wohnhaften Raserin erging ein Rechtshilfeersuchen an die zuständige Staatsanwaltschaft. Polizei-Sprecher Mannhart betonte gegenüber OnlineReports, dass es sich bei der härteren Ahndung von Tempo-Bolzern nicht nur um eine vorübergehende Sensibilisierungsaktion handle, sondern um "künftig ständige Praxis".

 

120 statt 40 km/h

 

Betroffen von der verschärften Verfolgung sind hauptsächlich Autofahrer, die auf der Westquaistrasse im Hafengebiet Kleinhüningen ihre gemeingefährliche Leidenschaft ausübten. Dort war es nach Beobachtung der Polizei immer wieder zu "Geschwindigkeits-Exzessen" und auch "illegalen Autorennen" gekommen.

 

Auf dem rund 800 Meter langen geraden Strassenstück zwischen Wendeplatz und scharfer Linkskurve vor der Einmündung der Wiese hätten sich die Raser "abendliche Rennen Auto gegen Auto geliefert, Beschleunigungsrennen veranstaltet oder ganz einfach ihre Motoren ausgedreht". Auf dem mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h signalisierten Strassenstück registrierte die Polizei Geschwindigkeiten von gegen 120 km/h. Dabei kam sei es "immer wieder zu haarsträubenden Überholmanövern und höchst gefährlichen Nachfahrten Stosstange an Stosstange" gekommen. Dass es dabei zu keinem schweren Unfall kam, müsse "als Zufall" bezeichnet werden.

 

Auto weg - "das macht weh!"

 

Laut Mannhart werden "immer wieder die Gleichen" als Raser angetroffen, die sich "hauptsächlich über ihr Auto definieren". Die bisherigen Strafen hätten sie von ihrer lebensgefährlichen Unsitte nicht abbringen können. Ein Rowdy, dem nun sein allerliebstes Teil entzogen wurde, habe geklagt: "Mir ist alles scheissegal, aber dass mir jetzt das Auto weggenommen wurde, das macht weh.“

 

23.09.2006 -- Tages-Anzeiger Online

Raser täuscht Autodiebstahl vor

Die Zürcher Kantonspolizei hat einen rücksichtslosen Raser verhaftet, der sich mit einem angeblichen Autodiebstahl einer Betrafung entziehen wollte.

 

Die Lüge des 25-jährigen Autohalters platzte, als seine «Zeugen» bei der Polizei keine Falschaussagen machen wollten. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

 

Der 25-jährige Israeli hatte heute am frühen Morgen gegen 4 Uhr bei der Kantonspolizei den Diebstahl seines Autos gemeldet. Mit dem selben Auto war am Vorabend in Bülach bei einer Raserfahrt Sachschaden verursacht worden.

 

Der Autolenker missachtete anschliessend die Warnsignale der Stadtpolizei Bülach, die ihn mit Matrix-Leuchte «Stopp Polizei» sowie Blaulicht und Sirene anhalten wollte. Bis die Polizei das Auto aus den Augen verlor, wurden Geschwindigkeiten von bis zu 200 Kilometern pro Stunde (km/h) sowie Innerorts bis 140 km/h erreicht. Bei einem Überholmanöver musste dem Raser ein entgegenkommendes Fahrzeug ausweichen, um eine Frontalkollision zu vermeiden.

 

Nachdem sich der angebliche Autodiebstahl als Lüge entpuppte, wurde der Lenker verhaftet und dem zuständigen Staatsanwalt zugeführt, der Untersuchungshaft beantragte.

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Die Schweizer sind so lächerlich.

 

Hauptsache bei euch läuft alles rund :)

 

 

Wer soll das noch ernst nehmen?

 

Alle, die nach den Ferien wieder zur Arbeit gehen wollen :D

 

Pöser pöser Rasser, 200 auf einer kerzengeraden, mehrspurig ausgebauten BAB mitten in der Nacht ohne Verkehr gefahren, IMHO wäre da schon Gefängnissstraffe und lebenslanger Ausschluss vom motorisierten Verkehr angemessen. Nichtmal mehr n Fahrrad sollte der Steuern dürfen.

 

 

 

:D;);):vogelzeig::vogelzeig::vogelzeig::vogelzeig:

 

Richtig :P

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Du meinst das jetzt nicht ernst oder?

Warum nicht,

 

besonders diese Passage gefällt mir

Die "Rennwagen" werden anschliessend staatlich "verwertet", in den meisten Fällen verschrottet.

dann kann wenigstens nicht von Abzocke gesprochen werden. :)

 

Nur dumm, wenn da noch Leasing oder ein Kredit läuft. :D

 

MfG.

 

hartmut

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Alein wie das in einem Rechtsstaat zu rechtfertigen sein soll, erschliesst sich mir nicht. :)

Wie in jedem anderen Rechtsstaat auch können Tatwerkzeuge eingezogen werden. Und in den wenigsten Fällen wird das Fahrzeug ohne dem Einverständnis des Eigentümers genutzt. ;)

 

Hattest Du nicht erst kürzlich die Schweiz gelobt, lass mal grübeln. :D

 

MfG.

 

hartmut

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Hattest Du nicht erst kürzlich die Schweiz gelobt, lass mal grübeln. :)

 

Richtig, das habe ich. Vor allem in Sachen Steuerpolitik kann Deutschland nur von der Schweiz lernen. Kritisiert habe ich hingegen, dass die Schweiz ein schwer gestörtes Verhältnis zum Individualverkehr auf den Strassen hat.

 

Deutlich wird das durch die Definition "Raser" auf der Internetpräsenz der Kantonspolizei Zürich:

 

Was ist ein Raser?

Raser sind Leute, welche krass die Geschwindigkeitslimiten überschreiten - sozusagen einem Geschwindigkeitsrausch verfallen sind - und sich durch grosse Verantwortungslosigkeit auszeichnen, weil es ihnen gleichgültig ist, dass sie Menschenleben gefährden. Die Lebensgefahr für sich und andere berührt sie kaum. Damit haben sie auch den Bereich der Grobfahrlässigkeit verlassen; sie handeln vorsätzlich = kriminell.

 

Zwischen zu schnellem fahren und "Gleichgültigkeit, Menschenleben zu gefährden" liegen jedoch Welten! Der "Geschwinigkeitsrausch" ist ein Märchen, ebenso wie die Unfallursache Nr. 1":

 

Tatsächlich sind weniger als 10% aller Unfälle auf überhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen:

 

Auf den Strassen des Kantons Zürich (inkl. der Städte Zürich und Winterthur) kam es im Jahr 2004 zu total 14’325 Verkehrsunfällen. Davon sind 1'331 Unfälle nachweislich auf übersetzte Geschwindigkeit zurückzuführen.
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es gibt natürlich ein paar sehr krasse diskrepanzen zwischen dem deutschen und dem schweizer recht, was verkehrsdelikte angeht. die beste gefällt mir bei einer übertretung um 20km/h innerhalb einer :P Zone:

- deutschland: 35€ "Verwarngeld", keine weiteren konsequenzen, keine punkte. im wiederholungsfall: das selbe

- schweiz: 500-1000 chf busse, 1 monat fahrverbot. im wiederholungfall innerhalb der nächsten 2 jahre (!) mind. 3 monate entzug, deutlich höheres bussgeld (so ab 2'000 chf).

 

die bussgeldunterschiede hangen natürlich klar mit den unterschiedlichen einkommenslagen der länder zusammen. dennoch ist die deutsche mentalität zum autofahren eine ganz andere als die des schweizers:

 

In der Schweiz fährt man eben :blink: auf der Autobahn, die "Frechen" fahren 140, und alles ab 160 ist raserei (ist so ca. die Volksmenatlität). Für meine Mutter war schon 120 zu schnell, ab über 100 hat sie sich nicht mehr wohl gefühlt. In Deutschland ganz anders: die Limit-freie Autobahn, die das ganze Geschwindigkeitsgefühl sowieso relativiert. Wenn man einigen Leuten hier erzählt, dass man in Deutschland (und hin und wieder auch schon im hiesigen "Ländli") die Uhr über die "magische Grenze" von 200km/h gedrückt hat, können sich viele überhaupt nichts darunter vorstellen und stempeln das als Wahnsinn ab.

 

Prinzipiell finde ich das Schweizer System aber nicht soo schlecht. Die Message "Halte dich ans Limit, gegen oben wirds schnell teuer und unangenehm" ist ansich gut. Die Strafen sind zwar drakonisch, aber mal ehrlich: 20 oder gar 25 km/h mehr auf der Uhr als erlaubt, OHNE es zu merken? Glaub ich keinem hier drinnen. Es ist ganz einfach: Dran halten, und es passiert nichts. Leute die hier meinen "ich fahre nicht in die schweiz, die spinnen doch" müssen sich einfach umgewöhnen. Das Schild ist eben ein Tempolimit und keine "Richtgeschwindigkeit", wie man das in Deutschland vermuten kann. Und auch dein Porsche (hoffentlich noch ein 911er Turbo oder was in der Kategorie) kann :cop01: fahren, auch auf kerzengeraden Autobahnen um 2:00Uhr morgens. Es ist der Fahrer, ders nicht kann.

 

ich bin in der hinsicht ein gebrandmarktes kind. ich zählte mich zu denen, die schlauer sind als die polizei. 1.5 jahre den schein gehabt, immer mit 20-30 km/h zu schnell gebrettert und nie was bekommen. und eines nachts, war schon gegen 4:00, fuhr mir eben ein Videowagen hinterher, dummerweise nicht bei einem "kleineren" Delikt. 211km/h Spitze gemessen, 187 nach allen abzügen. Mit Ach und Krach, Flirten mit der Dame vom Strassenverkehrsamt und viel glück kam ich mit 3 Monaten Fahrverbot davon, und habe als Student Fr. 2000.- Bussgeld abdrücken müssen.

Ich sehe seither zwar nicht ein, waurm ich aus Sicherheitsgründen nicht schneller fahren soll als 120. Aber ich hab den Wink mit dem Zaunpfahl insofern verstanden, dass ich meinem Auto den freien Auslauf nur noch auf deutschem Boden gönne.

 

Das Deutsche System ist ja - gegen unseres - schlimmer wie in einer Bananenrepublik. Ich lese hier genug lang im Forum mit, um mich da etwas auszukennen. Verjährungsfristen von 3 Monaten, eindeutige Fahreridentifizierung notwendig, Methoden Alb-erto und Kind--Frau - und wenns einen dann mal erwischt, kostets ja doch kaum was. :o Dazu führt man ein Punkte-System ein, um die Strafen "künstlich" tief halten zu können. Ich mein, wers wirklich auf 18 Punkte bringt, der hats einfach nicht anders verdient als zu Fuss zu gehen :koch:

Ich als "reicher Schweizer" fahre z.B. in Deutschland prinzipiell 20km/h schneller als die signalisierte Höchstgeschwindigkeit. Wenn mich eine Streife tatsächlich aufhält wegen 20km/h zu schnell (auf der Autobahn sowieso unwahrscheinlich), dann scheiss ich halt auf die 30 bzw. 35€. Bei uns kostet ja falsch Parken fast mehr. Und wenns mich blitzt, dann sowieso - ich bekomm das Bussgeld nicht mal in die Schweiz nachgeschickt (bis 20km/h übertretung). Und wie die innert 3 Monaten mein Bild mit dem vom Schweizer Einwohneramt vergleichen wollen, bzw. mich als eindeutigen Fahrer identifizieren wollen, da kann ich nur lachen - oder ich sag einfach, meine Kind--erfrau sei gefahren <_<

 

Auch wenn ich gerne :licht: fahren würde auf unseren Autobahnen, es geht halt nicht, und ich kann damit leben. Ich komm ein paar mal im Jahr nach Deutschland, hab dort meinen :kopfschuettel: Spass, und dann ists wieder gut bist zum nächsten mal :)

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Kann mich den Aussagen von @fiNal nur anschliessen!! http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/a035.gif

 

Ich erlebs doch immer wieder: Da will ich mal zügig über einen Pass ziehen... und was wohl für Schleicher sind mir da dauernd im Weg??? http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a025.gif

 

Geradeaus auf drei Spuren den Knebel durchs Bodenblech treten kann eben jeder http://www.cosgan.de/images/midi/frech/e020.gif ....

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Einfach erfrischend, wie konsequent die Schweizer doch sind. Ich find das gut so.... :kopfschuettel: Ist nun mal so; wenn ich mich als Auslaender in der Schweiz bewege, dann habe ich mich deren Gesetze anzupassen.

Schlimm ist, dass der Individualverkehr durch diese Praxis wie gelähmt ist.
Was ist daran schlimm und vor allem, warum ist der Individualverkehr gelaehmt? <_<
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Gelähmt deshalb, weil es viel länger dauert, 300km durch die Schweiz zu fahren, als 200km durch Deutschland.
Diese Betrachtung ist zu einseitig. Der Schweizer Weg bezieht nämlich neben der Reisezeit auch einen verantwortungsbewussten Umgang mit den immer knapper werdenden Energievorräten mit ein und ist damit wesentlich sinnvoller als der deutsche Weg wo nur die Reisezeit zählt nicht aber das Verhältnis vom Energieverbrauch zur Reisezeit.

Gestern kam zu diesem Thema eine äußerst interessante Sendung im ZDF:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/0,1872,3984673,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/14/0,1872,3984654,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/22/0,1872,3984662,00.html

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/12/0,1872,3984684,00.html

Hier nur mal ein kurzer Auszug aus der Sendung:

Ersatz für Kerosin?

Alternativen zum Erdöl werden auch in einem anderen Bereich verzweifelt gesucht: dem Flugverkehr. Das aus Erdöl gewonnene Kerosin ist der Kraftstoff für die Flugzeuge. Heute sind unsere Flughäfen bis an ihre Grenzen ausgelastet. Doch wenn das Öl immer knapper wird, könnte der Flugbetrieb dort nach und nach zum Erliegen kommen. Denn bis heute gibt es für Flugzeuge keine Treibstoffalternativen.

Russische Forscher haben bereits 1988 ein Flugzeug entwickelt, dessen Triebwerke mit Wasserstoff versorgt werden. Dieser wird auf minus 250 Grad Celsius abgekühlt und verflüssigt. Im Vergleich zum Kerosin benötigt der Flüssigwasserstoff jedoch das vierfache Tankvolumen. Die Tanks wurden deshalb aus den Tragflächen in den Rumpf verlegt. Doch da bleibt nicht nur bei Testflügen für die Passagiere wenig Platz.

Ein Szenario für die Zukunft könnte so aussehen: Weil das Kerosin knapp wird, muss der Flugverkehr immer weiter eingeschränkt werden. Fliegen wird zum Luxus. Man plant neue Flugzeuge, die nur noch in den ersten - teuren - Reihen über Sitzplätze verfügen. Es folgen eng hintereinander die Stehreihen. So lässt sich der begehrte Platz sparen, und es können viel mehr Passagiere transportiert werden. Eine Vision, die vielleicht schon im nächsten Jahrzehnt Wirklichkeit wird

Kann man es angesichts der nach wie vor ungelösten Energieprobleme und solcher Szenarien weiterhin verantworten, energieverschwendende Tempobolzerei auf unsern Autobahnen zuzulassen? Ich denke jeder klar denkende und verantwortungsbewusste Mensch muss hier zwingend zu einer eindeutigen Antwort kommen: Nein, man kann es nicht!
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Gelähmt deshalb, weil es viel länger dauert, 300km durch die Schweiz zu fahren, als 200km durch Deutschland.
Korrigiere mich bitte, wenn ich falsch liege, aber liegt es nicht in der Natur der Sache, dass man fuer 300 km nun mal einfach mehr Zeit braucht als fuer 200 km, selbst wenn man beide Strecken mit 720 km/h fahren koennte? :kopfschuettel:<_<
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Ich erlebs doch immer wieder: Da will ich mal zügig über einen Pass ziehen... und was wohl für Schleicher sind mir da dauernd im Weg??? http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a025.gif

 

Geradeaus auf drei Spuren den Knebel durchs Bodenblech treten kann eben jeder http://www.cosgan.de/images/midi/frech/e020.gif ....

Das sind die Geradeausfahrer!

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[...] verantwortungsbewussten Umgang mit den immer knapper werdenden Energievorräten [...]

Gestern kam zu diesem Thema eine äußerst interessante Sendung im ZDF:

[...]

Kann man es angesichts der nach wie vor ungelösten Energieprobleme und solcher Szenarien weiterhin verantworten, energieverschwendende Tempobolzerei auf unsern Autobahnen zuzulassen? Ich denke ... [...]

 

Du und einige andere Forengenossen sollten den muffigen Raum, in dem ihre multimediale Endzeitberieselung stattfindet, gelegentlich mal wieder verlassen und sich am Leben erfreuen.

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Klar, alles Spinner beim ZDF vor allem der Bublath natürlich. :kopfschuettel:

Gut, wenn man sachlich nichts entgegenzusetzen hat bleiben einem halt nur noch dumme Sprüche. <_<

Aber sei unbesorgt, den muffigen Raum verlasse ich tagtäglich um 15:00 und erfreue mich im Anschluss daran durchaus des Lebens. Und dazu brauche ich nichtmal einen Geschwindigkeitsrausch. :licht:

Denn die Gleichung "höhere Geschwindigkeit = größere Lebensqualität" ist objektiv betrachtet nichts weiter als eine (tempo)suchtbedingte Wahnvorstellung. Der Süchtige selbst sieht das natürlich anders. Es ist ja ein typisches Merkmal jeder Sucht, dass der Abhängige überzeugt ist, seine Lebensqualität würde im wesentlichen von der zur Verfügung stehenden Dosis seines Suchtmittels abhängen.

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sorry, aber ich finde das auch langsam krank. hier geht es nicht darum gesetze zu beachten sondern darum ob die sanktionen die daraus folgen angemessen sind. wenn man jemanden der sagen wir mal 70 km/h zu schnell fährt, für einen monat oder auch nur ein paar tage ins gefängnis steckt, dann fragt man sich, was dann im verhältnis angemessen wäre, für jemanden der eine bank überfällt. strafen muss man immer im gesamtsystem betrachten. wenn man in einem bereich die sanktionen drastisch erhöht, bleibt das nicht ohne auswirkungen auf andere bereiche.

und ganz wichtig strafen müssen auch immer einsehbar sein. sie müssen überwiegend akzeptiert werden.

jeder mensch hat für sich im laufe der jahre ein gefühl oder einen maßstab entwickelt, was man für welche tat angemessen an strafen hält. ich kann für mich sagen, dass ich es auf keinen fall für angemessen halte, für einen geschwindigkeitsverstoß ins gefängnis zu müssen, ohne jemanden konkret gefährdet zu haben.

vor allem, wenn ich 100 km weiter nördlich, nämlich in deutschland dies legal tun kann, wenn ich das beispiel autobahn wähle.

hier geht es um ordnungswidrigkeiten. das wurde zumindest bewusst in D abgegrenzt von 'wirklichen' strafen. weil man die autofahrer nicht kriminalisieren wollte. in D wird auch erstmal von einer nicht vorsätzlichen übertretung ausgegangen. und ich kann für mich sagen, dass ich schonmal ein 80 er schild auf einer autobahn schlich übersehen habe, was wegen einer baustellenausfahrt dort stand, und dort mit 150 vorbeigebrettert bin. wenn mir das in der schweiz passiert wäre, hätte ich mit einem bein im gefängnis gestanden. meine existenz wäre unter umständen ruiniert worden, wegen jobverlust usw. nur aus einer unachtsamkeit. ja ich gebe zu, in 90 proz. der fälle übertrete ich bewusst die vmax. aber es gibt eben auch fälle wie den eben geschilderten. und die muss man eben auch berücksichtigen. im zweifel für den angeklagten, ein wichtiger rechtsgrundsatz.

das ist jedenfalls meine meinung dazu.

aber ganz ehrlich,und das soll nicht abwertend gemeint sein, die schweiz ist ein wirklich kleines land. spielt weltpolitisch überhaupt keine rolle, und wenn man in europa von A nach B kommen will, ist es ein leichtes dieses land zu umfahren. also was soll ich mich darüber aufregen. ich muss wahrscheinlich mein ganzes leben nicht unbedingt in die schweiz. ich kann damit leben das land zu umfahren. also ist es mir im wesentlichen eigentlich egal was da passiert.

und noch was, als deutscher interessieren mich die festinstallierten radarfallen dort sowieso nicht mehr, wenn ich wieder in deutschland bin. dann fahr ich eben die nächsten 5 jahre da nicht mehr hin.auch gut. als schweizer würde ich mich ärgern. aber wie ich hier lese, scheint das ja dort im wesentlichen akzeptiert zu werden. dann soll mir das auch recht sein.

so das wars :kopfschuettel:

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Nun, wie aus den Berichten zu entnehmen ist, werden Haftstrafen nicht wegen der Geschwindigkeitsuebertretung ausgesprochen, sondern aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Fahrer die Verletzung oder gar den Tod anderer Menschen durch sein Verhalten billigend in Kauf nimmt.... Das ist ein wesentlicher Unterschied, findest Du nicht? :kopfschuettel:

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@Harry

richtig, habe ich auch so verstanden.

Es werden ja bewusst keine Pauschalstrafen festgelegt, sondern es gibt Ermittlungen und dann Einzelfallbetrachtungen vor Gericht.

Einbezogen in das Strafmaß werden wohl die Motivation für den Verstoß, ob Einsicht und Reue vorhanden sind, mögliche Vorbelastungen mit Verkehrsdelikten, und schließlich auch, ob die Fahrt zu Sach- oder Personenschäden geführt hat. Und nur die schwersten Fälle landen tatsächlich im Knast.

 

@NetGhost

Wie kommst Du denn auf diese Gleichung?
Warum verteidigst du deinen Anspruch auf :kopfschuettel: so vehement, wenn diese Gleichung nicht stimmt?? Erklär mir das!
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Genau! Gefängnisstrafen sind da, wo Menschen getötet werden, mehr als angebracht!

 

Und wenn mal einer ein paar Tage oder Wochen Knast kassiert, wenn er auf der AB mit 200 rumbrettert, so hatte er eine entsprechende Vorbelastung.....

 

Und darüber hinaus ist in den letzten Jahren der Anteil an Rasern aus Balkanstaaten, welche Unfälle mit Schwerstverletzten und/oder Toten verursacht haben, sehr auffällig hoch! Da muss was unternommen werden.... Und wenn halt Geldstrafen allein nichts nützen, so bleibt nur noch der Weg mit Auto einziehen, Gefängnis und Landesverweis....

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@HarryB,

Nun, wie aus den Berichten zu entnehmen ist, werden Haftstrafen nicht wegen der Geschwindigkeitsuebertretung ausgesprochen, sondern aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Fahrer die Verletzung oder gar den Tod anderer Menschen durch sein Verhalten billigend in Kauf nimmt.... Das ist ein wesentlicher Unterschied, findest Du nicht?
ich zitirere nochmal:

 

Am 21. März 2006 ist ein 21-jähriger Mann vom Bezirksgericht Zürich zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er auf einer Spritzfahrt auf der Badener-strasse in Schlieren innerorts Tempo 126 km/h erreichte. Das milde Urteil erhielt er dank gutem Leumund und guter Prognose.

 

auch bei einer geschwindigkeitsüberschreitung kann unterstellt werden dass man durch sein verhalten den tod anderer menschen billigend in kauf nimmt. und bedingte (was wohl auf bewährung bedeutet) gefängnis-strafen werden sehrwohl auch bei geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt, auch ohne konkrete gefährdung. dann frag ich dich mal konkret, findest du diese strafen angemessen?

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@fiNal: Vorab- ich finde deinen Beitrag gut. Ehrlich.

 

Aber zustimmen kann ich ihm nicht.

Wie Tom schon sagte- wo ist denn bitte das Verhältnis in der Schweiz?

99 Prozent aller kleinen Straßénverkehrsdelikte die so den lieben langen Tag begangen werden sind völlig harmlos und bleiben ohne Folgen weil sie dem Staat nichtmal zur Kenntnis kommen. Darunter fallen die normalen kleinen Geschwindigkeitsübertretungen die jeder begeht (zumindest in D) und falschparken, die Sünden von Otto Normalverbraucher eben.

Was für einen Sinn hat es nun diese Übertretungen wie Verbrechen zu sanktionieren?

1 sinnvollen- nachvollziehbaren Grund bitte.

Die Unfallstatistik der Schweiz profitiert schonmal nicht davon, statistisch passiert dort auf den Bürger umgerechnet im Straßénverkehr nicht weniger als bei uns.

Sind also die Deutschen evtl doch die besseren Autofahrer die der Verantwortung gewachsen sind?

Im Schnitt vermutlich nicht- trotzdem zeigt unsere :kopfschuettel: Fahrerei die weltweit einzigartig ist dass alle Länder die permanentes Tempolimit eingeführt haben falsch liegen- weil es auch ohne so eine Begrenzung funktioniert- und auch mit angemessenen Strafen- ohne dabei steigende Unfallzahlen zu produzieren. Die Zahl der Verkehrstoten geht jedes Jahr auf ein historisches Rekordtief zurück hierzulande.

 

Also: Wenn du uns als Bananenrepublik bezeichnest dann seid ihr ein totalitärer Überwachungs- und Angststaat.

 

Beruflich muss ich [zum Glück selten] in die Schweiz, aber ab und zu ergibt sich doch mal ne Gelegenheit.

Wir fahren dann Konvoi, GENAU das was erlaubt ist- wird uns so vorgegeben weil wir uns keine negativen Schlagzeigen dahingehend leisten können.

Und weißt du was passiert?

Wir überholen immer noch jede Menge einheimische Schweizer- obwohl wir nicht 1km/h überm limit fahren.

 

Frag dich mal warum das so ist?

 

Weil viele vor dem Staat eine solche Heidenangst haben dass sie -10 aufs limit fahren- aus Sorge der Staat nimmt ihnen wegen einer Lappalie tausende €, vielleicht sogar alles.

 

Es herrscht ein Klima der Angst auf Schweizer Straßen, es wird geschlichen und geduckmäusert vor dem allmächtigen Kantonspolizist mit seinem Laser dass es nur noch grotesk ist.

Wer wirklich glaubt so ein Klima auf den Straßen sei was positives oder erstrebenswertes der war lang nicht mehr in der Schweiz oder hat deren Gehirnwäsche bereits so geschluckt dass jede Diskussion zwecklos wäre.

Die Schweiz hat große Ähnlichkeit mit der DDR- da konnts dir auch passieren dass plötzlich auf freier Strecke nach 80 oder 100 plötzlich tempolimit 7km/h als Klapptafel aufgestellt war- und 20meter nach dem schild hockte der VoPo im Gebüsch und hat die Hand aufgehalten.

Wäre die letzte Steigerung die ihr noch nicht erreicht habt- auch erstrebenswert?

 

Wenn der letzte Raser ( + 20 aufs limit natürlich) den Schein verloren hat, die letzte Kurve in der ganzen Schweiz auf Schrittgeschwindigkeit beschildert worden ist- dann werdet ihr evtl erkennen dass gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung des mündigen VTs durch nichts zu ersetzen sind.

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Guest Tim002

In Sachen Führerausweisentzug macht das Bundesgericht bei schweren Vergehen keine Ausnahme: Auch ein Behinderter, der am Steuer eines Spezialautos viel zu schnell fuhr, muss sein Billett für drei Monate abgeben.

Der zu 100 Prozent als Arzt tätige Behinderte machte geltend, dass er wegen seines Berufes auf sein Auto angewiesen sei. Die Richter lehnten das Argument ab mit der Begründung, dass für Berufschauffeure und Invalide die selben Regeln gelten wie für andere Fahrer.

Der Mann war mit 75 Stundenkilometern durch eine Zone gefahren, für die eine Limite von 50 Stundenkilometern galt.

Ruswil LU (sda) Mit 158 Stundenkilometern ist am

Donnerstagnachmittag ein Automobilist über die Hauptstrasse Ruswil-

Hellbühl im Kanton Luzern gerast. Erlaubt ist auf dieser Strecke

ein Tempo von 80 Kilometern pro Stunde.

Dem 24-jährigen Mann wurde der Führerausweis nach Angaben im

Polizei-Communiqué vom Freitag auf der Stelle abgenommen. Er habe

einen dringenden Termin in der Stadt gehabt, erklärte der Raser den

Polizisten. Deshalb sei er so schnell gefahren.

 

Sonceboz (AP) Ein betrunkener Autolenker ist im Berner Jura mit

Tempo 200 vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Nach der Raserei

auf der Transjurane A16 bei Sonceboz konnte der Mann bei der

Einfahrt ins Dorf Orvin von der Polizei gestellt werden. Der

Atemtest ergab einen Blutalkoholgehalt von 1,7 Promille, wie die

Berner Kantonspolizei am Dienstag weiter mitteilte. Der

Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

 

Liestal/ganze Schweiz: Innert einer Woche europaweit über 122'000 Lastwagen kontrolliert

 

Im Rahmen einer gesamteuropäisch koordinierten Aktion sind in der Woche vom 18. bis 24. September 2006, in mehreren Ländern Europas - darunter auch in der Schweiz - total 122'433 Lastwagen bezüglich Zustand des Fahrzeugs sowie des Lenkers respektive der Lenkerin kontrolliert worden. In der Schweiz leisteten eigens dafür an 293 verschiedenen Kontrollstellen 651 Polizistinnen und Polizisten 2150 Arbeitsstunden. Europaweit standen in der erwähnten Woche in Belgien, Dänemark, England, Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Zypern und der Schweiz 21'099 Polizisten/innen im Einsatz.

 

In der Schweiz wurden bei diesen Kontrollen durch 24 schweizerische Polizeikorps sowie der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein gesamthaft 3194 Fahrzeuge kontrolliert und dabei insgesamt 34 Personen festgestellt, deren Fahrfähigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder Übermüdung eingeschränkt war oder Abklärungen im kriminalpolizeilichen Bereich angezeigt waren.

 

An den nun 3194 kontrollierten Fahrzeugen wurden in der Schweiz gesamthaft die folgenden Mängel fest gestellt:

- 99 Fahrzeuge mit technischen Mängeln

- davon 6 Fahrzeuge in derart gefährlichem Zustand, dass sie vorübergehend stillgelegt wurden (Fortsetzung der Fahrt verweigert)

- 9 Fälle von Manipulationen am Fahrtenschreiber

- 136 Fälle von Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeit für Chauffeure

- 8 Fälle von Geschwindigkeitsübertretungen

- 30 Fälle von ungenügend gesicherter Ladung

- 93 Fälle von Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes

- 30 Gefahrengut-Übertretungen

- 38 Beanstandungen bezüglich der Dokumente zu den mitgeführten Waren oder dem Fahrzeug

 

Diese im gleichen Zeitbereich in ganz Europa durchgeführten Grosskontrollen standen unter der Schirmherrschaft von Tispol (European Traffic Police Network) und werden auch in den kommenden Monaten weiter geführt. Tispol ist die Vereinigung der europäischen Verkehrspolizeien, vergleichbar mit Interpol im Kriminalbereich. Die gesamtschweizerische Tispol-Koordinationsstelle bezüglich der operativen Massnahmen ist bei der Polizei Basel-Landschaft angesiedelt.

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krank, einfach nur krank!

Konsequenz: Auf dem Weg nach Italien über Österreich fahren.

und dort neben der vignette noch eine Streckenabhängige Maut an schwer umfahrbaren Autobahnabschnitten zu bezahlen.

 

Dann doch lieber durch die Schweiz und Volltanken nicht vergessen. Denn Superbenzin ist das einzige, was in der teueren Schweiz wirklich billiger ist, als in allen Nachbarländern.

 

 

Die Frage die sich hier stellt. Muß Man wirklich 200 fahren? Den Tank leerpusten und damit dem Staat und den Konzernen das sauer verdiente Geld in den Ar sch zu pusten? :kopfschuettel:<_<

 

Also dann lieber doch mal mit 120 auf der Autobahn, auch wenns eine Deutsche ist. Könnten sie bei mir ruhig machen, dann blieben mit sicherheit noch 35 TCH offen :licht::blink:

 

 

Sicher sind die Regeln in der Schweiz ohne Augenmaß und die Sanktionen absolut übertrieben.

Was mir jedoch gefällt, ist in diesem Fall eine einkommensabhängige Strafe. Das wäre bei uns längst überfällig.

 

 

 

Das Deutsche System ist ja - gegen unseres - schlimmer wie in einer Bananenrepublik. Ich lese hier genug lang im Forum mit, um mich da etwas auszukennen. Verjährungsfristen von 3 Monaten, eindeutige Fahreridentifizierung notwendig, Methoden Alb-erto und Kind--Frau - und wenns einen dann mal erwischt, kostets ja doch kaum was. Dazu führt man ein Punkte-System ein, um die Strafen "künstlich" tief halten zu können. Ich mein, wers wirklich auf 18 Punkte bringt, der hats einfach nicht anders verdient als zu Fuss zu gehen

 

Das System ist vom Grundsatz her in Ordnung.

Relativ human bei einmaligen Verstößen. Wer permanent die Regeln ignoriert wird zunehmend härter bestraft.

Nicht in Ordnung sind die "Nicht einkommensabhängigen Tarife"

 

Sehr richtig ist es auch, das der Täter ermittelt werden muß. Das was final kritisiert ist gut.

Stellen wir uns mal vor final ist der Eigentümer eines Messers. Jemand aus der Familie begeht damit einen Mord. Jedoch kann dieser Jemand nicht ermittelt werden. Deshalb wird Final bestraft, weil er Eigentümer des Tatwerkzeuges war.

 

 

Ich habe aber hier auch schon gelesen, dass der Fahrer in der Schweiz ermittelt werden muss, das es keine Halterhaftung wie in Österreich gibt.

 

Habe nur etwas von 5 Jahren Verjährungsfrist gelesen. Ist das noch aktuell.

 

 

Frage an die Schweizer: was hätte die flotte St. Moritzfahrt einem Harz IV Empfänger gekostet?

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Guest Tim002

15 Monate Knast für rückfälligen Zürcher Raser

 

Ein 31-jähriger Raser muss gemäss einem Urteil des Zürcher Obergerichts für 15 Monate ins Gefängnis. Der Angeklagte wehrte sich im Berufungsprozess am Dienstag überraschenderweise nicht mehr gegen den Entscheid der Vorinstanz.

 

Nebst der unbedingten Gefängnisstrafe beschloss das Obergericht, das Auto des Rasers einzuziehen. Dabei handelt es sich um einen geleasten Mercedes. Nach der gerichtlichen Verwertung des Fahrzeugs wird der Erlös der Leasingfirma zurückerstattet.

Verurteilt wurde der einschlägig vorbestrafte Mann im Zusammenhang mit einer wilden Autofahrt von Zürich nach Langnau am Albis ZH, als er einer Kontrolle der Polizei entkommen wollte.

 

Am Nachmittag des 1. August 2004 hatte der am Steuer telefonierende Angeklagte die Aufmerksamkeit der Polizei erregt. Auf der Flucht überfuhr der 31-jährige Serbe diverse Rotlichter und Sicherheitslinien. Dabei erreichte er ein Tempo von 130 km/h.

 

Das Zürcher Obergericht bestätigte die Verurteilung durch das Bezirksgericht Zürich wegen Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung, Fahrens ohne Führerausweis sowie mehrfacher grober Verletzung von Verkehrsregeln.

 

Als Verkehrsrowdy bekannt

 

Der Angeklagte war bereits Mitte der 90er Jahre als Verkehrsrowdy aufgefallen. Damals verursachte er im Bezirk Affoltern eine Frontalkollision mit einer schwer verletzten Person.

 

Der automobilistische Leumund des Angeklagten sei stark getrübt, und er scheine in dieser Hinsicht geradezu unverbesserlich zu sein, heisst es im Urteil des Zürcher Obergerichts.

 

So hatte der Antrag des Verteidigers auf zwölf Monate Gefängnis bedingt keine Chance. Aber auch der Staatsanwalt drang mit seinem Antrag auf 18 Monate Gefängnis unbedingt nicht ganz durch.

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Nun, wie aus den Berichten zu entnehmen ist, werden Haftstrafen nicht wegen der Geschwindigkeitsuebertretung ausgesprochen, sondern aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Fahrer die Verletzung oder gar den Tod anderer Menschen durch sein Verhalten billigend in Kauf nimmt.... Das ist ein wesentlicher Unterschied, findest Du nicht? :licht:

 

Behauptung ≠ Tatsache! :blink: Es ist eine nicht haltbare opportunistische Behauptung, dass durch die Überschreitung eines Tempolimits Verletzung oder Tod anderer Menschen in Kauf genommen wird. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass bei Beachtung des Tempolimits Verletzung oder Tod anderer Menschen absolut ausgeschlossen ist - was natürlich Unsinn ist. Vergiss nicht, Harry, dass "der betreffende Fahrer die Verletzung oder gar den Tod anderer Menschen durch sein Verhalten billigend in Kauf nimmt" ab einer gewissen Überschreitung pauschal in jedem Fall unterstellt wird, ganz gleich aus welchen Motiven der Schnellfahrer gehandelt hat, welche Tageszeit, Verkehrs- und Wetterbedingungen herrschten.

 

@NetGhost
Wie kommst Du denn auf diese Gleichung?
Warum verteidigst du deinen Anspruch auf :kopfschuettel: so vehement, wenn diese Gleichung nicht stimmt?? Erklär mir das!

 

Ich verteidige einen Anspruch auf <_<? Wo hast Du denn das her? :cop01:

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Ich verteidige einen Anspruch auf :kopfschuettel:? Wo hast Du denn das her? <_<
Habe ich den Tenor deiner Beiträge hier im Forum so gründlich missverstanden?

Bist du in Wirklichkeit ein :cop01:, :P oder gar ein :blink: -Befürworter???

Jede deiner Antworten wirft nur neue Fragen auf statt welche zu beantworten. :licht:

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Habe ich den Tenor deiner Beiträge hier im Forum so gründlich missverstanden?

Bist du in Wirklichkeit ein :P, :koch: oder gar ein :blink: -Befürworter???

Jede deiner Antworten wirft nur neue Fragen auf statt welche zu beantworten. :licht:

 

Auf unsinnige Fragen kannst Du wohl kaum ernsthafte Antworten erwarten...

Zwischen einem "Anspruch auf :kopfschuettel:" und " :o, :) oder gar ein :cop01: -Befürworter" liegen Welten! <_<

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@fiNal: Vorab- ich finde deinen Beitrag gut. Ehrlich.

Danke

Aber zustimmen kann ich ihm nicht.

Wie Tom schon sagte- wo ist denn bitte das Verhältnis in der Schweiz?

99 Prozent aller kleinen Straßénverkehrsdelikte die so den lieben langen Tag begangen werden sind völlig harmlos und bleiben ohne Folgen weil sie dem Staat nichtmal zur Kenntnis kommen. Darunter fallen die normalen kleinen Geschwindigkeitsübertretungen die jeder begeht (zumindest in D) und falschparken, die Sünden von Otto Normalverbraucher eben.

Was für einen Sinn hat es nun diese Übertretungen wie Verbrechen zu sanktionieren?

1 sinnvollen- nachvollziehbaren Grund bitte.

Es geht hier ja nicht um die kleineren Delikte. Bis 20km/h zuviel passiert normalerweise (ausser in Ortschaften) ja nichts, genau so wenig bei Parkverstössen. Das Bussgeld mag für deutsche Verhältnisse enorm hoch sein, aber wenns nicht so hoch wär, würden wir Schweizer das ganze getrost ignorieren :o

Die Unfallstatistik der Schweiz profitiert schonmal nicht davon, statistisch passiert dort auf den Bürger umgerechnet im Straßénverkehr nicht weniger als bei uns.

Sind also die Deutschen evtl doch die besseren Autofahrer die der Verantwortung gewachsen sind?

Im Schnitt vermutlich nicht- trotzdem zeigt unsere :kopfschuettel: Fahrerei die weltweit einzigartig ist dass alle Länder die permanentes Tempolimit eingeführt haben falsch liegen- weil es auch ohne so eine Begrenzung funktioniert- und auch mit angemessenen Strafen- ohne dabei steigende Unfallzahlen zu produzieren. Die Zahl der Verkehrstoten geht jedes Jahr auf ein historisches Rekordtief zurück hierzulande.

Ehrlich gesagt glaube ich JA, ihr Deutschen seid im Schnitt die bsseren Autofahrer (keine Ironie). Das kommt aber vielleicht auch von dieser <_< "Erziehung" auf den Strassen. Ihr könnt Geschwindigkeiten und Risiken wohl besser abschätzen. Und wenn ich sehe, was bei uns auf den Autobahnen teilweise an Inkompetenz vorhanden ist, dann unterstreicht das meine Meinung nur noch mehr.

Beruflich muss ich [zum Glück selten] in die Schweiz, aber ab und zu ergibt sich doch mal ne Gelegenheit.

Wir fahren dann Konvoi, GENAU das was erlaubt ist- wird uns so vorgegeben weil wir uns keine negativen Schlagzeigen dahingehend leisten können.

Und weißt du was passiert?

Wir überholen immer noch jede Menge einheimische Schweizer- obwohl wir nicht 1km/h überm limit fahren.

Auf der Autobahn ist das bei uns so eine Sache. Der Staat verschickt keine Bussgelder für Übertretungen von 1-5km/h auf Autobahnen. Ausserdem zieht er ab Tempo 100 6km/h Toleranz ab. Folglich bekommt man erst ab 132km/h einen Strafzettel. Nur weiss das fast keiner. Ist aber absolut richtig (siehe auch meine Mutter im 1. Beitrag), das bei uns auf der AB viele nur 100 fahren.

Weil viele vor dem Staat eine solche Heidenangst haben dass sie -10 aufs limit fahren- aus Sorge der Staat nimmt ihnen wegen einer Lappalie tausende €, vielleicht sogar alles.

Es herrscht ein Klima der Angst auf Schweizer Straßen, es wird geschlichen und geduckmäusert vor dem allmächtigen Kantonspolizist mit seinem Laser dass es nur noch grotesk ist.

Wer wirklich glaubt so ein Klima auf den Straßen sei was positives oder erstrebenswertes der war lang nicht mehr in der Schweiz oder hat deren Gehirnwäsche bereits so geschluckt dass jede Diskussion zwecklos wäre.

Die Bevölkerung hat die Gehirnwäsche geschluckt :koch: Ich finde meine Vergleich eigentlich ziemlich treffend. Bei uns ist :blink: eben :cop01:, und drüber wirds schnell teuer und unangenehm. In Deutschland ist :P = :licht:, so ungefähr fahr ich das mal, und wenns 20 mehr sind, ists ja auch nicht schlimm.

Wenn der letzte Raser ( + 20 aufs limit natürlich) den Schein verloren hat, die letzte Kurve in der ganzen Schweiz auf Schrittgeschwindigkeit beschildert worden ist- dann werdet ihr evtl erkennen dass gesunder Menschenverstand und Eigenverantwortung des mündigen VTs durch nichts zu ersetzen sind.

Nun, es gibt bei uns ja im Moment keinerlei anstalten, die Strafen für die "normalvergehen" (alles, was nichts für die Raserkommission aus dem 1. Beitrag in diesem Topic ist) erhöht werden. Auch die neusten Kampagnen Vision Zero bzw. neu Via Secura sehen ja keine Verschärfungen der normalvergehen vor, und auch keine Reduktion von Tempolimits. Bussgeld und Fahrverbot sind ja vom Prinzip her nicht anders als bei euch, bei uns wirds i.d.R eifach schneller mehr (von beidem :) ).

 

Eine Theorie von mir ist auch, dass wir - weil wir keine Tempolimit freien Zonen haben - die Raserei an den wirklich gefährlichen Orten, also abseits der Autobahn, eher fördern. Ich glaube, dass viele nicht mit 120 durch Dörfer brettern würden, wenn sie ihren Geschwindigkeitsrausch legal auf der Bahn ausleben dürften.

 

Das System ist vom Grundsatz her in Ordnung.

Relativ human bei einmaligen Verstößen. Wer permanent die Regeln ignoriert wird zunehmend härter bestraft.

Nicht in Ordnung sind die "Nicht einkommensabhängigen Tarife"

Sehr richtig ist es auch, das der Täter ermittelt werden muß. Das was final kritisiert ist gut.

Stellen wir uns mal vor final ist der Eigentümer eines Messers. Jemand aus der Familie begeht damit einen Mord. Jedoch kann dieser Jemand nicht ermittelt werden. Deshalb wird Final bestraft, weil er Eigentümer des Tatwerkzeuges war.

Ich habe aber hier auch schon gelesen, dass der Fahrer in der Schweiz ermittelt werden muss, das es keine Halterhaftung wie in Österreich gibt.

Habe nur etwas von 5 Jahren Verjährungsfrist gelesen. Ist das noch aktuell.

Frage an die Schweizer: was hätte die flotte St. Moritzfahrt einem Harz IV Empfänger gekostet?

das Problem an eurer "Fahrererkennung" sind 2 sachen. a) die kurve verjährungsfrist. man versucht, es irgendwie über die 3 Monate zu "schaukeln". Wäre die Frist 1 Jahr, würde die ganze Al--berto und Kind--Frau geschichte ja kaum noch erfolg haben.

b) Die Praxis eurer Fahrererkennung. Bei uns darf der Staat prinzipiell annehmen, dass der Halter des Fahrzeuges auch gefahren ist. Wenn das nicht so war, muss der Halter das Gegenteil beweisen. Es ist sein Fahrzeug, und er hat die Verantwortung darüber (so die Grundlage).

Das führt schon mal dazu, dass der Halter nicht plötzlich eine totale Gedächnisamnestesie der letzten 6 Monate hat, was allenfalls mit seinem Fahrzeug zu tun hat. "Ich bin gefahren, ich bin doch nicht gefahren, Kind--Frau hatte das Auto, vielleicht auch ihr Mann, Kind--Frau hat das Auto an weiter Bekannte ausgeleiht", ihr kennt die Methoden ja.

Die einzige Methode, die bei uns zieht, ist das "Aussageverweigerungsrecht", wenn man duch seine Aussagen nahe Familienangehörige belasten würde. Das geht dann so, dass man (vor Gericht) sagt "Ich bin nicht gefahren, ich weiss auch wer gefahren ist, aber durch meine Aussagen würde ich einen nahen Familienangehörigen belasten." Dann ist es Sache des Staates, den wahren Lenker zu ermitteln - was kaum möglich ist, das bei uns fast ausnahmslos von hinten geblitzt wird.

 

Der Harz IV empfänger (bekommt ca. 600€ oder?) wäre wohl mit 1000 Franken Bussgeld weggekommen. Dazu aber noch die Gerichtsgebühren und Gebühren des Strassenverkehrsamtes, was gerne nochmals soviel ausmacht. Er hätte die Busse aber in Raten abzahlen dürfen.

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@fiNal:

 

Ok, ich fang mal vorne an:

 

+20 außer in ortschaften....ja- da haben wir ja gleich den nächsten kritikpunkt. 15 oder 16 zuviel igO- was kostet das bei euch nochmal?

Wette es ist richtig teuer.

Und wenn ich an Städte wie Zürich denke wo praktisch mehr Rotlicht- und Tempoblitzer als Ampeln stehen und wo du- wenn du dich mal an so ne Kreuzung stellst die in 4 Richtungen (!) überwacht wird alle paar Minuten ne Auslösung sehen kannst fragst du dich einfach wo man hingekommen ist.

Der Punkt den ich dir verdeutlichen wollte und auf den es ankommt: So ein Verkehrsüberwachungsterror (!) wäre nur unter einem einzigen Gesichtspunkt akzeptabel: Aufgrund der Verkehrssicherheit. Und mit Sicherheit meine ich nicht die hohlen Phrasen die unserer O-Amt oder V-Pol. drischt um eine pseudorechtfertigung dafür zu haben an richtigen Kasse-stellen ohne Gefährdung oder Unfallschwerpunkt abzuzocken.

Nein- mit Sicherheit meine ich einen messbaren Rückgang der Unfallzahlen- der Verkehrstoten- und verletzten weil die gefahrene Geschwindigkeit reduziert wurde.

Und genau das habt ihr nie geschafft- es passiert genausoviel wie im bösen Land der :kopfschuettel: Fahrer wo jeder mindestens 180 fährt und die Verkehrsmoral auf öff. Straßen im Sinne einer Rennstrecke niederliegt...

- so stellen es zumindest die einschlägigen Hardliner bei euch gern dar wenn man Politikerstimmen zitiert hört.

 

Dummerweise könnnen sie nicht zugeben komplett versagt zu haben- dass dieses System seinen einzigen Sinn vollkommen verfehlt.

Ein System das nicht funktioniert gehört abgeschafft und eingemottet- stimmst du mir da zu?

 

Zumindest bei uns in D müssen Tempolimits und andere den Verkehr einschneidende Maßnahmen durch Tatsachen bestärkt sein- politische Tempolimits und co sind illegal und auch wenns trotzdem gemacht wird so freut man sich über jedes das irgendein engagierter Bürger wieder zu Fall bringt.

Aber bei euch ist euer ganzes Straßenverkehrwesen ein einziges politisches Diktat.

Und da tut ihr mir leid für.

 

Übrigens würde ich dir nichtmal zustimmen dass die Deutschen die besseren Fahrer sind. Ich weiß nicht wieviel du hier bei uns fährst, aber ich lege deutlich über 100000 Jahres-Kilometer auf unseren Verkehrsnetz zurück- und was ich z.T. an Hirnlosigkeit- Gedankenlosigkeit und Verantwortungslosigkeit sehe nimmt es sicher mit deinen Erfahrungen auf.

Auch bei uns fährt lischen Müller mit dem Rückspiegel auf die Kinder eingestellt- fährt Opa Heinrich der seit 20 Jahren keinen Schulterblick mehr machen kann usw.

Beim Begriff <_< Erziehung stimme ich dir dagegen zu dass wenigstens die meisten bei uns mit schnelleren KFZ einigermaßen rechnen.

 

Noch ein Punkt wo ich dir übrigens Recht gebe: Schönes, entspanntes :licht: fahren ohne Anspannung und angst vor Kontrolle baut jede Menge Stress ab, danach fühlt man sich i.d.R. besser und auch eher bereit an besagten Gefahrenstellen eher mal zurückzustecken als jemand dem nie die Möglichkeit gegeben wird seinen Spieltrieb dort auszuleben wo es wirklich ungefährlich wäre- nämlich auf Autobahnen die dafür gebaut sind und besagte geschwindigkeiten locker möglich machen.

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+20 außer in ortschaften....ja- da haben wir ja gleich den nächsten kritikpunkt. 15 oder 16 zuviel igO- was kostet das bei euch nochmal?

Wette es ist richtig teuer.

Wir haben etwas höhere Toleranzwerte als ihr (5km/h bei Radar, 3 bei Laser(selten), 8 bei Nachfahrmessung mit Videowagen ab 2km). Nach abzug der Tolleranz kostet 15 km/h Übertretung 250 Franken. 16 kostet dann ca. 500 Franken und es gibt eine Verwarnung beim StvA (Strassenverkehrsamt). Eine Weiter übertretung um 15-20km/h igO oder 20-25km/h ausserhalb Ortschaften oder 25-30km/h auf Autobahnen hätte dann ein Fahrverbot zur Folge, i.d.R. 1 Monat. Die "Verwarnung" dauert 2 Jahre.

Und wenn ich an Städte wie Zürich denke wo praktisch mehr Rotlicht- und Tempoblitzer als Ampeln stehen und wo du- wenn du dich mal an so ne Kreuzung stellst die in 4 Richtungen (!) überwacht wird alle paar Minuten ne Auslösung sehen kannst fragst du dich einfach wo man hingekommen ist.

Zürich IST die verkehrskontrolle pur, geb ich dir recht. Es gibt mittlerweile sogar Starrenkasten, die im wöchentlichen Rythmus verschoben werden. Rotlicht-Blitzer sind, wie du erwähnt hast, mehr als genug da.

Ich hab mich dran gewöhnt, und hab als Zürcher (nicht Stadt, aber Aglomeration), der jede Woche mehrmals mit dem Auto in der City ist, ausser Parkbussen noch nie ein Ticket nach Hause gebracht.

Der Punkt den ich dir verdeutlichen wollte und auf den es ankommt: So ein Verkehrsüberwachungsterror (!) wäre nur unter einem einzigen Gesichtspunkt akzeptabel: Aufgrund der Verkehrssicherheit. Und mit Sicherheit meine ich nicht die hohlen Phrasen die unserer O-Amt oder V-Pol. drischt um eine pseudorechtfertigung dafür zu haben an richtigen Kasse-stellen ohne Gefährdung oder Unfallschwerpunkt abzuzocken.

Nein- mit Sicherheit meine ich einen messbaren Rückgang der Unfallzahlen- der Verkehrstoten- und verletzten weil die gefahrene Geschwindigkeit reduziert wurde.

Und genau das habt ihr nie geschafft- es passiert genausoviel wie im bösen Land der :kopfschuettel: Fahrer wo jeder mindestens 180 fährt und die Verkehrsmoral auf öff. Straßen im Sinne einer Rennstrecke niederliegt...

- so stellen es zumindest die einschlägigen Hardliner bei euch gern dar wenn man Politikerstimmen zitiert hört.

Dummerweise könnnen sie nicht zugeben komplett versagt zu haben- dass dieses System seinen einzigen Sinn vollkommen verfehlt.

Ein System das nicht funktioniert gehört abgeschafft und eingemottet- stimmst du mir da zu?

Du hast absolut recht, unsere Unfalls- und Verletzenzahlen sind kaum tiefer als die Eurigen. Ich habe schon mehrere Politiksendungen zum "Raser-Thema" bei uns gesehen. Der Einwand kommt zwar irgendwann, wird von den Politikern bestätigt und dann geht man verwundert, ohne die Ursache dieser "Gleichheit" trotz höherer Tempolimits zu begründen, weiter. Und auch ich hätte gerne weniger Kontrollen und <_< Autobahnen, nur, das ist mit unserer Bevölkerung nicht möglich.

Den Punkt, den ich Anspreche ist die Einhaltung der gesetzten Limits, ganz egal, was sie denn sein mögen. Ich bin überzeugt, wir hätten nicht weniger Geschwindigkeitsübertretungen, wenn man das Autobahnlimit z.b. auf 150 erhöhen würde :cop01: Und hier unterscheidet sich die Mentalität der CH und der Deutschen. Der Schweizer will, dass die Regeln, die aufgestellt wurden, eingehalten werden. Das geht durchs Band überall durch und ist irgendwie in unsern Knochen verankert.

 

Übrigens würde ich dir nichtmal zustimmen dass die Deutschen die besseren Fahrer sind. Ich weiß nicht wieviel du hier bei uns fährst, aber ich lege deutlich über 100000 Jahres-Kilometer auf unseren Verkehrsnetz zurück- und was ich z.T. an Hirnlosigkeit- Gedankenlosigkeit und Verantwortungslosigkeit sehe nimmt es sicher mit deinen Erfahrungen auf.

Auch bei uns fährt lischen Müller mit dem Rückspiegel auf die Kinder eingestellt- fährt Opa Heinrich der seit 20 Jahren keinen Schulterblick mehr machen kann usw.

Beim Begriff :licht: Erziehung stimme ich dir dagegen zu dass wenigstens die meisten bei uns mit schnelleren KFZ einigermaßen rechnen.

ich hab meine 40 - 45'000 jahreskilometer, allerdings erst seit 4 jahren den schein. davon entfallen vielleicht 10-20'000km total auf deutschland. meisten rund um münchen, zweilmal bis nach berlin und von dort weiter richtung polen, und morgen gehts nach köln. muss sagen, dass ich in deutschland bisher noch keinen lenker getroffen habe, der sich wirklich fahrlässig verhalten hat (ausser einmal ein lkw fahrer, der mich beinahe gerammt hat... ist grundlos auf die linke spur "rübergerutscht", als ich gleich neben dem lkw war

 

Noch ein Punkt wo ich dir übrigens Recht gebe: Schönes, entspanntes :blink: fahren ohne Anspannung und angst vor Kontrolle baut jede Menge Stress ab, danach fühlt man sich i.d.R. besser und auch eher bereit an besagten Gefahrenstellen eher mal zurückzustecken als jemand dem nie die Möglichkeit gegeben wird seinen Spieltrieb dort auszuleben wo es wirklich ungefährlich wäre- nämlich auf Autobahnen die dafür gebaut sind und besagte geschwindigkeiten locker möglich machen.

würde ich sofort unterschreiben.

 

ich sehe, dass unsere meinungen gar nicht so verschieden sind :P schlussendlich habe ich mich nur an den "kontrollwahnsinn" bei uns, oder wie man es auch immer nennen will, gewöhnt. ich fahr meine 50-53km/h igO, 80-90 ausserhalb und 130 auf der Autobahn, kriege keine Bussgeldbescheide mehr und bin happy. und die 3 minuten, die ich vorher durch meine "raserei" gespart habe, auf die verzichte ich halt.

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Nun, wie aus den Berichten zu entnehmen ist, werden Haftstrafen nicht wegen der Geschwindigkeitsuebertretung ausgesprochen, sondern aufgrund der Tatsache, dass der betreffende Fahrer die Verletzung oder gar den Tod anderer Menschen durch sein Verhalten billigend in Kauf nimmt.... Das ist ein wesentlicher Unterschied, findest Du nicht? :kopfschuettel:

Behauptung ≠ Tatsache! <_< Es ist eine nicht haltbare opportunistische Behauptung, dass durch die Überschreitung eines Tempolimits Verletzung oder Tod anderer Menschen in Kauf genommen wird. Dies würde im Umkehrschluss bedeuten, dass bei Beachtung des Tempolimits Verletzung oder Tod anderer Menschen absolut ausgeschlossen ist - was natürlich Unsinn ist.

Das ist ein voellig verkehrter Umkehrschluss! Es kann gar nicht ausgeschlossen werden, das ein Unfall mit Verletzungs- oder Todesfolge passiert, auch wenn der Fahrer noch so strikt das Tempolimit beachtet. Aber die Wahrscheinlichkeit wird erheblich minimiert, das ist das Wesentliche! Wird das Tempolimit erheblich ueberschritten - und das dann noch innerhalb geschlossener Ortschaften, wo mit Fussgaengern und anderen Verkehrsteilnehmern unbedingt und ueberall zu rechnen ist - wird die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles mit Verletzungs- oder gar Todesfolge erheblich angehoben. Und genau das ist es, was die Schweizer Richter offensichtlich hart bestrafen wollen. So verkehrt finde ich das nicht. In anderen Laendern - Du wirst es wissen - gibt es den Begriff des 'reckless drivings', der eine gewoehnliche Geschwindigkeitsuebertretung nochmals teurer oder erheblich strafbewerteter macht. Genau so tun es die Schweizer, nur ihre Formulierungen sind halt etwas verdrehter.....
Vergiss nicht, Harry, dass "der betreffende Fahrer die Verletzung oder gar den Tod anderer Menschen durch sein Verhalten billigend in Kauf nimmt" ab einer gewissen Überschreitung pauschal in jedem Fall unterstellt wird, ganz gleich aus welchen Motiven der Schnellfahrer gehandelt hat, welche Tageszeit, Verkehrs- und Wetterbedingungen herrschten.
Das wiederum ist eine Behauptung deinerseits, die doch belegt werden sollte. Meine Informationen basieren auf die hier eingestellten Pressezitate, daraus entnehme ich, dass die Richter sehr wohl die Umstaende betrachten. Mir scheint, dass sie recht hart urteilen, wenn es um erhebliche Ueberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften geht - und genau das finde ich gar nicht so verkehrt. Wenn es um harte Urteile bezueglich Uebertretungen auf Autobahnen geht, wird leider nicht auf die Umstaende eingegangen. Vorstellbar aber ist, dass der schnelle Fahrer sich nicht allein auf der Autobahn befand und andere Fahrer zumindest deren Gefaehrdung durch sein Verhalten billigend in Kauf nimmt. Das ist - wie gesagt - eine reine Vermutung, die mir jedoch so unrealistisch nicht erscheint.
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Hallo allerseits,

 

ich habe ja nie verheimlicht, daß ich nicht gerade ein Befürworter von Schnellfahren bin.

Und daher habe ich prinzipiell an den Schweizer Methoden nicht wirklich was auszusetzen.

 

Vermutlich ist aber auch die Mehrheit der Schweizer damit einverstanden. Wäre das nämlich nicht so, haben gerade die Schweizer auf Grund ihrer demokratischen Rechte (von den unsereins nur träumen kann), die Möglichkeit, dies zu ändern.

 

Da sie das aber nicht tun, wird wohl die Mehrheit der Schweizer diese restrektive Verkehrspolitik für richtig halten.

 

Ob die Höhe der vorgesehenen Strafen angemessen ist, ist natürlich relativ. Aber die sind ja kein Geheimnis, ebensowenig wie die Tatsache, daß bei einem Ladendiebstahl in arabischen Ländern halt die Hand abgehackt wird.

 

Da muss man eben das Risiko abwägen.

 

Dass man auf deutschen Strassen und Autobahen ohne Gefährdung schneller fahren kann, als in der Schweiz, aber auch in Österreich, liegt wohl daran, daß die geographischen Verhältnisse, also die Trasssenführung, Kurvenradien etc., aber auch das Klima, eben in den genannten Ländern eine höhere oder gar unlitmiterte Geschwindigkeit in den meisten Fällen gar nicht zulassen. Im größten Teil von D ist ja bekanntlich die höchste Geländeerhebung der Bahndamm, was bei uns eben nicht der Fall ist.

 

Durch die in D gegebene Möglichkeit, teilweise mit hohen Geschwindigkeiten zu fahren, haben natürlich die Autofahrer weitaus mehr Routine darin und beherschen daher auch ihre Fahrzeuge auch bei 200+.

 

Aber meiner Erfahrung nach ist das ja auch in D nur ein geringer Teil der VT, die diese Möglichkeit ausnützt und ein entsprechende fahrerisches Können haben. Der grössere Teil eiert ja auch mit 100, womöglich auf der linken Spur herum, und wäre, falls so ein Schleicher wirklich einmal aufs Gas steigt, eine Gefährdung für alle anderen.

 

Was die erhöhte Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft, kann ich mangels fundierter Unterlagen nicht viel sagen, aber Umweltbeeinträchtigungen sollte man auch nicht ausser Betracht lassen.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Guest Tim002

Gesetze sind da um eingehalten zu werden, wer diese missachtet sollte dafür auch bestraft werden.

 

Die Bussen sind vielleicht hoch, aber CHF 250.- ist doch problemlos zu verkraften.

 

Bei Tempolimite :50: maximal :70:

Bei Tempolimite :D maximal :)

Bei Tempolimite :rolleyes: maximal 150

 

Wer diese Limiten nach Tacho so fährt (insofern der Tacho zeigt genau oder weniger an)

zahlt eine maximal Busse von 250.- ohne jegliche Verfahren. Wer diese Limiten bewusst

überschreitet nimmt auch eine höhere Busse mit Konsquenzen zu Folge.

 

Wer innerorts mit über :) oder ausserorts mit über :D rast, der hat schlichtweg keine Kontrolle über dem was er fährt. Auch wenn er Formel1 Weltmeiter wäre, so hätte er die anderen Verkehrsteilnehmer niemals unter Kontrolle.

 

Was mich nervt sind Geschwindigkeitskontrollen die nichts bringen und der reinen Abzocke dienen, da sie einfach bequem eingetrieben werden. Auch stört es mich besonders, wenn die Kantone in den Budgets schon die Busseneinnahmen budgetieren. Das wirkt sich dann so aus, dass wenn zuwenig eingenommen wird, im November und Dezember an jedem Ecken geblitzt wird und das nicht zur Verkehrssicherheit sondern zur Abzocke.

 

Das Gesetz würde auch eine Busse für diejenigen vorsehen, die auf mehrspurigen Strassen nach dem Überholen nicht auf den rechten Streifen zurück wechseln. Wenn diese Busse umgesetzt würde, wäre der Verkehrsfluss um einiges besser, aber wohl zu unbequem diese einzutreiben.

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Wir können noch sehr sehr lange diskutieren, ob Geschwindigkeitskontrollen Sinn machen oder nicht. Factum est, dass sie gemacht werden. Als Automobilist habe ich keinen Einfluss darauf, ob eine Geschwindigkeitskontrolle am Ort "A" oder am Ort "B" gemacht wird.

 

Worauf ich allerdings Einfluss habe, ist meine persönliche Entscheidung, nämlich die, so zu fahren, wie es die Gesetze vorschreiben oder auch schneller, mit den entsprechenden Sanktionen. It's my choice.

 

Ebenso ist es meine Entscheidung, mich über allfällige Standorte der Kontrollen zu informieren, beispielsweise mit Hilfe des (legalen) Radar-Info-Pagers oder durch andere Massnahmen, die uns hier allen bestens bekannt sind.

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Guest Tim002

Nachtrag: Bei Tempolimite :D maximal :rolleyes:

 

Dazu noch ein Fall der gross in den Medien stattfindet.

FCZ-Stanic bei Autounfall schwer verletzt

18.09.2006 | 11:18:01

 

ZÜRICH – Am Samstag noch Torschütze gegen Thun, einen Tag später im Spital: FCZ-Stürmer Kresimir Stanic erlitt in der Nacht auf Sonntag bei einem Autounfall schwere Verletzungen am linken Bein.

 

Kresimir Stanic darf in 10-14 Tagen das Spital verlassen.

Bildzoom

Reuters

 

Nach Mitteilung seines Vereins befindet sich Stanic derzeit auf der Intensivstation. Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut, und er sei wieder ansprechbar. Der FC Zürich will am Montag weiter informieren.

 

Bekannt ist, dass Stanic kurz vor 2.40 Uhr nach dem Schöneich-Tunnel in einer Rechtskurve von der Strasse abgekommen ist und gegen einen Findling prallte. Der Wagen wurde beim Aufprall total zerstört.

 

Die Notärzte befürchteten zunächst sogar, das Bein amputieren zu müssen!

FCZ-Stanic: Mehr als zwei Promille intus?

 

Wie kann man vergessen, dass man sechs Metallpfosten umgemäht hat? «Ich kann mich überhaupt nicht erinnern, es kommt mir spanisch vor». Ein solcher Filmriss im Vollrausch tritt ab 2-3 Promille auf.

 

Den Verfolgern von Stanics Unfallgeschichte kommt es wohl auch immer unverständlicher vor. Wieviel Alkohol muss man trinken, um zu vergessen, dass man sechs Metallpfosten mit dem Auto gerammt hat? Stanic kann sich nämlich an den ersten Unfall nicht mehr erinnern.

 

Auf die Frage, ob er vor seinem Unfall bereits einen Crash mit sechs Pfosten am Strassenrand hatte, antwortete der FCZ-Fussballer Kresimir Stanic gegenüber der Tagesschau von SF1, dass er sich nicht erinnern könne. In einem Interview mit dem «Blick» vom Montag gibt Stanic zu, dass man «es doch schon merken müsste», wenn man nur schon einen Metallpfosten umfährt.

 

Ein solcher «Filmriss» der mit starker Verwirrung, Gedächtnisstörungen und Orientierungsstörungen einhergeht, tritt laut Fachleuten ab 2 - 3 Promille im Blut auf.

 

Bereits am Samstag wurde bekannt, dass Stanics Nummernschild in Dübendorf neben umgefahrenen Pfosten einer Absperrung am Strassenrand zurückgeblieben ist. Die Spurensicherung ist noch im Gang. Die Polizei will sich deshalb noch nicht definitiv dazu äussern, ob Stanic tatsächlich auch diesen Zwischenfall verursacht hat. Die Ermittlungen gingen bereits seit der Unfallnacht in diese Richtung, sagte Cortesi.

 

Der 21-Jährige war nach einer Geburtstagsfeier in Volketswil in der Nacht zum 17. September nach Zürich zurückgefahren und nach dem Schöneich-Tunnel in einen Findling geprallt. Der mit schweren Beinverletzungen im Spital liegende Fussballer gestand, dass er viel zu schnell und betrunken unterwegs gewesen war.

 

Bekannt ist auch, dass ein zweiter FCZ-Spieler an der Unfallstelle kurz gehalten hatte und weitergefahren war. Ob dem Unfall ein Rennen voranging, kann die Polizei nach wie vor nicht sagen. Stanic bestreitet dies. Eine Zeugin sagte im TV-Nachrichtenmagazin «10 vor 10» vom Freitagabend, es seien zwei Autos im Abstand von knapp einem Meter unterwegs gewesen.

FCZ-Stanic: Teamkollege droht Verhaftung

Kresimir Stanic war bei seinem schweren Unfall in der Nacht auf Sonntag viel zu schnell unterwegs. Klar ist auch, dass Teamkollege David Da Costa hinter Stanic herfuhr, den Crash sah – und vom Unfallort flüchtete. Die Polizei vernahm ihn gestern.

 

Über die Ursachen für den Unfall von FCZ-Stürmer Stanic wurde in den letzten Tagen fleissig spekuliert. Gestern rückte dabei Teamkollege Da Costa ins Zentrum des Interesses. Laut Radio 24 wurde Da Costa am Donnerstagabend erneut von der Polizei verhört. Diese wollte nochmals eine Schilderung der Vorkommnisse aus erster Hand. Ihm droht laut dem Radiobericht sogar eine Verhaftung wegen Verdunkelungsgefahr.

 

Da Costa, der eine Party zur selben Zeit wie Stanic verlassen hatte, sei laut Fredy Bickel und entgegen diversen Aussagen nicht mit Stanic ein Rennen gefahren. «Da Costa hat mir am Sonntag mitgeteilt, dass bereits zwei Frauen vor Ort waren, die telefonierten, als er den Unfallort passiert habe. Allem Anschein nach ist er dann weitergefahren.»

 

Dass Da Costa seinen Mannschaftskameraden absichtlich im Stich gelassen habe, dementierte der FCZ-Sportchef vehement: «Da Costa hatte Panik und vielleicht auch ein schlechtes Gewissen, dass er Kres so fahren liess.»

 

Mario Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei, durfte zum Alkoholwert im Blut des Stürmers aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben. Dafür teilte Cortesi mit, dass Stanic vor seinem Unfall mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

 

Cortesi: «Der rund zwei Tonnen schwere Findling ist durch den Aufprall zehn Meter durch die Luft geschleudert worden.» Gemäss «Schweiz aktuell» gehen Fachleute deshalb davon aus, dass Stanic mit 140 km/h fuhr – bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.

 

Die Polizei ermittelt deshalb weiterhin, ob nicht möglicherweise ein Raserrennen im Gang war, bevor es zum verhängnisvollen Unfall kam.

 

 

Sissach/Autobahn A2: Schwerverkehrskontrollen: Zu wenig Profil, zu kurze Ruhezeit

 

Am Donnerstag, 5. Oktober 2006, um 14.00 Uhr, wurden auf dem Autobahnstützpunkt der A2 in Sissach BL zwei Chauffeure kontrolliert, die anschliessend verzeigt werden mussten. Einer war mit einem Fahrzeug unterwegs, dessen Pneus die gesetzliche Mindestanforderung nicht mehr erfüllten, der andere Lenker hatte die Arbeits- und Ruhezeitverordnung nicht eingehalten.

 

Bei der Überprüfung der Bereifung eines leichten Sattelmotorfahrzeugs mit Schweizer Kontrollschildern wurde festgestellt, dass alle vier Reifen der Antriebsachse zu wenig Profiltiefe aufwiesen (unter der gesetzlichen Mindestanforderung von 1,6 Millimetern). Der Lenker wurde an das Statthalteramt Sissach verzeigt. Bevor der Lenker weiterfahren konnte, mussten die vier Räder vor Ort gewechselt werden.

 

Bei einer weiteren Fahrzeugkontrolle eines schweren Motorfahrzeuges mit ausländischen Kontrollschildern wurde festgestellt, dass der Lenker die Arbeits- und Ruhezeitverordnung nicht eingehalten hatte. Die längste zusammen hängende Ruhezeit, welche er innerhalb von 24 Stunden nachweisen konnte, waren nur sechs Stunden, vorgeschrieben sind mindestens neun Stunden. Weiter hatte er eine Tageslenkzeit von elf Stunden und 10 Minuten (erlaubt sind neun Stunden). Auch dieser Fahrzeuglenker wurde an das Statthalteramt Sissach verzeigt. Nachdem er ein Bussen- und Kostendepositum bezahlt und die vorgeschriebene Ruhezeit absolvierte hatte, konnte er die Fahrt heute Freitag fortsetzen.

Keine Gnade mit dem Raser

 

BADEN – Der 28-jährige Schweizer fuhr zu schnell, betrunken und mit überladenem Auto am 23. Dezember 2003 durch Baden. Es kam zu einem Selbstunfall, ein 26-jähriger Beifahrer starb, ein weiterer wurde verletzt. Nun wurde der Lenker vom Bezirksgericht Baden wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu 30 Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt.

Gefängnis und Busse für Raser

 

HOCHDORF LU – Der 19-jährige Schweizer kommt im August in Ballwil mit übersetzter Geschwindigkeit von der Strasse ab. Es bleibt glücklicherweise bei Sachschäden. Doch der Raser wurde nun wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit innerorts, nicht angepasster Geschwindigkeit und Nichtbeherrschung des Fahrzeugs mit drei Wochen Gefängnis bedingt und 3000 Franken Busse bestraft.

Reicher Raser ohne Reue: 15'000 Franken Busse

 

LAUSANNE – 15´000 Franken Busse. Für zu schnelles Fahren. Und weil der Raser reich ist. Das bestätigte jetzt das Bundesgericht.

 

Ein Raser muss für eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A2 im Urnerland 15´000 Franken Busse zahlen. Sogar das Bundesgericht findet das gerecht und hat einen Entscheid der Urner Richter bestätigt. Der Fall ging durch alle Instanzen, weil der Autofahrer erst nur 900 Franken zahlen sollte. Das wollte er aber nicht.

 

Es ist Februar 2001. Der Mann hats eilig. 36 Kilometer ist er zu schnell unterwegs. Die Urner Staatsanwaltschaft findet, 900 Franken Strafe seien gerecht. Aber der Fahrer ist stur, er will nicht zahlen. Das will sich das Urner Landgericht nicht bieten lassen. Neue Busse: 1500 Franken.

 

Jetzt sieht der Raser endgültig rot. Er zieht seinen Fall weiter. Er will, dass das Urner Obergericht den Staatsanwalt zurückpfeift. Das wird er noch bereuen.

 

Denn jetzt leisten die Richter ganze Arbeit. Und siehe da: Das ist kein armes Sünderlein. Der liebt sein schnelles Auto nicht nur, er kann es sich auch leisten. Ganz locker. Das Obergericht findet heraus, dass der Autolenker gut versorgt ist: steuerbares Vermögen 47,4 Millionen Franken und ein Jahreslohn von 415´000 Franken.

 

Jetzt soll der Bolzer richtig büssen. Das Obergericht findet: Schluss mit mickrigen Beträgen, die Busse soll wehtun. Angemessen finden sie 25´000 Franken! Das will der rasende Reiche natürlich erst recht nicht zahlen.

Also muss schliesslich das Bundesgericht entscheiden. Die Bundesrichter sehen das Ganze ganz differenziert: Die Urner Richter seien tatsächlich zu gierig gewesen, weil sie vom Bruttoeinkommen ausgingen.

Das nahmen sich die Urner zu Herzen und gingen noch einmal über die Bücher. Neue Busse: 15´000 Franken. Jetzt sind die Bundesrichter zufrieden: Das Vergehen ist schwer, der Raser zeigt keinerlei Reue, dafür ist er reich. Deswegen sei die Busse angemessen.

 

Dagegen ist nun nichts mehr zu machen. Aber man darf sich fragen: Ist eine Strafe gerecht, die die Richter erst per Zufall entdecken? Ist eine Strafe gerecht, auf die die Richter erst kommen, wenn sie sich über einen Täter ärgern?

Freispruch für 22-jährigen Raser bestätigt

 

ZÜRICH – Ein 22-jähriger Italiener aus der Zürcher Gemeinde Egg ist auch vom Obergericht des Kantons Zürich vom Vorwurf der mehrfachen fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Es schützte heute in der Berufungsverhandlung den erstinstanzlichen Freispruch des Bezirksgerichts Uster. Wie die Vorinstanz büsste das Obergericht den jungen Mann lediglich wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln mit 3000 Franken.

 

Der Prozess dreht sich um einen Raserunfall vom 15. Juni 2004, bei dem zwei Jugendliche im Alter von 16 und 18 Jahren getötet und ein weiterer verletzt worden waren. Ihr Wagen war bei einem privaten Autorennen mit dem Fahrzeug des Italieners in einer leichten Rechtskurve von der Fahrbahn abgekommen und mit Tempo 140 gegen ein Kandelaber geprallt. Die beiden Fahrzeuge hatten sich zuvor mehrfach überholt. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Italiener vor, die Jugendlichen zu dem Rennen angestachelt zu haben, und klagte ihn der mehrfachen fahrlässigen Tötung an. Sie hatte als Strafe eineinviertel Jahre Gefängnis bedingt verlangt.

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@Tim002

 

Wer innerorts mit über :70: oder ausserorts mit über :) rast, der hat schlichtweg keine Kontrolle über dem was er fährt. Auch wenn er Formel1 Weltmeiter wäre, so hätte er die anderen Verkehrsteilnehmer niemals unter Kontrolle.

 

 

 

Hahahhahaha :D:D:)

 

 

:rolleyes:

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Guest Tim002

Ich spreche nicht gerne jemanden die Intelligenz ab, aber diese scheint bei dir gewiss nicht im Kopf vorhanden zu sein. Angesichts wäre dies auch zuviel verlangt dies rechnerisch dir zu erklären. Es gibt Dinge auf dieser Erde, die sind einfach mal vorbestimmt, warum ist Alu leichter als Eisen, warum ist die Erde rund, warum verdunstet Wasser usw. Wie man sehen kann, wenn dies jemand nicht begreift ist dies schwer zu erklären, weil es ist einfach so. Genau solche vorbestimmten Gesetze gibt es auch in der Phsyik.

 

Dafür gibt es Geschwindigkeits-Rechnungen bis zum dynamischen Grundgesetz, Bremskraft und der kinetischen Energie. Das sind Faktoren aus denen man Rechnungen erstellen kann, selbst ein Michael Schumacher kann diese Gesetze/Faktoren nicht umgehen, aber dafür werden diese Rennstrecken extra berechnet und gebaut. :rolleyes:

 

Dies ohne Berücksichtung der menschlichen Reaktion und dem zu berechnendem Bremsweg, wie dazu der Faktor "andere unberechenbare Verkehrsteilnehmer."

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