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Der Vollkommene Überwachungsstaat Rückt Immer Näher


Guest bigfoot49

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Guest bigfoot49

Brandenburger Kabinett beschließt Verschärfung des Polizeigesetzes

 

Nach langem Tauziehen in Brandenburgs SPD/CDU- Koalition hat das Kabinett am Dienstag einer Verschärfung des Polizeigesetzes zugestimmt. Die Veränderungen machten die Polizei leistungsfähiger im Kampf gegen Verbrechen, sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Kernpunkte sind neben der Videoüberwachung das Abhören und Orten von Handys auch ohne Anfangsverdacht, die automatische Fahndung nach Autokennzeichen und die präventive Wohnraumüberwachung.

 

Weiter bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/78719

 

Weiterer Artikel http://www.welt.de/data/2006/09/27/1051561.html

 

 

Deutschland und USA vereint für schärfere Internetüberwachung

 

Deutschland und die USA wollen die gemeinsamen Bemühungen im Kampf gegen den Terrorismus mit der Einrichtung einer "Task Force" verstärken. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und sein US-Kollege, der für die "Homeland Security" zuständige Michael Chertoff, haben sich bei dem am heutigen Dienstag fortgesetzten USA-Besuch Schäubles in Washington auf die Gründung einer Sondereinheit verständigt. Mit der Task Force soll die Kontrolle des Datennetzes und der Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden intensiviert werden.

weiter bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/78720

 

 

jaja alles immer schön im Kampf gegen den Terror

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Stimmt. Leider ist aber auch der - wie Bluey richtig schrieb - ähnlich albern wie die Sätze eins, zwei und vier/fünf.

Biber, ich wiederhole: du hast keine Ahnung. Aber darauf baust du dir überzeugt eine Meinung.

Puh..... in diesem Fall sagt das ja gerade der Richtige. Sonst kann man von Dir sehr oft Argumente und Quellen lesen. Hier aber..... NAJA!  oder andere die Zahlen fehlinterpretieren.  Nur wenn, da

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... ihr in den "alten Bundesländern" :lol: ,

ihr müsst euch noch an vieles gewöhnen, ich finde es sehr gut, dass es soweit kommt, denn irgendwann einmal, ist es genauso weit, wie vor 17 Jahren in der deutschen Russenzone.

Benggggggggggg, war alles weg !!!! ;) da hilft auch keine Polizei mehr, die aufgerüstet ist wie RAMBO, dass übernimmt dann das Militär !

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wenn die braven bürger in der zipfelmütze hin zu ihrem könig fliehn, dass er sie beschütze, ziehn wir festlich angetan hin zu den tavernen, schlendrian - schlendrian unter den laternen....

 

Wenn im glase perlt der sekt unter roten ampeln und die mädchen süß erschreckt, auf dem schoß uns strampeln, küssen wir die prüderie von den roten Mündern.

 

Amnestie, Amnestie allen braven Sündern !

 

*träller*

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Hip Hip Hurra,

 

so einen Artikel zu lesen freut einen doch richtig.

 

 

Endlich ist unsere Polizei "in die Lage, sich den aktuellen Anforderungen der Inneren Sicherheit zu stellen".

 

Wurde ja auch wirklich Zeit...

 

Achtung Ironie!!

 

 

Telefongespräche zu unterbrechen oder die Verbindungsaufnahme ganz zu verhindern. "Im Extremfall können Terroranschläge verhindert werden, bei denen Handys als Zünder eingesetzt werden"

 

Hoffentlich wissen das die deutschen Terroristen. Nicht das die Knaller so wie in Spanien nur mit der Wecker Funktion der Handys gezündet werden. ;)

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Guest Mr_Biggun
Es bleibt abzuwarten, ob das Gesetz verfassungsgerichtlicher Nachprüfung standhält.

Klares "Nein", selbstverständlich nicht. Aber was scheren sich deutsche Politiker schon um solche Nebensächlichkeiten wie eine Verfassung? Kinkerlitzchen. Mumpitz! Steht nur im Weg, der dumme Papierfetzen!

 

Unschuldige in Passagierfliegern abknallen? Kein Problem für eine deutsche Regierung und ein deutsches Parlament.

 

Ein bißchen Rasterfahndung? Bringt zwar nichts, aber ein bißchen schnüffeln kann man ja.

 

Ein Staatsbürger wird entführt und gefoltert? So ein dummer Betriebsunfall aber auch, daß das publik geworden ist. Das nächstemal wird das Opfer kurzerhand liquidiert und verbrannt. "Sicher" ist sicher...

 

Ein Auslandsgeheimdienst spioniert im Inland einen mißliebigen Kritiker über Jahre aus, veruntreut dafür Finanzmittel in unbekannter Höhe und das ganze versickert so allmählich im Sumpf eines parlamentarischen Verschleierungsausschusses. Ach, das darf man nicht so eng sehen, die wollten doch nur spielen.

 

Erkennungsdienstliche Behandlung aller? Eine Selbstverständlichkeit.

 

Kennzeichenerfassung? Klare Sache, JEDER ist schließlich verdächtig, solange das Gegenteil nicht erwiesen ist.

 

Überwachungskameras am besten auf dem Klo? Nicht der Rede wert, braucht man doch gar nicht drüber zu diskutieren. Nur wenn bei Frau Kanzler in die Küche gelugt wird, kommt das nicht so gut.

 

Vorratsdatenspeicherung? Hey, jeder könnte schließlich Kinderpornos und Bombenbauanleitungen runterladen. Schließlich ist das Internet "EVIL!" und alle Nutzer Terroristen.

 

Fußfesseln? Demnächst...muß nur noch etwas mehr Propaganda betrieben werden, "schützt vor Terror" kommt sicher gut.

 

 

In Deutschland kannst Du als Politiker auf die Verfassung scheißen, Du kannst Recht nach Belieben biegen und brechen. Was nicht paßt, wird halt durch ein paar als "Sachverständige" getarnte Claqueure oder Jubelperser passend gemacht. Hinterher hat's dann wieder keiner gewußt, weil die "Experten" ja anders befunden haben. Aber wehe, Du stehst als Bürger im Parkverbot. Dann qualmt's.

 

 

Was für ein elender Sauhaufen. NPD und SED.reloaded tauchen in schöner Regelmäßigkeit im Verfassungsschutzbericht auf. Warum sind SPD und CDU nicht drin? :lol:;)

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Man sollte vielleicht noch erwähnen, das solche Regelungen in anderen Bundesländern bereits seit Monaten so oder so ähnlich Gesetz sind.

 

Artikel 31 GG

[Vorrang des Bundesrechtes]Bundesrecht bricht Landesrecht.

 

Vielleicht sollte man sich mal die Bundesgesetze insbesondere die StPO durchlesen. Auch Artikel 13 GG wäre sicherlich nicht uninteressant.

Ach ja das gibt es ja glaube ich noch ein Urteil des BVerfG zum großen Lauschangriff. Aber wer ließt sich ein Urteil mit "hunderten" Seiten durch.

 

Für alle die es interessiert

=> Link BVerfG Urteil Großer Lauschangriff

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"Unkontrollierte Kontrolle

 

Biometrie und Videotechnik können zur Totalüberwachung der Gesellschaft führen

 

Überwachung und Kontrolle haben ein Ausmaß erreicht, das sich kaum noch kontrollieren läßt. Einzelne Bürgerinnen und Bürger können nur wenig Einfluß darauf nehmen, welche Daten von wem gespeichert und verwertet werden." (...) (Junge Welt, 28.09.06)

 

http://www.jungewelt.de/2006/09-28/041.php

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Ich bin mir ziemlich sicher Herr Schönbohm weiß dass dieses Gesetz verfassungswiedrig ist. Ist ja nicht das erste diese Art. Gegen die präventive Telfonüberwachung in Niedersachsen hat das Bundesverfassungsgericht ja schon ein Urteil gesprochen. Das heißt er bricht vorsätzliche unsere Verfassung, unser oberstes Gesetz! Wie kann es eigentlich sein, das ein Bürger der das Recht bricht bestraft wird ein Politiker aber vorsätzlich die Verfassung brechen darf. Das illegale Gesetz wird in Kraft treten und erst durch Klage beim Bundesverfassungsgericht viel später beseitigt werden. Der Politiker hat keine Konsequenzen zu fürchten. So scheint es. Gibt es kein Gesetz was man auf solche Politiker anwenden kann um sie strafrechtlich zu verfolgen? Wie wäre es z.B. mit §89 StGB:

 

§ 89

Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane

 

(1) Wer auf Angehörige der Bundeswehr oder eines öffentlichen Sicherheitsorgans planmäßig einwirkt, um deren pflichtmäßige Bereitschaft zum Schutz der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder der verfassungsmäßigen Ordnung zu untergraben, und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Passt wahrscheinlich nicht, wie sollte es auch, gegen Politiker gibt es keine Gesetze ;)

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Und es geht weiter:

 

Kultusminister wollen gläserne Schüler

Die Kultusministerkonferenz will künftig Schülern Identitäts-Nummern zuweisen und Schulleistungen, Wohnorte oder Herkunft abspeichern. Datenschützer sind entsetzt, doch die Umsetzung läuft längst - nur Sachsen blockiert den Plan.

 

SPON

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Guest Wilfried Webber
Telefongespräche zu unterbrechen oder die Verbindungsaufnahme ganz zu verhindern. "Im Extremfall können Terroranschläge verhindert werden, bei denen Handys als Zünder eingesetzt werden"

 

Hoffentlich wissen das die deutschen Terroristen. Nicht das die Knaller so wie in Spanien nur mit der Wecker Funktion der Handys gezündet werden. :unsure:

Bei einem Sony-Ericsson K700i reicht es zu versuchen, ein Gespräch zum Bluetooth-Headset umzuleiten und es schmiert ab.

Ich denke, ein guter Handyhacker schafft das auch bei der Weckfunktion irgendwie :kopfschuettel:

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Hallole,

 

hat eigentlich einer von euch den ganuen Gesetzestext? (Ich habe ihn jedenfalls nicht!)

Ich vermute aber mal, dass da ein wenig Polemik in der Presse mitmischt.

 

Wie schon vorher gesagt: Die StPO ist das zur Erforschung von Straftaten geltende Gesetz. Daher geht es im Polizeigesetz auch nicht um die Erforschung von Straftaten sondern um die Gefahrenabwehr. Ziel ist dabei nicht, den Straftäter zu ermitteln, sondern eine Gefahr (die ggf. von dem Straftäter ausgeht) auszuschalten.

 

Aufgrund dieser anderen Zielrichtung ist eine andere Rechtsgrundlage erforderlich - dass dabei kein "Tatverdacht" im strafrechtlichen Sinne erforderlich sein kann ist ja klar, sonst wären wir wieder im Bereich der StPO.

Anstelle des Tatverdachtes steht im Polizeigesetz der Gefahrengrad (z.B. "unmittelbar bevorstehende Gefahr für Leib oder Leben ..."). Ohne entsprechende Begründung sind die geplanten Maßnahmen sicherlich nicht möglich, da sonst die Bestimmung nicht verfassungsgem. wäre.

 

Auch steht nirgends in diesem Bericht, welche Hürden das Gesetz vorsieht um z.B. eine Telefonüberwachung zu schalten. Bestimmt geht das nicht ohne Beteiligung eines Gerichts!

 

Im Einzelfall ist eine sehr genaue "Dominanzentscheidung" erforderlich, dabei geht es darum zu überprüfen, welcher Zweck der dominierende ist und welche Rechtsgrundlage angewandt werden darf. Die entsprechene Rechtsgrundlage ist dann zu Rate zu ziehen.

 

Also - bevor man sich in den Reigen derer Einmischt, die erstmal losschimpfen, sollte man sich vielleicht besser informieren - das Ganze wird oft deutlich heißer gekocht, als es gegessen wird!

 

Grüße

 

papemark

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Bei einem Sony-Ericsson K700i reicht es zu versuchen, ein Gespräch zum Bluetooth-Headset umzuleiten und es schmiert ab.

Ich denke, ein guter Handyhacker schafft das auch bei der Weckfunktion irgendwie :kopfschuettel:

 

Achso und bei der Polizei gibt es gute Handy Hacker??

 

Übrigens waren die Handys welche in Spanien "eingesetzt" wurden meines Wissens gar nicht eingeschaltet da der Wecker auch bei ausgeschaltetem Handy funktioniert. Viel Spaß beim Hacken eines Handys das ausgeschalten ist. (Ja ich weis das es irgendwie möglich ist ausgeschaltene Handys von der Ferne anzuschalten, allerdings muss man dafür erst mal wissen welches der vielen Handys an z.B. einem Bahnhof verwendet wird und dann muss man per Fernzugriff irgendwie den Wecker der Terminplaner auskriegen)

 

Ganz davon abgesehen das die verwendeten IMSI-Catcher oder wie die heissten nur ein falsches Netz simulieren und so einen Verbindungsaufbau abhören/unterbinden können.

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Wie schon vorher gesagt: Die StPO ist das zur Erforschung von Straftaten geltende Gesetz. Daher geht es im Polizeigesetz auch nicht um die Erforschung von Straftaten sondern um die Gefahrenabwehr. Ziel ist dabei nicht, den Straftäter zu ermitteln, sondern eine Gefahr (die ggf. von dem Straftäter ausgeht) auszuschalten.

 

Na dann habe ich einen tollen Vorschlag: Ortungs-Chip unter die Haut eines jeden Bürgers plus Videoüberwachung in seiner Wohnung und seinem Arbeitsplatz.

 

Mann, was bieten sich dann für effiziente Möglichkeiten der Gefahrenabwehr... :kopfschuettel:

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Guest Mr_Biggun
Auch steht nirgends in diesem Bericht, welche Hürden das Gesetz vorsieht um z.B. eine Telefonüberwachung zu schalten. Bestimmt geht das nicht ohne Beteiligung eines Gerichts!

Jaaaaa, die effektive richterliche Kontrolle.... :unsure::D :D ;):D:(

 

Freiheit, die zuvor vom Staat auf alle möglichen Gefahren hin abgeklopft und dann erlaubt wird, ist keine mehr. Im übrigen: in welch üblem Ausmaß sich der Gesetzgeber in seinem "Alles-ist-möglich"-Wahn schon verstiegen hat, kannst Du in den jüngsten Urteilen des BVerfG nachlesen.

 

 

Mann, was bieten sich dann für effiziente Möglichkeiten der Gefahrenabwehr... :kopfschuettel:

Noch besser: generelle, allgemeine Präventivhaft. Wenn keiner frei rumläuft, kann auch nichts mehr passieren. Sicher ist sicher. post-1121-1150227766.gif

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Anstelle des Tatverdachtes steht im Polizeigesetz der Gefahrengrad (z.B. "unmittelbar bevorstehende Gefahr für Leib oder Leben ...").

 

Bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben sind schon jetzt umfassende Maßnamen von jedermann vom Gesetz gedeckt.

Darum geht es hier garantiert nicht.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Und Hier gehts weiter. Der gläserne Schüler und Student, natürlich nur zu seinem Besten. Rückverfolgung möglich aber natürlich nicht gewollt. Meine geschätzte Halbwertzeit liegt unter der kriminaltechnischen Zweitnutzung der Mautbrücken.

 

Die Stasi gerade 15 Jahre untergegangen, Gestapo 60 Jahre her, McCarthy-Ära gut 50 Jahre, Guantanamo Bay aktuell, und jetzt werden wegen ein paar durchgedrehter Terroristen die wichtigsten Verfassungsprinzipien über Board geworfen.

 

Mit freundlichem Gruß

Christian

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Hallole

 

@christian

Du wirst es zwar kaum glauben, aber genau drum geht es tatsächlich im Polizeigesetz. Um Gefahrenabwehr, Polizeireicht ist nämlich Gefahrenabwehrrecht ...

 

@mr_biggun

Welche Art der Kontrolle schwebt dir sonst denn vor? Ich finde den Richtervorbehalt immer noch die effektivste Art Maßnahmen zu kontrollieren.

 

Was mir hier auffällt ist die Tatsache, dass alle schnell in die gleiche Kerbe hauen ohne die Sache weiter zu hinterfragen oder andere Argumente gelten zu lassen.

 

Hier einmal ein Auszug aus dem baden-württembergischen Polizeigesetz:

 

§ 23 (Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen)

(1) Der Polizeivollzugsdienst kann personenbezogene Daten in oder aus Wohnungen durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel [...] über die dort genannten Personen erheben, wenn dies zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist. § 22 Abs. 7 gilt entsprechend.

(Anm. § 22 (7) ist die Löschung von Daten unbeteiligter Personen)

 

(2) Die Maßnahme bedarf der Anordnung durch das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Maßnahme durchgeführt werden soll. Sie ist zu befristen. [...]

 

(3) [...]

 

(4) § 22 Abs. 8 gilt entsprechend.

(Anm. § 22 (8) ist die Unterrichtung der Betroffenen nach Ende der Maßnahme)

 

(5) Die Landesregierung unterrichtet den Landtag jährlich [...].

 

Quelle: http://dejure.org/gesetze/PolG/23.html

 

Ich bin davon überzeugt, dass der Großteil der Maßnahmen korrekt ist, sicherlich gibt es in Einzelfällen auch mal falsche Entscheidungen.

Aber das ist der Preis der Demokratie und des Rechtsstaates. Gerade dass solche falsch gelaufenen Entscheidungen vor Gericht kommen und beurteilt werden zeigt doch letztlich, dass der Rechtsstaat als solcher funktioniert (oder glaubt ihr im Ernst, dass in einem Überwachungsstaat eine Beschwerde gegen eine polizeiliche Maßnahme ohne Probleme möglich wäre?).

 

Übrigens ist es keinesfalls so, dass Deutschland das polizeiliche Wunderland ist. Hier sind die Hürden des Datenschutzes höher als in den meisten anderen europäischen Staaten.

 

Schaut euch nur mal das ebenfalls stark beackterte Thema "Sozialbetrüger/-schmarotzer" an. Warum ist es denn so schwierig diese Leute zu erwischen? Es ist einfach unwahrscheinlich schwierig an Daten aus anderen Behörden (Sozialamt/Agentur für Arbeit) heranzukommen.

Wäre es euch da nicht ganz recht, wenn alle Daten sofort und problemlos übermittelt werden könnten?

 

Also - vor dem Gejammer erst mal nachdenken.

 

Grüße

 

papemark

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Guest Mr_Biggun
@mr_biggun

Welche Art der Kontrolle schwebt dir sonst denn vor? Ich finde den Richtervorbehalt immer noch die effektivste Art Maßnahmen zu kontrollieren.

Die richterliche Kontrolle findet aber nicht statt. Schrieb rein, Unterschrift drauf -> ab dafür. Glaubst Du, ein Untersuchungsrichter hätte die Zeit, sich da großartig einen Kopf zu machen?

 

Was mir hier auffällt ist die Tatsache, dass alle schnell in die gleiche Kerbe hauen ohne die Sache weiter zu hinterfragen oder andere Argumente gelten zu lassen.
Quark. Es gibt nur eine Menge Leute, die von populistischem politischem Aktionismus, grenzenlosem Utilitarismus und dem generellen Fehlen jeglicher Abwägung die Schnauze gestrichen voll haben (bezeichnenderweise ist unter Juristen die Quote dieser Leute besonders hoch). Unter dem Deckmantel der Terrorabwehr weitet der Staat Stück für Stück seine Kompetenzen aus, notfalls unter Inkaufnahme des Bruchs elementarster Verfassungsprinzipien (s. Luftsicherheitsgesetz). Mir stehen die Haare zu Berge, wenn ich lese, daß dieses Gesetz durch ein Fachgremium auf Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft und diese bejaht worden sein soll.

 

Hier einmal ein Auszug aus dem baden-württembergischen Polizeigesetz:

 

§ 23 (Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in oder aus Wohnungen)

(1) Der Polizeivollzugsdienst kann personenbezogene Daten in oder aus Wohnungen durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel [...] über die dort genannten Personen erheben, wenn dies zur Abwehr einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person erforderlich ist. § 22 Abs. 7 gilt entsprechend.

(Anm. § 22 (7) ist die Löschung von Daten unbeteiligter Personen)

Jau, das ist auch was anderes. Konkrete Gefahrenlage, Bedrohung höchster geschützter Rechtsgüter, d.h. ganz bestimmte Voraussetzungen, die einen derart schwerwiegenden Grundrechtseingriff legitimieren. Damit hat auch keiner ein Problem. Mit einer nicht anlaßbezogenen generellen Universalkontrolle dagegen sehr wohl.

 

Ich bin davon überzeugt, dass der Großteil der Maßnahmen korrekt ist, sicherlich gibt es in Einzelfällen auch mal falsche Entscheidungen.
Mittlerweile bin ich mir da nicht mehr so sicher. Es wäre mir lieber, etwas anderes sagen zu können, aber wenn ich mir anschaue, wie nonchalant selbst Berufsgeheimnisträger angezapft werden, wird mir übel.

 

Aber das ist der Preis der Demokratie und des Rechtsstaates.

Einschränkung von und Eingriffe in individuelle Rechte(n) bei konkreten Anlässen ja. Eine generelle, möglichst weitgreifende Vorabkontrolle menschlichen Verhaltens ist es nicht. Sie ist das Kennzeichen eines verabscheuungswürdigen Präventionsstaats, der mit der klassischen Vorstellung eines freiheitlich verfaßten Staates nicht in Einklang zu bringen ist. Aber genau an ersterem wird mit der Salamitaktik gearbeitet und 9/11 (früher war es die OK) ist ein wunderschönes trojanisches Pferd, in dessen Bauch die Präventionsfetischisten einfallen.

 

Gerade dass solche falsch gelaufenen Entscheidungen vor Gericht kommen und beurteilt werden zeigt doch letztlich, dass der Rechtsstaat als solcher funktioniert (oder glaubt ihr im Ernst, dass in einem Überwachungsstaat eine Beschwerde gegen eine polizeiliche Maßnahme ohne Probleme möglich wäre?).
Das Problem ist nur, daß aus solchen Urteilen keine Konsequenzen gezogen werden. Im Gegenteil: das höchste deutsche Gericht darf sich auch noch beschimpfen lassen. Daneben scheint der Gesetzgeber nach dem Floodingprinzip zu arbeiten: erlasse drei verfassungsrechtlich höchst problematische Gesetze, davon wird vielleicht eines angefochten und kassiert, 66% Erfolgsquote.

 

Übrigens ist es keinesfalls so, dass Deutschland das polizeiliche Wunderland ist. Hier sind die Hürden des Datenschutzes höher als in den meisten anderen europäischen Staaten.

Und nirgends sind Datenschützer verhaßter als in Deutschland. Ich kriege regelmäßig das Kotzen, wenn ich die üble Latrinenparole vom Täterschutz hören muß. Vornehmlich geäußert aus Polizeikreisen. Nirgendwo wird intensiver an den Stuhlbeinen des Datenschutzes gesägt. Siehe Mautsystem. Da wird aus Einzelfällen ein Konzeptproblem zusammengebastelt, welches in der Realität gar nicht existiert und im Eiltempo eine zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Fahrer getroffene Bestimmung kurzerhand aufgehoben. Von der Vorratsdatenspeicherung mal ganz zu schweigen. Gemessen am Urteilen zur Volkszählung und weiteren Entscheidungen (jüngst das Rasterfahndungsurteil) ist es evident, daß dieses Vorhaben nicht GG-konform umzusetzen ist.

 

Schaut euch nur mal das ebenfalls stark beackterte Thema "Sozialbetrüger/-schmarotzer" an. Warum ist es denn so schwierig diese Leute zu erwischen? Es ist einfach unwahrscheinlich schwierig an Daten aus anderen Behörden (Sozialamt/Agentur für Arbeit) heranzukommen.

Wäre es euch da nicht ganz recht, wenn alle Daten sofort und problemlos übermittelt werden könnten?

Nein. Denn das ist - genauso wie das Steuerrecht - kein Problem der Kontrolle, sondern ein Problem des Systems. Je komplizierter, desto größer die Mißbrauchsmöglichkeiten. Im Steuerrecht kann Dir selbst der Bundesfinanzhof nicht mehr erklären, was noch rechtens ist und was nicht. Das ist ein Witz!

 

Also - vor der Generalabsolution sämtlicher freiheitsbeschränkender Maßnahmen erst mal nachdenken. Andernfalls kann es einem passieren, daß man selbst Folter als Mittel zur Zweckerreichung gutheißt. Geschehen in Frankfurt.

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Hallole,

daß man selbst Folter als Mittel zur Zweckerreichung gutheißt. Geschehen in Frankfurt.

1. wurde keine Folter durchgeführt sondern damit gedroht

2. ist beides (sowohl Drohung als auch Folter) als Verbrechen (Aussageerpressung § 343 StGB) eingestuft

3. gibt es dafür keine Legitimation

 

Ich glaube, gutgeheißen wurde die damalige Aktion von niemandem (ein paar Querdenker ausgenommen). Sie war ein Versuch, ein in Deutschland zu Recht bestehendes Tabu zu brechen - so etwas darf nicht vorkommen, da schütz auch keine Rechtfertigung nach dem Motto: "Es ging um das Opfer, nicht um den Täter"!

 

An eben diesen Beispiel ist zu sehen, dass die Kontrolle sehr wohl funktioniert, der Fall kam an die Öffentlichkeit und wurde diskutiert und letztlich wurde die Unrechtmäßigkeit festgestellt (auch wenn die Strafen eher gering ausgefallen sind). Es wird (hoffentlich) keine Nachahmer finden.

 

Ich bin absolut dagegen, von einem Einzelfall auf die Allgemeinheit zu schließen. Das gilt sowohl für die eine, als auch für die andere Richtung.

 

Grüße

 

papemark

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Guest Mr_Biggun
1. wurde keine Folter durchgeführt sondern damit gedroht

Definitionssache. Verboten ist eh beides.

 

2. ist beides (sowohl Drohung als auch Folter) als Verbrechen (Aussageerpressung § 343 StGB) eingestuft
...und wurde in praxi als besonders schwerer Fall der Nötigung angeklagt, de fakto nicht bestraft.

 

3. gibt es dafür keine Legitimation

umso schlimmer, daß der dortige Verstoß nicht geahndet wurde, zumal Daschner beteuerte, jederzeit wieder so zu handeln. Was passiert wohl mit einem Geschwindigkeitsdelinquenten, der dem Richter ins Gesicht sagt, er mache das jederzeit wieder so? Rrrrichtig...das gibt doppelt und dreifach auf die Mütze.

 

Ich glaube, gutgeheißen wurde die damalige Aktion von niemandem (ein paar Querdenker ausgenommen).
Das habe ich anders in Erinnerung. Der eine wollte daraus einen Fall eines übergesetzlichen Notstandes bauen (Bosbach), Koch und Bouffier verteidigten zunächst Daschner und ruderten zurück als die öffentliche Meinung gefährlich wurde, Schönbohm fand Folter bei Terrorverdacht angemessen, der BDK forderte eine gesetzliche Klarstellung, Richterbund-Chef Mackenroth befand, Folter sei in Grenzfällen zulässig...

 

Nein, die Diskussion damals hat einen ziemlich erschreckenden Werterelativismus offenbart, der sich in der Gesetzgebung nahtlos fortsetzt.

 

 

Sie war ein Versuch, ein in Deutschland zu Recht bestehendes Tabu zu brechen - so etwas darf nicht vorkommen, da schütz auch keine Rechtfertigung nach dem Motto: "Es ging um das Opfer, nicht um den Täter"!

Full ack.

 

An eben diesen Beispiel ist zu sehen, dass die Kontrolle sehr wohl funktioniert, der Fall kam an die Öffentlichkeit und wurde diskutiert und letztlich wurde die Unrechtmäßigkeit festgestellt (auch wenn die Strafen eher gering ausgefallen sind). Es wird (hoffentlich) keine Nachahmer finden.
Das hoffe ich auch. Das Urteil war imho ein Skandal. Der aber auf die Kappe von Justitia geht.

 

Ich bin absolut dagegen, von einem Einzelfall auf die Allgemeinheit zu schließen. Das gilt sowohl für die eine, als auch für die andere Richtung.

Daschner war nur ein Symptom von vielen.

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Hallole,

 

@gast225

... also hast du den neuen Text vorliegen und ihn bereits mit dem bisherigen Text verglichen?

Anscheinend war doch die Wohnraumüberwachung schon enthalten und wurde nur den gesetzlichen Vorgaben angepasst.

Ich kenne weder die alte noch die neue Rechtslage (Polizei ist ja bekanntlich Ländersache und die für mich maßgebliche Vorschrift habe ich ja schon gepostet).

 

Grüße

 

papemark

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Nein den Wortlaut habe ich nicht gefunden-die Parlamentsprotokolle vom 26.9. bzw. die Novelle zur Änderung des Polizeigesetzes in BB sind noch nicht online vorhanden.

 

Die Regelung Wohnraum bezog sich auf das Bundesgesetzliche Regelung welche vom BVerfG für rw erklärt wurde-siehe obigen Link von mir.

Man hat eben (wohl versucht) die Anforderungen des Urteils einzuarbeiten.

 

Die Aussage ist dennoch falsch, da sie nicht in erster Linie dem Grundrechtsschutz dient, sondern vorbehaltlich des derzeit nicht vorliegenden Wortlautes nicht gegen die Grundrechte verstößt.

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Guest Mr_Biggun
(...)

 

Gehorsam wie die Hunde Pawlows haben wir weiß der Himmel wie viele bürgerlichen Freiheiten und Rechte geopfert, um terroristische Gefahren zu bannen. Seit Jahr und Tag nehmen wir die erniedrigendsten und oft genug idiotischsten Kontrollen auf uns, um mögliche Anschläge zu verhindern. Amerika, einst der Hort der Freiheit, ließ sich von einem zynisch-dümmlichen Präsidenten in einen aussichtslosen Krieg hetzen: unter dem verlogenen Vorwand, der Diktator des Irak sei im Begriff, dem Westen mit atomaren oder chemischen Massenvernichtungsmitteln an die Gurgel zu springen. Und er wird nicht müde, seinen Krieg gegen den Terrorismus, der kein Krieg ist, sondern eine gigantische und überdies längst gescheiterte Polizeiaktion, als die heroische Rettung unserer Sicherheit anzupreisen.

 

Wir haben darüber vergessen, dass es eine absolute Sicherheit nicht gibt, und wir haben verlernt, dass unser irdisches Dasein voller Risiken ist, die sich niemals ganz in Schach halten lassen. Stück für Stück geben wir für die Utopie der totalen Sicherheit unsere Freiheiten dahin: in Berlin nun auch die der Kunst (die womöglich gar keine ist, sondern ein bombastisches Missverständnis).

 

Am Ende steht das Verdikt: Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Die Vereinigten Innen- und Polizeiminister der so genannten freien Welt sind im Begriff, sich als Sterbehelfer der Freiheit diplomieren zu lassen. Gratulation.

 

Quelle

 

Meine Rede...

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Hi,

 

der vollkommene Überwachungsstaat rückt nicht näher, er ist schon längst da!!

 

Ich (als "Ossi") habe eine derartige staatliche Überwachung nicht mal in der DDR kennen gelernt.

Hier im "freiheitlich demokratischen Rechtsstaat" (hups, fast hätte ich geko*zt beim schreiben dieser pseudo demokratischen Schei*e) kann der Staat meine Konten überwachen, hat Kenntnis über meine kapitalbildenden Versicherungen und Bausparverträge und vieles mehr, kurz gesagt ich bin das gläserne A****loch für den Staat.

Für die gesetzesgläubigen Mitleser, ich weis eine Kontenüberprüfung darf nur nach begründetem Anfangsverdacht erfolgen (heißt, der "normale" Bürger hat vermeintlich nichts zu befürchten).

Allerdings ist das für mich ebenso beruhigend, als wenn mir einer eine schwarze Mamba ins Bett legt und sagt, keine Sorge - die beist nicht.

 

Irgendwann bekommt man noch einen Chip in den Ar***, um noch besser überwacht zu werden.

 

Und alles wird mit der Terrorgefahr begründet.

Würde Deutschland (bzw. seine Politverbrecher) nicht immer die Fre**e soweit aufreisen, und würde unsere "Angie" nicht dem Topterroristen Bush in den Ar*** kriechen, gäbe es vielleicht auch eine geringere Terrorgefahr in Deutschland.

 

Deutschland kann unter dem Deckmantel der "Terrorbekämpfung" fast alles "rechtsstaatlich" begründen, egal wie illegal es auch sei.

 

Gruß

Highspeedbiker

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@Mr_Biggun: Ich kann mich deinen Äußerungen leider nur voll anschließen. Es werden einfach mal so grundgesetzwidrige Gesetze gemacht (siehe EU-Internet-Vorratsdatenspeicherung-Begründung: eigentlich geht es ja nicht, aber die EU-Vorschrift ist ja da, also "müssen" wir mitmachen), oder auch die laut neuem PolG auch in Hessen erlaubte Kennzeichenüberwachung. Bis jemand dagegen klagt, der direkt von solch illegalen Maßnahmen betroffen ist, vergeht die Zeit, und inzwischen treten weitere Otto- und Wolfgang-"Anti-Terror-Kataloge" in Kraft, die einem Überwachungsstaat zur Ehre gereichen würden.

 

@Highspeedbiker: Eine Kontrolle für den Anfangsverdacht bei Kontokontrollen im Finanzbereich (außer vielleicht einem bremsenden Vorgesetzten) gibt es nicht. Einzige effektive Einschränkung ist offenbar der (derzeit noch?) recht geringe Abfragedurchsatz der durchführenden Bafin-Behörde.

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Fast 17 Jahre nach dem Fall der Mauer mahnte Merkel in ihrer Festrede zur deutschen Einheit, die Idee der Freiheit auch bei Bedrohungen nicht aufzugeben. Die Freiheit „ist und bleibt für mich der entscheidende Schlüssel, damit Gerechtigkeit und Solidarität eine Zukunft haben“.

Quelle

 

So reden und anders handeln. War ja schon immer so in unserem schönen Staat :)

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Vielleicht gibt es einfach zu wenig leute die sich Gedanken machen bzw die informiert sind. Oder sie vergessen einfach zu schnell.

 

Das Problem ist gegen totale Überwachung kannst du als Einzelkämpfer nichts machen. Da muss man irgendwie als Gruppierung gegen vorgehen... Und wie das im Extremfall endet sah man ja schon. Terroristische Gruppierungen gab es schonmal in der BRD.

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tja, das ist ja eigentlich alles traurig aber lachen sollt man trotzdem noch. :D

 

Das Problem ist ja daß dem Überwachungsapparat seit der Einheit ein klares Feindbild fehlt.

Nordkorea, China...alle zuweit weg.

Da kommt die Terrorabwehr doch ganz recht. Terror ist nicht bezogen auf Landesgrenzen und "kann" von jedem ausgehen. Also werden nun alle Mikros auf die Bürger gerichtet. Die Leute von "Horch & Guck" wolln ja auch beschäftigt werden.

 

 

Zu DDR-Zeiten hatten zB. nur Führungspersonen n Telefon, mit Ausnahmen ok, aber man wuste halt daß wenn man eins hatte, daß dieses auch abgehört wurde.

Die Überwachung war halt so massiv daß die schon "fast" öffentlich war.

 

Die Sauerei ist wie ich finde die Scheinheiligkeit der Politik.

Die schimpfen immer öffentlcih auf die STASI aber kupfern immer fleißig ab und mit der heutigen Technik sind die doch bald um Längen besser.

Bankgeheimnis, Datenschutz, etc. alles Quatsch in meinen Augen, und wer weiß ob das Konto in der Schweiz wirklich ungesehen bleibt.

 

 

sozialistischen Gruß

Bauloewe

 

:)

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"Remember, remember the fifth of November..."

:kopfschuettel:

1968: Nixon wird als Präsident der USA gewählt?

 

Ich bin mir ziemlich sicher Herr Schönbohm weiß dass dieses Gesetz verfassungswiedrig ist. Ist ja nicht das erste diese Art.

 

Schönbohm will mit der Aktion sicher verdeutlichen wie sehr das Grundgesetz zum Schutz der Terroristen dient. Daher muß dieses der aktuellen Gefahrenlage angepasst werden.

 

--

Sollen sie die Überwachung ausbauen und an der Datenflut ersticken. Denn schon 911 hätte erfolgreich verhindert werden könnte wenn die USA nicht an der Datenflut erstickt wäre. Zwar kann man man mit moderner Software die Auswertung vereinfachen, aber kaum rechtzeitig handeln.

 

Einen Intressanten Artikel zur Videoüberwachung gibt es übrigens bei Telepolis. In diesen steht u.a. das die Videoüberwachung in GB die Zahl der Strattaten um 5 % gesenkt hat während eine verbesserung der Strassenbeleuchtung zu einen Rückgang von 20% führte.

 

was anderes:

Warum ist die Bildqualität der Überwachungskamaras den immer so grottenschlecht? da ist ja selbst meine 15DM USB-Webcam besser. Gerade in Banken könnte man das Geld in die Hand nehmen und vernüftige Kamaras (>2MPixel) anschaffen.

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Guest Mr_Biggun
Einen Intressanten Artikel zur Videoüberwachung gibt es übrigens bei Telepolis. In diesen steht u.a. das die Videoüberwachung in GB die Zahl der Strattaten um 5 % gesenkt hat während eine verbesserung der Strassenbeleuchtung zu einen Rückgang von 20% führte.

Tscha, aber von Evaluation will ja keiner was hören. Es könnte ja evtl. das eine oder andere mühsam zusammengezimmerte politische Luftschloß zusammenbrechen. :kopfschuettel:

 

Warum ist die Bildqualität der Überwachungskamaras den immer so grottenschlecht? da ist ja selbst meine 15DM USB-Webcam besser. Gerade in Banken könnte man das Geld in die Hand nehmen und vernüftige Kamaras (>2MPixel) anschaffen.
Das würde eine Investition bedeuten. Würde das Quartalsergebnis verhageln. Und solange die Versicherung zahlt, paßt doch alles. Gelle?

 

1968: Nixon wird als Präsident der USA gewählt?

Nee....mehr so Richtung 1605... post-14-1087845449.gif

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Guest Tim002

Bund will Skype mit Software-Wanze abhören

Die Polizei will auch übers Internet geführte Telefongespräche abhören können. Eine Schwyzer Firma hat ein Spionage-Virus entwickelt. Skandalös: Die Software kann das Mikro selbst dann einschalten, wenn kein Gespräch geführt wird.

Bund und Kantonen ist die nicht abhörbare Internet-Telefonie ein Dorn im Auge. Deshalb prüften 50 Vertreter von Bund und Kantonen eine neuartige Spionage-Software, die das Abhören von Skype-Gesprächen erlaubt.

 

Weil Telefonate im Internet oft verschlüsselt sind, bringt es nichts, nur den Datenverkehr abzuhören. Deshalb setzt die Software von ERA IT Solutions direkt auf dem Computer an, wie die «SonntagsZeitung» schreibt. Gängige Virenschutzprogramme erkennen das trojanische Pferd nicht.

 

Die Software werde nur an staatliche Behörden verkauft. Deshalb wird sie wohl bei den Antiviren-Herstellen auch in Zukunft nicht als Schädling eingestuft werden. Nachdem eine Ermittlung beendet ist, lässt sich das trojanische Pferd rückstandslos beseitigen.

 

Die Software kann zudem die in vielen Computern fest installierten Mikrofone unbemerkt einschalten und sich so zur Raumüberwachung nutzen. Webcams könnten theoretisch auch angezapft werden. Die ist aber nicht geplant - aber nur, weil viele Webcams mit einer Leuchte signalisieren, dass sie in Betrieb sind.

 

www.20minuten.ch

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Guest lichterloh

Na, war ja klar. :D

 

Aber ich behaupte einfach mal, dass ein gut abgeschirmter PC nicht so einfach mit nem Trojaner bestückt werden kann. Und ansonsten wird's auch schnell Leute geben die ein Prog coden, dass die Anwesenheit des Trojaners anzeigen kann. Oder gleich beseitigen.

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nach was "lustiges":

Polizei prüft Fahndung per Foto

Im Mainzer Hauptbahnhof testet das Bundeskriminalamt an 200 Personen, ob die biometrische Fahndung auch in Deutschland eingesetzt werden soll. Die Testphase dauert bis 2007. Wer mitmacht, bekommt eine Espressomaschine

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  • 2 months later...
Guest bigfoot49
Einen Intressanten Artikel zur Videoüberwachung gibt es übrigens bei Telepolis. In diesen steht u.a. das die Videoüberwachung in GB die Zahl der Strattaten um 5 % gesenkt hat während eine verbesserung der Strassenbeleuchtung zu einen Rückgang von 20% führte.

 

 

tja und wie man hier lesen kann, wird in einer westfälischen Kleinstadt die Straßenbeleuchtung immer mehr zurückgesetzt <_<

 

 

Achja, Brandenburgs Landtag hat das neue Gesetz gestern verabschiedet.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/82598

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Guest rumpelstilzchen

Scheißstaat!!

 

Ich hab als freier Bürger das gottverdammte Recht darauf Gefahr zu laufen in die Luft gesprengt zu werden!!!! <_<

 

Und das meine ich ernst - die Gefahr durch einen Terroristen zu sterben, steht doch in keinem Verhältnis zur Gefahr den die totale Überwachung mit sich bringt - diese wird nur derbere Gewalttaten provozieren - weil wenn jemand für sich entscheidet aus dem "System" auszuscheiden - wird er das Maß der angestrebten Gewalt umso höher wählen - je wahrscheinlicher es ist, dass er erwischt wird.

 

Seltenere - aber dafür wesentlich gewalttätigere Aktionen werden daher das Ergebnis sein.

 

Das bringt alles nix - absolut nix an Sicherheit.

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