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Parken Auf Schulparkplatz In Den Ferien


Guest SvenK

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Hallo. Ist es erlaubt, in den Ferien bzw. vor Einschulung (handelt sich um eine Schule, in der nur Erstklässler sind, die in der kommenden Woche erst eingeschult werden) auf einem Schulparkplatz zu parken, auch wenn dort steht, dass es sich um einen Schulparkplatz handelt? Danke Euch für eine Info.

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Wenn keine amtliche Beschilderung vorhanden ist, stehen keine Verkehrsvorschriften einer Nutzung entgegen.

Bei Privatgrund kann der Eigentümer aber die Nutzung untersagen, sofern er den Privatgrund und das Nutzungsverbot ausreichend kenntlich gemacht hat und ggf. auf zivilrechtlichem Wege Unterlassung verlangen oder kostenpflichtig abschleppen. Ein strafbares Verhalten liegt aber nicht vor. In manchen Bundesländern (z.B. BaWü) kann aber ordnungswidriges Verhalten vorliegen und zusätzlich noch ein Bußgeld für das Parken auf Privatgrund verhängt werden, wobei dafür der Fahrer ermittelt werden müsste.

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Aber: Lehrer arbeiten oft gerade in der letzten Woche der Ferien, um das neue Schuljahr vorzubereiten, intensiver in den Räumen der Schule

 

:lol: vielleicht Mitglieder der Schulleitung und das halbe Sekreteriat. :D

das ist aber in der Regel nur in den Sommerferien und es sind die letzten3 Tage Mo-Mi. ab Do. kommen die Kidis. Da werden unteranderm die Stdpläne besprochen und wer was macht. Richtig arbeiten ist es auch nicht da ist nicht nur die Schulleitung da.

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