Guest OldfellowPt Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Hallo, zuerst mal der Fall:Ein bekannter wurde mit 40km/h mit meinem Auto am 26.06.06 geblitzt. Ich bekam am 22.07.06 den Anhörungsbogen, auf den ich nicht reagierte. Danach am 20.08.06 den Bußgeldbescheid, auf den ich Antwortete, " ich sei nicht der Fahrer gewesen, zu dem angegebenen Zeitpunkt nutzte meine Frau das Fahrzeug. Sie sollten sich doch bitte an Sie wenden (Sie war die Beifahrerin)". Nun bekam ich eine Vorladung zur Zeugenaussage am 20.09.06. Falls ich nicht erscheine wird die Verfolgungsbehörde eingeschaltet. Nun habe ich hier schon gelesen das man nicht erscheinen muss, was passiert aber wenn die Verfolgungsbehörde eingeschaltet wird? Und wann ist die Geschichte verjährt?Kann mann zu einem bestimmten Zeitpunkt den Fahrer angeben, ohne das man strafrechtlich belangt wird? Vielen Dank erstmal. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Nun habe ich hier schon gelesen das man nicht erscheinen muss, was passiert aber wenn die Verfolgungsbehörde eingeschaltet wird? Und wann ist die Geschichte verjährt?Kann mann zu einem bestimmten Zeitpunkt den Fahrer angeben, ohne das man strafrechtlich belangt wird? Du könntest Besuch von den bekommen. Aber wer sagt denn, dass du die Einladung auch tatsächlich erhalten hast? Oder kam die per Einschreiben/Rückschein? Für den bösen Buben, der den Verstoss tatsächlich begangen hat, tritt die Verjährung drei Monate (plus 14 Tage Postlaufzeit) nach Tattag ein. CU Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Hallo, also meine letzte Vorladung (zivilgerichtliche Sache) kamper Einwurfeinschreiben. Das heißt die Vorladung lag zwar imBriefkasten, aber der Postbote hat den Einwurf bestätigt. Damit gilt sie m.W. als zugestellt. Irgendwo hier im Forum hat ein VT, der nicht auf die Vorladung reagiert hat,eine Strafe von 40 EUR (?) auferlegt bekommen. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Normalerweise kommt sowas per Postzustellungsurkunde. Das ist die gesetzlich vorgeschriebene Form für wichtige Dinge. Wird zwar auch nur in den Briefkasten gesteckt, aber Einschreiben gelten nicht als rechtsgültig zugestellt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Moin! Wenn die Einladung schriftlich erfolgt ist, habe ich nichts gesagt. Da OldfellowPt jedoch keine Details genannt hat, hätte es sich auch um eine fernmündliche Einladung handeln können. CU Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Einschreiben gelten nicht als rechtsgültig zugestellt.Viele Zustellgesetze erlauben seit einigen Jahren auch die Zustellung mittels Einschreiben (z.Bsp.: § 4 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes). Wird in der Praxis aber selten bis nie gemacht. Ferner würde ich um einen neuen Termin nach dem 22.9 bitten, da man dann ja den Fahrer benennen kann weil die Sache verjährt ist. Quote Link to post Share on other sites
Guest Kleiner Schelm Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Ferner würde ich um einen neuen Termin nach dem 22.9 bitten, da man dann ja den Fahrer benennen kann weil die Sache verjährt ist. Der Tattag war der 26.06. 26.06. + drei Monate + 14 Tage Postlaufzeit = verjährt am 11.10.2006 Oder begehe ich jetzt einen Denkfehler? CU Kleiner Schelm Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Hallo, also ich tippe auf den 27.09.2006.Weil Postlaufzeit ist ja nicht.In dem Moment wo sich der echte VT zu erkennen gibt,taucht er das erste Mal in den Unterlagen auf. Dieser Termin ist relevant. Ich hoffe auf dem dem BGB war kein Bild. Weil wenn auf dem Bild zweifelsohne ein männliche Person zu erkennenwar, kann das auf eine falsche Anschuldigungzu dem angegebenen Zeitpunkt nutzte meine Frau das Fahrzeug.hinauslaufen. Die Überschreitung ist ja nicht unerheblich.Jedenfalls würde ich - nach Möglichkeit - direkt Beweise vorlegen,das ich am besagten Tag, zur besagten Uhrzeit, nicht am besagten Ort gewesen seinekann. Vielleicht sogar die besagte Person - zufällig natürlich - mitnehmen.A la: " Ach das bin ja ich... Warum hat mir das keiner gesagt"Jetzt ist ja leider zu spät Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
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