Niko 2 Posted September 14, 2006 Report Share Posted September 14, 2006 Es geht um diese Beschilderung. 1.) Theoretisch ist das oberste Schild doch durch die unteren aufgehoben, es ja für jede Zeit jemandem erlaubt ist dort zu parken oder? 2.) Darf ich als Nicht-Anwohner da nach 19:00 auch parken? 3.) Müssen Anwohner ihren PKW um 9:00 umsetzen? 4.) Was für ein Tarif für Falschparken gilt dort? Parken ohne Parkschein oder Parken auf Anwohnerparkplatz? Also ich komme mit diesen Schildern nicht so ganz klar. Gruß Niko Quote Link to post Share on other sites
Huri-Kane 0 Posted September 14, 2006 Report Share Posted September 14, 2006 ich würde es mal so interpretieren, dass tagsüber (also 9-19 uhr) jedermann mit parkschein dort parken darf und nachts (19-9uhr) nur anwohner mit entsprechendem ausweis. hat jemand keinen ausweis, steht er zu dieser stunde im halteverbot. damit müsstest du als anwohner mit korrektem ausweis auch tagsüber (9-19uhr) einen parkschein lösen. Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted September 14, 2006 Author Report Share Posted September 14, 2006 Also hat das Halteverbot nur den Zweck, dass man 15€ statt 5€ cashen kann? Gibts weiter Interpretationsanstätze? Danke, Gruß Niko Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted September 14, 2006 Report Share Posted September 14, 2006 Also hat das Halteverbot nur den Zweck, dass man 15€ statt 5€ cashen kann? Das Zeichen 283 (Haltverbot) verbietet das Halten auf der Fahrbahn. Das Zeichen 314 (Parkplatz) erlaubt das Parken auf gekennzeichneten Parkflächen. Durch die Zusatzschilder wird diese Parkerlaubnis beschränkt. Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted September 14, 2006 Author Report Share Posted September 14, 2006 Die oben gezeigten Schilder stehen in fahrtrichting vor dem weißen Benz rechts.Also wäre das halten (also in 2.Reihe) wohl auch ohne dieses Schild verboten oder? Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted September 14, 2006 Report Share Posted September 14, 2006 Also wäre das halten (also in 2.Reihe) wohl auch ohne dieses Schild verboten oder?Ohne das Zeichen 283 (Haltverbot) wäre das Halten auf der Fahrbahn erlaubt.Das Parken auf der Fahrbahn wäre dagegen unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted September 14, 2006 Report Share Posted September 14, 2006 Der Pfeil nach rechts bedeutet eigentlich "Ende", d.h. hier enden die Parkflächen mit den Einschränkungen. Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted September 14, 2006 Report Share Posted September 14, 2006 Also hier weigere ich mich als Autofahrer, über diesen Schilderwald nachzudenken. Was für ein Schwachsinn! Unglaublich. Wer macht sich denn die Mühe und prüft, ob man hier parken darf oder nicht? Soetwas finde ich schlimm. Schick das Foto zum ADAC. Der soll es in der nächsten Ausgabe abbilden. Dann wird sich ganz schnell ein Widerstand gegen diese Beschilderung formieren. Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted September 14, 2006 Author Report Share Posted September 14, 2006 Aber ein z.B. Goose oder Bluey werden doch sicher wissen, wie das zu verstehen ist oder? Bis jetzt versetehe ich das so: 1.) Theoretisch ist das oberste Schild doch durch die unteren aufgehoben, es ja für jede Zeit jemandem erlaubt ist dort zu parken oder?Das erste regelt nur, dass man auf der Strasse nicht in 2. Reihe "Halten" darf.2.) Darf ich als Nicht-Anwohner da nach 19:00 auch parken?Mir leider noch nicht klar.3.) Müssen Anwohner ihren PKW um 9:00 umsetzen?Ja!?4.) Was für ein Tarif für Falschparken gilt dort? Parken ohne Parkschein oder Parken auf Anwohnerparkplatz? Immer der Tarif als ob da Parken mit Parkschein erlaubt wäre!? Danke für eure Hilfe!Niko Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Schildbürgerstreich! Wenn ich soetwas sehe, dann krieg auch die Krise. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Reines Anwohnerparken ist doch mittlerweile verboten worden, oder? Wie schon gesagt, das Haltverbot gilt für die Fahrbahn, das P gilt für die Parkfläche. Wird in Köln immer so beschildert, hab ich auch erst nicht verstanden. Quote Link to post Share on other sites
Andre B. 1 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Schildbürgerstreich! Wenn ich soetwas sehe, dann krieg auch die Krise. Volle Zustimmung. Soetwas gehört abgebaut! Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 Reines Anwohnerparken ist doch mittlerweile verboten worden, oder? jaein ANwohnerparken ja hier sind es aber BEwohnerparkplätze. Zwei Buchstaben die einfach geändert worden.siehe § 53 Abs 16 StVO-------------zum Schildwie schon erwähntHalteverbot auf Fahrbahn auf den Parkstreifenwerktags mit Parkschein von 9-19 und 19-9 für Bewohner Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted September 15, 2006 Author Report Share Posted September 15, 2006 auf den Parkstreifenwerktags mit Parkschein von 9-19 und 19-9 für BewohnerDanke für die Antwort! Was ist mit Nicht-Werktags --> Nur Anwohner? Anwohner bekommen auch von 9-19 kein Knöllchen (konnte ich beobachten)! Ist das korrekt? Gruß Niko Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 15, 2006 Report Share Posted September 15, 2006 An Nichtwerktagen (SO und Feiertag) nur Bewohner. Theoretisch könnten auch an die Bewohner Knöllchen verteilt werden, da kein oder dasteht. bzw. man hätte sich die Zeiten für die Bewohner sparen können. Zumindest meine Sicht der Dinge. PS:Was standen früher über dem 19-9 (letztes Schild)? Quote Link to post Share on other sites
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