rennes 0 Posted September 9, 2006 Report Share Posted September 9, 2006 Hallo, ich wurde in D geblitzt und habe nun den Anhörungsbogen bekommen. Mir wäre es neu das ich als Luxemburger die Strafe bezahlen muss. Kann ich das schreiben getrost in den Papierkorb werfen? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 9, 2006 Report Share Posted September 9, 2006 Kann ich das schreiben getrost in den Papierkorb werfen?Wenn Du nicht mehr in den nächsten Jahren nach Deutschland willst, ja. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rennes 0 Posted September 9, 2006 Author Report Share Posted September 9, 2006 Kann ich das schreiben getrost in den Papierkorb werfen?Wenn Du nicht mehr in den nächsten Jahren nach Deutschland willst, ja. MfG. hartmut Na ich denke wegen 25 € werde ich nicht zur Fahndung ausgeschrieben werden... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 9, 2006 Report Share Posted September 9, 2006 Kaum. Und zum Tanken muß man ja auch nicht dauernd rüber;-) Quote Link to post Share on other sites
rennes 0 Posted September 9, 2006 Author Report Share Posted September 9, 2006 Also es ist doch so dass das Verwarnungsgeld nicht vollstreckbar ist, richtig? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 9, 2006 Report Share Posted September 9, 2006 In Luxemburg nicht. In D ja, dann kommen noch 25,60€ drauf wenn die Verwarnung nicht fristgerecht bezahlt wird. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
rennes 0 Posted September 10, 2006 Author Report Share Posted September 10, 2006 In Luxemburg nicht. In D ja, dann kommen noch 25,60€ drauf wenn die Verwarnung nicht fristgerecht bezahlt wird. MfG. hartmut Hä? Ich bin nicht mehr in D wohnhaft also was will man da noch Vollstrecken??? Quote Link to post Share on other sites
nocturn 0 Posted September 10, 2006 Report Share Posted September 10, 2006 In Luxemburg nicht. In D ja, dann kommen noch 25,60€ drauf wenn die Verwarnung nicht fristgerecht bezahlt wird. MfG. hartmut Hä? Ich bin nicht mehr in D wohnhaft also was will man da noch Vollstrecken??? Wenn du das nächste mal in Deutschland bist, du kontrolliert wirst und die das merken. So long Noc Quote Link to post Share on other sites
rennes 0 Posted September 10, 2006 Author Report Share Posted September 10, 2006 In Luxemburg nicht. In D ja, dann kommen noch 25,60€ drauf wenn die Verwarnung nicht fristgerecht bezahlt wird. MfG. hartmut Hä? Ich bin nicht mehr in D wohnhaft also was will man da noch Vollstrecken??? Klar wegen nem popligen Verwarnungsgeld... zudem ist der Betrag unter der Vollstreckungsgrenze Quote Link to post Share on other sites
smash 0 Posted September 10, 2006 Report Share Posted September 10, 2006 In Luxemburg nicht. In D ja, dann kommen noch 25,60€ drauf wenn die Verwarnung nicht fristgerecht bezahlt wird. MfG. hartmut Hä? Ich bin nicht mehr in D wohnhaft also was will man da noch Vollstrecken??? Klar wegen nem popligen Verwarnungsgeld... zudem ist der Betrag unter der VollstreckungsgrenzeRichtig:Wegen einem popligen Verwarnungsgeld. Das Geld kann in Lux nicht vollstreckt werden.Kommst du nach Deutschland und wirst irgendwie polizeilich kontrolliert, dann WIRST du das Geld dann bezahlen (mit einigen Zuschlägen) oder du wirst NICHT weiterfahren. Quote Link to post Share on other sites
Harald3 0 Posted September 10, 2006 Report Share Posted September 10, 2006 Wenn du das nächste mal in Deutschland bist, du kontrolliert wirst und die das merken. Aha,die haben ihn bei einer Kontrolle sofort am Wickel Naja,im Computerzeitalter eigentlich kein Problem,könnte man denken Da fällt mir gerade was zu ein...... Habe Anfang Januar mein Auto verkaufen wollen.Bei der ersten Probefahrt ist die Möhre gleich weggekommen.Einfach nicht wiedergekommen der gute Mann. Ich zur Polizei,Fahrzeug als gestohlen gemeldet.Nennt sich ja dann nicht "gestohlen" sondern "unterschlagen" teilte mir der feundliche mit. Egal,weg ist weg,und die Karre wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Nach 3,5 Monaten sah ich meinen Wagen vor einem Wohnhaus im Nachbarort.Gleich mit Zweitschlüssel weggeholt,und die gerufen. Vor Gericht behauptete der dann,ich hätte ihm das Fahrzeug ein halbes Jahr geliehen Das war aber nicht das wiklich lustige an der Geschichte. Wirklich lustig war,das er mit diesem Auto in der Zeit als das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben war, einmal gelasert wurde und mit EC Karte bezahlt hat,und einmal in eine allgemeine Verkehrskontrolle gekommen ist,bei der Daten im Streifenwagen überprüft wurden.Anschließend hatte er auch da wieder gelöhnt,weil er kein Verbandskasten und Warndreieck dabei hatte. Das nehm ich nämlich immer raus beim Autoverkauf.Brauch ich ja für den nächsten Wagen Soviel zum Thema" beim nächsten Mal anhalten haben sie dich" Kann man sich natürlich nicht drauf verlassen Gruß Harald Quote Link to post Share on other sites
rennes 0 Posted September 11, 2006 Author Report Share Posted September 11, 2006 Meines wissens liegt die vollstreckungsgrenze bis 70 €, drunter geht nix. Quote Link to post Share on other sites
Harald3 0 Posted September 11, 2006 Report Share Posted September 11, 2006 Kann natürlich sein,das meine alte Karre unterhalb irgendeiner Grenze lag,ab der man bei den überhaupt erst anfängt zu suchen Quote Link to post Share on other sites
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