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Mit 92 Km/h Im Industriegebiet Geblitzt (innerorts)


Guest Othello

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Guest Othello

Hallo liebe Forengemeinschaft!

 

Nachdem ich mich hier ausgiebeig in die gängigen Verfahren zur Vermeidung

des Entzugs der Fahrerlaubnis eingelesen habe möchte ich nun doch

meinen Fall schildern, welcher doch ein wenig von den anderen abweicht.

 

Ich bin mit 92 km/h nachts in einem menschenleeren Industriegebiet aus einem

zivilen Fahrzeug heraus geblitzt worden. Dementsprechend droht mir nun der Entzug meines

FS für einen Monat.

Das Auto ist allerdings auf meine Mutter zugelassen.

Die Zeugenbefragung ist mittlerweile eingetroffen und seit einer Woche unbeantwortet.

 

Sowohl meine Mutter als auch ich sind erstwohnsitzlich in BaWü gemeldet.

Während ich aus Studiengründen mittlerweile ins 300 km entfernte Bayern

umgesiedelt bin (Zweitwohnsitz angemeldet), hat es meine Mutter aus beruflichen

Gründen auf die Insel der Queen verschlagen.

 

Das erste Schreiben ist an meine Mutter adressiert - wie sollte sie sich nun verhalten?

Erst mal nichts machen und evtl. ein 2. Schreiben abwarten? Es handelt sich wie bereits erwähnt

um die Zeugenbefragung.

 

In BaWü werden anderweitige ermittlungen wohl zu nichts führen, da weder sie noch ich

dort anzutreffen sein werden. Meine Mutter dürfte wohl in England auch unbehelligt bleiben.

Ich hingegen kann mich eventuell aber auf Besuch einstellen, oder?

 

Über ein paar Anregungen zum weiteren Vorgehen würde ich mich freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Othello.

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Der Sachbearbeiter wird sich das Bild anschauen und vermutlich feststellen, daß es sich bei dem Fahrer um eine männliche Person handelt, welche altersmäßig augenscheinlich der Sohn der Halterin sein könnte. Dann wird er beim Einwohnermeldeamt dein Bild anfordern, dieses vergleichen und, wenn er dich erkennt, dir einen Anhörungsbogen schicken.

 

Dir droht übrigens nicht der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern "nur" ein fahrverbot. rechtlich ein großer Unterschied.

 

Gruß

Goose

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Guest Simineon

Der ZBB ist an den Halter adressiert, weil klar ersichtlich ist, dass Fahrer != Halter ist. Wenn der ZBB verloren wird oder nicht beantwortet wird (oder beantwortet wird) wird es weitere Ermittlungen geben. Diese Ermittlungen können einen Passbildabgleich beim Einwohnermeldeamt mit einschliessen.

 

Nachdem Du ja hier schon gelesen hast, wirst Du sicherlich schon die Threads zu Albe rto; K inderfrau; oder Er Safa gefunden haben. (Bei der Suche bitte ohne Leerzeichen eingeben)

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Guest Othello

@Goose: das dürfte bereits geschehen sein, sonst hätte meine Mutter wohl nicht

bereits den ZBB bekommen, richtig?

 

@Simineon: Es wäre demnach also ratsam, den ZBB schleunigst zu beantworten?

Um eine Überprüfung beim EMA zu vermeiden...

Ich denke meine Mutter sollte sich zunächst selbst belasten und BGB abwarten.

Später dann Widerspruch und hoffen auf Verjährung, oder?

 

Ist es irgendwie zuträglich, dass meine Mutter in UK wohnt?

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Deine Mutter kann sich selbst belasten, bis der Arzt kommt. Man wird ihr nicht glauben, da sie weiblich, der Fahrer männlich ist.

Sie wird in Folge dessen auch keinen BGB bekommen, sondern im nahen Umfeld ermitteln. Du solltest dir die Threads, die Simineon dir schon genannt hat, insbesondere den K inderfrau Thread durchlesen, da stehen sehr interessante Dinge drin. Eine andere Chance hast du nicht.

Allerdings müssen alle dabei mitspielen, ohne wenn und aber.

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Guest Othello

Also den K inderfrau Thread hab ich bereits komplett durch...

Aber aus Gooses genannten Grund hab ich da so meine Bedenken.

Möchte es schließlich nicht schlimmer machen, als es ist!

 

Dann sollte sie vermutlich erst einmal das Foto anfordern um bei der Aufklärung

tatkräftig mitwirken zu können :)

 

Wird die Behörde die entsprechende Korrespondenz auch mit ihrer Adresse in

England führen oder wird man verlangen, dass sie sich die Post stets nachsenden lässt?

 

Die Hoffnung stirbt zuletzt :D

 

Leerzeichen eingefügt

Edited by hartmut
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die Threads zu Albe rto; K inderfrau; oder Er Safa (Bei der Suche bitte ohne Leerzeichen eingeben)

 

Warum werden diese Threads hier eigentlich immer nur mit Leerzeichen genannt? Entweder ist das ein Mega-Gag (den ich noch nicht verstanden habe :) ), oder es wird irgendeinen juristischen Hintergrund haben - kann mich mal jemand aufklären?

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Guest Othello

Hintergrund haben - kann mich mal jemand aufklären?

Damit bei der Suche nicht immer Threads erscheinen mit dem Hinweis, suche K indsfrau. :)

ohne Leerzeichen.

 

MfG.

 

hartmut

 

Danke, Hartmut.

Wurde bereits per PM darauf hingewiesen, war allerdings leider schon zu spät um noch

selbst zu editieren!

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die Threads zu Albe rto; K inderfrau; oder Er Safa (Bei der Suche bitte ohne Leerzeichen eingeben)

 

Warum werden diese Threads hier eigentlich immer nur mit Leerzeichen genannt? Entweder ist das ein Mega-Gag (den ich noch nicht verstanden habe :) ), oder es wird irgendeinen juristischen Hintergrund haben - kann mich mal jemand aufklären?

 

Damit bei der Suche nicht immer Threads erscheinen mit dem Hinweis, suche K indsfrau.

ohne Leerzeichen.

 

War das jetzt schon die Erklärung? Dann hab ich sie leider nicht verstanden, also nochmal: Wieso wird hier künstlich ein Lz eingefügt, mit dem Hinweis, man möge dies in der Suche weglassen :):D ?

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War das jetzt schon die Erklärung? Dann hab ich sie leider nicht verstanden, also nochmal: Wieso wird hier künstlich ein Lz eingefügt, mit dem Hinweis, man möge dies in der Suche weglassen :):D ?

Also nochmal Frau Merkel :)

 

Es gibt einen Thread wo dieser Begriff vorkommt, der Beispielthread. Leicht über die Suche zu finden, weil es diesen Begriff praktisch nur einmal gibt. Würde dieser Begriff jetzt auch in anderen Threads auftauchen, würde die Suche z.B. auch diesen und viele andere Threads auflisten. Wäre für den Suchenden nicht gerade schön, wenn er 99Threads durchlesen muss, damit er mit dem 100sten endlich den richtigen hat.

 

MfG.

 

hartmut der Helmut Schmidt wieder will :geil:

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Warum fasst man diese Methoden nicht einfach in einer Art FAQ-Liste informativ zusammen? Immerhin fragt jeden zweiten Tag irgendjemand danach. Letztendlich sind Al*erto und Co. ja mit wenigen Worten erklärt. Abschließend weißt man noch darauf hin, dass die Methoden strafbar sind und fertig.

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Hierzu siehe § 27 StGB:

 

§ 27 Beihilfe

 

(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

 

(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

 

Gruß

Goose

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Schon klar. Dann müsste halt mal ein Journalist einen Artikel bzw. einen Beitrag erstellen, auf den man dann immer verweisen kann. :)

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War das jetzt schon die Erklärung? Dann hab ich sie leider nicht verstanden, also nochmal: Wieso wird hier künstlich ein Lz eingefügt, mit dem Hinweis, man möge dies in der Suche weglassen :cop01::) ?

Also nochmal Frau Merkel :heul:

 

Es gibt einen Thread wo dieser Begriff vorkommt, der Beispielthread. Leicht über die Suche zu finden, weil es diesen Begriff praktisch nur einmal gibt. Würde dieser Begriff jetzt auch in anderen Threads auftauchen, würde die Suche z.B. auch diesen und viele andere Threads auflisten. Wäre für den Suchenden nicht gerade schön, wenn er 99Threads durchlesen muss, damit er mit dem 100sten endlich den richtigen hat.

 

MfG.

 

hartmut der Helmut Schmidt wieder will :D

 

Danke Herr Schmidt, jetzt hab auch ich es kapiert :D !

 

P.S. BundeskanzLER, nicht BundeskanzlerIN :lol:

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P.S. BundeskanzLER, nicht BundeskanzlerIN :)

Nixda, der Kanzler ist maskulin und damit bleibt auch die Kanzlerin ein Kanzler. :lol:

Auch wenn die Feministinnen die Sprache verhunzen wollen und überall ein in anfügen, ich mache da nicht mit. :cop01:

 

Beso, hier will einer feministischen Gebräuche einführen. :heul:

 

MfG.

 

hartmut

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