Guest matzeSN Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 hallo,wurde heute von der Polizei angehalten und ich hatte ein Anhänger am Auto.Leider habe ich kein Anhängerführerschein und der Anhänger war zu schwer.was kommt da auf mich zu?danke schon mal im Vorraus. matze Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 Ich zitiere aus dem Straßenverkehrsgesetz: § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder Allerdings bin ich mir nicht 100% sicher, ob das auch für den Hänger gilt, denn der ist kein Kraftfahrzeug. Aber ich vermute mal schwer, dass die Kombination gilt und die ist eindeutig motorisiert, also müsste das Zitierte zutreffen. Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 Leider habe ich kein Anhängerführerschein und der Anhänger war zu schwer.was kommt da auf mich zu?Wie war das genau?War der Anhänger schwerer als 750 kg und schwerer als das Zugfahrzeug oder war der ganze Zug schwerer als 3,5 Tonnen, und du hattest keine Fahrerlaubnis der Klasse BE?Da wird es wohl auf „Fahren ohne“ hinauslaufen. Wer der Anhänger außerdem noch überladen oder war die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschritten? Quote Link to post Share on other sites
Guest matzeSN Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 Leider habe ich kein Anhängerführerschein und der Anhänger war zu schwer.was kommt da auf mich zu?Wie war das genau?War der Anhänger schwerer als 750 kg und schwerer als das Zugfahrzeug oder war der ganze Zug schwerer als 3,5 Tonnen, und du hattest keine Fahrerlaubnis der Klasse BE?Da wird es wohl auf „Fahren ohne“ hinauslaufen. Wer der Anhänger außerdem noch überladen oder war die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs überschritten? das war ein 2tonnen Anhängerführerschein klasse B besitze ich leider momentan nur, bin gerade dabei BE zu machen.......war alles wärend der Arbeitszeit mit Firmenwagen und Firmenanhänger, war ein notfall das ich mit Anhänger gefahren bin.... hat einer schon mal etwas ähnliches erlebt ?was für kosten kommen da auf mich zu?punkte bestimmt! und das am Freitag Quote Link to post Share on other sites
Radium 1 Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 ...war alles wärend der Arbeitszeit mit Firmenwagen und FirmenanhängerDann kommt auf den Halter des Fahrzeugs, den Disponenten oder deinen Chef auch noch etwas zu. war ein notfall das ich mit Anhänger gefahren bin....Das wahr aber wohl kein Notstand, der eine Straftat rechtfertigen könnte, oder? was für kosten kommen da auf mich zu?Für Ersttäter sind 10–20 Tagessätze typisch. Es kann aber auch erheblich teurer werden. punkte bestimmt!Ja, das auch: sechs Punkte, um genau zu sein. Quote Link to post Share on other sites
Guest matzeSN Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 6? wow das schockt.... man muß sich doch sicher noch äußern bevor das Urteil kommt? das mit dem Notfall ist tatsächlich so.... mein Arbeitskollege war heute nicht da und ich hab nicht weiter düber nachgedacht....Problem ist auch, bin momentan Zivi und da lebt man nicht gerade wie die Made im Speck..... danke für die Info Quote Link to post Share on other sites
Lord of Doom 2 Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 6? wow das schockt.... man muß sich doch sicher noch äußern bevor das Urteil kommt? das mit dem Notfall ist tatsächlich so.... mein Arbeitskollege war heute nicht da und ich hab nicht weiter düber nachgedacht....Problem ist auch, bin momentan Zivi und da lebt man nicht gerade wie die Made im Speck..... danke für die Info du verstehst wohl nicht ganz.... die 6 punkte sind dein kleinstes problem wenn dir wirklich fahren ohne fahrerlaubnis vorgeworfen werden sollte. Das ist ein Tatbestand des STGB und geht vor Gericht, nix mit Bußgeld und schriftlich äußern! Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 das mit dem Notfall ist tatsächlich so.... mein Arbeitskollege war heute nicht da und ich hab nicht weiter düber nachgedacht....Wie sagte hier neulich jemand so treffend: Notfall ist, wenn das Bein abgetrennt wurde. Und selbst dann ruft man besser einen Krankenwagen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 Das ist ein Tatbestand des STGB und geht vor Gericht, nix mit Bußgeld und schriftlich äußern!Soweit richtig, jedoch ist es eine Straftat nach § 21 StVG GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Lord of Doom 2 Posted August 25, 2006 Report Share Posted August 25, 2006 Das ist ein Tatbestand des STGB und geht vor Gericht, nix mit Bußgeld und schriftlich äußern!Soweit richtig, jedoch ist es eine Straftat nach § 21 StVG GrußGoose Mea culpa. Quote Link to post Share on other sites
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