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Geldholen/-wechseln Für Parkautomat - Zu Spät!


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Hi,

 

hab die Woche auf einem Privatparkplatz mit normalem Parkautomat geparkt, allerdings am Automat festgestellt, dass ich die 1,20EUR mindestbetrag nicht dabei hatte und der Automat keine Geldkartenfunktion hatte, mit der ich sonst sowas immer bezahle. Ich also zur nächsten Bank, Entfernung ca.100m, danach zurück, direkt rein zum Schlecker ca.30m neben dem Parkplatz zum Geldwechseln. Fröhlich mit Kleingeld wieder an den Automat, 1,20 eingeworfen, ans Auto und ich konnts nicht glauben, Knöllchen dran. Irgendwo muss da jemand gelauert haben und in dem Moment, als ich mein Auto Richtung Geldautomat verlassen hatte das Teil drangepappt haben. Das Knöllchen (über 5.50EUR, aber ich sehs irgendwo nicht ein, 6.70 für ne halbe Stunde zu zahlen) war ausgestellt auf 12:18 Uhr, mein Parkschein auf 12:21.

 

Gibt es da irgendwas handfestes, dass man eine gewisse Zeit zum Parkschein holen hat? Wer hat schon immer(!) passend Geld dabei, zumal eben jeder Automat anders ist. Die einen nehmen Karte, andere Scheine, andere nix.

 

Ich könnt jetzt nachweisen, wann ich Geld abgehoben habe, hab auch die Schlecker-Verkäuferin als Zeugen. Würdet Ihr das einfach so hinnehmen???

 

Achja, das Knöllchen sah so aus, dass es ein beschrifteter Umschlag mit meinen Fahrzeug- und Parkdaten war, in den ich 5.50Eur eintüten und in einen dafür vorgesehenen Briefkasten neben der Parkuhr werfen sollte. Andernfalls kriege ich ne Rechnung, ne zweite Rechnung und dann für jeden Tag der Nichtzahlung 8,-Eur zusätzlich aufgebrummt.....

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Das ist ein privater Parkplatz, die erhöhten Parkgebühren sind kein Knöllchen im rechtlichen Sinne (also keine Verwarnung nach § 24 StVG). Die Forderung, die der Parkplatzbesitzer an dich stellt, sind rein zivilrechtlich.

 

Jedoch stell dir mal die Frage, was du denken würdest: Jemand parkt auf deinem Parkplatz, den du vermietest. Er geht, ohne die Miete zu zahlen, zur Bank und danach zu Schlecker. Sieht das nicht genau so aus, als hätte da jemand seine Einkäufe "nur mal eben schnell" erledigt, und als er zurückkam und das "Knöllchen" sah, noch eben die Parkgebühren bezahlt.

 

Gruß

Goose

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Falls mich einer so genau beobachtet haben sollte, hat er auch gesehen, dass ich den Automaten eben nicht ordentlich füttern konnte, es aber versucht habe. Bank und Schlecker sieht man vom Parkplatz aus nicht, ich unterstelle einfach mal das Knöllchen wurde direkt drangeknallt als ich los bin, denn alles in allem war ich sicher nicht mehr als 4 Minuten weg vom Auto.

 

Zudem ist es nachvollziehbar (durch Kassenzettel aus einem nahen Geschäft beweisbar), dass ich über ne halbe Stunde auf dem Parkplatz stand, weshalb sollte ich also bereits nach 4 Minuten zurück kommen und einen Parkschein holen?

 

Wenn es also zivilrechtlich ist, wie läuft denn das ab? Kriegt der einfach so die Fahrzeugdaten vom Amt? Die Uhrzeit auf dem Zettel ist ja auch nur handschriftlich aufgetragen und wer kann die Richtigkeit nachvollziehen...

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Wenn er ein berechtigtes Interesse (und ein solches ist die Geltendmachung zivilrechtlicher Forderungen) darlegen kann, bekommt er die Daten von der Zulassungsstelle.

 

Dann geht das ganze ggf. bis vor Gericht, wo dann ein Richter entscheiden kann, welcher Aussage er glaubt. Die Sache kann dort deutlich teurer für dich werden. Frag dich selber, ob es sich lohnt...

 

Gruß

Goose

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Ja, und die Lehre daraus ziehen! Wer mit dem PKw in Gegenden fährt wo Parkgebühren ( Parkuhr, Parkschein, Vorauszahlung ) erwartbar oder üblich sind immer Kleingeld dabei haben. Z.B. 4,90€ in unterschiedlichen Münzen.

 

Stammgäste eines Parkhauses, Bus- oder Rad-In-Die-Stadt-Fahrer brauchen das nicht.

 

Bei ÖPNV läuft aber auch nichts ohne in etwa passendes Kleingeld! Mitfahren bis zum nächsten Bankautomat kann 40€ kosten! Der 100€-Schein oder die EC-Karte beeindruckt den Kontrolleur überhaupt nicht!

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Das ist ein privater Parkplatz, die erhöhten Parkgebühren sind kein Knöllchen im rechtlichen Sinne (also keine Verwarnung nach § 24 StVG). Die Forderung, die der Parkplatzbesitzer an dich stellt, sind rein zivilrechtlich.

 

Gegen wen richtet sich die zivilrechtliche Forderung? Gegen der Fahrer oder den Halter.

Was ist wenn der Fahrer nicht ermittelt wrden kann?

Eine Kostenübernahme von 20,60€ wie beim richtigen Knöllchen dürfte hier kaum fällig sein.

 

gegen wen klagt also der Parkplatzbetreiber ?

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Ja, und die Lehre daraus ziehen! Wer mit dem PKw in Gegenden fährt wo Parkgebühren ( Parkuhr, Parkschein, Vorauszahlung ) erwartbar oder üblich sind immer Kleingeld dabei haben. Z.B. 4,90€ in unterschiedlichen Münzen.

 

Das hast du aber schön aufgesagt.....Das Urteil des OLG Hamm hab ich nun auch schon drauf....Schön wenn es leute gibt, die ihr Leben so haarklein planen, dass sie sogar vor einer kurzen Einkaufsfahrt (ganz gewissenhaft) ins Portemonnaie schauen, und wenn sie feststellen dass sie keine 4,90eur münzen dabei haben (um natürlich auch mehrere zu haben, falls und wenn und aber der Automat mal eine nicht nimmt), sich VOR fahrtantritt eine entsprechende menge besorgen. nicht zu vergessen die kontrolle aller flüssigkeitsstände und beleuchtungen am auto, das haltbarkeitsdatum des verbandskastens und das reinigen der scheiben und scheinwerfer.......

 

Weißt du ganz ehrlich, das konnte ich auch an meinen Eltern noch nie leiden, hinterher anzukommen und zu sagen 'hätteste mal', 'hoffentlich merkst du es dir'. Das ist so dämlich. Und gerade hier im Forum wqimmelt es von solchen Klug..........

 

Sorry, aber ist so.

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Das ist ein privater Parkplatz, die erhöhten Parkgebühren sind kein Knöllchen im rechtlichen Sinne (also keine Verwarnung nach § 24 StVG). Die Forderung, die der Parkplatzbesitzer an dich stellt, sind rein zivilrechtlich.

 

Gegen wen richtet sich die zivilrechtliche Forderung? Gegen der Fahrer oder den Halter.

Was ist wenn der Fahrer nicht ermittelt wrden kann?

Eine Kostenübernahme von 20,60€ wie beim richtigen Knöllchen dürfte hier kaum fällig sein.

 

gegen wen klagt also der Parkplatzbetreiber ?

Hier kenne ich mich zu wenig im Zivilrecht aus. Ich denke, bin mir im Moment aber nicht völlig sicher, daß die Forderung auch gegen den Halter als Besitzer des PKW geltend gemacht werden kann, wenn der Fahrer, der in Vertretung des Halters für diesen einen Vertrag abgeschlossen hat, diesen seinerseits jedoch nicht erfüllt, nicht zu ermitteln ist.

 

Gruß

Goose

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Ich habe mal ein wenig gesucht und zwei Urteile gefunden, in denen es heißt, dass der Halter nicht für Abschleppkosten aufkommen muss, wenn der Fahrer den Wagen auf Privatgrund abgestellt hat.

Wegen der paar €uro wird wohl sowieso keiner klagen und wenn doch weiß er nicht gegen wen er klagen soll.

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@ pentax..

 

 

So ist das Leben, auch Busfahrende Personen lernen es entweder oder zahlen vile wenn sie nachlässig sind. Z.B. passendes Kleingeld für Strecken ausserhalb des Monatskartenbereiches.

 

Warum ich diese "Lerneffekte" aufführe? Eine Unterhaltung über die Vergangenheit, Prozeß-, Widerspruchsmöglichkeit, hilft nicht für die Zukunft, und selbst scheint das nicht dein vordringlichster gedanke gewesen zu sein wie zukünftig das Problem vermieden wird, nur "Vergangenheitsbewältigung" stand in dem Beitrag...

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@Kolbenfeder

 

Und wieso akzeptierst du es nicht einfach, dass nicht jeder einfach alles so wie du hinnimmt im leben und sich gefallen lässt und einfach nur unter 'Lerneffekt' verbucht? Was soll das? Ich hab nicht eine Silbe davon geschrieben, ob ich in Zukunft besser Geld dabei haben werde oder sonstwas an meinem Verhalten ändern werde oder möchte. Nicht eine Silbe. Also erwarte ich auch nicht, dass mir irgendwer mit einem erhobenen Zeigefinger kommt und kluge Sprüche reißt. Dafür weißt du a)weder mein Alter und b) noch meine Erfahrung einzuschätzen, als dass du dir ein Urteil darüber bilden könntest, mich zu belehren und mit Allgemeinheiten zu bewerfen.

 

Nochmal deutlich, ich hab den Beitrag geschrieben weil ich wissen wollte, welche Möglichkeiten ich in dieser Situation habe und ob ich überhaupt lohnenswerte Möglichkeiten habe. Wenn ich Tipps für die Zukunft oder eine Fehleranalyse will, sage ich das.

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Wegen 3 Minuten wird ja keiner Klagen oder vollstrecken lassen, daher sind die ja nicht doof und lassen bei nichtzahlung für jeden tag 8,- dazu kommen. das summiert sich ruck zuck auf klar über 100euro, denn ehe die erste und zweite rechnung raus sind, sind schnell 4-6 wochen vergangen.....

 

andererseits sage ich mir ist der parkplatzbetreiber ja auch nicht doof und wird wissen, was er für eine abzocke betreibt und ob er damit auf der sicheren seite ist. natürlich auch genug erfahrung mit leuten haben, die das auch nicht eingesehen haben.

 

ich habe nun auch herausbekommen, wo der betreiber/inhaber des parkplatzes seinen sitz hat - genau in der straße daneben. somit steht für mich fest, dass da immer jemand auf der lauer ist und sofort da ist, wenn sich mal einer von seinem auto entfernt. für mich ist das schikane und gezielte abzocke, münzen haben hin oder her.

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Darf ich mal kurz einwerfen und dich fragen, wie lange du ehrlich gebraucht hast, um das Ganze zu bewerkstelligen ? Die 4 min. oder jetzt sind es ja nur noch 3 min. nehme ich dir nicht so ganz ab für einen Weg, der ca. 100 m hin, 100 m zurück und dann noch zu Schlecker ist.

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für mich ist das schikane und gezielte abzocke, münzen haben hin oder her.
Es steht dir frei, den Parkplatz zu benutzen oder dein Auto woanders abzustellen. Du bist einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen und hast diesen nicht ornungsgemäß erfüllt.

 

Gruß

Goose

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Wegen der paar €uro wird wohl sowieso keiner klagen und wenn doch weiß er nicht gegen wen er klagen soll.

Warum sollte man auch klagen?

Es reicht doch, wenn man Rechnungen und Mahnungen verschickt. Anschließend kann man einen Titel erwirken und das Geld per Pfändung eintreiben.

Der TE darf dann höchstens eine Klage wegen der 8 Euro pro Tag anstrengen, aber die Wahrscheinlichkeit das es dadurch billiger wird ist sehr gering.

Auf Grund der sehr kurzen Ausstellungszeit kann man davon ausgehen, dass der TE beim verlassen des Parkplatzes beobachtet wurde und eine kurze Beschreibung des Fahrers möglich wäre.

 

Pentax die Abzocke hast du begonnen, indem du dein Fahrzeug geparkt hast ohne zu zahlen. Der private Betreiber hat durchaus das Recht für seinen Service Geld zu verlangen und kann die nötigen Unkosten auf dich übertragen. Lohnt sich das wirklich wegen 5,50 Euro, weil du nichts passend hattest?

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Es steht dir frei, den Parkplatz zu benutzen oder dein Auto woanders abzustellen. Du bist einen rechtskräftigen Vertrag eingegangen und hast diesen nicht ornungsgemäß erfüllt.

 

Gruß

Goose

 

Na ja, welchen Inhalt dieser Vertrag hatte und ob dem Parkplatzbetreiber daraus ein Anspriuch auf die 5,50 EUR erwächst, das ist ja hier gerade die Frage.

 

So, wie ich es sehe, hat der Parkplatzbetreiber zunächst nur einen Anspruch auf die Parkgebühr für die Zeit, die dort tstsächlich geparkt wurde.

 

Eventuelle "Strafgelder" oder ein "erhöhtes Parkentgelt" für den Fall, dass das reguläre Parkentgelt "nicht rechtzeitig" entrichtet wird, benötigen einer entsprechenden vertraglichen Grundlage.

Eine solche Grundlage könnte z.B. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen geschaffen worden sein.

Ob solche AGB aber überhaupt vorhanden waren bzw. den Parkplatznutzern in geeigneter Weise bekannt gemacht wurden, wissen wir nicht.

Und selbst, wenn entsprechende AGB zu Kenntnisnahme bereitgestellt wurden, stellt sich immer noch die Frage nach deren inhaltlicher Wirksamkeit im Sinne des AGBG(Stichworte: "überraschende Klauseln, Abwälzung der Beweislast auf den Vertragspartner, Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen).

 

Anspruchsgegner (und Vertragspartner) des Parkplatzbetreibers dürfte im Übrigen der Fahrzeugführer sein, der das Auto dort abgestellt hat. Eine Stellvertretung des Fahrzeughalters zu fingieren erscheint mir doch recht lebensfremd, da im Allgemeinen nicht davon ausgegangen werden kann, dass der Fahrer hier für den Fz-Halter tätig werden will. Umgekehrt wir der Fz-Halter hier auch nicht den Fz-Führer für sich handeln lassen wollen. Dies dürfte auch ein verständiger Dritter so sehen, so dass auch nicht der Anschein entsteht, dass der Faher hier als Vertreter des Fz-Halters auftritt.

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Wie gesagt: Zivilrecht ist nicht mein Fachgebiet.

Ob ich aber die Risiken von erheblichen Mehrkosten, ewiger Rennerei etc für einen Umstand, den ich zu verantworten habe, in Kauf nehmen würde, wage ich doch stark zu bezweifeln.

 

Gruß

Goose

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Pentax die Abzocke hast du begonnen, indem du dein Fahrzeug geparkt hast ohne zu zahlen. Der private Betreiber hat durchaus das Recht für seinen Service Geld zu verlangen und kann die nötigen Unkosten auf dich übertragen. Lohnt sich das wirklich wegen 5,50 Euro, weil du nichts passend hattest?

 

Mal andersrum gefragt, wie hättest du dich in meiner Situation verhalten? Dann überdenke nochmal das Wort 'Abzocke'. Zum Thema lohnt sich das hatte ich doch schon was geschrieben :o

 

 

Darf ich mal kurz einwerfen und dich fragen, wie lange du ehrlich gebraucht hast, um das Ganze zu bewerkstelligen ? Die 4 min. oder jetzt sind es ja nur noch 3 min. nehme ich dir nicht so ganz ab für einen Weg, der ca. 100 m hin, 100 m zurück und dann noch zu Schlecker ist.

 

Ok, dann sind es eben 60 oder 70m bis zum Geldautomat, ich habs nicht nachgemessen. Aber die Zeiten stimmen, denn ich weiß, dass ich 12:14 mein auto abgestellt habe, plus 1.Parkuhrbesuch und zurück ans auto werd ich es wohl so 12:17 richtung bank verlassen haben.

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Mal andersrum gefragt, wie hättest du dich in meiner Situation verhalten? Dann überdenke nochmal das Wort 'Abzocke'. Zum Thema lohnt sich das hatte ich doch schon was geschrieben :o

Entweder das Verwarngeld mit einem kurzen Murren bezahlt oder direkt vom Parkplatz fahren und bei der Bank parken. Alternativ hätte man auch zwei 1-Euro-Stücke vom Einkauf verwenden können, die man im Wagen hat.

 

Woher soll der Betreiber den wissen, das du irgendwann einmal den Parkschein lösen willst, wenn du in einer Seitenstraße verschwindest? Und bei 5,50 Euro würde ich nicht von Abzocke sprechen. Du hast einen Dienst in Anspruch genommen und ihn nicht vertragsgerecht bezahlt. Die Folge davon sind 5,50 Euro Strafe.

Der STVO §12(2) dürfte ja bekannt sein: "Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Daher ist es unerheblich, ob man nachträglich noch einen Parkschein löst, um seinen guten Willen zu zeigen.

 

Nun ja, man kann sich jetzt damit weiter rumärgern oder zahlen.

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Du hast einen Dienst in Anspruch genommen und ihn nicht vertragsgerecht bezahlt. Die Folge davon sind 5,50 Euro Strafe.

Der STVO §12(2) dürfte ja bekannt sein: "Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Daher ist es unerheblich, ob man nachträglich noch einen Parkschein löst, um seinen guten Willen zu zeigen.

 

 

Na ja....

 

So einfach kann es sich ein Parkplatzbetreiber ja wohl doch nicht machen!

(siehe meinen Beitrag oben)

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@pentax

Hast du mal probiert den Parkplatzbetreiber anzurufen oder vorbeizugehen und einfach mal mit ihm darüber zu reden, vieleicht läßt er ja die Sache auf sich beruhen.

 

Gruß üpoi

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Kann Pentax Verärgerung gut verstehen. Habe das auch schon öfters gemacht, wenn ich gemerkt habe, das die Kohle nicht reicht. Ist in meinen Augen eine legitime Vorgehensweise.

 

Machen kann man gegen das Knöllchen wohl eher nix. Alternativ sollte man einfach regelmässig nicht zahlen und ein paar Tickets ab und an in Kauf nehmen. Und bevor jetzt wieder die Moralapostel anfangen zu schreien - die besch****** uns, wir besch****** andere.

 

MfG

!Xabbu

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Hier kenne ich mich zu wenig im Zivilrecht aus. Ich denke, bin mir im Moment aber nicht völlig sicher, daß die Forderung auch gegen den Halter als Besitzer des PKW geltend gemacht werden kann, wenn der Fahrer, der in Vertretung des Halters für diesen einen Vertrag abgeschlossen hat, diesen seinerseits jedoch nicht erfüllt, nicht zu ermitteln ist.

 

Gruß

Goose

 

Interessante Frage. Es gibt ja hier auch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob man (als Halter) per Klage zum Unterlassen von etwas gezwungen werden kann, was man nicht getan hat???????

 

 

Irgendwo wurde hier dieses Thema mit Abschleppkosten mal diskutiert. Da hat jemand ein Urteil gepostet, dass bei Abschleppkosten der Halter haftet, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

 

Hab gerade gesucht, aber den Thread nicht mehr gefunden.

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Anmerkung:

 

1. Es gibt Interesse der PKW-Nutzer an privat betriebenen öffentlichen Parkplätzen, sonst würde ja dort keiner parken.

 

2. Der Parkplatzbetreiber muß seine Kosten hereinbekommen, entweder via Subvention von interessierten Geschäften oder durch Gebühren.

 

3. Nachforderungsaufwendungen und Abschleppkosten sollten aber nicht den ordnungsgemäß Zahlenden über eine Mischkalkulation aufgelegt werden sondern den "Schlafmützen" oder "Lottospielern"!

 

( Vorbild, die Bearbeitungsgebühr für ertappte Ladendiebe im Handel )

 

 

Folgerung:

Für derartige Parkplätze juristisch "wasserdichte" allgemeine und ausgewogende Geschäftsbedingungen festlegen deren Gültigkeit mit Befahren des Parkplätze akzeptiert wird, diese dürften auch das Thema Halterhaftung ( Gesamtschuldner nach BGB-Gesellschaft von berechtigtem Fahrer und Halter als Beispiel ) und Abschleppvoraussetzungen und -kosten beinhalten. Ausarbeitung der Bedingungen z.B. durch Juristen vom ADAC und des Einzelhandelsverband, Anmeldung im Kartellamt.

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Interessante Frage. Es gibt ja hier auch die Möglichkeit einer Unterlassungsklage. Aber auch hier stellt sich die Frage, ob man (als Halter) per Klage zum Unterlassen von etwas gezwungen werden kann, was man nicht getan hat?

 

Ja, nach Deutschem Recht kann jemand zur Unterlassung von etwas gezwungen werden, was er nicht getan hat.

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@pentax

Hast du mal probiert den Parkplatzbetreiber anzurufen oder vorbeizugehen und einfach mal mit ihm darüber zu reden, vieleicht läßt er ja die Sache auf sich beruhen.

 

Gruß üpoi

das wäre auch mein erster schritt gewesen...

 

ich find solche automaten eh saudoof programmiert...

da guckt man vorher sogar noch in den geldbeutel.. sieht: ja, genug 10er und 20er drin... und was sieht man am automat? der nimmt nichts unter 50er (bei beträgen unter 1 € in der ersten halben stunde)

 

 

@kolbenfeder: was für ein 1-euro-stück für den einkauf?

 

sind die kunststoff-dummys noch nicht bis zu dir vorangekommen? armer mensch...

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Warum sollte man auch klagen?

Es reicht doch, wenn man Rechnungen und Mahnungen verschickt. Anschließend kann man einen Titel erwirken und das Geld per Pfändung eintreiben.

Der TE darf dann höchstens eine Klage wegen der 8 Euro pro Tag anstrengen, aber die Wahrscheinlichkeit das es dadurch billiger wird ist sehr gering.

Totaler Quatsch!

 

Titel erwirken = klagen :angry:

 

Das ist mir völlig egal, ob der Betreiber jeden Tag 8 Euro draufrechnet, davon bekommt er trotzdem kein Geld. Auch Rechnungen und Mahnungen kann er schreiben, bis er schwarz wird. Wenn er mit Gewalt (Gerichtsvollzieher) an mein Geld will, muss er eine Klage beim Amtsgericht einreichen. Geht das Urteil zu seinen Gunsten aus, bekommt er eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils (=Titel), mit der er dann zum GV rennen kann.

 

Natürlich wird er dich nicht verklagen. Denn er kann nur denjenigen verklagen, der den Vertrag geschlossen hat. Dummerweise war das nicht der Halter. :(

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