Jump to content

Auch Polizisten sind nur Menschen


Recommended Posts

Spuckattacke: Polizist handelte in Notwehr

 

Bonn – Das Landgericht hat einen Polizisten (49) freigesprochen, der einen Mann (21) ins Gesicht geschlagen hatte, nachdem dieser ihn angespuckt hatte. Er hatte dem 21-Jährigen einen Schlag ins Gesicht versetzt, nachdem dieser ihm eine Mischung aus Rauch und Speichel ins Gesicht gespuckt hatte. Der Spucker erlitt einen Augenbodenbruch. Der Schlag sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, so die Richter. Ein demütigendes Zurückweichen nach dieser Provokation sei dem Polizisten nicht zuzumuten gewesen. Immerhin sei der Vorfall dazu geeignet gewesen, auch die Gesundheit anzugreifen: Zum einen durch Viren und Bakterien in der Spucke, als auch durch krebserregende Anteile im Rauch.

 

Ich will garnicht wissen, wie es im umgekehrten Fall gelaufen wäre. :think:

 

"Ein demütigendes Zurückweichen" hätte ich auch nicht verlangt, aber eine schwere Körperverletzung im Amt gehört sicher nicht mit Freispruch gewürdigt.

 

Bei der nächsten Verkehrskontrolle werde ich dann darauf bestehen, meine Papiere doch nach der Kontrolle bitte mit Sagrotan oder Äthanol zu behandeln. Ich kann ja nicht wissen, wo die Finger des :mecker: zuvor waren und ich muss mich auch vor Viren und Bakterien schützen. :sneaky:

Link to post
Share on other sites
  • Replies 7.3k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

Posted Images

...bei mir hätte der Spucker Glück gehabt, wenn er so glimpflich weg gekommen wäre :think:

 

Ack fritz the cat, wer mit so einer ekelhaften ehrverletzenden Sauerei anfängt muß mit dem Echo rechnen, aber wie es halt inzwischen üblich ist man führt sich überall auf wie die letzte Wildsau und wenns Konsequenzen hat kommt das große Geheule...

Link to post
Share on other sites
"Ein demütigendes Zurückweichen" hätte ich auch nicht verlangt, aber eine schwere Körperverletzung im Amt gehört sicher nicht mit Freispruch gewürdigt.
Was hättest Du denn verlangt? Und was würdest Du in so einer Situation tun?
Link to post
Share on other sites
Was hättest Du denn verlangt? Und was würdest Du in so einer Situation tun?

Wer austeilt muss auch einstecken können, keine Frage.

 

Nur muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

 

Anspucken ist eine Beleidigung keine Körperverletzung. Das was das Gericht da mit Körperverletzung konstruiert hat ist typisch.......... Sage lieber mal so, unser Rechtssystem kannste knicken.

 

Eine Beleidigung mit einer Beleidigung + Körperverletzung zu beantworten würde den Normalbürger teuer zu stehen kommen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Dabei hat das Gericht sicherlich ein Augenblicksversagen berücksichtigt. Wenn mir jemand mutwillig ins Gesicht spuckt, dann kann durchaus ein sofortiger Abwehrschlag die Folge sein. Wie heftig der ausfällt, und was dabei getroffen wird, ist m.E. nebensächlich. Nur die überzogene "Notwehr", hier keine putative mehr, wäre zu verurteilen. Und die wäre dann der Fall gewesen, wenn der Beamte nach dem ersten Schlag weitere folgen ließe.

 

Auch Beamte sind eben nur Menschen. Eigentlich ein klassicher Fall. Und ich wundere mich, was "Hartmut" dazu äussert.

Link to post
Share on other sites
Anspucken ist eine Beleidigung keine Körperverletzung.

Och, das sehe ich aber gänzlich anders. Ich fühle mich vllt auch beleidigt, aber insbesondere in meiner körperlichen Unversehrtheit zumindest beeinträchtigt, wenn ich angespuckt werde.

 

Und ich wundere mich, was "Hartmut" dazu äussert.

Nach einigen ähnlichen Äußerungen in anderen Diskussionen wundere ich mich darüber schon nicht mehr. Ich wäre ganz sicher nicht der, der den ersten "Schlag" austeilt, aber irgendwo und irgendwann ist auch mal eine Grenze erreicht. Und das ist IMHO hier ganz sicher der Fall gewesen.

Link to post
Share on other sites
Och, das sehe ich aber gänzlich anders. Ich fühle mich vllt auch beleidigt, aber insbesondere in meiner körperlichen Unversehrtheit zumindest beeinträchtigt, wenn ich angespuckt werde.

Darfst Du. Die Gerichte sehen es aber anders. Da ist anspucken eben "nur" eine Beleidigung. Warum das Landgericht es anders sieht, wahrscheinlich nicht weil der bespuckte ein :sneaky: , sondern dass das Lama ein Raucher war. :mecker:

 

Zum einen durch Viren und Bakterien in der Spucke, als auch durch krebserregende Anteile im Rauch.

 

Nach einigen ähnlichen Äußerungen in anderen Diskussionen wundere ich mich darüber schon nicht mehr.

:heul:

Ich sage ja, ich habe eben das Gefühl das bei euch die Beißhemmung nicht mehr so ganz funktioniert. Da wird imho fester zugeschlagen als notwendig.

 

Ich wäre ganz sicher nicht der, der den ersten "Schlag" austeilt, aber irgendwo und irgendwann ist auch mal eine Grenze erreicht. Und das ist IMHO hier ganz sicher der Fall gewesen.

Die Grenze ist die Verhältnismäßigkeit, und wenn der böse Bursche gleich ärztliche Behandlung braucht, ich sage ja, Beleidigung <=> Körperverletzung, geht nicht. :think:

 

Ich kann die Argumentation von @Zöllnern nachvollziehen, eine Beleidigung spucken, mit einer anderen Beleidigung, ohrfeigen zu beantworten, kein Problem das als Reflexhandlung zu sehen. Das hätte der Spucker imho auch verdient.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Bonn – Das Landgericht hat einen Polizisten (49) freigesprochen, der einen Mann (21) ins Gesicht geschlagen hatte, nachdem dieser ihn angespuckt hatte. Er hatte dem 21-Jährigen einen Schlag ins Gesicht versetzt, nachdem dieser ihm eine Mischung aus Rauch und Speichel ins Gesicht gespuckt hatte. Der Spucker erlitt einen Augenbodenbruch. Der Schlag sei durch Notwehr gerechtfertigt gewesen, so die Richter. Ein demütigendes Zurückweichen nach dieser Provokation sei dem Polizisten nicht zuzumuten gewesen. Immerhin sei der Vorfall dazu geeignet gewesen, auch die Gesundheit anzugreifen: Zum einen durch Viren und Bakterien in der Spucke, als auch durch krebserregende Anteile im Rauch.

 

Ok, und inwieweit hat dieser Schlag die Wirkung von Viren, Bakterien und krebserregenden Rauchbestandteilen abmildern oder gar ins positive ändern können? :think:

 

Wenn ich mir nun vorstelle, ich würde jedem eins in die Fresse hauen, der durch sein Verhalten meine Gesundheit (Viren/Bakterien) gefährden können, wird das zur Erkältungszeit sicher eine "lustige" Fahrt im Pendlerzug. Oder ich will in ein Restaurant und muß dabei an den Rauchern vorbei...

 

Ich kann die Reaktion des Polizisten verstehen, trotzdem - egal ob Polizist oder nicht - die Begründung für den Freispruch ist hanebüchen.

Link to post
Share on other sites
Darfst Du. Die Gerichte sehen es aber anders. Da ist anspucken eben "nur" eine Beleidigung. Warum das Landgericht es anders sieht, wahrscheinlich nicht weil der bespuckte ein :think: , sondern dass das Lama ein Raucher war.

Danke, daß ich das darf. Allerdings wüßte ich noch gern, woher Du wissen möchtest, daß die Gerichte das anders bzw. das Bespucken nur als Beleidigung sehen.

 

Wenn ich mir nun vorstelle, ich würde jedem eins in die Fresse hauen, der durch sein Verhalten meine Gesundheit (Viren/Bakterien) gefährden können, wird das zur Erkältungszeit sicher eine "lustige" Fahrt im Pendlerzug. Oder ich will in ein Restaurant und muß dabei an den Rauchern vorbei...

Daß hier ein kleiner, aber denn doch feiner Unterschied gegeben ist, solltest auch Du eigentlich erkennen können.

Link to post
Share on other sites
Danke, daß ich das darf. Allerdings wüßte ich noch gern, woher Du wissen möchtest, daß die Gerichte das anders bzw. das Bespucken nur als Beleidigung sehen.

Wenn ich sowas wissen will, schmeiße ich Google an und suche entsprechende Urteile. :think:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Das Anspucken (zumindest in das Gesicht) wurde durch das Hervorrufen des Ekelgefühls lange Zeit als unangemessene körperliche Misshandlung i.S.d. § 223 StGB angesehen (so schon das Reichsgericht in GA 58, 184). So vertreten auch Arzt/Weber in "Strafrecht Besonderer Teil", 1. Lehrheft, Rdn. 267, 3. Auflage und SK-Horn Rdn. 7, 8 zu § 223 StGB diese Ansicht.

Das OLG Zweibrücken hat in einer Entscheidung (NJW 1990, Seite 1805) eine KV verneint und nur die Beleidigung bejaht, da in dem dort verhandelten Sachverhalt das Anspucken nicht zu einer Gesundheitsbeschädigung führte, da der Angespuckte sich zwar ekelte, aber daraus kein weiterer pathologischer Zustand, wie etwa Übelkeit, resultierte.

 

Es gibt also unterschiedliche Ansichten, ob das Anspucken nun eine KV darstellt oder nicht. Maßgeblich hierfür ist wohl u.a., ob es beim reinen Ekel bleibt (hier wird aktuell die KV idR verneint) oder ob eben eine darüber hinausgehende Übelkeit beim Angespuckten hervorgerufen wird (hier tendiert die Rechtsprechung dazu, die KV zu bejahen)

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
oder ob eben eine darüber hinausgehende Übelkeit beim Angespuckten hervorgerufen wird (hier tendiert die Rechtsprechung dazu, die KV zu bejahen)

Die :mecker: sind schon manchmal Sensibelchen, wenn es ums einstecken geht. :think:

 

Neben einer vom Lkw zerquetschten Leiche Witze reißen, aber wehe es kommt Spucke ins Spiel.

 

Ich finde das Urteil jedenfalls, schön umschrieben, etwas zu :sneaky: freundlich. Gibt halt zweierlei Recht.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Dann kannst du sicher einen vergleichbaren Sachverhalt nennen, in dem ein Nicht-Polizist angespuckt wurde, daraufhin das Lama schlug und dafür verurteilt wurde.

Kann ich nicht, aber mir würde mal interessieren wie sich :think: fortpflanzen wenn sie so einen ausgeprägten Ekel vor dem austauschen von Körperflüssigkeiten haben. Ganz zu schweigen wie sie Alk-Kontrollen mit anhauchen ertragen.

 

Aber jetzt mal unter uns Betschwestern, würdest Du das einem :mecker: abnehmen?

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Nun pflanze ich mich nicht mit jedem fort, es ist demnach was anderes, ob ich meine Frau küsse oder ob mir jemand auf der Straße ins Gesicht rotzt.

Ich denke, bei halbwegs objektiver Betrachtung wirst du mir da zustimmen.

Es mag Spielarten geben, bei denen das üblich ist und sogar als erregend oder angenehm empfunden wird, aber erstens sucht man sich dabei sein Gegenüber aus und zweitens ist das, wie ich denke, nicht auf jeden anwendbar.

 

 

Ja, ich würde es einem Polizisten ebenso wie einem anderen Menschen durchaus abnehmen, daß er sich übergeben hat, nachdem ihm jemand ins Gesicht gerotzt hat. Insbesondere, wenn der fremde Sabber in den eigenen Mund läuft ist das schon mehr als unangenehm.

 

 

Wenn du keinen anderslautenden Sachverhalt nennen kannst, wie kommst du dann darauf, daß es "zweierlich Recht gibt"?

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Nun pflanze ich mich nicht mit jedem fort,

Geht schon mal biologisch nicht. :think:

scnr.

 

Ich denke, bei halbwegs objektiver Betrachtung wirst du mir da zustimmen.

Auch da stimme ich dir zu, es ist ekelhaft.

 

Ja, ich würde es einem Polizisten ebenso wie einem anderen Menschen durchaus abnehmen, daß er sich übergeben hat, nachdem ihm jemand ins Gesicht gerotzt hat. Insbesondere, wenn der fremde Sabber in den eigenen Mund läuft ist das schon mehr als unangenehm.

Was macht ihr eigentlich wenn euch so eine Suffnase ankotzt? Kotzt ihr da aus Sympathie gleich mit? Der Ekelfaktor ist da noch größer.

Wenn du keinen anderslautenden Sachverhalt nennen kannst, wie kommst du dann darauf, daß es "zweierlich Recht gibt"?

In dem Urteil steht nichts von übergeben, nur von

 

Immerhin sei der Vorfall dazu geeignet gewesen, auch die Gesundheit anzugreifen: Zum einen durch Viren und Bakterien in der Spucke, als auch durch krebserregende Anteile im Rauch.

 

sprich es hätte nur eine gesundheitliche Beeinträchtigung geben können. Und sowas fand ich als Begründung in keinem anderen Urteil. Wer eben mit einen Vertreter der Judikative/Exekutive zusammentrifft, hat grundsätzlich schlechte Karten.

 

Wir kommen wieder auf die unechte Gewaltenteilung zurück, aber das Thema hatten wir schon zur Genüge.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Jetzt habe ich einen etwas ausführlicheren Bericht über den Vorfall.

 

Beim Amtsgericht gab war es noch

 

Auch habe es eine Notwehrsituation nicht gegeben. Es verurteilte ihn im Juli 2011, wenn auch im minderschweren Fall, zu 1950 Euro Geldstrafe.

 

Vielmehr handele es sich beim Anblasen mit Zigarettenrauch und Spuckanteilen gegen das Gesicht um einen rechtswidrigen Angriff, der nicht nur gegen die Ehre, sondern auch gegen die körperliche Unversehrtheit gerichtet gewesen sei.

http://www.rundschau-online.de/html/artike...062797592.shtml

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Was macht ihr eigentlich wenn euch so eine Suffnase ankotzt? Kotzt ihr da aus Sympathie gleich mit? Der Ekelfaktor ist da noch größer.

Ich habe in meiner Dienstzeit auch schon das eine oder andere mal gewürgt und mit dem Brechreiz gekämpft.

Es ist aber doch ein Unterschied ob sich jemand aus einem Brechreflex heraus übergibt oder ob jemand mir bewusst und gewollt ins Gesicht spuckt.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Ich habe in meiner Dienstzeit auch schon das eine oder andere mal gewürgt und mit dem Brechreiz gekämpft.

Schau dann das dein Magen immer voll ist, ein Doc hat mir mal gesagt, mit vollem Magen kotzt es sich leichter. :heul:

 

Es ist aber doch ein Unterschied ob sich jemand aus einem Brechreflex heraus übergibt oder ob jemand mir bewusst und gewollt ins Gesicht spuckt.

Nach dem Artikel den ich verlinkt habe, wurde der sensible :sneaky: "nur" mit Rauch umangepustet.

 

Was würde mir passieren wenn mir so ein Lümmel Rauch ins Gesicht pustet, und ich ihn krankenhausreif :mecker: prügle? :heul:

 

Eher so ein Urteil wie in erster Instanz, oder ein Urteil wie in zweiter Instanz? :think:

 

Ich bin ziemlich sicher, der Richter würde sagen, Faustrecht und Selbstjustiz gibt es nicht mehr, und mir ganz nett, im übertragenen Sinne, was aufs Auge geben.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Kann ich nicht, aber mir würde mal interessieren wie sich :mecker: fortpflanzen wenn sie so einen ausgeprägten Ekel vor dem austauschen von Körperflüssigkeiten haben.

 

Was soll man noch diskutieren mit jemand der so einen Blödsinn schreibt :think:

 

Es wundert mich, dass die Gerichte Anspucken nicht generell als (leichte) Körperverletzung sehen. Wenn mich jemand verbal beleidigt, egal wie heftig, dann kann ich es ignorieren und gehen. Wenn mich jemand anspuckt muss ich mir den Mist aus dem Gesicht wischen, was ja evtl. gar nicht möglich ist.

Link to post
Share on other sites
Ich bin ziemlich sicher, der Richter würde sagen, Faustrecht und Selbstjustiz gibt es nicht mehr, und mir ganz nett, im übertragenen Sinne, was aufs Auge geben.
Wenn du nun einen Sachverhalt findest, indem jemandem ins Gesicht gespuckt wurde, dieser einen Faustschlag erwiederte und dafür verurteilt wurde, kannst du das behaupten. Bis dahin ist es nicht mehr als eine unsachliche Polemisierung.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Wenn du nun einen Sachverhalt findest, indem jemandem ins Gesicht gespuckt wurde, dieser einen Faustschlag erwiederte und dafür verurteilt wurde, kannst du das behaupten. Bis dahin ist es nicht mehr als eine unsachliche Polemisierung.

Wir haben doch das erstinstanzliche Urteil wo der freundliche :think: vom Amtsgericht verdonnert wurde. Und das dürfte der Regelfall sein.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

dann zeige mir doch mal ein paar andere Urteile, wenn du sagst, dieses sei der Regelfall. Du unterstellst doch, daß die Entscheidung so getroffen wurde, weil es sich bei dem Beschuldigten um einen Polizeibeamten handelte. Und das kannst du offensichtlich in keiner Weise belegen.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Was soll man noch diskutieren mit jemand der so einen Blödsinn schreibt :think:

Genau deshalb bin ich aus dieser wie auch schon aus ein paar anderen ausgestiegen. Verstehen kann und muß ich diesen Blödsinn nicht. :mecker:

Link to post
Share on other sites
dann zeige mir doch mal ein paar andere Urteile, wenn du sagst, dieses sei der Regelfall.

Dann nimm mal das als Beispiel wenn einer auf eine Provokation dem Gegenüber was aufs Auge gibt.

 

30 000 Euro Schmerzensgeld für Fausthieb aufs Auge

 

Urteil im Prozess um die Schlägerei in einer Wehrer Gaststätte / Der Angreifer muss zahlen und bekommt 20 Monate auf Bewährung.

Sehe mir bitte nach das ich kein Lama gefunden habe.

 

Du unterstellst doch, daß die Entscheidung so getroffen wurde, weil es sich bei dem Beschuldigten um einen Polizeibeamten handelte. Und das kannst du offensichtlich in keiner Weise belegen.

Heißt das auf gut deutsch, sobald jemand jemanden Rauch ins Gesicht bläst, darf er ungestraft zuschlagen? Alles durch Notwehr abgedeckt. :think:

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Dann nimm mal das als Beispiel wenn einer auf eine Provokation dem Gegenüber was aufs Auge gibt.

 

30 000 Euro Schmerzensgeld für Fausthieb aufs Auge

 

Urteil im Prozess um die Schlägerei in einer Wehrer Gaststätte / Der Angreifer muss zahlen und bekommt 20 Monate auf Bewährung.

Sehe mir bitte nach das ich kein Lama gefunden habe.

 

 

Hartmut,langsam solltest du auch mal einsehen das man nicht alle Urteile über einen Kamm scheren kann sondern die Umstände betrachten sollte.

In einer Wirtshausschlägerei dürfte der Schlag der zur Verurteilung führte kaum eine Reflexhandlung gewesen sein.

Dagegen kann der Schlag des Polizisten durchaus eine Reflexaktion gewesen sein,mit bedauerlichem Ausgang für den Spucker. Hätte der Polizist erst mal Überlegt bevor er zuschlug oder wäre der Knochen erst nach dem zweiten oder dritten Schlag gebrochen wäre der Polizist sicher nicht ungeschoren davongekommen. Kenne da einige Personen bei denen es reicht wenn sie einmal zuschlagen das was im Skelett nachgibt. Aber einer davon hat ebenfalls einen Freispruch bekommen da er Reflexartig zurückschlug als im der Andere sein Bier ins Gesicht schüttete, mit seinem mehrfachen Kieferbruch plus Ersatz für die dann lückenhafte Kauleiste mußte er dann selbst klarkommen.

Link to post
Share on other sites

Notwehr :mecker:

 

http://www.youtube.com/watch?v=iPP4GCuIcPw

 

Es gab ein aussagefähigeres Video welches leider nicht mehr verfügbar ist. Ein Schelm der Böses dabei denkt. :think:

http://www.youtube.com/watch?v=qNxNvje-oMI...player_embedded

 

Eine der heftigsten Prügelszenen beim Stuttgart-21-Protest am „Schwarzen Donnerstag“ war keine Polizeigewalt, meint die Staatsanwaltschaft. Der Beamte habe „in Notwehr“ gehandelt.

............

Der Führer der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) 523 aus Böblingen versah seinen Dienst äußerst engagiert, manche sagen: brutal. Ein Film auf Youtube, der M. während des Einsatzes am „Schwarzen Donnerstag“ zeigt, trägt den Titel „Prügelglatze vom BFE schlägt grundlos auf Demonstanten ein“.

http://www.focus.de/politik/deutschland/st...aid_694761.html

 

Und so wird es mit allen restlichen Anzeigen gegen Polizisten gehen. Zeit abwarten, und dann einstellen. Dann kräht kein Hahn danach.

 

Hat noch jemand eine Frage warum ich keinerlei Vertrauen mehr in die Gewaltenkrämerladen habe? Justiz und Polizei zusammen machen doch was sie wollen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
In einer Wirtshausschlägerei dürfte der Schlag der zur Verurteilung führte kaum eine Reflexhandlung gewesen sein.

Jeder "normale" Mensch hat eine Hemmung die dafür sorgt das der Gegenüber, sollte es mal zu einem Schlagabtausch kommen, nicht schwerwiegend verletzt wird. Sprich er wird niemals mit aller Kraft zuschlagen. Eine Reflexhandlung wäre entweder eine Ohrfeige, oder ein wegschubsen. Erst wenn es dann weiter geht, wird es heftiger.

 

Heute habe ich etliche Artikel gelesen, u.a. über Quarzhandschuhe. Ein Polizist hat geschrieben, der erste Schlag muss so sitzen das der andere nicht mehr aufsteht. Im Klartext, diese Hemmung fehlt einigen Polizisten. Das erklärt auch die hohe Zahl der Verletzten wenn es Konflikte mit der Polizei gibt. Durch solche Urteile fühlen sich die Polizisten auch noch bestärkt und glauben richtig zu handeln.

 

Hier haben wir jetzt zwei Fälle von vom Gericht, bzw. Staatsanwaltschaft festgestellter Notwehr. Und ich glaube nicht das hier einer der Polizisten gefährdet war. Im ersten Fall nicht mehr wie bei einer Atemalkoholprobe.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Sorry, aber offensichtlich lebst du nicht mehr in der Realität. Oder willst du behaupten, daß alle die, die einen anderen bei einer Notwehrhandlung verletzen, "keine normalen Menschen" mehr sind?

Zuerst muss mal eine Notwehrsituation vorhanden sein, und die kann ich nicht so richtig erkennen wenn jemand jemanden Rauch ins Gesicht bläst. Deswegen fällt keiner verletzt vom Stängel. Auch der Polizist in dem Video hat wohl keine Angst um seine Gesundheit haben brauchen, sonst wären die anderen Polizisten auch verletzt worden.

 

Selbst wenn jemand aus Notwehr handelt gibt es Grenzen die derjenige zu beachten hat. Da kannst Du mir sicher §§§§§§§§§§§§§§ im Dutzend nennen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Harti: Auch wenn ich Dir grundsätzlich folgen kann, wird Dein Stil zunehmend alben. Hast Du nicht nötig. Seit S21 ist bei Dir einiges an Feindbild eingebrannt. Nicht immer aber ab und an muss man auch differenzieren.

 

Aber zu Thema Spucken vs. Hauen: Jemand die Visage zu zerdeppern, weil der einen angespuckt hat ist übertrieben. Gerade als Polizist und damit sicherlich nicht alleine im Einsatz sollte man sich von Speichel nicht derart bedroht fühlen dürfen, dass nur noch ein Faustschlag ins Gesicht übigbleibt. Den Spucker kriegte man auch anders gebändigt. Wegschubsen fiele mir als geeignete Reaktion ein - Arne auf den Rücken drehen und mit Handfesseln fixieren.......

 

Frakturen der Gesichtsstrukturen sind unangemessen und entspringen einer Überreaktion. Das sollte nicht sein, passiert aber, wenn sich jemand nicht im Griff hat. Und Nichtimgriffhaben gehört ganz klar nicht zum Anforderungsprofil eines Polizisten. Ganz davon abgesehen, dass sich der betreffende Bamte in der Kürze der Zeit sicher nicht bewusst gewesen sein wird, was ihm der Rauch/Speichel-Mix hätte antun können. (Vergl: Erregungsleitung im menschlichen Organismus)

 

Nur mal spekuliert: Das Ekelgefühl mag real und spontan eingetreten sein aber die Angst vor Krebs wegen des Rauchanteils oder die Gewahrwerdung einer Ansteckungsgefahr durch den Speichel entstammen nicht der Situation sondern der nachträglichen Befragung oder dem Hirn des Verteidigers. Aber weil ich es nicht beweisen kann ist es bestimmt unmöglich. :think:

Link to post
Share on other sites
Harti: Auch wenn ich Dir grundsätzlich folgen kann, wird Dein Stil zunehmend alben. Hast Du nicht nötig. Seit S21 ist bei Dir einiges an Feindbild eingebrannt. Nicht immer aber ab und an muss man auch differenzieren.

Danke!!! Du sprichst genau das aus, was ich auch schon seit einiger Zeit denke!

 

Aber zu Thema Spucken vs. Hauen: Jemand die Visage zu zerdeppern, weil der einen angespuckt hat ist übertrieben. Gerade als Polizist und damit sicherlich nicht alleine im Einsatz sollte man sich von Speichel nicht derart bedroht fühlen dürfen, dass nur noch ein Faustschlag ins Gesicht übigbleibt. Den Spucker kriegte man auch anders gebändigt. Wegschubsen fiele mir als geeignete Reaktion ein - Arne auf den Rücken drehen und mit Handfesseln fixieren.......

Ich stimme Dir durchaus zu, daß auch aus meiner Sicht ein Anspucken, so ekelerregend es im Einzelfall auch sein mag, nicht zwingend einen Faustschlag rechtfertigt. Aber auch ein Arme-Verdrehen kann zu schwerwiegenden Folgen führen. Nämlich in der Form, daß man dabei (nämlich im Falle von Gegenwehr) entsprechend "Gewalt" (=Kraft) anwenden muß und ggf. dem Gegenüber dabei mehr als nur Schmerzen zufügt. Und in dem Fall käme Harti sofort wieder auf den Plan und würde von übertriebener Polizeigewalt reden.

Sicherlich kann man ihn auch wegschubsen. Was aber, wenn er dabei z.B. zurück taumelt und an einer Bordsteinkante hängen bleibend stürzt? Sich dabei etwas bricht? Und wieder käme ein "POLIZEIGEWALT" schreiender XYZ daher und würde auch diese Reaktion als zu übertrieben darstellen. Irgendwann sind wir an dem (offensichtlich von Hartmut gewünschten) Punkt angelangt, wo man nur noch Streicheleinheiten verteilt. Sorry, aber so wird man auch nicht ernst genommen.

 

Frakturen der Gesichtsstrukturen sind unangemessen und entspringen einer Überreaktion.

Ich glaube nicht, daß der Schlag in dem Bewußtsein oder gar mit dem bewußten Ziel, solch eine Verletzung zu bewirken, durchgeführt wurde. Man könnte auch sagen: er traf sehr unglücklich. Allerdings weiß man (ich jedenfalls nicht) von dem gesamten Sachverhalt so ziemlich gar nichts. Was war passiert? Was geschah davor? Wie war das allgemeine Verhalten des Spuckers? uvm.....

 

Das sollte nicht sein, passiert aber, wenn sich jemand nicht im Griff hat.

Das ist mir zu pauschal. Wie ich eben schon sagte, kann ein an und für sich noch recht "harmloser" bzw. folgenloser Schlag ohne solche Verletzungen ausgehen, aber für den Fall, wo man sein Gegenüber unglücklich trifft, er vllt auch noch in dem Moment eine Vorwärtsbewegung macht, eben auch zu solch eher schweren Verletzungen führen. Sooo viel hält der ein oder andere Knochen, das ein oder andere Gelenk nunmal leider nicht aus. Im Gesicht schon gar nicht.

 

Und Nichtimgriffhaben gehört ganz klar nicht zum Anforderungsprofil eines Polizisten.

Es gibt Streßsituationen, wo sich der Beste nicht mehr so richtig zu beherrschen weiß. Das nur mal so am Rande.

Um es mal deutlich und "platt" auszudrücken: wenn man ein absolutes Oberar...hl...ch vor sich hat, der schon seit mehr als nur 3 Sekunden für extremen Streß sorgte, man vllt auch schon körperlich agieren durfte, und dann kommt dieser O....h daher und rotzt einem auch noch einen eklig schmierigen Grünen ins Gesicht, dann KANN man schon mal im allerersten Augenblick die Contenance verlieren. Das passiert selbst den ansonsten ruhigsten und besonnenstenMenschen.

 

Ganz davon abgesehen, dass sich der betreffende Bamte in der Kürze der Zeit sicher nicht bewusst gewesen sein wird, was ihm der Rauch/Speichel-Mix hätte antun können.

Hätte er länger überlegt, wäre der Schlag auch nicht mehr als Spontanreaktion bzw. Notwehr zu klassifizieren gewesen.

 

 

Meine rein persönliche UND private Meinung: hier hat es genau den Richtigen getroffen! Und NEIN, ich würde so niemals reagieren und heiße es grundsätzlich auch nicht gut.

Link to post
Share on other sites
Ich glaube nicht, daß der Schlag in dem Bewußtsein oder gar mit dem bewußten Ziel, solch eine Verletzung zu bewirken, durchgeführt wurde. Man könnte auch sagen: er traf sehr unglücklich.

Meine rein persönliche UND private Meinung: hier hat es genau den Richtigen getroffen! Und NEIN, ich würde so niemals reagieren und heiße es grundsätzlich auch nicht gut.

 

:whistle:

Link to post
Share on other sites
...

Meine rein persönliche UND private Meinung: hier hat es genau den Richtigen getroffen! ...

:whistle:aber voll und ganz. Kann mir die Situation regelrecht vor Augen vorstellen,... seinen Gegenüber an- bzw ins Gesicht zu spucken, das hat meiner Meinung nach etwas mit der Menschenwürde zu tun und gerade von einem Polizisten, der auch den Staat repräsentiert & die Aufgabe hat für Recht und Ordnung zu sorgen erwarte ich es sogar, dass er so etwas nicht mit sich machen läßt und entsprechend -auch handgreiflich- reagiert - der Mann hat mein vollstes Verständnis ... ich hab es weiter schon einmal geschrieben.

 

...wer mit so einer ekelhaften ehrverletzenden Sauerei anfängt muß mit dem Echo rechnen, aber wie es halt inzwischen üblich ist man führt sich überall auf wie die letzte Wildsau und wenns Konsequenzen hat kommt das große Geheule...
Link to post
Share on other sites
seinen Gegenüber an- bzw ins Gesicht zu spucken, das hat meiner Meinung nach etwas mit der Menschenwürde zu tun

Stimmt, wie jede Beleidigung. Und es war Rauch ins Gesicht blasen.

 

und gerade von einem Polizisten, der auch den Staat repräsentiert & die Aufgabe hat für Recht und Ordnung zu sorgen erwarte ich es sogar, dass er so etwas nicht mit sich machen läßt und entsprechend -auch handgreiflich- reagiert -

Stehen Polizisten unter besonderen Artenschutz?

 

Wenn handgreiflich als Strafe gemeint ist, dann möchte ich darauf Hinweisen das für Strafen noch Gerichte zuständig sind. Selbstjustiz ist hier fehl am Platz.

 

der Mann hat mein vollstes Verständnis ...

Bis Du selber mal an so einen :whistle: gerätst.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Bis Du selber mal an so einen :whistle: gerätst.

Das darf und kann er ruhig. Es wird ihm sicherlich nichts passieren. Denn er, im Gegensatz zu manch anderen Zeitgenossen, weiß sich sicherlich zu benehmen.

Link to post
Share on other sites
Das darf und kann er ruhig. Es wird ihm sicherlich nichts passieren. Denn er, im Gegensatz zu manch anderen Zeitgenossen, weiß sich sicherlich zu benehmen.

Die Frage ist nicht ob Aka sich benehmen kann, die Frage ist, kann der :whistle: sich benehmen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Die Frage ist nicht ob Aka sich benehmen kann, die Frage ist, kann der :whistle: sich benehmen.

Du kennst das ja mit dem Wald und dem Echo. Der Cop war lediglich das Echo.

Link to post
Share on other sites
Die Frage ist nicht ob Aka sich benehmen kann, die Frage ist, kann der :whistle: sich benehmen.

Du kennst das ja mit dem Wald und dem Echo. Der Cop war lediglich das Echo.

Zum streiten gehören Zwei. Und was vor dem umanblasen war wissen wir nicht. Grundlos wird der den braven <_< nicht umangeblasen haben.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Zum streiten gehören Zwei. Und was vor dem umanblasen war wissen wir nicht. Grundlos wird der den braven :whistle: nicht umangeblasen haben.

1. und jemand, der anfängt.

2. aha. Und wenn wir nicht dabei waren, warum lehnst Du Dich dann regelmäßig so weit aus dem Fenster?

3. jau. Der arme arme Mann, der ja keiner Fliege was zuleide tun konnte und völlig grundlos eins auf die 12 bekam. Wem willst Du dieses Ammenmärchen noch erzählen?

 

 

Findest Du nicht, daß es langsam reicht mit Deinen albernen Einwänden? Du scheinst Dir tatsächlich seit einiger Zeit ein Feindbild aufgebaut zu haben.

Link to post
Share on other sites
Gibt es einen Grund, einem anderen ins Gesicht zu Rotzen?

Für mich nicht, wüsste nicht warum ich es machen sollte. :whistle:

Über Rauch ins Gesicht blasen könnten wir aber schon mal sprechen. ( scnr )

 

Es gibt für mich aber auch keinen Grund jemanden zu schlagen, noch dazu so stark das Knochen brechen.

 

Gibt es für dich einen Grund jemanden Knochen zu brechen der dich beleidigt?

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Über Rauch ins Gesicht blasen könnten wir aber schon mal sprechen. ( scnr )

Dafür erhält wohl auch keiner von einem Cop eins auf die 12.

 

Es gibt für mich aber auch keinen Grund jemanden zu schlagen, noch dazu so stark das Knochen brechen.

Daß wie im vorliegenden Fall solches geschah, muß keine Absicht gewesen sein.

 

Gibt es für dich einen Grund jemanden Knochen zu brechen der dich beleidigt?

Für eine Beleidigung nicht, für eine Körperverletzung ggf. schon.

Link to post
Share on other sites
1. und jemand, der anfängt.

2. aha. Und wenn wir nicht dabei waren, warum lehnst Du Dich dann regelmäßig so weit aus dem Fenster?

3. jau. Der arme arme Mann, der ja keiner Fliege was zuleide tun konnte und völlig grundlos eins auf die 12 bekam. Wem willst Du dieses Ammenmärchen noch erzählen?

1. Und wer war das?

2. ich lehne mich soweit wie Du aus dem Fenster

3. Arm dran war erst als er deinem Kollegen begegnet ist. Kennst Du den? Dann erzähle uns doch mal die Wahrheit.

 

Findest Du nicht, daß es langsam reicht mit Deinen albernen Einwänden? Du scheinst Dir tatsächlich seit einiger Zeit ein Feindbild aufgebaut zu haben.

Albern ist es wirklich. Nur das Feindbild haben deine Kollegen und die Justiz aufgebaut. Da verliert man schnell den Respekt.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Dafür erhält wohl auch keiner von einem Cop eins auf die 12.

Lies mal den Bericht

 

Daß wie im vorliegenden Fall solches geschah, muß keine Absicht gewesen sein.

Von einem Profi erwarte ich das er sich professionell verhält. Heute habe ich mich mit einem Medikus unterhalten. Der meint, wenn da was bricht, muss schon massiv zugeschlagen worden sein. So leicht bricht da kein Knochen.

 

Für eine Beleidigung nicht, für eine Körperverletzung ggf. schon.

Nun, mit Rauch anblasen ist normal eine Beleidigung. Die Körperverletzung wurde konstruiert um mit Notwehr argumentieren zu können.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
Gibt es einen Grund, einem anderen ins Gesicht zu Rotzen?

Für mich nicht, wüsste nicht warum ich es machen sollte. :whistle:

Über Rauch ins Gesicht blasen könnten wir aber schon mal sprechen. ( scnr )

 

Es gibt für mich aber auch keinen Grund jemanden zu schlagen, noch dazu so stark das Knochen brechen.

 

Gibt es für dich einen Grund jemanden Knochen zu brechen der dich beleidigt?

 

MfG.

 

hartmut

Wie gesagt:Selektive Wahrnehmung: Der Schlag war eine Erwiderung des vorausgegangenen Verhaltens (Rotzens).

 

Dir sollte aufgefallen sein, daß es sich nach Ansicht des Gerichtes, auch wenn dir das nicht gefällt, um eine vorausgegangene Körperverletzung handelte.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Wie gesagt:Selektive Wahrnehmung:

Auch von eurer Seite. Sonst würdet ihr mit Rauch anblasen nicht als Rotzen bezeichnen.

 

Der Schlag war eine Erwiderung des vorausgegangenen Verhaltens (Rotzens).

Und welches Verhalten gab es davor, bevor der Polizist angeblasen wurde?

Warum hat sein Kollege den Vorfall in der Akte vermerkt, so das erst darauf hin ermittelt wurde. Denke mal das der Kollege es nicht als so ganz legitim angesehen hat.

 

Dir sollte aufgefallen sein, daß es sich nach Ansicht des Gerichtes, auch wenn dir das nicht gefällt, um eine vorausgegangene Körperverletzung handelte.

Das ist ja das schlimme das Richter auf solche Mittel zurückgreifen. Kein normaler Mensch würde da mit Körperverletzung durchkommen. Das passt doch nicht.

 

Wenn mich jemand mit Rauch anblasen würde, glaubst Du das ich einen Richter finden könnte der hier den Übeltäter wegen Körperverletzung verdonnert?

 

@Goose,

kannst Du nicht einmal sagen das einer deiner Kollegen Mist gebaut hat.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...