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Auch Polizisten sind nur Menschen


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  • @PerdoK besser als der Duden wäre ein Kommentar zu StGB
  • @Sobbel ich kennen keine Fall wo 185 wegen ACAB auf die Privatklage verwiesen wurde. Von Einstellung über Auflagen, Strafbefehl bis Urteil habe ich kennengelernt, jedoch kein Verweisen auf die Privatklage
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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Nebenbei, ja - unschön.

Wie bereits gesagt: welch Geistes Kind muß man eigentlich sein, um diese widerliche Verniedlichung ständig zu wiederholen?

 

Wie aber manche Nazis auf Demos beleidigt werden und deren Recht aus Art 8 GG mit gewalttätigen Gegenaktionen verletzt wird ist eine Nummer härter, als diese Rufe, die hier gegen die Juden erfolgt sind.

Ja nee, schon klar. Kann man ja aktuell immer wieder lesen, daß die Angst haben und sich in Springerstiefeln und so kaum noch auf die Straße trauen. Ganz arm dran, die Herrschaften. Aber immerhin haben sie in Dir ja einen wunderbaren Beschützer.

 

Auch wenn du es nicht anerkennen magst, war das dennoch eine Kritik an Israel im Bezug auf auf den Gaza-Konflikt.

Was soll man von jemanden erwarten, der sich tatsächlich entblödet, irgendwelche angeblichen Rufe gegen angebliche Nazis mit Volksverhetzung gegen Juden zu vergleichen.

 

Dann dreh doch durch.

Wegen eines dummen Polizisten, der seinen gesamten Berufsstand blamiert? Im Leben nicht.

 

Hast du mal "Der Dativ ist des Genitiv sein Tod" gelesen?

Kriegst Du eigentlich irgendwas auf die Reihe?

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Ach ja, da von dir, 'Blaulicht' ja entweder gar nichts, oder nur heisse Luft kommt, habe ich mal ein wenig nach geforscht und folgendes gefunden:

“Ein legitimer Zweck, zu dessen Wahrung der Gesetzgeber öffentlich wirkende Meinungsäußerungen begrenzen darf, ist der öffentliche Friede [...] in einem Verständnis als Gewährleistung von Friedlichkeit. Ziel ist hier der Schutz vor Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind, das heißt den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren. Die Wahrung des öffentlichen Friedens bezieht sich insoweit auf die Außenwirkungen von Meinungsäußerungen etwa durch Appelle oder Emotionalisierungen, die bei den Angesprochenen Handlungsbereitschaft auslösen oder Hemmschwellen herabsetzen oder Dritte unmittelbar einschüchtern. [...] Der Schutz des öffentlichen Friedens [richtet sich] auf die Aufrechterhaltung des friedlichen Miteinanders. Es geht um einen vorgelagerten Rechtsgüterschutz, der an sich abzeichnende Gefahren anknüpft, die sich in der Wirklichkeit konkretisieren.[....]

Quelle

Extra fuer dich habe ich mal das Wesentliche hervor gehoben, schliesslich sollst du ja nicht intellektuell ueberfordert werden.

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PedroK, on 08 Aug 2014 - 13:01, said:snapback.png

Volksverhetzung heißt so, weil das Volk aufgehetzt wird, nicht jedoch, weil gegen ein Volk gehetzt wird.

 

 

 

  • @PerdoK besser als der Duden wäre ein Kommentar zu StGB

 

 

 

@PedroK

oder ein Blick in den Gesetzestext.

Der Begriff 'Volksverhetzung' steht nur in der Überschrift

Relevant jedoch ist der Tatbestand

 

 

 

(bezgl ACAB und 130 siehe Tröndle Fischer §130 Rdnr 5)

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oder ein Blick in den Gesetzestext.

Relevant jedoch ist der Tatbestand

Eben. Hast du dazu schon mal den Absatz 1, Satz 2 des entsprechenden Paragraphen gelesen und womoeglich auch gar verstanden? Ersteres moechte ich glauben, zweiteres nicht!

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Der Begriff 'Volksverhetzung' steht nur in der Überschrift

Relevant jedoch ist der Tatbestand

Für diese Erkenntnis fehlen uns einfach die juristischen Kenntnisse. Deshalb: Danke, daß Du Dein Wissen mit uns teilst.

 

bezgl ACAB und 130 siehe Tröndle Fischer §130 Rdnr 5

Liebes Blaulicht, die wenigsten von uns dürften auf einer Vorschriftenstelle arbeiten und Zugriff auf solche Werke haben. Also sei so gut und zitiere das, was Du uns sagen willst.

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@Biber, das was ich bereits sagte, dass bbei ACAB Rufe / Shirts der 130er theoretisch auch relevant sein kann. Dort findet sich der Kreis der Personen / Teile der Bevölkerung (Tatbestandsmerkmal des 130er) erläutert.

 

Das waere dann aber sehr theoretisch, um nicht zu sagen, blaulichtmaessig theoretisch. Lies mal bis einschliesslich Anfang des dritten Absatzes, dort heisst es: "Des Weiteren muessen die Angebote geeignet sein, als Anleitung zur Begehung einer rechtswidrigen Tat im Sinne des [....] zu dienen."

Nun fragt sich der angehende oder Moechtegern-Jurist, ob denn solche ACAB Rufe/Shirts als solche Anleitung dienen koennen. Wenn sich derselbe angehende oder Moechtegern-Jurist dieselbe Frage stellt zu den Rufen "Jude, Jude, feiges Schwein.....", dann muesste er diese frage bejahen, oder?

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das was ich bereits sagte, dass bbei ACAB Rufe / Shirts der 130er theoretisch auch relevant sein kann. Dort findet sich der Kreis der Personen / Teile der Bevölkerung (Tatbestandsmerkmal des 130er) erläutert.

Das ist eine Blubberaussage mit dem Erkenntniswert null. Welchen Teil von zitieren hast Du nicht verstanden?

 

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Am meisten Hoffnung allerdings macht mir dieser Satz

:D

 

Da fehlen einem die Worte. Aber solche Menschen gibt es.

Ja. Und was hat das mit dem Thema zu tun? Achso, Du möchtest nur ablenken von den vielen Fragen, die Du nicht beantworten kannst...

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@PedroK

oder ein Blick in den Gesetzestext. Der Begriff 'Volksverhetzung' steht nur in der Überschrift Relevant jedoch ist der Tatbestand

Vielleicht hast Du Dich (für mich) missverständlich ausgedrückt. Was genau meintest Du denn mit:

An dem Tatbestandsmerkmal 'Volk' scheitert die Strafbarkeit nach 130 StGB.

?
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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Das war halt nur 'ne Aufgabe des Oberlehrer 'Blaulicht'...... Haste bravouroes geloest...... Vielleicht aber will uns der Oberlehrer 'Blaulicht' auch nur erklaeren, dass er keine Fragen mehr beantworten will, allerdings muss man sich dann fragen (ihn fragen waere sinnlos, er will ja nicht mehr antworten), was er denn noch in der Diskussion zu suchen hat?

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Vielleicht aber will uns der Oberlehrer 'Blaulicht' auch nur erklaeren, dass er keine Fragen mehr beantworten will ...

Ich glaube nicht. @Blaulicht wollte IMO nur darauf aufmerksam machen, dass bei ihm Können und Wollen in der Regel leider nicht so harmonieren. Ich finde diese Ehrlichkeit und Bescheidenheit sehr lobenswert.

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  • 5 weeks later...

@m3_

 

Dir ist aber schon - trotz der BLÖD und ihrer schlichten Berichterstattung - aufgefallen, daß der Blitzer im Zuge eines Unfalls zerschreddert wurde, ja? Wenn nicht, setzen! Sechs! Nachsitzen!

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Hatten wir das eigentlich schon als Nachbereitung zum Fall Teresa Z.?

 

Teresa Z. bekommt Schmerzensgeld von der Münchner Polizei. Das haben die junge Frau und die Behörde außergerichtlich vereinbart. "Über die Höhe der Summe und weitere Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart", teilte das Münchner Polizeipräsidium mit.

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Das ist nicht die ganze Geschichte. Das Schmerzensgeld zahlt die Behörde, der Cop der zugeschlagen hat wurde verurteilt. Und auch das ist noch nicht die ganze Geschichte, sondern nur die strafrechtliche Betrachtung des Cops. Das Fehlverhalten der Teresa Z. sollte man nicht ausblenden.

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Das Schmerzensgeld zahlt die Behörde, der Cop der zugeschlagen hat wurde verurteilt.

Prima, nicht? Wir alle zahlen für den Schläger - warum eigentlich nicht der allein?

 

Das Fehlverhalten der Teresa Z. sollte man nicht ausblenden.

Sie wurde doch beanzeigt, oder?
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@m3_

 

Dir ist aber schon - trotz der BLÖD und ihrer schlichten Berichterstattung - aufgefallen, daß der Blitzer im Zuge eines Unfalls zerschreddert wurde, ja? Wenn nicht, setzen! Sechs! Nachsitzen!

@bluey: Ich sitze die ganze Zeit, und zwar mit einer Eins! Was willst Du mir sagen? Dass die Frau mit dem silbernen Fahrzeug den Blitzkasten umgemäht hat und die Cops erst auf den Blitzkasten gefahren sind? Egal wie Du nun die Texte von BILD einstufst, kannst Du nur am bloßen Bild den Unfallverlauf nicht deuten? Oder kennst Du Presseberichte, wo die Polizei als unschuldig dargestellt wird?

 

@blaulicht schrieb:

Ganz ehrlich - bei solchen Unfällen ist mir nicht zu lachen / spaßen.

 

@blaulicht: Mir ist auch nicht zum Lachen zumute, wenn der Steuerzahler für diese Unfallkosten aufkommen muß. Aber Du erkennst sicherlich schon ein gewisse Tragik, wenn Cops mit einer Bruchpilotenlizenz ausgerechnet noch ihren Kollegen "Blechpolizist" umnieten.

:nolimit:

  • Like 1
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Hallo, m3,

Unsere Bruchpiloten haben wieder einmal ganze Arbeit geleistet:

 

Mit Blaulicht gerammt - Bulli brettert Blitzer um

....Schuld ist - die Polizei!

 

...und nietete den Starenkasten um.

 

 

Aus: http://www.bild.de/news/leserreporter/1414-tag/tag-blitzer-37571796.bild.html mit Foto "Blitzerkleinholz", 07.09.2014

:nolimit:

komischerweise steht nichts konkretes zum Sachverhalt bzw. zum Unfallverlauf in diesem Zeitungsartikel.

 

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn wäre dieses Bild genauso "interessant", wenn sich z. B. herausstellt, dass dem Streifenwagen auf der Einsatzfahrt die Vorfahrt genommen wurde und die Beamten somit nicht schuld wären?

 

Hast Du demnach konkrete Nachweise für Deine Behauptung, dass "die Bruchpiloten ganze Arbeit geleistet haben"?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, PedroK.,

 

wenn einem Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen wird und wenn es ihm dabei trotz vorausschauender und vorsichtiger Fahrweise nicht möglich ist, den Unfall zu vermeiden und wenn er im Anschluss an diesen Zusammenstoß so abgewiesen wird, dass er gegen einen Blitzer fährt, kann man ihm keine Schuld geben, egal, ob es sich um einen zivilen Fahrer handelt oder um einen Fahrer auf Einsatzfahrt.

 

Ist der Unfall dagegen trotz einer Vorfahrtsverletzung eines anderen vermeidbar, muss man sich eine Mitschuld am Unfall anrechnen lassen.

 

Mir ging es aber nicht darum, dem Kollegen eine Schuld oder Mitschuld an diesem Unfall abzusprechen, sondern um die Tatsache, dass es in dem Zeitungsartikel nicht den geringsten Hinweis darauf gibt, wie sich der Unfall abgespielt hat und dass m3 trotzdem gleich dem Polizeibeamten die Schuld an dem Unfall gibt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Mir ging es aber nicht darum, dem Kollegen eine Schuld oder Mitschuld an diesem Unfall abzusprechen, sondern um die Tatsache, dass es in dem Zeitungsartikel nicht den geringsten Hinweis darauf gibt, wie sich der Unfall abgespielt hat und dass m3 trotzdem gleich dem Polizeibeamten die Schuld an dem Unfall gibt.

Ich weiß. Aber warum machst Du dann den gleichen Quatsch (Vorfahrt genommen -> somit nicht schuld)? Erstens weißt Du es nicht, und zweitens ist der Schluss unzulässig.

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Hallo, PedroK.,

 

sorry, irgendwie verstehe ich Deine Fragestellung nicht.

 

Meine Frage an m3 war lediglich:

.......wäre dieses Bild genauso "interessant", wenn sich z. B. herausstellt, dass dem Streifenwagen auf der Einsatzfahrt die Vorfahrt genommen wurde und die Beamten somit nicht schuld wären?

Bei den meisten Vorfahrtsunfällen gibt es nur einen Verursacher, nämlich den, der dem oder den anderen die Vorfahrt genommen hat, und meine Frage war lediglich, ob das Bild auch dann noch so interessant gewesen wäre, wenn der Streifenwagen nachweislich keine Schuld an dem Unfall hat.

 

Eigenartigerweise schweigen sich sowohl die Zeitung als auch m3 über die Schuldfrage aus und so etwas ist immer etwas verdächtig.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hi Nachteule,

 

... dass dem Streifenwagen auf der Einsatzfahrt die Vorfahrt genommen wurde und die Beamten somit nicht schuld wären?

Ich habe mich nur an dem "somit" gestört, weil es im Grunde genauso spekulativ wie das Gequassel der BLÖD ist.

 

Herzliche Grüße, Pedro.

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An diesem Vorfall ist grundsätzlich nichts ungewöhnliches, mal abgesehen von der Beteiligung der berüchtigten Schwerlastkontrollgruppe Münster, die vor einigen Jahren einen Prozeß in einem ähnlichen Fall (Untersagung der Weiterfahrt, Beanzeigung von Fahrer, Unternehmer und Verlader) mit Pauken und Trompeten verloren hat.. Der bzw. die betroffenen Bürger haben nicht widerspruchslos das getan, was man von ihnen verlangte (wobei ihnen das angeblich nicht gesagt wurde) und die beteiligten Beamten zeigen ihnen jetzt mal so richtig, was sie alles drauf haben.

Neben der standardmäßigen Beanzeigung wg. Widerstand werden dem Unternehmen auch noch Berufsgenossenschaft und Arbeitsschutzbehörde ins Büro gehetzt. Die haben zwar mit dem konkreten Fall nichts zu tun, aber die werden schon irgendwas anderes finden, wenn sie den Laden erstmal auf links drehen. Und selbst wenn sie nichts finden sollten (was nahezu ausgeschlossen ist), die Ansage an alle anderen Unternehmer und Fahrer ist eindeutig: wenn Du Dich wehrst, hast Du verloren.

Sehr interessant finde ich diesen Teil:

Gegen 9 Uhr geht Andre Pruhs in das auf dem Parkplatz eingerichtete Büro der Polizei, weil er die Frachtpapiere holen will. Die Beamten im Büro geben ihm die Papiere. Die braucht er, um die Kunden über eine mögliche Verzögerung zu benachrichtigen. Die Beamten draußen sehen ihn mit den Papieren in der Hand. Sie hören ihn seinem Fahrer zurufen: „Wir fahren jetzt weiter!“ Genau hier eskaliert die Situation. Die Beamten versuchen dem Hörsteler die Papiere aus der Hand zu reißen, der klammert sich daran fest.

Der Spediteur holt sich die Frachtpapiere bei einem Polizisten ab, vor dem Büro versuchen dessen Kollegen, ihm diese Papiere gewaltsam wieder abzunehmen. Ich fürchte, im Detail werden wir dazu nichts erfahren, aber mich würde schon interessieren, wie die Beamten draußen ihr Vorgehen begründen.

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Gegen 9 Uhr geht Andre Pruhs in das auf dem Parkplatz eingerichtete Büro der Polizei, weil er die Frachtpapiere holen will. Die Beamten im Büro geben ihm die Papiere. Die braucht er, um die Kunden über eine mögliche Verzögerung zu benachrichtigen. Die Beamten draußen sehen ihn mit den Papieren in der Hand. Sie hören ihn seinem Fahrer zurufen: „Wir fahren jetzt weiter!“ Genau hier eskaliert die Situation. Die Beamten versuchen dem Hörsteler die Papiere aus der Hand zu reißen, der klammert sich daran fest.

Der Spediteur holt sich die Frachtpapiere bei einem Polizisten ab, vor dem Büro versuchen dessen Kollegen, ihm diese Papiere gewaltsam wieder abzunehmen. Ich fürchte, im Detail werden wir dazu nichts erfahren, aber mich würde schon interessieren, wie die Beamten draußen ihr Vorgehen begründen.

 

Finde den Fehler bzw. Widerspruch, dann hast Du die Lösung. Tipp: ich hab's markiert.
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Finde den Fehler bzw. Widerspruch

Denk' ein wenig nach und Du erkennst: weder noch.

 

Ich helfe mal: wenn ein Fahrer und seine zwei Chefs vor Ort sind und der Chef sagt Wir fahren jetzt weiter - wen könnte er denn dann wohl meinen?

 

Und auch ohne diese möglicherweis etwas schwer nachzuvollziehende Gedankenleistung zu absolvieren: wenn man dem LKW die Weiterfahrt untersagt hat, braucht man den Chef des Unternehmens nicht in seiner Bewegungsfreiheit einschränken.

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Leider hast Du's mit dem Denken nicht so. Aber ich helfe gern weiter.

 

1. Die Frachtpapiere wurden ausgehändigt, um Kunden über eine mögliche Verzögerung zu benachrichtigen. Von "mit den Frachtpapieren wegfahren" war nicht die Rede.

2. "Wir fahren jetzt weiter" ist zweideutig. Fahren sie jetzt mit oder ohne den kontrollierten Lkw weiter? Ohne wäre sicherlich möglich gewesen, allerdings wohl kaum mit den Frachtpapieren.

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Leider hast Du's mit dem Denken nicht so. Aber ich helfe gern weiter.

Ich verneige mich in Erfurt vor Deiner intellektuellen Brillianz, die mir aus praktisch jedem Deiner Beiträge entgegenstrahlt.

 

Die Frachtpapiere wurden ausgehändigt, um Kunden über eine mögliche Verzögerung zu benachrichtigen. Von "mit den Frachtpapieren wegfahren" war nicht die Rede.

Ah. Woher wußten das die Herrschaften, die dem Spediteur körperlich angriffen? Woher weißt Du das? Warum sollte der Spediteur nicht mit den Papieren wegfahren dürfen?

 

"Wir fahren jetzt weiter" ist zweideutig.

Ich verneige mich noch einmal so tief wie irgend möglich, aber wage trotzdem, zu widersprechen. Die Aussage ist eindeutig. Die Frage ist lediglich, wer mit wir gemeint ist. Die ganz offenbar wahrscheinlichste Erklärung hatte ich bereits geliefert, alles andere ist lebensfremd.

 

Fahren sie jetzt mit oder ohne den kontrollierten Lkw weiter? Ohne wäre sicherlich möglich gewesen, allerdings wohl kaum mit den Frachtpapieren.

Nochmal: warum nicht mit den Papieren? Und, davon unabhängig: warum wir der Mann nicht angesprochen?

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Ich verneige mich in Erfurt vor Deiner intellektuellen Brillianz, die mir aus praktisch jedem Deiner Beiträge entgegenstrahlt.

In "Erfurt"? Nunja, wenn Du meinst.

 

Ah. Woher wußten das die Herrschaften, die dem Spediteur körperlich angriffen? Woher weißt Du das? Warum sollte der Spediteur nicht mit den Papieren wegfahren dürfen?

1. wenn ich das wüßte, würde ich es sagen. Es ist ein logischer Rückschluß. Im übrigen: man sollte sich nicht nur auf Pressemitteilungen stützen. Dort steht im Regelfall längst nicht alles.

2. die "Herrschaften", genauer gesagt Polizisten, griffen den Spediteur nicht an, sie griffen nach den Frachtpapieren, die dieser - laut Bericht - nicht hergeben wollte.

3. ich sagte nicht, daß ich es weiß. Mit ein wenig Nachdenken kommt man aber auf diese Möglichkeit. Nunja, ok, Du nicht.

4. weil die Frachtpapiere zum Lkw, der Ladung gehören und man sie für Gewöhnlich für eine Kontrolle des- bzw. derselben braucht.

 

Ich verneige mich noch einmal so tief wie irgend möglich, aber wage trotzdem, zu widersprechen. Die Aussage ist eindeutig. Die Frage ist lediglich, wer mit wir gemeint ist. Die ganz offenbar wahrscheinlichste Erklärung hatte ich bereits geliefert, alles andere ist lebensfremd.

Laß das lieber. Nicht, daß Du noch wegen mir Rückenprobleme bekommst. Aber so steif, wie ich Dich nach der Diskussion "Auge zudrücken" einschätze, wirst Du eh nicht sonderlich weit kommen.

Ich wage, Deinem - argumentationslosen - Widerspruch zu widersprechen. Die Aussage ist nicht eindeutig. Sie besagt lediglich, daß sie fahren wollen. Mehr nicht. Sie läßt, was das Fortbewegungsmittel betrifft, was die Mitnahme der Papiere betrifft, mehrere Möglichkeiten offen.

Jap, für den Laien ist vieles lebensfremd. Wären Polizisten so wie Du, sie würden nicht einen einzigen Fall durchermitteln können.

 

Nochmal: warum nicht mit den Papieren? Und, davon unabhängig: warum wir der Mann nicht angesprochen?

1. gerne nochmal: s.o.

2. wo steht, daß der Mann nicht angesprochen wurde?

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