Jump to content

Auch Polizisten sind nur Menschen


Recommended Posts

Um beim topic zu bleiben steige ich auf deine Einladung der gegenseitigen Beleidigungen nicht ein... einer von uns muss ja erwachsen bleiben..

Was auch immer Du nimmst: es ist zu viel oder zu wenig oder ganz falsch.

 

Das was im D-Verfahren geprüft wird, wird ordentlich gemacht (oder auch nicht).

Wie schön, daß Du nun auch schon so weit bist wie ich in # 6991 bereits war.

 

Bewerten und urteilen kann die Öffentlichkeit das jedoch nicht.

Das ausgerechnet von dem, der das hier verzapft hat.

 

Deswegen ist der Eindruck, dass wohlwollend geprüft wird nicht mit der Wahrheit messbar.

Es gibt in solchen Fällen keine Wahrheit.

 

Dem Eindruck fehlt einfach alles, um tatsächlich etwas bewerten zu können.

Dem Satz fehlt einfach alles, um ihn verständlich zu machen. Insbesondere Inhalt.

 

Darum bleibe ich bei meiner Antwort, dass die Öffentlichkeit keine Ahnung hat und somit bleibt es dabei, dass der Fahrer sich neben der straf- und haftungsrechtlichen Frage noch der dienstrechtlichen stellen muss.

Nunja. Sagen wir mal so: in der Öffentlichkeit hat man wohl den Eindruck, daß diese Prüfung regelmäßig sehr wohlwollend ist.

Link to post
Share on other sites
  • Replies 7.3k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

Posted Images

Ich habe ein paar Jahre lang Diszis bearbeitet... ;)

Bearbeitet habe ich zwar keine, aber ich habe einige sehr nah mitbekommen. Einigen wir uns auf einen Kompromiß: es läuft nicht immer und überall gleich. ;)
Link to post
Share on other sites

die Frage ist doch eindeutig beantwortet: NEIN, es gibt keine konkreten Grenzen, sondern die ergeben sich aus dem Einzelfall nach Auslegung der Gesetze, Verordnungen und der Rechtsprechung.

 

 

danach hat @Blaulicht Beispiele genannt.

@hawethie: Dann ist ja recht. Hätte ja sein können, daß ich etwas verpasst habe. Soll @blaulicht für die Gesetzgebung halt einen Blaulichtfahrten-Bußgeldkatalog einbringen, gestaffelt nach Blaulicht-Dringlichkeit, z. B. bei :70: er Landstraßenkreuzung :nolimit: bei Amoklauf, :130: bei Ostbock-Einbrecherbande auf frischer Tat, :100: bei Sandler-Einzeltäter-Einbrecher auf frischer Tat und :10: bei auf die Straße runtergefallenen Blumentopf.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Ja, geht auch. Wenn man denn Staatsanwalt auf Probe ist. Wäre der etwas älter gewesen (ohne Probezeit), wäre er sehr wahrscheinlich nicht gegangen worden bzw. wäre es erheblich schwerer gewesen..

 

Abgesehen davon begrüße ich die Entscheidung. Denn die dienstlichen/charakterlichen Defizite sind doch recht offensichtlich.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Denn die dienstlichen/charakterlichen Defizite sind doch recht offensichtlich.

 

Wer also mit 140 km/h in der 70iger Zone einen Tot fährt, hat demzufolge keine dienstlichen / charakterlichen Defizite. :schreck:

Link to post
Share on other sites

 

Denn die dienstlichen/charakterlichen Defizite sind doch recht offensichtlich.

 

Wer also mit 140 km/h in der 70iger Zone einen Tot fährt, hat demzufolge keine dienstlichen / charakterlichen Defizite. :schreck:

 

Habe ich was verpasst oder hat keiner bzw. zumindest Bluey nichts derartiges behauptet? Wenn ich nichts verpasst habe: welche charakterlichen Defizite darf man jemandem zurechnen, der so tut, als habe das jemand behauptet?

 

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Wer also mit 140 km/h in der 70iger Zone einen Tot fährt, hat demzufolge keine dienstlichen / charakterlichen Defizite. :schreck:

Nein. Allein die Tatsache, daß er entsprechend schnell fuhr und dabei jemand zu Tode kam, was sicher sehr oder gar mehr als bedauerlich ist, zeigt weder dienstliche noch charakterliche Schwächen.
Link to post
Share on other sites

 

Wer also mit 140 km/h in der 70iger Zone einen Tot fährt, hat demzufolge keine dienstlichen / charakterlichen Defizite. :schreck:

Nein. Allein die Tatsache, daß er entsprechend schnell fuhr und dabei jemand zu Tode kam, was sicher sehr oder gar mehr als bedauerlich ist, zeigt weder dienstliche noch charakterliche Schwächen.

 

Richtig.

Mir war das zu doof auf Fauns Provokation zu antworten!

 

Deinem Beitrag möchte ich jedoch hinzufügen, dass alle Umstände bei einem solchen schrecklichen Unfall untersucht werden.

140 in 70er Zone klingt heftig, anderseits kann es Gründe geben, die das erklären, den stehen jedoch die besondere Verantwortung als Einsatzfahrerer entgegen.

Schuld hat er. Mit welchem Grad kann man jedoch aus den Fakten nicht ablesen.

 

Verdoppeln ist zu viel auf einer Einsatzfahrt

Es geht schließlich darum anzukommen

Trödeln könnte jedoch das Ziel gefährden

 

Rote Ampel

Ich beobachte immer noch weil zu oft Einsatzfahrzeuge, die zu schnell in eine solche Kreuzung einfahren

Die Rechtsprechung ist da eindeutig. Ich verstehe diese Fahrer nicht.

 

(Biber für solche ständige Rechtsprechung kannst du selber gucken)

Link to post
Share on other sites

Verdoppeln ist zu viel auf einer Einsatzfahrt

Kann man so pauschal gar nicht sagen. Ich hatte bis jetzt mehr als genug Einsatzfahrten, wo ich deutlich mehr als das Doppelte gefahren bin.

Und dabei habe ich das

Es geht schließlich darum anzukommen

auch ohne Probleme und Schaden erreicht.

 

Rote Ampel

Ich beobachte immer noch weil zu oft Einsatzfahrzeuge, die zu schnell in eine solche Kreuzung einfahren

Wie willst Du das beobachten? Per Augenmaß? Oder woran willst Du festmachen, daß sie zu schnell waren?

 

Was von außen zu schnell ausschaut, muß tatsächlich nicht unbedingt zu schnell sein (subjektive Wahrnehmung).

Link to post
Share on other sites

https://www.fnp.de/frankfurt/horror-unfall-kostete-kind-leben-fahrer-hatte-aufputschmittel-blut-11794379.html

 

Seinerzeit war ich selbst vor Ort, um die Blechknäuel auseinander zu ziehen. Der hier ist nur ca. zwischen 75 und 85 gefahren, ein Junge kam zu Tode, dafür gab es 2 Jahre 7 Monate Knast, und 2 Jahre keinen Füherschein. Seltsam, wenn dann Polizeibeamte, bei gleicher Konstellation mit Glacehandschuhen angefasst werden.

 

Mittlerweile ist das ganze vor dem LG gelandet, der Staatsanwaltschaft war das Urteil zu wenig, dem Unfallfahrer zu viel. Mal sehen, was dabei rauskommt.

Link to post
Share on other sites

Bluey,

die ständige Rechtsprechung spricht von hereintasten. Da kann man von außen sehr gut sehen, ob das gemacht wurde oder nicht.

 

 

Vielleicht liefert irgendjemand eine Übersicht von Unfällen von Einsatzfahrten. Da dürften Kreuzungsunfälle (unverständlicherweise) immer noch ganz vorne liegen.

Link to post
Share on other sites

Vielleicht liefert irgendjemand eine Übersicht von Unfällen von Einsatzfahrten. Da dürften Kreuzungsunfälle (unverständlicherweise) immer noch ganz vorne liegen.

Die wird aus verständlichen Gründen nicht veröffentlich. Wer hat schon Interesse daran, welchen Blutzoll (Tote, Schwer- und Leichtverletzte) Blaulicht-Fahrten kosten? Welchen Schaden die Bruchpiloten bei der Polizei generell abliefern bzw. deren Unfallstatistik wurde mal im NRW-Polizeispiegel veröffentlich. Hatte ich vor langer Zeit hier ins Forum gestellt.

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

....

1. wenn Gutachter etwas "schätzen", liegt die Tatsache idR deutlich darüber, da nicht unerhebliche Toleranzen in Abzug kommen. Man darf also getrost von deutlich mehr als "75 bis 85 km/h" ausgehen.

2. Polizisten fahren im Regelfall nicht unter Einfluß von Aufputschmitteln und dürften daher auch bessere Reaktionen zeigen als in diesem Fall.

3. nicht alles, was gleich ausschaut, ist auch gleich! Du machst es Dir mal wieder sehr sehr einfach.

Link to post
Share on other sites

Bluey,

die ständige Rechtsprechung spricht von hereintasten. Da kann man von außen sehr gut sehen, ob das gemacht wurde oder nicht.

Ist mir bekannt. Und was besagt die ständige Rechtsprechung darüber, was das konkret in (Geschwindigkeits)Zahlen bedeutet?

 

Vielleicht liefert irgendjemand eine Übersicht von Unfällen von Einsatzfahrten. Da dürften Kreuzungsunfälle (unverständlicherweise) immer noch ganz vorne liegen.

Sehr oft wird dem Einsatzfahrzeug in die Seite geballert. Da will der Unfallgegner das Horn nicht gehört, das Blaulicht nicht gesehen haben und vieles mehr. Manchmal ist es auch so, daß der Unfallgegner bei Rot in die Kreuzung gefahren ist.
Link to post
Share on other sites

Ich hatte bis jetzt mehr als genug Einsatzfahrten, wo ich deutlich mehr als das Doppelte gefahren bin.

....

auch ohne Probleme und Schaden erreicht.

@bluey: Genau so etwas höre ich sehr gerne :D . Mir gefällt es außerordentlich, wie Ihr Euch verhaspelt :lol: .

 

@blaulicht schrieb:

Deinem Beitrag möchte ich jedoch hinzufügen, dass alle Umstände bei einem solchen schrecklichen Unfall untersucht werden.

140 in 70er Zone klingt heftig, anderseits kann es Gründe geben, die das erklären, den stehen jedoch die besondere Verantwortung als Einsatzfahrerer entgegen.

Schuld hat er.

@blaulicht: Schuld haben die Schilderaufsteller mit :70: bei einer Landstraßenkreuzung -_- . Auf Landstraßen gilt :100:-_- .

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

 

Bluey,

die ständige Rechtsprechung spricht von hereintasten. Da kann man von außen sehr gut sehen, ob das gemacht wurde oder nicht.

Ist mir bekannt. Und was besagt die ständige Rechtsprechung darüber, was das konkret in (Geschwindigkeits)Zahlen bedeutet?

 

Vielleicht liefert irgendjemand eine Übersicht von Unfällen von Einsatzfahrten. Da dürften Kreuzungsunfälle (unverständlicherweise) immer noch ganz vorne liegen.

Sehr oft wird dem Einsatzfahrzeug in die Seite geballert. Da will der Unfallgegner das Horn nicht gehört, das Blaulicht nicht gesehen haben und vieles mehr. Manchmal ist es auch so, daß der Unfallgegner bei Rot in die Kreuzung gefahren ist.

 

Das beobachte ich oft: Die Kraftfahrer haben die Musikanlage im Fahrzeug auf Anschlag und hören eigentlich nichts anderes mehr. Ist der Unfall passiert - habe ich selber schon gesehen - wir die Anlage im Auto ausgedreht und die Polizei schreibt: Nichtbeachten der Vorfahrt.

In Wahrheit ist es grob fahrlässig, mit derart aufgedrehter Anlage zu fahren.

In der Angelegenheit habe ich vor Jahren alle Bundestagsfraktionen angeschrieben und darum gebeten, ob es nicht eine gesetzliche Möglichkeit gäbe, die Leistung der Musikanlagen in Kfz entsprechend zu regeln. . Keine hat geantwortet.

Link to post
Share on other sites

Hereintasten bedeutet, das angehalten werden kann.

Ich sag mal, analog Rechts vor Links / Spielstraße- in Km/h : unter 7, im Bereich der Sichtlinie.

Damit verringert sich auch, dass jemand in die Seite knallt.

 

Viel zu oft sehe ich jedoch, dass Einsatzfahrzeuge zu schnell in einer rot gesperrt der Kreuzung fahren. Und das erklärt auch, warum es da zu Unfällen kommt.

 

 

Für die doppelte Geschwindigkeit.

Falls es damit zu einem Unfall kommt, braucht man eine sehr gute Erklärung

Link to post
Share on other sites

 

....

2. Polizisten fahren im Regelfall nicht unter Einfluß von Aufputschmitteln und dürften daher auch bessere Reaktionen zeigen als in diesem Fall.

 

 

 

 

Das weist Du woher ? Es ergibt sich nicht aus den bekannten Informationen, ob bei dem Beamten überhaupt ein Drogen- Alkoholtest gemacht worden ist. Vieleicht haben die Kollegen gar keinen gemacht, und nach 24 Std. hat sich das dann sowieso erledigt, bzw. es hat überhaupt keiner dran gedacht. Komisch.

 

Ich kenne es nur so, dass bei einem solchen Ereignis, dem betreffenden Fahrer, in der Rechtsmedizin unmittelbar nach dem Unfall, eine Blutprobe entnommen wird, die dann, auf alles mögliche untersucht wird.

 

Ein Schelm, der böses dabei denkt. Wie war das noch mit den Krähen.........?

Link to post
Share on other sites

Natürlich nicht :kopfschuettel:, aber es gibt mittlerweile sogar welche, die aus den Munitionsbeständen des SEK in Brandenburg ???? Patronen klauen, und weiter verscherbeln. Mehrere Haftbefehle sind schon vollstreckt worden, diverse Durchsuchungen sind erfolgt. So abwegig ist es also nicht, dass es auch Polizeibeamte gibt, die BTM konsumieren, oder durch übermäßigen Alkoholgenuss negativ auffallen.

Link to post
Share on other sites

Es wird, zumindest in Berlin, angenommen das 5% der Polizisten Alkoholiker sind. Tötliche Unfälle mit alkoholisierrten Polizisten gibt es leider auch, z.B. im Februar in Berlin.

Ich behaupte mal das niemend garantieren kann, das alle immer zu 100% nüchtern zum Dienst antreten.

Link to post
Share on other sites

Natürlich gibt es Polizisten, die unten Drogeneinfluss stehen.

 

So wie es auch Ärzte, Piloten, Busfahrer, Lehrer und Türsteher gibt, die unter Drogeneinfluss arbeiten.

 

 

Im Parlament scheint es momentan nur Drogen zu geben, die über ihr Mindesthaltbarkeitsdatum gekommen sind.

 

 

Einige Polizisten begehen auch Straftaten ( Aktuell SEK Munitionsklau).

 

 

Und jetzt?

Daraus schließen, dass weitere Polizisten nach dem Unfall eine Straftat begehen um den Fahrer zu decken?

(Hat es schon gegeben)

Trotzdem: welchen Anhaltspunkt gibt es hier jetzt pauschal Straftaten an verschiedenen Polizisten zu unterstellen?

 

Das ist doch jetzt lediglich böswillige Provokation

Link to post
Share on other sites

Tötliche Unfälle mit alkoholisierrten Polizisten gibt es leider auch, z.B. im Februar in Berlin.

Ja, trauriger Fall mit Fabienne. Es gilt aber die Unschuldsvermutung und es war tatsächlich nur ein Nachtrunk :whistling: . Gut, in anderen Regionen nehmen bei Cop-Unfällen immer andere Polizeidienststellen den Unfall auf, um Mauscheleien zu verhindern.

Wie auch immer, letzter Stand ist meines Wissens, es gibt keine Anklage, der Polizist "darf" nicht zum Dienst erscheinen und die Polizeispitze hat empfohlen, die Cops mögen bei eigenen Unfällen freiwillig eine Blutprobe abgeben :whistle: .

Aktuell gibt es ja gerade in Berlin in einem anderen Blaulicht-Tote-Fall eine Verhandlung mit Unfallursache "ungepasste Geschwindigkeit" im Kreuzungsbereich. Klar, Berlin ist mit so einer "Stadtflächengröße" für eine Häufung von Blaulicht-Unfällen prädestiniert.

 

Bundesweit gibt es aber keine belastbare Statistik, wieviel Tote, Schwer- und Leichtverletzte auf das Konto von Blaulichtfahrten gehen: https://www.berliner-zeitung.de/panorama/lueckenhafte-statistiken-polizei-und-feuerwehr-deutlich-haeufiger-in-unfaelle-verwickelt-32684512

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Ich möchte mal wissen wie der Aufschrei ist, wenn allgemein empfohlen wird, dass bei einem Unfall die Autofahrer freiwillig Pusten

(Ich nehm mal gar nicht erst die Blutprobe)

 

Wird das jedoch Polizisten empfohlen, ist das viel zu wenig, Mauscheln und Corpsgeist.

 

 

Verlogene Doppelmoral nenn ich das!

Link to post
Share on other sites

 

...

Du laberst mal wieder dummes Zeug.

 

@bluey: Einzeilig = Kompliment! :P

 

In den traurigen Fällen sind doch mehrere Themen verschachtelt, wie auch exemplarisch das Delling-Videokradler-Syndrom :lol::P .

 

Ein weiteres Thema ist auch die Gratwanderung zwischen Knastfahrer (1) und schnellste Zielrerreichung, sprich was wird den frischen Cops bezüglich Geschwindigkeitswahl bei Blaulichtfahrten gelehrt, wie werden sie eingewiesen (Ordner mit Gerichtsurteile im Handschuhfach :whistling: ) und wie dürfen sie Erfahrung sammeln? Bei der Gelegenheit kannst Du gleichzeitig endlich mal über die Ausbildungsinhalte "Anhaltecop "referieren, danke!

:nolimit:

(1) Terminologie von Winfried Hermann, Verkehrsminister BaWÜ

Link to post
Share on other sites

Das weist Du woher ? Es ergibt sich nicht aus den bekannten Informationen, ob bei dem Beamten überhaupt ein Drogen- Alkoholtest gemacht worden ist. Vieleicht haben die Kollegen gar keinen gemacht, und nach 24 Std. hat sich das dann sowieso erledigt, bzw. es hat überhaupt keiner dran gedacht. Komisch.

Ach @faun, geht die alte Leier jetzt wieder los?! Wenn ein Unfall geschieht, auch im Falle einer Beteiligung eines Polizeifahrzeuges, werden die Fahrer zur Sache angehört. Ja, auch der betroffene Kollege. Dabei würde eine Alkoholfahne auffallen. Ohne dem wird im Normalfall niemandem, auch nicht dem Ottonormal-VT, ein Alco-Test angeboten.

Hinweise auf Drogen ergeben sich ebenfalls anhand diverser Merkmale, die man sehen kann (sofern man davon Ahnung hat). Dann, und nur dann, wird ein Drogentest angeboten.

Wenn also weder das eine noch das andere durchgeführt wurde, so kann man durchaus davon ausgehen, daß weder auf Alkohol- noch auf Drogenkonsum irgendwelche Hinweise vorhanden waren.

 

Ich kenne es nur so, dass bei einem solchen Ereignis, dem betreffenden Fahrer, in der Rechtsmedizin unmittelbar nach dem Unfall, eine Blutprobe entnommen wird, die dann, auf alles mögliche untersucht wird.

Das ist völliger Qutasch! Woher Du das auch immer "kennen" wollen möchtest.

 

Ein Schelm, der böses dabei denkt. Wie war das noch mit den Krähen.........?

Ja... bla bla bla!

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

@bluey: Einzeilig = Kompliment!

Wenn Du das so auslegen möchtest, bitte. Sei Dir gegönnt und zeigt letztlich doch nur wieder das kleine Licht hinter dem ganzen Unsinn, der aus Deiner Tastatur kommt.

 

In den traurigen Fällen sind doch mehrere Themen verschachtelt, wie auch exemplarisch das Delling-Videokradler-Syndrom :lol::P .

Bei Dir ist auch so einiges verschachtelt :lol: . Und unter was für einem Syndrom Du leidest, möchte ich erst gar nicht wissen.

 

Ein weiteres Thema ist auch die Gratwanderung zwischen Knastfahrer (1) und schnellste Zielrerreichung, sprich was wird den frischen Cops bezüglich Geschwindigkeitswahl bei Blaulichtfahrten gelehrt, wie werden sie eingewiesen (Ordner mit Gerichtsurteile im Handschuhfach :whistling: ) und wie dürfen sie Erfahrung sammeln? Bei der Gelegenheit kannst Du gleichzeitig endlich mal über die Ausbildungsinhalte "Anhaltecop "referieren, danke!

Du laberst mal wieder dummes Zeug.

Link to post
Share on other sites
Ohne dem wird im Normalfall niemandem, auch nicht dem Ottonormal-VT, ein Alco-Test angeboten.

 

 

Ist bei uns etwas anders. :whistling:

Bei Unfall mit Verletzten wird immer ein Alcotest durchgeführt, bei Bagatellunfall, sofern Executive zugezogen (Blaulichtsteuer entrichtet) ist ein solcher Test wahrscheinlich.

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

Ohne dem wird im Normalfall niemandem, auch nicht dem Ottonormal-VT, ein Alco-Test angeboten.

 

 

Ist bei uns etwas anders. :whistling:

Bei Unfall mit Verletzten wird immer ein Alcotest durchgeführt,

Eher nicht - ist nämlich freiwillig - in jedem Bundesland.

Ist also auch bei euch so.

Es kann allerhöchstens nachgefragt werden ob jemand den Test machen möchte, das wars dann aber auch schon.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Die guten Lehrer lehren einen:

Fahr langsam, wir haben es eilig.

 

 

Du laberst mal wieder dummes Zeug.

 

Naja @bluey :yawn: , selbst @blaulicht ist besser :P und schafft es immerhin einen Ausbilderspruch zu posten. Da von ihm, von Dir und @sobbel nichts weiteres zur Bruchpiloten-Ausbildungsmisere bei der Polizei zu erwarten ist, muß ich wieder aushelfen. Zum Glück gibt es in NRW einen Cop, der freimütig darüber berichtet hat :cool: :

...

unwahrscheinlich hohe kognitive Herausforderungen.“
...

Während des für den gehobenen Dienst obligatorischen Studiums am Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten (LAFP) sieht der Lehrplan insgesamt 60 Stunden Fahrsicherheitstraining vor.

...

.“ Dazu kommt die psychologische Komponente: Sich von dem Gedanken daran zu lösen, was einen am Ort des Geschehens erwartet und sich stattdessen einzig auf den Verkehr zu konzentrieren, erfordert Selbstkontrolle und Willenskraft.

...

Die Aufregung im Ernstfall, das Adrenalin, dass durch den Körper schießt, das ist auch nach 26 Dienstjahren geblieben. „Aber wir sind schließlich geschult, damit umzugehen.“
...

Aus "Alarmfahrten: Der Ernstfall vor dem Ernstfall - Sonder- und Wegerechte sind kein Freifahrtschein", www.waz.de; 27.10.2016; http://https://www.waz.de/staedte/muelheim/alarmfahrten-der-ernstfall-vor-dem-ernstfallsonder-und-wegerechte-sind-kein-freifahrtschein-id12309959.html

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

 

Ohne dem wird im Normalfall niemandem, auch nicht dem Ottonormal-VT, ein Alco-Test angeboten.

 

 

Ist bei uns etwas anders. :whistling:

Bei Unfall mit Verletzten wird immer ein Alcotest durchgeführt,

Eher nicht - ist nämlich freiwillig - in jedem Bundesland.

Ist also auch bei euch so.

Es kann allerhöchstens nachgefragt werden ob jemand den Test machen möchte, das wars dann aber auch schon.

 

 

Gruß

 

Mit deiner Aussage bis du absolut auf dem Holzweg, stimmt also definitiv nicht.

Bei einer Verweigerung des Alcotests wird automatisch eine Alkoholisierung von 1,6 Promille angenommen und dementsprechend von der Behörde agiert.

 

https://www.expat-news.com/25209/recht-steuern-im-ausland/oesterreich-falsches-verhalten-beim-test-mit-dem-alkomaten-fuehrt-zu-hohen-strafen/

 

Also bitte in Zukunft vorher informieren bevor du Mitglieder von hier (sind womöglich bei Ihrem Ö - Urlaub davon betroffen) mit solchen Falschaussagen verunsicherst.

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Du solltest nicht so blöd rumnölen und in Zukunft dazu schreiben das du aus Österreich bist oder über Österreich schreibst.

 

 

 

verständnislose Grüße

 

An Deiner Stelle würde ich nicht so extrem den obergscheiten Piefke heraushängen lassen (eventuell vorher etwas nachdenken, kann nie schaden :licht: ) wenn ich solch einen Kommentar von mir gebe.

In meiner bald 15 jährigen Mitgliedschaft hier ist wohl jeden bewussst das ich aus A komme.

 

Mit Pickelhaubenbewährten Grüßen an den Oberpiefke zurück. :doofwinkt:

 

gery41

Link to post
Share on other sites

Gerry, selbst wenn der eine oder andere es weiß, hat Sobbel nicht unrecht.

 

Das Forum ist ein .de Forum, spricht man hier von Bundesländern und Polizei, suggeriert es, dass es um DEU geht. Da wäre es schon sinniger zu erwähnen, dass sich angesprochenes auf AUT bezieht.

Link to post
Share on other sites

Gerry, selbst wenn der eine oder andere es weiß, hat Sobbel nicht unrecht.

 

Das Forum ist ein .de Forum, spricht man hier von Bundesländern und Polizei, suggeriert es, dass es um DEU geht. Da wäre es schon sinniger zu erwähnen, dass sich angesprochenes auf AUT bezieht.

I

Dein Einwand in allen Ehren!

 

Ich habe doch extra

Ist bei uns etwas anders

 

geschrieben.

 

Es kann doch kein normaler Mensch so weltfremd sein das er bei solch einer Formulierung nicht ins Nachdenken gerät.

Wenn er dann noch zu persönlichen Beleidigungen (blöd rumnölen) anstatt seinen Fehler einzugestehen übergeht, na dann braucht man nicht lange zu rätseln mit welchem Charaktermenschen man es zu tun hat

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

...

Ich habe doch extra

 

Ist bei uns etwas anders

 

geschrieben.

 

Es kann doch kein normaler Mensch so weltfremd sein das er bei solch einer Formulierung nicht ins Nachdenken gerät.

@geryi41, es gibt so weltfremde "Beamte".

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

 

Wenn er dann noch zu persönlichen Beleidigungen (blöd rumnölen) ... übergeht,

Eine persönliche Beleidigung wäre, wenn ich geschrieben hätte: Du bist blöd

 

 

anstatt seinen Fehler einzugestehen

Du kannst ja sogar Comedy

 

 

 

Ich habe doch extra

Ist bei uns etwas anders

 

geschrieben.

Wenn du dich auch noch extra, also absichtlich, so unpräzise ausdrückst, provozierst du solche Missverständnisse.

 

Bei uns ...in Bayern

Bei uns ... im Saarland

Bei uns... in NRW

 

Was also sagt die extra benutzte Formulierung "Bei uns" aus - GARNIX

Ist viel zu unbestimmt.

 

 

In meiner bald 15 jährigen Mitgliedschaft hier ist wohl jeden bewussst das ich aus A komme.

Ich bin fast 10 Jahre dabei und ich hab die Herkunft der einzelnen Mitglieder immer noch nicht auswendig gelernt und der Hellseherei bin ich auch immer noch nicht mächtig.

Der Ein oder Andere wird das als extrem frevelhaft empfinden, geht mir aber am Hintern vorbei.

 

 

(eventuell vorher etwas nachdenken, kann nie schaden :licht: )

 

Warum sollte ich mit deinem Beitrag mehr Zeit verschwenden als nötig und auch noch darüber nachdenken was du gemeint haben könntest, weil du nicht in der Lage warst vernünftig zu formulieren.

So wichtig bist du mir nicht

Die Idee mit dem Nachdenken ist dennoch richtig - aber vor dem Posten von Beiträgen.

 

 

In meiner bald 15 jährigen Mitgliedschaft hier ist wohl jeden bewussst das ich aus A komme.

Der Satz geht richtig so:

"In meiner bald 15 jährigen Mitgliedschaft hier, ist wohl jedem bewusst, dass ich aus A komme.

Zumindest hier bei uns (uups - da ist der Obergscheite ja wieder)

 

 

An Deiner Stelle würde ich nicht so extrem den obergscheiten Piefke heraushängen lassen

Ich bin auch ziemlich stolz auf mich, auf die Benutzung von "Schluchtenscheisser" verzichtet zu haben, um nicht beleidigend zu werden.

Jetzt weiß ich aber, welcher Charaktermenschen du bist.

 

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
Jetzt weiß ich aber, welcher Charaktermenschen du bist.

 

 

Zumindest hier bei uns würde das so heissen:

"Jetzt weiss ich aber welcher Charaktermensch Du bist". :geil::D

War nur der Ordnung halber, ist mir normalerweise zu müssig mich mit solchem Pippifax abzugeben.

 

Wer Rechtschreibfehler findet darf Sie gerne behalten. :nunja:

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...