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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Nein.

 

Der Polizist hatte eben keinen Verdacht, er hat es sich gedacht.

 

Dieser kleine und feine Unterschied ist eben das Problem.

 

 

 

Nun passiert in AUT das, dass ohne Verdacht einer Trunkenheitsfahrt das Ablehnen des Pustens trotzdem strafbar ist. Und das ist eben nicht rechtsstaatlich!

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

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Ähm..... doch, er hatte quasi den Verdacht, da das Ehepaar geäußert hat, zuvor nach Hause gekommen zu sein. Zudem waren beide offenkundig alkoholisiert. Da liegt der Verdacht nahe, in alkoholisiertem Zustand gefahren zu sein. Daran ändert auch die Aussage des Ehepaares nichts, sie seien gefahren worden. Ich stimme @nachteule aber völlig zu, daß hier bei uns sicherlich überprüft worden wäre, ob z.B. das Auto des Ehepaares bewegt wurde. Mit Handauflegen auf die Motorhaube.... naja, da gibt's bessere Möglichkeiten, denke ich. Aber es wäre etwas geschehen. Und wenn sich der Verdacht nicht hätte erhärten lassen, wäre den beiden hier bei uns wahrscheinlich kein Alkotest angeboten worden. Selbst wenn: zur Blutprobe wären sie bei dieser dünnen Beweislage wohl nicht mitgenommen worden. Und eine Strafe für die Verweigerung des Alco-Tests hätte es hier auch nicht gegeben.

 

Merkwürdig, ja geradezu lächerlich ist aus meiner Sicht, daß in Österreich offenbar bei selbst so einer dünnen Verdachtslage ein Alco-Test eingefordert werden darf und eine Weigerung dennoch strafbar ist. Es wird also nur Belastendes gesammelt, Entlastendes hingegen nicht. Und das ist ein Witz!

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Warum sollte es jemanden wundern wenn man in diesem Zusammenhang etwas "angefressen" ist über unsere Ordnungshüter?

Muss der fairnesshalber aber sagen das es sich dabei wirklich nur um äusserst seltene Einzelfälle handelt, gibt wie in jeder Berufsgruppe ein paar Trotteln. :blush:

Ist halt leider so das diese eine ganze Gruppe in Verruf bringen.

 

Gruss gery41

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Bluey,

 

Du sagst quasi selber, dass kein Verdacht (zumindest im Sinne der StPO) vorläge, weil die Ablehung weiterer Maßnahmen als Folge von dir aufgeführt wurde.

 

Schauen wir uns doch die Definition von Verdacht an:

Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn tatsächliche Anhaltspunkte (Indizien) für eine Straftat vorliegen. Nach kriminalistischer Erfahrung muss es also möglich erscheinen, dass eine verfolgbare Tat vorliegt. Eine bloße Vermutung reicht indes nicht.

 

 

Das man sich denkt / vermutet, er könne gefahren sein rechtfertigt zumindest den Griff auf die Motorhaube oder den Anruf beim angeblichen Fahrer.

Die warme Motorhaube wären dann tatsächliche Anhaltspunkte, die Aussage er sei gerade nach Hause gekommen nicht.

 

Wunderlich, dass in AUT zwar beiden das Pusten befohlen wurde, bei der Ehefrau folgrnlos blieb, während der Ehemann vor Gericht gezogen wurde.

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Finde ich auch falsch.

Da sie ebenfalls nicht pusten wollte hätte sie eigentlich ebenfalls bestraft werden müssen.

Ist immerhin zwingend im Gesetz.

 

@bluey:

Ich würde das nicht als "nur" belastendes Sammeln sehen.

 

Ich sehe darin einfach nur ein grundsätzliches Sammeln von Beweismitteln.

Bei Gefahr in Verzug.

 

Die Aussage des befreundeten Paares kann dann immer noch

ein Richter oder Staatsanwalt würdigen.

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Finde ich auch falsch.

Da sie ebenfalls nicht pusten wollte hätte sie eigentlich ebenfalls bestraft werden müssen.

Ist immerhin zwingend im Gesetz.

 

.

Falsches Gesetz!

 

Es darf nicht sein, das ohne Verdacht, willkürlich, jemand pusten muss(!).

Wäre die Motorhaube warm, wäre das etwas anderes; wobei dann imnernoch der Navhweis fehlt wer tatsächlich gefahren ist.

 

Ich denke, dass das Österreich-Gesetz falsch formuliert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber jedem die Pflicht auferlegen wollte zu pusten, wenn ein Polizist das willkürlich fordert, sondern dann wenn der begründete Verdacht gegeben ist, dass unter Alkohol ein (Kraft)Fahrzeug gefahren wurde

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Du verzettelst dich.

Schau dir den Wortlaut des Gesetzes an.

 

Es braucht den Verdacht.

 

Und kannst du dem österreichschen Kollegen nicht glauben, daß er den Verdacht hatte?

Den Kollegen hört man leider nicht im Video...

Ich will ja nicht sagen, daß der Herr doch gefahren ist und die Zeugenaussage des

befreundeten Paares eine Gefälligkeitsaussage ist... Aber theoretisch besteht die

Möglichkeit.

 

 

 

Und nehmen wir mal an in Deutschland besteht der Verdacht (das nimmst du jetzt mal so hin),

daß du mit deinem Fahrzeug betrunken heimgefahren bist und die Polizei steht vor deiner Haustür.

Wenn du aufmachst - was wird passieren? :D

 

Sag nicht, daß sowas nicht vorkommt...

 

 

 

 

"Handauflegen":

Wie lange soll die Fahrt her sein dürfen?

Was für eine Strecke?

Länge?

Höhenunterschiede?

Stadt/Land?

Geschwindigkeit?

Eher sanft oder hart gebremst?

Außentemperatur?

Wo steht das Fahrzeug?

Luftdruck?

Luftfeuchtigkeit?

Antriebsart?

Liegt Schnee?

hat es geregnet?

...

 

Hast du da wissenschaftliche Fakten?

 

 

Kannst auch mal Selbstversuche starten.

 

Fahr 1 km und am nächsten Tag 1 km mehr und leg die Hand auf.

Wenn du etwas fühlst teil uns die Anzahl der Kilometer mit.

Aber auch noch warten bis du nichts mehr fühlst.

Und diese Zeit stoppen und uns auch mitteilen.

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  • 2 weeks later...

Ein Fall aus NRW :whistling: :

....hat die Polizei Essen am Montag Ermittlungspannen eingeräumt.
Drei Beamte wurden suspendiert, zwei weitere versetzt. Polizeipräsident Frank Richter: „Uns ist wichtig, mit den Fehlern offen umzugehen und daraus zu lernen, damit es beim nächsten Mal besser läuft.“

Aus "POLNISCHER TODESPFLEGER - Ermittler nach Panne suspendiert", www.bild.de, 19.03.18; https://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/mord/pannen-bei-todespfleger-ermittlungen-55149360.bild.html

:nolimit:

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  • 1 year later...

Hm. Ich kann den Artikel problemlos aufrufen, m3_ anscheinend auch. Aber egal: hier, hier und hier wird der Sachverhalt ebenfalls beschrieben.

 

Und aus Lügde gibt es weitere Pannen zu vermelden. Mal schauen, wie lange der Innenminister noch im Amt bleibt.

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Zunächst einmal danke für die Links. Ich konnte den ersten tatsächlich nicht in Gänze öffnen, ohne dafür zu zahlen. Ob @m3_ es tatsächlich konnte, .... naja.....

 

 

Ja.... im Moment stürzen sich alle auf die Polizei wie die Geier auf die Beute. Das ist (leider) normal. Ich schaue lieber, was am Ende dabei rumkommt. Dann ist es immer noch früh genug, um schmutzige Wäsche zu waschen.

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  • 1 month later...

...mindestens 140 km/h in die Kreuzung Rothenburger/Ansbacher Straße eingefahren zu sein; erlaubt sind in dem Abschnitt grundsätzlich 70 km/h.

...

Der Polizist wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird....Zudem muss der Polizist 5000 Euro an die Schwester des getöteten Mopedfahrers zahlen.

...

Aus "Nach tödlicher Kollision mit Mopedfahrer - Polizist verurteilt", www.nordbayern.de, 16.05.19; https://www.nordbayern.de/region/fuerth/nach-todlicher-kollision-mit-mopedfahrer-polizist-verurteilt-1.8909137?searched=true

 

Die echte Unfallursache ist "übersah". Gemäß oberflächlichen, reformbedürftigen Antik-Unfallursachenkatalog ergibt sich @sobbel zuliebe die Hauptunfallursache Nr. 13 "Nicht angepasste Geschwindigkeit". Nr. 12 passt bei Blaulicht-Schnellfahrten nicht, da es keine zulässige Höchstgeschwindigkeit gibt. Der Polizist hat "Schweinedusel" auf der hohen Seefahrt bei Gericht gehabt, da dieses StGB §315d (1) 3 und (5) "übersah".

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Die echte Unfallursache ist "übersah".

Da muß man ja froh sein, dass das keine Hausfrau war.

Sonst hättest du einen "Hausfrau übersah" Unfall.

 

Wäre das Opfer eine Hausfrau gewesen, wäre deine geschwurbelte Ursache dann "übersah Hausfrau" ?

 

 

Gemäß oberflächlichen, reformbedürftigen Antik-Unfallursachenkatalog ergibt sich @sobbel zuliebe

Mir zuliebe ergibt sich da gar nix.

Ich arbeite mit den Unfallursachen die da sind - und deine sind nicht nur nicht da, die sind überdies völliger Unsinn.

Ist dir das in Goslar noch nicht deutlich genug gesagt worden? Oder waren deine Ursachen da noch kein Thema?

Oder sind deine Ursachen Teil deiner unendlichen Doktorarbeit?

 

 

Gruß

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  • 2 weeks later...

M3

 

Es gibt aber Grenzen von den Befreiung der StVO. Das gilt auch für Geschwindigkeit.

@blaulicht: Seit wann gibt es "Geschwindigkeitsgrenzen" bei höchster Eile? Kannst Du die beziffern? Der Cop hat doch nicht den Lappen abgeben müssen oder war über +70 km/h noch unterhalb der Geschwindigkeitsgrenze :doofwinkt: ?

 

@sobbel: Du agierst wie eine glitschige Seife :lol: . Welche Unfallursachen sind denn nun da? Du könntest doch hier sowie auch beim neulich aufgeführten Radarfallenunfall wunderbar Werbung für den antiken Unfallursachen-Katalog machen, im Gegensatz zu Goslar brauchst Du hier keine vernichtende Abstimmung zu verdauen. Mindestens einen Applaudierer (@bluey) hast Du sicher.

:nolimit:

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M3

 

Es gibt viele Begrenzungen der Sonderrechte. Normiert unter anderem in dem letzten Absatz der Sonderrechte, der Rechtsprechung und auch im StGB.

 

Daraus ergeben sich auch Grenzen für die Geschwindigkeiten.

 

 

+ 70 km/h

Es macht schon einen Unterschied ob das

- auf einer BAB ist, die leer ist und wegen Lärmschutz auf 120 begrenzt ist

- eine Begrenzung der BAB auf 80 wegen Schleudergefahr bei Nässe und Starkregen ist

- innerhalb einer Ortschaft

- vor einem Kindergarten

 

Wobei du einen kleinen weiteren Fehler gemacht hast:

Du vermischt 38 und 35.

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@blaulicht: Was schwurbelst Du da rum :doofwinkt: ? Deine merkwürdigen Herleitungen und Meinungen sind allgemein bekannt. Die Frage war, ob es konkrete Tempolimitüberschreitungslimits gibt? Also ein Bußgeldkatalog für Blaulichtfahrer. Wenn ja, bitte mit Quelle :rtfm: .

 

Und den Unterschied zur Wertigkeit einer Überschreitung mußt Du doch mir nicht erläutern.

 

Und was soll "38 und 35" sein? Unfallursachenbezeichnungen? Irgendwelche Paragraphen?

:nolimit:

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Die Frage war, ob es konkrete Tempolimitüberschreitungslimits gibt?

 

die Frage ist doch eindeutig beantwortet: NEIN, es gibt keine konkreten Grenzen, sondern die ergeben sich aus dem Einzelfall nach Auslegung der Gesetze, Verordnungen und der Rechtsprechung.

danach hat @Blaulicht Beispiele genannt.

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@blaulicht: Was schwurbelst Du da rum :doofwinkt: ? Deine merkwürdigen Herleitungen und Meinungen sind allgemein bekannt. Die Frage war, ob es konkrete Tempolimitüberschreitungslimits gibt? Also ein Bußgeldkatalog für Blaulichtfahrer. Wenn ja, bitte mit Quelle :rtfm: .

 

Und den Unterschied zur Wertigkeit einer Überschreitung mußt Du doch mir nicht erläutern.

 

Und was soll "38 und 35" sein? Unfallursachenbezeichnungen? Irgendwelche Paragraphen?

:nolimit:

§ 38 StVZO = Blaues und gelbes Blinklicht

 

§ 35 StVZO = Sonderrechte

 

Ich habe mich jetzt nicht intensiv in die vorhergehenden Beiträge eingelesen, aber wenn ein Polizist in einer 70iger Zone, mit 140 km/h über eine Kreuzung, mit einer für ihn Rotlicht zeigenden Ampel fährt, ist auf keinen Fall die Verhältnismäßigkeit der Mittel gegeben. Da nützen dann auch keine Sonderrechte mehr was. Der Kommentar für den § 35 erstreckt sich im Hentschel über 11 Seiten kleingedrucktes, vielleicht hätte er da vorher mal reingucken sollen. Andere handeln sich mit einem derartigen Verhalten, heutzutage ein Mordanklage ein.

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Faun

 

Die Rechtsprechung hat schon eine Geschwindigkeit für rotgesperrte Kreuzungen auferlegt.

Bei 140 km/h liegt die etwa 135 km/h zu hoch

 

 

Darüber hinaus ist es auch ohne rotgesperrte Kreuzung problematisch die zulässige Geschwindigkeit zu verdoppeln.

Solche Geschwindigkeiten könnten dem Fahrer - auch ohne Unfall - ein Bußgeld einbringen. Das ist dann immer so der Fall wo die Augen ganz groß werden und der Einsatzfahrer kleinlaut den Gerichtssaal verlässt.

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Mein liebes Blaulicht :wub:

 

wenn ich es recht in Erinnerung habe, liegt dieser Fahrt die Meldung eines Einbruchs zugrunde. Wenn es sich jetzt um einen Juwelier gehandelt hätte, wäre das Verständnis vielleicht etwas größer, aber, vielleicht war auch nur eine Trinkhalle der Ort des Einsatzes, einhergehend mit dem Verlust von einigen Stangen Zigaretten und ein paar Flaschen Schnaps. Egal welcher Fall, rechtfertigt das keine Einsatzfahrt mit 140 km/h. Ich glaube, darüber müssen wir nicht diskutieren.

 

Einer ist um´s Leben gekommen, und da muss nicht versucht werden, Ausflüchte zu erfinden, um das Einsatzverhalten dieses Beamten zu rechtfertigen. Alleine der, der am Steuer dieses Polizeiauto´s gesessen hat, ist schuld - und sonst niemand.

 

Nach meiner Jahrzehntelangen Erfahrung ist es in solchen Fällen immer so, dass hier versucht wird, der Öffentlichkeit wesentliche Detail vorzuenthalten, und die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben, nach dem Motto: " Nächste Woche wird eine andere Sau durch´s Dorf getrieben "

 

Wenn das nicht so richtig funktioniert, wird die Taktik geändert.

 

Das größtmögliche Bedauern der Behörde wird ausgedrückt, gleichzeitig guckt man verkrampft nach Lösungen, die dem Übertäter nicht ganz so weh tun.

 

Normalerweise gehört der Mann entlassen. Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt, die entsprechenden Schadensersatzforderungen ebenfalls. So gesehen könnte er sich die kommenden Jahre darauf einrichten, Zahlungen zu leisten - ohne allerdings den Schaden für die Hinterbliebenen emotional regeln zu können - da gibt es keine Entschuldigung..

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Normalerweise gehört der Mann entlassen. Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt, die entsprechenden Schadensersatzforderungen ebenfalls. So gesehen könnte er sich die kommenden Jahre darauf einrichten, Zahlungen zu leisten - ohne allerdings den Schaden für die Hinterbliebenen emotional regeln zu können - da gibt es keine Entschuldigung..

 

Wem bringt es was wenn weitere Leben zerstört werden?

 

MfG.

 

hartmut

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Normalerweise gehört der Mann entlassen. Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt, die entsprechenden Schadensersatzforderungen ebenfalls. So gesehen könnte er sich die kommenden Jahre darauf einrichten, Zahlungen zu leisten - ohne allerdings den Schaden für die Hinterbliebenen emotional regeln zu können - da gibt es keine Entschuldigung..

 

Wem bringt es was wenn weitere Leben zerstört werden?

 

MfG.

 

hartmut

 

 

Diese Frage könnte man dann in Zukunft, in allen Strafverfahren stellen, wobei ich anmerken möchte, dass das Leben des Verursachers ja nicht zerstört wird, im Gegensatz zum Opfer.

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Faun

 

Du forderst eine Entlassung und mischt diese Forderung jetzt mit Strafe. Das passt nicht. Die strafrechtlichen Folgen wird der Beamte tragen. Die Frage der Entlassung ist eine andere, keine strafrechtliche, Fragestellung

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Normalerweise gehört der Mann entlassen.

Daß das Quatsch ist, sollte Dir Deine Jahrzehntelange Erfahrung eigentlich auch sagen.

 

Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt, die entsprechenden Schadensersatzforderungen ebenfalls. So gesehen könnte er sich die kommenden Jahre darauf einrichten, Zahlungen zu leisten - ohne allerdings den Schaden für die Hinterbliebenen emotional regeln zu können - da gibt es keine Entschuldigung..

Soso.... und wie soll er diesen sicherlich nicht so ganz unerheblichen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wenn er entlassen wurde? .... ah, na klar.... das interessiert Dich nicht weiter.
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Spielen wir mal das Szenario durch, ein Berufskraftfahrer, der die 95 im Führerschein eingetragen hat, fährt durch die Autobahnbaustelle mit 140 km/h, anstatt mit 70 km/h. Ziemlich in der mitte der Baustelle fährt er einen Mitarbeiter der AM, der Feuerwehr, der Polizei, einen Sani, oder einen Abschlepper über den Haufen. Der verstirbt noch an der Unfallstelle.

 

Alles schon dagewesen.

 

In der Verhandlung bekommt er die Fahrerlaubnis entzogen, sein Arbeitgeber kündigt, weil er keine Fahrerlaubnis mehr hat - wer fragt da, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann ? Die monatlichen Zins- und Tilgungsraten für das Einfamilienhaus, das weitere finanzielle Fiasko, keine Urlaubsreise mehr, die Gattin muss sich einen zweiten Job suchen, er selbst muss einen Job annehmen, wo er nur den Mindestlohn erhält, und der zudem befristet ist.

 

Am besten ist, er geht erst mal zu Staples, und kauft sich 2 Kartons mit Aktenordnern, damit er dem gesamten Schriftverkehr abheften kann. Fragt da jemand, wie der, und seine Familie, über die Runden kommen ?

 

Wer ein solches Fehlverhalten an den Tag legt, ist im Staatsdienst nicht mehr tragbar, und sollte entlassen werden. Leider werden dann auf den Gerichten, die Entscheidungen so gefällt, das die Strafe unter den Kriterien bleibt, die eine Entlassung zwingend vorschreiben. Wie viele müssen denn in´s Gras beißen, bevor da einer rausgeschmissen wird ? Ist nicht einer, schon einer zuviel ?

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Diese Frage könnte man dann in Zukunft, in allen Strafverfahren stellen, wobei ich anmerken möchte, dass das Leben des Verursachers ja nicht zerstört wird, im Gegensatz zum Opfer.

 

 

Ein wichtiger Punkt ist ob es Vorsatz war oder nur Dummheit.

 

Die Frage wird auch gestellt ob z.B. Kinder ohne ihren Vater aufwachsen müssen.

 

MfG.

 

hartmut

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Diese Frage könnte man dann in Zukunft, in allen Strafverfahren stellen, wobei ich anmerken möchte, dass das Leben des Verursachers ja nicht zerstört wird, im Gegensatz zum Opfer.

Ein wichtiger Punkt ist ob es Vorsatz war oder nur Dummheit.

 

Wahrscheinlich ist es eine Mischung aus beidem gewesen.

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Spielen wir mal das Szenario durch, ein Berufskraftfahrer, der die 95 im Führerschein eingetragen hat, fährt durch die Autobahnbaustelle mit 140 km/h, anstatt mit 70 km/h. Ziemlich in der mitte der Baustelle fährt er einen Mitarbeiter der AM, der Feuerwehr, der Polizei, einen Sani, oder einen Abschlepper über den Haufen. Der verstirbt noch an der Unfallstelle.

Wer mit 140 km/h statt der zulässigen 70 km/h durch eine Baustelle nagelt, ist tatsächlich selbst Schuld. Dafür gibt es eigentlich keine Rechtfertigung. Oder MUßTE er so schnell fahren? Die Kollegen auf einer Einsatzfahrt müssen mitunter schon recht schnell fahren, damit sie so früh und schnell wie möglich am Einsatzort ankommen.

 

In der Verhandlung bekommt er die Fahrerlaubnis entzogen, sein Arbeitgeber kündigt, weil er keine Fahrerlaubnis mehr hat

1. möglicherweise bekommt er die FE entzogen, wahrscheinlich bekommt er ein Fahrverbot. Das wäre denn schon ein Unterschied.

2. soooo schnell schießen die Preußen nun auch wieder nicht. Wenn das nicht explizit im Arbeitsvertrag drin steht, kann der AG ihm nicht mal einfach eben so kündigen.

 

wer fragt da, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann ? Die monatlichen Zins- und Tilgungsraten für das Einfamilienhaus, das weitere finanzielle Fiasko, keine Urlaubsreise mehr, die Gattin muss sich einen zweiten Job suchen, er selbst muss einen Job annehmen, wo er nur den Mindestlohn erhält, und der zudem befristet ist.

Das er- und hinterfragt insbesondere der Richter und läßt das in die Strafbemessung mit einfließen.

 

Am besten ist, er geht erst mal zu Staples, und kauft sich 2 Kartons mit Aktenordnern, damit er dem gesamten Schriftverkehr abheften kann. Fragt da jemand, wie der, und seine Familie, über die Runden kommen ?

Ich kenne Staples nicht. Warum sollte sich dort, wo er sich Aktenordner kaufen möchte, um diese Dinge kümmnern? Was hat der damit zu tun?

 

Wer ein solches Fehlverhalten an den Tag legt, ist im Staatsdienst nicht mehr tragbar, und sollte entlassen werden.

Nunja..... nun hast Du das (insbesondere ob Deiner doch sehr engstirnigen Denkweise) glücklicherweise nicht zu beurteilen und schon gar nicht zu entscheiden. Das tun andere, genauso wie in Deinem obigen Beispiel.

 

Leider werden dann auf den Gerichten, die Entscheidungen so gefällt, das die Strafe unter den Kriterien bleibt, die eine Entlassung zwingend vorschreiben. Wie viele müssen denn in´s Gras beißen, bevor da einer rausgeschmissen wird ? Ist nicht einer, schon einer zuviel ?

Leider skizzierst Du hier mal wieder in der Dir bekannten und eigenen Art ein Szenario, welches der Realität genauso weit entfernt ist wie Dein Wissen darüber, warum ein Gericht zu welchen Urteilen und Entscheidungen kommt. Aber immer hübsch übertreiben und den eigenen Vorurteilen frönen.... gell, Faun?! Du änderst Dich auch nicht mehr.
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Die Rechtsprechung hat schon eine Geschwindigkeit für rotgesperrte Kreuzungen auferlegt.

Bei 140 km/h liegt die etwa 135 km/h zu hoch

Du weißt, was jetzt kommt? Prima. Du hättest die einschlägigen Urteile natürlich auch gleich verlinken können.

 

Alleine der, der am Steuer dieses Polizeiauto´s gesessen hat, ist schuld - und sonst niemand.

Vielleicht überlassen wir diese Entscheidung doch den zuständigen Stellen.

 

Normalerweise gehört der Mann entlassen.

Warum?

 

Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt, die entsprechenden Schadensersatzforderungen ebenfalls.

Gute Idee. Wobei - Moment mal eben. Warum eigentlich? Die Polizeifahrzeuge sind doch vergleichbar versichert wie ganz normale Fahrzeuge, oder habe ich was verpasst?

 

So gesehen könnte er sich die kommenden Jahre darauf einrichten, Zahlungen zu leisten - ohne allerdings den Schaden für die Hinterbliebenen emotional regeln zu können - da gibt es keine Entschuldigung..

Das gilt jetzt aber nur für Polizeibeamte, richtig? Also z.B. für LKW-Fahrer eher nicht so, oder (ich muß jetzt keine Links zu den mehr oder minder täglichen Auffahrunfällen raussuchen, nehme ich an)?

 

Spielen wir mal das Szenario durch, ein Berufskraftfahrer (...)

Wo genau ist da jetzt der Bezug zu dem Polizisten, für den Du

Die Kosten des Verfahrens werden ihm auferlegt, die entsprechenden Schadensersatzforderungen ebenfalls.

forderst?

 

Wer ein solches Fehlverhalten an den Tag legt, ist im Staatsdienst nicht mehr tragbar, und sollte entlassen werden.

Das kann man so sehen. Muß man aber nicht.

 

Wie viele müssen denn in´s Gras beißen, bevor da einer rausgeschmissen wird ? Ist nicht einer, schon einer zuviel ?

Um im Bild zu bleiben: für den BKF forderst Du den lebenslangen Führerscheinentzug?

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2018 – I-1 U 112/17

VG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.10.2015 - 1 K 1492/14

OLG Hamm vom 18.07.2017 - I-9 U 34/17

Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. 6 O 176/16)

Brandenburgisches OLG, Urteil vom 13.07.2010 - 2 U 13/09

 

 

 

Entlassung

- Berufskraftfahrer -

Zunächst einmal ist es etwas anders, wenn ein Berufskraftfahrer zu schnell fährt oder ein Polizist auf einer Einsatzfahrt.

Weiterhin denke ich, dass beiden nicht der Führerschein / FE entzogen wird, sondern, dass es ein Fahrverbot gibt

Entlassung des Berufskraftfahrer ist da auch nicht so einfach.

 

- Polizist -

Wird sich neben der straf- und haftungsrechtlichen Fragestellung auch der dienstrechtlichen Prüfung stellen.

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OLG (...)

Verlinken ist nicht so Deins, gell? Aber ansonsten: na also, geht doch. Das in keinem Urteil irgendwelche straßenverkehrsrechtlichen Folgen (Bußgeld, Fahrverbot, FE-Entzug) für den Fahrer des Einsatzfahrzeuges erwähnt werden, hast Du sicher gelesen.

 

Entlassung des Berufskraftfahrer ist da auch nicht so einfach.

Definiere einfach. Muß der BKF länge als einen Monat auf seine Karte verzichten, ist eine personenbedingte Kündigung relativ unproblematisch. Da aber die Personalprobleme in der Branche vergleichbar groß sind wie bei der Polizei, wird der AG in so einem Fall wohl nur kündigen, wenn er den Fahrr sowieso loswerden wollte.

 

Wird sich neben der straf- und haftungsrechtlichen Fragestellung auch der dienstrechtlichen Prüfung stellen.

Nunja. Sagen wir mal so: in der Öffentlichkeit hat man wohl den Eindruck, daß diese Prüfung regelmäßig sehr wohlwollend ist.

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In diesem Fall denke ich doch eher wie Blaulicht. Die Öffentlichkeit hat davon weder Ahnung noch bekommt sie etwas von dem Disziplinarverfahren und dessen Folgen mit.

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Mit Verlaub, diese Öffentlichkeit hat keine Ahnung

Nach dem, was Du hier regelmäßig zu Polizei- und Rechtsfragen von Dir gibst, fällt es mir gerade ausgesprochen schwer, bei Dir die Kompetenz für diese Beurteilung auch nur zu vermuten.

 

Aber Du kannst ja sicher helfen. also bitte: wieviel dienstrechtliche Prüfungen gegen Polizeibeamte mit dem Ziel einer möglichen Entfernung aus dem Dienst gibt es p.a., wieviele davon wurden eingeleitet nach einem Strafverfahren, in dem der betreffende Beamte rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt wurde, die nicht automatisch die Entfernung aus dem Dienst zur Folge hatte und wieviele der jeweiligen Verfahren führten zur Entfernung des Beamten aus dem Dienst?

 

Die Öffentlichkeit hat davon weder Ahnung noch bekommt sie etwas von dem Disziplinarverfahren und dessen Folgen mit.

Och, manchmal schon. Und da sind die Ergebnisse dann schon mal ausgesprochen erstaunlich.
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Manchmal = selten? D'accord. Mag auch sein, daß diese selten den Weg in die Öffentlichkeit findenden Ergebnisse für den ein oder anderen "ausgesprochen erstaunlich" sein mögen. Das sind Ergebnisse anderer Gerichtsverfahren (nicht Beamte betreffend) nicht selten auch.

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Um beim topic zu bleiben steige ich auf deine Einladung der gegenseitigen Beleidigungen nicht ein... einer von uns muss ja erwachsen bleiben..

 

 

Das was im D-Verfahren geprüft wird, wird ordentlich gemacht (oder auch nicht). Bewerten und urteilen kann die Öffentlichkeit das jedoch nicht.

 

Deswegen ist der Eindruck, dass wohlwollend geprüft wird nicht mit der Wahrheit messbar. Dem Eindruck fehlt einfach alles, um tatsächlich etwas bewerten zu können.

 

Darum bleibe ich bei meiner Antwort, dass die Öffentlichkeit keine Ahnung hat und somit bleibt es dabei, dass der Fahrer sich neben der straf- und haftungsrechtlichen Frage noch der dienstrechtlichen stellen muss.

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