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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Hier sehe ich keinen, ich unterstelle dass Polizisten eigentlich als Kern ihrer Handlung einen "guten Gedanken" haben. Das nennt man positives Menschenbild bzw Polizistenbild.

 

Da ich jedoch den Sinn nicht sehe, hätte ich gerne gewußt warum sie so gehandelt haben

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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  • 3 months later...


...

Das Verhalten seiner Kollegen bewertet Kohn wie folgt: „menschlich, aber dämlich, leider“.



Aus "Polizisten müssen für dreistes Parken bezahlen - Polizeibus blockierte Rad- und Fußweg in Unterrombach – Vorgesetzter hat mit ihnen „eindeutiges Gespräch“ geführt", www.schwaebische.de, 26.04.2017; http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Polizisten-muessen-fuer-dreistes-Parken-bezahlen-_arid,10656603_toid,1.html

:nolimit:

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  • 3 weeks later...
  • 1 month later...
  • 3 months later...

Hallo, BamBam,

 

strafrechtlich wird auf die beiden vermutlich nicht all zu viel zukommen, denn für eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung müsste es konkret gefährdete Personen geben.

 

Je nachdem, wie gut die Bildqualität tatsächlich ist, könnte es aber die ein oder andere Rotlichtfahrt geben, die man ihnen nachweisen kann und das kann dann zumindest für den Fahrer teuer werden.

 

Das ist aber alles nichts gegen den Imageschaden, den sie ihrem Berufsstand zugefügt haben und deshalb kann man nur hoffen, dass sie dafür einen gehörigen Denkzettel bekommen.

 

Ich möchte allerdings nicht so weit gehen und fordern, dass sie ihren Beruf aufgeben müssen, denn diese eine idiotische Handlung sagt noch nichts darüber aus, wie sie sich in Zukunft verhalten werden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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strafrechtlich wird auf die beiden vermutlich nicht all zu viel zukommen, denn für eine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung müsste es konkret gefährdete Personen geben.

 

Unter bestimmten Voraussetzugen und bei bestimmten Verkehrsvorgängen reicht die Gefährdung fremder Sachen von besonderem Wert aus, um eine strafrechtliche Relevanz auszulösen, § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Die Rspr. legt die Grenze für den besonderen Wert bei 500-1000 €, die sind schnell erreicht.

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Sie wurden, zu Recht, fristlos entlassen

Das mag der Arbeitgeber so sehen. Dessen Anwalt wird ihm allerdings hoffentlich klarmachen, daß das zuständige Arbeitsgericht das mit ziemlicj hoher Wahrscheinlichkeit doch recht anders sehen dürfte. Selbst eine fristgerechte Kündigung dürfte nur gegen die 'übliche' Abfindung durchgehen.

 

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Eine rechtliche Auseinandersetzung würde doch das Familenverhältnis des Unibrow-Onkels zu seinem Neffen trüben.

Neben dem Rotlichtverstoß stehen noch § 186 StGB -Üble Nachrede- (vortäuschen der Zugehörigkeit zum DRK) und § 201 StGB -Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes- (BOS Funk einem Dritten zugänglich gemacht) im Raum.

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Hallo, BamBam,

 

wo siehst Du eine üble Nachrede nach § 186 StGB?

 

Ein Verstoß nach § 201 StGB könnte allerdings wirklich vorliegen und müsste dementsprechend von der Staatsanwaltschaft geprüft werden, wenn irgendjemand Anzeige erstattet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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wo siehst Du eine üble Nachrede nach § 186 StGB?

Die sehe ich nicht. Andere Kommentare in FB sehen das. Begründet wird sie so:

 

Der unbedarfte Zuschauer könnte den Eindruck haben, die arbeiten beim Deutschen Roten Kreuz.

 

-0:57

 

Frage: Wo arbeitet Ihr?

 

Antwort: Wir sind beim Roten Kreuz

 

Tatsächlichen arbeiten sie bei der Privatfirma *** die Krankentransporte, Auslandsrückholung und Sanitätsdienste anbietet.

 

Entlastent sollte veröffentlicht werden, wieviel von den (100?) Daumen hoch, die zum Erreichen des Zieles Rotlichtmissachten geführt haben, von Mitgliedern anderen Organisationen stammen. Das wäre eine Aufforderung der Kollegen zu einer Ordnungswidrigkeit. Nicht Strafbar, aber moralisch ebenso verächtlich.

 

Krankentransport und Auslandsrückholung würde ich als Patient gerne mit denen machen, da hat man wenigstens seinen Spaß.

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Hallo, Z282,

 

wie stellst Du Dir in diesem Fall eine Gefährdung fremder Sachen nach § 315c StGB vor?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Denkbar ist insbesondere rücksichtsloses und grob verkehrswidriges falsches Überholen (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) und Vorfahrtmißachtung (=Rotlichtfahrt). Es reicht mEn, wenn z. B. ein Zeuge scharf bremsen mußte, um eine Kollision zu vermeiden, die ansonsten mindestens einen entsprechenden Sachschaden nach sich gezogen hätte. Auch die Polizei scheint einen Anfangsverdacht in diese Richtung zu haben, vgl. den letzten Satz des von BamBam verlinkten Videos.

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Hallo, ZZ82,

 

wenn der Zeuge als Geschädigter auftritt und glaubhaft machen kann, dass er selber einem Zusammenstoß nur so gerade eben entkommen ist, wäre der § 315c StGB passend.

 

Kann der Zeuge nur angeben, dass der Fahrer durch seine Fahrweise fast gegen geparkte Autos gefahren wäre und das nur durch Zufall verhindert wurde, greift der § 315c StGB nicht.

 

Ebenso wenig wird eine Anzeige verfolgt, wenn ein Zeuge angibt, Personen seien gefährdet worden, aber keine konkreten Aussagen oder Anzeigen dieser Personen vorliegen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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...was alles nicht ausschließt, daß eine Straftat nach § 315c vorliegen kann.

 

Worin liegt die Relevanz geparkter Autos im Zusammenhang mit § 315c StGB? Weder werden sie überholt, noch kann man ihnen die Vorfahrt nehmen, und auch einen Zusammenhang mit den anderen in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB genannten Verkehrsvorgängen sehe ich nicht.

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  • 4 weeks later...
  • 2 months later...

Auch MEK-Beamte haben gelegentlich Probleme, ein Stauende zu erkennen.

 

Der war ja anscheinend solo unterwegs, jedenfalls ist in dem Artikel von keinem weiteren MEK-Fahrzeug die Rede. Das ist aber ja nicht immer so, und die Herrschaften halten dabei regelmäßig einen Abstand, der bei 'normalen' VT zu mehrmonatigem Fahrverbot führen würde. Aber wahrscheinlich hätten die nachfolgenden Fahrer ihre Fahrzeuge problemlos anhalten können, genauso wie die Kolonnenheizer der Bereitschafts- bzw. Bundespolizei...

 

Naja, wenigstens die Rettungsgasse hat unfallfrei funktioniert.

  • Like 1
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Aber da Herr Wendt inzwischen im Ruhestand ist, ist es wohl schwierig da noch was zu machen?

@andicorsa: Bei der DPolG ist er noch an der Spitze und verbreitet weiterhin in den Medien seine Parolen.

 

@biber: Unfallursachen sind klar "zu schnell" und "zu dicht" ;) . Schuld ;) ist die Grünschnittaktion ;) . Die Bußgelderhöhung "Rettungsgasse" wirkt ;) .

:nolimit:

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Biber

 

 

Stauende nicht rechtzeitig mitbekommen. Ein Unfall. Passiert. Passiert auch MEK im Einsatz.

 

 

Bezüglich der geringen Abstände wirst du bestimmt Quellen / Belege haben?

Wie viel Fahrten werden insgesamt vom MEK durchgeführt? Auf wieviel Fahrten werden die Abstände unterschritten? Wie oft ist das durch Inanspruchnahme von Sonderrechten legitimiert und erforderlich? Wieviele Verstöße bleiben übrig?

 

 

Was meinst du mit Kolonnenheizer der Bundespolizei/ Bereitschaftspolizei?

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Stauende nicht rechtzeitig mitbekommen. Ein Unfall. Passiert. Passiert auch MEK im Einsatz.

Ach. Hat jemand was anderes behauptet?

 

Du hast die Bilder der Unfallstelle gesehen und den Bericht dazu gelesen? Was glaubst Du, mit welcher Geschwindigkeit die Herren unterwegs waren (ich setze einfach mal voraus, da war nicht nur der Fahrer im Auto)? Darf man da nicht erwarten, daß Fahrer und Beifahrer so aufmerksam sind, daß sie ein Stauende nicht einfach übersehen?

 

Wie lange sind die wohl schon mit diesem Tempo gefahren? Die A 61 ist nicht so wirklich in Hessen, wenn ich mich nicht täusche, die Unfallstelle liegt jedenfalls definitiv ziemlich tief in NRW. Wir werden es nie erfahren, wieso hessische MEK-Beamte dort mit Blaulicht unterwegs waren. Aber man kann sich ja schon fragen, ob die gefahrene Strecke zu lang war, um noch ausreichend konzentriert unterwegs zu sein.

 

Interessant wäre auch zu erfahren, ob der Fahrer strafrechtlich verfolgt wird und ob bzw. wie lange er seinen Führerschein abgeben muß.

 

Bezüglich der geringen Abstände wirst du bestimmt Quellen / Belege haben?

Ja klar. Einfach hinschauen, wenn Du auf der Autobahn mehrere Polizeifahrzeuge hintereinander herfahren siehst, insbesondere dann, wenn sie dabei mit Einsatzmitteln unterwegs sind.

 

Wie oft ist das durch Inanspruchnahme von Sonderrechten legitimiert und erforderlich?

Hier geht es mal nicht darum, was die Polizei darf, sondern was dabei rauskommen kann, wenn sie ignorant genug ist, die Fahrphysik zu ignorieren. Was glaubst Du, wie die o.g. Unfallstelle ausgesehen hätte, wenn dort mehrere MEK-Fahrzeuge ohne ausreichenden Abstand (durch Inanspruchnahme von Sonderrechten legitimiert) gefahren wären?

 

Was meinst du mit Kolonnenheizer der Bundespolizei/ Bereitschaftspolizei?

Genau das, was da steht.

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Du hast die Bilder der Unfallstelle gesehen und den Bericht dazu gelesen? Was glaubst Du, mit welcher Geschwindigkeit die Herren unterwegs waren (ich setze einfach mal voraus, da war nicht nur der Fahrer im Auto)? Darf man da nicht erwarten, daß Fahrer und Beifahrer so aufmerksam sind, daß sie ein Stauende nicht einfach übersehen?

Ich habe die Bilder aus Deinem Link gesehen. Soooo spektakulär schauen die nun nicht aus. Ich habe Unfälle gesehen bzw. das anschließende Trümmerfeld, die deutlich schlimmer aussahen.

 

Was wer auch immer hier glaubt, wie schnell "die Herren" (vllt ja auch Frauen) unterwegs waren, ist irrelevant. Entscheidend wäre viel mehr, wie schnell sie tatsächlich waren. Weiß hier aber keiner und läßt sich anhand des Unfallbildes auch schwer bemessen. Sollte ich anhand der Bilder eine Schätzung abgegen, so würde ich sagen: relativ geringe Geschwindigkeit. Gut, das ist jetzt nicht gerade eine hilfreiche Aussage, aber in Zahlen wird man es so kaum ausdrücken können.

 

Ja, man darf vieles erwarten. Gar keine Frage. Und man sollte erwarten können oder hoffen, daß ein Fahrer (nicht nur diese Herren) ein Stauende erkennen. Wenn möglich auch noch rechtzeitig. Tja, leider ist's in der Praxis denn doch dann und wann etwas schwieriger. Man erkennt es offenbar, insbes. aus einem normalen Pkw heraus, eben nicht immer früh genug. Auch bei einer durchaus aufmerksamen Fahrweise.

 

Wie lange sind die wohl schon mit diesem Tempo gefahren? Die A 61 ist nicht so wirklich in Hessen, wenn ich mich nicht täusche, die Unfallstelle liegt jedenfalls definitiv ziemlich tief in NRW. Wir werden es nie erfahren, wieso hessische MEK-Beamte dort mit Blaulicht unterwegs waren. Aber man kann sich ja schon fragen, ob die gefahrene Strecke zu lang war, um noch ausreichend konzentriert unterwegs zu sein.

Sorry, aber mit welchem Tempo sind sie denn nun gefahren?

 

Es ist nicht ungewöhnlich, daß MEK- oder SEK-Beamte in anderen Bundesländern als dem eigenen unterwegs bzw. tätig sind.

 

Woraus konstruierst Du denn oder beziehst die Annahme, sie könnten nicht konzentriert gewesen sein? Oder schon zu lange gefahren sein? Wobei auch das ja wieder recht spekulativ und relativ ist. Was für den einen noch locker geht, ist für einen anderen schon Überforderung pur.

 

Interessant wäre auch zu erfahren, ob der Fahrer strafrechtlich verfolgt wird und ob bzw. wie lange er seinen Führerschein abgeben muß.

Warum sollte er strafrechtlich verfolgt werden?

Sollte ein Fehlverhalten vorliegen, welches hätte vermieden werden können, so wird er zur Rechenschaft gezogen. In welcher Form? Kann ich nicht sagen. Bei grob fahrlässigem Verhalten dürfte es wahrscheinlich etwas teuer werden.

 

Fraglich ist ja auch, ob das Stauende rechtzeitig zu erkennen war, ob die Örtlichkeit, wo gearbeitet wurde, abgesichert und darauf in ausreichendem Abstand vorher hingewiesen wurde.....

 

Ja klar. Einfach hinschauen, wenn Du auf der Autobahn mehrere Polizeifahrzeuge hintereinander herfahren siehst, insbesondere dann, wenn sie dabei mit Einsatzmitteln unterwegs sind.

Wie stellst Du Dir eine Kolonnenfahrt denn vor? Was glaubst Du passiert (leider regelmäßig), wenn man auch nur etwas Spielraum läßt? Eben: etliche Dödels fahren in den Zwischenraum, wodurch in letzter Konsequenz die Kolonne gesprengt wird. Und daran hindert leider auch kein eingeschaltetes Blaulicht oder sonstige Kennzeichnungen. Offenbar wissen verdammt viele heutzutage nicht mehr, was eine Kolonne ist und wie man sich als Ottonormalo dabei zu verhalten hat.

 

Hier geht es mal nicht darum, was die Polizei darf, sondern was dabei rauskommen kann, wenn sie ignorant genug ist, die Fahrphysik zu ignorieren. Was glaubst Du, wie die o.g. Unfallstelle ausgesehen hätte, wenn dort mehrere MEK-Fahrzeuge ohne ausreichenden Abstand (durch Inanspruchnahme von Sonderrechten legitimiert) gefahren wären?

Hm..... ich konnte nirgendwo lesen, daß hier die Fahrphysik ignoriert wurde.

 

Tja, wie die ausgesehen hätte...... k.A....... meine Kugel ist auf Urlaub. Vllt so.... oder auch so..... wer weiß......

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Für das Auffahren auf ein Stauende gibt es keine Entschuldigung.

 

Höchstens eine Erklärung für Fehlverhalten.

 

 

Wir sprechen hier nicht von einem dunklen LKW Reifen oder einem kleinen Ast oder einem seitlich reinspringenden Wildtier

sondern von einem Stauende.

 

 

Und Absicherung, man darf sich nicht darauf verlassen, daß überall eine Absicherung ist.

Wäre das ein Unfall und von den Personen im verunfallten Fahrzeug könnte keiner mehr absichern -

wessen "Job" wäre die Absicherung?

Genau, der von dem nächsten.

Und der hat den Unfall zu erkennen. Auch ohne Absicherung.

 

Kann er das nicht leisten ist er entweder zu schnell für seine Aufmerksamkeit oder Strecke oder...

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Ich habe die Bilder aus Deinem Link gesehen. Soooo spektakulär schauen die nun nicht aus. Ich habe Unfälle gesehen bzw. das anschließende Trümmerfeld, die deutlich schlimmer aussahen.

Ja. Ist zwar kein Argument und hilft den (Schwer-)Verletzten nicht wirklich, aber Du hast natürlich recht,

 

Was wer auch immer hier glaubt, wie schnell "die Herren" (vllt ja auch Frauen) unterwegs waren, ist irrelevant. Entscheidend wäre viel mehr, wie schnell sie tatsächlich waren.

Ich nehme mal an, wir werden eine Information über die tatsächliche Geschwindigkeit eher nicht bekommen. Aber man darf sich schon fragen, welche Geschwindigkeit da gefahren worden sein muß, um das Stauende zu übersehen und so ein Trümmerfeld zu produzieren.

 

Sollte ich anhand der Bilder eine Schätzung abgegen, so würde ich sagen: relativ geringe Geschwindigkeit.

Erstaunlich. Bei dieser Beschreibung

Der Fahrer versuchte noch eine Vollbremsung zu vollziehen um einen Aufprall zu verhindern, steuerte seinen Wagen nach rechts. Dort schlug er zunächst in die Leitplanke ein, bevor er wieder zurück auf die Fahrbahn geschleudert und drei weitere PKW rammte. Reifen, Aufhängung und andere Teile wurden zu geschossen auf der Autobahn. Die Unfallstelle zog sich über eine Länge von rund 150 Metern. Zwei Personen wurden bei dem Unfall schwer, zwei weitere leicht verletzt. Eine Person musste aus dem Auto durch die Feuerwehr befreit werden.

kommt mir relativ geringe Geschwindigkeit nicht unbedingt als allererstes in den Sinn. Aber möglicherweise haben wir einfach unterschiedliche Ansichten, was relativ geringe Geschwindigkeiten sind.

 

Sorry, aber mit welchem Tempo sind sie denn nun gefahren?

Das war in dem Zusammenhang nicht das Thema. Aber davon ab: zu schnell, darüber kann es ja nun keine Zweifel geben.

 

Es ist nicht ungewöhnlich, daß MEK- oder SEK-Beamte in anderen Bundesländern als dem eigenen unterwegs bzw. tätig sind.

Ja. Deshalb ja auch meine Frage, wie lange die wohl schon mit diesem Tempo bzw. unter Einsatzbedingungen unterwegs waren.

 

Woraus konstruierst Du denn oder beziehst die Annahme, sie könnten nicht konzentriert gewesen sein?

In allererster Linie schließe ich das aus dem Unfall. Um genau zu sein: nur aus dem Unfall.

 

Oder schon zu lange gefahren sein? Wobei auch das ja wieder recht spekulativ und relativ ist. Was für den einen noch locker geht, ist für einen anderen schon Überforderung pur.

Wenn ein MEK-Beamter aus Hessen in NRW an der holländischen Grenze ein Stauende übersieht und dadurch einen Unfall mit mehreren (Schwer-)Verletzten und heftig Sachschaden produziert, dann ist die Frage doch wohl berechtigt, ob eine Ursache der mangelnden Konzentration in der langen Fahrzeit liegen könnte.

 

Warum sollte er strafrechtlich verfolgt werden?

Die Frage meinst Du jetzt nicht ernst, oder? Du willst mir doch nicht erzählen, daß Dich in diesem Fall ein Strafverfahren wg. Körperverletzung überraschen würde?

 

Sollte ein Fehlverhalten vorliegen, welches hätte vermieden werden können, so wird er zur Rechenschaft gezogen.

Interessante Aussage - gibt es Fehlverhalten, welches man nicht vermeiden kann und wäre das dann nicht justitiabel?

 

Fraglich ist ja auch, ob das Stauende rechtzeitig zu erkennen war, ob die Örtlichkeit, wo gearbeitet wurde, abgesichert und darauf in ausreichendem Abstand vorher hingewiesen wurde.....

Auch das meinst Du doch nicht ernst, oder? Das das Stauende rechtzeitig zu erkennen war, ergibt sich aus der Tatsache, daß offensichtlich alle anderen Fahrzeugführer rechtzeitig, sprich ohne Auffahrunfall anhalten konnten. Wenn dem MEK-Fahrer das nicht gelingt, war er offensichtlich zu schnell unterwegs. Für alles andere gilt das gleiche.

 

Wie stellst Du Dir eine Kolonnenfahrt denn vor? Was glaubst Du passiert (leider regelmäßig), wenn man auch nur etwas Spielraum läßt? Eben: etliche Dödels fahren in den Zwischenraum, wodurch in letzter Konsequenz die Kolonne gesprengt wird. Und daran hindert leider auch kein eingeschaltetes Blaulicht oder sonstige Kennzeichnungen. Offenbar wissen verdammt viele heutzutage nicht mehr, was eine Kolonne ist und wie man sich als Ottonormalo dabei zu verhalten hat.

Mag ja alles sein. Ändert nichts daran, daß der nicht ausreichende Sicherheitsabstand im Ernstfall nicht mehr ausgeglichen werden kann und es zum Unfall kommt.

 

Hm..... ich konnte nirgendwo lesen, daß hier die Fahrphysik ignoriert wurde.

Das bezog sich auf die Frage Deines Kollegen.

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Ja. Ist zwar kein Argument und hilft den (Schwer-)Verletzten nicht wirklich, aber Du hast natürlich recht,

Das Prädikat "schwerverletzt" sagt überhaupt nichts über die tatsächliche Schwere der Verletzung aus. Als "schwerverletzt" gilt, wer mit dem RTW ins Krankenhaus verbracht wird. Selbst dann, wenn er am nächsten Tag das Krankenhaus wieder verlassen kann.

 

Ich nehme mal an, wir werden eine Information über die tatsächliche Geschwindigkeit eher nicht bekommen. Aber man darf sich schon fragen, welche Geschwindigkeit da gefahren worden sein muß, um das Stauende zu übersehen und so ein Trümmerfeld zu produzieren.

Nein, das werden wir sicherlich nicht. Woher oder von wem auch! Man darf auch fragen, welche Geschwindigkeit da gefahren worden sein muß (oder auch kann), um das Stauende nicht rechtzeitig wahrzunehmen. Ob es in Gänze übersehen wurde, konnte ich nirgendwo lesen. Und ein "Trümmerfeld" sieht für mich auch anders (=> wesentlich schlimmer) aus.

 

Erstaunlich. Bei dieser Beschreibung

Nö, eigentlich nicht. Eigene Erfahrungswerte.

 

 

Der Fahrer versuchte noch eine Vollbremsung zu vollziehen um einen Aufprall zu verhindern, steuerte seinen Wagen nach rechts. Dort schlug er zunächst in die Leitplanke ein, bevor er wieder zurück auf die Fahrbahn geschleudert und drei weitere PKW rammte. Reifen, Aufhängung und andere Teile wurden zu geschossen auf der Autobahn. Die Unfallstelle zog sich über eine Länge von rund 150 Metern. Zwei Personen wurden bei dem Unfall schwer, zwei weitere leicht verletzt. Eine Person musste aus dem Auto durch die Feuerwehr befreit werden.

kommt mir relativ geringe Geschwindigkeit nicht unbedingt als allererstes in den Sinn. Aber möglicherweise haben wir einfach unterschiedliche Ansichten, was relativ geringe Geschwindigkeiten sind.

 

Ich sage mal folgendes: grundsätzlich wird sich in solchen Fällen der Fahrer ganz sicher erst einmal überhaupt nicht zur Sache äußern. Deshalb halte ich es auch für sehr weit hergeholt zu schreiben, was der Fahrer wollte, machte, oder gar versuchte. Man kann höchstens schreiben, wie sich der Fahrtverlauf des Fahrzeuges anhand der Spuren darstellte. Alles andere: Mutmaßungen!

Ich kann den Bildern nicht entnehmen, daß sich die Unfallstelle über 150m erstreckte. Ich halte es auch für recht reißerisch geschrieben, Fahrzeugteile, die bei einem Unfall durch die Gegend fliegen, gleich als Geschosse zu bezeichnen.

Achsbrüche oder eine nicht mehr zu öffnende Tür hat man bei Unfällen gar nicht mal so selten. Auch bei "relativ geringen" Geschwindigkeiten. Dafür ist heutzutage alles etwas weicher gebaut als früher. Soll und muß ja auch so sein. Aber es verformt sich halt auch recht schnell bzw. bereits bei relativ geringer Krafteinwirkung.

 

 

Das war in dem Zusammenhang nicht das Thema. Aber davon ab: zu schnell, darüber kann es ja nun keine Zweifel geben.

Ja, aber es war meine Frage. "zu schnell" ist auch recht relativ, Zweifel hin, Zweifel her. Bei einem möglichen Verfahren wird die Geschwindigkeit sehr wohl ein Thema sein.

 

Ja. Deshalb ja auch meine Frage, wie lange die wohl schon mit diesem Tempo bzw. unter Einsatzbedingungen unterwegs waren.

Auch diese Frage wird wohl nicht beantwortet werden (können).

Hast Du schonmal auf Google-Maps geschaut, wie weit Hessen von der holländischen Grenze entfernt ist? Ich habe einfach mal Frankfurt a.M. und Mönchengladbach (grobe Unfallörtlichkeit) angenommen: die kürzeste und schnellste Strecke beträgt 254 km. Angenommene Fahrtzeit bei normalem Verkehr, normaler Geschwindigkeit 2 Std. 32 Min.! Die Strecke fahre ich locker eine halbe Stunde schneller, OHNE dabei rasen zu müssen. Bei einer Fahrt unter SoSi würde ich deshalb mal von 1,5 bis 2 Std. ausgehen. Darf man hiesigen "Größen" glauben, ist man da noch bei voller Konzentration. Bei hohen Geschwindigkeiten ja eh! Aber Spaß beiseite: ich bin selbst schon mit SoSi unter Vollgas durch halb NRW gefahren. Ohne Probleme, ohne Unfall!

 

Und wie @Blaulicht durchaus treffend schrieb: solche Fahrten geschehen tagtäglich, ohne Unfälle! Aber: solche Fahrten sind nicht ohne Risiko und manchmal passiert leider doch mal was.

 

In allererster Linie schließe ich das aus dem Unfall. Um genau zu sein: nur aus dem Unfall.

Man kann auch verunfallen, obwohl man konzentriert war/ist.

 

Wenn ein MEK-Beamter aus Hessen in NRW an der holländischen Grenze ein Stauende übersieht und dadurch einen Unfall mit mehreren (Schwer-)Verletzten und heftig Sachschaden produziert, dann ist die Frage doch wohl berechtigt, ob eine Ursache der mangelnden Konzentration in der langen Fahrzeit liegen könnte.

Ich sage ja nichts gegen Deine Frage. Ich glaube aber nicht, daß die relativ kurze Strecke ein Nachlassen der Konzentration zur Folge hatte. Und wie gesagt: daß das Stauende übersehen wurde, steht lediglich im Artikel. Stimmen muß das so nicht.

 

Die Frage meinst Du jetzt nicht ernst, oder? Du willst mir doch nicht erzählen, daß Dich in diesem Fall ein Strafverfahren wg. Körperverletzung überraschen würde?

Sorry, ich hatte da gerade einen anderen Paragraphen im Visier. Sicherlich wird in Richtung KV ermittelt. So wie bei jedem Unfall mit Verletzten.

 

Interessante Aussage - gibt es Fehlverhalten, welches man nicht vermeiden kann und wäre das dann nicht justitiabel?

Gewissermaßen schon. Das sind dann regelmäßig "Fehler" oder "Fehlverhalten", die zwar einen Schaden zur Folge haben, für die der Beamte aber nicht unbedingt aufzukommen hat, sondern das Land.

Ich hätte wohl besser "Verhalten" und nicht "Fehlverhalten" schreiben sollen. Letzteres suggeriert ja förmlich, daß etwas (bewußt) falsch gemacht wurde. Das ist aber längst nicht bei jedem dieser Unfälle der Fall.

 

Auch das meinst Du doch nicht ernst, oder? Das das Stauende rechtzeitig zu erkennen war, ergibt sich aus der Tatsache, daß offensichtlich alle anderen Fahrzeugführer rechtzeitig, sprich ohne Auffahrunfall anhalten konnten. Wenn dem MEK-Fahrer das nicht gelingt, war er offensichtlich zu schnell unterwegs. Für alles andere gilt das gleiche.

Doch, daß meine ich ernst. Ich fuhr mal über eine BAB auf der linken Spur durch eine langgezogene Linkskurve. Die Mittelleitplanken waren wunderschön bewachsen und die Sicht nach vorn war nicht wirklich gut. Ok, ich hätte langsamer fahren können. Soooo schnell war ich zum Glück auch nicht, aber immer noch schnell genug, um das Stauende nicht rechtzeitig sehen zu können. Ich mußte auf die mittlere Spur ausweichen und hatte Glück, daß dort eine Lücke war.

 

Mit Absicherung meinte ich nicht das Stauende, sondern die Arbeitsstelle. Für gewöhnlich wird frühzeitig darauf hingewiesen, mit entsprechender Beschilderung, Fahrzeugen mit Warntafeln/-beleuchtung, Temporeduzierung. War das hier der Fall?

 

Daß andere hier noch nicht in das Stauende gefahren sind, bedeutet für mich nicht zwangsläufig, daß es rechtzeitig zu erkennen war oder gewesen sein muß.

 

Mag ja alles sein. Ändert nichts daran, daß der nicht ausreichende Sicherheitsabstand im Ernstfall nicht mehr ausgeglichen werden kann und es zum Unfall kommt.

Nicht "mag ja alles sein", sondern Fakt! Es ist so. Ich erlebe es regelmäßig! Ich fahre in diesen Kollonnenformationen nun schon seit über 10 Jahren regelmäßig mit. Wir hatten noch nie Unfälle. Wenn vorn etwas passiert, wenn gebremst wird bzw. werden muß, wird das immer über Funk mitgeteilt. Und durch das versetzte Fahren hat man immer noch gute Sicht nach vorn und kann durchaus rechtzeitig reagieren.

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Wenn vorn etwas passiert, wenn gebremst wird bzw. werden muß, wird das immer über Funk mitgeteilt.

 

Der war gut :lol2:

Tja, wenn man keine Ahnung hat......

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Hallo, Biber,

Darf man da nicht erwarten, daß Fahrer und Beifahrer so aufmerksam sind, daß sie ein Stauende nicht einfach übersehen?

doch, das kann man erwarten und da der Fahrer ja offensichtlich der alleinige Verursacher ist und nicht abgedrängt wurde oder ähnliches (zumindest steht nichts davon im Zeitungsartikel) wird er genauso wie jeder andere Unfallverursacher zur Verantwortung gezogen.

 

Da jedoch nichts von einer möglichen Straßenverkehrsgefährdung oder einer ähnlich großen Verfehlung Seitens des Verursachers erwähnt wurde, ist hier allenfalls mit einer Geldstrafe zu rechnen, nicht aber mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder einem Fahrverbot.

 

Es ist allerdings möglich, dass es noch dienstrechtliche Ermittlungen geben wird, aber das wird sich zeigen, wenn die Unfallermittlungen abgeschlossen und von Seiten der Staatsanwaltschaft das Strafmaß verhängt wurde.

 

Zum Unfall an sich:

 

Laut Zeitungsartikel waren Grünschnittarbeiten der Grund für den Stau.

 

Es steht allerdings nichts dazu, wie weit dieser Stau zurück ging und ob er schon von Weitem deutlich zu sehen war oder ob die Fahrzeuge vor dem MEK - Fahrzeug ebenfalls von diesem Stau überrascht wurden, stark abgebremst haben und ob es möglicherweise dem Beamten deshalb aufgrund seiner vermutlich hohen Geschwindigkeit bei seiner Einsatzfahrt nicht mehr gereicht hat.

 

Das enthebt den Kollegen natürlich nicht von seiner Verantwortung für diesen Unfall, aber man sollte m. E. ohne weitere Informationen mit Vorverurteilungen vorsichtig sein und sich überlegen, ob einem selber nicht auch schon mal ähnliches (allerdings ohne Einsatzfahrt) passiert ist und man nur durch viel Glück ohne Unfall davongekommen ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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  • 1 month later...

Der Artikel gibt leider zu wenig her, um beurteilen zu können, was genau da infrage stand bzw. bei den Kollegen genau kritisiert wurde. Da wird was von "die Schlinge zog sich immer mehr zu" geschrieben, aber was genau und warum... leider nicht. Offenbar aber, und das ist denke ich wichtig, hat der Rechtsstaat funktioniert.

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Irgendwie lese ich das so, dass die Frau bei Rit gefahren ist. Sie hat Glück gehabt, dass die Polizisten sich beim Straßennamen, Kreuzung geirrt haben. Sie ist trotz Verstoßes ungeschoren davon gekommen. Der Rechtsstaat mag funktioniert haben, aber irgendwie funktioniert er auch nicht!

 

Dann lief ein Verfahren gegen die Polizisten. Wegen Falscher Verdächtigung.

Genaueres gibt der Artikel nicht her.

Wenn sie eine Täterin bei Rot fahren sehen und sich im Straßennamen irren, ist das Teil des Lebens aber keine falsche Verdächtigung. Die Frau hat ja die Tat begangen.

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Dazu passt dieser Beitrag ja perfekt. Spielte sich in meiner unmittelbaren Umgebung ab.

Ist doch mehr als skurill.

 

http://tvthek.orf.at/profile/konkret/13887640/konkret/13968504/Alkotest-fuer-Nicht-Autofahrer/14258825

 

Könnte jemanden verstehen wenn er da nicht ausrasten würde, 10.000,- Euro Ausgaben für nichts.

 

Dazu noch der Rechtsexperte.

 

http://tvthek.orf.at/profile/konkret/13887640/konkret/13968504/Studigespraech-mit-Rechtsanwalt-Forsthuber/14258826

 

Gruss gery41

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Verrückt.

Ich stell mir vor, dass ich zu Hause grille, wäre ich Österreicher, und die Dorfspolizei kommt und lässt nich pusten.

 

Niemanden auf der Welt geht es an wieviel Promille ich habe!

Außer ein konkreter Verdacht einer rechtswidrigen Tat macht dieses erforderlich

 

Das österreichische Gesetz ist hier fehlerhaft!

In Deutschland ist das so nicht denkbar!

Auch die Rechtsprechung wäre in Deutschland anders, hätten wir ein Puste-Verpflichtungsgesetz.

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Hallo, gery41,

Könnte jemanden verstehen wenn er da nicht ausrasten würde, 10.000,- Euro Ausgaben für nichts.

im Gegensatz zu Dir könnte ich sogar verstehen, wenn jemand tatsächlich ausrasten würde. :abwarten:

 

Ich kenne die österreichischen Gesetze nicht, aber wenn es ähnlich ist wie bei uns, hatte der Polizeibeamte im Grunde genommen gar keine andere Möglichkeit, denn der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt war ja aufgrund der Angaben des Ehepaares zumindest mal gegeben.

 

Andererseits hätte er, zumindest in Deutschland, auch entlastende Beweise prüfen müssen, wie z. B. die Überprüfung des/der Fahrzeuge des Ehepaares, ob damit vor Kurzem gefahren wurde.

 

Wie der Anwalt im zweiten Video richtig sagt, scheint hier eine Gesetzesänderung dringend notwendig zu sein.

 

In solchen Fällen bin ich froh, dass wir bei uns die Möglichkeit haben, telefonisch Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft oder ggf. sogar mit einem Richter zu halten und mit diesem abzuklären, ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, wenn man den Verdacht einer möglichen Trunkenheitsfahrt, aber keinerlei Beweise hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wieso entlastende Beweise?

Irgendeine Telefonnumer anrufen oder auf die Motorhaube tasten?

Wie lange muß man fahren damit die warm ist?

Nö, nix entlastendes dabei.

Zumindest nicht für den dringenden Verdacht.

Der Beweis muß gesichert werden.

(und mal Hand aufs Herz - welcher Richter hätte Nein gesagt? Vor allem braucht man

auch in D inzwischen nicht mehr den Richter... Abgesehen davon, daß man nen

Verkehrsrichter meistens gar nicht bekommen hat - Abnickmaschinen und auch so

von der Polizei erwünscht)

 

 

Der Verstoß des Nicht Pusten Wollen ist trotzdem verwirklicht.

Im Gegensatz zu Deutschland ist das eben strafbar. Fertig. Aus.

Als Österreicher könnte man das auch wissen. Ich als Deutscher

weiß es doch sogar.

 

Ich sehe da auch keinen Handlungsbedarf.*

 

Das ist eben Österreich.

echte Wegerechte ohne Lalü (feuchter Traum von so manchem hier)

und wenn ich in Schwangau bin und schnell zum Tanken über die Grenze

fahre bin ich da drüben österreichscher Organspender. Automatisch.

 

 

* In Deutschland hätte man auch als aufrechter Polizist noch eine Meldung an die FEB machen können.

Sowas wegzukriegen habe ich hier schon mal die Problematik dargestellt.

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@Andicorsa

 

Ich sehe schon Handlungsbedarf

Einfach darum, weil in AUT nicht mal ein ganz einfacher (du schriebst dringendem) Verdacht vorliegen muss, dass ein Fahrzeug gefahren wurde.

In AUT kann die Polizei komplett willkürlich von jedem Menschen verlangen, dass er Pusten muss. Tut er das nicht, handelt er strafbar.

 

Warum die Meldung an die FEB in DEU nivht automatisvh erfolgt, sondern nur von aufrechten Polizisten verstehe ich ebenfalls nicht. Das muss automatisch immer erfolgen!

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1. Nein.

Das geht nicht willkürlich. Lies dir doch die österreichsche StVO mal durch. Kann man sicher yahooen.

 

Ich mach es nicht, hab erst das letztemal das Wegerecht ohne Lalü erklärt.

 

Hier war eben der dringende Verdacht da, daß ein Fahrzeug gelenkt wurde - und damit war die Aufforderung berechtigt.

 

Der Aufforderung ist man nicht nachgekommen.

 

Als Österreicher sollte man wissen was folgt.

 

Und selbst wenn, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

 

 

Und nochmal bitte:

Neben den abnickenden Richtern haben es die Forenpolizisten doch gern so, daß

ihre Verwaltungsakte erst hinterher zu überprüfen sind.

Also für Deutschland sinngemäß:

Pusten oder gleich Blut geben und sich hinterher beschweren.

Denn was sonst möchtet ihr denn?

 

Und wenn jemand tatsächlich nicht gefahren ist wird er die Blutentnahme nicht zahlen müssen.

Die ist auch nur ein kleiner Eingriff, kein Problem.

 

 

2. Du willst doch mit deinem Post jetzt gerade auf außerhalb des Verkehrs gehen?

Nun da kann der aufrechte Polizist seine Beobachtungen der FEB melden.

In manchen Bundesländern wird er (System gelbe Karte o. ä.) dazu sogar politisch angeregt.

Also sowas wie subjektiv übermäßiger Alkoholgenuß und subjektive Streitlustigkeit. Kann man immer melden.

Und sich dabei gut fühlen.

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Eben doch!

Wollen wir das jetzt dauerhaft so spielen?


















Ich bin ja nicht so - ich yahoo dir sogar die österreichsche StVO...


Der Polizist hatte den Verdacht, daß der Herr gefahren ist.
Und der sollte - nach Meinung dieses Herrn... - durch "Handauflegen" oder eine bestimmte Telefonnummer
anrufen ausgeräumt werden.

Der Polizist war mit diesem Angebot nicht zufrieden.
Welcher deutsche Polizist wäre es denn gewesen?

 

 

Also, Angebot zur Beweissicherung - bitte pusten.

Der Herr wollte nicht.

Gucken wir mal in die österreische StVO - muß ich das eigentlich machen?

§5
...
(2)
...
Sie sind außerdem berechtigt, die Atemluft von Personen,
1. die verdächtig sind, in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben,
...
auf Alkoholgehalt zu untersuchen.
Wer zu einer Untersuchung der Atemluft aufgefordert wird, hat sich dieser zu unterziehen.

...

 

Ja, ich muß.

 

Folge wenn nicht ist:

§99
(1) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe von 1600 Euro bis 5900 Euro,
im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe von zwei bis sechs Wochen, zu bestrafen,
...
b) wer sich bei Vorliegen der in § 5 bezeichneten Voraussetzungen weigert,
seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen

...
...



Ja und das wars.

Verdacht - ja
ausgeräumt mit anderen Mitteln - nein
Gepustet zwecks Beweissicherung - nein
logische Folge nach Gesetz - JA


Hätte er mal gepustet.
Und es ist eben Österreich. Da ist das Gesetz - und das ist dort höchstrichterlich - steht sogar im Gesetz -

und ich glaube auch europarechtlich für ok befunden.

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