Jump to content

Auch Polizisten sind nur Menschen


Recommended Posts

Das sollte zumindest DIR sagen, daß UNS Deine überhebliche, arrogante und angeberische Laberei überhaupt nicht beeindruckt. Ich gönne Dir Deine angeblichen "Reichtümer", und trotzdem würde ich niemals mit Dir tauschen wollen.

 

 

Halt immer wieder die altbekannte Leier mit den persönlichen Untergriffen wenn man sonst nichts zu sagen hat. :rolleyes:

"Reichtümer" gibt es bei mir leider keine, muss zumindest mehr dafür tun als ein Beamter. :nuts:

Tauschen möchte ich auch um nichts in der Welt, allein das hinterherschnüffeln um jeden und alles seiner gerechten Strafe zuzuführen entspricht keineswegs meinem Naturell. ;)

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites
  • Replies 7.3k
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

Top Posters In This Topic

Popular Posts

Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Blaulicht,   es ist gigantisch.   Mit allem hätte ich gerechnet, aber nicht, dass man den Dienstherrn als Schuldigen für so ein bescheuertes Video ausmacht mit der Begründung, dass der Tiefschutz ni

Posted Images

Ich zahle gar nichts, also null, in eine Sozialversicherung.

Meine spätere, großzügige Pension wird vollständig vom Bürger bezahlt.

Gemessen daran wird deine Pension/Rente ein Fliegenschiss sein, denn du müßtest ja deine monatl. (Pensions)Auszahlungen erst um deine (im Arbeitsleben) geleisteten Einzahlungen bereinigen. Da wirst du vermutl. ein Minusgeschäft machen.

Du wirst also einem deutschen Beamten mitnichten eine alpenländische Nase zeigen können.

 

 

Gruß

Es stimmt nicht ganz, auch Beamte tragen an ihrer Pension durch Zuzahlung bei, das wird vom Grundgehalt schon runter gerechnet, beziehungsweise ist bei der Erstellung des Grundgehaltes berücksichtigt worden

Link to post
Share on other sites

muss zumindest mehr dafür tun als ein Beamter.

 

Gruss gery41

Weißt du, was wir tun müssen?

Ich weiß zumindest, dass Menschen in der freien Wirtschaft die mehr Geld bekommen als ich eine Menge tun müssen. Ich weiß aber auch, dass ich mit meiner Verantwortung und mit meinem Arbeitsaufwand in der freien Wirtschaft um einiges mehr bekommen würde als ich als Beamter bekomme.

 

Ich kann dir jedenfalls sagen, dass Polizisten ein ganze Menge leisten. Und dass dieser Leistung das Geld nicht angemessen gegenübergestellt ist.

Da wir aber einen saugeilen Job haben, interessiert uns das nicht.

 

Und ich kann dir sagen, dass deine Art arrogant ist und mir missfällt.

Link to post
Share on other sites

Soviel zum Thema Satzbau.

Du hast es tatsächlich nicht kapiert http://1.1.1.2/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/rolleyes.gif . Aber frag' doch mal Deinen armen (pun intended) Schwager, vielleicht kann der Dir helfen.

 

Is mir eigentlich wurscht, habe nichts zu verbergen.

Nicht reden - machen.

 

Halt immer wieder die altbekannte Leier mit den persönlichen Untergriffen wenn man sonst nichts zu sagen hat.

Gepriesen sei Deine Einsicht. Mußt Du jetzt nur noch umsetzen. Hier

muss zumindest mehr dafür tun als ein Beamter.

klappt es jedenfalls schon wieder nicht.

 

Tauschen möchte ich auch um nichts in der Welt

Ich habe den Eindruck, darüber sind auf jeden Fall die http://1.1.1.5/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/post-15-1052220577.gif hier im Forum überhaupt nicht unglücklich. Und das dürfte nicht zuletzt an diesen

allein das hinterherschnüffeln um jeden und alles seiner gerechten Strafe zuzuführen

- höflich ausgedrückt - selten dämlichen Vorstellungen über ihren Beruf liegen.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites
Nicht reden - machen.

 

 

Was willst du konkret wissen? Schuhgrösse, Kragenweite? Oder ein paar Frauengeschichten? Das wohl lieber nicht, sonst frisst dich womöglich noch der Neid. :dribble::nuts:

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Blaulicht har völlig recht, aber das Angebot

Was willst du konkret wissen?

wollen wir uns ja nicht entgehen lassn. Am besten, Du fängst einfach mit den in #6743 angebotenen Belegen an.

Link to post
Share on other sites

Blaulicht har völlig recht, aber das Angebot

Was willst du konkret wissen?

wollen wir uns ja nicht entgehen lassn. Am besten, Du fängst einfach mit den in #6743 angebotenen Belegen an.

 

Na dann, bitte sehr. :lol:

 

Teil 1

 

Die Pensionshöhe ergibt sich aus der Kontogutschrift vom Pensionskonto geteilt durch 14 für die 14 mal jährliche Pensionszahlung.

Die Beiträge sowie Versicherungsmonate für das Jahr 2016 sind dabei noch nicht berücksichtigt.

post-9349-0-80404200-1476850469_thumb.jpg

post-9349-0-59860300-1476850488_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

Teil 2

 

Dabei ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen, anstatt der geschriebenen 1/4 jährlichen Beiträge von 5.250,- Euro sind es "nur" 5.200,- Euro 1/4jährlich.

 

Zufrieden mit den Belägen? :notworthy:

 

Gruss gery41

post-9349-0-39385400-1476851550_thumb.jpg

post-9349-0-87429200-1476851560_thumb.jpg

post-9349-0-09120700-1476851572_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

Und? Wen soll das jetzt beeindrucken? Aber wenn's Dein schmales Ego mit Glück erfüllt, bitte sehr.

 

Warum sollte das jemand beeindrucken? Solch abstruse Gedankengänge möchte ich auch einmal haben. :spinner:

Steht doch dezitiert einige Beiträge vorher das die Einstellung auf ausdrücklichen Wunsch eines Users erfolgte. :licht:

Naja, sieht so aus das ein Beamter nicht so firm mit Lesen und Verstehen sein müsste, könnte ich mir nicht leisten.

Damit erklären sich auch unsere Gehaltsunterschiede. :nuts:

Ausserdem wurde der Beweis erbracht das eine Beamtenpension gegenüber einem Leistungsträger der viel eingezahlt auch nicht viel wert ist

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Zufrieden mit den Belägen?

Natürlich. Sind ja auch gerade erst neu draufgekommen. Und zu den Belegen: nett. Aber wir wissen ja alle, wie man solche Seiten zusammenbasteln kann, wenn man's braucht. Die richtige Frage hat Bluey gestellt (und auch gleich beantwortet, gewissermaßen):

Wen soll das jetzt beeindrucken? Aber wenn's Dein schmales Ego mit Glück erfüllt, bitte sehr.

Und um auch Deine Frage

Warum sollte das jemand beeindrucken?

zu beantworten: weil Du darum in zahlreichen Deiner Beiträge regelrecht bettelst. Oder gäbe es sonst einen Grund, warum Du Dich immer und immer wieder mit Deiner (angeblichen) finanziellen Potenz brüstest und auf die (angeblich) so schmale Bezahlung im öffentlichen Dienst hinweist?

 

Solch abstruse Gedankengänge möchte ich auch einmal haben.

Den erspar ich mir jetzt, der ist zu einfach, den kannst sogar Du selber.

 

Steht doch dezitiert einige Beiträge vorher das die Einstellung auf ausdrücklichen Wunsch eines Users erfolgte.

Du verwechselst hier Ursache und Wirkung: der User ist nur auf Dein ausdrückliches Angebot eingegangen. Damit fällt Dir dieser Satz

Naja, sieht so aus das ein Beamter nicht so firm mit Lesen und Verstehen sein müsste, könnte ich mir nicht leisten.

auch mit deutlichem Getöse auf die Füße. Und dementsprechend liesse das

Damit erklären sich auch unsere Gehaltsunterschiede.

den Verdacht zu, daß der Unterschied tatsächlich eher genau andersrum ist als von Dir behauptet.

 

Ausserdem wurde der Beweis erbracht das eine Beamtenpension gegenüber einem Leistungsträger der viel eingezahlt auch nicht viel wert ist

Nö, der Beweis wurde nun ganz sicher nicht erbracht, und zwar ganz unabhängig davon, ob die Belege echt sind oder nicht. Mal ganz abgesehen davon, daß die Höhe der Altersbezüge sicherlich eins nicht belegen: ob der Bezieher ein Leistungsträger (was auch immer das eigentlich sein mag) war oder nicht.

 

Lass' uns einen Deal machen, um vom Off-Topic wegzukommen: ich sage Dir jetzt, daß hier alle schwer beeindruckt von Deiner Kohle sind. Und Du verzichtest ab sofort darauf, Dich dazu und zur Kohle anderer Menschen zu äußern. Zumindest hier im Forum. Okay?

Link to post
Share on other sites
Aber wir wissen ja alle, wie man solche Seiten zusammenbasteln kann,

 

 

Mir bleibt die Luft weg, gehst du von dir aus und glaubst ein jeder ist so ein linker Agent wie du es bist.

So etwas ist mir in meinem ganzen Leben nicht passiert das so an meiner Integrität gezweifelt wurde. Bemüht man sich nach besten Wissen und Gewissen, dann solche Unterstellungen. :kopfschuettel:

Hoffe nur mir nie persönlich zu begegnen, ein Satz heisser Ohren wäre dir zumindest sicher. :smack:

 

Lass' uns einen Deal machen

 

Für mich ist die Diskussion beendet, ist mir zu blöd mich weiterhin mit solch einem Subjekt zu unterhalten. :fool:

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Mir bleibt die Luft weg

Leider ja nicht lange genug, um nicht noch schreiben zu können.

 

gehst du von dir aus

Ja klar: wenn ich weiß, wie sowas geht, gehe ich davon aus, daß das auch (fast) alle anderen wissen.

 

Hoffe nur mir nie persönlich zu begegnen, ein Satz heisser Ohren wäre dir zumindest sicher.

Davon haben auch schon andere geträumt und sich genauso übenrommen wie Du.

 

Für mich ist die Diskussion beendet

Ziel erreicht.

 

 

Zurück zum Thema: weiß einer der :cop01: , warum ihre schwerverletzten Kollegen Waffeneinsammler-beim-Reichsdeppen keine schusssicheren Westen trugen (ich gehe davon aus, daß dem so ist, weil ich nichts anderes gehört habe)?

Link to post
Share on other sites

Hallo, Biber,

 

Du wirst keinen SEK - Einsatz erleben, bei dem die Kollegen keine Schutzweste tragen und die sind vermutlich noch ein wenig besser als die, die der Streifendienst trägt.

 

Trotzdem gibt es genug Stellen, an denen man tödlich getroffen werden kann und wer es darauf anlegt und auch noch gut genug schießen kann, trifft diese Stellen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

 

Und? Wen soll das jetzt beeindrucken? Aber wenn's Dein schmales Ego mit Glück erfüllt, bitte sehr.

Warum sollte das jemand beeindrucken? Solch abstruse Gedankengänge möchte ich auch einmal haben. :spinner:

Steht doch dezitiert einige Beiträge vorher das die Einstellung auf ausdrücklichen Wunsch eines Users erfolgte. :licht:

Naja, sieht so aus das ein Beamter nicht so firm mit Lesen und Verstehen sein müsste, könnte ich mir nicht leisten.

Damit erklären sich auch unsere Gehaltsunterschiede. :nuts:

Ausserdem wurde der Beweis erbracht das eine Beamtenpension gegenüber einem Leistungsträger der viel eingezahlt auch nicht viel wert ist

 

Gruss gery41

 

Ich kann sogar sehr gut lesen und verstehen. Was ich sogar deutlich besser kann als Du: Schreiben! Wenn man dermaßen von sich eingenommen ist wie Du und ständig in den höchsten Tönen prahlt, sollte man sich in wenigen Sätzen nicht so viele Fehler und vor allem nicht solche auf Grundschulniveau erlauben! Ich erspare mir (und allen Interessierten) an dieser Stelle, die Frage bzgl. Deines Schulabschlusses an Dich zu richten. Was und vor allem wie Du schreibst, wem Du regelmäßig den Gefällt mir schenkst, ist bezeichnend und Beleg genug.

Zu allem anderen hat sich ja Biber schon dankenswerterweise sehr treffend geäußert.

 

 

 

 

Aber wir wissen ja alle, wie man solche Seiten zusammenbasteln kann,

Mir bleibt die Luft weg, gehst du von dir aus und glaubst ein jeder ist so ein linker Agent wie du es bist.

So etwas ist mir in meinem ganzen Leben nicht passiert das so an meiner Integrität gezweifelt wurde. Bemüht man sich nach besten Wissen und Gewissen, dann solche Unterstellungen. :kopfschuettel:

Hoffe nur mir nie persönlich zu begegnen, ein Satz heisser Ohren wäre dir zumindest sicher. :smack:

Das einzige, was mir hierzu einfällt: :lol2:

Link to post
Share on other sites

1.

Reichsdeppen sind Spinner!

 

2.

Polizeibeamter und Reichsdepp passt nicht. Die müssen aus dem Beamtentum entfernt werden.

 

3.

die guten Wünsche an Pegida war eine freundliche Geste an Menschen, die eines der wichtigsten demokratischen Grundrechte in Anspruch genommen haben.

War unpassend. Hätte jedoch bei einer Linken-Demo gegen Rechts zu Applaus geführt.

 

4.

egal wie ordentlich ich arbeite, wir werden weiterhin Nazispinner in unserer Gesellschaft haben.

Link to post
Share on other sites

Hallo, muniX089,

Na denn, zurück zum Tagesgeschäft: "Zeigen wer der Chef ist": http://www.n-tv.de/panorama/Polizisten-verweigern-Toilettengang-article18910061.html

"nur" die Weigerung allein und auch das anschließende Fesseln hätte vermutlich nicht zu diesem Urteil geführt.

 

Steht der Verdacht einer Straftat im Raum, kann ein Polizeibeamter sich ggf. sogar selber strafbar machen, wenn er blauäugig dem Beschuldigten die Möglichkeit gibt, z. B. bei seinem angeblichen Stuhlgang stiften zu gehen.

 

Stellen wir mal die Frage in den Raum: Du bist Polizeibeamter, hältst einen Fahrzeuglenker an, der scheinbar alkoholisiert ist und dieser bittet darum, vor dem Alkotest erst einmal in die Büsche gehen zu dürfen, weil er ein dringenden Bedürfnis hat.

 

Wie würdest Du handeln? :think:

 

(Die Frage darf sich hier jeder stellen und beantworten).

 

Im vorliegenden Fall dürfte das Problem eher gewesen sein, dass die Beamten schon einige Zeit vorher mit diesem Mann zusammengetroffen sind, wie es in einem anderen Zeitungsartikel beschrieben wurde und dass sie ihm scheinbar einen ungerechtfertigten Denkzettel verpassen wollten.

 

Des Weiteren fand das Ganze vor dem Haus des Mannes statt und man hätte ihm dann zumindest anbieten können, ihn ins Haus zu begleiten, damit er sich nicht verbarrikadieren und auch keinen Alkohol trinken kann, um eine mögliche Trunkenheitsfahrt zu vertuschen.

 

Die verhältnismäßig harten Urteile lassen darauf schließen, dass es da noch so einiges gegeben hat, was im Zeitungsartikel nicht erwähnt wurde.

 

Man darf gespannt sein, ob es eine Fortsetzung gibt, ob bei dieser noch weitere Fakten genannt werden und wie diese ausgeht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

@nachteule

 

- wenn ein Fahrzeuglenker eindeutig betrunken ist, wie du anführst, ist es ein grundsätzlich anderer Sachverhalt, als der hier um den es geht!

 

- hier stand eine Verkehrskontrolle, nach "forschem Fahren" an. Und so "forsch" war das nicht, schließlich ist man dem nach Hause hinterhergefahren. Wenn es zu arg ist, dann wird die Fahrt früher beendet.

 

- wenn es zu einem Nachtrunk kommt, dann wird doppelt gezapft. Fertig.

 

- wie lange soll der Toilettengang untersagt werden? Pusten ist freiwillig. Toilette erst nach dem zapfen? Und der Drogenverdacht darf / muss pinkeln? Verwirrend...

 

 

- wie würdest du reagieren? Ich würde Menschen auf Toilette gehen lassen.

 

- was wäre jetzt so schlimm, wenn er sich auf Klo verbarrikiert? Zumindest so schlimm, dass man ihn in seiner Menschenwürde so stark einschränken muss, dass er sich in die Hose macht.

 

- kann ein Polizist nicht vor Ort merken, ob da einer flüchten will oder so große Augen hat, weil der Stuhlgang akut ist?

 

- was würdest du machen, wenn nach einer kleinen Owi die Zivilstreife hinter dir auf deiner Auffahrt hält und du wirklich wirklich dringend auf Toilette musst (Stuhlgang) ???

 

 

- wie macht ein Polizist sich strafbar, der einen verdächtigen (nehmen wir mal ruhig, auch wenn es in dem Sachverhalt keine Straftat gab) Straftäter auf Toilette gehen lässt und dieser flüchtet?

Link to post
Share on other sites

Blaulicht,

 

da redet wieder der Blinde von der Farbe und das gerade der, der jemandem bei einer Kontrolle das Rauchen untersagen will. :abwarten:

 

Es kommt gar nicht so selten vor, dass man jemanden kurz vor dem Erreichen seiner Wohnung fahren sieht und ihn dann direkt vor dem Haus anhält und kontrolliert.

 

Daran ist hier also nichts außergewöhnliches.

 

Wenn ich Dich richtig verstehe, würdest Du, solltest Du mal einen möglicherweise betrunkenen Fahrzeuglenker kontrollieren, zu ihm sagen: "Geh ruhig auf die Toilette, vergiss aber nicht, wieder zu kommen und trink in der Zwischenzeit keinen Alkohol, weil wir Dich ja noch zur Blutentnahme bringen wollen."

 

Klasse. Wie hoch schätzt Du die Chance ein, dass der tatsächlich nur auf die Toilette geht und nicht abhaut?

- kann ein Polizist nicht vor Ort merken, ob da einer flüchten will oder so große Augen hat, weil der Stuhlgang akut ist?

:rofl::rofl::rofl:

 

- was würdest du machen, wenn nach einer kleinen Owi die Zivilstreife hinter dir auf deiner Auffahrt hält und du wirklich wirklich dringend auf Toilette musst (Stuhlgang) ???

Ich würde den Kollegen anbieten, mit in meine Wohnung zu kommen und von mir aus könnten sie sogar vorher noch nachschauen, ob ich Alkohol auf der Toilette gebunkert habe und ob ich mich dort einschließen kann (geht bei mir nämlich nicht).

 

Sie müssten allerdings damit rechnen, dass meine Hunde sie gut im Auge haben :victory:

 

Zur Strafvereitelung: Lies mal die entsprechenden §§ durch und Du wirst sehen, dass man Dir durchaus eine Strafvereitelung im Amt vorwerfen kann, wenn Du den begründeten Verdacht einer Straftat hast und wenn durch Deine Dummheit oder vielleicht auch nur falsch verstandenes Mitleid eine Strafverfolgung vereitelt wird.

 

Abgesehen davon:

 

Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich Personen einnässen oder sogar einkoten, wenn sie mit zur BE genommen werden.

 

Nicht selten wird dies sogar von Seiten der Justiz als ein Indiz gesehen, dass der Beschuldigte keine Kontrolle über sich hatte.

Link to post
Share on other sites

Wenn ich Dich richtig verstehe, würdest Du, solltest Du mal einen möglicherweise betrunkenen Fahrzeuglenker kontrollieren, zu ihm sagen: "Geh ruhig auf die Toilette, vergiss aber nicht, wieder zu kommen und trink in der Zwischenzeit keinen Alkohol, weil wir Dich ja noch zur Blutentnahme bringen wollen."

Ich würde ihn - wenn möglich und verhältnismäßig - zur Wache verbringen, wo er nach vorherigem Abklopfen und unter Aufsicht auf die Toilette dürfte. Anschließend hätte man alle Zeit der Welt, Maßnahmen zu treffen etc.

 

Wie hoch schätzt Du die Chance ein, dass der tatsächlich nur auf die Toilette geht und nicht abhaut?

Relativ gering, wenn man ihn unter Aufsicht hält.

 

Ich würde den Kollegen anbieten, mit in meine Wohnung zu kommen und von mir aus könnten sie sogar vorher noch nachschauen, ob ich Alkohol auf der Toilette gebunkert habe und ob ich mich dort einschließen kann (geht bei mir nämlich nicht).

Genau. Wäre auch eine Option.

 

Sie müssten allerdings damit rechnen, dass meine Hunde sie gut im Auge haben

Glaub ich nicht. Die Hunde würde als aller erstes weggesperrt.

 

Es kommt gar nicht so selten vor, dass sich Personen einnässen oder sogar einkoten, wenn sie mit zur BE genommen werden.

Stimmt. Ist auch eine recht widerliche Sache!

 

Nicht selten wird dies sogar von Seiten der Justiz als ein Indiz gesehen, dass der Beschuldigte keine Kontrolle über sich hatte.

Das habe ich bislang noch nicht erlebt. Mag aber so sein.
Link to post
Share on other sites

Hallo, Bluey,

Ich würde ihn - wenn möglich und verhältnismäßig - zur Wache verbringen, wo er nach vorherigem Abklopfen und unter Aufsicht auf die Toilette dürfte. Anschließend hätte man alle Zeit der Welt, Maßnahmen zu treffen etc.

ich nehme stark an, dass die Kollegen im vorliegenden Fall das Gleiche vorhatten, denn das wäre, neben der Möglichkeit, mit ihm zusammen in seine Wohnung zu gehen, die richtige Maßnahme gewesen.

 

Gerade deshalb gehe ich davon aus, dass noch mehr vorgefallen sein, muss, von dem wir nichts wissen, damit es zum Einen überhaupt zu dieser Verhandlung gekommen ist und zum Anderen zu den recht harten Urteilen.

 

Zu den Hunden: Die tun nichts, die sind nur neugierig und passen auf, dass niemand etwas anfasst. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Teil 2

 

Dabei ist mir ein kleiner Fehler unterlaufen, anstatt der geschriebenen 1/4 jährlichen Beiträge von 5.250,- Euro sind es "nur" 5.200,- Euro 1/4jährlich.

 

Zufrieden mit den Belägen? :notworthy:

 

Gruss gery41

 

Zur Abrundung und weil es als "Sahnehöbchen" auch gerade noch dazu passt.

 

Habe vorgestern einen Bescheid erhalten (Bieber wird das sicher wieder als getürkt ansehen, ist mir aber soetwas von wurscht. :nuts: ) das ich aufgrund meines Kalorienverbrauches unter die Schwerarbeiterregelung falle.

 

https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsformen/Schwerarbeitspension.html

 

Also ab mit 60 mit fast ohne Abschläge in die Pensi. :geil:

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Na denn, zurück zum Tagesgeschäft: "Zeigen wer der Chef ist": http://www.n-tv.de/panorama/Polizisten-verweigern-Toilettengang-article18910061.html

Der verlinkte Text zeigt, wie Beamte den hoch geschätzten §1 unserer Verfassung respektieren. Aber was bedeutet schon so ein läppisches Grundgesetz angesichts der fürchterlichen Gefahr, daß eine unterstellte Trunkenheitsfahrt, die in Wirklichkeit gar nicht statt gefunden hatte, ungestraft bleiben könnte? :schreck:

Testosterongesteuerte Gewaltanwender finden im Polizeidienst ein ihren Neigungen entsprechendes Tätigkeitsfeld, und leider gibt es bei der Einstellung in diesen Dienst keine Auswahl, bei der solche Personen abgewiesen werden.

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Hallo, gery41,

 

dann schildere doch mal, was Du gemacht hättest, wenn Du den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt hättest und der Fahrer möchte weggehen, um auf die Toilette zu gehen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

Irgendwie irritiert mich diese an mich gerichtete Fragestellung, einerseits finden einige hier Österreichische Beamtengesetze nicht wirklich interessant, andererseits erfolgt die Frage wie ein Österreicher einen Wickel mit einem Bsoffenen handhaben würde. :rolleyes:

Zurück zur tatsächlichen Frage müsste ich erst überlegen da ich mich mit so etwas noch nicht beschäftigt habe. :lesen:

Ich schätze aber unsere :cop01: so ein das sie einen solchen Delinquenten in aller Ruhe zu einem Busch begleiten würden um ihn anschliessend in den Alkomaten blasen zu lassen. Auf einem Posten mit fixer WC Anlage findet findet die Feststellung einer Alkoholisierung üblicherweise ja sowieso nie statt. :licht:

Sehe daher bei uns nicht wirklich das Problem worüber in D seitenlang herumdiskutiert wird.

Wieder einmal der kleine Unterschied. :nuts:

 

Gruss gery41

Link to post
Share on other sites

Der verlinkte Text zeigt, wie Beamte den hoch geschätzten §1 unserer Verfassung respektieren.

Wenn Du schon versuchst, auf der Grundlage eines Gesetzes irgendwelchen Stuss zusammenzubasteln, solltest Du wenigstens die gesetzliche Grundlage richtig auf die Reihe bekommen.

 

Irgendwie irritiert mich diese an mich gerichtete Fragestellung

Du kannst ja mal darüber nachdenken, warum ihr beide so leicht zu verwechseln seid.

 

 

Sachsen mal wieder. Läuft wirklich bei denen. Jede Menge schief, könnte man meinen.

Link to post
Share on other sites

Hallo, Gery,

Ich schätze aber unsere :cop01: so ein das sie einen solchen Delinquenten in aller Ruhe zu einem Busch begleiten würden um ihn anschliessend in den Alkomaten blasen zu lassen. Auf einem Posten mit fixer WC Anlage findet findet die Feststellung einer Alkoholisierung üblicherweise ja sowieso nie statt. :licht:

 

tja, das ist das Problem.

 

Der Mann befand sich vor seiner Wohnung und wollte somit vermutlich auch dort auf die Toilette gehen.

 

Jetzt stellt sich die Frage, ob man ihm angeboten hat, mit ihm zusammen in die Wohnung zu gehen oder nicht und, wenn ja, ob er dieses abgelehnt hat oder nicht.

 

Auf keinen Fall hätte man ihn einfach allein in die Wohnung gehen lassen können mit der Auflage, nach Beendigung der geschäftlichen Angelegenheiten wieder zurückzukehren, wie Blaulicht es ja vorgeschlagen hat.

 

Hallo, Biber,

 

diese wirklich saudumme Sache ist jetzt nichts, was man speziell den sächsischen Kollegen zum Vorwurf machen kann, denn so etwas hat es leider auch schon in anderen Bundesländern gegeben.

 

Es gibt ab und an Kollegen, die sich gar keine Gedanken darüber machen, wie gefährlich so eine MP ist und was für eine Verantwortung man beim Führen dieser Waffe hat und somit legen sie, wenn sie den Streifenwagen einräumen, schon mal gerne die MP, die Magazintasche oder was auch immer gerade stört, auf das Autodach und vergessen es dann. :wand:

 

Abgesehen davon ist das eigentlich eher ein Frauenproblem, denn wir bekommen immer wieder Meldungen, dass Frauen ihre Handtasche, ihre Brieftasche oder das Handy vor dem Einsteigen auf dem Autodach abgelegt haben und dann davongefahren sind und wir sollen nun danach suchen.

 

Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob es eine Kollegin war, die die MP verloren hat oder ob es ein Kollege mit femininen Zügen war. :abwarten:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Link to post
Share on other sites

Hallo, gery41,

 

dann schildere doch mal, was Du gemacht hättest, wenn Du den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt hättest und der Fahrer möchte weggehen, um auf die Toilette zu gehen?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

Weißt du wirklich nicht, wie du mit einer Person umgehen sollst, der auf Toilette muss und im Verdacht einer Trunkenheitsfahrt steht?

Oder willst du andeuten, dass du diese Menschen nicht auf Toilette lässt?

 

Wobei der Fall, mit der Person die sich vollgekotet hat nicht wirklich einen Trunkenheitsverdacht darlegt, also ein anderer Fall ist.

 

 

Wenn es tatsächlich bei euch öfter Fälle gibt, wo Personen der Toilettengang verweigert wurde und diese sich vollkoten, einnässen dann müssen die Strafen gegen die Polizisten deutlich rauf. 9.000 Euro sind dann wohl zu wenig. Dann müssen die Gerichte Freiheitsstrafen verhängen!

 

 

Im oben angeführten Fall gab es keinen Grund den Toilettengang zu verweigern. Der Trunkenheitsverdacht war erlogen. Und selbst wenn nicht, kann auch jemand der angetrunken ist auf die Toilette gehen, seinen Stuhlgang machen und dann polizeilich behandelt werden.

Link to post
Share on other sites

Blaulicht,

Weißt du wirklich nicht, wie du mit einer Person umgehen sollst, der auf Toilette muss und im Verdacht einer Trunkenheitsfahrt steht?

dann erklär mir doch bitte mal, wie man mit so einer Situation umgeht.

 

Du behauptest hier einfach so, dass der Verdacht der Trunkenheitsfahrt erlogen war.

 

Woher weißt Du das so genau?

 

Nur, weil der Staatsanwalt und der Richter im vorliegenden Fall den Beamten nicht glauben?

 

Kannst Du eindeutig sagen, dass die Beamten gelogen haben oder kann es vielleicht doch sein, dass sie sich lediglich getäuscht haben?

 

Wie hättest Du gehandelt, wenn Du den Verdacht einer Trunkenheitsfahrt hättest?

 

Oder willst du andeuten, dass du diese Menschen nicht auf Toilette lässt?

Habe ich das behauptet?

 

Du denkst wieder mal nicht über das Geschriebene nach.

 

Ist man im Prozess darauf eingegangen, ob die Beamten dem Mann angeboten haben, ihn in seine Wohnung zu begleiten, oder ob er es selber den Beamten angeboten hat?

 

Was hättest Du gesagt, wenn der Mann tatsächlich alkoholisiert gewesen wäre, sich durch die Hilfsbereitschaft der Beamten davonstehlen konnte und dann im Anschluss einen schweren Unfall verursacht hätte?

 

Du wärst dann vermutlich der erste gewesen, der hier von einem gravierenden Fehlverhalten der Kollegen lamentiert und schwere Strafen gefordert hätte.

 

Draufhauen ist immer einfach, eine passende Lösung zu finden weniger, denn dazu braucht es Sachverstand und Erfahrung.

 

Link to post
Share on other sites

Wenn mir ein Polizeiwagen, so wie in dem Fall, bis nach Hause hinterher fährt und ich dringend auf Klo muss, dann gehe ich und die Polizisten warten, draußen.

 

Meine Ansicht wird durch das Urteil bestätigt.

 

 

Wenn ich als Polizist mit einem Menschen zu tun habe, der auf Toilette muss, dann lasse ich ihn auf Klo.

 

 

Wo leben wir denn, dass Menschen im erweiterten Polizeigewahrsam sich bescmutzen müssen oder nicht alleine auf Klo dürfen?

Mir sagt der Art 1 GG was geht!

Link to post
Share on other sites

Wenn du es nicht begreifen willst, dann lass es.

 

Wenn sich jemand einnässt oder bekotet, weil du es nicht begreifst, dann hoffe ich auf eine hohe Strafe.

 

Besser wäre jedoch, deine Vorgesetzten greifen langsam ein. Erst pauschal jeden fesseln und jetzt das :nein:

Link to post
Share on other sites

Das schreibt der, der jemandem das Rauchen bei einer einfachen Kontrolle mit Zwang verbieten würde. :wand::wand::wand:

 

Du kennst Dich ja vielleicht ein klein wenig mit Demonstrationen aus.

 

Nehmen wir mal an, Du hast zusammen mit Deinen Kollegen ein paar Demonstranten angehalten, die im Verdacht stehen, Kollegen mit Steinen beworfen und Fensterscheiben zerstört zu haben.

 

Gleich zu Beginn der Kontrolle geben diese Personen an, sie müssten alle dringend auf die Toilette.

 

Das Blöde an der Sache ist: Ihr seid nur zu 8, die Demonstranten aber doppelt so viele und es ist nirgends eine Toilette in der Nähe.

 

Was machst Du nun, wenn sie einfach beginnen, davonzugehen, um sich eine geeignete Möglichkeit für ihre Notdurft zu suchen?

 

Zurück zum vorliegenden Fall:

 

Wie würdest Du es anstellen, den Verdächtigen aus der Wohnung zu bekommen, damit Du ihn mit zur Blutentnahme nehmen kannst?

 

Gibt es eine Rechtsgrundlage, ihn mit Gewalt zu holen, nachdem Du ihm vorher freiwillig die Möglichkeit gegeben hast, sich zu verbarrikadieren und sogar noch Alkohol zu konsumieren?

 

Ist diese Maßnahme Deiner Ansicht nach verhältnismäßiger als das, was die Kollegen gemacht haben?

 

Was kannst Du mit der zweiten BE nach dem Nachtrunk beweisen?

 

Kennst Du Dich überhaupt mit diesem Thema aus?

Link to post
Share on other sites

Wenn mir ein Polizeiwagen, so wie in dem Fall, bis nach Hause hinterher fährt und ich dringend auf Klo muss, dann gehe ich und die Polizisten warten, draußen.

Ganz sicher würde ich - und sicherlich auch die allermeisten meiner Kollegen - das so nicht zulassen!!

 

Meine Ansicht wird durch das Urteil bestätigt.

Ganz sicher nicht!

 

Wenn ich als Polizist mit einem Menschen zu tun habe, der auf Toilette muss, dann lasse ich ihn auf Klo.

Jein. Unter Aufsicht ja, ohne diese nein.

 

Wo leben wir denn, dass Menschen im erweiterten Polizeigewahrsam sich bescmutzen müssen oder nicht alleine auf Klo dürfen?

Wir leben dort, wo es schon immer so genhandhabt wurde und wird, nämlich daß Leute zwar auf die Toilette dürfen, aber unter Aufsicht.

 

Mir sagt der Art 1 GG was geht!

Man merkt, daß Du von dieser Praxis keine Ahnung hast.
Link to post
Share on other sites

Och... so ein bisschen lebe ich schon in der Praxis...

 

... was passieren kann, wenn die Polizei jemanden nicht auf Toilette lässt, hat uns ja der Fall und das Urteil gezeigt.

1. offenbar viel zu wenig!

2. es kann vieles passieren, egal, wie man sich verhält!

 

 

 

Traurig finde ich, dass ich hier mit meiner Ansicht bzgl Toilettengang alleine stehe

Bedenklich finde ich, wie beharrlich merkresistent und begriffsstutzig Du Dich hier präsentierst.

 

Zum Glück kann ich meine Ansicht im real life vertreten und durchsetzen

Zum Glück werde ich das nie erleben müssen.
Link to post
Share on other sites

Blaulicht,

 

Du prangerst zwar den angeblichen Fehler der Kollegen an, gehst aber nicht darauf ein, wie Du z. B. in dieser Situation

Das Blöde an der Sache ist: Ihr seid nur zu 8, die Demonstranten aber doppelt so viele und es ist nirgends eine Toilette in der Nähe.

 

Was machst Du nun, wenn sie einfach beginnen, davonzugehen, um sich eine geeignete Möglichkeit für ihre Notdurft zu suchen?

gehandelt hättest.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Create New...