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Auch Polizisten sind nur Menschen


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Hallo, Biber,

An diesem Vorfall ist grundsätzlich nichts ungewöhnliches, mal abgesehen von der Beteiligung der berüchtigten Schwerlastkontrollgruppe Münster, die vor einigen Jahren einen Prozeß in einem ähnlichen Fall (Untersagung der Weiterfahrt, Beanzeigung von Fahrer, Unternehmer und Verlader) mit Pauken und Trompeten verloren hat.. Der bzw. die betroffenen Bürger haben nicht widerspruchslos das getan, was man von ihnen verlangte (wobei ihnen das angeblich nicht gesagt wurde) und die beteiligten Beamten zeigen ihnen jetzt mal so richtig, was sie alles drauf haben.

wieso soll diese Schwerlastkontrollgruppe "berüchtigt sein? :think:

 

Nur, weil mal ein Prozess, der möglicherweise etwas öffentlichkeitswirksam war, verloren ging, oder gibt es da noch weitere Vorfälle?

 

Ohne den von Dir genannten Prozess zu kennen:

 

Die Erfahrung zeigt, dass man nicht zwangsläufig fehlerhaft gearbeitet haben muss, wenn ein Richter ein Verfahren einstellt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Kön-nen; Wol-len. Aber wozu ist das in dem Zusammenhang wichtig?

Ey Alda, mussu heut nich mehr. Is alles bunt. Kannsu reden wie Du wills, weissu?! Schlimm ist, daß heutzutage auch schon solche, die eigentlich nur mit Deutsch aufwachsen, keinen Migrationshinter

Sehe ich auch so und ja, sie leisten einen Eid darauf, Gesetze und die Verfassung zu achten etc.   In dieser Sache frage ich mich nur, ob einem Beamten nicht auch ein gewisses Maß an Privatraum zusteh

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In "Erfurt"? Nunja, wenn Du meinst.

Ich schenke Dir noch ein c und ein h. Hättest Du Dir auch - ach, auch geschenkt.

 

Es ist ein logischer Rückschluß.

Das mag für Dich logisch erscheinen, für normal denkende Menschen ist das nicht zwingend so.

 

die "Herrschaften", genauer gesagt Polizisten, griffen den Spediteur nicht an, sie griffen nach den Frachtpapieren, die dieser - laut Bericht - nicht hergeben wollte.

Immer schön bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es schwer fällt und Dir nicht in den Kram passt. Sie griffen nicht nach den Frachtpapieren, sie versuchten, sie ihm zu entreißen.

 

ich sagte nicht, daß ich es weiß. Mit ein wenig Nachdenken kommt man aber auf diese Möglichkeit. Nunja, ok, Du nicht.

Du hast natürlich Recht. Wenn Du nun noch ein wenig mehr als nur ein wenig nachdächtest, würdest sicher auch Du erkennen, wie ausgesprochen unwahrscheinlich das Ergebnis Deines wenigen Nachdenkens ist.

 

weil die Frachtpapiere zum Lkw, der Ladung gehören und man sie für Gewöhnlich für eine Kontrolle des- bzw. derselben braucht.

Die Frachtpapiere gehören nicht zum LKW, sondern zur Ladung. Die Kontrolle war erkennbar soweit fortgeschritten, daß die Papiere durch die Kontrollorgane nicht mehr benötigt wurden. Selbst wenn eine Weiterfahrt des LKW ohne Frachtpapiere nicht zulässig wäre (was nicht der Fall ist, mal ganz abgesehen davon, daß der Fahrer solche Frachtpapiere auch ohne Probleme erstellen kann), hätte man den Spediteur nicht körperlich angreifen müssen, sondern eben dem LKW die Weiterfahrt untersagen können (was ja sowieso schon der Fall war).

 

Nicht, daß Du noch wegen mir Rückenprobleme bekommst.

Danke der Sorge, aber die könnten nicht so schlimm sein, wie die Kopfschmerzen, die Du verursachst.

 

Die Aussage ist nicht eindeutig. Sie besagt lediglich, daß sie fahren wollen. Mehr nicht.

Lesen, ein weng nachdenken und erkennen: das schrieb ich. Alles weitere ist pure Spekulation und nicht nur für Laien, sondern für jeden Denkenden lebensfremd.

 

gerne nochmal: s.o.

Genau: s.o.

 

wo steht, daß der Mann nicht angesprochen wurde?

Wo steht, daß er wurde? Aber wahrscheinlich wurde er und weigerte sich und überhaupt wurde er so bedrohlich, daß man ihn zu Boden bringen mußte.

 

Ich empfinde schon die reine Optik der eingesetzten Beamten als bedrohlich. Warum müssen die da in 'Kampfmontur' auftreten? Da werden LKW kontrolliert, und die sehen aus, als wollten sie irgendwelche Terroristen fangen. Das das eher aggressionsfördernd denn entspannend ist, dürfte doch eigentlich klar sein.

 

wieso soll diese Schwerlastkontrollgruppe "berüchtigt sein?

Weil es mit den Herrschaften wohl regelmäßig Probleme gibt und sie genauso regelmäßig zu drastischen Maßnahmen neigen (also der Untersagung der Weiterfahrt). Die Vorschriften zur Ladungssicherung sind nicht eindeutig bzw. auslegbar und die Herrschaften sind bekannt dafür, einen extremen Kurs zu fahren. Es gibt tatsächlich Unternehmen, die ihre Fahrer lieber auf längere Umwege schicken als sie der Gefahr auszusetzen, dort angehalten zu werden. Ich hörte von einem inzwischen pensionierten Beamten, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, den Aufliegerherstellern (und den beteiligten Gutachtern) nachzuweisen, daß ihre Berechnungen der Stirnwandfestigkeit bzw. -stabilität falsch sind.

 

Schau Dir bitte diesen Fall an: die Kontrollgruppe ordnet einen Verlader an und verlangt die Verladung auf ein zweites Fahrzeug - das hört sich tatsächlich nach schwerwiegenden Mängeln an. Nachdem dann ein Rechtsanwalt vor Ort erscheint, reichen plötzlich zwei bis drei zusätzliche Gurte. Schon erstaunlich, oder?

 

Die Erfahrung zeigt, dass man nicht zwangsläufig fehlerhaft gearbeitet haben muss, wenn ein Richter ein Verfahren einstellt.

Das verstehe ich nicht. Wenn jemand sich gegen eine Anzeige wehrt und dabei Recht bekommt - was soll das anderes bedeuten als das irgendjemand auf Seiten der Exekutive einen Fehler gemacht hat?

 

In dem von mir angesprochenen Fall wurde u.a. gegen den Verlader wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der Ladungssicherung einen Anzeige geschrieben. Dagegen ist er bzw. sein Unternehmen vorgegangen. Da die Ladungssicherung exakt dokumentiert war, konnte sie problemlos nachgebaut und durch ein Gutachten überprüft werden. Der Verlader wurde freigesprochen.

 

Im übrigen war genau diese Art der Ladungssicherung auch schon anderweitig überprüft und nicht beanstandet worden - nur die Münsteraner meinten, eine Sonderrolle spielen zu müssen und sind damit gewaltig auf die Schnauze Nase gefallen.

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Wenn die Beamten sagen, dass es nicht weitergeht, dann geht es nicht weiter -Punkt- So funktioniert hoheitliches Handeln! Anders kann das auch nicht funktionieren. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Spediteur aufgeregt vom Büro zur Kontrollstelle fährt und sich auf regt. Und ganz ehrlich, es ist äußerst schwierig mit diesen Menschen, die von außen dem Kontrollierten im wahnsinniger Beschützerinstinkt zur Hilfe eilen, ruhig und sachlich zu reden. Vor allem wenn sie die ruhige Art als Schwäche auffassen, sich im Recht sehen und ihr Recht dann in die eigenen Hände nehmen.

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In "Erfurt"? Nunja, wenn Du meinst.

Ich schenke Dir noch ein c und ein h. Hättest Du Dir auch - ach, auch geschenkt.

 

Ich weiß, ich weiß. Es war nur mal ein kleiner Spiegel, um Dir zu zeigen, wie insbes. Du es regelmäßig mit anderen, insbes. mit Blaulicht machst. Aber geschenkt. Du wirst es wohl eh nicht kapieren.

 

Das mag für Dich logisch erscheinen, für normal denkende Menschen ist das nicht zwingend so.

:lol: Wie alt bist Du doch gleich?

 

Immer schön bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es schwer fällt und Dir nicht in den Kram passt. Sie griffen nicht nach den Frachtpapieren, sie versuchten, sie ihm zu entreißen.

Du kennst die Wahrheit genauso wenig wie ich. Du kennst lediglich diesen etwas reißerischen Artikel. Ob nun was entrissen oder ergriffen werden sollte, wissen wir nicht. Ich bin mir aber sicher, daß sie ergriffen werden sollten, denn niemandem ist damit geholfen, wenn Papiere zerrissen werden, was beim entreißen ja wohl stark zu befürchten wäre. Also immer hübsch bei der Wahrheit bleiben und nichts hinzudichten, nur weil man nicht über den Tellerrand schauen kann.

 

Du hast natürlich Recht. Wenn Du nun noch ein wenig mehr als nur ein wenig nachdächtest, würdest sicher auch Du erkennen, wie ausgesprochen unwahrscheinlich das Ergebnis Deines wenigen Nachdenkens ist.

Wenn ich noch weiter denke, wird mir abermals bewußt, daß das Denken nicht Deins ist.

 

Die Frachtpapiere gehören nicht zum LKW, sondern zur Ladung. Die Kontrolle war erkennbar soweit fortgeschritten, daß die Papiere durch die Kontrollorgane nicht mehr benötigt wurden. Selbst wenn eine Weiterfahrt des LKW ohne Frachtpapiere nicht zulässig wäre (was nicht der Fall ist, mal ganz abgesehen davon, daß der Fahrer solche Frachtpapiere auch ohne Probleme erstellen kann), hätte man den Spediteur nicht körperlich angreifen müssen, sondern eben dem LKW die Weiterfahrt untersagen können (was ja sowieso schon der Fall war).

1. schau, was ich geschrieben habe.

2. wo befindet sich die Ladung? Eben, auf dem Lkw.

3. wo steht, daß die Papiere nicht mehr benötigt wurden? Dichtest Du wieder?

4. wo steht, daß der Spediteur körperlich angegriffen wurde? Die Frachtpapiere wurden ergriffen. Erst, als er sich dagegen wehrte, wurde er - zurecht - mit einfacher körperlicher Gewalt fixiert.

5. ich habe nicht behauptet, daß eine Weiterfahrt des Lkw ohne Frachtpapiere nicht zulässig wäre. Nichts hinzudichten, bitte.

6. dem Lkw kann man die Weiterfahrt nicht untersagen, nur dem Fahrer.

 

Danke der Sorge, aber die könnten nicht so schlimm sein, wie die Kopfschmerzen, die Du verursachst.

Tjoa, dagegen gibt's ein Mittel: Du mußt meine Beiträge ja nicht lesen.

 

Lesen, ein weng nachdenken und erkennen: das schrieb ich. Alles weitere ist pure Spekulation und nicht nur für Laien, sondern für jeden Denkenden lebensfremd.

Warum hältst Du Dich nicht einfach mal selbst an Deine schlauen Ratschläge?! Ach: und bleib einfach mal bei Dir. Du bist nicht jeder, auch nicht jeder normal Denkende. Normal Denkende und sich Verhaltende benehmen sich anders als Du.

 

Genau: s.o.

:lol: Ja, genau.

 

Wo steht, daß er wurde? Aber wahrscheinlich wurde er und weigerte sich und überhaupt wurde er so bedrohlich, daß man ihn zu Boden bringen mußte.

Du behauptest, Du belegst. Alles andere - was Du schreibst -, ist reine Spekulation (eines nicht normal Denkenden).

 

Ich empfinde schon die reine Optik der eingesetzten Beamten als bedrohlich.

Pech. Beschwer Dich bei der Politik, die uns vorschreibt, was wir bei welchen Anlässen zu tragen haben.

 

Warum müssen die da in 'Kampfmontur' auftreten? Da werden LKW kontrolliert, und die sehen aus, als wollten sie irgendwelche Terroristen fangen. Das das eher aggressionsfördernd denn entspannend ist, dürfte doch eigentlich klar sein.

Das ist kein Kampfanzug. Würdest Du wissen, wenn Du Dich auskennen würdest. Kampfanzüge haben nämlich nur die Hundertschaften, Hundeführer, SEK. Aber ganz sicher nicht die Kollegen der Autobahn, des Verkehrsdienstes (mit ihren entsprechenden Gruppen).

 

Weil es mit den Herrschaften wohl regelmäßig Probleme gibt und sie genauso regelmäßig zu drastischen Maßnahmen neigen (also der Untersagung der Weiterfahrt). Die Vorschriften zur Ladungssicherung sind nicht eindeutig bzw. auslegbar und die Herrschaften sind bekannt dafür, einen extremen Kurs zu fahren. Es gibt tatsächlich Unternehmen, die ihre Fahrer lieber auf längere Umwege schicken als sie der Gefahr auszusetzen, dort angehalten zu werden. Ich hörte von einem inzwischen pensionierten Beamten, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, den Aufliegerherstellern (und den beteiligten Gutachtern) nachzuweisen, daß ihre Berechnungen der Stirnwandfestigkeit bzw. -stabilität falsch sind.

1. "wohl".... nichts genaues weißt Du also.

2. "Untersagung der Weiterfahrt" kommt häufig vor, nicht nur bei den dortigen Kollegen. Ist auch keine drastische Maßnahme.

3. Vorschriften zur Lasi sind schon recht eindeutig und keineswegs so frei auslegbar, wie Du hier behauptest.

4. solange auch ein extremer Kurs rechtmäßig ist, ist er ok. Du bist ja nicht für's "Auge zudrücken". Also: immer voll drauf.

5. solche Umwege kommen vor. Werden auch gefahren, nachdem eine entsprechende Kontrollstelle bekannt wurde. Machen die ja auch nicht grundlos. Wer was zu verbergen hat, umgeht die Örtlichkeit.

6. und was soll mir der letzte Satz sagen? Hältst Du es für falsch, oder für richtig?

 

Schau Dir bitte diesen Fall an: die Kontrollgruppe ordnet einen Verlader an und verlangt die Verladung auf ein zweites Fahrzeug - das hört sich tatsächlich nach schwerwiegenden Mängeln an. Nachdem dann ein Rechtsanwalt vor Ort erscheint, reichen plötzlich zwei bis drei zusätzliche Gurte. Schon erstaunlich, oder?

Klingt in der Tat seltsam. Aber man sollte sich wohl ein wenig intensiver in diesen Sachverhalt einlesen, bevor man sich ein Urteil bildet. Mir erscheinen diese beiden Sätze ein wenig zu banal, zu billig, als daß ich glauben wollte, daß lediglich das Erscheinen eines RA (der idR eh keine Ahnung von LaSi hat) dazu geführt haben soll, daß man nun nur noch 2 Gurte haben wollte. Dafür kenne ich meine Kollegen zu gut. Die lassen sich von einem RA nicht einschüchtern.

 

Das verstehe ich nicht. Wenn jemand sich gegen eine Anzeige wehrt und dabei Recht bekommt - was soll das anderes bedeuten als das irgendjemand auf Seiten der Exekutive einen Fehler gemacht hat?

Du verstehst es nicht, weil Dir da einfach die entsprechenden Erfahrungswerte fehlen. Ich habe Gerichtsverfahren erlebt, wo kein Fehler vorlag, aber bspw. dem Betroffenen auch etwas geglaubt wurde (und er hatte definitiv gelogen, zusammen mit seiner Zeugin) bzw. beim (jungen und unerfahrenen Richter) Zweifel aufkamen. Ergebnis: das Verfahren wurde eingestellt.

 

In dem von mir angesprochenen Fall wurde u.a. gegen den Verlader wegen Verstoßes gegen die Vorschriften der Ladungssicherung einen Anzeige geschrieben.

Das ist auch grundsätzlich richtig so.

 

Dagegen ist er bzw. sein Unternehmen vorgegangen. Da die Ladungssicherung exakt dokumentiert war, konnte sie problemlos nachgebaut und durch ein Gutachten überprüft werden. Der Verlader wurde freigesprochen.

Das ist schön für den Verlader, weniger schön für die beanzeigenden Kollegen. Da aber auch Gutachter mitunter zu völlig unterschiedlichen Meinungen tendieren, kann man auch hier nicht pauschal sagen, daß die Kollegen fehlerhaft gehandelt haben. An anderer Stelle, anderes Gericht, anderer Gutachter, und schon hätte die Sache durchaus anders ausgehen können. Man weiß es vorher nicht.

 

Im übrigen war genau diese Art der Ladungssicherung auch schon anderweitig überprüft und nicht beanstandet worden - nur die Münsteraner meinten, eine Sonderrolle spielen zu müssen und sind damit gewaltig auf die Schnauze Nase gefallen.

Es kommt durchaus vor, daß Kollegen, die wenig bis gar nichts über LaSi wissen, dennoch eine Abnahme (Sichtung) durchzuführen haben, Mängel nicht erkennen. Wenn der Schwertransport später von einer entsprechend geschulten Truppe übernommen wird und die Mängel erkennen, werden diese natürlich entsprechend bearbeitet. Das kommt nicht nur im Bereich Münster vor.
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Hallo, Blaulicht,

Warum man in Schutzkleidung LKW Kontrollen durchführt? Dazu müsste Nacheule bestimmt einige Geschichten haben wie "lieb" LKW Fahrer gegenüber der Polizei sein können.

diese Schutzkleidung hat nicht das geringste mit der Schutzkleidung bei Einsätzen zu tun und auch nicht damit, dass mal ein LKW - Fahrer ausrasten könnte.

 

Abgesehen davon gibt es mit den LKW - Fahrern recht selten körperliche Auseinandersetzungen, denn sie wissen ganz genau, dass die meisten Arbeitgeber sie recht schnell hinauswerfen, wenn sie sich mit der Polizei anlegen, festgenommen werden und der LKW muss dann durch so einen Unsinn stehen bleiben.

 

Diese Schutzanzüge werden getragen, weil die Kontrolle des Schwerlastverkehrs nun mal beinhaltet, dass man auch technische Überprüfungen macht und dabei bleibt die Kleidung nun mal nicht ganz sauber.

 

Die "normale" Uniform würde so etwas nicht lange mitmachen und ist dafür generell nicht geeignet.

 

Hallo, Biber,

 

warum in dem von Dir genannten Fall plötzlich der Einsatz von ein paar weiteren Gurten gereicht hat, kann ich ohne Hintergrundinformationen nicht sagen.

 

Mein Spekulatius sagt mir, dass es ja möglich gewesen sein kann, dass man sich zusammen mit dem Anwalt geeinigt hat, die Fahrt bis zu einem in der Nähe gelegenen Verlader unter dem Einsatz der zusätzlichen Gurte zu genehmigen und dass die Ladung bei diesem Verlader umgeladen oder ordnungsgemäß gesichert wird.

 

So etwas würde z. B. Sinn machen, wenn es vor Ort recht problematisch wäre, umzuladen.

 

Für einen Außenstehenden sieht so etwas natürlich aus, als hätte die Polizei vor dem Anwalt gekniffen.

 

Wie gesagt: Nur Spekulation, wie es gewesen sein könnte.

 

Zu der Einstellung vor Gericht:

 

Ich habe selber schon so manche Verhandlung erlebt, bei der der Richter das Verfahren aus sozialen Gründen eingestellt hat (beim Betroffenen wäre finanziell nichts zu holen gewesen oder eine Verurteilung hätte dazu geführt, dass er die Fahrerlaubnis verliert o. ä.), weil der Betroffene sich einsichtig gezeigt hat usw.

 

Um nur mal ein Beispiel zu nennen:

 

Ein Sattelzuglenker transportiert Rohre, die eindeutig mangelhaft gesichert sind.

 

Das Problem an der Sache: Sein Auflieger ist generell ungeeignet, um solche Rohre zu transportieren, weil er keine technischen Möglichkeiten hat, das Absicherungsmaterial ordnungsgemäß anzubringen.

 

Hier ist also der Halter neben dem Verlader gefordert und diese werden ebenfalls zur Anzeige gebracht.

 

Nichtsdestotrotz kommt der Fahrer nicht um die Anzeige herum, denn er hätte sich weigern müssen, so loszufahren.

 

In solchen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass der Richter als letztlich entscheidende Instanz das Verfahren gegen den Fahrer einstellt, wenn dieser mit Hilfe der Zeugenaussage des Polizeibeamten und seiner Dokumentation des Vorfalls belegen kann, dass er zumindest versucht hat, die Ladung so gut wie möglich zu sichern.

 

Wer dann die Hintergründe nicht kennt und lediglich liest, dass das Verfahren eingestellt wurde, kann leicht zu der Überzeugung kommen, dass die Polizei nicht sauber gearbeitet hat oder dass Fehler von Seiten der Polizei gemacht wurden.

 

Viele Grüße,

Nachteule

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Du kennst die Wahrheit genauso wenig wie ich. Du kennst lediglich diesen etwas reißerischen Artikel.

Der bisher jedenfalls nicht durch anderslautende Stellungnahmen oder Meldungen bestritten wurde. Solange wir also nichts anderes haben, müssen wir davon ausgehen, daß die dort geschilderten Geschehnisse der Wahrheit entsprechen.

 

Wenn ich noch weiter denke, wird mir abermals bewußt, daß das Denken nicht Deins ist.

Es wäre schön, wenn Du stattdessen ein wenig mehr als nur ein wenig nachdächtest. Dann würdest sicher auch Du erkennen, wie ausgesprochen unwahrscheinlich das Ergebnis Deines wenigen Nachdenkens ist.

 

wo steht, daß die Papiere nicht mehr benötigt wurden?

Das hatte ich bereits geschrieben.

 

wo steht, daß der Spediteur körperlich angegriffen wurde? Die Frachtpapiere wurden ergriffen. Erst, als er sich dagegen wehrte, wurde er - zurecht - mit einfacher körperlicher Gewalt fixiert.

Natürlich. Wie konnte ich anderes annehmen.

 

ich habe nicht behauptet, daß eine Weiterfahrt des Lkw ohne Frachtpapiere nicht zulässig wäre.

Wo habe ich anderes behauptet?

 

dem Lkw kann man die Weiterfahrt nicht untersagen, nur dem Fahrer.

Du hast nicht so oft mit LKW-Kontrollen zu tun, nicht wahr? Ich helf mal: die beanstandete Ladung befindet sich auf dem LKW, nicht am Fahrer. Deshalb wird die Weiterfahrt des LKW untersagt. Was der Fahrer (daraus) macht, ist grundsätzlich allein sein Problem.

 

Beschwer Dich bei der Politik, die uns vorschreibt, was wir bei welchen Anlässen zu tragen haben.

Sag an: welche(r ) Politik(er) in NRW hat euch wo vorgeschrieben, bei einer derartigen Kontrolle in diesem Aufzug rumzulaufen? Da muß es ja wohl auch Unterschiede in den Kontrollen geben, schließlich finden LKW-Kontrollen regelmäßig auch in weniger martialischer Kleidung statt.

 

Das ist kein Kampfanzug. Würdest Du wissen, wenn Du Dich auskennen würdest.

Ich kenne mich mit Kampfanzügen sicher besser aus als Du. Und genau schrieb ich auch 'Kampfmontur'. Wie gesagt: immer schön bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es schwerfällt.

 

"wohl".... nichts genaues weißt Du also.

Ausreichend genau.

 

"Untersagung der Weiterfahrt" kommt häufig vor, nicht nur bei den dortigen Kollegen. Ist auch keine drastische Maßnahme.

Natürlich kommt das häufig vor. Jedesmal, wenn der Kontrollierende sagt Da fehlt noch ein Gurt, den machen Sie noch dran! ist das im Grunde nichts anderes. Das war aber nicht gemeint. Und natürlich ist das, um was es hier ursprünglich ging, eine absolut drastische Maßnahme. Vielleicht schwierig für einen Beamten, aber hier geht es letztlich um Geld.

 

Vorschriften zur Lasi sind schon recht eindeutig und keineswegs so frei auslegbar, wie Du hier behauptest.

Recht eindeutig und so frei lassen genau die Auslegungsmöglichkeiten zu, aus denen sich dann Probleme ergeben.

 

solange auch ein extremer Kurs rechtmäßig ist, ist er ok.

Ist er ja eben nicht immer.

 

solche Umwege kommen vor. Werden auch gefahren, nachdem eine entsprechende Kontrollstelle bekannt wurde. Machen die ja auch nicht grundlos. Wer was zu verbergen hat, umgeht die Örtlichkeit.

Ich hatte mich doch eigentlich klar genug ausgedrückt, aber gern nochmal: die Umwegfahrten finden prophylaktisch statt.

 

und was soll mir der letzte Satz sagen? Hältst Du es für falsch, oder für richtig?

Dir sollte der gar nichts sagen. Aber nun denn: von was soll ich etwas halten?

 

Klingt in der Tat seltsam.

Prima. Gute Erkenntnis. Das

Aber man sollte sich wohl ein wenig intensiver in diesen Sachverhalt einlesen, bevor man sich ein Urteil bildet.

ist dann schon wieder nicht mehr gut. Wo solltest Du Dich denn eingelesen haben?

 

Mir erscheinen diese beiden Sätze ein wenig zu banal, zu billig, als daß ich glauben wollte, daß lediglich das Erscheinen eines RA (der idR eh keine Ahnung von LaSi hat) dazu geführt haben soll, daß man nun nur noch 2 Gurte haben wollte. Dafür kenne ich meine Kollegen zu gut. Die lassen sich von einem RA nicht einschüchtern.

Was Dir wie erscheint und Dich was glauben lässt, spielt keine Rolle. 'Der' Rechtsanwalt einer Spedition wird sich in aller Regel mit genau den Themen auskennen, die in dem Gewerbe regelmäßig zu Problemen führen. Ladungssicherung gehört dazu. Und wenn Du Deine Kollegen so gut kennst, kannst Du ja nachfragen, wie es war. Von einschüchtern war jedenfalls nirgends die Rede. Ich habe vielmehr den Eindruck, daß sie anfangs völlig überzogen gehandelt und das dann erfreulicherweise auch eingesehen haben.

 

Du verstehst es nicht, weil Dir da einfach die entsprechenden Erfahrungswerte fehlen. Ich habe Gerichtsverfahren erlebt, wo kein Fehler vorlag, aber bspw. dem Betroffenen auch etwas geglaubt wurde (und er hatte definitiv gelogen, zusammen mit seiner Zeugin) bzw. beim (jungen und unerfahrenen Richter) Zweifel aufkamen. Ergebnis: das Verfahren wurde eingestellt.

Ja klar. Nur eure Wahrheit zählt.

 

Das ist auch grundsätzlich richtig so.

Nö. Das ist nur richtig, wenn ein Fehler vorliegt.

 

Das ist schön für den Verlader, weniger schön für die beanzeigenden Kollegen. Da aber auch Gutachter mitunter zu völlig unterschiedlichen Meinungen tendieren, kann man auch hier nicht pauschal sagen, daß die Kollegen fehlerhaft gehandelt haben. An anderer Stelle, anderes Gericht, anderer Gutachter, und schon hätte die Sache durchaus anders ausgehen können. Man weiß es vorher nicht.

Genauuu. Wir hatten recht, egal, was der Richter sagt!

 

Es kommt durchaus vor, daß Kollegen, die wenig bis gar nichts über LaSi wissen, dennoch eine Abnahme (Sichtung) durchzuführen haben, Mängel nicht erkennen.

Ah. Mal abgesehen davon, daß - gerichtsbestätigt - keinerlei Mängel vorlagen: die nicht vorhandenen Mängel wurden von den Kollegen erkannt, die viel bis alles über Ladungssicherung zu wissen glaubten.

 

Wenn der Schwertransport

Es ging um einen ganz normalen 40-Tonner.

 

Diese Schutzanzüge werden getragen, weil die Kontrolle des Schwerlastverkehrs nun mal beinhaltet, dass man auch technische Überprüfungen macht und dabei bleibt die Kleidung nun mal nicht ganz sauber.

Blaumann?

 

So etwas würde z. B. Sinn machen, wenn es vor Ort recht problematisch wäre, umzuladen.

Auf dem Kontrollplatz ist ausreichend Platz, alle (angeblich) notwendigen Materialien waren vorhanden, der kontrollierte LKW hatte einen Mitnahmestapler am Heck.

 

Zu der Einstellung vor Gericht: (...)

Alles richtig und nachvollziehbar, in diesem Fall aber nicht zutreffend. Der Verlader hatte überhaupt kein Risiko, sondern den vollen (auch finanziellen) Rückhalt seines Arbeitgebers, der genau deshalb bereits im Vorfeld das entsprechende Gutachten erstellen ließ.

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Der bisher jedenfalls nicht durch anderslautende Stellungnahmen oder Meldungen bestritten wurde. Solange wir also nichts anderes haben, müssen wir davon ausgehen, daß die dort geschilderten Geschehnisse der Wahrheit entsprechen.

1. wollte die Polizei (oder eine andere Institution, die gleichermaßen und häufig in der Presse erscheint) jedesmal eine Gegendarstellung schreiben, wären unsere Pressevertreter wahrscheinlich völlig überlastet.

2. wir müssen - wie Du immer sagst - sterben, sonst fast nichts. Und schonmal gar nicht von etwas ausgehen, was "nur" in der Presse stand.

 

Es wäre schön, wenn Du stattdessen ein wenig mehr als nur ein wenig nachdächtest. Dann würdest sicher auch Du erkennen, wie ausgesprochen unwahrscheinlich das Ergebnis Deines wenigen Nachdenkens ist.

Ja, wäre möglich. Allerdings stellst Du mein Ergebnis leider immer wieder unter Beweis.

 

Das hatte ich bereits geschrieben.

Das waren Mutmaßungen, keine Fakten. Ich hatte auch etwas dazu geschrieben.

 

Natürlich. Wie konnte ich anderes annehmen.

Das eben ist Dein Problem: Du nimmst zuviel an und weißt zu wenig. Und leider bist Du auch völlig beratungsresistent. Einfach mal über den Tellerrand schauen und andere Ansichten/Äußerungen nicht gleich ablehnen hätte schon was.

 

Wo habe ich anderes behauptet?

Es las sich so.

 

Du hast nicht so oft mit LKW-Kontrollen zu tun, nicht wahr? Ich helf mal: die beanstandete Ladung befindet sich auf dem LKW, nicht am Fahrer. Deshalb wird die Weiterfahrt des LKW untersagt. Was der Fahrer (daraus) macht, ist grundsätzlich allein sein Problem.

Da Du ja immer so schön und gern auf Formulierungen und deren Korrektheit herumreitest, gern noch einmal:

 

DEM Lkw kann man die Weiterfahrt nicht untersagen!!! Man kann nur die Weiterfahrt DES Lkw untersagen.

 

Sag an: welche(r ) Politik(er) in NRW hat euch wo vorgeschrieben, bei einer derartigen Kontrolle in diesem Aufzug rumzulaufen? Da muß es ja wohl auch Unterschiede in den Kontrollen geben, schließlich finden LKW-Kontrollen regelmäßig auch in weniger martialischer Kleidung statt.

Es gibt Kleiderordnungen. Es wird per Erlass und/oder ggf. per sonstiger Verfügungen geregelt, was wie wo wann zu tragen ist. So steht z.B. in jedem Einsatzbefehl drin, was zu tragen ist. Die Vorgaben hierzu macht die Politik. Da muß ich Dir keinen konreten Politiker benennen. Letztlich zeichnet sich für die Polizei der MIK verantwortlich. Und dessen Namen kennst Du ja.

 

Ich kenne mich mit Kampfanzügen sicher besser aus als Du. Und genau schrieb ich auch 'Kampfmontur'. Wie gesagt: immer schön bei der Wahrheit bleiben, auch wenn es schwerfällt.

:lol: ja nee, isss klarrrr... Nur zur Info: wir haben Einsatz(Kampf-)anzüge und sog. Technische Einsatzanzüge. Letztere haben insbes. Schwerpunktgruppen der Verkehrsdienste. Aber schön, daß DU Dich damit auskennst.

 

Ausreichend genau.

Du schwurbelst. "Immer schön bei der Wahrheit bleiben, auch wenn's schwerfällt".

 

Natürlich kommt das häufig vor. Jedesmal, wenn der Kontrollierende sagt Da fehlt noch ein Gurt, den machen Sie noch dran! ist das im Grunde nichts anderes. Das war aber nicht gemeint. Und natürlich ist das, um was es hier ursprünglich ging, eine absolut drastische Maßnahme. Vielleicht schwierig für einen Beamten, aber hier geht es letztlich um Geld.

Es geht auch um Sicherheit. Und die sollte dem monetären Interesse übergeordnet sein. Vielleicht schwierig für Dich zu sehen, zu akzeptieren, aber zum Glück entscheiden wir darüber und nicht Du.

 

Recht eindeutig und so frei lassen genau die Auslegungsmöglichkeiten zu, aus denen sich dann Probleme ergeben.

Sie lassen nur insofern Auslegungsraum zu, als daß nicht jede Ladung und ihre Sicherung erfaßt und genauestens erklärt wird. Sehr viele hingegen schon. Und wenn - was sehr oft vorkommt - eine der aufgeführten Ladungen kontrolliert wird, dann gibt's im Prinzip auch keine Auslegungsmöglichkeit. Und was die Anzahl an Gurten betrifft, so gibt es diese auch nicht. Ich habe eine bestimmte Ladung mit einem bestimmten Gewicht. Wenn ich sie entsprechend sichern will, habe ich nach einer entsprechenden Berechnung, die jeder Disponent machen (können) sollte, auch eine entsprechende Anzahl an Gurten zu nutzen. Oder auch ggf. (zusätzlich oder gänzlich) anders zu sichern.

 

Ist er ja eben nicht immer.

Was zu beurteilen Du offenkundig nicht in der Lage bist.

 

Ich hatte mich doch eigentlich klar genug ausgedrückt, aber gern nochmal: die Umwegfahrten finden prophylaktisch statt.

Jap. Und diese Deine durchaus zweideutige Aussage läßt auch meine Auslegung zu.

 

Dir sollte der gar nichts sagen. Aber nun denn: von was soll ich etwas halten?

Was war denn nun an meiner Frage nicht zu verstehen? Deine Bezugsaussage hatte ich doch zitiert.

 

Das

Aber man sollte sich wohl ein wenig intensiver in diesen Sachverhalt einlesen, bevor man sich ein Urteil bildet.

ist dann schon wieder nicht mehr gut. Wo solltest Du Dich denn eingelesen haben?

 

Da Du's offensichtlich überlesen hast, hab ich es extra für Dich nochmal markiert.

 

'Der' Rechtsanwalt einer Spedition wird sich in aller Regel mit genau den Themen auskennen, die in dem Gewerbe regelmäßig zu Problemen führen. Ladungssicherung gehört dazu.

:lol: Wäre schön, wenn's denn (allgemein) so wäre. Ist leider eher die Ausnahme. Die bemühen im Falle des Falles lieber einen Sachverständigen.

 

Und wenn Du Deine Kollegen so gut kennst, kannst Du ja nachfragen, wie es war. Von einschüchtern war jedenfalls nirgends die Rede. Ich habe vielmehr den Eindruck, daß sie anfangs völlig überzogen gehandelt und das dann erfreulicherweise auch eingesehen haben.

Natürlich könnte ich sie fragen. Aber da Du ja so neugierig bist, darfst Du das auch gern selbst erledigen. An welche Stelle Du Dich wenden mußt, ist ja bekannt.

 

Ja klar. Nur eure Wahrheit zählt.

Es war so. Glaub es oder laß es. Ich war schließlich dabei und wußte genau, wie es abgelaufen war.

 

Nö. Das ist nur richtig, wenn ein Fehler vorliegt.

Wo habe ich das Gegenteil behauptet? Wenn die LaSi bemängelt wird, wird im Regelfall auch der Verlader beanzeigt. Und das ist grundsätzlich auch richtig so.

 

Genauuu. Wir hatten recht, egal, was der Richter sagt!

Du laberst Blödsinn. In dem konkreten Fall kam der Richter zu einem anderen Urteil. Das ist Fakt und letztlich maßgeblich. Daß auch Richter nicht allwissend sind, sich auch mal irren, ist auch ein Fakt. Es KANN also sein (nur darum ging es), daß kein Fehler vorlag und dennoch freigesprochen wurde. Du solltest mal lesen und verstehen lernen.

 

Ah. Mal abgesehen davon, daß - gerichtsbestätigt - keinerlei Mängel vorlagen: die nicht vorhandenen Mängel wurden von den Kollegen erkannt, die viel bis alles über Ladungssicherung zu wissen glaubten.

Das Gericht hat gar nichts bestätigt, es hat auf Basis des Gutachtens geurteilt. Bei einem anderen Urteil hätte es sehr wahrscheinlich anders geurteilt. Die Richter haben meistens von diesen Dingen keine Ahnung, sonst bräuchten sie kein Gutachten. Deshalb stützen sich sich und ihr Urteil ja auch auf das Gutachten.

Was den Kollegen und Deine Aussage betrifft: s.o.

 

Es ging um einen ganz normalen 40-Tonner.

Auch ein 40-Tonner kann ein Schwertransport sein, ist letztlich aber unerheblich. Du lenkst mal wieder ab.
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Ich hab's vielleicht nicht ganz mitbekommen, drum nochmal: welche Bekleidung ist denn nun so schlimm?

Die auf diesem Foto HIER.

 

 

Sag ich doch: Ich hab's vielleicht nicht ganz mitbekommen, drum nochmal: welche Bekleidung ist denn nun so schlimm?

 

 

Ich dachte erst, dass dort kugelsichere Westen o.ä. getragen wurden, nach Nachteules Beitrag dachte ich, dass er von "Arbeitskleidung" spricht, wegen Öl und unter den LKW kriechen, dann habe ich das Bild gesehen, dort wird doch nichts schlimmes getragen?! Deswegen verstehe ich jetzt die Aufregung über Bekleidung nicht?!

 

anders wäre doch :

 

 

 

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

 

http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/koblenz/amtsgericht-westerburg-urteil-nach-pruegelattacke-von-polizisten/-/id=1642/nid=1642/did=14187860/iery5t/index.html

 

 

Urteil nach "Prügel-Video"

 

Amtsgericht Westerburg verwarnt Polizisten

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wollte die Polizei (...) jedesmal eine Gegendarstellung schreiben, wären unsere Pressevertreter wahrscheinlich völlig überlastet.

Von Gegendarstellung war nicht die Rede, wie Du sicher gelesen hast. Auch ansonsten kannst Du Dir Deine Spekulationen bezgl. Überlastung in diesem Fall schenken, da die Polizei sich ja bereits geäußert hat. Im übrigen ist es der Job von Pressevertretern, sich um die Presse zu kümmern.

 

Es geht auch um Sicherheit.

Falsch. Kannst Du vielleicht wirklich nicht wissen, aber bei Ladungssicherung geht es nur um Sicherheit.

 

Und die sollte dem monetären Interesse übergeordnet sein.

Schöner Allgemeinkeks. Allerdings habe ich nichts anderes behauptet.

 

Sie lassen nur insofern Auslegungsraum zu, als daß nicht jede Ladung und ihre Sicherung erfaßt und genauestens erklärt wird.

Ja. Genau daraus resultieren die genannten Auslegungsmöglichkeiten. Das generelle Problem haben aber die Vorschriften zur Ladungssicherung mit vielen anderen Vorschriften gemein.

 

dann gibt's im Prinzip auch keine Auslegungsmöglichkeit.

Ich hab' Dir mal die entscheidenden Wörter markiert.

 

Und was die Anzahl an Gurten betrifft, so gibt es diese auch nicht.

Auch das sehen nicht alle Deine Kollegen so. Trotz Zertifikat.

 

Ich habe eine bestimmte Ladung mit einem bestimmten Gewicht. Wenn ich sie entsprechend sichern will, habe ich nach einer entsprechenden Berechnung (...) auch eine entsprechende Anzahl an Gurten zu nutzen.

Sehr schön. So grundsätzlich. Tatsächlich spielen dabei aber noch zahlreiche andere Faktoren eine Rolle. Und schon haben wir wieder Auslegungsmöglichkeiten.

 

Was war denn nun an meiner Frage nicht zu verstehen?

Deine Frage natürlich. Mir erschließt sich da keinerlei Zusammenhang. Also bitte: was soll ich für falsch oder richtig halten?

 

Da Du's offensichtlich überlesen hast, hab ich es extra für Dich nochmal markiert.

Ich habe das nicht überlesen, sonst hätte ich nach was gefragt. Meine Frage war wo - also nach Deinen Quellen.

 

Wäre schön, wenn's denn (allgemein) so wäre.

Die Aussage war in aller Regel, nicht allgemein. Und: Ausnahmen bestätigen die Regel.

 

Ist leider eher die Ausnahme. Die bemühen im Falle des Falles lieber einen Sachverständigen.

Du weißt doch auch ohne meinen Hinweis, daß Du das nicht qualifiziert beurteilen kannst.

 

Es war so. Glaub es oder laß es. Ich war schließlich dabei und wußte genau, wie es abgelaufen war.

Ja. Die anderen waren nicht dabei, wissen nicht, wie es gelaufen ist oder sie lügen halt. Wie gesagt: Nur eure Wahrheit zählt.

Richtig spannend wird es ja, wenn Polizisten auf beiden Seiten beteiligt sind. Das sind dann alles (Deine) Kollegen, die waren alle dabei und wissen genau, wie es abgelaufen ist. Problem: vor Gericht zeigte sich dann völlig unterschiedliches Wissen.

 

In dem konkreten Fall kam der Richter zu einem anderen Urteil.

Falsch. Er kam zu einem Urteil. Ihr könnt möglicherweise etwas beurteilen, daß ist aber rechtlich nichts anderes als eine Meinung.

 

Daß auch Richter nicht allwissend sind, sich auch mal irren, ist auch ein Fakt. Es KANN also sein (nur darum ging es), daß kein Fehler vorlag und dennoch freigesprochen wurde.

Es ging um diese Sätze

Da aber auch Gutachter mitunter zu völlig unterschiedlichen Meinungen tendieren, kann man auch hier nicht pauschal sagen, daß die Kollegen fehlerhaft gehandelt haben. An anderer Stelle, anderes Gericht, anderer Gutachter, und schon hätte die Sache durchaus anders ausgehen können.

mit denen Du Dir die gerichtlich festgestellten Fehler Deiner Kollegen verzweifelt schönzureden versuchst. Getreu dem Motto: da lag kein Fehler vor, wir haben nur deshalb verloren, weil der Richter keine Ahnung / sich geirrt hat und der Gutachter sowieso nichts taugt.

 

Das Gericht hat gar nichts bestätigt, es hat auf Basis des Gutachtens geurteilt.

Auch falsch, und zwar beides. Das Gericht hat den Verlader freigesprochen und damit dessen Ansicht (und die seines Anwaltes und seiner Firma) bestätigt, die Ladungssicherung sei mangelfrei. Und natürlich hat das Gericht nicht nur auf Basis des Gutachtens (bei dem es sich im übrigen um ein Zertifikat für Ladungssicherung handelt) geurteilt, sondern hat u.a. auch die beteiligten Beamten als Zeugen gehört.

 

Bei einem anderen Urteil hätte es sehr wahrscheinlich anders geurteilt.

Was auch immer Du da zusammenspekulieren wolltest: in dem Satz steht es nicht drin.

 

Die Richter haben meistens von diesen Dingen keine Ahnung, sonst bräuchten sie kein Gutachten. Deshalb stützen sich sich und ihr Urteil ja auch auf das Gutachten.

Ja und? Was soll uns das sagen? Möchtest Du kritisieren, daß Gerichte, Staatsanwälte und Verteidiger zu bestimmten Fachfragen Gutachter beauftragen, statt sich auf die Expertise der Polizei zu verlassen?

 

Was den Kollegen und Deine Aussage betrifft: s.o.

Ich weiß nicht, worauf Du Dich mit s.o. beziehst. Ausgangspunkt war jedenfalls das hier:

Es kommt durchaus vor, daß Kollegen, die wenig bis gar nichts über LaSi wissen, dennoch eine Abnahme (Sichtung) durchzuführen haben, Mängel nicht erkennen. Wenn der Schwertransport später von einer entsprechend geschulten Truppe übernommen wird und die Mängel erkennen, werden diese natürlich entsprechend bearbeitet.

Ich habe dann darauf hingewiesen, daß das hier in Rede stehende Verfahren ausgelöst wurde durch eine entsprechend geschulte Truppe. Ist daran irgendwas falsch?.

 

Ergänzend dazu noch eins: Du kannst mal für einen ganz kurzen Moment überlegen, welchen Eindruck die Polizei macht, wenn irgendwelche dazu abgestellten und befugten Polizisten die Ladungssicherung überprüfen und als mangelfrei abnehmen und kurze Zeit später irgendwelche anderen Polizisten meinen, die Ladungssicherung habe Mängel. Eine von beiden Truppen hat doch zu wenig Ahnung, um ihren Job machen zu können bzw. zu dürfen. Aber welche? Und wem soll der Fahrer glauben? Und warum?

 

Auch ein 40-Tonner kann ein Schwertransport sein

Nö. Zumindest nicht, wenn man die üblichen Definitionen zugrunde legt. Ist aber letztlich unerheblich, deshalb sollen Dich solche Feinheiten nicht ablenken.

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Von Gegendarstellung war nicht die Rede, wie Du sicher gelesen hast. Auch ansonsten kannst Du Dir Deine Spekulationen bezgl. Überlastung in diesem Fall schenken, da die Polizei sich ja bereits geäußert hat. Im übrigen ist es der Job von Pressevertretern, sich um die Presse zu kümmern.

Lesen und verstehen. Auch wenn's nicht so Deins ist.

 

Falsch. Kannst Du vielleicht wirklich nicht wissen, aber bei Ladungssicherung geht es nur um Sicherheit.

1. jaja, blabla. Ansonten siehe oben.

2. werde ich wohl deutlich mehr Ahnung von der Materie haben als Du. Aber schön, daß Du Dich geäußert hast.

 

Schöner Allgemeinkeks. Allerdings habe ich nichts anderes behauptet.

Nö, natürlich nicht. Vielleicht (eher für Dich] schwierig (zu verstehen als) für einen Beamten, aber hier geht es letztlich um Geld. (O-Ton Biber) Und zwar um das der Spedition. Und was hat die wohl für ein Interesse? Mit etwas Nachdenken kommst selbst Du darauf.

 

Ja. Genau daraus resultieren die genannten Auslegungsmöglichkeiten. Das generelle Problem haben aber die Vorschriften zur Ladungssicherung mit vielen anderen Vorschriften gemein.

Schöner Allgemeinkeks. Aber nichts anderes habe ich geschrieben.

Und welches generelle Problem siehst Du hier?

 

Ich hab' Dir mal die entscheidenden Wörter markiert.

Schön. Besagt: Ausnahmen bestätigen die Regel. Und? Weißt Du, ob es zur besagten Ladung nicht doch konkrete Sicherungsmöglichkeiten gibt?

 

Auch das sehen nicht alle Deine Kollegen so. Trotz Zertifikat.

Hey... da wären wir ja wieder bei Deinem Lieblingsthema "Willkür". :D

 

Sehr schön. So grundsätzlich. Tatsächlich spielen dabei aber noch zahlreiche andere Faktoren eine Rolle. Und schon haben wir wieder Auslegungsmöglichkeiten.

Falsch. Hier gibt es keine Auslegungsmöglichkeiten. Ich habe mehrere Möglichkeiten. Z.B. nur mit Gurten (wenn's denn geht), mit Gurten oder ggf. auch Ketten, mit Gurten i.V.m. Antirutschmatten etc.. Das sind Möglichkeiten, aber keine Auslegungsmöglichkeiten.

 

Deine Frage natürlich. Mir erschließt sich da keinerlei Zusammenhang. Also bitte: was soll ich für falsch oder richtig halten?

Ok. Mal wieder extra für Dich:

Auf diese Deine Aussage Ich hörte von einem inzwischen pensionierten Beamten, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hat, den Aufliegerherstellern (und den beteiligten Gutachtern) nachzuweisen, daß ihre Berechnungen der Stirnwandfestigkeit bzw. -stabilität falsch sind. stellte ich die Frage, ob Du es für richtig oder falsch hältst, nämlich, daß dieser Kollege sich in dieser Sache engagiert und nachzuweisen sucht, daß entsprechende Berechnungen falsch seien.

 

Ich habe das nicht überlesen, sonst hätte ich nach was gefragt. Meine Frage war wo - also nach Deinen Quellen.

Es geht weniger um (meine) Quellen, sondern darum, daß man sich zunächst einmal einlesen sollte, bevor man sich ein Urteil bildet. Ich habe nirgendwo behauptet, ich hätte eine Quelle. Ich habe unterschwellig kritisiert, daß Du ersteres offensichtlich nicht machst, dafür aber umso (vor)schneller (D)ein Urteil raushaust.

 

Die Aussage war in aller Regel, nicht allgemein. Und: Ausnahmen bestätigen die Regel.

Hier trifft letzteres leider nicht zu. Ich hatte zurückliegend schon so manche Termine bei Gericht in Sachen LaSi. Nicht ein einziger Anwalt hatte wirklich Ahnung, allenfalls schmales Halbwissen. Das ist leider die Regel.

 

Du weißt doch auch ohne meinen Hinweis, daß Du das nicht qualifiziert beurteilen kannst.

Doch, kann ich. Aus vielen Erfahrungen heraus und daher wohl auch deutlich besser als Du.

 

Ja. Die anderen waren nicht dabei, wissen nicht, wie es gelaufen ist oder sie lügen halt. Wie gesagt: Nur eure Wahrheit zählt.

Richtig spannend wird es ja, wenn Polizisten auf beiden Seiten beteiligt sind. Das sind dann alles (Deine) Kollegen, die waren alle dabei und wissen genau, wie es abgelaufen ist. Problem: vor Gericht zeigte sich dann völlig unterschiedliches Wissen.

Ich könnte Dir die Geschichte erzählen und Du würdest wahrscheinlich immer noch engstirnig das Gegenteil behaupten, obwohl es so, wie die Gegenseite es dargestellt hatte, gar nicht abgelaufen sein konnte. Aber egal. Hauptsache, Du hast mal wieder eine unqualifizierte Äußerung rausgehauen. Daran ändert auch Dein Allgemeinkeks nichts, er hier auch gar nichts zu suchen hat.

 

Falsch. Er kam zu einem Urteil. Ihr könnt möglicherweise etwas beurteilen, daß ist aber rechtlich nichts anderes als eine Meinung.

Falsch. Er kam zu einem anderen Urteil. Er übernahm (leider) das Verfahren, ohne über ein paar Dinge zuvor (von seinem Vorgänger) informiert worden zu sein, wonach er aber zu einem anderen Urteil gekommen wäre (hat er so in einem anschließenden Gespräch mir gegenüber geäußert und sich geärgert, daß er den Betroffenen freigesprochen hat).

 

...mit denen Du Dir die gerichtlich festgestellten Fehler Deiner Kollegen verzweifelt schönzureden versuchst. Getreu dem Motto: da lag kein Fehler vor, wir haben nur deshalb verloren, weil der Richter keine Ahnung / sich geirrt hat und der Gutachter sowieso nichts taugt.

1. Quatsch.

2. noch größerer Quatsch. Ich habe nicht kategorisch Fehler auf unserer Seite ausgeschlossen, sondern nur angemerkt, daß auch auf der anderen Seite Fehler gemacht worden sein können, was Du nämlich komplett ausgeblendet hast.

 

Auch falsch, und zwar beides. Das Gericht hat den Verlader freigesprochen und damit dessen Ansicht (und die seines Anwaltes und seiner Firma) bestätigt, die Ladungssicherung sei mangelfrei. Und natürlich hat das Gericht nicht nur auf Basis des Gutachtens (bei dem es sich im übrigen um ein Zertifikat für Ladungssicherung handelt) geurteilt, sondern hat u.a. auch die beteiligten Beamten als Zeugen gehört.

Du redest ahnungslosen Unsinn. Ich habe schon unzählige Urteilsbegründungen gehört, in denen genau das und so wie von mir beschrieben dargestellt bzw. geäußert wurde.

 

Ja und? Was soll uns das sagen? Möchtest Du kritisieren, daß Gerichte, Staatsanwälte und Verteidiger zu bestimmten Fachfragen Gutachter beauftragen, statt sich auf die Expertise der Polizei zu verlassen?

Was ich damit sagen wollte, stand in meiner Aussage. Einfach lesen und (hoffentlich denn auch mal) verstehen. Nicht mehr, nicht weniger. Von Kritik stand da nichts. Du spekulierst mal wieder wild.

 

Ich habe dann darauf hingewiesen, daß das hier in Rede stehende Verfahren ausgelöst wurde durch eine entsprechend geschulte Truppe. Ist daran irgendwas falsch?.

Nein, an DIESEM Satz ist nichts falsch. Aber an Deinen Rückschlüssen jede Menge.

 

Ergänzend dazu noch eins: Du kannst mal für einen ganz kurzen Moment überlegen, welchen Eindruck die Polizei macht, wenn irgendwelche dazu abgestellten und befugten Polizisten die Ladungssicherung überprüfen und als mangelfrei abnehmen und kurze Zeit später irgendwelche anderen Polizisten meinen, die Ladungssicherung habe Mängel. Eine von beiden Truppen hat doch zu wenig Ahnung, um ihren Job machen zu können bzw. zu dürfen. Aber welche? Und wem soll der Fahrer glauben? Und warum?

Das muß ich nicht überlegen. Es krankt idR ganz einfach daran, daß wir nicht alle ein und denselben Wissensstand haben, was auch gar nicht möglich ist. Vor allem nicht in Bereichen, die Schwerpunktgruppen zuzuordnen sind. Und noch etwas deutlicher wird dies, wenn man zwischen den einzelnen Bundesländern vergleicht. Das ist nunmal (leider) so. Für den Fahrer ist das oftmals nicht so schön. Gar keine Frage. Dieses Problem ist durchaus bekannt.

 

Nö. Zumindest nicht, wenn man die üblichen Definitionen zugrunde legt. Ist aber letztlich unerheblich, deshalb sollen Dich solche Feinheiten nicht ablenken.

Doch, aber ich belasse es jetzt dabei, da Du ja eh immer Recht behalten möchtest und glaubst alles besser zu wissen.
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Doch, aber ich belasse es jetzt dabei, da Du ja eh immer Recht behalten möchtest und glaubst alles besser zu wissen.

Ich frage mich, wer hier glaubt alles besser zu wissen (und vor allem: warum?):

 

 

Du weißt doch auch ohne meinen Hinweis, daß Du das nicht qualifiziert beurteilen kannst.

Doch, kann ich. Aus vielen Erfahrungen heraus und daher wohl auch deutlich besser als Du.

 

2. werde ich wohl deutlich mehr Ahnung von der Materie haben als Du.

SCNR.

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Joh. Ich frage mich auch so vieles. Auch was Deine Person betrifft.

Zuviel der Ehre. Mal ehrlich: Du schreibst in einem Post mehrfach, Du wissest es besser (warum?) und maulst dann rum, dass jemand anderes es besser zu wissen glaube.

 

Das ist doch albern. Außerdem ist der andere, Dir kollegial verbundene GröBaZ mit dieser Haltung auch schon verschiedentlich ziemlich auf der Nase gelandet.

 

Also: Mich würde interessieren, warum Du es besser weißt. Gehört das LaSi-Gedöns zu den Schwerpunkten Deiner ProViDa-Tätigkeit?

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Du schreibst in einem Post mehrfach, Du wissest es besser (warum?) und maulst dann rum, dass jemand anderes es besser zu wissen glaube.

1. schreibe ich wenigstens noch dazu, warum und woher ich es meine besser zu wissen. Mein Kontrahent hingegen behauptet nur.

2. maule ich nicht rum, daß er glaubt es besser zu wissen (wenn's so wäre, wär's ja schön; ich lerne gern was dazu), sondern daß er nur auf Basis seines "Glaubens" Erfahrungswerte anderer mal eben so in den Wind schießt und deren Aussagen als "falsch" geklariert. Und genau das ist tatsächlich

[...] albern.

Außerdem ist der andere, Dir kollegial verbundene GröBaZ mit dieser Haltung auch schon verschiedentlich ziemlich auf der Nase gelandet.

Ich vergleiche Dich nicht mit Biber, obwohl ihr offenkundig Brüder im Geiste seid, und das solltest Du bei mir auch nicht tun. Im übrigen: möchtest Du gern als GrölZaZ bezeichnet werden? Wenn nicht, dann solltest Du Dich bei der Betitelung anderer ein wenig bremsen (und ja, ich weiß, wer mit GröBaZ gemeint war).

 

Also: Mich würde interessieren, warum Du es besser weißt. Gehört das LaSi-Gedöns zu den Schwerpunkten Deiner ProViDa-Tätigkeit?

Provida ist nicht meine ausschließliche Tätigkeit, sondern nur ein Teilbereich. Zu meinem Tätigkeitsfeld gehören genauso allgemein die VÜ (insbes. natürlich im Bereich der Geschwindigkeit) als auch Schwerlastkontrollen, LaSi etc. Ich habe in dieser Richtung auch etliche Lehrgänge besuchen dürfen. Damit beanspruche ich nicht allwissend zu sein. Aber ich lasse mich von einem Neunmalklug wie dem Dir geistig verbundenen Schwätzer auch nicht blöd anmachen, vor allem dann nicht, wenn (wie in meinem einen Beispiel "Richter" / "Urteil") ich es sogar definitiv besser weiß und er rein gar keinen Schimmer von dem Sachverhalt, von der Matierie hat.
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Lesen und verstehen. Auch wenn's nicht so Deins ist.

jaja, blabla. Ansonten siehe oben.

Reichlich einfallslos. Wenn Du keine Antwort weißt, warum schreibst Du dann?

 

werde ich wohl deutlich mehr Ahnung von der Materie haben als Du.

Das weißt Du bitte woher? Deine Beiträge lassen diesen Schluß jedenfalls nicht zu. Im übrigen hast Du exakt nullkommagarkeine Ahnung davon, wovon ich Ahnung oder gar Wissen habe. Aber ich vergaß: Du bist ja derjenige, der praktisch von allem Ahnung hat. So wie z.B. von den Befugnissen von Wachsoldaten.

 

Mit etwas Nachdenken kommst selbst Du darauf.

Du hast doch festgestellt, daß denken nicht so meins ist und so. Wie soll ich also Deinem wohlgemeinten Ratschlag folgen können?

 

Schöner Allgemeinkeks. Aber nichts anderes habe ich geschrieben.

Ah, ein Guttenberg. Wie originell.

 

Und welches generelle Problem siehst Du hier?

Die Auslegungsmöglichkeiten, immer noch.

 

Weißt Du, ob es zur besagten Ladung nicht doch konkrete Sicherungsmöglichkeiten gibt?

Was bitte ist eine konkrete Sicherungsmöglichkeit? Und wodurch unterscheidet die sich von der für den Transport angewandten Ladungssicherung?

 

Hey... da wären wir ja wieder bei Deinem Lieblingsthema "Willkür".

Nö. Eher Wagemut, Ignoranz oder schlicht und ergreifend Dummheit.

 

Falsch. Hier gibt es keine Auslegungsmöglichkeiten. Ich habe mehrere Möglichkeiten. Z.B. nur mit Gurten (wenn's denn geht), mit Gurten oder ggf. auch Ketten, mit Gurten i.V.m. Antirutschmatten etc.. Das sind Möglichkeiten, aber keine Auslegungsmöglichkeiten.

Ach Bluey. Nun stell' Dich doch nicht dümmer, als Du bist. Muß man Dir wirklich erklären, daß es bei Auslegungsmöglichkeiten um die Beurteilung der Frage geht, ob die Ladungssicherung ausreicht oder nicht und nicht um die verschiedenen Möglichkeiten der Ladungssicherung?

Deine Aufzählung ist nett, beschreibt aber tatsächlich nur einige technische Hilfsmittel der Ladungssicherung. Fakt ist aber nun mal, daß anders als von Dir angedeutet z.B. die als korrekt errechnete und dann auch angebrachte Zahl der Gurte allein nichts darüber aussagt, ob die Ladungssicherung so in Ordnung ist oder nicht; deshalb sprach ich von zahlreiche andere Faktoren. Aber das weißt Du als Fachmann ja deutlich besser als ich.

 

Auf diese Deine Aussage (...)

Na also. Warum nicht gleich so? Zu Deiner Frage: mir ist es völlig egal, ob da eine Reinkarnation von Don Quichotte unterwegs ist.

 

Ich habe nirgendwo behauptet, ich hätte eine Quelle. Ich habe unterschwellig kritisiert, daß Du ersteres offensichtlich nicht machst, dafür aber umso (vor)schneller (D)ein Urteil raushaust.

Melde Dich doch einfach wieder, wenn Du was konkretes hast.

 

Doch, kann ich.

Nein. Statistik, Grundkurs.

 

Ich könnte Dir die Geschichte erzählen und Du würdest wahrscheinlich immer noch engstirnig das Gegenteil behaupten, obwohl es so, wie die Gegenseite es dargestellt hatte, gar nicht abgelaufen sein konnte.

Ah ja. Das hast Du dem Richter warum nicht erklären können? Und wie ist nun die Lage bei dem geschilderten Fall mit Polizisten auf beiden Seiten?

 

Falsch. Er kam zu einem anderen Urteil. Er übernahm (leider) das Verfahren

Du mußt Dich entscheiden. Entweder hat er das Verfahren übernommen, dann kann er nicht zu einem anderen Urteil kommen, weil es bis dahin noch keins gab. Oder wir reden über eine Berufung, dann hat er das Verfahren aber nicht übernommen.

 

wonach er aber zu einem anderen Urteil gekommen wäre (hat er so in einem anschließenden Gespräch mir gegenüber geäußert und sich geärgert, daß er den Betroffenen freigesprochen hat).

Tja. Schlechter Richter, wenn er nicht umfassend Beweise erhebt. Aber tröste Dich: solche Leute gibt es, und die dadurch entstehenden (angeblichen) Fehlurteiel verteilen sich gleichmäßig auf beide Seiten.

 

Quatsch.

Ah ja. Was bitte genau?

 

sondern nur angemerkt, daß auch auf der anderen Seite Fehler gemacht worden sein können, was Du nämlich komplett ausgeblendet hast.

Jetzt echt? Sag an: in welchem Beitrag tat ich das?

 

Du redest ahnungslosen Unsinn.

Sicher. Du kennst den Fall, von dem ich schrieb?

 

Ich habe schon unzählige Urteilsbegründungen gehört, in denen genau das und so wie von mir beschrieben dargestellt bzw. geäußert wurde.

Was hat das bitte konkret mit dem Fall zu tun, von dem ich schrieb?

 

Was ich damit sagen wollte, stand in meiner Aussage. Einfach lesen und (hoffentlich denn auch mal) verstehen.

Hilf mir bitte und erkläre Dich.

 

Aber an Deinen Rückschlüssen jede Menge.

Was bitte konkret?

 

Es krankt idR ganz einfach daran, daß wir nicht alle ein und denselben Wissensstand haben

Ja und? Wo ist das Argument? Warum soll ich als Verkehrsteilnehmer darunter leiden, daß die Polizei nicht in der Lage ist, ihre Leute korrekt auszubilden und die dann trotzdem auf die Menschheit loslässt? Und nochmal, das hast Du vielleicht überlesen: wem soll der Fahrer glauben? Und warum? Warum soll er z.B. noch irgendwas nachsichern, wenn doch vorher amtlich (!) festgestellt wurde, es ist alles in Ordnung?

 

Für den Fahrer ist das oftmals nicht so schön.

Nicht schön? Was ist das denn für eine Umschreibung für die Tatsache, daß sich der kontrollierte Fahrer nicht darauf verlassen kann, daß die Kontrollierenden Ahnung haben und stattdessen damit rechnen muß, in der nächsten Kontrolle doch noch mit einem Bußgeld belegt zu werden?

 

Dieses Problem ist durchaus bekannt.

Und wie gedenkt die Polizei, das Problem zu lösen?

 

Doch, aber ich belasse es jetzt dabei, da Du ja eh immer Recht behalten möchtest und glaubst alles besser zu wissen.

Das ist Deine übliche Antwort, wenn Du nicht in der Lage bist, Deine Behauptungen zu belegen. Spricht für sich.

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1. schreibe ich wenigstens noch dazu, warum und woher ich es meine besser zu wissen. Mein Kontrahent hingegen behauptet nur.

Not sure.

 

Ich vergleiche Dich nicht mit Biber, obwohl ihr offenkundig Brüder im Geiste seid, und das solltest Du bei mir auch nicht tun. Im übrigen: möchtest Du gern als GrölZaZ bezeichnet werden? Wenn nicht, dann solltest Du Dich bei der Betitelung anderer ein wenig bremsen (und ja, ich weiß, wer mit GröBaZ gemeint war).

Ich vergleiche Dich nicht mit irgendjemandem und unterstelle Dir auch nicht, Du seist irgendjemandes Bruder im Geiste. Ich habe lediglich eine Parallelität im Verhalten erwähnt. Mit dem "GrölZaZ" kann ich wirklich nichts anfangen, aber falls das irgendetwas Beleidigendes sein sollte, wird es wie immer abtropfen. Mit dem "GröBaz" meinte ich den größten Besserwisser aller Zeiten. Sooo schlimm ist die Bezeichnung IMO nicht.

 

 

Aber ich lasse mich von einem Neunmalklug wie dem Dir geistig verbundenen Schwätzer auch nicht blöd anmachen ...

Du widersprichst Dir schon wieder innerhalb nur eines Posts. Und ich frage mich weiterhin, warum Du meinst, Du wissest es besser. "Besser" ist ein Komparativ. Um den hier sinnvoll anzuwenden, müsstest Du ja wissen, wie gut Dein "Kontrahent" es weiß. Anderenfalls kannst Du nicht beurteilen, ob Du es besser weißt.

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schreibe ich wenigstens noch dazu, warum und woher ich es meine besser zu wissen.

Ja. Manchmal sogar mit nachprüfbaren Fakten und Quellen.

 

Mein Kontrahent hingegen behauptet nur.

Kontrahent? Weia. Aber wenn Du meinst. Und sonst: nö. Beziehungsweise: ja, gelegentlich. Aber im Gegensatz zu Dir antworte ich auf Fragen nach Quellen etc. regelmäßig mit konkreten Angaben.

 

maule ich nicht rum, daß er glaubt es besser zu wissen

Nein. Du maulst nicht. Du bestreitest das, ganz grundsätzlich und aus Prinzip.

 

wenn's so wäre, wär's ja schön

Nein. Das wäre nicht schön. Du würdest den Eintritt dieses rein theoretischen Falles, der eigentlich völlig ausgeschlossen ist, wahrscheinlich als Niederlage gegenüber Deinem 'Kontrahenten' empfinden.

 

ich lerne gern was dazu

Das glaube ich sogar. Allerdings halte ich es für nahezu ausgeschlossen, daß Du den Gedanken akzeptieren könntest, möglicherweise etwas von Menschen wie mir oder PedroK oder ähnlichen anderen lernen zu können. Von der konkreten Bereitschaft ganz zu schweigen.

 

sondern daß er nur auf Basis seines "Glaubens" Erfahrungswerte anderer mal eben so in den Wind schießt und deren Aussagen als "falsch" geklariert.

Das ist Unsinn. Wenn Du Dich mal einfach vorurteilsfrei mit meinen Aussagen beschäftigen könntest, wüßtest Du das.

 

Aber ich lasse mich von einem Neunmalklug wie dem Dir geistig verbundenen Schwätzer auch nicht blöd anmachen

Reife Leistung. Der Pöbler vor dem Herrn Forum behauptet, er würde blöd angemacht - in einem Satz, in dem er genau das tut: andere blöd anmachen. Was muß man rauchen, um sowas hinzukriegen?

 

vor allem dann nicht, wenn (wie in meinem einen Beispiel "Richter" / "Urteil") ich es sogar definitiv besser weiß und er rein gar keinen Schimmer von dem Sachverhalt, von der Matierie hat.

Tut mir leid, daß Du da was nicht verstanden hast. Niemand bestreitet, daß Du auch das besser weißt. Allerdings treffen Deine Beschreibungen einfach nicht zu und außerdem sind irgendwelche Verallgemeinerungen auch in so einem Fall schlicht unzulässig.

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....

Dein Spielchen "Hab ich keine Ahnung, stell ich mich einfach mal dumm und blöde Fragen" ist langatmig und langweilig. Darfst Du gern mit anderen weiterspielen. Mir ist das zu albern. Es ist mir auch egal, was Du hierauf gebetsmühlenartig wiederholend wieder äußern wirst. Es wird eh das altbekannte Blabla sein.
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Hallo, Biber,

Falsch. Kannst Du vielleicht wirklich nicht wissen, aber bei Ladungssicherung geht es nur um Sicherheit.

das stimmt so nicht ganz.

 

Zur Ladungssicherung gehört u. a. auch, dass die Ladung gegen unnötigen Lärm gesichert wird.

 

Auch falsch, und zwar beides. Das Gericht hat den Verlader freigesprochen und damit dessen Ansicht (und die seines Anwaltes und seiner Firma) bestätigt, die Ladungssicherung sei mangelfrei.

Das ist ebenfalls falsch.

 

Eine Einstellung des Verfahrens durch den Richter heißt nicht zwangsläufig, dass der Beklagte alles richtig gemacht hat und dass es nichts zu bemängeln gab.

 

Gerade bei der Ladungssicherung gibt es immer eine gewisse Grauzone, bei der man nicht eindeutig sagen kann, was alles erforderlich ist, um die Ladung 100 % sicher zu verstauen.

 

Man kann allerdings einen gewissen Mindeststandard bei dieser oder jener Ladung festsetzen bzw. berechnen.

 

Es kann demnach im vorliegenden Fall so gewesen sein (Spekulatius), dass die Beamten zu Recht verlangt haben, dass die Ladung anders gesichert sein muss, und dass der Gutachter lediglich zu dem Schluss gekommen ist, dass die Mindestanforderungen an die Ladungssicherung erfüllt waren.

 

In dem Fall hätte der Richter kaum eine andere Möglichkeit, als das Verfahren einzustellen.

 

Wäre es allerdings bei diesem Mindeststandard an Ladungssicherung zu einem Unfall gekommen, bei dem sich die Ladung vom Fahrzeug verabschiedet und Dritte geschädigt hätte, wären Fahrer und Verlader dran.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

 

 

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Dein Spielchen "Hab ich keine Ahnung, stell ich mich einfach mal dumm und blöde Fragen" ist langatmig und langweilig. Darfst Du gern mit anderen weiterspielen. Mir ist das zu albern. Es ist mir auch egal, was Du hierauf gebetsmühlenartig wiederholend wieder äußern wirst. Es wird eh das altbekannte Blabla sein.

Aah ja. Das kennen wir doch zur Genüge. Wenn dem Herrn auffällt, daß er keine Argumente hat, mault er nochmal inhaltsleer vor sich hin und verkündet damit auch offiziell das schon länger zurückliegende Ende seiner Diskussionsbeteiligung. Naja, auch er blamiert sich halt nur so, wie es seine beschränkten Möglichkeiten zulassen.

 

Zur Ladungssicherung gehört u. a. auch, dass die Ladung gegen unnötigen Lärm gesichert wird.

Stimmt. Diesen doch eher abseitigen Aspekt hatte ich tatsächlich vergessen.

 

Das ist ebenfalls falsch.

Nö. Dein Gedankenfehler beginnt schon hier, denn

Eine Einstellung des Verfahrens durch den Richter

hat nicht stattgefunden. Das Verfahren wurde per Urteil beendet. Ich nehme ganz stark an, daß der Versender genau darauf sehr großen Wert gelegt hat, um weitere Fahrzeugstilllegungen und Bußgeldverfahren wenigstens weitestgehend zu vermeiden.

 

Gerade bei der Ladungssicherung gibt es immer eine gewisse Grauzone, bei der man nicht eindeutig sagen kann, was alles erforderlich ist, um die Ladung 100 % sicher zu verstauen.

 

Man kann allerdings einen gewissen Mindeststandard bei dieser oder jener Ladung festsetzen bzw. berechnen.

Was nun - lässt sich die Art und die Anzahl der erforderlichen Sicherungsmittel bzw. deren Kombination nun berechnen oder nicht? Die Kontrolleure können es, jedenfalls behaupten sie das. Und aus diesen Berechnungen ergeben sich die Anforderungen, die zu erfüllen sind. Damit ist die Ladung den einschlägigen Vorschriften entsprechend ausreichend gesichert, oder täusche ich mich? Diese Vorschriften definieren also keine Mindestanforderungen, sondern die Anforderungen. Wenn der Fahrer gern noch etwas mehr machen möchte, darf er das natürlich. Zwingen kann ihn dazu niemand.

 

Es kann demnach im vorliegenden Fall so gewesen sein (Spekulatius), dass die Beamten zu Recht verlangt haben, dass die Ladung anders gesichert sein muss, und dass der Gutachter lediglich zu dem Schluss gekommen ist, dass die Mindestanforderungen an die Ladungssicherung erfüllt waren.

Nochmal: wenn die sich aus den Vorschriften ergebenden Anforderungen an die Ladungssicherung erfüllt sind, ist die Ladungssicherung ausreichend und muß so akzeptiert werden.

In diesem Fall wurde die schon seit langem so durchgeführte und regelmäßig nicht beanstandete Form der Ladungssicherung aus Anlass des Bußgeldverfahrens durch einen Sachverständigen zertifiziert. Ich würde das mit einer ABE vergleichen - solange die (in dem Zertfifkat detailliert beschriebenen) Vorgaben eingehalten werden, ist die Ladung den Vorschriften entsprechend gesichert.

 

Wäre es allerdings bei diesem Mindeststandard an Ladungssicherung zu einem Unfall gekommen, bei dem sich die Ladung vom Fahrzeug verabschiedet und Dritte geschädigt hätte, wären Fahrer und Verlader dran.

Wie sollte das gehen, so rein rechtllich gesehen? Ich halte die Vorschriften ein und werde trotzdem bestraft? Kann ich irgendwie kaum glauben.

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Hallo, Biber,

 

es gibt Ladung, die man nicht einfach nur mit Spanngurten, Antirutschmatten oder ähnlichem sichern kann, sondern nur mit speziellem Sicherungsmaterial, wie z. B. mit Netzen.

 

Bei solchen Ladungen ist es kaum möglich, DIN - gerichtete Vorgaben für jeden Einzelfall anzuwenden, sondern muss sich neben den Berechnungen auf den gesunden Menschenverstand und die Erfahrung verlassen.

 

Hier gibt es dann immer wieder Diskussionen zwischen Fahrer, Verlader und Polizei, weil die ersten beiden Parteien es sich nicht selten so bequem und kostengünstig wie möglich machen wollen und die Polizeibeamten oft genug Unfälle durch schlecht gesicherte Ladung gesehen haben.

Das Verfahren wurde per Urteil beendet. Ich nehme ganz stark an, daß der Versender genau darauf sehr großen Wert gelegt hat, um weitere Fahrzeugstilllegungen und Bußgeldverfahren wenigstens weitestgehend zu vermeiden.

Hast Du dafür Nachweise oder folgerst Du das lediglich aus dem Zeitungsbericht?

 

Freisprüche in Owi - Verfahren sind m. W. relativ selten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hast Du dafür Nachweise oder folgerst Du das lediglich aus dem Zeitungsbericht?

Ich kenne die im betroffenen Werk aushängenden Berichte über das Verfahren und die entsprechenden Aussagen verschiedener Verantwortlicher.

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Das Problem mit der Ladungssicherung ist, dass gute Ladungssicherung Zeit und damit Geld kostet, so dass eben einige Fahrer (leider zu viele) die Ladung nicht ordnungsgemäß sichern. Schlecht gesicherte Ladung ruft schwere Unfälle / Folgen bei Unfällen hervor. Umladen / Ladungsnachsicherung ist sehr aufwendig, so dass Kritik der Kontrollkräfte massiv entgegengegangen wird, um Zeit und Nachsicherung zu sparen. Zudem beurteilen andere Menschen die Ladungssicherung subjektiv anders, was bei mitteldürftiger Ladungssicherung zu echten Streitfällen führen kann. Objektive Verstöße an vorgeschriebenen Bestimmungen sind zumindes nachlesbar, auch dann wenn jemand den Sinn nicht einsehen mag. Wer jetzt die Polizei kritisieren willl, soll mal ehrlich einen Blick auf die teilweise verkehrsunsicheren LKW werfen (Ladung erkennt man von außen ja schwerer). Solche LKWs stellen eine echte Lebensgefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Die Polizei müsste viel mehr (Fach)Personal im Bereich der LKW-Kontrollen haben!

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Wenn der Gesetzgeber vorschreiben würde das bei allen Bauteilen die nicht in Kisten, Schachteln usw transportiert werden können und kein Schüttgut sind Anschlagpunkte für die korrekte Ladungssicherung vorgesehen werden müssen gäbe es das Problem viel seltener. Das Problem ist doch oft das sich mangelnde Sicherung daraus ergibt das man ein Bauteil gar nicht erst korrekt sichern kann weil Es weder stabil genug ist noch das entsprechende Ösen oder Haken da sind oder auch nur Löcher durch Die man Gurte ziehen könnte. Damit wäre der Hersteller mit in der Pflicht und könnte den Verladern und Fahrern nicht mehr ins Handwerk pfuschen, denn wenn nichts Geeignetes zur Sicherung da ist ist es Seine Schuld.,

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Steht doch drin, wer Schuld ist; nämlich die Ausländer:

 

 

Einige Ordnungshüter halten das Problem zum Teil für importiert: «Menschen mit beschränktem Integrationswillen», die in repressiven Staaten aufgewachsen seien, betrachteten die Polizei generell als Gegner.

Die könntest du doch, im Rahmen deines "Ermessens", mal mit einer Sonderbehandlung versorgen...

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Das Spiel geht wohl in beide Richtungen...

 

 


Polizisten nach Prügelattacken verurteilt

Zwei Berliner Polizisten sollen nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung Geldstrafen von jeweils 7500 Euro zahlen. Ein Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die 28 und 29 Jahre alten Beamten am Görlitzer Park in Kreuzberg erst einen angeblichen Drogendealer und kurz darauf einen 34-jährigen Zeugen attackiert hatten. Die beiden Polizisten waren nicht im Dienst und betrunken.

 

 

von hier: http://www.bz-berlin.de/

(Direktverlinkung leider nicht möglich)

 

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Ein Bericht aus der Schweiz, der aber auch aus Deutschland sein könnte. Interessante Einblicke in das Thema Gewalt gegen Polizisten

 

 

Vor Wochen las Ich mal das ein Polizist sich wünschen würde das Justiz und Polotik nicht nur hinter der Polizei stehen würde sondern sich auch mal vor die Polizei.

 

Ist halt wie im Fußball. Wenn der Vorstand sagt das Sie hinterm Trainer stehen bedeutet Das schlicht das der Arschtritt nicht mehr fern ist.

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Hallo, Blaulicht,

Es ist doch quatsch die Schuld für mangelnde Ladungssicherung zu suchen. Sinnvoller wäre zu erkennen, welche Gefahren von mangelnder Ladungssicherung ausgehen.

aha.

 

Es ist also sinnvoller, dem LKW - Fahrer klar zu machen, was alles passieren kann, wenn er seine Ladung nicht richtig sichert, als ihm zu zeigen, wie er die Ladung vernünftig sichern kann und darauf hinzuarbeiten, dass die Hersteller ausreichende Befestigungsmöglichkeiten anbieten und dass der Käufer des Fahrzeugs bei der Bestellung von sich aus dafür sorgt, dass genügend Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sein müssen.

 

Wieder etwas dazu gelernt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Dein Rückschluss / Ergebnis ist falsch und nicht logische Folge dessen was ich gesagt hatte. Eigentlich ist das, was du interpretierst, du unlogischte Interpretation und Gedankenfortführung. Wenn man meinen Gedanken / Satz fort schriebe, müsste genau der Punkt kommen:".. und zeigt wie man die Ladung sichert".

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Aus der Sueddeutschen Zeitung zu Polizeigewalt, "Korpsgeist" und StA:

In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht durchblicken, dass es im Verfahren nicht nur massive Gewaltanwendung des Angeklagten festgestellt habe, sondern auch deutliche Bemühungen mehrerer Polizisten, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.


Denn das Urteil lässt nicht nur die beteiligten Polizisten schlecht aussehen, auch die Staatsanwaltschaft macht eine zumindest unglückliche Figur. "Die hat von Anfang an den Ball sehr flach gehalten und nur das Notwendigste gemacht", sagt Anwalt Drexler. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne öffentlichen Prozess per Strafbefehl erledigen. Doch Richter Baier weigerte sich, diesen zu unterschreiben. Auch die laut Gericht so schlüssigen Zeugenaussagen, die den Polizisten schwer belasteten, brachten kein großes Umdenken: Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft lediglich eine Geldstrafe. Nach dem Urteil gab es von ihr dazu keine Stellungnahme.

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In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht durchblicken, dass es im Verfahren (...) deutliche Bemühungen mehrerer Polizisten, den wahren Sachverhalt zu verschleiern.

Kann gar nicht sein. Corpsgeist gibt es schließlich nicht.

 

auch die Staatsanwaltschaft macht eine zumindest unglückliche Figur. "Die hat von Anfang an den Ball sehr flach gehalten und nur das Notwendigste gemacht", sagt Anwalt Drexler. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne öffentlichen Prozess per Strafbefehl erledigen.

Der Staatsanwalt war wahrscheinlich mindestens ein- oder dreimal mit auf Streife und weiß deshalb, wie schwer es die Cops haben. Der hier

Doch Richter Baier weigerte sich, diesen zu unterschreiben.

sicher nicht. Sonst wüßte er, daß sowas

Das Opfer Werner B. hatte in der Wasserburger Innenstadt am 1. Januar 2013 gegen 2.30 Uhr den Polizisten S. angesprochen, warum er gerade einen Jugendlichen so barsch behandelt habe.

zu sowas

Werner B. sah nach drei Stunden Polizeigewahrsam aus wie ein durchgeprügelter Kirmesboxer

führen kann. Selbst schuld, der Mann. Was mischt der sich auch ein, wenn die Staatsgewalt in Aktion ist.

 

Mit anderen Worten: ein klares Fehlurteil. Wenn es endlich unabhängige Untersuchungsstellen gibt, wird sowas nicht mehr passieren.

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Auch interessant ist dieser Bericht. Insbesondere dies hier

Die Kategorisierung kann nicht nur von BKA-Beamten eingesehen werden, sondern auch von Polizisten in den Bundesländern und vom Zoll. Dort wird sie nach Angaben des BKA auch in das Informationssystem der Polizei ("Inpol") eingetragen.

Und das alles (natürlich) auch ohne, daß der Betroffene verurteilt wurde.

 

Wurde hier nicht behauptet, der 'normale' Streifenpolizist bekäme solche Informationen nicht, wenn er eine Person überprüfe?

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Naja, wenn man die Geschichte liest, dann merkt man schon, dass etwas nicht passt. Entweder das Verhalten des Polizisten oder die Story. Das muss aufgeklärt werden und wurde hier.

Fast richtig. Aufgeklärt wurde offensichtlich das Verhalten der Polizisten. In seiner Urteilsbegründung ließ das Gericht ja durchblicken, deutliche Bemühungen mehrerer Polizisten, den wahren Sachverhalt zu verschleiern, festgestellt zu haben.

 

Das ganze Ding ist wirklich übel: Die werten Kollegen haben weggeschaut und die StA hat ihren Job nicht gemacht. So einfach sorgt man dafür, dass Anzeigen gegen Polizisten selten zu Verurteilungen führen.

 

Dem Urteil nach sollten jetzt wohl Anklagen wegen versuchter Strafvereitelung im Amt folgen.

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Und natürlich darf bei der Ermittlungen auch nicht die strafrechtliche Betrachtung des Opfers fehlen. Es liest sich nämlich so, dass möglicherweise zu Beginn dort auch Beleidigung, Widerstand, vers. Gefangenenbfreiung denkbar sind. Das muss man natürlich auch betrachten. Einen gefesselten dann grundlos ins Gesicht schlagen geht gar nicht. Was dort an Verschleierung war muss auch hinterfragt werden.

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Und natürlich darf bei der Ermittlungen auch nicht die strafrechtliche Betrachtung des Opfers fehlen. Es liest sich nämlich so, dass möglicherweise zu Beginn dort auch Beleidigung, Widerstand, vers. Gefangenenbfreiung denkbar sind.

Genau den Ansatz haben Deine Kollegen auch verfolgt:

In den schriftlichen Stellungnahmen über den Vorfall sei teilweise dreimal nachgebessert worden, um eine schlüssige Wahrheit zu konstruieren. Die sollte so aussehen: Ein aufsässiger Silvestergast attackierte einen unschuldigen Polizisten, der sich zu Recht wehrte. Die Verletzungen im Gesicht - Werner B. sah nach drei Stunden Polizeigewahrsam aus wie ein durchgeprügelter Kirmesboxer - habe dieser sich selbst zuzuschreiben.

Doch leider:

Doch B. suchte per Annonce Zeugen des Vorfalls, die es in der Silvesternacht gegeben haben muss. Tatsächlich meldeten sich Partygänger, die seine Version stützten.

Das Verhalten des Schlägers ist natürlich völlig daneben und widerlich. Man kann ihm für die erste Tat aber wohl so etwas wie eine "Überreaktion" zugutehalten. Richtig zum Speien ist aber, dass die Bande dem Opfer dann noch einen reinzudrehen versuchte:

Der Fahrer hatte dagegen durch Blicke in den Spiegel allerlei angebliche Aggressionen des Festgenommenen deutlich sehen können, die Reaktion seines Kollegen aber nicht. "Sehr verwunderlich", nannte Richter Baier diese Aussagen.

Aber schön, dass Du Dich als des gleichen Geistes Kind wie die geschätzten Kollegen outest (beim Entschuldigen), obwohl Du ja behauptest, dass derlei Verhalten bei Polizisten nicht vorkomme.

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Und natürlich darf bei der Ermittlungen auch nicht die strafrechtliche Betrachtung des Opfers fehlen.

Genau. Da muß ja irgendwas gewesen sein, sonst wäre ja nichts passiert. Aber die beteiligten Polizisten werden sicherlich eine Beangezeigung wegen Widerstandes und so geschrieben haben. Leider wohl ergebnislos - kein Wunder bei so'nem Richter.

 

Es liest sich nämlich so, dass möglicherweise zu Beginn dort auch Beleidigung, Widerstand, vers. Gefangenenbfreiung denkbar sind.

Da hast Du völlig recht. Bei sowas

Das Opfer Werner B. hatte in der Wasserburger Innenstadt am 1. Januar 2013 gegen 2.30 Uhr den Polizisten S. angesprochen, warum er gerade einen Jugendlichen so barsch behandelt habe.

muß man einfach von den von Dir genannten Straftaten ausgehen.

 

Einen gefesselten dann grundlos ins Gesicht schlagen geht gar nicht.

Völlig richtig. Einen ungefesselten grundlos ins Gesicht schlagen geht schon mal, schon aus generalpräventiven Gründen. Wenn der Betreffende gefesselt ist, sollte man schon irgendeinen Grund haben, damit in die Fresse hauen geht. Wobei: ist ja eigentlich nie grundlos, wenn Polizisten mal ein büschen gewalttätig werden.

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  • 2 weeks later...

[.....]

 

Wenn man meinen Gedanken / Satz fort schriebe, müsste genau der Punkt kommen:".. und zeigt wie man die Ladung sichert".

Genau hier liegt der Hund begraben, oder das ist das hüpfende Komma: Deine "Gedanken" sind in aller Regel derart wirr und ungar formuliert, dass eine derart logische Fortführung ohne Einnahme bewusstseinserweitender Drogen der stärkeren Art - ich denke da an Psilocybin - schlicht unmöglich ist.....

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