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Als Motorradfahrer im Stau...


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Immer wieder beobachte ich, wenn auf der Autobahn Stau ist, daß viele Motorradfahrer sich zwischen den stehenden Autos "durchschlängeln".

 

(Einige Autofahrer sind nett und machen Platz, andere wiedrum machen extra die Lücke dicht)

 

Wie sieht das ganze eigenzlich rechtlich aus? Was hat ein Motorradfahrer zu erwarten, wenn er dabei erwischt wird?

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Wie sieht das ganze eigenzlich rechtlich aus?
Wenn ein Kradfahrer im Stau zwischen den auf Weiterfahrt wartenden Fz.-Schlangen vorfährt, überholt er verbotswidrig (OLG Stuttgart in VerkMitt. 79 Nr. 111; OLG Düsseldorf in VRS 79, 139).

 

Was hat ein Motorradfahrer zu erwarten, wenn er dabei erwischt wird?

Anzeige, Bußgeld, Punkte.

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@Bibo

 

Kosten: 50,- €, 3 Punkte (bei Gefährdung/Unfall wird's teurer!)

 

Da ich nicht auf der Autobahn Dienst mache, kann ich Dir auch nicht sagen, ob oder inwieweit das geduldet wird.

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Ich gesteh da jetzt mal wieder eine meiner Schwächen ein, auch wenn andere meinen unsere Berufsgruppe würde sich damit schwer tun:

 

Ich fahre auch Motorrad (demnächst gibt es ein neues :blink: ) und ich stelle mich im Stau auf der BAB auch nicht hinten an...es sei denn ich komm wegen der Koffer am Mopped nicht durch.

Ich werde nie etwas verwarnen, was ich selbst auch mache. Also hab ich damit kein Problem. Angehalten wurde ich noch nie, allerdings kann ich mich auch zurückhalten, wenn die Kollegen im Stau vor mir stehen :angry:

Und wenn mehrere Moppedfahrer dabei sind, muss ich ja nicht der erste sein. Und mehr wie einen auf einmal anhalten ist selten. Und ne Kennzeichenanzeige bringt da recht wenig....

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Schäm' Dich.  :o  ;)

Mach ich ja schon.

Asche auf mein Haupt.

Ich weiß gar nicht wie ich mit den ganzen Gewissenbissen, auf der eine Seite der loyale gesetzesergebene Polizist und auf der anderen Seite der fast schon anarchistische Motorradfahrer, noch fertig werden soll. Schlafen kann ich auf jeden Fall kaum noch.

Und wenn ich demnächst die FJR 1300 fahr, wird es bestimmt nicht besser.

 

Ich weiß wirklich nicht mehr weiter. Hat mir einer einen guten Psychologen?

 

:angry::blink::D

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Hat mir einer einen guten Psychologen?

Nanana... :angry: hattest Du in den letzten 3 Ausbildungsjahren denn nicht Psychologie? Aber egal. Schließlich sind wir doch alle manchmal mehr oder weniger "Psychologen" :blink: Brauchst also nur zur Wache zu fahren und Dir irgendeinen heraus picken :D

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Nanana... :angry: hattest Du in den letzten 3 Ausbildungsjahren denn nicht Psychologie? Aber egal. Schließlich sind wir doch alle manchmal mehr oder weniger "Psychologen"  :blink:  Brauchst also nur zur Wache zu fahren und Dir irgendeinen heraus picken :o

Psychologie waren die Vorlesungen, die ich meist für andere Aufgaben genutzt habe :D

Aber es gäbe da schon ein paar Kolleginnen, denen ich mich gerne anvertrauen würde B)

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Ich fahre mit meinen Motorrädern im Jahr so um die 30tkm und immer feste Mitten durch. Allerdings fahre ich nicht mit 100km/h durch, wenn der Rest steht. Ich mag schließlich mein Leben und meine Gesundheit. Bisher bin ich weder angezeigt worden, noch sonstwie von den Ordnungshütern "belästigt" worden. Ganz im Gegenteil. In einem Stau bei Stuttgart habe ich mich mal bis vor zur Unfallstelle geschlängelt und angehalten. Dem herbeieilenden Polizisten habe ich dann gesagt, daß der Rettungswagen und der Abschlepper noch ca. 2km bis zu der Stelle hat und fast nicht durchkommt, wegen einer Baustelle. Der Mann hat sich ganz herzlich bedankt und mir ein Zeichen gegeben, daß ich ganz langsam an der Unfallstelle vorbei fahren soll. Es war eine Vollsperrung.

Ich meine, wenn man das vernünftig angeht, sagt niemand etwas. Die "schnell-zwischen-durch-Fahrer" erlegt sowieso nicht der Polizist, sondern ein unaufmerksamer Autofahrer, der die Spur wechselt oder einem Stein ausweicht. Schon mal versucht mit 100km/h einen Spurwechsel innerhalb ein paar Metern mit einem Motorrad zu bewerkstelligen ?

Leo

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Also jetzt aber .....!!!!!

@Polizist, @Bluey, @Goose

Ihr werdet doch hier keine Polizeiinterna oeffentlich preisgeben, was die interne Behandlung eurer Pschyosen durch Kolleginnen anbelangt? Schaemt euch!! :blink:

(Aeh... habt ihr ne nette Kollegin, die sich auch mal um MICH kuemmern koennte? :angry: )

 

Zum Durchschlaengeln: Man stelle sich vor, es gibt einen Stau. Alle verhalten sich korrekt, fahren links/rechts und bilden eine schoene Mittelgasse. Und dann komme ich und fahre - mit meinem Auto - stolz durch diese Mittelgasse an allen anderen vorbei. Wer wuerde da nicht fluchen?? Und wenn der Motorradfahrer das gleiche tut, was soll daran anders sein?

Nun ja, ich sterbe nicht gleich vor Neid, wenn sich da mal einer durchschlaengelt, aber den Teufel an den Hals gewuenscht habe ich dem einen oder anderen schon!

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@Franticek

 

Wenn es einen Stau gibt, dann meist weil kein Auto mehr durchkommt. Da hilft es auch nicht viel, sich in der Mitte mit einem Pkw durchzuquetschen. Ein Zweiradfahrer kann dagegen viel leichter am Rand oder zwischen herumliegenden Teilen hindurch kommen. Auch ich bin schon mal an einer Vollsperrung auf der Landstrasse durchgewunken worden, weil die Beamten wußten, daß die Unfallstelle problemlos von mir umkurvt werden kann.

 

MfG

 

Thomas

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Ihr werdet doch hier keine Polizeiinterna oeffentlich preisgeben, was die interne Behandlung eurer Pschyosen durch Kolleginnen anbelangt?

@franticek: Niemals würden wir das machen. Wir haben es ja nicht einmal richtig angedeutet. Aber da hier im Forum eh kaum einer mitliest, dürfte es auch nicht all zu schlimm sein :o

 

(Aeh... habt ihr ne nette Kollegin, die sich auch mal um MICH kuemmern koennte? :angry: )

 

Nein! Wenn wir sowas hätten, würden sie wir für uns in Anspruch nehmen :D Hergeben tun wir sie nicht...

 

Man stelle sich vor, es gibt einen Stau. Alle verhalten sich korrekt, fahren links/rechts und bilden eine schoene Mittelgasse. Und dann komme ich und fahre - mit meinem Auto - stolz durch diese Mittelgasse an allen anderen vorbei. Wer wuerde da nicht fluchen??

 

 

Mit dem Auto ist es ja auch etwas ganz anderes.

 

 

Und wenn der Motorradfahrer das gleiche tut, was soll daran anders sein?

 

Er braucht deutlich weniger Platz, kommt viel besser durch, ohne andere dabei zu behindern.

 

Nun ja, ich sterbe nicht gleich vor Neid, wenn sich da mal einer durchschlaengelt, aber den Teufel an den Hals gewuenscht habe ich dem einen oder anderen schon!

 

Siehst du, hier haben war das Kernproblem: Neid!

Es kann ja nicht sein, dass der Motorradfahrer schneller durch den Stau kommt und nicht so lange warten muss wie ich... :blink:

 

Wen stört es denn? Solange ich niemanden behindere, gefährde oder gar schädige, nehme ich doch keinem etwas weg.

Überleg doch auch mal andersrum - wenn sich alle Moppedfahrer im Stau hinten anstellen wird er bloß noch länger.

Und leo hat es ja ganz richtig geschrieben. Ich fahr auch nicht mit 100 km/h durch den Stau, sondern mit angemessener Geschwindigkeit.

Eigentlich ist es für den Motorradfahrer ein größeres Risiko sich durchzuschlängeln, als sich hinten anzustellen. Es gibt nämlich immer wieder VT die ihn nicht sehen, oder aber absichtlich die Spur zumachen. Und wenn ich an einem 40 Tonner vorbeifahre, ist das auch nicht gerade ein Vergnügen.

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@Polizist

Wer ehrlich ist, muss natuerlich zugeben, dass da ein gewisser Neid mit eine Rolle spielt. Ich schliesse mich da auch gar nicht davon aus. Abe Motorradfahrer haben aufgrund der Ausmasse halt mal den Vorteil, dass sie leichter durchkommen, wo das Auto schoen brav warten muss.

 

Ich sehe aber nicht unbedingt nur die Situation von zwei wirklich stehenden Fahrzeugschlangen, bei denen ein Motorradfahrer sich langsam durch die Mitte hindurch vorwaerts bewegt ER hat halt den genannten Vorteil und das ist auch nicht so schlimm. Etwas mehr regt mich auf, wenn die Fahrzeugschlangen in stetiger Bewegung sind (Stop and Go mit mehr Go als Stop), dann ist es naemlich verdammt unangenehm, wenn man bei jeder Lenkbewegung nach solch einem Burschen Ausschau halten muss. Zwischen stehenden Fahrzeugen - OK, aber zwischen sich dauernd bewegenden Fahrzeugschlangen - das stufe ich als gefaehrlich ein.

 

Nein! Wenn wir sowas hätten, würden sie wir für uns in Anspruch nehmen  Hergeben tun wir sie nicht...

 

Wenn wir sowas haetten??? Habt ihr doch! Und dann nichts abgeben? Da wird mein Neid besonders gross :angry: Glaube, da muss ich mal bei Gelegenheit etwas nachhaken .....

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@Franticek

...und wenn in der Stadt die Autos sich durch dichten Verkehr quälen oder gar vor roten Ampeln stehen, bleiben alle Fußgänger und Radfahrer auch dahinter ? Solidärität für alle ? Amerika führt Krieg, deshalb bitte alle ? Sicher nicht !

Beneidest Du die Biker auch, wenn sie hinter Dir stehen, bei 40°C im Schatten und durch das offene Visier Deinen Diesel einatmen ? Wenn das Mopped darunter noch glüht, da es luftgekühlt ist ? Wenn die Jungs mit 0 Sicht im Regen unterwegs sind, mit völlig durchgeweichten Klamotten oder im Winter Bus fahren, da zu glatt für's Mopped ?

 

Laß den Bikern doch den einzigen Vorteil den sie haben. Den sie schon oft mit dem Leben oder der Gesundheit bezahlt haben, weil Neider oder Nichtaufpasser sie umgefahren haben. Oder steige auf's Motorrad um und teile die Freuden und Leiden. Dann wirst Du verstehen...

Leo

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@Franticek

 

Alle verhalten sich korrekt, fahren links/rechts und bilden eine schoene Mittelgasse. Und dann komme ich und fahre - mit meinem Auto - stolz durch diese Mittelgasse an allen anderen vorbei. Wer wuerde da nicht fluchen??.....

Nun ja, ich sterbe nicht gleich vor Neid, wenn sich da mal einer durchschlaengelt, aber den Teufel an den Hals gewuenscht habe ich dem einen oder anderen schon!

 

Sieh' bitte das folgende Posting als eine Art Provokation, aber ich muss dir diese Geschichte in dem Zusammenhang einfach erzählen.

 

Ich hatte es mal sehr sehr eilig nach Innsbruck und bin bei recht starkem Schneefall (aber nicht schlimm, gute Sicht) über den Reschenpass (knapp 1500hm, sehr breite Spuren). Da es oben kaum vorwärts ging wurde der Verkehr blockweise abgefertigt - logische Konsequenz war ein ewig langer Stau.

Da ich aber schnell an mein Ziel wollte, hab' ich es wie die Motorradfahrer gemacht ;-) Wenn nun die Kolonne von "oben" (also die entgegenkommenden) zu Ende war, bin ich munter fröhlich auf der Gegenfahrbahn vorgefahren und als es auf "meiner" Spur wieder vorwärts ging, habe ich mich vor einer "Schlafmütze" eingeordnet.

 

Hinter mir war ständig ein kleines Gewitter von Lichthupen...*g*

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@ leo:

 

Also meine uneingeschränkte Zustimmung hast du! Solange man die Kirche im Dorf lässt (siehe angemessenes Tempo) und die Umstände berücksichtigt...

Hoffen wir, daß wir nicht auch irgendwass unseren vorteil mit der Gesundheit bezahlen!!!

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Da ich selber das eine oder andere mal auf mein Zweirad umsteige, kann ich Motorradfahrer mehr als gut verstehen. Sofern es die Strassenlage zulässt mache ich Platz oder helfe ihnen soweit es geht, Motorradfahren haben nun einmal mehr PS und nur 2 Räder.

 

Persönlich fahre ich des öfteren zwischen den Autos und sogar an roten Ampel bis zur Haltelinie durch. Wenn zwischen den Autos kein Platz ist, stelle ich mich in die Abbiegespur und ziehe dann auf die Hauptstraße.

Natürlich nur bei gegebender Verkehrslage und gutem Wetter.

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@Bibo

 

Ich glaube, das es da sowas wie dritte Fahrspur eröffnen gibt, und das soll nicht sein.

 

@Polizist

 

Da kommt ja voll der Neid auf FJR 1300

Hatte schon immer das gewisse Extra diese Yamaha...

Ich wünsch Dir viele geile Kilometer damit,

und wenn im Stau locker, flockig durch die Mitte, schön piano und Bremsbereit wegen den Neidern.

 

Und wegen Phsychater. Heißt es nicht? Schnaps ist Schnaps und Arbeit ist Arbeit ?

(Geht schon klar...;-)

 

 

An sonsten sehe ich's genau so.

Wer im Regen die Arschkarte hat, darf dann auch mal seine Vorteile nutzen, wo sie sind.

Man muß sich halt nur vor Augen halten, das es A) nicht zulässig ist, und B) im Falle eines Falles man voll dran ist.

Daher gehen solche Aktionen nur mit 100% Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft.

 

Gruß Theo R

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Ich glaube, das es da sowas wie dritte Fahrspur eröffnen gibt, und das soll nicht sein.

@Theo R.: Ich mein sowas auch schon einmal gehört zu haben. Müsste aber erst mal nachschlagen wo das steht. Vermutlich im § 18 StVO.

 

Da kommt ja voll der Neid auf FJR 1300

Hatte schon immer das gewisse Extra diese Yamaha...

 

Stimmt, ist ein endgeiles Teil. Super Tourer und guter Sportler. Gewinnt nicht umsonst jeden Vergleichstest. Und da sie jetzt auch noch mit ABS kommt, kann man an ihr nicht mehr vorbei. Für mich auch ganz wichtig ist der Kardan. Ich hasse die Kettenschmiererei und -spannerei :D

 

Aber ist auch schweineteuer. Kostet neu über 14.000... Aber ich hab heut meine Steuererklärung machen lassen, mit dem Geld kann ich zumindest schon mal gut anzahlen ;)

Und die alte Bandit geht in Zahlung.

Dafür fahr ich halt fast das ganze Jahr mit dem Mopped und im Winter ne alte Mühle mit nem halben Jahr TÜV. Und solange kein Schnee liegt oder es Eis hat, kann man auch mit dem Mopped fahren ;)

 

und wenn im Stau locker, flockig durch die Mitte, schön piano und Bremsbereit wegen den Neidern.

 

Aber sicher. Als Motorradfahrer muss man noch mehr für die anderen Mitdenken. Motorradfahrer töten nicht, sie werden getötet.

 

Und wegen Phsychater. Heißt es nicht? Schnaps ist Schnaps und Arbeit ist Arbeit ?

 

Wir machen das ja selbstverständlich nach dem Dienst bei den Kolleginnen zu Hause :blink:

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Ich stelle mich in der Regel mit meinem Mopped auch nicht hinten an. Wozu hat man den ein Krad? Bestimmt nicht um die Auspuffgase einzuatmen. Da wo man bequem vorbei kommt fährt man. Stehen an der Ampel 2 Autos vor mir, gut dann muß ich mich nicht vorne hinstellen aber bei längeren Schlangen und großen Lücken kann ich nicht wiederstehen. Im Stau machen auch immer wieder welche Platz, find ich voll nett. Selten machen welche zu. Einen habe ich mal gebeten wieder aufzumachen, hat er dann gemacht (wie nett).

 

Naja auf der Stadtautobahn gibts manchmal sehr zäh fließenden Verkehr mit gelegentlichem Stop. Da fahre ich auch durch, natürlich langsam und mit höchster Konzentration und einer Hand immer an der Bremse.

 

Letztens mußte sich jedoch so ein Golf Spinner wichtig machen den ich im Stau überholte, er stand als erster an der Ampel ich neben ihm. An der nächsten Ampel schnitt er mich im Stand leicht um mir "hast ja ne Scheibe" zu zeigen. Dolll!!!... ich setzte nen Meter vor und bei gelb war ich weg.

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Ich stelle mich in der Regel mit meinem Mopped auch nicht hinten an. Wozu hat man den ein Krad? Bestimmt nicht um die Auspuffgase einzuatmen. Da wo man bequem vorbei kommt fährt man. Stehen an der Ampel 2 Autos vor mir, gut dann muß ich mich nicht vorne hinstellen aber bei längeren Schlangen und großen Lücken kann ich nicht wiederstehen. Im Stau machen auch immer wieder welche Platz, find ich voll nett. Selten machen welche zu. Einen habe ich mal gebeten wieder aufzumachen, hat er dann gemacht (wie nett).

 

Naja auf der Stadtautobahn gibts manchmal sehr zäh fließenden Verkehr mit gelegentlichem Stop. Da fahre ich auch durch, natürlich langsam und mit höchster Konzentration und einer Hand immer an der Bremse.

 

Letztens mußte sich jedoch so ein Golf Spinner wichtig machen den ich im Stau überholte, er stand als erster an der Ampel ich neben ihm.  An der nächsten Ampel schnitt er mich im Stand leicht um mir "hast ja ne Scheibe" zu zeigen. Dolll!!!... ich setzte nen Meter vor und bei gelb war ich weg.

Ich sags ja, als Motorradfahrer bin ich ein kleiner Anarchist ;)

Gerade wenn ich mit meiner Fuhre ins Geschäft fahre und mich über den Scheißverkehr im Großraum LB aufregen muss, dann drück ich mich an der Ampel auch vor oder schlängel mich an den Autoschlangen vorbei. Platz nehm ich mit Sicherheit keinen weg, denn wie firefox auch, bin ich bei Gelb schon up up and away :blink::D

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Guest Michael
@Theo R.: Ich mein sowas auch schon einmal gehört zu haben. Müsste aber erst mal nachschlagen wo das steht. Vermutlich im § 18 StVO.

Nicht ganz. § 5 wär's gewesen...

Ich zitier mal (ohne Fundstellen) aus dem Jagusch/Hentschel, § 5 StVO Rdnr. 64:

"Hindurchfahren mit einem Krad zwischen wartenden Kolonnen ist unerlaubtes Rechtsüberholen, aber auch zwischen fahrenden; daran hat die Einfügung weder von Abs 8 noch von § 7 Abs 2a etwas geändert, weil erlaubtes Rechtsüberholen abgesehen von der Ausnahme des Abs 8 grundsätzlich einen freien Fahrstreifen für den Überholenden voraussetzt."

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Guest Michael

Vielleicht hilft euch das ja weiter:

 

*****

 

Gericht: OLG Düsseldorf 1. Senat für Bußgeldsachen

Datum: 30. April 1990

Az: 5 Ss (OWi) 151/90 - (OWi) 77/90 I

NK: StVO § 5 Abs 1, StVO § 7 Abs 1 S 2

 

Titelzeile

 

(Verbotenes Rechtsüberholen von Motorradfahrern auf der Autobahn)

 

Orientierungssatz

 

1. Ein Überholvorgang liegt dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf der gleichen Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur aufgrund der Verkehrssituation vorübergehend anhält (vergleiche BGH, 1975-02-13, 4 StR 508/74, VRS 48, 381 (1975)).

2. Dabei kommt es weder darauf an, ob der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht, noch, daß er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorgangs zurückkehrt. Insbesondere ist die Absicht des Überholenden, einen Überholvorgang durchzuführen, nicht erforderlich (vergleiche BayObLG München, 1963-11-26, RReg 2 St 429/63, VRS 26, 387 (1964)).

3. Die in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen setzen voraus, daß dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Fahrstreifen ist nach der Definition des StVO § 7 Abs 1 S 2 der Teil einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt. Der Teil der Fahrbahn, den ein einspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt, ist demnach kein Fahrstreifen im Sinne dieser Definition (so auch OLG Koblenz, 1984-12-14, 1 Ss 485/84, VRS 68, 234 (1985)).

4. Das Rechtsüberholen durch Motorradfahrer zwischen langsam fahrenden oder auch wartenden Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen ist verboten.

5. Ein Motorradfahrer, der auf einer Bundesautobahn bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfährt, muß mit unbedachtem Verhalten stehender Verkehrsteilnehmer rechnen. Sei es, daß die in den Kolonnen stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer plötzlich zur Fahrbahnmitte und damit zum "Fahrstreifen" des Motorradfahrers fahren, sei es, daß bei stehenden Fahrzeugen Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei. Bei einer derartigen Verkehrssituation können Auffahrunfälle auch bei noch so vorsichtiger Fahrweise des Zweiradfahrers nicht weitgehend ausgeschlossen werden (so auch OLG Stuttgart, 1979-04-26, 1 Ss (6) 1947/78, VRS 57, 361 (1979)).

 

Fundstelle

JMBl NW 1991, 10-11 (Leitsatz und Gründe)

ZFSCH 1990, 214-215 (red. Leitsatz und Gründe)

NZV 1990, 319-320 (Leitsatz und Gründe)

VRS 79, 139-141 (1990) (red. Leitsatz und Gründe)

OLGSt StVO § 5 Nr 11 (Leitsatz und Gründe)

VerkMitt 1990, Nr 121 (red. Leitsatz und Gründe)

NStE Nr 1 zu § 5 StVO (red. Leitsatz und Gründe)

 

weitere Fundstellen

ZAP EN-Nr 661/90 (red. Leitsatz)

OLGSt StVO § 5, Nr 11 (Leitsatz)

 

Verfahrensgang:

vorgehend AG Düsseldorf 2. Februar 1990 905 Js 2345/89

 

Tenor

 

Der Antrag wird als unbegründet auf Kosten des Betroffenen verworfen.

 

Gründe

 

Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 StVO gemäß §§ 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO, 24 StVG eine Geldbuße von 100,-- DM festgesetzt. Hiergegen richtet sich die mit einem Antrag auf Zulassung verbundene Rechtsbeschwerde des Betroffenen, der die Verletzung materiellen Rechts rügt. Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist unbegründet.

 

Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 80 Abs. 1 OWiG - soweit sie durch Abs. 2 dieser Vorschrift nicht weitergehend eingeschränkt wird - nur zuzulassen, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung rechtlichen Gehörs aufzuheben. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.

 

A.

 

Das Amtsgericht hat festgestellt:

 

Der Betroffene befuhr am 23. August 1989 mit einem Krad in D die Bundesautobahn A ... in Fahrtrichtung D Wegen des hohen Verkehrsaufkommens lief auf allen drei Fahrstreifen der Verkehr zähflüssig. Etwa in Höhe km 54,2 fuhr der Betroffene mit seinem Krad zwischen dem zweiten und dem dritten Fahrstreifen, und zwar zwischen den auf diesen Streifen langsam fahrenden bzw. stehenden Fahrzeugen hindurch. Hierbei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge.

 

B.

 

I.

 

Diese Feststellungen tragen den Schuldspruch wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 StVO zur äußeren und inneren Tatseite rechtsbedenkenfrei.

 

Mit Recht hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 StVO verurteilt.

 

1.

Das Fahrmanöver des Betroffenen ist als Überholen im Sinne des § 5 StVO anzusehen.

 

Ein Überholvorgang liegt dann vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf der gleichen Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur aufgrund der Verkehrssituation vorübergehend anhält (vgl. BGHSt 22, 137, 139 = VRS 35, 141, 142; BGHSt 25, 293 = VRS 47, 218; BGHSt 26, 73 = VRS 48, 381; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl., § 5 Rdnr. 16; OLG Stuttgart VRS 57, 361). Dabei kommt es weder darauf an, daß der Überholende seine Fahrgeschwindigkeit erhöht (BGHSt 22, a.a.O.; BayObLG VRS 26, 387; 388; OLG Celle VM 1963, 77; OLG Stuttgart, a.a.O.) noch daß er einen Wechsel der Fahrspur vornimmt (BGH VRS 5, 607; OLG Frankfurt VM 1962, 13) oder auf seine ursprünglich benutzte Fahrspur nach Beendigung des Überholvorganges zurückkehrt (BGHSt 22 und 25 a.a.O.). Insbesondere ist die Absicht des Überholenden, einen Überholvorgang durchzuführen, nicht erforderlich (BayObLG a.a.O.; Jagusch/Hentschel a.a.O.; BGHSt 22 und 25 a.a.O.). Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat der Betroffene mit seinem Krad mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge, die verkehrsbedingt langsam fahren oder warten mußten, überholt.

 

2.

 

Der Betroffene hat verbotswidrig rechts überholt.

 

a) Gemäß § 5 Abs. 1 StVO ist grundsätzlich links zu überholen. Das

Rechtsüberholen ist nur in bestimmten gesetzlich geregelten

Ausnahmefällen erlaubt. Solche Ausnahmen des erlaubten

Rechtsüberholens sind:

 

(1) Eingeordnete Linksabbieger sind rechts zu überholen (§ 5 Abs. 7 Ziff.

1 StVO).

 

(2) Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen (§ 5 Abs. 7 Satz 2 StVO).

 

(3) Bei einer Verkehrsdichte, die zur Fahrzeugschlangenbildung führt, darf

rechts schneller als links gefahren werden (§ 7 Abs. 2 StVO).

 

(4) Bei einer Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen darf

ein Fahrzeug auf der rechten Spur mit geringfügig höherer

Geschwindigkeit und äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2 a

StVO).

 

(5) Personenkraftwagen und Lastkraftwagen dürfen innerhalb geschlossener

Ortschaften bei mehreren Fahrstreifen für eine Richtung rechts

schneller als links fahren (§ 7 Abs. 3 Satz 2 StVO).

 

(6) Wo Lichtzeichen den Verkehr regeln, darf nebeneinander gefahren

werden, auch wenn die Verkehrsdichte es nicht rechtfertigt (§ 37 Abs.

4 StVO).

 

(7) Bei markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen dürfen eingeordnete

Fahrzeuge rechts überholt werden (§ 41 Abs. 2 Ziff. 5 StVO).

 

(8) Auf markierten Beschleunigungsstreifen darf schneller als auf den

anderen Fahrstreifen gefahren werden (§ 42 Abs. 6 Ziff. 1 e StVO).

 

(9) Auf rechts abzweigenden Fahrstreifen darf schneller als auf den

durchgehenden Fahrstreifen gefahren werden (§ 42 Abs. 6 Ziff. 1 f

StVO).

 

Keiner dieser Fälle liegt hier vor.

 

B) Der Betroffene kann sich nicht mit Erfolg auf den Ausnahmetatbestand

des § 7 Abs. 2 a StVO berufen.

 

aa)

 

Die in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen setzen voraus,

daß dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.

 

Fahrstreifen ist nach der Definition des § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO der Teil

einer Fahrbahn, den ein mehrspuriges Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im

Verlauf der Fahrbahn benötigt. Der Teil der Fahrbahn, den ein einspuriges

Fahrzeug zum ungehinderten Fahren im Verlauf der Fahrbahn benötigt, ist

demnach kein Fahrstreifen im Sinne dieser Definition (vgl. Senatsbeschluß

vom 13. November 1984 in VRS 68, 134 = NPA 904 StVO § 5 Blatt 28 =

Verkehrsjurist 1985, 8; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30.

Aufl., § 5 StVO Rdnr. 64).

 

Beim Rechtsüberholen einer links fahrenden Kolonne auf Autobahnen durch

Einzelfahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen ist eine Gefährdung des

Verkehrs in der Regel deshalb ausgeschlossen, weil die Fahrzeuge auf

beiden Fahrstreifen nebeneinander fahren können, ohne sich zu behindern

oder zu gefährden. Gerade diese Voraussetzung ist jedoch bei dem

Rechtsüberholen durch Motorradfahrer nicht erfüllt. Vielmehr steht dem

Motorradfahrer hier gerade nicht ein eindeutig abgegrenzter Teil der

Fahrbahn zur Verfügung, was einen ungehinderten parallel laufenden

Verkehrsfluß ohne gegenseitige Gefährdung ermöglichen könnte

(Senatsbeschluß a.a.O.).

 

bb)

 

Durch die Gestattung des Rechtsüberholens durch Motorradfahrer zwischen

langsam fahrenden oder auch wartenden Fahrzeugkolonnen auf Autobahnen

würden zusätzliche Gefahren geschaffen.

 

Ein derartiges Fahrverhalten wie im vorliegenden Fall ist geradezu darauf

angelegt, gefahrenträchtige Situationen heraufzubeschwören. Zutreffend

weist das OLG Stuttgart (a.a.O.) darauf hin, daß ein Motorradfahrer, der

auf einer Bundesautobahn bei einem Stau zwischen stehenden oder noch in

Bewegung befindlichen Fahrzeugen hindurchfährt, mit unbedachtem Verhalten

stehender Verkehrsteilnehmer rechnen muß. Sei es, daß die in den Kolonnen

stehenden oder langsam fahrenden Verkehrsteilnehmer plötzlich zur

Fahrbahnmitte und damit zum "Fahrstreifen" des Motorradfahrers fahren, sei

es, daß bei stehenden Fahrzeugen Fahrzeugtüren geöffnet werden, in der

Annahme, die Fahrbahnmitte bleibe frei. Bei einer derartigen

Verkehrssituation können Auffahrunfälle auch bei noch so vorsichtiger

Fahrweise des Zweiradfahrers nicht weitgehend ausgeschlossen werden; denn

der Motorradfahrer hat keinen Einfluß auf das Verhalten der übrigen

Verkehrsteilnehmer. Aus Gründen der Verkehrssicherheit und der

Rechtssicherheit kann ein derartiges Fahrverhalten nicht zugelassen werden

(OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Schleswig VRS 60, 306; OLG Hamburg NZV 1988,

105; Senatsbeschluß vom 28. Februar 1985 - 5 Ss (OWi) 65/85 - 50/85 I;

Jagusch/Hentschel, a.a.O.).

 

Im übrigen hat der Gesetzgeber in § 5 Abs. 8 StVO nunmehr einen Fall des

erlaubten Rechtsüberholens für Radfahrer und Mofafahrer in einer

bestimmten Verkehrssituation geschaffen. Damit ist klargestellt, daß nicht

Motorradfahrer, sondern nur Rad- und Mofafahrer und diese nur an einer vor

einer Ampel wartenden Fahrzeugschlange rechts vorbeifahren dürfen. Hätte

der Gesetzgeber weitere Fälle des Rechtsüberholens auch für Motorradfahrer

und auch für andere Verkehrssituationen erlauben wollen, hätte es

nahegelegen, bei Einführung des § 5 Abs. 8 StVO andere entsprechende

Vorschriften in die StVO einzufügen.

 

*****

 

Quelle: juris

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Wenn ich das also richtig verstanden habe, liegt das Problem am "Rechtsüberholen"?!

 

Na gut, dann nehme ich eben zukünftig den für Motoräder nicht vorhandenen, aber trotzdem gut nutzbaren Fahrstreifen (nach der Definition des § 7 Abs. 1 Satz 2 StVO) auf der äußerst linken Seite. Da muß ich auch nur auf eine Reihe vierrädriger Neidhammel aufpassen. :blink:

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