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Hallo, heute wurde in einer :rolleyes: -Zohne geblitzt.(noch dazu wiedermal an einer Stelle, wo dies nicht wirklich notwendig ist). Das Fahrzeug mit der Technik stand auf einem Gelände eines Möbelhauses, welches Privatgelände sein dürfte im absoluten Halteverbot. Das Kabel mit dem gut getarnten Blitzgerät führte von diesem blauen Opel Astra Caravan über eine Wiese zur Bundesstraße. Als ich die im Auto befindliche Person ansprach, welche nur durch einen kleinen Sticker auf dem T-Shirt als Polizei gekennzeichnet war, dass er im absoluten Haltverbot parkt und er eine Anzeige erwarten könne, grinste dieser nur hämisch. Als ich ihn kurze Zeit später mit einem Zeugen ansprach, dass er sich doch an die Verkehrsregeln halten möchte, wenn er Andere Verkehrsteilnehmer maßregeln will und dass er möglicher Weise gleich abgeschleppt wird, sagte er mit staatsgeschützter Überheblichkeit , dass wird wohl nicht passieren und ich wüsste doch, wenn ich eine Fahrerlaubnis besitze , dass die Polizei Sonderrechte hat und das schon viele eine Anzeige versucht hätten, aber diese garnicht erst bearbeitet würden. (WEIL SICH DIE POLIZEI ALLES ERLAUBEN DARF?) Wo sind wir hier eigentlich? Was ist denn eigentlich noch Aufgabe der Polizei? Den Bürger abzuzocken oder ihn zu schützen? Meine Frage dazu: Darf die Polizei bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Technikwagen auf einem Privatgrundstück (eventuell sogar ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers?) im ablouten Halteverbot parken um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?Was kann man gegen solche Frechheiten tun? Danke für eure Mithilfe....

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Guest lichterloh

Parken auf Privatgrundstück: Erlaubt mit Zustimmung des Anwohners.

Parken im Halteverbot: Ebenfalls erlaubt.

 

Bringt nichts, sich darüber aufzuregen. :rolleyes:

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Darf die Polizei bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Technikwagen auf einem Privatgrundstück (eventuell sogar ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers?) im ablouten Halteverbot parken um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?Was kann man gegen solche Frechheiten tun? Danke für eure Mithilfe....
Woher weißt du, daß er die Erlaubnis nicht hatte?

 

Grundsätzlich darf die Polizei (und einige andere Institutionen) tatsächlich von den Vorschriften der StVO abweichen, wenn dieses zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.

Die Überwachung des Straßenverkehrs ist eine solche hoheitliche Aufgabe. Dringend geboten ist der Verstoß, wenn ohne ihn die Maßnahme nicht möglich oder nur erschwert möglich gewesen wäre. (siehe § 35 StVO)

 

Gruß

Goose

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Parken auf Privatgrundstück: Erlaubt mit Zustimmung des Anwohners.

Parken im Halteverbot: Ebenfalls erlaubt.

 

Bringt nichts, sich darüber aufzuregen. :rolleyes:

 

Zustimmung des Anwohners oder Eigentümers? Da wohnt keiner, Das Grunstück ist Gelände eines Möbelhauses, dass wohl einige Kunden verlieren dürfte, wenn es die Zustimmung erteilt hat..

 

Darf die Polizei bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Technikwagen auf einem Privatgrundstück (eventuell sogar ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers?) im ablouten Halteverbot parken um Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen?Was kann man gegen solche Frechheiten tun? Danke für eure Mithilfe....
Woher weißt du, daß er die Erlaubnis nicht hatte?

 

Grundsätzlich darf die Polizei (und einige andere Institutionen) tatsächlich von den Vorschriften der StVO abweichen, wenn dieses zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.

Die Überwachung des Straßenverkehrs ist eine solche hoheitliche Aufgabe. Dringend geboten ist der Verstoß, wenn ohne ihn die Maßnahme nicht möglich oder nur erschwert möglich gewesen wäre. (siehe § 35 StVO)

 

Gruß

Goose

 

Das ist doch mal ne Aussage ;-) das Auto stand auf dem Parkplatz des Möbelhauses, parallel zur 20 Meter entfernten Strasse. Längs zur Fahrtrichtung, 10 meter weiter, sind offizielle Parktaschen des Möbelhauses. Somit wäre auch ein Parken in diesen Parktaschen möglich gewesen. Oder geht das technikbedingt nicht?

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Das Fahrzeug mit der Technik stand auf einem Gelände eines Möbelhauses, welches Privatgelände sein dürfte im absoluten Halteverbot.

(…)

(eventuell sogar ohne Erlaubnis des Grundstückseigentümers?)

Wenn das Gelände öffentlich zugänglich ist (Warum sollte man da sonst ein Halteverbot ausschildern?), benötigt die Polizei keine besondere Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

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Hakt es einfach ab. Die Polizei hat nunmal SOnderrechte hoch zehn. Bei uns steht sie gerne auf den gestreiften Flächen zwischen der Stadtautobahn und beobachten den Verkehr oder biegen einfach ab,wo nur eine Geradeausfahrt erlaubt ist, usw usw....

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welches Privatgelände sein dürfte im absoluten Halteverbot.

 

Ist es nun Privatgelände oder nicht :rolleyes:

 

MfG.

 

hartmut

es ist Privatgelände, aber öffentlich zugänglich, ein Möbelhaus an der der Bundesstrasse eben, aber trotzdem Privatgelände. Zustimmung erforderlich oder nicht?

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welches Privatgelände sein dürfte im absoluten Halteverbot.

 

Ist es nun Privatgelände oder nicht :rolleyes:

Diese Frage lag mir auch gerade auf der Zunge. Wie bitte schön soll man auf Privatgelände im Haltverbot stehen?

 

es ist Privatgelände, aber öffentlich zugänglich, ein Möbelhaus an der der Bundesstrasse eben, aber trotzdem Privatgelände. Zustimmung erforderlich oder nicht?

Du warst etwas schneller. Ok. Wenn es Privatgelände ist, sollte das dort privat aufgestellte Haltverbot kein Problem darstellen. Sowas sieht man auf Parkplätzen diverser Einkaufsmärkte öfters. Allerdings habe ich es noch nie erlebt, daß die Polizei gerufen wurde, um ein dort "widerrechtlich" abgestelltes Fahrzeug abzuschleppen geschweige denn ein VG zu erheben. Der Eigentümer darf im Falle des Falles gerne selbst den Abschleppdienst ordern.

 

Zustimmung erforderlich? Grundsätzlich ist keine Zustimmung erforderlich. Solange sich niemand aufregt oder beklagt, geht man von stillschweigendem Einverständnis aus. IdR wird aber zuvor gefragt - soweit mir bekannt -, damit es nicht zu Mißstimmungen kommt. Hier allerdings, wo es sich offensichtlich um einen öffentlich zugänglichen Parkplatz eines Möbelhauses handelt, stellt sich für mich die Frage, ob die Messung nach Geschäftsschluß stattfand. Sollte das der Fall sein, so sehe ich keine Notwendigkeit um Erlaubnis zu fragen. Während der Geschäftszeiten würde ich es allerdings tun.

 

Zusatz: selbst wenn keine Erlaubnis vorläge, die Messung wäre trotzdem verwertbar und gültig!!

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Auch wenn sie keine offizielle Erlaubnis des Grundstückseigentümers hätten ginge das dich nichts an und würde für dich nichts ändern.Wenn es dem Eigentümer nicht passt muß er nur der Polizei sagen das ihm das nicht passt,bzw könnte das der Geschäftsführer,und so lange das nicht geschied kann man es als stillschweigende Duldung betrachten falls die Polizei nicht die Erlaubnis eingeholt hätte.Das HAlteverbot spricht aber eher dafür das es sich um öffentliches Gelände handelt.

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welches Privatgelände sein dürfte im absoluten Halteverbot.

 

Ist es nun Privatgelände oder nicht :rolleyes:

Diese Frage lag mir auch gerade auf der Zunge. Wie bitte schön soll man auf Privatgelände im Haltverbot stehen?

 

es ist Privatgelände, aber öffentlich zugänglich, ein Möbelhaus an der der Bundesstrasse eben, aber trotzdem Privatgelände. Zustimmung erforderlich oder nicht?

Du warst etwas schneller. Ok. Wenn es Privatgelände ist, sollte das dort privat aufgestellte Haltverbot kein Problem darstellen. Sowas sieht man auf Parkplätzen diverser Einkaufsmärkte öfters. Allerdings habe ich es noch nie erlebt, daß die Polizei gerufen wurde, um ein dort "widerrechtlich" abgestelltes Fahrzeug abzuschleppen geschweige denn ein VG zu erheben. Der Eigentümer darf im Falle des Falles gerne selbst den Abschleppdienst ordern.

 

Zustimmung erforderlich? Grundsätzlich ist keine Zustimmung erforderlich. Solange sich niemand aufregt oder beklagt, geht man von stillschweigendem Einverständnis aus. IdR wird aber zuvor gefragt - soweit mir bekannt -, damit es nicht zu Mißstimmungen kommt. Hier allerdings, wo es sich offensichtlich um einen öffentlich zugänglichen Parkplatz eines Möbelhauses handelt, stellt sich für mich die Frage, ob die Messung nach Geschäftsschluß stattfand. Sollte das der Fall sein, so sehe ich keine Notwendigkeit um Erlaubnis zu fragen. Während der Geschäftszeiten würde ich es allerdings tun.

 

Zusatz: selbst wenn keine Erlaubnis vorläge, die Messung wäre trotzdem verwertbar und gültig!!

 

leibt ja immernoch die Frage, ob eine Messung auch möglich gewesen wäre, wenn das Fahrzeug, korrekt in der Parktasche geparkt hätte. Achja, er meinte noch, warum ich mich denn so aufrege, so schnell war ich doch garnicht... Solche Leute begreifen eben nicht, dass es nicht nur um meine Person geht.

 

Ich muß staunen, wie schnell sie hier geholfen werden, es hat den Anschein, als sei das Radarforum eines der bestbesuchtesten im Netz. Vielleicht sollte man daraus was machen, um mal effektiv gegen diese Abzocke vorzugehen.

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hier mal eine ein wenig abweichende ansicht zum thema sonderrechte:

 

Sonderrechte - Wegerechte

 

(Zusammenschau von § 35 und § 38 StVO)

 

eine einfache überwachung hat demnach wohl so viel 'dringlichkeit' wie etwa fritten holen.

ist übrigens völlig ok, wenn man sich nicht alles bieten läßt. die zeiten von willi zwo sind nämlich schon vorüber, aber es soll leute geben, die sei gerne zurück hätten...und die mag ich auch nicht.

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Grundsätzlich darf die Polizei (und einige andere Institutionen) tatsächlich von den Vorschriften der StVO abweichen, wenn dieses zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben dringend geboten ist.

 

 

Gruß

Goose

 

 

Das ist auch so, wenn Pizza zum Abendessen geholt wird, kalte schmeckt nicht mehr :rolleyes: .

 

*duckundschnellweg*

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bleibt ja immernoch die Frage, ob eine Messung auch möglich gewesen wäre, wenn das Fahrzeug, korrekt in der Parktasche geparkt hätte. Achja, er meinte noch, warum ich mich denn so aufrege, so schnell war ich doch garnicht... Solche Leute begreifen eben nicht, dass es nicht nur um meine Person geht.

Diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten. Ich kenne die Örtlichkeit nicht.

 

Ich verstehe Deine Aufregung aber ehrlich gesagt auch nicht.

 

Das ist auch so, wenn Pizza zum Abendessen geholt wird, kalte schmeckt nicht mehr :lol: .

Danke für Dein großmütiges Verständnis. ;):rolleyes::80:

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hier mal eine ein wenig abweichende ansicht zum thema sonderrechte:

 

Sonderrechte - Wegerechte

 

(Zusammenschau von § 35 und § 38 StVO)

 

eine einfache überwachung hat demnach wohl so viel 'dringlichkeit' wie etwa fritten holen.

ist übrigens völlig ok, wenn man sich nicht alles bieten läßt. die zeiten von willi zwo sind nämlich schon vorüber, aber es soll leute geben, die sei gerne zurück hätten...und die mag ich auch nicht.

 

Wo kann man sich denn die Dringlichkeit dieser hoheitlichen Aufgabe erklären/betätigen lassen? Wer bestimmt, was dringlich ist? Muss es dringlich und hoheitlich sein oder recht eins davon aus?

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Wo kann man sich denn die Dringlichkeit dieser hoheitlichen Aufgabe erklären/betätigen lassen? Wer bestimmt, was dringlich ist? Muss es dringlich und hoheitlich sein oder recht eins davon aus?

 

 

also ich gehe mal stark davon aus, daß du dir das kennzeichen notiert hast. dann kann eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen die blitzbirnen vielleicht etwas bewegen. aber viele meinen dazu: 'f-f-f', was heißen soll fristlos-formlos-fruchtlos. ärgern wird es die beteiligten blitzer sicher, denn die haben davon schreibkram, und wer schreibt, kann sich nicht auf der straße rumdrücken.

 

und wenn du das kennzeichen nicht hast, würde ich die sache vergessen, es sei denn, die rechtsschutz zahlt....

viel erfolg!

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also ich gehe mal stark davon aus, daß du dir das kennzeichen notiert hast. dann kann eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen die blitzbirnen vielleicht etwas bewegen.

:lol: Jap. Wahrscheinlich.

 

aber viele meinen dazu: 'f-f-f', was heißen soll fristlos-formlos-fruchtlos.
Stimmt. In diesem Fall sicherlich.

 

ärgern wird es die beteiligten blitzer sicher, denn die haben davon schreibkram, und wer schreibt, kann sich nicht auf der straße rumdrücken.

Au ha... da hätte ich aber schon ein paar Male was zu schreiben gehabt. Merkwürdig, denn ich mußte nichts dazu schreiben. Und geärgert hat oder haben sich sicherlich andere. Ich ganz sicher nicht. :80:

 

und wenn du das kennzeichen nicht hast, würde ich die sache vergessen, es sei denn, die rechtsschutz zahlt....

Das Kennzeichen würde ihn auch nicht weiterbringen.

 

 

 

Interessant, was manche Leute so für Vorstellungen haben.... wirklich interessant..... ;):rolleyes:

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Wo kann man sich denn die Dringlichkeit dieser hoheitlichen Aufgabe erklären/betätigen lassen? Wer bestimmt, was dringlich ist? Muss es dringlich und hoheitlich sein oder recht eins davon aus?

 

 

also ich gehe mal stark davon aus, daß du dir das kennzeichen notiert hast. dann kann eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen die blitzbirnen vielleicht etwas bewegen. aber viele meinen dazu: 'f-f-f', was heißen soll fristlos-formlos-fruchtlos. ärgern wird es die beteiligten blitzer sicher, denn die haben davon schreibkram, und wer schreibt, kann sich nicht auf der straße rumdrücken.

 

und wenn du das kennzeichen nicht hast, würde ich die sache vergessen, es sei denn, die rechtsschutz zahlt....

viel erfolg!

 

Ich hab nicht nur das Kennzeichen, ich hab auch nen Zeugen. Und es kostet mich genau so einen Pups, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, wie denen die Ablehnung, aber ich habs dann wenigstens versucht. Wenn sich jeder alles gefallen lässt, dann haben wir bald wieder ne Diktatur. Schon den seine Überheblichkeit ist das wert, denn hauen darf ich ihn ja nicht :rolleyes:

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Ich hab nicht nur das Kennzeichen, ich hab auch nen Zeugen. Und es kostet mich genau so einen Pups, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, wie denen die Ablehnung, aber ich habs dann wenigstens versucht. Wenn sich jeder alles gefallen lässt, dann haben wir bald wieder ne Diktatur. Schon den seine Überheblichkeit ist das wert, denn hauen darf ich ihn ja nicht :rolleyes:

Jau, mach das ruhig. Vielleicht fühlst Du Dich dann besser. Ich kann Dir jedenfalls versichern, daß das

a) rein gar nichts bewirken oder bewegen und

b) den Meßbeamten überhaupt nicht jucken wird. Wahrscheinlich wird er von Deiner Beschwerde nicht einmal etwas erfahren.

 

 

Aber mach ruhig. Lohnt sich. *plonk*

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Ich hab nicht nur das Kennzeichen, ich hab auch nen Zeugen.
Was soll der Zeuge denn so aussagen ? das ein Polizeibeamter am Straßenrand steht und fotografiert.....und weiter ?

 

Und es kostet mich genau so einen Pups, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, wie denen die Ablehnung, aber ich habs dann wenigstens versucht.

 

Insgesamt eine lobenswerte Motivation um zwei Leute pupsen zu lassen, aber dafür muss nicht unnötigerweise unbedingt viel Papier verschrieben werden, die Verspeisung eines gut gefüllten Teller´s Bohnensuppe tut es auch :rolleyes: .

 

Schon den seine Überheblichkeit ist das wert, denn hauen darf ich ihn ja nicht

 

Prinzipiell darfst Du Ihn auch hauen, Du musst Dich danach nur schnellstens und unerkannt vom Ort des Geschehens entfernen.

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Prinzipiell darfst Du Ihn auch hauen, Du musst Dich danach nur schnellstens und unerkannt vom Ort des Geschehens entfernen.

Oder in der Lage sein, das Echo zu verdauen. :rolleyes::lol:

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Ich hab nicht nur das Kennzeichen, ich hab auch nen Zeugen.

 

Was soll der Zeuge denn so aussagen ? das ein Polizeibeamter am Straßenrand steht und fotografiert.....und weiter ?

 

Und es kostet mich genau so einen Pups, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, wie denen die Ablehnung, aber ich habs dann wenigstens versucht.
Insgesamt eine lobenswerte Motivation um zwei Leute pupsen zu lassen, aber dafür muss nicht unnötigerweise unbedingt viel Papier verschrieben werden, die Verspeisung eines gut gefüllten Teller´s Bohnensuppe tut es auch :lol: .

 

Schon den seine Überheblichkeit ist das wert, denn hauen darf ich ihn ja nicht

 

Prinzipiell darfst Du Ihn auch hauen, Du musst Dich danach nur schnellstens und unerkannt vom Ort des Geschehens entfernen.

 

vielleicht will ich ihn garnicht hauen, er ist schon bestraft genug mit seinem Job, denk ich mal. Wer ist schon gerne auf Dauer das überhebliche blitzende .r...lo.h, was auf Sonderrechte pocht, wenn man ne handbreit weiter korrekt parken könnte, aber er ist eben ein Polizeibeamter :rolleyes: und DER darf das eben...

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vielleicht will ich ihn garnicht hauen, er ist schon bestraft genug mit seinem Job, denk ich mal. Wer ist schon gerne auf Dauer das überhebliche blitzende .r...lo.h, was auf Sonderrechte pocht, wenn man ne handbreit weiter korrekt parken könnte, aber er ist eben ein Polizeibeamter :rolleyes: und DER darf das eben...

*Pruuuuuuuuuuuuuuuuust* :lol:;):80::80::70::50:

 

Ich platz gleich vor Lachen..... nää, nää, nää, das geht ja gar nicht mehr. Hoffentlich fängt bald mal wieder die Schule an.

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Ich hab nicht nur das Kennzeichen, ich hab auch nen Zeugen.

 

Was soll der Zeuge denn so aussagen ? das ein Polizeibeamter am Straßenrand steht und fotografiert.....und weiter ?

 

Und es kostet mich genau so einen Pups, eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu machen, wie denen die Ablehnung, aber ich habs dann wenigstens versucht.
Insgesamt eine lobenswerte Motivation um zwei Leute pupsen zu lassen, aber dafür muss nicht unnötigerweise unbedingt viel Papier verschrieben werden, die Verspeisung eines gut gefüllten Teller´s Bohnensuppe tut es auch :rolleyes: .

 

Schon den seine Überheblichkeit ist das wert, denn hauen darf ich ihn ja nicht

 

Prinzipiell darfst Du Ihn auch hauen, Du musst Dich danach nur schnellstens und unerkannt vom Ort des Geschehens entfernen.

 

Na klar, wieder so einer... Glaub mir, da käme kein Echo mehr. Aber lassen wirs gut sein und uns nicht auf solch ein Beamtenniveau abstürzen :lol:

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Guest lichterloh

@fragehaber:

 

Alles okay bei dir? Wollte keiner mit dir spielen?

 

Oder ernsthaft: merkst du überhaupt was für einen peinlichen Schwachsinn du hier von dir gibst? :rolleyes:

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[mod]

So, mir reicht's jetzt. Offenkundig versucht hier jemand ein wenig heftig herumzutrollen. Damit ist jetzt Schluß und hier dicht.

 

Kritik, Beschwerden, Schulterkopfen etcpp. an mich per PN.

[/mod]

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Guest
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