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Gebühren Nach § 25a Stvg + "kosten Der Vollstreckung" - Aber


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Gebühren Nach § 25a Stvg + "kosten Der Vollstreckung" - Aber kein Bescheid über Verstoß!

 

Guten Tag Forum,

 

Ich habe ein "Problem" :-)

 

VORGESCHICHTE:

Anfang November parkte ich mein KfZ ordnungsgemäß in der Parkspur einer Seitenstraße. Da ich das KfZ zu der Zeit nicht oft brauchte und es außerdem einen kleinen Defekt im Anlasser hatte ließ ich es dort unbewegt stehen (und kam auch nicht jeden Tag vorbei) Es war der normale Parkstreifen einer Seitenstraße, die auf beiden Seiten beparkt ist. Ein offensichtliches Parkverbot war nicht zu erkennen. Das KfZ stand weder in einem ausgewiesenen Parkverbot, noch auf dem Bürgersteig - und auch die Entfernung zur nächsten Einmündung betrug gut 10-15 Meter, so das quasi ständig noch weitere 2 PKW hinter dem meinigen dort parkte. Ein Verstoß gegen die StVG ist mir weder bewusst, noch zugestellt wurden, welches auf eine weitere Problematik zurückzuführen ist:

Noch im November war mein Hauptwohnsitz in Thüringen, mein Nebenwohnsitz aber ordnungsgemäß gemeldet in Berlin. Just in diesem Zeitraum (also gegen Ende des Jahres) verlegte ich meinen Hauptwohnsitz komplett nach Berlin und meldete mich am 9. Januar 2006 komplett in Thüringen ab. Das letzte mal in Thüringen um die noch dort angekommene Post zu checken war ich im Dezember 2005.

 

 

SACHVERHALT

Bis heute ist mir weder ein Bescheid über den Verstoß gegen die StVO noch sonst eine ordnungswidrigkeit zugestellt worden. Zumindest nicht an meinen Hauptwohnsitz ab dem 9. Januar.

Am 04.07.06 wurden mir vom Finanzamt 6 (sechs!) Zahlungsaufforderungen zugestellt mit dem Betreff:

 

Ersuchende Stelle: Polizeipräsident in Berlin

Sie haben leider die - öffentlicheZahlungserinnerung - der ersuchenden Stelle nicht beachtet. Sie schulden noch folgende öffentliche Abgaben:

Gebühren nach § 25a StVG

Bescheid betreff KFZ Nr XX-X-XX 18,94

Kosten der Vollstreckung 20,- €

 

Das Finanzamt hat mich deshalb beauftragt, die Rückstände einzuziehen ...

 

KURIOS

Dieses Schreiben wurde mir vom Vollziehungsbeamten SECHS mal zugestellt. jeweils nur unterschiedlich in der Bearbeitungsnummer un dem Datum des Bescheids. Die Gebühren nach § 25a StVG beziehen sich auf

- Bescheid vom 07.11.2005

- Bescheid vom 11.11.2005

- Bescheid vom 11.11.2005 (ja sogar zweimal an einem Tag)

- Bescheid vom 19.11.2005

- Bescheid vom 25.11.2005

- Bescheid vom 06.02.2005

 

Bis heute wurde mir weder ein entsprechender Bescheid, noch eine Mahnung, noch überhaupt ein Hinweis auf den Verstoß zugestellt. Möglicherweise gabs bei den Bescheiden vom November noch eine Überschneidung mit meinem kompletten Hauptsitzänderung, aber doch wenigstens der komplette Bescheid vom Februar hätte doch an meinem Hauptwohnsitz gesendet werden müssen .... oder?

Ich weiß wie gesagt nicht was überhaupt Anlass für die Bescheide ist. Ich hatte an meinem Fahrzeug (stand ja nur 2 straßen von meinem wohnsitz entfernt) auch keinen Strafzettel oder ähnliches.

 

Ich habe sofort den Vollziehungsbeamten zurückgerufen. Dieser hat mir mitgeteilt das er nach meriner Schilderung der Umstände die Vollstreckung nicht vollzieht und den Anspruch zurück an die ersuchende Stelle gibt. Ich müsste allerdings noch einen offiziellen Widerspruch schreiben.

 

Ein Rückruf bei der Polizei ergab das ALLE Bescheide inklusive aller Mahnungen/Zahlungserinnerungen an meinen vorhergehenden Wohnsitz in Thüringen zugestellt wurden. Auch die, die nach meiner Umänderung des Hauptwohnsitzes am 09.01 versandt wurden.

 

Ich weiß also im Moment weder welchen verstoß ich begangen haben soll - das ist aber nur das halbe problem - ich würde, nur damit ichs hinter mir hab die Gebühren von 6x 18,94 sogar bezahlen. Aber muss ich denn auch die 6x20 € als "Vollstreckungskosten" ausgewiesene Summe begleichen?

Wie gesagt, weder Verstoß, Bescheid, Rechnung noch Zahlungserinnerung wurden an meinen Hauptwohnsitz zugestellt.

Nicht mal die "öffentliche Zahlungserinnerung" auf die sich die angedrohte Vollstreckung bezieht. Diese allerdings wurde mir persönlich vom Vollziehungsbeamten hinterlassen.

 

Ist der Umstand das der Vollziehungsbeamte nach Rücksprache den "auftrag" wieder abgegeben hat für mich gut, bzw kann ich das mir in einem Widerspruch dienlich machen?

Gegen was kann/sollte ich überhaupt Widerspruch einlegen? gegen die gebühren nach $ 25a ? gegen die "Kosten der Volstreckung" Gegen beides?

Auf was kann ich mich beziehen? Sind die sechsmaligen Gebühren bei einem (wenn üerhaupt) einmaligem verstoß überhaupt gerechtfertigt? das KfZ stand die ganzen 16 Wochen in deren zeitraum die "Bescheide" ausgestellt wurden unbewegt an ein und dem selben Platz - und grundsätzlich NICHT im Halte/Parkverbot. Im Grunde weiß ich ja nichtmal ob der eigentliche verstoß überhaupt ein Parkverbot betrifft. Ich habe ja nur den bescheid über die Kosten nach $ 25a ...

 

Für Denkanstöße und Ratschläge wäre ich dankbar

 

Lies

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  • 2 weeks later...
Guest Flakes

Ola!

 

Ein Bescheid nach §25a StVG setzt eigentlich immer einen Parkverstoß voraus. Das sogenannte Halterhaftungsverfahren wird dann angewendet, wenn bei einem PARKverstoß (und auch nur bei einem solchen) der verantwortliche Fahrzeugführer nicht oder nur mit unverhältnis mäßig hohem Aufwand ermittelt werden kann.

Einfach so kann so ein Kostenbescheid nach §25a StVG nicht erlassen werden. Es müsste also mal ein Parkverstoß vorgelegen haben, bei dem nicht klar feststand, wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt gefahren hat.

 

 

Gegen diese Bescheide kann man gerichtliche Entscheidung beantragen. Das geht allerdings nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheides. In deinem Falle aber - was man so liest -könnte ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der erlassenden Behörde durchaus Erfolg haben. Dann wird das ganze so behandelt, als wäre die Frist für den Einspruch noch nicht abgelaufen.

 

 

Grüßle

Flakes

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