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Werkstatt, Haftbar Oder Nicht?


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Hi

 

also folgendes problem, ich habe letzte woche mein honda civic in die werkstatt gebracht um dort TÜV und AU + einige reparaturen machen zu lassen. am montag morgen hatte ich dann ein netten, völlig unverständlichen zettel von der polizei in meinem briefkasten wo sich nach ewigem hin und her telefonieren rausstellte das direkt vor der werkstatt in mein auto eingebrochen wurde und das fahrzeug sichergestellt wurde. also bin ich zum sicherstellungsgelände um mir das elend anzusehen. beifahrerscheibe eingeschlagen, radio, rolle und endstufe rausgerissen und auto komplett durchwühlt. zu allem übel musste ich dann auch noch feststellen das er vorne ein neuen unfallschaden hat der nicht gerade gering ist, der komplette vorderwagen ist verzogen, beifahrertür lässt sich nicht mehr öffnen.

jetzt ist die frage ob die werkstatt nicht nur für den einbruch haftbar gemacht werden kann sonder auch für den unfallschaden da sich das fahrzeug ja in der obhut der werkstatt befand und somit die werkstatt dafür sorgen muss das ich das auto im selben zustand wie ich es da abgegeben habe wieder bekomme. kann ja nicht sein das ich mit nem top auto dahin fahre und ein schrotthaufen zurück kriege...

 

Danke im voraus...

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Guest Simineon
jetzt ist die frage ob die werkstatt nicht nur für den einbruch haftbar gemacht werden kann sonder auch für den unfallschaden da sich das fahrzeug ja in der obhut der werkstatt befand und somit die werkstatt dafür sorgen muss das ich das auto im selben zustand wie ich es da abgegeben habe wieder bekomme. kann ja nicht sein das ich mit nem top auto dahin fahre und ein schrotthaufen zurück kriege...

 

Danke im voraus...

 

Ich würde bei so einer Sauerei die Werkstatt auffordern, den Schaden zu beheben ... evtl. gleich mit Anwalt. Vor allem irritiert mich der Unfallschaden und was die Werkstatt dazu sagt .. haben die das Auto auf der Strasse stehenlassen ?

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Guest Pferdestehler

Nur vom Gefühl her:

 

Die Werkstatt hat weder den Schaden am Fahrzeug verursacht, sondern ein wohl unfallflüchtiger Verkehrsteilnehmer, noch hat die Werkstatt den Diebstahl begünstigt, indem sie das Fahrzeug mit offenen Türen hat herumstehen lassen. Insofern denke(!) ich, ist die Werkstatt frei von jeder Haftung.

 

Zusätzliche Argumente:

Du hast selbst für eine Diebstahlabwehr zu sorgen, indem Du keine wertvollen Geräte im Auto liegen läßt. Bei teurem Audio-Equipment ist eine Zusatzversicherung abzuschließen, die das Diebstahlrisiko mit abdeckt. Der Werkstatt wirst Du das nicht anhängen können.

 

Ergo: es wäre schön von der Werkstatt, wenn sie Dein Fahrzeug über Nacht auf den Hof genommen hätte. Verpflichtet ist sie dazu imho nicht. Und alles was auf der Straße damit geschieht, ist genau das gleiche, als wenn das Auto bei Dir vor der Tür parkt.

 

Gute Werkstätten haben zumeist einen abgeschlossenen Parkraum, auf dem sie ungefragt alle Kundenautos nachts parken, um solche für beide Seiten unangenehmen Vorfälle zu meiden.

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also die sollten einige reperaturen machen die abgeschlossen waren und der sollte am montag nur noch TÜV und AU kriegen. die haben (trotz eigenem abgeschlossenem werkstattgelände) das auto auf der strasse geparkt... der unfallschaden hat SCHEINBARnichts mit dem einbruch zu tun, es sei denn die sind mit auto vorgefahren, haben alles umgeladen und wurden evtl. gestört und haben beim abhauen das auto gerammt...

 

also der einbruch wird 100 pro von der versicherung der werkstatt übernommen, das ist schon geklärt. da bekomme ich auch alles ersetzt. mir gehts jetzt eigentlich nur noch um den erheblichen unfallschaden. wenn ich nicht nachweisen kann das der unfall mit dem einbruch zu tun hat werde ich scheinbar auf den kosten sitzen bleiben weil meine TK nicht zahlt.

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Haftbar ist ja an erster Stelle der Verursacher. Da der wohl nicht greifbar ist, ist die Frage, wer den Schaden bezahlt. Und da kommt durchaus die Werkstatt in Betracht, da sie das Auto in Ihrer Verfügungsgewalt und Obhut hatte.

 

Die Versicherung meines Vermieters hat auch den Diebstahl meines Fahrrades aus seinem Fahrradkeller bezahlt, obwohl der Vermieter das Fahrrad nicht selbst geklaut hat.

 

Ein anderer Fall, den ich noch im Gedächtnis habe, ist folgender: Umweltsünder verseucht Erdboden. Täter wird nie gefasst. Wer muss die Entsorgung des Bodens als Sondermüll bezahlen? Pächter oder Eigentümer? Beide sind unschuldig. Ich weiß leider nicht mehr, wie das Gericht entschieden hat, aber einer war der dumme.

 

Jura ist kompliziert ...

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Tja, da gibt es solche und solche.

In meinen Stammwerkstätten hatte ich da noch ein Problem, da standen meine Autos wenn es länger als einen Tag gedauert hat grundsätzlich über Nacht in der Halle (und wenn das Ding abends extra reingefahren wurde).

Sogar meinen Totalschaden haben sie solange in der Halle stehen lassen bis die noch verwertbaren Teile (waren nicht mehr viele) ausgebaut waren.

Während die Abschleppfirma (bei dem er 4 Tage stand) sich noch nicht mal die Mühe gemacht hat die Löcher zum Innenraum mit Folie abzudichten, im Endeffekt noch mehr kaputt gegangen weil es reingeregnet hat.

Also ich würde mal darüber nachdenken, ob ich nicht die Werkstatt wechsle.

Hilft zwar in dem konkreten Fall nicht unbedingt, aber so viel Service sollte dann doch schon sein.

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  • 4 weeks later...

Hallo,

 

das Problem bei der Geschichte ist ja der 'neue' Unfallschaden.

Wenn @KingKrizz nachweisen kann, das der Schaden während des

Werkstattaufenthaltes passiert ist, ist mit einiger Wahrscheinlichkeit

die Werkstatt dran. Weil theoretisch hätte der Schaden ja auch beim

Parken des Fahrzeuges (durch einen MA) passieren können.

Wenn die Werkstatt aber nachweisen kann, das das Fahrzeug zum

Zeitpunkt des Abstellens unbeschädigt war, wird die Werkstatt sich

wahrscheinlich darauf berufen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß

geparkt war (Voraussetzung: Verkehrstauglich + TÜV noch gültig)

und demzufolge der Halter verantwortlich war. Er hätte das Fahrzeug

ja abholen können.

Blöde Situation jedenfalls.

 

Du solltest wohl versuchen, Dich mit der Werkstatt gütlich zu einigen.

Zum einen damit du nicht alleine auf dem Schaden sitzen bleibst,

und zum zweiten ist es der Werkstatt (je nach Größe) sich nicht recht,

wenn man ihr öffentlich mangelnde Sorgfalt unterstellt.

Wenn es eine Vertragswerkstatt ist, hilft da auch ein 'netter' Brief an den

zugehörgen Konzern.

 

wenn ich nicht nachweisen kann das der unfall mit dem einbruch zu tun hat werde ich scheinbar auf den kosten sitzen bleiben weil meine TK nicht zahlt.
Wäre auch egal. Vanadalismus wird von der TK i.A. nicht gezahlt !

Nur die unmittelbaren Einbruchsschäden sofern nicht anders in der Versicherungsbedingungen vereinbart.

Karlsruhe - Teilkasko-Versicherungen müssen bei Auto-Einbrüchen nicht für Schäden haften, die durch Vandalismus entstanden sind. Es müßten nur die durch Einbruch und Diebstahl direkt verursachten Schäden am Wagen ersetzt werden, entschied der Bundesgerichtshof. Für sonstige Beschädigungen durch die Diebe am Auto müsse die Versicherung nicht aufkommen. (Az.: IV ZR 212/05)

 

Beim Golf meines Bruders haben sie versucht die Scheinwerfer zu klauen <_<:cop01:

Rekonstruktion:

Zuerst versucht die Fahrertür aufzuhebeln -> erhebliche Beschädigung.

Dann die hintere Seitenscheibe eingeschlagen wohl um die Motorhaube aufzubekommen. :)

Beim werkeln an den Scheinwerfern Stoßstange bzw. Kotflügel abgerissen/beschädigt.

Dann sind sie aber wohl gestört worden, so dass die Scheinwerfer lose drinnen liegen geblieben sind.

Das Radio nebst Wechsler war uninteressant und blieb im Auto !!

War ein Riesenaufwand bis die TK bezahlt hat ...

 

Die wollten sich zuerst auf reinen Vandalismus rausreden.

Da es in dieser Nacht aber noch weitere erfolgreiche Autoteile-Diebstähle gab ...

 

Gruß,

AnReRa

 

Gute Werkstätten haben zumeist einen abgeschlossenen Parkraum, auf dem sie ungefragt alle Kundenautos nachts parken, um solche für beide Seiten unangenehmen Vorfälle zu meiden.

Also 'meine' Werkstatt hat zwar keinen abgeschlossenen Parkraum, sondern nur eine großen

'privaten' Parkplatz, aber dafür haben die eine extra Versicherung, die genau solche Fälle abdeckt.

Angeblich sind dort nämlich mal in einer Nacht von insgesamt 10 Fahrzeugen die ALU's geklaut worden. :geil:

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erstmal danke für die vielen antworten. auto ist inzwischen wieder ganz, unfallschäden wurden von der werkstatt behoben + einbruchsschäden. werkstatt war sehr kulant und hat nichts in rechnung gestellt... nur neue anlage brauch ich jetzt wieder :blink:

alles in allem, ärgerliche geschichte mit doch verträglichem ausgang...

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