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Bei Grün In Den Kreuzungsbereich Und Geblitzt!


Guest maradona

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Guest maradona

Schilderung: Vor zwei Wochen stand ich vor ner roten Ampel (ich war das dritte Auto), will rechts abbiegen; die Ampel springt auf grün das erste Auto fährt und kann ohne Probleme abbiegen, das zweite fährt und muss warten weil Fussgänger/Radfahrer gehen, ich fahr und stehe direkt hinter ihm, das ganze passiert innerhalb der ersten 5-10 Sekunden der Grünphase, Rot ist absolut nicht in Sicht. Die Ampel ist ca. 2 Meter hinter mir. Wir beide warten und warten, nach ca. 20 Sekunden Warten ist der letzte Fussgänger (der bei Rot über die Straße ging) gegangen und das Auto vor mir kann abbiegen; es blitzt; ich biege ab; es blitzt. Ich und meine Mitfahrer wundern uns warum und wer geblitzt wurde, weiter hab ich nicht darüber nachgedacht, bis:

 

Heute kam von der Stadt ein Brief zur Anhörung in einem Bußgeldverfahren (?!):

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

§ 37 Abs. 2, § 49 STVO, § 24 STVG, 132 BKat

 

Beweismittel: Frontfoto, Meßgerät...

 

Was soll ich machen?

 

PS: Als ich nach den ersten 5-10 Sekunden der Grünphase auf die Kreuzung fuhr war kein Auto hinter mir in Sicht. Kann gut sein dass später welche kamen, allerdings passierte keiner von denen die Kreuzung.

 

PPS: Ich bin in der Probezeit.

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Hallo Maradona,

erst auf der A2 zu schnell gefahren und jetzt auch noch bei Rot? :licht: Nein, Spaß beiseite:

 

Wenn du bei grün in den Kreuzungsbereich eingefahren bist, dort warten musstest und dann abgebogen bist, dann hast du keinen Rotlichtverstoß begangen! Wo genau standest du mit deinem Auto, als du warten musstest?

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Guest maradona

JA, ich hab definitiv keinen begangen, aber den Bescheid hab ich vor mir liegen (?!).

Das Auto vor mir das nach rechts abbiegen wollte stand kurz vor dem Fussgängerüberweg und ich direkt dahinter. Als ich da also auf der Kreunzung stand war es mindestens noch 5-10 Sekunden grün!

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Hallo,

 

kannst Du das ganze mal in Relation zur Halteline der Ampel beschreiben ?

 

Für mich sieht das nämlich fast so aus, als hättest Du die ganze Zeit noch vor oder auf der

Haltelinie gestanden und diese dann bei ROT für die Rechtsabbieger verlassen.

Demzufolge wäre das tatsächlich ein (einfacher) Rotlichtverstoß

 

Bist Du sicher, das die Ampel keine extra Phase für Rechtsabbieger hat ?

 

Gruß,

AnReRa

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Guest maradona
Hast du vor dem Bescheid keine Anhörung erhalten???

Da hättest du das doch mitteilen können.

Nun: Einspruch einlegen - Begründen - notfalls vor Gericht die Begründung wiederholen.

 

Doch, dieser Bescheid ist ja heute gekommen:

 

Anhörung zum Bußgeldverfahren

Sehr geehrter Herr...,

Ihnen wird vorgeworfen [...] folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

 

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

§ 37 Abs. 2, § 49 STVO, § 24 STVG, 132 BKat

 

--

 

Muss ich das so begründen und wie warscheinlich ist es dass der Bußgeldbescheid dann erlassen wird? Ich hab ja 3 Zeugen, die das alles bestätigen können.

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Egal ob du was schreibst oder nicht, der Bußgeldbescheid wird wohl sowieso kommen. Gegen den kannst du dann Einspruch einlegen.

 

Du kannst natürlich auch jetzt schon etwas dazu schreiben.

Vorher sollten wir aber nochmal genau die Situation klären.

Wieso sollte der Rotlichtblitzer blitzen, wenn du schon hinter der Kontaktschleife standest?

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Guest maradona

Vielleicht hab ichs falsch beschrieben, es gibt ne extra Spur für die Rechtsabbieger. In dieser stand ich an dritter Position als Rot war. Dann wurde grün, der erste konnte so nach rechts abbiegen, der zweite und ich sind auf die Kreuzung gefahren und mussten warten (da war grade 5-10 Sekunden grün). Die Haltelinie und die Ampel lagen zu dem Zeitpunkt 2-3 Meter hinter mir (auf dem Photo auch ersichtlich).

 

Warum es zum Blitzen kam war für mich auch völlig unverständlich, der vor mir wurde ja auch geblitzt!

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Bei einem Rotlichtverstoß wird zweimal geblitzt, um zu sehen, ob du auch tatsächlich über die Kreuzung gefahren bist.

Hat es also nur zweimal geblitzt, ist nur EINER geblitzt worden.

Wäre dein Vordermann auch geblitzt worden, hätte es viermal blitzen müssen.

 

Auf beiden Fotos sollte man deine Position erkennen können. Auf dem ersten solltest du dich in Höhe der Haltelinie befinden, um einen gültigen Rotlichtverstoß begangen zu haben.

 

Leider wird man dir nur ein Bild geschickt haben, beide wird man wahrscheinlich nur mit Akteneinsicht und Anwalt zu sehen kriegen.

 

Bist du Halter und Fahrer? Wenn ja, bist du sowieso identifiziert, dann kannst du auch als Antwort auf den Anhörungsbogen den Sachverhalt so schildern. Vielleicht wird das Verfahren dann eingestellt.

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Guest maradona

Ja , ich bin als Fahrer identifiziert.

 

Es hat zwei Mal geblitzt, beide Male war ich auf der ännähernd gleichen Position, beide Male war die Haltelinie deutlich hinter mir!

 

Also sollte ich die Situation so schildern? Wie sind denn meine Erfolgsaussichten?

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Guest Simineon
Wie sind denn meine Erfolgsaussichten?

 

tut mir leid ... meine Kristallkugel ist erschöpft von der Vorhersage der Finalbegegnung und in Tarot habe ich erst den 2. Nad, die Knochen sind abgenagt und Hühnerblut hab ich nicht mehr.

 

Kann ich Dir leider nicht sagen ... OMMMMMMmmmmmmm

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dann kannst du auch als Antwort auf den Anhörungsbogen den Sachverhalt so schildern. Vielleicht wird das Verfahren dann eingestellt.

Das halte ich für eher unwahrscheinlich. Aber Versuch macht kluch ...

 

Ohne Anwalt wird da wohl nichts laufen.

Rechtschutzversicherung vorhanden ?

(Erinnerung: es geht um 75EUR + 25,60EUR ; 3 Pkt. ; 0 Mon. Fahrverbot )

Wenn es tatsächlich so abgelaufen ist wie beschrieben, sollte sich aus den beiden (!) Bildern

erstens die Position des KFZ zu den jeweiligen Blitzzeitpunkten, sowie der zeitliche Ablauf rekonstruieren

lassen. Allerdings scheint ja bereits eine gewisse Auswertung stattgefunden zu haben.

Wenn es sich bei dem Foto um das 2.te aus der Serie handelt, sind 2-3 Meter hinter

der Halteliene in meinen Augen ein weiteres Indiz für meine Theorie.

Jetzt wäre mal ein (maßstabliches) Foto von der Kreuzung sinnvoll.

Sieht man auf dem Bild eigentlich Dein Nummerschild ?

Also rein von der Perspektive her ?

Oder ganz anders, kannst Du das Bild hier einstellen ?

 

Irgendwie kommt mir das nämlich von der Ausmaßen der Kreuzung her nicht so ganz hin.

Hat die Kreuzung an beiden Seiten Fußgängerüberwege ?

Falls nein, kann die erste Schleife auch etwas weiter in Richtung der Sichline angebracht sein, wenn

z.B. der geschütze Bereich nicht unmittelbar hinter der Haltelinie beginnt.

 

Wo liegt/en die Schleife/n genau ?

Weil bei allen Ampelblitzern die ich kenne, gibt es für die Rechtsabbieger keine 2.te Schleife.

Demzufolge ist der 2.te Blitz immer zeitgesteuert.

 

 

Gruß,

AnReRa

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Egal ob du was schreibst oder nicht, der Bußgeldbescheid wird wohl sowieso kommen.
Mit Verlaub: Das ist vollkommener Unsinn

hier kann man evtl. den Vorwurf machen, dass in die Kreuzung eingefahren wurde, obwohl nicht sicher war, dass sie noch rechtzeitig geräumt werden konnte (so sehe ich die Schilderung)

und genau um einen falschen Bußgeldbescheid zu verhindern ist die Anhörung da

 

Ich möchte natürlich nicht ausschließen, dass andere SB das anders sehen, aber dann kann man gegen den Bescheid immer noch Einspruch einlegen und das vor einem Gericht klären lassen.

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Egal ob du was schreibst oder nicht, der Bußgeldbescheid wird wohl sowieso kommen.
Mit Verlaub: Das ist vollkommener Unsinn

Jetzt mal ganz ehrlich: Wieviel % aller Verfahren werden aufgrund der Einlassungen des Betroffenen auf dem Anhörungsbogen eingestellt? 0,5%? Oder mehr als 1%?

 

Außerdem schrieb ich weiter unten:

dann kannst du auch als Antwort auf den Anhörungsbogen den Sachverhalt so schildern. Vielleicht wird das Verfahren dann eingestellt.
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(Erinnerung: es geht um 75EUR + 25,60EUR ; 3 Pkt. ; 0 Mon. Fahrverbot )

Es sind "nur" 50+25,60 Euro, drei Punkte

 

Mea culpa, da hab ich doch glatt 2 mal die 25 EUR eingerechnet ...

 

@hawethie

... und genau um einen falschen Bußgeldbescheid zu verhindern ist die Anhörung da ...

So sollte es sein. Insbesondere wenn der Bußgeldbescheid offensichtlich falsch ist

z.B. Zuordnungsfehler, weil SB das Kennzeichen falsch abgeschrieben hat oder die Leihwagenfirma geschlampt hat.

Wobei mir letzteres fast ein Verfahren beschert hätte:

Ich hatte während der Inspektion vom Autohaus einen Leihwagen.

Ein paar Wochen später kam dann das Knöllchen (Parken im Halteverbot mit Behinderung). Obwohl

ich dem SB nachweisen konnte - Stundenabrechnung der Firma - wo ich bzw. das Auto war

und demzufolge das Autohaus den Fehler gemacht haben müsse, sah sich der SB nicht in der

Lage das nachzuprüfen. Auch ein Mitarbeiter des Autohauses konnte den SB zuerst nicht

umstimmen.

 

In diesem Fall steht aber die Schilderung des Betroffenen (der ja theoretisch die Unwahrheit

sagen kann) gegen die Interpretation des SB. Wäre natürlich schön,

wenn der SB sich hier nochmal die Bilder holt und versucht das mit den Angaben des TE in

Einklang zu bringen. Wenn aber der SB von korrekter Funktion des Blitzers ausgeht,

wird er sich genauso fragen, warum der Blitzer überhaupt ausgelöst hat.

Deshalb ja die Frage nach der Position der Schleife !

 

Gruß,

AnReRa

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Jetzt mal ganz ehrlich: Wieviel % aller Verfahren werden aufgrund der Einlassungen des Betroffenen auf dem Anhörungsbogen eingestellt? 0,5%? Oder mehr als 1%?
Du meinst der berechtigten (!!) Einlassungen - also nicht nur die "Hilfe-Abzocker" oder "ich hab doch nur gerade..." oder "bitte bitte - einmal Augen zudrücken" oder oder...

Bei begründeten Einlassungen ist die Quote höher als du meinst.

Nur leider ist der Großteil der Schreiben unbegründet

 

(Wobei ich Fehler beim SB natürlich nicht ausschließen kann und will - wenn das Personal so gekürzt wird, dass pro Vorgang max. 5 Minuten vorgesehen sind...)

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Guest maradona
Bei begründeten Einlassungen ist die Quote höher als du meinst.

 

stellt sich nur die frage, was begründet und was unbegründet ist; ich jedenfalls werde mir morgen bei der zuständigen person die bilder anschauen. angeblich wurden drei (?!) gemacht, daran wird das wohl festzustellen sein, dass es kein vergehen war. schließlich war ich "mitten" auf der kreuzung und die ampel mindestens zwei meter hinter mir, und nach hinten werde ich wohl schlecht die ampel einsehen können.

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und nach hinten werde ich wohl schlecht die ampel einsehen können.

Das ist ja auch nicht der Punkt. Du hättest nach Meinung der Behörde in dieser

Situation wohl erst gar nicht auf die Kreuzung fahren dürfen. Aber sei es drum ..

 

Was hat die Nachfrage ergeben ?

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stellt sich nur die frage, was begründet und was unbegründet ist; ich jedenfalls werde mir morgen bei der zuständigen person die bilder anschauen. angeblich wurden drei (?!) gemacht, daran wird das wohl festzustellen sein, dass es kein vergehen war. schließlich war ich "mitten" auf der kreuzung und die ampel mindestens zwei meter hinter mir, und nach hinten werde ich wohl schlecht die ampel einsehen können.
Begruendet scheint Dein Einspruch ja zu sein. Es ist nun an Dir, diesen Einspruch so zu verfassen, dass er auch nachvollziehbar und verstaendlich ist. Du solltest also alles niederschreiben und dann selbst kritisch durchlesen, ob Du aus dem Geschriebenen auch schlau wirst. Sicherheitshalber solltest Du den Einspruch nochmal jemanden anderes zum Lesen geben und dort auch die Verstaendnisfrage stellen. Persoenlich wuerde ich mal sagen, dass die Chancen so schlecht gar nicht sind. Nur musst Du dir halt Muehe geben..... :unsure:
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