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Kündigungsfrist


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Ich stehe momentan vor der Überlegung, mir einen neuen Job zu suchen. Das dies nicht einfach ist auf Grund der Arbeitsmarktsituation ist hinlänglich bekannt.

Erschwerend kommt bei mir aber meine Kündigungsfrist in meiner jetzigen Firma hinzu, worauf ich beim Unterzeichnen damals einfach nicht geachtet habe.

 

Normal kenne ich es so, dass man 3 Monate Kündigungsfrist hat, Positionsbedingt kann sie natürlich auch etwas höher ausfallen (denke da an Abteilungsleiter, Geschäftsführer etc.). Dies ist sicher kein Problem, sollte man einen neuen Job haben.

In meinem Vertrag steht allerdings eine 6 monatige Frist zum Quartalsende. Im ungünstigsten Fall wären das somit 9 Monate. Welcher Arbeitgeber stellt mich denn ein, wenn ich in 9 Monaten erst anfangen kann ?

 

Ist eine solche Klausel überhaupt möglich ? Hätte ich notfalls vor Gericht ne Chance, sollte es soweit kommen ? Wie gesagt, mit 3 Monaten könnte ich leben und die würde ich ihm auch zugestehen. Aber wie ich ihn kenne, wird er sich darauf nicht einlassen wollen. :vogelzeig:

 

Ist hier jemand im Forum, der sich damit auskennt ? Bin für jeden Tipp dankbar :vogelzeig:

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Guest lichterloh

Gesetzlich:

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen.
Vertraglich:
Längere Kündigungsfristen können sowohl im Arbeitsvertrag als auch im Tarifvertrag vereinbart werden.

 

Müsste also vertragsrechtlich gesehen (Spezialrecht vor Allgemeinrecht) gültig sein.

 

Nur allgemeine Meinung, keinerlei Rechtsberatung.

 

Lesetipp: http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html

 

Noch einer:

 

Die gesetzlichen bzw. tariflichen Kündigungsfristen dürfen durch Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden, da es sich um Mindestkündigungsfristen handelt. Sind dagegen längere Kündigungsfristen vertraglich vereinbart, so sind sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber daran gebunden. Problematisch ist die Handhabung von Arbeitsverträgen für Angestellte, die vor der oben erläuterten Gesetzesänderung abgeschlossen wurden. So weit in solchen Verträgen eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende genannt wird, stellt sich die Frage, ob nunmehr weiterhin diese Frist gilt, die bis Oktober 1993 gesetzliche Kündigungsfrist für Angestellte war, oder ob die neue gesetzliche Kündigungsfrist zur Anwendung gelangt.

 

http://www.dgb-bw.de/sixcms/detail.php?id=2438

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Zudem müssen Kündigungsfristen in einer Relation zu der Position stehen. 9 Monate für einen Facharbeiter sind m.E. beispielsweise nicht zulässig.

 

In deinem Fall sehe ich hier allerdings kein Ansatzpunkt. Du kannst jedoch mit Zustimmung des Arbeitgebers eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren. Vermutlich wirst du ihm dafür aber eine Entschädigung bieten müssen, z.B. in Form eines Monatsgehalts o.Ä. Denn ansonsten besteht für ihn wohl kein Grund, auf deine Bitte einzugehen, es sei denn, es handelt sich um einen "umgänglichen" Chef!

 

@dagegen: M.E. können hier durchaus Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden, was je nach Situation sehr unangenehm werden könnte

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Was kann einem denn schlimmstenfalls passieren, wenn man einfach nicht mehr im Büro erscheint? (sozusagen kündigen, aber Kündigungsfrist ignorieren)

 

Schadenersatzforderungen ? :vogelzeig:

 

 

Alternativ gibt es da auch noch die fristlose Kündigung, aber das macht sich für die Zukunft nicht besonders gut.

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Sagen wir mal so, ich habe einen Chef, den möchte ich nicht zum Feind haben. Wegen 2,50 € verfolgt er dich unter Umständen mehrere Jahre.

Er hat sicher seine guten Seiten und man kann mit ihm reden, aber ich sehe es nicht wirklich ein, einen besser bezahlten Job (es kann nur besser werden :vogelzeig: ) sausen zu lassen, da ich für 9 Monate gebunden bin.

Er hat diese Zeit bewusst gewählt, weil er weiss, wie schwierig es ist, einen Nachfolger zu finden. :geil: Sollte es mal nicht mehr so laufen und er muss beispielsweise Insolvenz anmelden, dann bin ich mit meinem A*sch schneller auf der Straße als ich schauen kann. Nur andersrum eben nicht. :vogelzeig:

 

Einen Streit und eventuelle Schadensersatzforderungen möchte ich natürlich umgehen.

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@Herzi,

 

da wirst Du wohl durch müssen, es sei denn, dein Chef stimmt einem Aufhebungsvertrag zu. Viele Chefs machen es, denn eine unmotivierte Mitarbeiterin nutzt ihm auch nichts. Einfach mal vorfühlen.

 

Sechs Monate hatte ich auch immer, und sich da was Neues suchen ist schwer, die wenigsten Chefs wollen solange warten.

 

@dagegen,

 

Schadensersatz kann verlangt werden, weil entweder der Umsatz nicht gemacht werden kann, oder teureres Personal eingestellt werden muss. :vogelzeig:

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Mr_Biggun

§ 622 BGB

Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

 

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

 

(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

 

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,

2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,

6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

 

Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.

 

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

 

(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

 

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

 

1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;

2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

 

Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.

 

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

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@Herzi,

da wirst Du wohl durch müssen, es sei denn, dein Chef stimmt einem Aufhebungsvertrag zu. Viele Chefs machen es, denn eine unmotivierte Mitarbeiterin nutzt ihm auch nichts. Einfach mal vorfühlen.

 

Sechs Monate hatte ich auch immer, und sich da was Neues suchen ist schwer, die wenigsten Chefs wollen solange warten.

Ich habe es befürchtet :vogelzeig: Trotzdem danke für die Antwort.

So eine Schei**e aber auch. Ich könnte mir in den Hintern beissen, das ich den Wisch unterschrieben habe. Er ist und bleibt eben ein gerissener Hund, der miese der.

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Guest lichterloh

Auf gut deutsch wäre es interessant zu wissen, seit wann du, Herzi, im Betrieb eingestellt bist. Daran könnte man dann sehen, wie lange deine K.frist maximal betragen dürfte.

 

Der von Großrohro hervorgehobene Passus könnte einen "wunden" Punkt im Vertrag darstellen.

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Hallo,

 

googel mal nach §622 BGB, z.B. sollte es den bei dejure.org geben.

 

Hilft Dir aber nichts, weil da nur drin steht, dass längere Kündigungsfristen - als gesetzlich vorgesehen - zulässig sind. Und die Kündigungsfrist darf den Arbeitnehmer nicht benachteiligen, muss also für beide Seiten gleich sein, oder kürzer für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer.

 

Was Dir helfen kann ist eine Aufhebungsvereinbarung, quasi eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

Das läuft in Schritten so ab:

1: Bewirb Dich und schreibe, dass Du eine lange Kündigungsfrist hast, aber sicherlich vorher zur Verfügung stehst.

2: Stehe das Bewerbungsverfahren durch und erhalte einen Arbeitsvertrag, in dem Arbeitsbeginn zum Ende der Kündigungsfrist "oder früher" drinsteht.

3: Mit DEM Vertrag in der Hand gehst Du zu Deinem jetzigen Chef, erläuterst ihm die Situation und bittest Ihn, Dich vorher gehen zu lassen. Aktuelle Projekte o.ä. wirst Du natürlich noch zum Abschluß bringen.

4: Unterlasse bis zum wirklichen Vertragsende ALLES, was Dich bei Deinem jetzigen Chef in Ungnade fallen lassen könnte, wie Krankfeiern, Dienst nach Vorschrift etc. Du willst am Ende von ihm noch ein ordentliches Zeugnis bekommen.

 

Mit dem Verfahren bist Du jederzeit in einer ungekündigten Stellung und machst Dich aber trotzdem für Bewerbungsempfänger nicht zu unattraktiv.

 

Viel Erfolg und Gruß

Das Kasperle

 

PS: Mit dem Paragraphen war ich zu langsam :-(

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Guest lichterloh
Sehe ich aufgrund folgender Gesetzesregelung anders:

 

(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

 

Da herzi erst seit zwei Jahren bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist, müsste die K.frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats gelten.

 

Genaueres erfahren wir wohl etwas später, man munkelt sie wird den Vertrag mal posten :vogelzeig:

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@lichterloh,

 

nicht ganz, man kann einzelvertraglich IMMER längere Kündigungsfristen vereinbaren. §622 hilft dem Arbeitnehmer indem er AUTOMATISCH mit längerer Betriebszugehörigkeit eine längere Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber erhält.

Nach §622 bleibt die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer immer bei 4 Wochen.

 

Ich hatte mal einen Chef, der wollte zum 8. Jahr der Betriebszugehörigkeit die Kündigungsfrist auf 3 Monate beiderseits festschreiben. Das wäre für mich nur ein Nachteil gewesen, weil ich damit auf meine kurze Frist verzichtet hätte.

 

Aber herzi, gräm Dich nicht, aktuell habe ich auch 6 Monate zum Quartalsende und ein gültiges Wettbewerbsverbot (weil geregelt ist, wieviel Geld ich 1 Jahr lang als Entschädigung dafür bekomme, dass ich zu meinem jetzigen Chef nicht in Wettbewerb trete), das ist fast so gut wie unkündbar. Kein Problem, weil mir der Job rundum Spass macht.

 

Gruß

Das Kasperle

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Guest Mr_Biggun

@Herzi:

 

Auch Abs.4 beachten. Wenn ein Tarifvertrag besteht, gelten möglicherweise die darin vereinbarten Fristen. Solltest Du ggf. bei einem Arbeitsrechtler checken lassen. Wenn der AG für sich die gleiche Kündigungsfrist wie für Dich reinschreibt, ist's natürlich auch Essig.

 

Es besteht aber immer die Möglichkeit des Aufhebungsvertrags. Ist auch vorzuziehen, da einvernehmlich.

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(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.

Das besagt nur, dass der Arbeitgeber dich auch nur mit 6-monatiger Kündigungsfrist kündigen kann.

Es sei denn im Arbeitsvertrag stünde drin, dass der AG z.B. 3 Monate Kündigungsfrist hat und der AN 6 Monate. Dann könnte man das anfechten.

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@dagegen,

 

Das:

 

Das besagt nur, dass der Arbeitgeber dich auch nur mit 6-monatiger Kündigungsfrist kündigen kann.

Es sei denn im Arbeitsvertrag stünde drin, dass der AG z.B. 3 Monate Kündigungsfrist hat und der AN 6 Monate. Dann könnte man das anfechten.

 

könnte sogar dazu führen, dass der gesamte Arbeitsvertrag, aber zumindest das Kapitel zur Kündigungsfrist, nichtig ist. Dann treten die gesetzlichen Bestimmungen - §622 - in Kraft und Herzi ist 4 Wochen nach eigener Kündigung draußen. Uuuups, das klang jetzt doppeldeutig ;-)

 

Gruß

Das Kasperle

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Guest lichterloh

Sooo, hier wie angekündigt Herzi's Arbeitsvertrag*. Sensible Daten natürlich ausgedingst.

 

Wer Schwachpunkte findet, bitte posten. Danke sehr.

 

 

 

 

* nein ich bin nicht der Chef :heul:

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Bei mir ist die Kündigungsfrist auch nicht explizit getrennt nach arbeitnehmer- und arbeitgeberseitig. (und ebenfalls 6 Monate) Gilt damit nach meinem Verständnis für beide Seiten. Also dürfte Punkt Nr. 6 wohl eher nicht der Angriffspunkt sein.

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Wer Schwachpunkte findet, bitte posten.

 

M.E. ist da nichts zu machen. Der einzige Punkt, bei welchem ein Schwachpunkt etwas bringen würde, wäre §8. Der geht aber in dieser Form rechtlich absolut in Ordnung. Da nicht explizit geregelt, ist die Kündigungsfrist für beide Parteien gleich, Punkt 6 von Mr. B hilft hier also auch nicht weiter.

 

Auch ist die Kündigungsfrist absolut im gesetzeskonformen Bereich. Ich bleibe dabei, ohne eine Abmachung mit dem Chef über ein vorzeitiges Ausscheiden, bei welcher wohl Zugeständnisse erforderlich sind, kommt man hier nicht raus.

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Das läuft in Schritten so ab:

1: Bewirb Dich und schreibe, dass Du eine lange Kündigungsfrist hast, aber sicherlich vorher zur Verfügung stehst.

2: Stehe das Bewerbungsverfahren durch und erhalte einen Arbeitsvertrag, in dem Arbeitsbeginn zum Ende der Kündigungsfrist "oder früher" drinsteht.

3: Mit DEM Vertrag in der Hand gehst Du zu Deinem jetzigen Chef, erläuterst ihm die Situation und bittest Ihn, Dich vorher gehen zu lassen. Aktuelle Projekte o.ä. wirst Du natürlich noch zum Abschluß bringen.

4: Unterlasse bis zum wirklichen Vertragsende ALLES, was Dich bei Deinem jetzigen Chef in Ungnade fallen lassen könnte, wie Krankfeiern, Dienst nach Vorschrift etc. Du willst am Ende von ihm noch ein ordentliches Zeugnis bekommen.

 

Mit dem Verfahren bist Du jederzeit in einer ungekündigten Stellung und machst Dich aber trotzdem für Bewerbungsempfänger nicht zu unattraktiv.

Genauso gehts nur! Zumindest im Vertrieb ist das Gang und Gebe, dass man was Neues sucht mit der unter 2 genannten Formulierung. Dein Chef wird auch wissen, dass Du dich nicht mehr stark engagieren wirst, wenn Du einen neuen Job hast. Hast Du denn einen Job mit direktem Kundenkontakt (Vertrieb, Beratung, Service?)

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Hallo,

 

@Jofu, danke für die Bestätigung.

 

@herzi, ich bin kein Jurist, aber nach meiner Kenntnis der rechtlichen Lage ist der Vertrag völlig in Ordnung.

Rauskommen also nur über goodwill des Chefs. Der Vertrag scheint ja auf einem Formular zu beruhen, und wenn dieses Formular rechtlich abgesichert ist, kann man durch Eintragungen auch kaum was - juristisch - falsch machen. Bei so manchem "handgestrickten" Vertrag sieht das schon anders aus.

 

Viel Erfolg, berichte mal weiter.

 

Gruß

Das Kasperle

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Der Vertrag scheint ja auf einem Formular zu beruhen, und wenn dieses Formular rechtlich abgesichert ist, kann man durch Eintragungen auch kaum was - juristisch - falsch machen. Bei so manchem "handgestrickten" Vertrag sieht das schon anders aus.

Viel Erfolg, berichte mal weiter.

 

Gruß

Das Kasperle

 

Richtig. Der Vertrag ist ein vorgefertigter Vertrag für kaufmännische Angestellte, in der man nur handschriftlich seine Sachen reinschreiben braucht. Gibts in jedem Buchhandel oder Schreibwarengeschäft zu kaufen. :heul:

 

Tja, da gibts dann nichts dran zu rütteln. :heul:

Das heisst aber auch, dass Cheffe die gleiche Kündigungsfrist hat, wenn er mich loswerden möchte :heul: ?

 

Da ich weiss, was es für ein Krampf war, überhaupt ne Teilzeitkraft zu bekommen oder auch damals, als ich nur für Einarbeitszeit einer anderen Mitarbeiterin eingestellt wurde, kann ich mir an 5 Fingern abzählen, dass er mich nicht früher rauslässt.

 

Hast Du denn einen Job mit direktem Kundenkontakt (Vertrieb, Beratung, Service?)

 

Jep. So ist es.

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Hallo Herzi,

 

ja, auch Dein Chef muss die gleiche Kündigungsfrist einhalten.

Wie immer gibt es hier Ausnahmen, wenn z.B. die Firma pleite macht. Aber nur Insolvenz und anschließend lustig unter anderem Namen weiter geht auch nicht. Da spricht der Jurist dann von Betriebsübergang und die Angestellten müssen mit übernommen werden.

 

Gruß

Das Kasperle

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Moin Herzi,

 

ich habe auch 6 Monate Kündigungsfrist, mein Vorgänger hatte die auch, konnte aber schon nach 3 Monaten gehen.

 

Rein rechtlich ist da nach meiner Erfahrung nichts zu machen, als Arbeitnehmer hast du aber dennoch gewisse Möglichkeiten:

 

1. Einigung mit deinem Chef. Du arbeitest einen Nachfolger ein und stehst ggf. telefonisch oder mal am WE auch nach dem Ende der Arbeitszeit zur Verfügung.

2. Du sitzt immer am längeren Hebel, der Chef weiß auch, daß du unmotiviert mehr schadest als nützt (Bist krank, machst DnV etc.) Das Zeugnis muß auch immer wohlwollend geschrieben sein. BTW. Du würdest eine neue Stelle doch ohne Zeugnis vom alten AG anfangen...

 

Grobi

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@ Herzi

 

In unserem Unternehmen ist es so: Kommt ein Mitarbeiter mit dem Wunsch, auszuscheiden, kann er gehen. Wenn möglich sofort.Wenn schwer ersetzbar, suchen wir gemeinsam nach einer verträglichen Lösung.

 

Es nützt nämlich nichts, wenn er plötzlich kränkelt, unmotiviert ist usw.

 

Was hält Herzi´s Chef von einer Mitarbeiterin, deren Lieblingssätze "Ham wa nich", "Weeß ick doch nich" oder

"Ey, in 5 Minuten is aba Feierabend!" sind. Und die eine kleine Fahne hat, oder das Faulfieber.

 

Niemand tut sich das ernsthaft an, schon gar nicht 9 Monate.

 

 

Hier hilft eine Konferenz durchaus weiter.

 

Bei Beratungswünschen über 9 Monate "bezahlten Urlaub" auf gelb plus zusätzlicher Auszahlung des zwischenzeitlich aufgelaufenen Urlaubsanspruches + Abfindung bitte PM.

 

 

Viel Erfolg

 

Kaimann

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  • 5 months later...

*Update*

 

War gestern bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu einem Beratungsgespräch. Mittlerweile hatte ich so viele unterschiedliche Meinungen, dass ich dann einfach Klarheit wollte.

 

Wie der Grossteil hier schon geschrieben hat, ist die Kündigungsfrist zwar für eine einfache Verkäuferin mehr als ungewöhnlich, aber nicht unzulässig.

 

Ich wollte einfach diese Klarheit haben, um in einem Gespräch mit Cheffe, welches ich die nächsten Tage führen muss, eine Basis und Hintergrundwissen zu haben.

Ich möchte mich beileibe nicht im Bösen von ihm trennen und bin auch gerne bereit eine gewisse Einarbeitungszeit der Neuen dann zu begleiten, aber mehr als 3-4 Monate bekommt er von mir nicht. Mal schauen, wie das Ganze ausgeht. Gott sei dank habe ich beim neuen AG freie Wahl, wann ich anfange, allerdings wollte ich nicht bis mitte nächsten Jahres warten.

Sollte es hart auf hart kommen, bleibt dann allerdings nur der gelbe Schein. :50:

Werde berichten, wie es ausgegangen ist. :blink:

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Sollte es hart auf hart kommen, bleibt dann allerdings nur der gelbe Schein. :50:

Aber bitte nicht vorher ankündigen. :blink:

 

AN können im ürbigen auch zum Schadenersatz verpflichtet sein.

 

Übrigens kann man auch versuchen sich freizukaufen. Biete doch einen Verzicht auf den Urlaub, Überstunden oder dergleichen an.

Geht zwar nicht unbedingt rechtlich, aber vielleicht läßt er sich darauf ein.

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Überstunden fallen hier nicht wirklich an oder werden schnellstens abgebummelt.

 

Und der Urlaub, den ich mit ins Jahr 2007 nehme wird im Februar aufgebraucht. Ist also nicht wirklich ein schlagkräftiges Argument.

Ich habe mich heute in Außendienstlerkreisen umgehört, ob ein Händlerkollege vielleicht gerade jemanden entlassen musste oder ob jemand umgezogen ist und etwas sucht.

Denn nur wenn ich einen Nachfolger präsentieren kann, würde er mich früher gehen lassen, so zumindestens mein Eindruck.

 

Das Gespräch muss ich mit ihm führen, dann kann ich sagen, was er denkt.

Werde berichten, wenn ich nicht gerade einen Kopf kürzer gemacht werde. :blink:

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