Hawkeye 0 Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Hallo Allerseits! Ich hoffe, ich poste im richtigen Forum... zum Vorfall: Bin mit zwei Bekannten nach einem Fussbalspiel durch die Stadt gefahren und haben dann bei einer Kneipe gehalten, deren Besitzer wir gut kennen.Dort haben wir ziemlich schnell hintereinander eineige Schnäpse geleert (denk mal so ca 7 - 10 Stück pro Person).Ich musste telefonieren und habe mich dazu raus ins Auto gesetzt... während des Telefonats fielen mit plätzlich 3 Polizisten auf... natürlich wollten die zu mir! Vorwurf: Aufgrund einer Anzeige, fahren unter Alkoholeinflauss, eines Gastes dieser Kneipe musste ich direkt Pusten. Ergebnis: knapp 1,6 Promill. Dann ab ins Krankenhaus... 2 Blutentnahmen... Angeblich zum ausrechnen, wann genau ich mit dem trinken angefangen habe... unterschrieben habe ich nichts, auch keine Angaben gemacht. Problem ist: Ich habe während des Fussballspiels 3 Bier getrunken... lässt sich das Ganze so genau nachweisen, wann genau ich das erste Bier getrunken habe und wieviel Promille ich somit im Blut hatte als ich gefahren bin? Dabei werden dann ja auch wohl die genauen Zeiten benötigt, wann ich genau an der Kneipe angekommen bin und wann ich genau somit das letzte mal Auto gefahren bin?! Habe ich da irgendwie eine Chance? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Also kurz gesagt: Gefahren - 3 Bier getrunken - weitergefahren - 7..10 Schnäpse - Polizei? Da wird wohl kaum noch was auseinanderzudröseln sein. ABER: Du bist unter 3 Bier bereits gefahren, das kann bereits zuviel gewesen sein. Wie wolltest Du eigentlich nach den 10 Schnäpsen nach Hause kommen? Fahren? Ich fürchte, das wird ein gewaltiges Lehrstück werden, Alkohol und Autofahren strikt und rigoros zu trennen. Kann man jedem nur empfehlen! Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 21, 2006 Author Report Share Posted June 21, 2006 Wir wollten etwas Feiern... deswegen auch zu der Kneipe eines Freundes ----> Gute Möglichkeit auf seinem Parklatz das Auto stehen zu lassen... Gefahren wäre ich nach den Schnäpsen nicht mehr! Also Du meinst es sei nicht auseinenderzurechnen? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Kenne mich mit Blutproben nicht aus. Vielleicht hast Du ein wenig(!) Glück, daß sie aus den zeitlich in gewissem Abstand liegenden Messungen (der Zu- oder Abnahme dazwischen) ablesen können, wie schnell Du die Hauptmenge zu Dir genommen hast bzw. wie lange vor der Blutabnahme. Das könnte zumindest ein wenig helfen vor Gericht. Und da geht das hin. Stell Dich aber mal auf ein hartes Verfahren ein, suche Dir einen guten Anwalt und versuche mit dem wohl am besten, den (Haupt-) Alkoholkonsum auf NACH DER AUTOFAHRT zu schieben. Also am besten wäre es ja theoretisch, keiner könne Dir nachweisen, daß Du überhaupt gefahren wärest. Oder wenigstens, daß Du bei der letzten Fahrt schon Alkohol konsumiert hattest. Kann das überhaupt jemand beweisen? Wenn nicht... Egal wie's ausgeht, sollte Dir das eine gehörige Warnung sein. Bereits nach drei Bier ist Fahren absolutes NO GO!!! Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 ich kenn das ein kleines bischen anders (aber da bitte ich um Korrektur, falls ich mich irren sollte): Du hast Dich in Dein Auto auf den Fahrersitz gesetzt ? ja ? Du hast den Schlüssel ins Schloss gesteckt und die Zündung eingeschaltet, um zu telefonieren ? ja ? Dann ist es unerheblich, ob Du bereits gefahren bist oder fahren wolltest oder "nur" telefonieren wolltest Ich glaube mal ein Urteil gelesen zu haben, da hat ein Autofahrer auf einem BAB-Rastplatz ein paar Bierchen zuviel getrunken und sich ins Auto gesetzt und die Zündung eingeschaltet, damit die Lüftung läuft. Bereits das wurde als Trunkenheitsfahrt gewertet. Mein Rat: Nimm Dir einen sehr guten Anwalt und dann viel Glück Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 21, 2006 Author Report Share Posted June 21, 2006 Das stimmt so nicht ganz... Ich habe das Auto nur aufgeschlossen... der Schlüssel war nicht im Zündschloss, die Zündung somit auch nicht eingeschaltet. Telefoniert habe ich per Handy....also nicht mit Autotelefon oder Ähnlichem! Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Was wolltest du dann im Auto? Einfach aus der Kneipe rausgehen reicht doch zum Telefonieren, oder? Hast du ggü den Polizisten Angaben gemacht, dass du vorher überhaupt gefahren bist? Mein Tipp: Such dir einen guten Anwalt. Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 21, 2006 Author Report Share Posted June 21, 2006 naja..wollte aus der Kneipe raus und teln... und das Handy lag im Auto. Die Angaben brauchte ich nicht machen, da die Person, die mich angezeigt hat, gesehen hat, dass ich mit dem Auto vor der Kneipe gehalten habe... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Bei dem Gegröhle nach Fußballspielen kann es angenehm ruhig sein, im Auto zu telefonieren. Da wird man nicht gestört. Mach ich auch öfters mal. Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Also Auto aufschließen und reinsetzen kann man schlecht als Fahren werten. Denn dann hätte man uns alle als Kind wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis anzeigen können. In deinem Falls scheint die Sache klar: Wenn es stimmt was du erzählst soweit, dann hast du dich mal abgesehen von den drei Bier bei der ersten Fahrt korrekt verhalten.Nur die Vorwürfe abzuwehren wird nicht einfach werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Ich glaube mal ein Urteil gelesen zu haben, da hat ein Autofahrer auf einem BAB-Rastplatz ein paar Bierchen zuviel getrunken und sich ins Auto gesetzt und die Zündung eingeschaltet, damit die Lüftung läuft. Bereits das wurde als Trunkenheitsfahrt gewertet.Das ist sicher nicht richtig. Das Führen eines Fahrzeuges setzt voraus, daß das Fahrzeug in Bewegung gesetzt wird. Selbst ein Anlassen des Motors, um das Fahrzeug in Bewegung zu setzen, ist straflos, solange sich die Räder nicht drehen, da § 316 StGB den Versuch der Trunkenheitsfahrt nicht unter Strafe stellt (BGHSt 35, 390). Problematisch ist die Fahrt nach den drei Bieren und die Beweisbarkeit des BAK zu diesem Zeitpunkt. Anwalt nehmen und das Verfahren durchziehen. Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 21, 2006 Author Report Share Posted June 21, 2006 weiss denn hier nimand genauer über blutentnahmen bescheid? wie genau kann man was zurückrechnen? und wie funzt des überhaupt? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 21, 2006 Report Share Posted June 21, 2006 Vielleicht sollte man erst einmal klären ob es überhaupt etwas zum zurückrechnen gibt. Wieviel Bier in welcher Zeit?Nüchtern?Wie lange bis zum Fahrtantritt. Es ist schon einmal gut das zwei Proben abgenommen worden sind. Die Berechnungen für Nachtrunk sind recht konpliziert, zumal man da mehrere Rechnungen machen muß.Die Angabe erst kurz vor der Kontrolle den letzten Alkohol zu sich genommen zu haben ist für den Beschuldigten als positiv zu sehen, da dies in die Berechnung einfließt. Vereinfachte Berechnung.- drei Rechnungen mit Abbau von 0,1; 0,15; 0,2 Promille pro Stunde Trinkanfang 15:00Trinkende 19:30 Tat 21:30 Blutentnahme 03:30 (1,7 Promille) macht einen möglichen BAKwert zum Tatzeitpunkt zwischen 2,3 und 3,1 Promillebei 0,1 =2,3 Pbei 0,15 = 2,6 Pbei 0,2 = 3,1 P Im Ergebnis bedarf es sicherlich eines Gutachters der den Wert sicherlich ebenfalls nicht genau festlegen kann, sondern sagt es waren mindestens soundsoviel, aber eher soviel und maximal soviel. Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 21, 2006 Author Report Share Posted June 21, 2006 Wieviel Bier in welcher Zeit?Nüchtern?Wie lange bis zum Fahrtantritt. Es ist schon einmal gut das zwei Proben abgenommen worden sind. 3 bier 0,5l zw. 16.00 uhr und 18.30 uhrfahrtantritt ca. 19.00 uhrbei der kneipe angekommen ca. 19.05 uhreintreffen der polizei ca. 19.30 uhrwie gesagt zwischenzeitlich ca 8 - 10 schnäpse (teilweise 4cl) getrunkenerste blutentnahme ca 19.45 uhr, die zweite ca. 20 min später @gast225was meinst du dazu? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Also ich sehe das so: Vom Fussballspiel, wo 3 Biere getrunken wurden, gekommen, in der Kneipe schnell 7 - 10 Kurze genommen (so etwas nennt man hier Druckbetankung ) und dann ins Auto gesetzt und telefoniert, ohne dass ein Anzeichen vorgelegen haette, dass das Auto fortbewegt werden soll.Wer will beweisen, dass der Beschuldigte das Auto vom Fussballspiel zur Kneipe gefahren hat? Welcher Vorwurf steht an nach dem Telefonieren? Zeugen, dass die Druckbetankung in der Kneipe, also kurz vor der Ueberpruefung stattfand, duerften vorhanden sein.Ein guter Anwalt sollte da einem jeden Richter klar machen, dass dem Beschuldigten kein handfester Vorwurf gemacht werden kann.Fazit: Erstens: Finger weg vom Autoschluessel und den Hintern niemals in den Fahrersitz, wenn Alkohol im Blut ist. Zweitens: Mal streng darueber nachdenken, wer Dir denn diese Kiste gebaut haben koennte, sprich: Wer hat die Polizei angerufen? Quote Link to post Share on other sites
LiLa 2 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Nach deiner Beschreibung dürfte die 2te Blutprobe deutlich höhere Werte ergeben als die erste weil du noch mitten in der Resorptionsphase warst. Damit dürfste du eigentlich aus dem Schneider sein, weil ein genauer Wert zum Zeitpunkt des Fahrens nicht zu ermitteln sein wird, bzw. wegen der erforderlichen großzügigen Toleranzabzüge unter 0,5 0/00 liegen wird.ABER: Wenn der 2te Wert sehr hoch ausfällt und du bei den Blutproben noch einen einigermaßen normalen Eindruck gemacht hast, könnte es sein, dass man dir Alkoholmissbrauch unterstellen und eine MPU anordnet. Du behälst dann zwar erstmal den Lappen, musst aber die MPU bestehen, um ihn entgültig zu behalten. Der Termin bis zur MPU ist dabei regelmäßig sehr kurzfristig und damit ist die Zeit, die du hast, mit normalen Leberwerten den Alkoholmissbrauch vom Tisch zu kriegen, sehr sehr knapp. Deswegen würde ich sicherheitshalber in den nächsten Wochen keinerlei Alkohol trinken bis klar ist, ob und was auf dich zukommt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 3 bier 0,5l zw. 16.00 uhr und 18.30 uhrfahrtantritt ca. 19.00 uhrbei der kneipe angekommen ca. 19.05 uhreintreffen der polizei ca. 19.30 uhrwie gesagt zwischenzeitlich ca 8 - 10 schnäpse (teilweise 4cl) getrunkenerste blutentnahme ca 19.45 uhr, die zweite ca. 20 min später Wow ... das ging aber fix. Hatten die Polizisten mal grade nichts zu tun ? 8-10 teilweise doppelte Schnäpse innerhalb von grademal 25 min, ca. ein viertel Liter Schnaps in einer knappen halben Stunde ... jau, das ist Druckbetankung, ein Klassenkamerad von mir hat das nur mit schweren Schäden überlebt. Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 22, 2006 Author Report Share Posted June 22, 2006 @harrybwer beweisen soll dass das auto bis zur kneipe gefahren ist? ganz einfach... der gast, der die polizei verständigt hat behauptet gesehen zu haben, dassich schon betrunken aus dem auto ausgestiegen bin, als ich es vor der kneipe parkte und hat daraufhin die polizei angerufen.ich hab von alldem nichts mitbekommen und hab meine "druckbetankung" fortgesetzt... Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Empfehlung bleibt: Guten Anwalt suchen und mit dem versuchen, sämtlichen Alkohol ERST auf die Kneipe zu bringen. Davor bist Du doch nüchtern gefahren, oder? Oder hast Du der Polizei etwa schon was anderes gesagt? Wenn nicht, dann müßte erst einmal bewiesen werden, daß Du überhaupt unter Alkoholeinfluß gefahren bist. Das kann wohl nicht hinreichend anhand einer Aussage eines Kneipengasts geschehen. Somit sollte eigentlich nicht bewiesen werden können, daß Du tatsächlich betrunken gefahren bist, sondern nur, daß Du betrunken im abgestellten Auto telefoniert hast. Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 22, 2006 Author Report Share Posted June 22, 2006 Empfehlung bleibt: Guten Anwalt suchen und mit dem versuchen, sämtlichen Alkohol ERST auf die Kneipe zu bringen. Davor bist Du doch nüchtern gefahren, oder? Oder hast Du der Polizei etwa schon was anderes gesagt? Wenn nicht, dann müßte erst einmal bewiesen werden, daß Du überhaupt unter Alkoholeinfluß gefahren bist. Das kann wohl nicht hinreichend anhand einer Aussage eines Kneipengasts geschehen. Somit sollte eigentlich nicht bewiesen werden können, daß Du tatsächlich betrunken gefahren bist, sondern nur, daß Du betrunken im abgestellten Auto telefoniert hast. so hab ich das auch vor... ich weiss wie gesagt nur nicht wie genau sich das durch die blutproben (wegen der 3 bier am anfang) zurückrechnen lässt *sichwegenderdreibierschämt* Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Wieviel Bier in welcher Zeit?Nüchtern?Wie lange bis zum Fahrtantritt. Es ist schon einmal gut das zwei Proben abgenommen worden sind. 3 bier 0,5l zw. 16.00 uhr und 18.30 uhrfahrtantritt ca. 19.00 uhrbei der kneipe angekommen ca. 19.05 uhreintreffen der polizei ca. 19.30 uhrwie gesagt zwischenzeitlich ca 8 - 10 schnäpse (teilweise 4cl) getrunkenerste blutentnahme ca 19.45 uhr, die zweite ca. 20 min später @gast225was meinst du dazu?Viel kann ich dazu nicht sagen, aber 75 g reiner Alkohol durch das Bier (bei 5%) sind schon heftig.Wenn sie es zurückrechnen können, dann dürften zumindest über 0,5 Promille herauskommen. Kommt aber auf dein Gewicht und Mageninhalt an. Wie gesagt sicher kann dies nur ein Gutachter nachweisen. Quote Link to post Share on other sites
Persi 11 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Guten Anwalt suchen und mit dem versuchen, sämtlichen Alkohol ERST auf die Kneipe zu bringen. Davor bist Du doch nüchtern gefahren, oder? Genau so würde ich es machen ! Nüchtern zur Kneipe gefahren, dann 10 Schnaps getrunken und fertig. Du hast ja das KFZ nicht "geführt" wie die Bolizei gekommen ist. Sollte das schon mal kein Problem sein. Da du normalerweise ja nur an Silvester Alkohol konsumierst hattest du halt nach diesen 10 Schnaps einen so hohen Promillewert. Die Blutabnahmen sollten das auch bestätigen. Quote Link to post Share on other sites
brimbes 0 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 schau mal hier ; ich gehe davon daß Du die Vorgehensweise der Herrn PS + Harry B durchziehen solltest. Dir Alkoholkonsum vor der Druckbetankung zu beweisen, wird schwierig. Es sei denn, Dein "Freund" der Dich vor dem Alkohol bewahren will, hat Freunde die definitiv bestätigen, daß DU auf der Anfahrt gefahren bist. Ansonsten Aussage gegen Aussage. Wenn Dein Freund dann noch nicht aufgibt findet sich ja ggf. auch für Dich ein virtueller Fahrer aus Deinem Bekanntenkreis. Da die Alkoholresorbtion hier m.E. nicht sauber gerechnet werden kann, kann sich für Dich ja z.B. ergeben: vor dem Kneipenbesuch 1 Bier und dann die volle Kanne. Denn die Probe wurde unter 120 Min. nach letztem Konsum gemacht. Wie LiLa schon vermutet wird der Wert zwischen 1. und 2. Probe deutlich abweichen. Damit ist eine Rückrechnung quasi durch den Kneipnebesuch hindurch auf die vorherigen 3 Biere m.E. nicht machbar. Aber Achtung, die könnten sich plötzlich erinnern, den Motor Deines Wagens laufen gehört zu haben oder der Zündschlüssel war drin, die Räder haben sich doch gedreht oder oder... Merke, die waren zu zweit, Du allein (am Auto) und Die verlieren in so einer Situation nicht gern. Also ist grade in dieser Richtung Beweissicherung oberste Pflicht. Anwalt einschalten hat m.E. durchaus Aussichten auf Erfolg, wenn alles so ist , wie geschildert.Good luck Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Aber Achtung, die könnten sich plötzlich erinnern, den Motor Deines Wagens laufen gehört zu haben oder der Zündschlüssel war drin, die Räder haben sich doch gedreht oder oder...Warum sollten sie lügen? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Wenn Dein Freund dann noch nicht aufgibt findet sich ja ggf. auch für Dich ein virtueller Fahrer aus Deinem Bekanntenkreis.Und der Freund soll dann eine Falschaussage machen? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
brimbes 0 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Aus meine Sicht sollen weder die lügen, noch Jemand eine Falschaussage machen. Aber, s.g.H. Goose, man sollte es angesprochen haben. Entscheiden wird das nur der/die Betroffenen. Warum ansprechen? Weil nicht immer überall alles mit rechten Dingen zugeht und man u.U. gezwungen ist gegen Übereifrigkeit auch mit unlauteren Mitteln zu wehren. Die dazu existeneten Meinungsunterschiede kann man ja z.B. schön beim Thema -Einsatz im Stadion nachlesen. Und wenn die Falschaussage nicht als solche bewiesen werden kann, dann ist es zwar verboten aber effizient sie einzusetzen. Dem voraus würde ja im hier konstruierten Fall die Lüge einer Amtsperson gehen. Aber verlassen wir die Theorie, ich glaube primär an das Gute im Menschen und denke deshalb der VT hat einige gute Aussicht, ohne irgendwelches zinken, weitestgehend ungeschoren aus der Sache zu kommen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 Aber Achtung, die könnten sich plötzlich erinnern, den Motor Deines Wagens laufen gehört zu haben oder der Zündschlüssel war drin, die Räder haben sich doch gedreht oder oder... Merke, die waren zu zweit, Du allein (am Auto) und Die verlieren in so einer Situation nicht gern. Also ist grade in dieser Richtung Beweissicherung oberste Pflicht. und dieses Jahr fällt Weihnachten in den Hochsommer ... Wenn Du an Deine These glaubst, dann solltest Du die vorhandene Paranoia behandeln lassen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 @brimbes: Ich hatte mal einen ähnlichen Sachverhalt, in dem die Mitfahrer vehement behauptet haben, der betrunkene Beschuldigte sei nicht gefahren. Ich hatte ihn definitiv beobachtet.Die Gerichtsverhandlung begann, alle Zeugen wurden hereingebeten und belehrt. Dann teilte der Richter mit, daß er aufgrund der absolut ungleichen Aussagen zwischen der Polizei und den Mitfahrern beabsichtigt, alle Zeugen zu vereidigen und wies gleichzeitig auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bei Meineid hin..Vier anwesenden Personen (den Mitfahrern) wich alle Farbe aus dem Gesicht, wir gingen alle raus, der Anwalt kam hinterher und sprach mit den Zeugen. Ich habe natürlich nicht gehört, was besprochen wurde, aber er ging wieder rein, keine zwei Minuten später wurden wir alle aufgerufen, weil der Angeklagte seinen Einspruch zurückgezogen hat. So kann's gehen....... Quote Link to post Share on other sites
brimbes 0 Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 @goosegenau wie Du es beschreibst wird es ablaufen. D.h. wenn sich Jemand entschließen sollte, diesen Weg über z.B. einen virtuellen Fahrer zu gehen, funktioniert das nur, wenn unter allen Umständen dieser einmal eingeschlagene Weg mit letzter Konsequenz durchgezogen würde. Und das klappt beim Normal VT in der Regel nicht. Also kann man dem VT von diesem Weg nur abraten. Aber rein theoretisch wäre er möglich. Der normale Verlauf einer solchen Hypothese, von manchem vielleicht erwogen, ist von Dir einwandfrei raus gearbeitet worden. @simineonwenn Du dipolmierter Psychater bist, kannst Du mich weiterhin der Paranoia bezichtigen, ansonsten schlage ich vor, mit vorlautem Schnellurteil zurückhaltend zu sein, sonst müßte ich mich beginnen über Dich zu ärgern. Und wann ich z.B. in Behandlung gehe und wann nicht, geht Dich schlicht nichts an! So, nun wären wir aus meiner Sicht in etwa quitt. Was ich aufzeigen wollte ist der, zugegeben bei uns im Land bestimmt eher seltene, Fall, daß auch 's in der Situation sein können, einen Sachverhalt mehr oder weniger zu Ihren Gunsten zu biegen (man könnte auch vornehmer sagen: auszulegen). Im Kongo würde Ihnen das sicher leichter fallen, aber man hat auch hier schon Pferde kotzen sehen. Trotzdem findet Weihnachten weiterhin im Winter statt. Mir ging es nur darum, dem VT zu helfen, daß er auch diese vielleicht 1% Wahrscheinlichkeit bedenkt und zu seinen Gunsten ausschließt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 22, 2006 Report Share Posted June 22, 2006 @simineonwenn Du dipolmierter Psychater bist, kannst Du mich weiterhin der Paranoia bezichtigen, ansonsten schlage ich vor, mit vorlautem Schnellurteil zurückhaltend zu sein, sonst müßte ich mich beginnen über Dich zu ärgern.was ändert mein Beruf an meiner Meinung ?ausserdem bezichtige ich Dich nur dann der Paranoia, wenn Du ernsthaft an Deine These glaubst ... tust Du das ? Quote Link to post Share on other sites
LiLa 2 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 Aber verlassen wir die Theorie, ich glaube primär an das Gute im Menschen und denke deshalb der VT hat einige gute Aussicht, ohne irgendwelches zinken, weitestgehend ungeschoren aus der Sache zu kommen.Ich denke auch, dass der Lappen des TE derzeit nicht gefährdet ist, weil weder die Fahrereigenschaft und noch viel weniger der genaue 0/00-Wert zu beweisen sein wird. Nur möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass damit die Sache noch nicht entgültig vom Tisch sein muss. Aus den beiden Blutproben wird man den "Sturztrunk" des TEs mit Sicherheit nachweisen können (was für die Entkräftung einer Alkoholfahrt ja auch günstig ist), was je nach absolutem Wert der 2ten Blutprobe durchaus zu einer Meldung der Polizei an die Führerscheinstelle führen kann. Wenn jemand innerhalb einer solch kurzen Zeit solche Mengen Schnaps zu sich nehmen kann und sich danach noch einigermaßen normal verhält ist der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit durchaus naheliegend. In einem solchen Fall kann die Führerscheinstelle durchaus eine MPU oder zumindest ein äG einfordern, auch wenn keine Trunkenheitsfahrt nachgewiesen werden konnte und der Führerschein von daher nicht entzogen wurde. Um sicherzustellen, dass die Leberwerte im Normalbereich sind ist dem TE dringend anzuraten, in den nächsten Wochen sicherheitshalber jeglichen Alkoholkonsum einzustellen. Quote Link to post Share on other sites
brimbes 0 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 @LilaAus meiner Sicht absolut korrekt und auch hinreichend wahrscheinlich, insbesondere, wenn man sonst nichts findet. Da eine junge Leber aber gut regeneriert und bei Einhaltung der von Dir vorgeschlagenen Abstinenz, müßte der TE auch da ungeschoren raus kommen. @ SimineonMeinung und Bezichtigung sind 2 Paar Stiefel. Und für mich war es Letzteres. (... solltest Du die vorhandene Paranoia behandeln lassen.) Wenn Du dann nicht Fachmann bist, ist Paranoia Unterstellung m.E. Anmaßung, Unterstellung und üble Nachrede. Aber ich sehe so einem Junghüpfer wie Dir, der gerade ins Schwabenalter kommt (d.h. ab dem 40. Lebensjahr beginnt die Weisheit) diesen Ausrutscher nach . Zu meiner These. Die sagt nicht mehr und nicht weniger, als das es auch bei den 's, bei uns, wenn auch mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit, Rechtsbeugung geben kann. Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 Wenn jemand innerhalb einer solch kurzen Zeit solche Mengen Schnaps zu sich nehmen kann und sich danach noch einigermaßen normal verhält ist der Verdacht einer Alkoholabhängigkeit durchaus naheliegendWo hat denn der TE geschrieben, dass er sich nach seinem Umtrunk noch normal verhalten hat? Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 23, 2006 Author Report Share Posted June 23, 2006 so.. hab heute morgen schon den anwalt konsultiert... folgendes ergebnis: ausser der beantragung einer akteineinsicht kann man im moment wohl nichts machen. alles weitere bringen dann die ergebnisser der blutprobe. allerdings meint mein guter advokat, dass es wohl mind auf 1 mon fahrverbot und 250 euro rauslaufen wird... aber wie gesagt... hängt alles vom testergebnis ab. ausserdem gibt es wohl die möglichkeit, dass die polizei den führerschein im vorfeld schon einzieht... gibts hier erfahrungen wie schnell sowas passiert? oder ist das eher unwarscheinlich? Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 so.. hab heute morgen schon den anwalt konsultiert... folgendes ergebnis: ausser der beantragung einer akteineinsicht kann man im moment wohl nichts machen. alles weitere bringen dann die ergebnisser der blutprobe. allerdings meint mein guter advokat, dass es wohl mind auf 1 mon fahrverbot und 250 euro rauslaufen wird... aber wie gesagt... hängt alles vom testergebnis ab. ausserdem gibt es wohl die möglichkeit, dass die polizei den führerschein im vorfeld schon einzieht... gibts hier erfahrungen wie schnell sowas passiert? oder ist das eher unwarscheinlich? klar, die Möglichkeit gibt es, kommt aber auch stark auf den Wortlaut der Anzeige an: Es gibt einen klaren Unterschied zwischen:"Mensch, da kommt schon wieder der Hawkeye, der hier jeden Abend stockbesoffen ankommt"oder"ich glaube, der Hawkeye, der hier gerade vorfährt hat heute etwas viel getrunken" zumindestens für die sofortige Sicherstellung dürfte das ne Rolle spielen Quote Link to post Share on other sites
LiLa 2 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 @LilaAus meiner Sicht absolut korrekt und auch hinreichend wahrscheinlich, insbesondere, wenn man sonst nichts findet. Da eine junge Leber aber gut regeneriert und bei Einhaltung der von Dir vorgeschlagenen Abstinenz, müßte der TE auch da ungeschoren raus kommen.Korrekt, und genau deswegen rate ich ja so dringend zur totalen Abstinenz in den nächsten Wochen. @dagegenWo hat denn der TE geschrieben, dass er sich nach seinem Umtrunk noch normal verhalten hat?Er hat diesbezüglich nicht widersprochen und kann zudem die Vorkommnisse an dem Abend detailiert schildern. Das legt zumindest nahe, dass er nicht völlig dicht war. @TEausserdem gibt es wohl die möglichkeit, dass die polizei den führerschein im vorfeld schon einzieht...Kann ich mir in deinem Fall nicht vorstellen. Gerade weil bei den 3 Bier, sofern man sie denn wirklich nach all dem Schnaps noch nachweisen kann, höchstens eine Owi im Raum steht. 1,5 Liter Bier ergeben bei einem Durchschnittsmann ungefähr 0,6 0/00. Quote Link to post Share on other sites
brimbes 0 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 @ TE, Wenn Dein Advocat meint, erst mal Akteneiensicht, ist das OK. Wenn er aber meint mind. 1 Mon. Fahrvebot etc., dann mußt Du Dich fragen, ob das der richtige "Rechtsverdreher" ist. Der glaubt ja schon im Vorfeld nicht an Deine Unschuld. Es geht doch hier darum, einmal die 3 ersten Biere nicht gesondert nachgewiesen zu bekommen und dann nachzuweisen, daß Du nach der Druckbetankung nicht gefahren bist. Und das sollte, s. obige Beiträge doch annähernd möglich sein. MERKE: Recht haben und Recht bekommen sind 2 völlig verschiedene Sachen. Ich würde den Advocaten nicht nehmen, oder hast Du (mußtest Du??) dem was anderes erzählt als uns? Quote Link to post Share on other sites
Hawkeye 0 Posted June 23, 2006 Author Report Share Posted June 23, 2006 @ TE, Wenn Dein Advocat meint, erst mal Akteneiensicht, ist das OK. Wenn er aber meint mind. 1 Mon. Fahrvebot etc., dann mußt Du Dich fragen, ob das der richtige "Rechtsverdreher" ist. Der glaubt ja schon im Vorfeld nicht an Deine Unschuld. Es geht doch hier darum, einmal die 3 ersten Biere nicht gesondert nachgewiesen zu bekommen und dann nachzuweisen, daß Du nach der Druckbetankung nicht gefahren bist. Und das sollte, s. obige Beiträge doch annähernd möglich sein. MERKE: Recht haben und Recht bekommen sind 2 völlig verschiedene Sachen. Ich würde den Advocaten nicht nehmen, oder hast Du (mußtest Du??) dem was anderes erzählt als uns? der rechtsverdreher ist die empfehlung eines freundes... der hat mit dem wohl sehr gute erfahrungen gemacht.dieser rechtsgelehrte meint, wie gesagt, es kommt alles auf die blutproben an, bei denen man wohl recht genau zurückrechnen könnte wann der erste alkohol getrunken wurde...und ja, der mann hat genau die gleichen infos wie ihr also ich blick da langsam echt nimer durch mit der rechnerei und wie des genau funktionieren soll bzw. wie man das zurückrechnen soll. dummes beispiel:ich hab mal die schnäpse in nen promillerechner eingegeben. der bekommt allein bei denen schon nen wert von ca. 1,6 promille raus (trinkzeit, gewicht, größe, mageninhalt usw musste auch eingegeben werden).die 1,6 promill hab ich ja auch gepustet... folge: die 3 bier sind dann ja sogar eigentlich uninteressant... kommt jetzt nur auf die abweichung der blutproben an denk ich Quote Link to post Share on other sites
LiLa 2 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 dummes beispiel:ich hab mal die schnäpse in nen promillerechner eingegeben. der bekommt allein bei denen schon nen wert von ca. 1,6 promille raus (trinkzeit, gewicht, größe, mageninhalt usw musste auch eingegeben werden).die 1,6 promill hab ich ja auch gepustet... folge: die 3 bier sind dann ja sogar eigentlich uninteressant... kommt jetzt nur auf die abweichung der blutproben an denk ich Die 1,6 hattest du beim Pusten, bei der 2ten Blutprobe könnten dann durchaus 2 0/00 rauskommen.Mit einer Begleitstoffanalyse kann festgestellt werden, was getrunken wurde und wann in etwa der Trinkbeginn lag. Das du also schon etwas vor dem Fahren getrunken hast wird man wohl feststellen können, nur den genauen Wert vor dem Trinken des Schnapses wird man wahrscheinlich nicht mehr feststellen können. Gerade weil dein Wert ja auch nur knapp über den erlaubten 0,5 gelegen haben wird.Wie schon gesagt wird dein Lappen von daher akut nicht in Gefahr sein, ich hätte viel mehr Angst vor der Meldung an die Führerscheinstelle. Welchen Eindruck hast du eigentlich auf die Polizei gemacht - eher normal oder stark alkoholisiert? Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 allerdings meint mein guter advokat, dass es wohl mind auf 1 mon fahrverbot und 250 euro rauslaufen wird... aber wie gesagt... hängt alles vom testergebnis ab.Dann hast Du imho einen zu harmlosen Anwalt ohne Plan, wie er da rangehen sollte. In so einem Fall brauchst Du einen ausgebufften Winkeladvokaten. Ich würde - aus miesen Erfahrungen meiner selbst - schnellstmöglich zu einem anderen gehen. Empfehlungen von Freunden sagen leider absolut nichts aus, wenn der Fall nicht nahezu identisch war. Das hier ist kniffelig und ich würde mal annehmen wollen, daß die Angelegenheit mit entsprechendem Geschick komplett vom Tisch zu bekommen ist. Ach ja, ich würde schon mal Igor "die Faust" Brutalski in Leningrad anrufen, daß er dem lieben netten "Zeugen" demnächst mal Blumengrüße auszuliefern hat. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 Dem kann ich mich nur anschließen: Wenn der Mann mit solch einer Einstellung in das Verfahren geht, ist leider kaum etwas Positives zu erwarten. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 23, 2006 Report Share Posted June 23, 2006 Das Problem des Anwalts ist es wohl, daß er vor Gericht nicht lügen darf im Gegensatz zum Angeklagten. Er darf nur die Wahrheit weglassen. Wie Lila schon andeutete kann man über die Abbauprodukte in der Blutprobe schon feststellen wann getrunken wurde und was und wieviel. Da hier aber wohl die Promillegrenze durch das Bier gerade so erreicht wurde und erhebliche Toleranzen bei der Berechnung in Ansatz zu bringen sind, kann der TE unter den 0,5 liegen.Aber wie schon gesagt das geht nur mit Gutachter der sich damit auskennt, den das Gericht dann sofern die zu erwartende Grenze um 0,5 ist vermutlich einschalten wird. Quote Link to post Share on other sites
Boxer 0 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Das Problem des Anwalts ist es wohl, daß er vor Gericht nicht lügen darf im Gegensatz zum Angeklagten. Lügen darfst Du auch als Angeklagter vor Gericht nicht! Aber Schweigen darfst Du wenn Du Dich selber belasten würdest. Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Lügen darfst Du auch als Angeklagter vor Gericht nicht! Aber Schweigen darfst Du wenn Du Dich selber belasten würdest.Weiha... Ich verfluche den Kerl, der in Deutschland Gerichtsshows eingeführt hat. :blink: :yawn: Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Lügen darfst Du auch als Angeklagter vor Gericht nicht! Aber Schweigen darfst Du wenn Du Dich selber belasten würdest.Du darfst lügen, dass sich die Balken biegen. @Mr_Biggun: Dann haben die Gerichtsshows auch was positives. Führt zu mehr Ehrlichkeit und einfacheren Gerichtsverfahren Quote Link to post Share on other sites
Bill 10 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Mit gewissen Einschränkungen. Man darf niemanden falsch beschuldigen und diverse andere Sachen darf man auch nicht. Aber man darf mit allen Mitteln jeglichen Vorwurf abstreiten. Achja btw: Was passiert eigentlich wenn ein Zeuge die Aussage mit der Begründung er würde sich damit evt. selbst belasten verweigert? Kann man ihm ja kaum nachweisen was er evt während der Tatzeit für schlimme Sachen gemacht hat. Quote Link to post Share on other sites
Boxer 0 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 Weiha... Ich verfluche den Kerl, der in Deutschland Gerichtsshows eingeführt hat. :blink: :yawn: OK, die Frage ist wohl eher, ob es was bringt, vor Gericht zu lügen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted June 27, 2006 Report Share Posted June 27, 2006 OK, die Frage ist wohl eher, ob es was bringt, vor Gericht zu lügen. Alles eine Frage des Könnens Aber ich muss dir schon Recht geben, als gläubiger Mensch darf auch ein Angeklagter nicht lügen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted June 28, 2006 Report Share Posted June 28, 2006 Achja btw: Was passiert eigentlich wenn ein Zeuge die Aussage mit der Begründung er würde sich damit evt. selbst belasten verweigert? Kann man ihm ja kaum nachweisen was er evt während der Tatzeit für schlimme Sachen gemacht hat. 1. Fall: der Zeuge hat Dreck am Stecken und die Polizei (StA) weiss davon: dann kann dies gegen ihn verwendet werden, denn dann hat man eine unter Wahrheitspflicht gegebene Aussage, dass dieser Zeuge kein Alibi hat für eine andere "Straftat" 2. Fall: der Zeuge hat keinen Dreck am Stecken (zumindestens weiss keiner was davon): dann wird dies zwar in den Akten notiert (und kann, falls sich mal jmd. dran erinnert herangezogen werden) hat aber ansonsten keine weitere, mir bekannte Auswirkung Nur bringt ein Zeuge, der die Aussage verweigert recht wenig Ich verfluche den Kerl, der in Deutschland Gerichtsshows eingeführt hat. :blink: OK, die Frage ist wohl eher, ob es was bringt, vor Gericht zu lügen. klar bringt es dem Angeklagten was ... in meinem letzten Fall hat ihm die Lüge 90 Tagessätze und Entzug der Fahrerlaubnis und Sperre von 9 Monaten eingebracht ... Ich vermute mal stark, wenn er die Wahrheit gesagt hätte, dann wäre die Entscheidung anders ausgefallen (evtl. geringer) aber der Idi** musste ja bei seiner Version bleiben ... Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted June 28, 2006 Report Share Posted June 28, 2006 Lügen als Angeklagter bringt vor allem dann was, wenn die Beweislage dünn eingeschätzt wird und man auf einen Freispruch mangels Beweisen hofft. Ansonsten kann man durch ein Geständnis und Reue seine Lage nur verbessern. Quote Link to post Share on other sites
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