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Leasingfahrzeug Und Ummeldung


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N'abend zusammen !

 

Habe folgende Frage: Habe ja bekanntlich ein Leasingfahrzeug von Opel. Da ich bald umziehe, werde ich den Wagen ummelden müssen. Nun gibt es ja diese neuen EU-Fahrzeugbriefe, und es wird ein neuer ausgestellt werden. Die Kosten fallen bei der Ummeldung an. Nun gehört das Fahrzeug ja nicht mehr, sondern ist quasi gemietet. Muß der Leasinggeber hier die Kosten für die Neuausstellung des EU-Fahrzeugbriefes übernehmen ? :lol:

 

MfG

!Xabbu

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Dummerweise liegt beim Leasing der FZ-Brief im Schließfach der Bank, also nicht vor Ort. Zum Ummelden musst du den allerdings abgeben, da ja ein neuer ausgestellt wird. Bin gespannt wie du das lösen wirst... Knifflig! <_<

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Guest lichterloh

Gegenfrage: Warum soll es der Leasinggeber zahlen? <_<

 

Selbst wenn, würden diese Kosten wohl an den Leasingnehmer weitergegeben werden. Rein auf das ursprünglich geschlossene Leasingerhältnis bezogen (mit der alten Anschrift des L.-nehmers) wäre eine Neuausstellung der Dokumente gar nicht notwendig. Wenn der L.-nehmer nun umziehen will ist das sein "Privatvergnügen". Was soll damit der Leasinggeber zu tun haben?

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@hartmut

 

Sicher ? Habe auch schon gehört, das der Brief an den Leasingnehmer geht und der nach getaner Ummeldung diesen wieder zurückschickt.

 

@lichterloh

 

Ich finde, das der Leasinggeber die Kosten für die Neuausstellung des EU-Briefes übernehmen muß, weil ihm das Auto die ganze Zeit gehört. Ziehe ich nicht um, bleibt der Brief wie er ist, muß aber spätestens nach Beendigung des Leasingvertrages geändert werden, wenn der Wagen den Besitzer wechselt. Spätestens dann kommen die Kosten sowieso auf den Leasinggeber zu.

 

Logisch wäre in meinen Augen, wenn ich die regulären Kosten für die Ummeldung trage und Opel die Kosten für die (irreguläre) Neuausstellung des Briefes trägt (irregulär im Sinne von einmalige Sonderkosten).

 

Was stimmt nun ?

 

MfG

!Xabbu

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Spätestens dann kommen die Kosten sowieso auf den Leasinggeber zu.

Der Regelfall ist, der Käufer trägt die Kosten der Zulassung, und dazu gehört eben auch der Brief, sei es frühen wenn er voll war, oder wenn jetzt ein neuer Brief ausgestellt werden muss. Sind also Kosten welche die Leasingfirma nicht auch nicht trägt, wenn sie das Fahrzeug verkauft.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich finde, das der Leasinggeber die Kosten für die Neuausstellung des EU-Briefes übernehmen muß, weil ihm das Auto die ganze Zeit gehört.

 

Was kann der Leasinggeber dafür, wenn der Leasingnehmer sich einen Spaß daraus macht, während der Vertragslaufzeit ständig seinen Wohnort zu wechseln? In der Regel ist wohl davon auszugehen, dass der Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit nicht umzieht.

 

Mit Deiner Argumentation könnte man auch verlangen, dass der Leasinggeber den Kraftstoff für sein Auto zu bezahlen hat.

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Mit Deiner Argumentation könnte man auch verlangen, dass der Leasinggeber den Kraftstoff für sein Auto zu bezahlen hat.

Das nicht gleich, aber wie wäre es mit "Wenn Sie bei uns leasen bekommen Sie eine Ummeldung kostenfrei!"? :vogelzeig:

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Mit Deiner Argumentation könnte man auch verlangen, dass der Leasinggeber den Kraftstoff für sein Auto zu bezahlen hat.

Das nicht gleich, aber wie wäre es mit "Wenn Sie bei uns leasen bekommen Sie eine Ummeldung kostenfrei!"? :vogelzeig:

Da ein Umzug wohl eine Ausnahme darstellt, wäre dieses Angebot wohl für die wenigsten Kunden attraktiv. Ein Umzug dürfte so viele Kosten nach sich ziehen, dass die Ummeldung für das Auto kaum ins Gewicht fallen dürfte.

 

Wenn ich umziehe, bezahlt mir auch niemand die Kosten für die Ummeldung meines Autos.

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Der Händler hat doch nichts damit zutun. Der Leasinggeber ist der Vertragspartner.

Trotzdem wird doch der Leasingnehmer, sofern er den Vertrag über den Händler abgeschlossen hat, von selbigem auch diesbezüglich betreut; jedenfalls war das bei meinem letzten Auto so.

lg

c.s.

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Bei meiner Auto-Anmeldung (gekauft auf Kredit, kein Leasing) ging der Brief auch direkt von der Zulassungsstelle an die Bank. Natürlich wurde mir das Porto von der Zulassungsstelle mit 10 Euro berechnet.

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