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Beweismittel bei Parken in einer verkehrsberuhigten Straße


Guest Gast_Paul

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Guest Gast_Paul

Hallo,

 

mir ist ein Verwarnungsbescheid zugestellt worden, indem mir zur Last

gelegt wurde ich hätte vor ca. 4Wochen in einer verkehrsberuhigten Straße

außerhalb der markierten Parkflächen geparkt bzw. nicht in Fahrtrichtung.

Leider konnte ich mich nicht an diese Ordnungswidrigkeit erinnern und habe

als Stellungnahme geschrieben das ich mir keiner Schuld bewußt wäre.

Als Zeuge war ein Anwohner der Straße aufgeführt.

Knöllchen habe ich keins bekommen.

 

Nun habe ich einen Bescheid von der Gemeinde bekommen, in welchem steht

das ein Foto vorliegt und falls ich nicht bezahle ein Bußgeldverfahren

eingeleitet wird und die Strafe auf jeden Fall höher ausfällt.

 

Kann den jeder einfach ein Foto von einem Falschparker machen und

Anzeige erstatten?

 

 

Könnt Ihr mir einen Tip geben, was ich tun soll?

 

 

mfg

Paul

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Ist auf dem Bild nur dein Fahrzeug, so ist die Fahrereigenschaft nich bewiesen, womit dem Halter nach § 25 a StVG nur die Verfahrenskosten (18 Euro) auferlegt werden.

Ist auf dem Bild zufällig auch der Fahrer zu erkennen, so muß dieser im Falle eines Bußgeldbescheides neben dem Verwarnungsgeld die Verfahrenskosten tragen.

 

Fraglich ist auch, welcher Tatbestand dir vorgeworfen wird. Beim Grundtatbestand und bei einer einfachen Behinderung kommst du günstiger weg, wenn du diese zahlst.

 

142103 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen.

§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 159 BKat

(B - 1) 10,00

 

142104 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen und behinderten +) dadurch andere.

§ 42 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.1 BKat; § 19 OWiG

(B - 1) 15,00

 

142106 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden.

§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.2 BKat

(B - 1) 20,00

 

142107 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden und behinderten +) dadurch andere.

§ 42 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.2.1 BKat;

§ 19 OWiG

(B - 1) 30,00

 

Kann den jeder einfach ein Foto von einem Falschparker machen und

Anzeige erstatten?

 

Ja, man muß nicht einmal ein Foto machen, es erleichtert die spätere Beweisführung jedoch sehr.

 

Gruß

Goose

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Guest Paul_01

Danke Goose für die Erläuterung.

 

Bei mir waren es 10€ also wahrscheinlich 142103.

 

Ein Foto hab ich noch nicht gesehen - kann ich mir das ansehen?

 

Kann ich trotzdem noch die 10€ bezahlen, obwohl ich

bereits in dem Fragebogen geschrieben habe das ich

mir keiner Schuld bewußt bin und auch nicht bezahle?

 

mfg

Paul

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Damit hast du ja schon gezeigt, daß du mit der Verwarnung nach § 56 OWiG nicht einverstanden bist. Es kann sein, daß die Behörde dir nun noch das Bild zuschickt, dazu ist sie aber nicht verpflichtet.

Da einen Verwarnung das Einverständnis des Betroffenen (gezeigt durch fristgerechte bezahlung) voraussetzt, wird nun voraussichtlich der Bußgeldbescheid folgen.

Hierbei stellt sich dann die Frage, ob du auf dem Bild zu erkennen bist oder ob du in deiner Einlassung deine Fahrereigenschaft zuggeben hast.

Kann eine der Fragen bejaht werden, mußt du wohl damit rechnen, daß dich die ganze Sache 28 Euro kostet, kann die Fahrereigenschaft nicht festgestellt werden, kannst du mit 18 Euro davonkommen. In jedem Fall wäre es günstiger für dich gewesen, direkt zu bezahlen.

 

Gruß

Goose

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Ich denke, er hat doch noch eine Chance rechtzeitig zu bezahlen. Denn die Antwort vom Amt kam wohl nach seinem Widerspruch "... und falls ich nicht bezahle ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird" klingt nach einem erneuten Angebot.

Anrufen und fragen (wenn der BuGeBe schon raus ist, Pech gehabt). Die Überweisung ankündigen, die Angelegenheit sollte sich damit formlos erledigen lassen.

 

MfG

 

Thomas

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Denn die Antwort vom Amt kam wohl nach seinem Widerspruch "... und falls ich nicht bezahle ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird" klingt nach einem erneuten Angebot.

Ja, da hast du recht. Das habe ich wohl überlesen. In dem Fall scheint ihm das Amt tatsächlich eine erneute Verwarnung angeboten zu haben, welche er fristgerecht bezahlen kann, dann ist die Sache erledigt.

 

Gruß

Goose

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außerhalb der markierten Parkflächen geparkt bzw. nicht in Fahrtrichtung.

 

Die Behörde scheint aber auch nicht ganz fit zu sein. In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es keine Fahrbahnen, folglich kann man auch nicht am rechten Fahrbahnrand stehen. Du musst aber in markierten Parkfächen stehen, egal wie rum.

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Guest Paul_01

Hallo Zusammen,

 

aber trotzdem ist es doch komisch, daß im Prinzip jeder wenn er Lust und Laune hat

jemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen kann.

Das heißt ja, das der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muß.

Muß da nicht wenigstens ein Knöllchen von einer Amtsperson ausgestellt werden

oder eben ein Foto mit Datum existieren ?

 

mfg

Paul

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Es ist so, dass jeder einen anderen z.B. wegen eines Parkverstoßes anzeigen kann.

 

Es liefen schon mal verschiedene Beiträge im TV über einige Personen, die den gesamten Tag über nichts anderes zu tun haben. Da gibt es Nachbarn, die am Fenster auf der Lauer liegen oder die Straße auf und ab gehen und von jedem Falschparken ein Foto machen oder evtl. auch nur das Kennzeichen und den Ort aufschreiben. So haben diese Leute dann tagtäglich eine Liste von dutzenden Falschparkern, mit der sie dann zur nächsten Polizeiwache oder direkt zur Bußgeldstelle gehen und diese Parkverstöße zur Anzeige bringen. Die Behörde muss dann an die Halter eine schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen schicken. Als Beweis reicht hier dann erstmal die Angaben des anzeigenden Bürgers. Ein Knöllchen muss von keiner Amtsperson (z.B. Polizei) vor Ort ausgestellt werden. Es reicht, wenn es später per Post kommt.

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@Cop

 

... einige Personen, die den gesamten Tag über nichts anderes zu tun haben. Da gibt es Nachbarn, die am Fenster auf der Lauer liegen oder die Straße auf und ab gehen und von jedem Falschparken ein Foto machen ...
Werden die eigentlich an den Einnahmen beteiligt? Wo kann man sich da anmelden?

Wenn ich an unsere 5 Mio Arbeitslosen denke, da könnte man doch informelle Mitarbeiter draus machen...

 

Die Behörde muss dann an die Halter eine schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen schicken.

Wirklich "muss"? Wo steht das? Auf dem Nachhauseweg mache ich mir gleich Notizen von hartnäckigen Rad- und Gehwegparkern. Da wird sich die Polizei aber freuen. :D

 

MfG

 

Thomas

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Das Parken in einem Verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der markierten Parkflächen ist verboten, jedoch ist hier das Be- oder Entladen erlaubt. Und das kann unter Umständen auch länger wie 3 Minuten dauern.

Ein verkehrsberuhigter Bereich hat keine Fahrbahn, da hier verkehrsrechtlich eine Mischverkehrsfläche vorliegt. Somit ist hier die Vorschrift, dass auf einer Fahrbahn auf der rechten Seite geparkt werden muss, nicht anwendbar.

Also wo ist Dein Problem?

 

Quelle: Verkehrsberuhigter Bereich

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@ ts1

 

Selbstverständlich werden diese Leute nicht an den Einnahmen beteiligt. Sie machen das, um z.B. ihre Wohngegende von Falschparkern zu befreien, aus Freizeitvergnügen, um Nachbarn zu ärgern oder aus sonst irgendwelchen Gründen.

 

Deine Notizen auf dem Nachhauseweg kannst du dir natürlich gerne machen. Die Kollegen der nächsten Wache werden sich bestimmt freuen. :D

Aber du kannst deine Sammlung am besten bei der zuständigen Bußgeldstelle der Stadt abgeben. Die sind sowieso die originär zuständige sachbearbeitende Behörde.

 

Dann kann sich die Polizei auch mehr um die "richtigen Verbrecher" kümmern, als Abzocke bei Verkehrssündern zu betreiben. So wird es doch von den meisten gewünscht. ;)

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Guest Paul_01

ich hab mir nun das Foto zeigen lassen und leider ist mein Auto zu sehen

und zwar entgegen der Fahrtrichtung außerhalb der

markierten Parkflächen stehend.

Die 10€ hab ich auch bereits bezahlt und der Fisch ist gegessen.

 

Trotzdem möchte ich an diese selbst ernannten 'Hilfssheriffs' appellieren

doch zuerst mit den Leuten zu reden und erst dann anzuzeigen.

Es wurde ja niemand behindert, zugeparkt o.ä..

Möglicherweise treffen solche Leute mal auf Personen, die das

persönlich nehmen.

 

mfg

Paul

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