Guest Gast_Paul Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Hallo, mir ist ein Verwarnungsbescheid zugestellt worden, indem mir zur Lastgelegt wurde ich hätte vor ca. 4Wochen in einer verkehrsberuhigten Straßeaußerhalb der markierten Parkflächen geparkt bzw. nicht in Fahrtrichtung.Leider konnte ich mich nicht an diese Ordnungswidrigkeit erinnern und habeals Stellungnahme geschrieben das ich mir keiner Schuld bewußt wäre.Als Zeuge war ein Anwohner der Straße aufgeführt.Knöllchen habe ich keins bekommen. Nun habe ich einen Bescheid von der Gemeinde bekommen, in welchem stehtdas ein Foto vorliegt und falls ich nicht bezahle ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird und die Strafe auf jeden Fall höher ausfällt. Kann den jeder einfach ein Foto von einem Falschparker machen undAnzeige erstatten? Könnt Ihr mir einen Tip geben, was ich tun soll? mfgPaul Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Ist auf dem Bild nur dein Fahrzeug, so ist die Fahrereigenschaft nich bewiesen, womit dem Halter nach § 25 a StVG nur die Verfahrenskosten (18 Euro) auferlegt werden.Ist auf dem Bild zufällig auch der Fahrer zu erkennen, so muß dieser im Falle eines Bußgeldbescheides neben dem Verwarnungsgeld die Verfahrenskosten tragen. Fraglich ist auch, welcher Tatbestand dir vorgeworfen wird. Beim Grundtatbestand und bei einer einfachen Behinderung kommst du günstiger weg, wenn du diese zahlst. 142103 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen.§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 159 BKat (B - 1) 10,00 142104 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen und behinderten +) dadurch andere.§ 42 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.1 BKat; § 19 OWiG (B - 1) 15,00 142106 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden.§ 42 Abs. 4a, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.2 BKat (B - 1) 20,00 142107 Sie parkten in einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) verbotswidrig außerhalb der zum Parken gekennzeichneten Flächen länger als 3 Stunden und behinderten +) dadurch andere.§ 42 Abs. 4a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 159.2.1 BKat;§ 19 OWiG (B - 1) 30,00 Kann den jeder einfach ein Foto von einem Falschparker machen undAnzeige erstatten? Ja, man muß nicht einmal ein Foto machen, es erleichtert die spätere Beweisführung jedoch sehr. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Paul_01 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Danke Goose für die Erläuterung. Bei mir waren es 10€ also wahrscheinlich 142103. Ein Foto hab ich noch nicht gesehen - kann ich mir das ansehen? Kann ich trotzdem noch die 10€ bezahlen, obwohl ich bereits in dem Fragebogen geschrieben habe das ich mir keiner Schuld bewußt bin und auch nicht bezahle? mfgPaul Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Damit hast du ja schon gezeigt, daß du mit der Verwarnung nach § 56 OWiG nicht einverstanden bist. Es kann sein, daß die Behörde dir nun noch das Bild zuschickt, dazu ist sie aber nicht verpflichtet.Da einen Verwarnung das Einverständnis des Betroffenen (gezeigt durch fristgerechte bezahlung) voraussetzt, wird nun voraussichtlich der Bußgeldbescheid folgen.Hierbei stellt sich dann die Frage, ob du auf dem Bild zu erkennen bist oder ob du in deiner Einlassung deine Fahrereigenschaft zuggeben hast.Kann eine der Fragen bejaht werden, mußt du wohl damit rechnen, daß dich die ganze Sache 28 Euro kostet, kann die Fahrereigenschaft nicht festgestellt werden, kannst du mit 18 Euro davonkommen. In jedem Fall wäre es günstiger für dich gewesen, direkt zu bezahlen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Ich denke, er hat doch noch eine Chance rechtzeitig zu bezahlen. Denn die Antwort vom Amt kam wohl nach seinem Widerspruch "... und falls ich nicht bezahle ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird" klingt nach einem erneuten Angebot.Anrufen und fragen (wenn der BuGeBe schon raus ist, Pech gehabt). Die Überweisung ankündigen, die Angelegenheit sollte sich damit formlos erledigen lassen. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Denn die Antwort vom Amt kam wohl nach seinem Widerspruch "... und falls ich nicht bezahle ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird" klingt nach einem erneuten Angebot.Ja, da hast du recht. Das habe ich wohl überlesen. In dem Fall scheint ihm das Amt tatsächlich eine erneute Verwarnung angeboten zu haben, welche er fristgerecht bezahlen kann, dann ist die Sache erledigt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 außerhalb der markierten Parkflächen geparkt bzw. nicht in Fahrtrichtung. Die Behörde scheint aber auch nicht ganz fit zu sein. In verkehrsberuhigten Bereichen gibt es keine Fahrbahnen, folglich kann man auch nicht am rechten Fahrbahnrand stehen. Du musst aber in markierten Parkfächen stehen, egal wie rum. Quote Link to post Share on other sites
Guest Paul_01 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Hallo Zusammen, aber trotzdem ist es doch komisch, daß im Prinzip jeder wenn er Lust und Laune hatjemanden wegen einer Ordnungswidrigkeit anzeigen kann.Das heißt ja, das der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muß.Muß da nicht wenigstens ein Knöllchen von einer Amtsperson ausgestellt werdenoder eben ein Foto mit Datum existieren ? mfgPaul Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Es ist so, dass jeder einen anderen z.B. wegen eines Parkverstoßes anzeigen kann. Es liefen schon mal verschiedene Beiträge im TV über einige Personen, die den gesamten Tag über nichts anderes zu tun haben. Da gibt es Nachbarn, die am Fenster auf der Lauer liegen oder die Straße auf und ab gehen und von jedem Falschparken ein Foto machen oder evtl. auch nur das Kennzeichen und den Ort aufschreiben. So haben diese Leute dann tagtäglich eine Liste von dutzenden Falschparkern, mit der sie dann zur nächsten Polizeiwache oder direkt zur Bußgeldstelle gehen und diese Parkverstöße zur Anzeige bringen. Die Behörde muss dann an die Halter eine schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen schicken. Als Beweis reicht hier dann erstmal die Angaben des anzeigenden Bürgers. Ein Knöllchen muss von keiner Amtsperson (z.B. Polizei) vor Ort ausgestellt werden. Es reicht, wenn es später per Post kommt. Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 @Cop ... einige Personen, die den gesamten Tag über nichts anderes zu tun haben. Da gibt es Nachbarn, die am Fenster auf der Lauer liegen oder die Straße auf und ab gehen und von jedem Falschparken ein Foto machen ... Werden die eigentlich an den Einnahmen beteiligt? Wo kann man sich da anmelden?Wenn ich an unsere 5 Mio Arbeitslosen denke, da könnte man doch informelle Mitarbeiter draus machen... Die Behörde muss dann an die Halter eine schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen schicken.Wirklich "muss"? Wo steht das? Auf dem Nachhauseweg mache ich mir gleich Notizen von hartnäckigen Rad- und Gehwegparkern. Da wird sich die Polizei aber freuen. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Das Parken in einem Verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der markierten Parkflächen ist verboten, jedoch ist hier das Be- oder Entladen erlaubt. Und das kann unter Umständen auch länger wie 3 Minuten dauern.Ein verkehrsberuhigter Bereich hat keine Fahrbahn, da hier verkehrsrechtlich eine Mischverkehrsfläche vorliegt. Somit ist hier die Vorschrift, dass auf einer Fahrbahn auf der rechten Seite geparkt werden muss, nicht anwendbar.Also wo ist Dein Problem? Quelle: Verkehrsberuhigter Bereich Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 @ ts1 Selbstverständlich werden diese Leute nicht an den Einnahmen beteiligt. Sie machen das, um z.B. ihre Wohngegende von Falschparkern zu befreien, aus Freizeitvergnügen, um Nachbarn zu ärgern oder aus sonst irgendwelchen Gründen. Deine Notizen auf dem Nachhauseweg kannst du dir natürlich gerne machen. Die Kollegen der nächsten Wache werden sich bestimmt freuen. Aber du kannst deine Sammlung am besten bei der zuständigen Bußgeldstelle der Stadt abgeben. Die sind sowieso die originär zuständige sachbearbeitende Behörde. Dann kann sich die Polizei auch mehr um die "richtigen Verbrecher" kümmern, als Abzocke bei Verkehrssündern zu betreiben. So wird es doch von den meisten gewünscht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Paul_01 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 ich hab mir nun das Foto zeigen lassen und leider ist mein Auto zu sehenund zwar entgegen der Fahrtrichtung außerhalb dermarkierten Parkflächen stehend. Die 10€ hab ich auch bereits bezahlt und der Fisch ist gegessen. Trotzdem möchte ich an diese selbst ernannten 'Hilfssheriffs' appellierendoch zuerst mit den Leuten zu reden und erst dann anzuzeigen.Es wurde ja niemand behindert, zugeparkt o.ä..Möglicherweise treffen solche Leute mal auf Personen, die daspersönlich nehmen. mfgPaul Quote Link to post Share on other sites
Bremser 1 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Hehe Hilfssheriffs. Mir tun nur alle Leute leid die mit solchen Menschen in einer Strasse wohnen. Andererseits kriegt man solche Hilfssheriffs auch ziemlich schnell fertig gemacht. Quote Link to post Share on other sites
Gert 0 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Andererseits kriegt man solche Hilfssheriffs auch ziemlich schnell fertig gemacht ..in dem man z.B. in einem öffentlichen Forum Name und Anschrift veröffentlicht. MfG Gert Quote Link to post Share on other sites
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