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Parken auf Grünfläche


Guest Sad Tom

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Guest Sad Tom

Hallo,

 

mir ist am Wochenende folgendes passiert:

 

Ich kam gegen 13.00 Uhr am Samstag zum Langwieder See bei München.

Die Einfahrt zum Parkplatz liegt direkt an der Autobahnausfahrt der A8.

Da dieser total überfüllt war, leitete die Polizei mit 3 Beamten den Verkehr, der von der Landstrasse Richtung Parkplatz kam auf die Autobahn Richtung Stuttgart um. :D

 

Da ich die Stelle kenne, konnte ich noch rechtzeitig wenden, aber sicher 8 von 10 Autos mussten so

die ca. 4 Kilometer bis zur Ausfahrt Fürstenfeldbruck fahren um dort zu wenden. :50:

 

In der Nähe des Parkplatzes gab es einen Feldweg und eine Wiese daneben, auf der schon ca. 50 Autos parkten. Ich habe mich dieser Parkreihe angeschlossen.

 

Als ich abends zu meinem Auto zurückkam, hatte ich einen Strafzettel über 25! Euro an der Scheibe

für Parken auf Grünfläche. Ausgestellt 15.30 Uhr.

Alle anderen Autos hatten den selben Strafzettel dran.

 

Ein Fahrzeug, daß direkt an der Strasse auf dem Fußweg unter einem Halteverbotschild stand hatte aber nur einen Zettel über 15 Euro für Parken auf Fußweg am Auto.

 

Ist Parken an einem Ort, der niemanden behindert oder die Sicht nimmt teurer wie Parken auf dem Fußweg, wo wirklich niemand mehr vorbeikam?

 

Ich sehe ja ein, daß es kein Parkplatz war und ich deshalb 15 Euro zahle aber 25 Euro ohne Behinderung? :lol:

 

Außerdem fiel mir und vielen anderen auf, daß die Polizei ja 150 Meter weiter den Parkplatz "beschützt" hat und es den Eindruck gemacht hat, daß sie gewartet haben, bis die Wiese richtig schön voll war, damit sichs auch lohnt. :(

 

Meine Frage jetzt, kann ich etwas gegen den Bescheid tun?

Wie gesagt, den Grund sehe ich ein, aber die Höhe finde ich ziemlich unverschämt.

 

Grüße, Tom

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Nur weil die Kollegen 150 Meter weiter an dem Parkplatz stehen, werden sie es wohl kaum verhindern können, dass andere Wege und Plätze zugeparkt werden. Sind die ersten zehn Fahrzeuge wieder weggefahren, dreht sich der Kollege um und sieht schon wieder, wie die ersten neuen Pkw auf dem gerade geräumten Grünstreifen einparken. Dies ist leider das Verhalten von vielen Verkehrsteilnehmer in unserem Land. Um dies zu verhindern, müsste die Polizei einen nicht angemessenen Personalaufwand betreiben.

 

Es gibt einen Tatbestandskatalog, in dem die Ordnungswidrigkeiten aufgelistet sind und ihnen ein bestimmter Betrag zugeordnet ist. Wenn nun für deinen Verstoß 25,- Euro vorgesehen sind und für das Parken auf einem Gehweg nur 15,- Euro, dann ist das eben so und du musst sie bezahlen.

 

Ich habe gerade keinen Katalog zur Hand, aber ich glaube, dass das Parken auf einer Grünfläche auch keine 25,- Euro kostet. Dies ist aber ohne Gewähr, da ich mir nicht sicher bin.

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Guest rennfahrer²

@Sad Tom

 

Cop hat vergessen dir zu sagen, dass du, falls ein BuGeBe kommt, nachdem du nämlich nicht auf die Zahlungsaufforderung reagierst :50:, Einspruch einlegst ohne Begründung.

Natürlich (das hat @Cop) auch vergessen dir zu sagen, kann nach der Zahlungsaufforderung gleich das Verfahren eingestellt werden, womit dir als Halter die Verfahrenskosten auferlegt werden können.

Im Klartext bedeutet das, dass dein Parkverstoß dich voraussichtlich "nur" 18,60€ kosten wird, wie übrigens jeder Parkverstoß über 18,60€, vorausgesetzt es gibt keine Beweise (zB Zeugenaussagen), dass DU den Wagen ordnungswidrig geparkt hat.

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@ rennfahrer²

 

Wie konnte ich dies bloß vergessen? :D

 

Entweder liegt es daran, dass ich langsam älter werde oder wohl doch an meinem Job, bei dem ich einem "Verkehrssünder" nicht unbedingt alle Tips gebe, wie man sich etwas aus der Affäre ziehen kann.

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.... liegt es daran, dass ich langsam älter werde ...
Aber aelter werden wir doch alle! Und so alt wie ich bist du doch sicher noch nicht. Erst in meinem Alter kannst du dich so langsam auf Alzheimer berufen. Ist dann aber auch manchmal ne gute Entschuldigung :D
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Parken auf der Grünfläche kostet aus verkehrsrechtlichen Gesichtspubkten 5 Euro. So wie Du es schilderst, handelt es sich jedoch nicht um eine öffentliche Verkehrsanlage, sondern um eine Wiese. Da hier die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nur in Ausnahmefällen gelten, wird Dir sicherlich eine OWi nach Naturschutzrechtlichen Paragraphen vorgeworfen. Dass kann sogar bis mehrere Tausend Euro kosten.

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@ Franticek

 

Auch wenn ich nicht weiss, wie alt du bist, ich bin noch innerhalb der ersten 30 Lebensjahre und habe diesen Hinweis schon eher auf Grund der zweiten Möglichkeit vergessen bzw. gar nicht erst genannt.

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Einen ähnlichen Fall hatte ich vor ca. 2 Jahren: stark befahrene Staatsstraße, kein Haltverbot. Daher Parken legal (innerhalb der Ortsbegrenzung), aber gefährlich (ein Fahrzeug eines Nachbarn wurde bereits gerammt), außerdem regelmäßig wüste Beschimpfungen seitens anderer Verkehrsteilnehmer. Es hatte sich daher eingebürgert, in dem angrenzenden Grünstreifen (tatsächlich war es mehr ein Erdstreifen) zu parken. Eines Tages hatten alle parkenden Autos Strafzettel über 50 DM dran. Auskunft der Polizei: Parken auf der Fahrbahn legal, im Grünstreifen aber gemäß Bayerischem Straßen- und Wegegesetz verboten.

Die Verwarnung erfolgte also nicht auf der Grundlage der StVO (obwohl es wohl auch möglich wäre wegen Verstoß gegen das Gebot, die Fahrbahn zu benützen), sondern auf der Grundlage des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. Hier sind wohl höhere Bußgelder vorgesehen.

Da dein Vorfall auch in Bayern war, könnte das auch der Grund sein.

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