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Urteile: Unfallgeschehen


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Wichtiges Urteile des BGH

 

Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines

 

parkenden Fahrzeugs

 

 

 

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei Fällen die Berufungsurteile der Landgerichte bestätigt, die eine Haftung von Minderjährigen bei Beschädigung parkender Fahrzeuge angenommen haben. In dem einen Fall war der damals 9 Jahre alte Beklagte bei einem Wettrennen mit seinem Kickboard gegen einen ordnungsgemäß am rechten Straßenrand geparkten PKW geprallt. In dem anderen Fall fuhren die damals neunjährige Beklagte und ihre Spielkameraden mit Fahrrädern auf einem Parkplatz zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch. Dabei verlor die Beklagte das Gleichgewicht, kippte mit ihrem Fahrrad um und stieß gegen den dort geparkten PKW des Klägers.

 

...

 

weiter im Link

 

Sollte das Urteil im Volltext vorliegen, dann weise ich noch einmal darauf hin. Gesetzestexte und Urteile unterfallen zum Glück keinen Urheberschutz. :P

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Gleich ein zweites noch hinterher

 

Schäden in Auto-Waschanlagen müssen ersetzt werden

- BGH erklärt Freistellung von Haftung für unwirksam

 

 

Waschanlage (DDP/AFP)

Karlsruhe (AFP) - Benutzer von Autowaschanlagen können nach Ansicht des Bundesgerichtshofs "berechtigterweise" erwarten, dass ihre Autos beim Reinigen nicht beschädigt werden. Das Gericht erklärte deshalb Klauseln für unwirksam, mit welchen sich ein Waschanlagen-Betreiber von leicht fahrlässig verursachten Schäden freistellen wollte. Solch eine Freistellung benachteilige die Kunden "unangemessen", entschied das Gericht.

 

...

weiter im Link

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  • 2 months later...
  • 4 weeks later...
Käufer hat bei Selbstreparatur keinen Erstattungsanspruch

 

Bis vor den Bundesgerichtshof gelangte der Fall eines Autokäufers, dessen neuer Seat Arosa bereits ein halbes Jahr nach dem Kauf mit Motorschaden liegen blieb. Der Besitzer ließ den Wagen reparieren und verlangte vom Verkäufer die Erstattung der Kosten.

 

Karlsruhe - Wer seine Ansprüche wegen eines defekten Autos nicht beim Verkäufer geltend macht und den Wagen stattdessen selbst reparieren lässt, bleibt auf seinen Kosten sitzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Danach kann nur derjenige Schadenersatz oder nachträgliche Minderung des Kaufpreises verlangen, der dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung des Kaufvertrags setzt. Stellt der Käufer eines mangelhaften Wagens die Autofirma dagegen vor vollendete Tatsachen, indem er den Wagen gleich in die Werkstatt bringt, muss er die Reparaturkosten selbst tragen.

 

Das Karlsruher Gericht wies die Klage eines Autofahrers ab, der im Frühjahr 2002 einen neuen Seat Arosa für 6700 Euro gekauft hatte. Der Wagen blieb ein gutes halbes Jahr später bei einem Kilometerstand von 7400 mit einem Motorschaden liegen. Daraufhin ließ er den Motor austauschen - versäumte es aber, dem Händler zunächst eine Frist zu setzen. Anschließend verlangte er die Reparaturkosten in Höhe von 2500 Euro. ...

 

Vollstaendiger Artikel / Quelle

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  • 5 months later...

Fahrer haftet bei Unfall an Haltestelle

 

An Bushaltestellen müssen Autofahrer besonders auf Fußgänger achten. Für die Haftungsfrage ist es unerheblich, ob es sich um Fahrgäste handelt oder nicht. In dem zugrunde liegenden Fall war ein Fußgänger in der Nähe eine haltenden Linienbusses von einem LKW überfahren worden. Für die Urteilsfindung komme es nicht darauf an, ob der Verunglückte Mann tatsächlich in den Bus einsteigen wollte, erklärten die Richter.

(Oberlandesgericht Hamburg, Az: 14 U 195/03)

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  • 2 weeks later...

Vorsicht bei Müllfahrzeug

 

Wer ein Müllfahrzeug überholt, muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand halten und das Tempo drosseln. Autofahrer haben grundsätzlich eine erhöhte Sorgfaltspflicht beim Passieren von Müllautos. Im konkreten Fall wollte ein Autofahrer links an einem stehenden Müll-Laster vorbei fahren, als der Fahrer in Richtung Fahrerhaus unterwegs war und die Tür öffnete. Das Auto prallte in die Tür des Müllwagens. Das Gericht sprach dem Pkw-Fahrer ein Drittel Schuld zu.

(Kammergericht Berlin, Az: 12 U 71/04)

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Leichtsinn führt zu Mithaftung

 

Bei dem Urteil des Gerichts ging es um das Ende eines Trinkgelages. Der Fahrer wollte zwei Volltrunkene mitnehmen, für einen dritten Mann sah er keinen Platz mehr. Der Abgewiesene setzte sich auf die Motorhaube, als der Fahrer anfuhr. Beim folgenden Bremsmanöver stürzte der Mann vom Auto und zog sich einen Fußbruch zu. Zwei Fünftel der Schuld wurde vom Gericht dem Verletzten zugerechnet. Wegen der Betriebsgefahr des Autos fiel die Haftungsquote für den Fahrer mit drei Fünfteln höher aus.

(Landgericht Münster, Az: 14 O 257/04)

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Ersatzfahrzeug sofort nach Unfall

 

Ein Autovermieter muss einem Kunden nach einem Unfall mit dem Mietwagen sofort ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen. Die Richter verurteilten eine Firma zur Rückzahlung von rund 4.600 Euro. Der Kunde hatte ein Wohnmobil gemietet, mit dem er geschäftlich die USA bereiste. Während der Reise kam es zu einem Unfall, bei dem das Wohnmobil stark beschädigt wurde. Die Firma weigerte sich bis zum Polizeibericht, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Der Mann klagte und bekam recht.

(Amtsgericht Frankfurt, Az: 30 C 606/05-25)

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Versicherung muss bei Anzeige zahlen

 

Eine Autofahrerin wurde in einen Unfall verwickelt. Als die Polizei Anzeige gegen sie erstattete, nahm sie sich sofort einen Anwalt. Die Kosten sollte die Verkehrsschutzversicherung übernehmen, die sie vor Jahren abgeschlossen hatte. Das ist auch rechtens, so das Urteil. Wurde Anzeige erstattet, greift die Versicherung.

(Amtsgericht Köln, Az: 261 C 231/04)

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Kein Licht am Rad: bei Unfall haften

 

Die Radfahrerin fuhr im Dunkeln nach Hause - hatte aber kein Licht an. An einer unübersichtlichen Kreuzung stieß sie mit einem Auto zusammen. Zwar war keiner verletzt, aber das Auto war ziemlich zerkratzt. Dafür muss die Radfahrerin haften: Da sie ohne Licht fuhr, konnte sie nicht rechtzeitig gesehen werden.

(Oberlandesgericht Frankfurt, Az: 24 U 201/03)

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Radler darf nicht auf Gehweg fahren

 

Ein Radfahrer fuhr auf einem Weg, der ausdrücklich als Fußgängerweg ausgeschildert war. An eier unübersichtlichen Stelle stieß er mit einem Auto zusammen, das aus der Grundstückseinfahrt kam, und verletzte sich dabei. Schmerzensgeld erhielt er aber nicht. Grund: Er ist verbotswidrig auf dem Fußgängerweg gefahren.

(Amtsgericht München, Az: 342 C 18819/03)

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Standspur ist nur im Notfall zu nutzen

 

Karen P. fuhr auf der Autobahn, als eine Warnlampe anfing zu blinken. Sie bekam einen Riesenschreck, hielt auf der Standspur und öffnete die Autotür. Ein Lkw riss die Tür ab - sie forderte Schadensersatz. Nein, urteilte das Gericht. Sie muss stattdessen ein Bußgeld zahlen. Ihr Halt auf der Standspur sei kein Notfall gewesen.

(Landgericht Neuruppin, Az: 4 S 291/03-12/04)

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Bei Grün bremsen - das wird teuer

 

Ein Autofahrer fuhr bei Grün über ein Kreuzung und bremste aus unerklärlichen Gründen trotzdem plötzlich ab. Kein Wunder, dass ihm gleich ein anderes Auto hintendrauf fuhr. Dafür kann der Abbremser aber haftbar gemacht werden, entschied das Gericht. Denn damit könne man bei einer Grün-Phase nicht rechnen.

(Kammergericht Berlin, Az: 12 U 165/02)

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  • 2 weeks later...

Anfahrendem Bus nicht nachlaufen

 

Nie einem anfahrenden Bus nachlaufen! We sich im toten Winkel des Fahrers befindet, stürzt und überrollt wird, kriegt nämlich keinen Schadenersatz.

(Oberlandesgericht Celle, Az: 14 U 35/04)

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Unfall: Beifahrer haftet mit

 

Bei einem Unfall durch Alkohol am Steuer müssen unter Umständen Fahrer und Beifahrer je zur Hälfte haften. Im konkreten Fall hatten zwei Männer vor dem Alkoholkonsum ausgemacht, wer von beiden später fahren soll. Stattdessen setzte sich dann aber doch der andere ans Steuer. Das Oberlandesgericht Celle entschied nun in einem aktuellen Urteil, für die Unfallfolgen müsse der Beifahrer genauso haften, da er sich nicht an die Absprache gehalten habe.

(Oberlandesgericht Celle, Az: 14 U 132/04)

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Bei unklarer Verkehrslage Schritttempo

 

Wer mit seinem Wagen auf einer Ölspur ins Schleudern gerät und mit anderen Fahrzeugen kollidiert, ist für den Unfall grundsätzlich haftbar. Das geht aus einem Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Dies gelte jedenfalls, wenn sich schon mehrere Unfälle ereignet hätten und daher jedem aufmerksamen Autofahrer die "unklare Verkehrslage" bewusst sein müsste. Konkret verlangten die Richter einer Herabsetzung der Geschwindigkeit bis hin zum Schritttempo.

(Oberlandesgericht Saarbrücken, Az: 4 U 313/04-35/05)

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Beule zu spät erkannt – Versicherungsschutz erlischt

 

Dunkelheit und schlechte Sicht ... Kurz: schlechte Bedingungen für die Autofahrt. Fast wäre es zum Zusammenstoß von zwei Wagen gekommen, doch sie konnten noch ausweichen. Dabei geriet ein Auto ins Schleudern und rammte eine Betonwand. Auf den ersten Blick sah der Fahrer keinen Schaden und gab das so zu Protokoll. Die Polizei stellte weitere Ermittlungen ein. Am nächsten Tag die Überraschung: Es war doch mehr passiert. Der Mann meldete den Schaden bei seiner Kfz-Versicherung. Die wollte aber nicht zahlen, weil vorher nichts festgestellt wurde. Das Urteil: Muss sie auch nicht. Denn der Autofahrer hätte seiner Versicherung gegenüber eine Verpflichtung zur Aufklärung gehabt – und nicht vorschnell sagen dürfen, dass es keinen Schaden gab.

(Oberlandesgericht Schleswig, Az: 7 U 116/00)

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Erst den Sitz einstellen, dann den Wagen starten

 

Grundsätzlich sollte man schon vor Fahrtbeginn prüfen, ob im Auto alles funktioniert und richtig eingestellt ist. Stellt man nämlich während der Fahrt z. B. die Sitzposition neu ein, verliert dabei die Kontrolle über den Wagen und verursacht einen Unfall, ist das grobe Fahrlässigkeit. Dafür haftet die Vollkaskoversicherung nicht. Die Schäden müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.

(Oberlandesgericht Saarbrücken, Az: 5 U 300/03-33)

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Hundebesitzerin muss Einsatz bezahlen

 

Wer seinen Hund bei starker Hitze im Auto einschließt, muss gegebenenfalls den Polizeieinsatz zur Befreiung des Tieres aus eigener Tasche zahlen. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz wies die Klage einer Frau ab, die sich gegen die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 83 Euro gewendet hatte. Entscheidend sei, dass der Einsatz wegen des Verhaltens der Hundebesitzerin erforderlich gewesen sei, erklärte das Gericht. In einem solchen Fall gebe es keine Rechtfertigung dafür, dass die Allgemeinheit die Kosten trage.

(Oberverwaltungsgericht Koblenz, Az: 12 A 10619/05.OVG)

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Für Enten bremsen wird teuer

 

Weil eine Ente auf der Straße lief, bremste eine Autofahrerin stark ab. Ein hinter ihr fahrendes Auto konnte deshalb nicht mehr rechtzeitig stoppen und fuhr ihr ins Heck. Der Fahrer verlangte Schadensersatz. Und obwohl er hinten draufgefahren war, erhielt er den auch. Die Verursacherin mußte ihm ein Viertel des Schadens zahlen. Denn hätte sie situationsgerecht gehandelt und das Tier mit der Hupe vertrieben, wäre der Unfall zu vermeiden gewesen.

(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az: 24 U 327/02)

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Überholmanöver auf eigenes Risiko

 

Eine Frau überholte in einer Rechtskurve und stieß mit dem Gegenverkehr zusammen. Sie hatte den entgegenkommenden Wagen übersehen. Die Versicherung zahlte nicht. Denn nur wenn deutlich zu sehen ist, daß die Gegenfahrbahn frei ist, darf man überholen.

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Az: 12 U 151/03)

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Rückwärtsparker trägt bei einem Unfall die Schuld

 

Ein Autofahrer wollte rückwärts einparken. Dabei stieß sein Auto mit einem Wagen zusammen, der gerade hinter ihm fuhr. Wer sollte nun den Schaden zahlen? Der Fall landete vor Gericht. Das Urteil fiel so aus: Laut Straßenverkehrsordnung darf man nur dann rückwärts fahren, wenn jegliche Gefahr auszuschließen ist. Wenn also beide Autos fahren, dann hat der Schuld, der rückwärts gefahren ist. Er muss zahlen.

(Amtsgericht München, Az: 345 C 31153/04)

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Autofahrer muss oft mithaften

 

Beim Zusammenstoß zwischen einem Auto und einen Fahrradfahrer haftet der Radler für den Gesamtschaden nur dann, wenn ihm ein grobes Eigenverschulden nachzuweisen ist. Ansonsten müsse die Betriebsgefahr des Autos immer in die Haftungsabwägung einbezogen werden. Die Haftpflichtversicherung eines Radlers musste nur 75 % des Schadens tragen. Der Fahrradfahrer war auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem Pkw zusammengestoßen.

(Amtsgericht Neuburg an der Donau, Az: 3 C 565/04)

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  • 2 weeks later...

Nutzungausfall auch bei älterem Autos

 

Auch Besitzer von älteren Autos haben nach einem Unfall Anspruch auf Entschädigung des Nutzungsausfals für die gesamte Zeit. Im vorliegenden Fall wurde ein neuneinhalb Jahre altes Auto bei der Kollision erheblich beschädigt. Als Nutzungsausfallentschädigung hatte der Pkw-Beistzer zunächst nur einen Teil der Reparaturkosten von rund 2800 Euro erhalten. Erst das Landgericht und später das Oberlandesgericht hatten die Entschädigung erhöht.

(Bundesgerichtshof, Az: VI ZR 112/04)

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Auch bei Grün zur Seite schauen

 

Ein Frau ging bei Grün über die Ampel - und zwar ohne vorher nach links oder rechts geguckt zu haben. Das hätte sie mal lieber tun sollen - denn sie wurde von der Straßenbahn erfasst. Zum Glück war die Verletzung nicht gefährlich. Aber vor Gericht wurde ihr eine Mitschuld an dem Unfall gegeben: Wegen der fehlenden Seitenblicke muss sie 20 % des Schadens selbst übernehmen.

(Oberlandesgericht Frankfurt a. M., Az: 3 U 249/03)

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Stoppschild darf man nie übersehen

 

Ein Autofahrer war so in Gedanken, dass er ein Stoppschild übersah. Leider kam es dabei zu einem Unfall. "Ich bin arbeitslos und habe große Existenzsorgen - deshalb war ich abgelenkt", erkärte der Mann. Seine Versicherung wollte trotz Vollkasko aber nicht zahlen. Muss sie auch nicht, so das Urteil. Selbst wenn der Fahrer Probleme habe, sei sein Verhalten als Autofahrer grob fahrlässig.

(Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Az: 14 U 99/04)

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Weniger Sonderrechte für Polizei und Feuerwehr

 

Wenn ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs ist, obwohl es dafür keinen Anlass gibt, haftet die Behörde zu zwei Dritteln bei einem Unfall. Allerdings muss man seine Ansprüche einklagen.

(Oberlandesgericht Dresden, Az: 12 U 2428/00)

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Wenn der Staat im Winter seine Streupflicht verletzt

 

Selbst Schuld, hieß es bisher immer, wenn z. B. ein Radfahrer bei Eisglätte zu Fall kam. Mit dieser Willkür ist es vorbei: Die Gemeinde haftet, wenn sie nicht gestreut hat.

(Bundesgerichtshof, Az: III ZR 8/03)

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Wenn Straßenschäden zu Unfällen führen

 

Unebene Straßen müssen von der Straßenmeisterei repariert werden, oder es muss ein Warnschild aufgestellt werden. Andernfalls haftet die Behörde für Unfallfolgen.

(Oberlandesgericht Hamm, Az: 9 U 206/95)

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14 Tage zur Schadensregulierung

 

Versicherungen sollten einen Schaden bei eindeutigem Sachverhalt innerhalb von 14 Tagen regulieren. So urteilte das Amtsgerichts Erlangen. Nach einem Verkehrsunfall mit eindeutig geklärter Schuldfrage war der Versicherung im vorliegenden Fall eine Frist von zwei Wochen gesetzt worden. Der Versicherer habe jedoch überhaupt nicht reagiert und neun Tage nach Fristablauf einen Betrag überwiesen, der unter der geforderten Summe gelegen habe.

(Amtsgericht Erlangen, Az: 1 C 1787/04)

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Falls mal einige zu Fußgänger werden: :lol:

 

Fußgänger, die sich an Dornensträuchern verletzen, können nicht automatisch den Grundstücksbesitzer zur Verantwortung ziehen. Die Richter wiesen die Klage eines Postboten gegen den Eigentümer eines Hausgrundstücks zurück. Der Briefträger hatte sich an weit auf den Gehweg ragenden Rosenästen verletzt. Er forderte 1000 Euro Schmerzensgeld, weil der Grundstücksbesitzer die Hecke nicht zurückgeschnitten habe. Der Postbote hätte aber selber auf Gefahrenstellen achten müssen, urteilten die Richter.

(Amtsgericht Frankfurt/M, Az: 30 C 918/05-24)

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Schadensersatz bei Sturz an Haltestelle

 

Der Betreiber eines Stadtbusses kann sich nach Ansicht von Verkehrsrechtsexperten nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn eine Radfahrerin an einer Bushaltestelle durch den Stoß eines Wartenden stürzt und daraufhin vom Bus angefahren wird. Ein Urteil des Oberlandesgericht Celle gewährte der Radfahrerin Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Richter erklärten, dass es sich bei höherer Gewalt um eine Einwirkung von Außen handeln müsse, die außergewöhnlich und nicht abwendbar sei.

(Oberlandesgericht Celle, Az: 14 U 231/04)

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Bei Rot über die Kreuzung: kein Geld

 

Bei Rot über die Kreuzung fahren? Das kann bei einem Unfall den Versicherungsschutz kosten. Es gilt als grober Verstoß gegen die Verkehrsordnung.

(Oberlandesgericht Nürnberg, Az: 8 U 2761/02)

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Beim Unfall das Geld im Auge behalten

 

Julia F. kam von der Bank, wo sie mehrere hundert Euro abgehoben hatte. Doch nur wenige Meter weiter fuhr ihr auf einer Kreuzung eine andere Frau in die Seite. Erst nach einer Woche im Krankenhaus stellte Julia fest, daß ihr Geld aus dem Auto verschwunden war. Die gegnerische Versicherung aber mußte es nicht ersetzen. Grund: Es ist nicht mehr zu klären, ob das Geld wirklich beim Unfall verlorenging.

(Oberlandegericht Köln, Az: 6 U 139/04)

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Radler riskieren vollen Schadenersatz

 

Wo es Radwege gibt, sollten sie unbedingt benutzt werden. Fahren Radler trotzdem auf der Straße und werden in einen Unfall verwickelt oder erleiden einen anderen Schaden, wird der nur zu 50 Prozent ersetzt.

(Landgericht Schwerin, Az: 6 S 144/03)

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Deutsche Klage nach Unfall möglich

 

Nach einem Unfall im Ausland kann ein deutscher Autofahrer die Versicherung seines Unfallgegners auch dann vor einem deutschen Gericht verklagen, wenn diese in einem anderen EU-Staat sitzt. Das Oberlandesgericht Köln stellte sich mit einem entsprechenden Urteil gegen die bislang vorherrschende Meinung. Die Richter bezogen sich auf eine EU-Richtlinie vom Mai 2005. Im konkreten Fall hatte ein Deutscher in den Niederlanden einen Autounfall gehabt. Seine Klage gegen die niederländische Versicherung seines Unfallgegners war von einem deutschen Amtsgericht abgelehnt worden.

(Oberlandesgericht Köln, Az: 16 U 36/05)

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  • 5 months later...
Guest Mr_Biggun

Bedienung des Autoradios ist keine grob fahrlässige Unachtsamkeit

 

Ein Fahrzeugführer verursachte aus Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall, weil er für kurze Zeit sein Autoradio bediente. Die Kaskoversicherung des Unfallverursachers lehnte eine Regulierung seines Schadens mit der Begründung ab, der Fahrzeugführer habe den Unfall grob fahrlässig verursacht. Dieser Rechtsauffassung konnten sich die Richter des OLG Nürnberg nicht anschließen. Im Gegenteil sei gerade eine kurzfristige Ablenkung ein typisches Beispiel für das von der Vollkasko-Versicherung hauptsächlich versicherte Risiko. Eine solch kurze Ablenkung kann keine grobe Fahrlässigkeit begründen.

 

OLG Nürnberg (Az. 8 U 4033/04)

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Guest Mr_Biggun

Gemeinde haftet nicht für Schäden durch Schlaglöcher

 

Das LG Coburg hat entschieden, daß Autofahrer für durch Schlaglöcher oder Ausspülungen auf Nebenstraßen entstandene Schäden am Fahrzeug selbst aufkommen müssen. Die Klage einer Frau, die mit ihrem Wagen in durch ein Schlagloch gefahren war und die Gemeinde wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht auf Schadensersatz verklagt hatte. Einen Anspruch auf einen allgemein gefahrenfreien Streckenzustand gebe es nicht. Gerade auf Nebenstrecken in allgemein schlechtem Zustand müssten Fahrzeugführer besondere Vorsicht walten lassen. Auch tiefere Schlaglöcher könnten auf solchen Strecken keine Überraschung darstellen.

 

LG Coburg Az: 12 O 414/01

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  • 1 month later...

Unfall, weil sie einen Kaugummi suchte

 

Eigentlich wollte die Pkw-Fahrerin Elisabeth L. (29) nur einen Kaugummi aus der Mittelkonsole nehmen. Doch die Suche endete abrupt in der Leitplanke der Autobahn! Weil sie jedoch die Körperhaltung nicht verändert und den Blick weiter auf die Fahrbahn gerichtet hatte, verhielt sie sich verkehrsgerecht. Der Richter entschied: Die Vollkaskoversicherung der Fahrerin muss für den Schaden aufkommen.

(Amtsgericht Menden, Az: 4 C 141/04)

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Nachzügler nicht immer mit Vorfahrt

 

Eine Frau musste auf einer Kreuzung beim Linksabbiegen hinter zwei Autofahrern warten. Als sie fahren konnte, zeigte die Ampel für den Querverkehr bereits grün. Es kam zum Unfall. Weil nicht klar war, wer zuerst hätte fahren dürfen, müssen beide Unfallbeteiligten je die Hälfte zahlen.

(Oberlandesgericht Hamm, Az: 6 U 193/04)

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Teilkasko bei Autobrand nach Unfall

 

Gerät ein Auto bei einem Unfall im Brand, kommt die Teilkaskoversicherung nur für die durch das Feuer entstandenen Schäden auf, nicht aber für den ursprünglichen Unfall. Der Kläger war in eine Baumgruppe gefahren und in einem Graben gelandet. Dann ging das Auto in Flammen auf. Das Gericht verwies darauf, dass nur eine Vollkaskoversicherung für die eigentlichen Unfallschäden aufkommen müsse.

(Oberlandesgericht Celle, Az: 8 U 155/05)

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Anwaltskosten gehören zu Unfallschaden

 

Anwaltskosten sind ein Teil des Unfallschadens. Im behandelten Fall hatte ein Versicherter nach einem Unfall einen Anwalt beauftragt, seine Ansprüche gegenüber der privaten Unfallversicherung geltend zu machen. Diese zahlte eine Entschädigung von 57.000 Euro, weigerte sich aber, die 1.100 Euro Anwaltshonorar zu übernehmen. Laut Bundesgerichtshof gehören so genannte Rechtsverfolgungskosten jedoch zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten.

(Bundesgerichtshof, Az: VI ZR 43/05)

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Radfahrer sollten auf der richtigen Straßenseite fahren

 

Ein Radfahrer, der auf der falschen Seite radelt, muss bei einem Unfall meistens für den größeren Teil des Schadens aufkommen - auch dann, wenn der andere zu schnell gefahren ist.

(Oberlandesgericht Celle, Az: 14 U 149/01)

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Vorsicht bei Straßenbahn-Sperrflächen

 

Weil am rechten Straßenrand ein Auto parkte, wich eine Frau nach links aus und befuhr die als Sperrfläche gekennzeichneten Straßenbahnschienen. Dort mußte sie unerwartet halten. Die Ampel war auf Rot gesprungen, auf ihre Spur wieder einscheren konnte sie nicht. Deshalb schrammte die Straßenbahn die linke Seite ihres Fahrzeugs. Den Schaden bekam die Frau nicht ersetzt. Urteil: Wer die Sperrfläche der Bahn befährt, ist allein schuldig.

(Oberlandesgericht Hamm, Az: 13 U 131/04)

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Kind haftet nicht für Unfall auf Fußweg

 

Generell müssen Kinder unter zehn nicht für Unfälle im fließenden Verkehr aufkommen, wohl aber für Schäden an geparkten Wagen. Eine Neunjährige stieß auf dem Bürgersteig mit einem Auto zusammen, das dort kurz vorher zum Stehen gekommen war. Der Fahrer hatte den Motor schon abgestellt, trotzdem wertete das Gericht den Unfall als Folge der Gefahren des fließenden Verkehrs. Das Mädchen haftet nicht.

(Landgericht Kaiserslautern, Az: 3 S 20/05)

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Trotz Vorfahrt an der Kreuzung aufpassen

 

Auf abgelegenen Straßen ist der Vorfahrtregel "rechts vor links" nicht zu trauen. Denn dort könnte auch der Wartepflichtige glauben, daß kein anderer kommt. Das müssen Vorfahrtberechtigte einkalkulieren. Wenn nicht, tragen sie Mitschuld.

(Oberlandesgericht Koblenz, Az: 12 U 25/05)

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  • 2 weeks later...

Schwarzfahrt: Halter haftet nicht

 

Ein Fahrzeughalter haftet bei einer ohne sein Wissen erfolgten Schwarzfahrt grundsätzlich nicht. Die Kfz-Haftpflichtversicherung könne daher nur den Fahrer selbst in Regress nehmen. Das Gericht verurteilte einen Mann dazu, einer Versicherung die einem Unfallopfer gezahlte Schadenssumme von 150.000 Euro weitgehend zu erstatten. Der Mann war ohne Wissen der Halterin mit deren Fahrzeug gefahren. Dabei verursachte er einen Unfall, bei dem eine Person schwer verletzt wurde.

(Oberlandesgericht Koblenz, Az: 12 U 622/04)

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Wer auffährt, nicht immer schuldig

 

Bei einem Unfall ist nicht immer der Auffahrende Schuld. Im konkreten Fall war ein Autofahrer auf einen vor ihm fahrenden Wagen aufgefahren, der an einer Ampel bei Grün losgefahren war, dann aber gebremst hatte, da er nach eigenen Angaben eine sich nähernde Straßenbahn gesehen hatte. Das Gericht sah in dem Verhalten eine Behinderung des Verkehrsflusses. Das Auffahren des Hintermannes sei unvermeidlich geworden.

(Oberlandesgericht Frankfurt, Az: 3 U 220/05)

 

Auch Beifahrer als Zeuge glaubhaft

 

Bei Streitigkeiten über einen Verkehrsunfall sind die Aussagen etwaiger Beifahrer nicht von vorneherein als unglaubhaft einzustufen. In Prozessen würden Zeugenaussagen von Beifahrern immer wieder für generell unglaubwürdig gehalten, weil man eine Gefälligkeit zu Gunsten des Fahrers vermute. Diese Praxis sei aber unzulässig. "Es muss immer konkret festgestelllt werden, warum man einem Zeugen nicht glaubt", heißt es.

(Oberlandesgericht München, Az: 10 U 2787/05)

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Vorsicht bei Fahrschulautos

 

Würgt ein Fahrschüler mitten im fließenden Verkehr den Motor ab, so dass er abrupt stehen bleibt und der nachfolgende Fahrer nicht rechtzeitig bremsen kann, hat Letzterer für den Schaden an beiden Fahrzeugen alleine aufzukommen. Wer das Schild oder den Aufkleber "Fahrschule" sieht, müsse mit Fahrfehlern rechnen und sich besonders sorgfältig verhalten, so die Richter.

(Landgericht München I, Az: 19 S 14217/05)

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Klauseln müssen eindeutig sein

 

Die Klauseln in der Kfz-Versicherung für die Entschädigung bei Schadensfällen müssen eindeutig formuliert sein. Eine Frau hatte ihr durch einen Orkan schwer beschädigtes Auto nicht reparieren lassen, sondern hatte ein neues gekauft. Ihre Versicherung hatte aber von den geschätzten Reparaturkosten die Mehrwertsteuer abgezogen. Die Versicherung wollte die Mehrwertsteuer nur ersetzen, wenn diese auch tatsächlich bezahlt wurde. Der Bundesgerichtshof untersagte die weitere Verwendung mehrdeutig formulierter Klauseln.

(Bundesgerichtshof, Az: IV ZR 263/03)

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