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Strafzettel Von Privatfirma (securitas)


Guest sadjustice

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Guest sadjustice

Hi,

 

seitdem in Darmstadt seit knapp über einem Jahr das Ordnungsamt durch die Privatfirma Securitas vertreten wird, erhalte ich viel mehr Strafzettel als vorher und das besonders für Lapalien, wofür ich vom früheren Ordnungsbeamten nie eine Verwarnung erhielt.

 

Z.B. erhielt ich eine Verwarnung, weil mein Anwohnerausweis angeblich nicht richtig lesbar sei, obwohl er schon immer so drin lag und das frühere Ordnungsamt den auch so lesen konnte.

 

Da liegt doch die Vermutung nahe, dass die Privatfirma dazu angehalten ist (vom Chef oder wem auch immer) möglichst viele Strafzettel zu verteilen, oder?

 

Dürfen Privatfirmen überhaupt die Aufgaben eine städtischen oder kommunalen Behörde übernehmen? Was kann man dagegen tun? TV/Presse o.ä. einschalten?

 

LG aus DA

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Hoheitliche Aufgaben dürfen sie jedefalls nicht übernehmen. Inkasso also nur über staatliche Bußgeldstellen. Wenn diese durch viele berechtigte Proteste genervt würde, überlegt sie sich evt. ihre Entscheidung bzgl. des privaten Ordnungsdienstes nochmal. In obigem Fall kann man z.B. per Foto dokumentieren, daß der Bewohnerparkausweis gut sichtbar abgelegt war.

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Ich warte noch auf den Tag, an dem die Politesse einfach behauptet, es hätte kein Parkschein im Auto gelegen. Wer will das Gegenteil beweisen?

Muss ich in Zukunft vorsorglich alle Beweise mit der Digicam sichern? :nick:

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Ich warte noch auf den Tag, an dem die Politesse einfach behauptet, es hätte kein Parkschein im Auto gelegen. Wer will das Gegenteil beweisen?

Muss ich in Zukunft vorsorglich alle Beweise mit der Digicam sichern? :nick:

 

Nein, aber im Fall des Falles die Parkschein ein wenig aufheben...

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@dagegen

 

Das wird nichts bringen außer, daß der Preis um 500 % steigt.

 

Selber schon erlebt. Parken mit Scheibe, ausgelegt (Frontscheibe auf Amaturenbrett), Knöllchen, die Politesse sogar im Viertel gesucht und angesprochen.

 

Nein wir machen keine Fehler wir sind unfehlbar, war die sinngemäße Antwort.

 

Nach Abwägung der Kosten/Nutzen habe ich die 5 Euro überwiesen. Was will man machen, den Gegenbeweis kann man nie führen.

Allerdings habe ich kein Aktenzeichen angegeben noch Kennzeichen, sondern nur den Namen des Halters.

Ich hoffe das sie zumindest dadurch ein wenig mehr Arbeit hatten.

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Guest sadjustice

@traffic

 

Naja, ich hab jetzt erfahren, dass das ganze in Darmstadt ein Pilotprojekt ist/war und nach einem Jahr haben die statt 4 private Ordnungshüter auf 12 aufgerüstet, die jetzt von 6-24h im Schichtdienst Knöllchen verteilen.

 

Hab letzte Woche um 21.30 ein Knöllchen bekommen, als ich auf einer Sperrfläche hielt und meine Freundin kurz in den Chinesen sprang um unser Essen zu holen. Sie sprang rein und kam nach ca. anderthalb Minuten wieder raus. Derweil hat mich ein Securitasmensch aufgeschrieben obwohl ich im Auto saß. Der hätte mich ja auch mündl. Verwarnen können. Hab leider erst zu spät bemerkt, dass er mich aufgeschrieben hat. Jetzt hab ich den Anhörungsbogen, auf dem steht ich hätte von 21.30-21.34 geparkt, obwohl ich keine 2 Min. da hielt.

 

Grund: Parken auf Sperrflächen kostet 25,-, halten nur 10,-.

 

Es kann mir keiner erzählen, dass das keine Geldgier sondern Zufall ist.

 

Wie soll ich nun gegenteilig beweisen, dass ich keine 4 sondern nur 2 Min. stand? Ich finds 'ne absolute Sauerei.

Nur was kann man gegen die Privatfuzis tun?

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Außer einem Zeugenbeweis sehe ich, wie bereits gesagt, nur die Möglichkeit, daß die Stadtverwaltung aufgrund zunehmender Bürgerbeschwerden selbst zur Einsicht kommt. Oder indem man die Privatfuzzis z.B. per Videoaufnahme auf frischer Untat überführen würde.

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Wie soll ich nun gegenteilig beweisen, dass ich keine 4 sondern nur 2 Min. stand?

Freundin als Zeugin anführen und wenn man den Beleg vom Chinesen noch hat, steht dort die Uhrzeit, die das Verlassen belegen.

Ansonsten hilft da wahrscheinlich nur eine Beschwerde an einzelne Stadtabgeordnete, Zeitungen usw.

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Guest Simineon
@sadjustice

 

Problemlösung:

 

So im öffentlichen Straßenverkehr benehmen, die Regel einhalten dass "securitas" etc. keine Umsatzprovision sich verdienen könnnen. Fehlverhaltenstreik!

 

oh oh ... pass auf, dass das keine Schule macht.

 

Gleich hören wir wieder die Antworten der Hobbypsychologen unter uns: Reaktanz ! Überwachungsdruck fordert falsches Benehmen heraus !

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  • 8 years later...

...immer noch aktuell:

Ich habe eine Verwarnung erhalten wegen 3-minütigem "Parken im absoluten Haltverbot".

Zeuge: HERR FEHS*, ORDNUNGSAMT/DA/SECURIT* (*A.d.V: Namen gekürzt)

 

Ich saß im Auto, daher habe ich "gehalten" und nicht "geparkt". Parken ist aber teurer, und eine Stellungnahme zum Vergehen kommt einem noch teurer.

Fazit: Unberechtigter Vorwurf - trotzdem Zahlemann und Söhne!

Ich habe auch niemanden bemerkt, der mich aufgeschrieben hat. Vielleicht wurden hier einfach Kamerabilder ausgewertet. Dann aber im Akkord ohne richtig hinzuschauen.

 

Ich begrüße es zwar, wenn Behörden ihre Prozesse optimieren, dies sollte aber mit der nötigen Sorgfältigkeit geschehen.

Sonst könnte man den Eindruck erhalten, dass es um Profit und Quotenerfüllung ginge.

 

Eigentlich ist es ja auch Wurst, wie man die staatlichen Abgaben benennt: Ob Steuern, Gebühren, Auslagen, Verwarnungen, GEZ, IHK oder Sozialversicherung.

Vielleicht bekommt ja Darmstadt auch noch einen Flughafen, dann habe ich meinen Teil dazu beigetragen, Juhu! :-)

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Sonst könnte man den Eindruck erhalten, dass es um Profit und Quotenerfüllung ginge.

 

Es ensteht der Eindruck daß es um die Quoterfüllung Einhaltung der STVO zu 99,99999% geht, mit Knöllchen finanziert sich die Kampangne direkt von den Verursachern her, den Lernverweigeren oder STVO-Ignoranten.

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Darmstadt will bestimmt keinen Flughafen, es hat nämlich vor nicht allzulange Zeit einen erst zugemacht.

 

Allerdings will man ein neues Stadion bauen, und das kostet ordentlich Geld.

 

Wenn man allerdings die Unterschiede zwischen Steuern, Gebühren, Auslagen, Verwarnungen, GEZ, IHK oder Sozialversicherung nicht kennt,bzw alles in einen Topf wirft, sollte man doch sich ein wenig weiter bilden.

 

Übrigens die GEZ gibt es schon seit 2013 nicht mehr.

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Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt. Auch wenn er im Auto sitzt.

Hat das Ordnungsamt in seiner Verwarnung nachgewiesen, daß die Standzeit von EIDAs Auto länger als drei Minuten betrug?

 

Donnerwetter, welch ein Unterschied: Die Gebühren heißen seit 2013 Beiträge. Der Ausdruck GEZ ist aber trotzdem Bestandteil der Umgangssprache geblieben.

Was sich nicht geändert hat: Es sind Zwangsgebühren bzw. jetzt Zwangsbeiträge, denn die dafür erbrachte Leistung würde nur eine Minderheit freiwillig bezahlen.

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  • 2 weeks later...

Hallo,

was ist gewünscht? Freie Parkplätze bei den Supermärkten und Discountern, ja?

 

1. Wie es organisieren daß nur eine sehr kleine Anzahl von "Kunden" dies Plätze über eine längere Zeit belegt?

 

1a: Ausfahrt nur über eine Schranke die mit einem an der Ladenkasse ausgegeben chip geöffnet werden kann?

 

1b: 2€ Parkgebühr für 90min, 1€ wird z.B. mit dem Einkauf verrechnet, Fußgänger und Radfahrer müssen nicht die Parkplatzkosten mitfinzieren?

 

2. Neue Zeiten erfordern neues Recht, Einführung einer zivilrechtlichen Halterhaftung für die Vertragsstrafe aus der mißbräuchlichen Parkplatznutzung?

Geht vielleicht OHNE Gesetzesänderung, schlicht der Fahrer handelt ja da im Auftrag und mit Wissen des Fahrzeughalters. Für vorsätzliche Schädigung kommt ja die Haftpflichtversicherung auch mit Regreß zum Halter, auch dann wenn ein Dritter fuhr.

 

 

Die Methode belastet kostenmäßig nicht die Ladenbetreiber, wirkt sich nicht auf die Preise aus und bremst die Ein- und Ausfahrt nicht aus.

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Hallo,

was ist gewünscht? Freie Parkplätze bei den Supermärkten und Discountern, ja?

 

1. Wie es organisieren daß nur eine sehr kleine Anzahl von "Kunden" dies Plätze über eine längere Zeit belegt?

 

1a: Ausfahrt nur über eine Schranke die mit einem an der Ladenkasse ausgegeben chip geöffnet werden kann?

 

1b: 2€ Parkgebühr für 90min, 1€ wird z.B. mit dem Einkauf verrechnet, Fußgänger und Radfahrer müssen nicht die Parkplatzkosten mitfinzieren?

 

2. Neue Zeiten erfordern neues Recht, Einführung einer zivilrechtlichen Halterhaftung für die Vertragsstrafe aus der mißbräuchlichen Parkplatznutzung?

Geht vielleicht OHNE Gesetzesänderung, schlicht der Fahrer handelt ja da im Auftrag und mit Wissen des Fahrzeughalters. Für vorsätzliche Schädigung kommt ja die Haftpflichtversicherung auch mit Regreß zum Halter, auch dann wenn ein Dritter fuhr.

 

 

Die Methode belastet kostenmäßig nicht die Ladenbetreiber, wirkt sich nicht auf die Preise aus und bremst die Ein- und Ausfahrt nicht aus.

Ich hätte da auch noch ein paar Beispiele.

 

1. Besteuerung des Flugbenzin wie bei Pkw

2. Kennzeichen für alle Fahrräder

3. Haftpflichtversicherung für alle Fahrräder

4. Pflicht des Nachweises der Anmietung eines Fahrradabstellplatzes beim Arbeitgeber, zu Hause und sonstige sonst aufgesuchte Orte

5. Helmpflicht und Schutzausrüstung für Radfahrer wie bei Motorradfahrern.

6. Führerscheinpflicht für Fahrradnutzer.

usw.

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...und, aus gegebenen Anlass, ein Pups-Verbot.

 

Sehe heute einen Radler auf einem lauschigen Weg entlang eines flüsternden und manchmal auch rauschenden Bächlein daherschwitzen, rufe die freudig erregte Fellnase zu mir, lass ihn "Sitz" machen, derweil der Radler auf unserer Höhe deutlich hörbar eine Mörder-Flatulenz absondert. Ja, her mit dem Pups-Verbot für Radler!

  • Like 1
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Ich hätte da auch noch ein paar Beispiele.

 

1. Besteuerung des Flugbenzin wie bei Pkw

2. Kennzeichen für alle Fahrräder

3. Haftpflichtversicherung für alle Fahrräder

4. Pflicht des Nachweises der Anmietung eines Fahrradabstellplatzes beim Arbeitgeber, zu Hause und sonstige sonst aufgesuchte Orte

5. Helmpflicht und Schutzausrüstung für Radfahrer wie bei Motorradfahrern.

6. Führerscheinpflicht für Fahrradnutzer.

usw.

 

Hallo,

netten Gedanken, Gegenargumente:

 

Zu 1; Für jede Privatfliegerei gilt das bereits seit 30 Jahren, von Hamburg zum Schilaufen als Tagesausflug nach Memmingen oder Insbruck mit Germanwings ist steuerfrei, die Vereinsschleppmaschine ist mit versteurtem Sprit zu betreiben.

 

zu 2. Warum nicht, gab es mal in der Schweiz, inkl. Haftpflichtversicherung.

 

zu 3: Die verursachten Schden scheinen in der Gesamtsumme für die Versicherungsgesellschaften vernachlässigbar zu sein, so daß die Privathaftpflichtversicherung das Risko pauschal mitträgt.

 

zu 4: Ausser an Großstadtbahnhöfen defakto kein Problem, allein die Diesbstahlsgefährdung sorgt für weitgehend freie Gehwege, die wenigen Fußgängerbehinderungen rechtfertigen keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Für Firmen, Kinos, Geschäfte gilt die Kostenunterdeckung je KFZ-Stellplatz ist deutlich höher als der Aufwand für die 10 - 30 Radständer am Objekt.

 

zu 5: Die Geschwindigkeiten sind in der Regel deutlich geringer als der von Krafträdern. Nichtmals Berufsgenossenschaften fordern das für Fahrradnutzung in oder ausserhalb der Betriebe.

 

zu 6: Gibt es viele Radfahrer ohne Fahrerlaubniss für Kraftfahrzeuge? Aber Zustimmung insoweit daß sehr deutlich höhere Bußgelder die Diziplin erhöhen könnten!

Z.B. Einbahnstraße verkehrt, links auf dem Radweg als "Geisterradler", Fahren auf Gehwegen oder ohne komplett funktionierende Lichtanlage gerne 100€ und mehr auch tagsüber!!

( das "Rennradprivileg" streichen, ALLE neuen Räder durch den Handel nur in den Verkehr bringen mit Nabendynamo und festverbauten LED-Llicht )

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zu 2. Warum nicht, gab es mal in der Schweiz, inkl. Haftpflichtversicherung.

Also gibt es das nicht mehr? Hat man herausgefunden warum nicht mehr?

 

zu 6: Gibt es viele Radfahrer ohne Fahrerlaubniss für Kraftfahrzeuge?

Warum nimmst Du an, mann könnte radfahren wenn man Automobile lenken darf?

 

Aber Zustimmung insoweit daß sehr deutlich höhere Bußgelder die Diziplin erhöhen könnten!

Da es keinen ausreichenden Kontrolldruck geben kann ist das im Prinzip egal, was die Strafen wären. Wenn man dann noch dazu bedenkt, dass ein Radler schwerlich gestellt werden kann wenn er nicht will...

 

...ohne komplett funktionierende Lichtanlage gerne 100 und mehr auch tagsüber!!

( das "Rennradprivileg" streichen, ALLE neuen Räder durch den Handel nur in den Verkehr bringen mit Nabendynamo und festverbauten LED-Llicht )

Man braucht tagsüber kein Licht und festverbaute Lichtanlagen leuchten nicht besser als steckbare Akku/Batteriebetriebene -bisweilen ist sogar das Gegenteil der Fall.
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Hallo,

mit allen PKW- und LKW-Fahrerlaubnissen dürfen Krafträder bis 11kW und 125ccm gefahren werden. Diese Gruppe Fahrer wir duch ein Fahrrad aber dann überfordert?

 

Zum Licht:

 

1. Fest verbautes Licht ist immer am Fahrrad. Ansteck-Batterielampen feheln in der Praxis oft.

2. Auch für Kfz die nur im Sommer tagsüber bewegt werden auf öffentlichen Straßen, z.B. ein Mercedes-Simplex oder ein Hannomag-Komißbrot sind nur mit Lichtanlage zulässig.

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Hallo,

mit allen PKW- und LKW-Fahrerlaubnissen dürfen Krafträder bis 11kW und 125ccm gefahren werden. Diese Gruppe Fahrer wir duch ein Fahrrad aber dann überfordert?

Ähm, zahlt du dann die Strafe für alle die eine Straftat begehen?

 

Mit der alten Klasse 3 darf man maximal 50 ccm fahren und nicht 125ccm.

 

Auch mit Klasse B ist dies nicht möglich.

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...Ähm, zahlt du dann die Strafe für alle die eine Straftat begehen?

 

Mit der alten Klasse 3 darf man maximal 50 ccm fahren und nicht 125ccm.

Das ist schon lange überholt: 125 ccm sind heute erlaubt, 11 kW max.

Nur mit einer praktischen Prüfung darfst du sogar " richtige" Motorräder bis 48 kW fahren.

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Dafür muss du aber die FE vor dem 01. April 1980 gemacht haben.

 

Das haben wohl die wenigstens hier Forum, insbesondere die hier nach Antworten suchen und so auf die falsche Fährte gelenkt werden.

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Dafür muss du aber die FE vor dem 01. April 1980 gemacht haben.

Habe ich.

 

Ich auch,1977, auf einem Golf I. Und der Fahrlehrer hatte Achselgeruch..... Überhaupt werden olfaktorische Informationen weder getilgt, generalisiert oder gar verzerrt, sondern.....

 

Ist ein wengerl arg OT, nicht wahr?

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Diese Gruppe Fahrer wir duch ein Fahrrad aber dann überfordert?

Was weiß ich, aber man kann mit 150kg bestimmt gut autofahren oder rollerquälen, aber Radfahren? Ist aber auch egal, ich wollte Dir nur zeigen, dass es bei weitem nicht so logisch ist wie es sich dir darstellt. Ganz besinders weil du dazu neigst alles als absolut hinzustellen.

 

1. Fest verbautes Licht ist immer am Fahrrad. Ansteck-Batterielampen feheln in der Praxis oft.

Und? wird das Tageslicht durch fehlendes Radlicht irgendwie signifikant dunkler? Wenn man es nicht braucht, sollte man es auch nicht mitführen müssen.

 

 

 

2. Auch für Kfz die nur im Sommer tagsüber bewegt werden auf öffentlichen Straßen, z.B. ein Mercedes-Simplex oder ein Hannomag-Komißbrot sind nur mit Lichtanlage zulässig.

Bobbycars muss man aber nichtmal zu tiefer Nachtzeit beleuchten, wenn ich Deinen Äpfeln und Birnen noch eine Orange hinzufügen darf. Fußgänger sind auch unbeleuchtet erlaubt - sogar die hurtige Joggingspezies, die bisweilen schneller rennt als Omma Kaspuke radeln kann.

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Nun sind wir schon drei.... Zaehlt man 'hartmut' mit dazu, dann kommen wir so langsam aber sicher aus dem Bereich der "Wenigen" heraus.........

Volvo V40, 1999. Ich hätte aber schon 1992 den FS machen dürfen. Ich hoffe den Schnitt nicht zu sehr von '80 wegzubewegen - irgendwas soll Euch noch älteren Säcken ja auch noch bleiben. :)
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Als erstes habe ich den Lkw-Führerschein bei der Bundeswehr gemacht, das war 1968. Dann noch den für Panzer, für Motorboote. Nach der Wehrpflicht 1970 habe ich den BW-Schein für wenig Geld umschreiben lassen. (nach meiner Erinnerung so um zwanzig Mark...) der hatte dann den sogenannten "Säuferbalken", was in meinem Fall aber nicht zutraf.

Interessant war, dass ich eine Zeitlang nur Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 to fahren durfte, da der Bundeswehrschein bis 7,5 to galt und im zivilen Bereich nur ab 3,5 to, weil ich noch keine 21 Jahre alt war.

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Als erstes habe ich den Lkw-Führerschein bei der Bundeswehr gemacht, das war 1968. Dann noch den für Panzer, für Motorboote. Nach der Wehrpflicht 1970 habe ich den BW-Schein für wenig Geld umschreiben lassen. (nach meiner Erinnerung so um zwanzig Mark...) der hatte dann den sogenannten "Säuferbalken", was in meinem Fall aber nicht zutraf.

Interessant war, dass ich eine Zeitlang nur Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 to fahren durfte, da der Bundeswehrschein bis 7,5 to galt und im zivilen Bereich nur ab 3,5 to, weil ich noch keine 21 Jahre alt war.

Ist OT: "Der "Säuferbalken" wurde aufgehoben durch den Stempel "Ersatz". Säufer hatten den Stempel nicht.

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...weil es schrecklich sein muss, knapp vor oder auch knapp nach der ersten Midlife-Crisis zu stehen ;)

 

Edit: ich habe meine zweite (vorläufig) bereits hinter mir, was sich auch darin manifestiert, dass es (vorläufig) definitiv kein Ferdl werden wird.

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