Guest strafverteidiger Posted May 18, 2006 Report Share Posted May 18, 2006 Hallo erstmal! Weiß jemand, ob sich bei fehlender Schlußkalibrierung etwas machen läßt? Es geht um den 18. (!) Punkt in Flensburg. Bin technischer Laie und daher meine Fragen. Der Ermittlungsakte waren zunächst gar keine Kalibrierungsfotos beigefügt. Dies hat die Bußgeldbehörde auch nicht auf meine Rüge nachgeholt. Erst nach entsprechendem schriftlichen Antrag beim inzwischen zuständigen Gericht wurden die Bilder angefordert. Daraus ergeben sich nun einige Unstimmigkeiten. Im einzelnen: Bußgeldbescheid: zulässige Höchstgeschw. gemessene Geschwindigkeit: 94 km/hAbzug Toleranz: 3 km/hGeschwindigkeitsüberschreitung: 21 km/h Messprotokoll (Traffiphot-S): Beginn der Messung: xx.01.05 Bild-Nr. oo1 Ende der Messung: xx.02.05 Bild Nr. 482 Erstcalibrierung: Bild Nr. 001 weitere CAL: Bild Nr. _____ (leer) eingestellter Grenzwert: 79 erlaubte Geschwindigkeit: 70 Anzahl Überschreitungen: 482 Jetzt hat die Bußgeldstelle folgendes an das Gericht geschrieben: ... Das Foto 478 ist das letzte Foto am Filmende. Die Fertigung eines Kalibrierungsfotos bei der Filmentnahme war daher nicht mehr möglich. Die Fertigung eines Kal-Fotos am Ende des Filmes ist bei einer stationären Anlage nicht zwingend erforderlich. ... Beigefügt sind dem Schreiben vier Printabzüge bei denen die Datenfelder nicht lesbar sind. Fotoabzüge können nachgereicht werden, falls erforderlich. Foto 0001: KalibrierungsfotoFoto 0002: Radarmessung Kfz aus fliessendem Verkehr...Foto 0477: "vorletztes Foto" Foto 0478: völlig überbelichtet VermerK: Filmende Wie können 482 Bilder und 482 Überschreitungen festgestellt worden sein, wenn nur 478 Bilder existieren von denen das erste das Kalibrierungsfoto ist? Dem Betroffenen wäre schon geholfen, wenn aufgrund dieser Umstände eine Toleranz von 4 km/h (anstatt 3 km/h) abzuziehen wäre, da er damit keinen weitern Punkt bekäme. Oder helfen die dargestellten Fehler insoweit gar nicht weiter? Danke für eure Hilfe! Gruß s. Quote Link to post Share on other sites
Zitrone 23 Posted May 18, 2006 Report Share Posted May 18, 2006 Die Fragen, die du dir gestellt hast, sind grundsätzlich richtig. Da weiß die Behörde bestimmt auch keine Antworten darauf. Zum Kalibrierungsfoto: Bei mobilen Blitzern wird grundsätzlich vor und nach dem Abzocken Fotografieren noch Bilder gemacht. Auch bei der ESO, wo das Foto ja keine Aufschlüsse gibt, ob die Messung durch die Lichtschranke kurzzeitig verändert wurde, also andere (falsche) Geschwindigkeiten gemessen wurden. Wüsste nicht, wieso das bei stationären anders sein sollte?! Auch da sollte vom Logischen her ein letztes Leerfoto gemacht werden, was dann mit dem ersten verglichen werden könnte. Insgesamt wirst du aber dadurch sicherlich keine erhöhte Toleranz bekommen. Das Ziel sollte es sein, alle 482 oder 478 (den ganzen Film halt) Aufnahmen für ungültig erklären zu lassen. Einen anderen Weg sehe ich nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Daddy Cool Posted May 18, 2006 Report Share Posted May 18, 2006 @strafverteidigerAntwort der PtB für Radargeräte: Anfangstest ( 2 Fotos ) ist zwingend vorgeschrieben, ein Endtest ist nicht erforderlich. In der Regel jedoch werden von auch Schlusstests gefertigt.Beginn der Messung: xx.01.05 Bild-Nr. oo1 Ende der Messung: xx.02.05 Bild Nr. 482Es wurden insgesamt mit den Anfangstestfotos 482 Fotos gefertigt.Anzahl Überschreitungen: 482Bei den Überschreitungen wird einfach halber zur Statistik die Anzahl der Gesamtfotos herangezogen. Ist aber ohne jede rechtliche Bedeutung für die Messung.Dem Betroffenen wäre schon geholfen, wenn aufgrund dieser Umstände eine Toleranz von 4 km/h (anstatt 3 km/h) abzuziehen wäre, da er damit keinen weitern Punkt bekäme.Warum sollte ein anerkannter und feststehender Toleranzwert geändert werden? Keine Chance vor Gericht!Es geht um den 18. (!) Punkt in FlensburgHier erst recht nicht! Wer knapp an die 18 Punkte kommt und dann noch erheblich zu schnell fährt, darf sich nicht wundern, wenn er/sie plötzlich ohne FE da steht. GrußDaddy Cool Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted May 19, 2006 Report Share Posted May 19, 2006 Ein End-CAL-Foto ist doch bei einer stationären Anlage meist gar nicht möglich. Wenn der Film durchgelaufen ist ist er ebend durchgelaufen. Da kann man keine Bilder mehr damit machen.Nicht umsonst gibt es ja in der Folge den einschaltbaren Dummy-Betrieb. Da blitzt die Anlage bei Verstößen weiter obwohl keine Fotos mehr gemacht werden. Quote Link to post Share on other sites
engel 0 Posted May 20, 2006 Report Share Posted May 20, 2006 Naja , wer es nach 17 Punkten noch immer nicht gerafft hat den sollte man ruhig mal die Auszeit gönnen um über sein Fehlverhalten nach zudenken. Quote Link to post Share on other sites
Guest strafverteidiger Posted June 26, 2006 Report Share Posted June 26, 2006 Danke für die Hilfe, insbesondere den Tipp, hier mal den ganzen Film einzusehen und den überaus hilfreichen Kommentar von engel. Werde zu gegebener Zeit mal berichten, was draus geworden ist. Beste Grüße Quote Link to post Share on other sites
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