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Auf A9 Mit 200km/h Geblitzt - Keine Beschränkung Gesehen


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Guest wüdantn

Hallo,

ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir von Euch jemand helfen kann.

Gestern wurde ich auf der A9 von München Richtung Ingolstadt kurz nach dem Dreieck Holledau wahrscheinlich geblitzt... Ich sage wahrscheinlich, weil ich, als ich auf der linken der drei Spuren mit ca. 200 km/h unterwegswar, von links ein rotes Lichtlein wahrgenommen habe. Ich kann es nicht sicher sagen, aber ich denke mal, es war ein Blitzgerät. Ich habe im weiteren Verlauf der Autobahn aufgepasst, ob sich eine Geschwindigkeitsbegrenzung nochmal wiederholt, oder aufgehoben wird, da ich keine Begrenzung gesehen habe. Wie ich aus den FAQs lesen konnte ist solch eine Wiederholung/Aufhebung nicht zwingend notwendig, da mit jeder Ausfahrt die Begrenzung automatisch aufgehoben wird. Ich habe auch keine Baustelle gesehen, nur heute hat mir jemand erzählt, dass die rechte Spur aufgefräst wurde und daher auf der rechten Seite der Autobahn Schilder mit einer 100 km/h Begrenzung aufgestellt sind. Er war sich aber auch nicht 100%ig sicher.

 

Nun also meine Fragen:

- kennt jemand eine Begrenzung (durch Baustelle, o.ä.) auf dieser Strecke

- kann es sein, dass man von links geblitzt wird, oder erfolgt dies immer vom Seitenstreifen? (Es war keine Brücke, o.ä. in der Nähe)

- kann es sein, dass auf dieser Strecke ein Überholverbot herrschte (wg. Baustelle, o.ä.) und ich deswegen geblitzt wurde

- gilt ein Begrenzungsschild auf der rechten Seite für alle Spuren?

 

Bitte helft mir, um mein Gewissen zu beruhigen...

Wenn wirklich auf 100 beschränkt ist und ich 200 gefahren bin, kann ich meinen Lappen wohl für drei Monate abgeben...

 

Schöne Grüße,

Manuel

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Wenn ein Schild nur rechts steht, übersieht man es beispielsweise beim Überholen von LKW leicht. Entsprechende Einwände lassen sich ggf. geltend machen. Allerdings erstmal abwarten, ob etwas kommt, und wenn ja, ob man auf dem Foto etwas erkennen kann. Vorbereitend kann man auch versuchen, Fotobeweise für eine nur einseitige Beschilderung zu sichern.

 

Anmerken muß man jedoch, daß die bayerische Rechtsauslegung des öfteren aus der Reihe tanzt.

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Wie ich aus den FAQs lesen konnte ist solch eine Wiederholung/Aufhebung nicht zwingend notwendig, da mit jeder Ausfahrt die Begrenzung automatisch aufgehoben wird.

:nick:

 

Kannst du mir mal die Stelle nennen damit ich das ausbessern kann.

 

Die Geschwindigkeit gilt solange bis sie aufgehoben wird oder sich ändert. Eine Einfahrt egal ob nun Autobahn, Landstraße oder innerorts hebt diese NICHT auf.

 

Allenfalls kann sich ein Ortsunkundiger darauf berufen, das nach einer solchen Einfahrt kein Schild stand.

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Guest Simineon
Ich sage wahrscheinlich, weil ich, als ich auf der linken der drei Spuren mit ca. 200 km/h unterwegswar, von links ein rotes Lichtlein wahrgenommen habe. Ich kann es nicht sicher sagen, aber ich denke mal, es war ein Blitzgerät.

 

1. den Blitz nimmst Du wahr ... ein rotes "Lichtlein" ist kein Blitz

2. Lichtreflexe in überholten Fahrzeugen (in den Rückspiegeln bzw. an den CDs die manchmal dran baumeln) können extrem irritieren

3. Notrufsäulen haben eine Lampe zum leichteren finden derselben ( :P ), die passt am ehesten zu dem Begriff "Lichtlein" (obwohl die Lampe eher gelblich ist)

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3. Notrufsäulen haben eine Lampe zum leichteren finden derselben ( :P ), die passt am ehesten zu dem Begriff "Lichtlein" (obwohl die Lampe eher gelblich ist)

Die haben keine Lampe, sondern nur einen Rückstrahler.

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Wie ich aus den FAQs lesen konnte ist solch eine Wiederholung/Aufhebung nicht zwingend notwendig, da mit jeder Ausfahrt die Begrenzung automatisch aufgehoben wird.

:P

 

Kannst du mir mal die Stelle nennen damit ich das ausbessern kann.

 

Die Geschwindigkeit gilt solange bis sie aufgehoben wird oder sich ändert. Eine Einfahrt egal ob nun Autobahn, Landstraße oder innerorts hebt diese NICHT auf.

 

Allenfalls kann sich ein Ortsunkundiger darauf berufen, das nach einer solchen Einfahrt kein Schild stand.

 

 

würd mich jetz aber auch interessieren, hier beim autobahnkreuz A73/A3 Fürth/Erlangen is es wenn man richtung würzburg so das elektronische schilder die geschwindigkeit regeln, es gibt so ein schild vor der ausfahrt Herzogenaurach, und dahintert, manchmal hebt das schild vor der aufahrt die geschwindigkeit schon auf und manchmal nicht und manchmal is :80: manchmal :koch: und manchmal ;) - wie bitte soll also einer der aus der ausfahrt kommt wissen wie schnell es momentan ist wenn auf seinem elektronischem schild nur LKW überholverbot angezeigt wird aber keine geschwindigkeit, komischer weise sind meist die dahiner liegenden schilder auch nicht mehr mit geschwindigkeit belegt.... und es wird nirgends ein :D angezeigt.

 

naja lange rede kurzer sinn, meiner meinung nach wäre auch das einzig logische wenn ich auf ne autobahn auffahre, also ab der auffahrt, und es wird nicht angezeigt das es ein limit gibt, gilt das vorherige limit als aufgehoben. schließlich kann man ja im oben beschribenen fall nicht hellsehen was nun erlaubt ist :80::(:lol: oder :)

 

 

nochmal grafisch beschrieben, von unten her gesehen

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folgende Schilderbrücken zeigen keine geschwindigkeiten mehr an

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Schilderbrücke mit LKW überholverbot

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Autobahn auf/abfahrt

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schilderbrücke :120:

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Guest Simineon

ob logisch oder nicht ...

 

Fakt ist Fakt und Fakt ist:

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nur durch Geschwindigkeitsbeschränkungen geändert (oder Ortsausfahrtsschilder), nicht durch Ausfahrten, Kreuzungen oder Einmündungen

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ob logisch oder nicht ...

 

Fakt ist Fakt und Fakt ist:

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nur durch Geschwindigkeitsbeschränkungen geändert (oder Ortsausfahrtsschilder), nicht durch Ausfahrten, Kreuzungen oder Einmündungen

 

Frage zu folgenden speziellen Situationen auf Autobahnen:

Fall1: es gilt 100, dann kommt ein Schild 100 bei Nässe, dann 80 bei Nässe, dann "Freie Fahrt" mit 80 drin.

Ab wann gilt bei Trockenheit freie Fahrt?

 

Fall2: es gilt 100 dann kommt 80 bei Nässe, dann wieder 100 dann wieder 80 bei Nässe, dann "Freie Fahrt".

Was gilt bei Trockenheit nach dem ersten Schild 80 bei Nässe?

 

Weitere Frage zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf BAB: Alle wieviel Kilometer muss die Begrenzung wiederholt werden? was ist üblich? worauf kann man vertrauen?

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Guest Simineon
Frage zu folgenden speziellen Situationen auf Autobahnen:

Fall1: es gilt 100, dann kommt ein Schild 100 bei Nässe, dann 80 bei Nässe, dann "Freie Fahrt" mit 80 drin.

Ab wann gilt bei Trockenheit freie Fahrt?

 

Fall2: es gilt 100 dann kommt 80 bei Nässe, dann wieder 100 dann wieder 80 bei Nässe, dann "Freie Fahrt".

Was gilt bei Trockenheit nach dem ersten Schild 80 bei Nässe?

 

Weitere Frage zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf BAB: Alle wieviel Kilometer muss die Begrenzung wiederholt werden? was ist üblich? worauf kann man vertrauen?

 

Fall 1: nicht sinnvoll, da nach :) nicht nochmal :koch: mit Zusatzschild kommt

auch bei trockener Strasse gilt :P erst bei dem Schild :D mit der 80 drin

 

Fall 2: :(

 

normalerweise sollte man drauf vertrauen, dass nach einer Auffahrt die Beschilderung wiederholt wird. Jedoch gibt es leider auch Ausnahmen.

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Frage zu folgenden speziellen Situationen auf Autobahnen:

Fall1: es gilt 100, dann kommt ein Schild 100 bei Nässe, dann 80 bei Nässe, dann "Freie Fahrt" mit 80 drin.

Ab wann gilt bei Trockenheit freie Fahrt?

 

Fall2: es gilt 100 dann kommt 80 bei Nässe, dann wieder 100 dann wieder 80 bei Nässe, dann "Freie Fahrt".

Was gilt bei Trockenheit nach dem ersten Schild 80 bei Nässe?

 

Weitere Frage zu Geschwindigkeitsbegrenzungen auf BAB: Alle wieviel Kilometer muss die Begrenzung wiederholt werden? was ist üblich? worauf kann man vertrauen?

 

Fall 1: nicht sinnvoll, da nach :) nicht nochmal :koch: mit Zusatzschild kommt

auch bei trockener Strasse gilt :P erst bei dem Schild :D mit der 80 drin

 

Fall 2: :(

 

normalerweise sollte man drauf vertrauen, dass nach einer Auffahrt die Beschilderung wiederholt wird. Jedoch gibt es leider auch Ausnahmen.

 

 

Fall 2 : volle Zustimmung, aber Fall 1 den gibt es wirklich auf der A49 bei Baunatal. Warum kann man denn das ;) bei Nässe nicht als 100 nur noch bei Nässe und somit Aufhebung der 100 bei Trockenheit interpretieren?

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Guest Simineon
Fall 2 : volle Zustimmung, aber Fall 1 den gibt es wirklich auf der A49 bei Baunatal. Warum kann man denn das :P bei Nässe nicht als 100 nur noch bei Nässe und somit Aufhebung der 100 bei Trockenheit interpretieren?

das Zusatzschild heisst quasi "dieses Schild ist bei Trockenheit nicht existent"

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Guest Simineon
Es kommt noch schlimmer in Fall 2:

 

Wahrscheinlich ist das letzte Schild eine Aufhebung mit einer 80 drin, dann gilt weiter 100.

 

das hiesse ja, dass Fall 1 vollkommen bescheuert beschildert ist:

 

:D

:) bei Nässe

:huh: bei Nässe

:nick: mit 80 drin

 

es gibt (ausser bei Nässe) kein :P was aufgehoben werden könnte ... streng juristisch müsste demnach ja noch :) nach dem letzten Schild gelten ???

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Ja.

 

Das 80 bei Nässe "überschreibt" das 100 bei Nässe.

Das Ende 80 hebt 80 bei Nässe auf.

 

Es gilt aber immer noch das zuerst aufgestellte 100-Schild ohne Zusätze.

 

Wobei ich bei dieser schwachsinnigen Beschilderung darauf plädieren würde, dass nach 100 dann 100 bei Nässe bedeutet: Jetzt gelten die 100 nur noch bei Nässe und nicht mehr allgemein. M. E. heißt das bei Trockenheit schon freie Fahrt ab dem "100 bei Nässe"

 

 

 

Anderes Beispiel: A52 von Essen nach Düsseldorf:

 

Im Wechsel 120 und 80 (22-6 Uhr), dann irgendwann ein Ende 80. Wer jetzt glaubt, Gas geben zu können, der irrt. 5km später kommt nämlich das Ende 120.

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vollkommen bescheuert ... aber wahr .... nunja ich hab sowas in der art schonmal gesehen ich glaub auf der A2 Hannover richtugn Dortmund da ist sowas ...

 

:P

:huh: (bei Nässe)

:D (bei Nässe)

:):80: ( <= ein Schild xD )

 

danach geben immer alle wie die bekloppten gas ... wäre mal ne gute abzockstelle an schönen wettertagen ...

 

:nick::D:)

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Das ist ein Abstands-Blitzer... Der ist an der Stelle von der Anfahrt über die Kuppe recht gut zu sehen, in Aktion ist er nicht übersehbar da er selbst bei bestem Tageslicht jedes Fußballstadion-Flutlicht vor Neid erstarren lässt!!!

 

Wie groß war denn der Abstand zum Vordermann?

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@wüdantn: das ist der von @bombjack berühmte Abstandsblitzer nach AS Langenbruck Richtung Ingolstadt, hier gilt :( . War hier im Forum schon öfters das Thema (Suche benutzten) und in der Bildergalerie unter A9 findest Du die Stelle auch....

:)

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@thepinky: die Anzeigen nach Kreuz Fürth/Erlangen bis AS Herzogenaurach sind in letzter Zeit ziemlich chaosmäßig. Neulich gab es nachts ein Unikum an einer Schilderbrücke : links :wand: und rechts :heul::blink::cop01: ! Ich habe extra ein Runde gedreht und dies per Video aufgenommen. Und: wenn man auf eine Autobahn auffährt gilt grundsätzlich :(, alles andere muß beschildert sein.

:)

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Guest Simineon
Und: wenn man auf eine Autobahn auffährt gilt grundsätzlich :(, alles andere muß beschildert sein.

hmmm, dann empfehle ich Dir mal die Lektüre von §41StVO Absatz 7 Streckenverbote, da ist eindeutig geregelt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen eben nicht an Ausfahrten; Einfahrten; Kreuzungen etc. enden, sondern einzig und allein durch die Zeichen 278 - 282, sowie ein Ortsausgangsschild oder Ortseingangsschild beendet werden. (Ausnahmen stehen auch dort)

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Und: wenn man auf eine Autobahn auffährt gilt grundsätzlich :(, alles andere muß beschildert sein.

hmmm, dann empfehle ich Dir mal die Lektüre von §41StVO Absatz 7 Streckenverbote, da ist eindeutig geregelt, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen eben nicht an Ausfahrten; Einfahrten; Kreuzungen etc. enden, sondern einzig und allein durch die Zeichen 278 - 282, sowie ein Ortsausgangsschild oder Ortseingangsschild beendet werden. (Ausnahmen stehen auch dort)

 

Soso, da müssen die VT offenbar mit hellseherischen Fähigkeiten versehen sein, oder wie soll ihnen ein Limit ohne Verkehrszeichen sonst bekanntgegeben werden?

 

Einzige Bedingung nach dem Auffahren ohne Schild ist (und das ist sowieso klar), daß man sich bis auf weiteres dem Verkehrsfluß anpassen muß.

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Und: wenn man auf eine Autobahn auffährt gilt grundsätzlich :cop01:, alles andere muß beschildert sein.

:heul:

:(:):blink:

 

Da liegst Du aber daneben

 

MfG.

 

hartmut

Wenn man auf eine Autobahn auffährt und an keinem anderslautenden Schild vorbeikommt, so gilt laut StVO :wand:. So einfach ist das.

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Guest Simineon
Soso, da müssen die VT offenbar mit hellseherischen Fähigkeiten versehen sein, oder wie soll ihnen ein Limit ohne Verkehrszeichen sonst bekanntgegeben werden?

 

Einzige Bedingung nach dem Auffahren ohne Schild ist (und das ist sowieso klar), daß man sich bis auf weiteres dem Verkehrsfluß anpassen muß.

 

Nachweis ? Quelle ?

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Das ist doch lächerlich! Weise doch erst mal nach, wie ein Auffahrender bemerken soll, was für

ein Limit gilt, wenn er an keinem Schild vorbeikommt. Das dürfte jeder Amtsrichter und der Gesetzgeber auch nachvollziehen können, ohne daß es in Worte gefaßt werden muß.

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Das ist doch lächerlich! Weise doch erst mal nach, wie ein Auffahrender bemerken soll,

 

Das Thema haben wir doch schon hundertmal durchgekaut. Ein Ortsfremder kann Glück haben und es ergeht Gnade vor Recht. Doch ein Ortskundiger hat es zu wissen.

 

In Zweifel hat er sich, dein Zitat

Einzige Bedingung nach dem Auffahren ohne Schild ist (und das ist sowieso klar), daß man sich bis auf weiteres dem Verkehrsfluß anpassen muß.

macht er das nicht, dann selber schuld.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Simineon
Wenn man auf eine Autobahn auffährt und an keinem anderslautenden Schild vorbeikommt, so gilt laut StVO :(. So einfach ist das.

 

so einfach das sein mag ... es ist definitiv falsch

 

Abgesehen davon, dass an den meisten Auffahrten die vorhergehenden Schilder wiederholt werden und deswegen der hier schon zig mal durchgekaute Fall i.d.R. nicht auftritt:

 

Streckenverbote enden nunmal mit Streckenverboten. sic!

Laut Gesetzgeber gibt es keine Alternative ... und wenn Du Dich auf den Kopf stellst und mit den Beinen wackelst ... auch das dürfte recht wenig helfen :)

 

und BTW: das gilt nicht nur für Autobahnen, sondern generell für Streckenverbote, auch auf Landstrassen; Schnellstrassen; igO oder agO; egal !

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@hartmut: Richtig, bis auf "es ergeht Gnade vor Recht". In obigem Fall gilt ja schon nach dem ersten Anschein kein Limit - es sei denn, es wäre ein entsprechendes Schild angebracht - denn auf AB liegt grundsätzlich Richtgeschwindigkeit 130 vor.

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Guest Simineon
Das ist doch lächerlich! Weise doch erst mal nach, wie ein Auffahrender bemerken soll, was für

ein Limit gilt, wenn er an keinem Schild vorbeikommt. Das dürfte jeder Amtsrichter und der Gesetzgeber auch nachvollziehen können, ohne daß es in Worte gefaßt werden muß.

ob das lächerlich ist oder nicht ...

 

geltendes Recht ist etwas anderes

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Die Behörde müßte dem VT beweisen, daß er von dem Limit Kenntnis hat, und nicht umgekehrt.

Sie muss höchstens beweisen das dort ein Limit gilt, nicht das der VT das auch wahrgenommen hat. :(

Sonst wäre schon mal immer Vorsatz anzunehmen :)

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Simineon

geltendes Recht ist etwas anderes

 

Allerdings von deiner Seite. Du drehst nämlich die Beweislast um. Die Behörde müßte dem VT beweisen, daß er von dem Limit Kenntnis hat, und nicht umgekehrt.

 

zum glauben solltest Du in die Kirche gehen :(

 

Du kannst auch gerne noch die zig anderen Threads hier durchlesen in denen immer wieder genau das gleiche steht, Du kannst auch gerne Verkehrsrechtsexperten dazu befragen ... aber bitte argumentiere mit Quellenangaben, Beweisen, Urteilen, etc.

 

Das was Du machst hat mit einer Diskussion nichts zu tun, sondern mit einem Beharren auf einer Meinung, auf einem Glauben

 

Beweise mir das Gegenteil und gut ist.

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Wenn man auf eine Autobahn auffährt und an keinem anderslautenden Schild vorbeikommt, so gilt laut StVO :cop01:. So einfach ist das.

 

so einfach das sein mag ... es ist definitiv falsch

 

Abgesehen davon, dass an den meisten Auffahrten die vorhergehenden Schilder wiederholt werden und deswegen der hier schon zig mal durchgekaute Fall i.d.R. nicht auftritt:

 

Streckenverbote enden nunmal mit Streckenverboten. sic!

Laut Gesetzgeber gibt es keine Alternative ... und wenn Du Dich auf den Kopf stellst und mit den Beinen wackelst ... auch das dürfte recht wenig helfen :heul:

 

und BTW: das gilt nicht nur für Autobahnen, sondern generell für Streckenverbote, auch auf Landstrassen; Schnellstrassen; igO oder agO; egal !

Das stimmt eben so nicht ganz. Deswegen stehen bei Autobahnkreuzen bei einem Übergang von einer limitierten Strecke auf eine unlimitierte auch oft keine :(-Schilder, da das Limit durch den Wechsel der Autobahn aufgehoben wird. So hat z. B. die hiesige Autobahndirektion argumentiert, warum man am AK Nürnberg, wenn man von der A 3 Richtung Regensburg (:wand:) auf die A 9 Richtung Berlin (:)) fährt, an keinem :blink:-Schild vorbeikommt.

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@hartmut:

Die Argumentation mit den Streckenverboten stimmt eben nicht. Gerade auf Autobahnen fehlt häufig auch ohne Wechsel auf eine andere Strecke ein :(-Schild, wenn es für den Verkehrsteilnehmer offensichtlich ist, daß das Limit nun nicht mehr gelten soll. Sehr gern wird dies z. B. bei vorübergehenden Baustellen angewandt.

 

Nach der Theorie mit den Streckenverboten müßte die Begrenzung (z. B. :)) dann dauerhaft weitergelten. Dies ist nicht der Fall.

 

Und zu meinem Beispiel: Da hast Du nicht ganz verstanden, wie es gemeint war ...

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Du kannst auch gerne noch die zig anderen Threads hier durchlesen in denen immer wieder genau das gleiche steht, Du kannst auch gerne Verkehrsrechtsexperten dazu befragen ... aber bitte argumentiere mit Quellenangaben, Beweisen, Urteilen, etc.

 

Das was Du machst hat mit einer Diskussion nichts zu tun, sondern mit einem Beharren auf einer Meinung, auf einem Glauben

 

Beweise mir das Gegenteil und gut ist.

 

Ich sehe hier keinen Konflikt meiner Auffassung mit der StVO. Ich würde sie jedenfalls erst dann ändern, wenn ich ein OLG-Urteil lesen würde, in dem deine Sichtweise bestätigt würde.

 

Um es mit Hartmuts Worten recht passend auszudrücken: "Hier beginnt für den Auffahrenden eine neue Strecke".

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Guest Simineon
Das stimmt eben so nicht ganz. Deswegen werden stehen bei Autobahnkreuzen bei einem Übergang von einer limitierten Strecke auf eine unlimitierte auch oft keine :(-Schilder, da das Limit durch den Wechsel der Autobahn aufgehoben wird. So hat z. B. die hiesige Autobahndirektion argumentiert, warum man am AK Nürnberg, wenn man von der A 3 Richtung Regensburg (:heul:) auf die A 9 Richtung Berlin (:)) fährt, an keinem :blink:-Schild vorbekommt.

 

Quelle ? Beweise ?

 

Man könnte natürlich argumentieren, dass die Strasse ja dort endet, auf der anderen Seite jedoch wird die Strecke weitergeführt ...

 

 

@hartmut:

Die Argumentation mit den Streckenverboten stimmt eben nicht. Gerade auf Autobahnen fehlt häufig auch ohne Wechsel auf eine andere Strecke ein :cop01:-Schild, wenn es für den Verkehrsteilnehmer offensichtlich ist, daß das Limit nun nicht mehr gelten soll. Sehr gern wird dies z. B. bei vorübergehenden Baustellen angewandt.

 

Nach der Theorie mit den Streckenverboten müßte die Begrenzung (z. B. :wand:) dann dauerhaft weitergelten. Dies ist nicht der Fall.

 

lies Dir doch bitte vor dem Antworten mal §41 StVO durch:

 

Das Ende einer Verbotsstrecke ist nicht gekennzeichnet, wenn das Streckenverbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzschild die Länge der Verbotsstrecke angegeben ist.
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Das stimmt eben so nicht ganz. Deswegen werden stehen bei Autobahnkreuzen bei einem Übergang von einer limitierten Strecke auf eine unlimitierte auch oft keine :(-Schilder, da das Limit durch den Wechsel der Autobahn aufgehoben wird. So hat z. B. die hiesige Autobahndirektion argumentiert, warum man am AK Nürnberg, wenn man von der A 3 Richtung Regensburg (:heul:) auf die A 9 Richtung Berlin (:)) fährt, an keinem :blink:-Schild vorbekommt.

 

Quelle ? Beweise ?

 

Man könnte natürlich argumentieren, dass die Strasse ja dort endet, auf der anderen Seite jedoch wird die Strecke weitergeführt ...

Hinfahren, staunen, selbst bei der AD Nord nachfragen. Dann hast Du Beweise und Quellen. :)

 

Noch mal dazu, wie das Beispiel gemeint war:

Die AD Nord argumentiert, daß es durch den Wechsel auf eine andere Autobahn an einem AK und durch die Tatsache, daß man an keinem weiteren Schild vorbeikommt, für den Verkehrsteilnehmer offensichtlich sei, daß nun :cop01: gelte.

 

Weitere Beispiele für nicht wieder explizit aufgehobene Begrenzungen ohne Zusatz- oder Längenangabeschilder fanden sich vor einiger Zeit auf der A 3 bei Würzburg (:wand: ohne Zusatzschild, während abseits der Strecke gearbeitet wurde) sowie des öfteren auf der A 9 bei der Rastanlage Osterfeld (oft :) ohne Zusatzschild und ohne explizite Aufhebung).

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Guest Simineon

Du kannst auch gerne noch die zig anderen Threads hier durchlesen in denen immer wieder genau das gleiche steht, Du kannst auch gerne Verkehrsrechtsexperten dazu befragen ... aber bitte argumentiere mit Quellenangaben, Beweisen, Urteilen, etc.

 

Das was Du machst hat mit einer Diskussion nichts zu tun, sondern mit einem Beharren auf einer Meinung, auf einem Glauben

 

Beweise mir das Gegenteil und gut ist.

 

Ich sehe hier keinen Konflikt meiner Auffassung mit der StVO. Ich würde sie jedenfalls erst dann ändern, wenn ich ein OLG-Urteil lesen würde, in dem deine Sichtweise bestätigt würde.

 

bitte schön: Quelle

 

StVR-Kommentare und Rechtsprechung:

 

"Die Streckenverbote [...]enden nach Maßgabe von § 41 Abs. 2 Nr. 7, also innerorts nicht ohne weiteres an der nächsten Kreuzung (Einmündung), OLG Koblenz VRS 48, 57; OLG Düsseldorf ZfS 88, 192. Sie gelten auch für denjenigen Vekehrsteilnehmer, der zwar an einer Stelle in die Verbotsstrecke einfährt, wo das Verkehrszeichen nicht steht, der das Verbot aber kennt, OLG Braunschweig VRS 11, 295; BayObLG VRS 73, 76. Ein Streckenverbot (Z 274, 276) endet i.d.R. nicht mit dem Punkt, wo die angezeigte Gefahr nach der Örtlichkeit nicht mehr besteht, sondern erst mit einem der Aufhebungszeichen 278-282, wenn diese in erkennbarer Nähe hinter der Gefahrstelle steht, OLG Hamm VRS 55, 148. Bei Kombination mit Gefahrzeichen endet es nur dann ohne weiteres nach Ende der Gefahr, wenn sich dieses zweifelsfrei aus der Örtlichkeit ergibt und in erkennbarer Nähe hierzu kein Aufhebungszeichen folgt, OLG Hamm NJW 74, 759. Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, OLG Hamm NJW 74, 759; VRS 61, 353, NZV 96, 247. Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Angabe sowie innerorts am Ortsausgangsschild, BayObLG NZV 93, 363. Ein längeres Streckenverbot muß in den Streckenverlauf und die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt werden, OLG Hamm VRS 56, 59; siehe BayObLG VRS 73, 76."

 

Fundstelle: Kommentar StVR Hentschel, 36. Auflage, § 41 StVO Rz. 248, Beck-Verlag.

 

Hinfahren, staunen, selbst bei der AD Nord nachfragen. Dann hast Du Beweise und Quellen. :(

 

also hast Du keine Beweise für das von Dir gesagte... gut, dann argumentiere nicht damit

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@Simineon: Das kenne ich alles, das mußt du mir nicht erzählen.

 

Ich meine hier konkret an einer AB-Auffahrt. Da gibt es doch erstmal überhaupt keinen offensichtlichen Anschein für ein bestehendes Limit, außer ggf. dem Verkehrsfluß.

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Hinfahren, staunen, selbst bei der AD Nord nachfragen. Dann hast Du Beweise und Quellen. :)

 

also hast Du keine Beweise für das von Dir gesagte... gut, dann argumentiere nicht damit

Mir genügt es, daß ich dort zweimal am Tag vorbeikomme. Ich werde jetzt nicht extra hinfahren und das Ganze für Dich filmen. :(

 

Ich denke, daß dies sehr aufschlußreich ist:

 

Ein längeres Streckenverbot muß in den Streckenverlauf und die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt werden, OLG Hamm VRS 56, 59; siehe BayObLG VRS 73, 76."

 

Fundstelle: Kommentar StVR Hentschel, 36. Auflage, § 41 StVO Rz. 248, Beck-Verlag.

Wenn es ein auf die AB auffahrender Verkehrsteilnehmer nicht mitbekommen kann, so ist es keinesfalls in »die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt« ... Der Streckenverlauf, also die Auffahrt ohne Wiederholung, spricht dann für den sich bereits auf der AB befindlichen Verkehrsteilnehmer ebenfalls für die Aufhebung des Limits.

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@simineon: ich bin auf keine Paragraphenschlacht aus :heul: . Ich bin Praktiker :( und habe auch keine Lust den Paragraphen rauszusuchen, daß :wand: bzw. :) auf Autobahnen gilt.

 

Aber mal eine Frage an Dich und @hartmut: Ihr fahrt auf eine Autobahn auf und seht keine Schilder in der Auffahrt und auch nicht nach der Ende der Auffahrt. Nach wieviel Streckenkilometer ohne weitere Schilder schlägt dann bei Euch die Erkenntnis durch, daß mindestens seit der Auffahrt :) / :blink: gilt?

 

:cop01:

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Aber mal eine Frage an Dich und @hartmut: Ihr fahrt auf eine Autobahn auf und seht keine Schilder in der Auffahrt und auch nicht nach der Ende der Auffahrt. Nach wieviel Streckenkilometer ohne weitere Schilder schlägt dann bei Euch die Erkenntnis durch, daß mindestens seit der Auffahrt :) / :( gilt?

 

Spätestens wenn ich merke, dass fast alle langsamer fahren als ich muss ich misstrauisch werden. Zudem konzentriere ich mich auf das Einfädeln und weniger auf Schilder, so das ich da immer was übersehen kann. Also, wo ist da ein Problem?

 

MfG.

 

hartmut

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@hartmut: ich warte erst noch auf Antwort von @simineon.

Gut, da es Blinde bzw. leichtfahrlässig Blinde gibt, hatte ich in der Fragestellung nicht berücksichtigt. Deswegen die Frage erneut, präzisiert:

Ihr fahrt auf eine Autobahn auf und es gibt keine Schilder in der Auffahrt und auch nicht nach der Ende der Auffahrt. Nach wieviel Streckenkilometer ohne weitere Schilder schlägt dann bei Euch die Erkenntnis durch, daß mindestens seit der Auffahrt :blink: / :( gilt?

 

:)

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Guest Simineon

Es dürfte relativ wenige Stellen in der Republik geben, an denen eine Begrenzung "vergessen" wird. Ich würde so etwa 2-3 km mit ca. 130 fahren und dann Gas geben (wenn ich das Gelände nicht kenne)

 

Aber, wie gesagt ... ich kenne bisher keine Situation an der eine "unsichtbare" Begrenzung wäre

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Es dürfte relativ wenige Stellen in der Republik geben, an denen eine Begrenzung "vergessen" wird. Ich würde so etwa 2-3 km mit ca. 130 fahren und dann Gas geben (wenn ich das Gelände nicht kenne)

 

Aber, wie gesagt ... ich kenne bisher keine Situation an der eine "unsichtbare" Begrenzung wäre

 

Warum gerade nach 2-3 km? Gibt es hier für ein Paragraphen :) ?

 

:(

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Guest Simineon

Es dürfte relativ wenige Stellen in der Republik geben, an denen eine Begrenzung "vergessen" wird. Ich würde so etwa 2-3 km mit ca. 130 fahren und dann Gas geben (wenn ich das Gelände nicht kenne)

 

Aber, wie gesagt ... ich kenne bisher keine Situation an der eine "unsichtbare" Begrenzung wäre

 

Warum gerade nach 2-3 km? Gibt es hier für ein Paragraphen :blink: ?

 

:(

 

nö, das ist einzig und alleine mein Risiko und das Risiko das ich eingehen kann leite ich aus mittlerweile 750.000 km Fahrpraxis ab ...

 

und meine Erfahrung sagt mir, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nach Auffahrten innerhalb der nächsten 2-3 km steht. So fahre ich aber auch, wenn ich nicht auf eine Autobahn auffahre, sondern bereits auf einer Autobahn bin.

 

Sollte ich mal unsicher sein, ob ich evtl. das :) übersehen habe, so fahre ich bis zur nächsten Auffahrt + 2-3 km noch das angenommene Limit und kann dann wieder Gas geben.

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Das ist doch alles Humbug. Autobahnen beginnen mit dem Autobahn-Zeichen in einer Auffahrt. Damit gilt ;) . Worin soll man denn unterscheiden, ob ein Limit herrscht oder nicht? Auf einer unbeschränkten Autobahn steht nun mal kein Schild, dass sie unbeschränkt ist.

 

Probleme gibt es nur, wenn es kein Schild gibt. Aber das Autobahn-Zeichen ordnet analog zum Ortsausgangsschild ja auch was an, somit steht da ein Schild.

 

Und als zweites: Was soll ich bei Schilderbrücken machen? Selbst wenn ich ortskundig bin, weiß ich nicht, was die vorherige Schilderbrücke heute anzeigt. Die nächste ist aus und zeigt gar nichts an. Und nun?

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