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Widersprüchlicher Bußgeldbescheid!


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Guest blue_head

Hallo zusammen,

 

mir ist im Februar ein Malheur passiert: War offenbar etwas zu schnell auf der Autobahn unterwegs. Laut Anschreiben "Anhörung im Bußgeldverfahren" habe ich mit meinem KfZ die zulässige Höchstgeschwindigkeit von :wand: km/h außerorts um 16 km/h abzüglich Toleranz überschritten. Ich erinnere mich an den Tag: Autobahn 71 Richtung Schweinfurt, der Blitzer stand hinter einem langen Tunnel. Soweit so schlecht. Ich hab die Pflichtangaben zur Person ausgefüllt und an die Behörde gesandt.

 

Heute kam der Bußgeldbescheid. Geldbuße in Höhe von 40,00 Euro, Verfahrenskosten in Höhe von 20,00 Euro, Auslagen in Höhe von 3,54 Euro macht insgesamt 63,54 Euro.

 

Außerdem wird weiter unten im Schreiben "Zahl Punkte gemäß Punktesystem: 1" angegeben. Heißt das, mir wird 1 Punkt eingetragen oder bezieht sich das auf den Gesamtpunktestand?

 

Nun die Ungereimtheiten:

 

(1) Das Beiblatt vermerkt unter Kennzahlt 141240 eine festgestellte Geschwindigkeit von lediglich 94 km/H ABZÜGLICH TOLERANZ. Als Meßzeitpunkt ist 19:23 angegeben. Im Anschreiben selbst ist unter Kennzahl 141241 von 96 km/h abzüglich Toleranz die Rede, Meßzeitpunkt soll 19:27 gewesen sein. Wie kann ich innerhalb von 4 Minuten zweimal am selben Meßpunkt geblitzt werden??

 

(2) Angenommen, die tatsächliche Geschwk.-Überschreitung betrage 16 km/h, so geben mir alle Bußgeldrechner eine Verwarnung in Höhe von 30,00 Euro an. Wie kommt es zu der Differenz?

 

(3) Warum wurde kein Toleranzwert abgezogen?

 

Sollte ich in Widerspruch gehen? Ist es ratsam, bei der Behörde anzurufen?

 

Vielen Dank für die Antworten

Blue Head

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Für Überschreitungen bis 20km/h gibt es keine Punkte.

 

Oder warst du mit Anhänger, Bus oder LKW unterwegs?

 

P.S. Du wurdest wohl zweimal gemessen, einmal mit 94 und einmal mit 96. Da es sich auf der kurzen Strecke um Tateinheit handelt, wird dir nur der höhere Verstoß vorgeworfen.

War das im Rennsteigtunnel?

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Es war kurz nach dem Rennsteigtunnel. Im Tunnel war ich meines Wissens keinesfalls zu schnell, wenn, dann danach.

 

[Wortlaut AB:]

++

Anhörung im Bußgeldverfahren

 

Ihnen wird vorgeworfen, am ________um 19:27 Uhr

in/auf der BAB 71 Richtung Schweinfurt km 125

als Führer / Halter des Pkw ______

folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

 

141241 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb

geschlossener Ortschaften um 16 km/h;

Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h;

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 96 km/h.

Film-Nr: _____________

 

Beweismittel: Piezomessung

Zeugen: _______________

 

[beiblatt:]

++

141240 Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h.

Zulässige Geschwindigkeit: 80 km/h;

Festgestellte Geschwindigkeit (abzgl. Toleranz): 94 km/h.

Tattag: ____________ um 19:23 Uhr Film-Nummer:_______(andere)

Tatort: BAB 71 Richtung Schweinfurt km 120,3

 

 

[bGBescheid:]

wie Anhörung, dann:

 

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie:

 

Eine Geldbuße festegestzt in Höhe von 40.00 Euro

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebühr 20.00 Euro

Auslagen 3.54 Euro

Gesamtbetrag 63.54 Euro

 

Zahl der Punkte gemäß Punktesystem 1

 

++++

Vielen Dank

 

blue_head

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Bei km 120 wurdest du mit 94 gemessen. Bei km 125 mit 96. Weil es eine Tat ist, wird dir nur der höhere Verstoß vorgeworfen. Soweit okay. Toleranzen wurden bereits abgezogen, dort steht ja "abzgl. Toleranz"

 

 

 

Ich wiederhole nochmal meine Frage:

 

Warst du mit Anhänger oder LKW unterwegs?

 

Dann gibt es für 16km/h drüber nämlich 40 Euro und 1 Punkt.

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Ich wiederhole nochmal meine Frage:

 

Warst du mit Anhänger oder LKW unterwegs?

 

Dann gibt es für 16km/h drüber nämlich 40 Euro und 1 Punkt.

 

War mit Pkw ohne Anhänger unterwegs. Könnte ich sogar nachweisen: mein Pkw verfügt nicht über eine Anhängerkupplung ;-)

 

Die Formulierung "abzgl. Toleranz" verstehe ich so, dass noch etwas abgezogen werden muss...

 

 

Grüße

blue_head

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Dann musst du Einspruch einlegen und schreiben, dass du mit der Strafbemessung nicht einverstanden bist, da es nur 30 Euro und keine Punkte laut Bußgeldkatalog sind.

 

Nein, diese Formulierung ist so üblich, 96 (abzgl. Toleranz) heißt, dass schon 3km/h Toleranz abgezogen wurden.

 

Könnte ich sogar nachweisen: mein Pkw verfügt nicht über eine Anhängerkupplung ;-)

Das sieht man auch auf dem Foto :wand:

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Wenn du nicht innerhalb 14 Tagen gegen den Bußgeldbescheid schriftlich Einspruch einlegst, wird er rechtskräftig. Telefonate helfen dir da nicht weiter.

 

Nein, die Gebühren erhöhen sich nicht. Sehr wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter nur die falsche Fz-Kategorie angeklickt und wird dir auf deinen Einspruch hin einfach einen korrigierten Bußgeldbescheid schicken.

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:wand:

Hallo blue_head,

 

ja so wie Du es schilderst bist du zweimal geplitzt worden.

Nach deinen Aussagen, hast du im Tunnel "Rennsteig" deine Gescwindigkeit eingehalten. In diesem Tunnel kann man in jeder Richtung 2 mal geblitzt werden.

 

Da du aber schon im Februar fotografiert worden bist, handelt es sich hier um einen mobilen Blitzer, der am Tunnelausgang in Richtung Schweinfurt gestanden hat. Wenn du von einem stationären Blitzer getroffen wärst, hättest du innerhalb von 3 bis 4 Tagen aus Artern Post bekommen.

 

Zum zweiten Bild, in den nächsten vier Minuten, warst du dann in den Tunnel "Hochwald" gefahren (über 1000 m) und 1200 m weiter ist eine Gerätebrücke, sieht aus wie die LKW-Maut Brücken und da bist du das zweite mal in die Fratzenfalle gefahren.

 

Als nächstes kommt der Tunnel "Berg Bock", da war deine Geschwindigkeit womöglich wieder auf unter 90 km/h, sonst hätte es ein drittes Foto gegeben.

 

In der Tunnelkette A71, sollte man den Abstand und die Geschwindigkeit beibehalten. Auch Lichthube, drängeln oder nicht blinken beim überholen sollte man vermeiden.

Es wird einmal der Abstand gemessen und fünf mal die Geschwindigkeit in jeder Richtung und wenn dann noch mobile Blitzer dazu kommen, kann sicch die Zahl bis auf acht mal erhöhen ! :ruh:

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Hallo,

 

vielleicht sollte der TE mal die genauen Angaben aus dem AB hier posten.

Irgendwie sieht das nicht so aus, also ob im BGB nur 1 Verstoß geandet werden soll.

Die +20.00 EUR+Auslagen rühren doch daher, dass der TE dem AB indirekt

widersprochen hat.

Ich hab die Pflichtangaben zur Person ausgefüllt und an die Behörde gesandt.

Wäre interessant zu wissen, ob auf dem AB auch schon von 1 Pkt. die Rede war.

Ob ein Anhänger im Spiel war, musste man doch an der Tatbestandsnummer sehen.

 

 

Für mich sieht das fast so aus, als wollte die Behörde auf dem AB tatsächlich nur den höheren

Verstoß bewerten und aufgrund des Widerspruches den 2.ten Verstoß hinzugenommen hat.

Dann wurde aus den +16 km/h im AB

Laut Anschreiben "Anhörung im Bußgeldverfahren" habe ich mit meinem KfZ die zulässige Höchstgeschwindigkeit von km/h außerorts um 16 km/h abzüglich Toleranz überschritten.

eben 1x +16km/h + 1x14 km/h.

Ob man wegen der Tatmehrheit allerdings aus 20 EUR (wegen +14km/h) und 30 EUR (wegen +16 km/h)

40 EUR + 1 Pkt. machen kann, entzieht sich meinem Wissen.

 

Fazit: Es wäre wohl besser gewesen die +16 km/h im AB zu akzeptieren. Jetzt wirds mehr als doppelt

so teuer und bringt noch einen Punkt.

 

Gruß,

AnReRa

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Hatte bisher nirgendwo erwähnt, bereits Widerspruch eingelegt zu haben. Im AB war von keinem konkreten Bußgeld die Rede. Das Beiblatt zu AB und BGB ist identisch.

 

Pflichtangaben ausfüllen und keine weiteren Angaben machen ist doch kein "indirekter Widerspruch" sondern bedeutet nur, das ich zum Sachverhalt keine Angaben gemacht habe.

 

Allerdings habe ich im AB und im Bußgeldbescheid eine Zeile übersehen:

"Fortsetzung siehe Beiblatt".

 

Heißt das, die beiden Meßwerte im Abstand von 4,7km werden als zwei getrennte Verstöße gewertet? Wieso kann dann 1 Punkt verhängt werden? Wer kennt sich mit der Rechtslage aus?

 

Viele Grüße

blue_head

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Ich denke die gehen einfach von Tatmehrheit aus und haben aus beiden Verstößen eine Gesamtstrafe gebildet.

Diese beträgt eben die 40 Euro plus 1 Punkt.

 

Ruf doch einfach mal in Artern an.

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So ist es.

 

Mit zwei Verstößen unter 21, die zusammengefaßt werden, kann man durchaus auf 40 EUR kommen und daher einen Punkt bekommen, das wäre nicht das erste Mal.

 

Ein Einspruch wird daher nur eine Verzögerung bringen.

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Wenn man innerhalb von 4km bei gleichem Limit zweimal geblitzt wird, muss man von derselben ununterbrochenen Tat ausgehen, also nur ein Vergehen, also nur eine Strafe.

M.E. solltest du unbedingt Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

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Ach nein? Dann kann man ja in Zukunft alle 1000m einen Blitzer aufstellen und kräftig absahnen ...

 

Ich fasse einen Tatentschluss und fahre ohne erneut zu beschleunigen oder zu bremsen ununterbrochen zu schnell, so ist dies eine Tat und damit Tateinheit. Ganz sicher!

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Ich denke auch der Einwand Tateinheit anstatt Tatmehrheit wäre hier angebracht, denn immerhin waren es wenige Minuten, km und auch die gefahrene Geschwindigkeit liegt in etwa auf gleichen Niveau.

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Wo wird man denn in den Tunneln das 5.mal geblitzt, und wo auf Abstand? mir sind nur 4 in jede Richtung bekannt. je 2 im Rennsteigtunnel bei 2400 und 4800m, einer im BergBock in der Mitte und einer an der Abfahrt Zella-Mehlis.

Und welcher blitzt jetzt auf abstand?

 

Übrigens springen die dinger nicht unter 95 an, schon getestet *ggggg*

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Die müssen von Tateinheit ausgegangen sein und den höheren Regelsatz auf 40,- € erhöht haben. Bei Tatmehrheit wären die Geldbußen nach § 20 OWiG einzeln auszuweisen, dann wären hier wohl 30,- und 20,- €, insgesamt also 50,- € angegeben worden und es hätte auch keinen Punkt gegeben.

 

Gruß

Chris

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Bevor wir uns hier weiteren Spekulationen hingeben, wäre es schön, wenn Mister bluehead sich wieder melden würde und Bescheid sagt, was seine Erkundigungen ergeben haben.

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blue_head

Pflichtangaben ausfüllen und keine weiteren Angaben machen ist doch kein "indirekter Widerspruch" sondern bedeutet nur, das ich zum Sachverhalt keine Angaben gemacht habe.

Damit 'zwingst' Du doch die Behörde das nachzuprüfen. Um mehr geht es doch beim

AB nicht. Du hättest den genauso ignorieren können. Oder war das ein (Z)eugen(B)efragungsbogen ?

Also entweder zugeben und zahlen (was bei punktelosen Verstößen wohl

die stressfreiere Lösung darstellt) oder eben nicht. Dann kostete es aber mindestens 20 EUR mehr.

(Ausgenommen natürlich Meßfehler, falscher Fahrer oder so...)

 

Im AB steht doch im allgemeinen der Tatvorwurf (also zumindest in den mir

bisher bekannten -punkterelevanten- Verstößen) in Form der zitierten Paragrafen.

Also langsam würde mich wirklich ein Scan des AB (mit Beiblatt) interessieren.

Steht da zufällig was von §20.xxx

 

Die Frage die Du Dir stellen mußt ist, wieviel Stress Dir die Sache wert ist.

Gibt ja 3 mögliche Ausgänge:

a) Nur der 'höhere' Verstoß zählt => 30 + 25.60 EUR

b) Beide zählen einzeln => 20 + 30 + 25.60 EUR

c) Tatmehrheit => 40 EUR + 25.60 EUR + 1 Pkt

Die Fahrereigenschaft wirst Du wohl nicht bestreiten können und von Meßfehlern

gehen wir mal nicht aus.

 

Fall a) ist wohl das, dass was bei einem erfolgreichen Einspruch rauskommt

Fall b) wird es wohl nicht sein

Fall c) ist der Fall der 'Tatmehrheit'

 

Ob sich das 'Nicht äußern' dann allerdings positiv auswirkt?

Nach dem ersten Blitzer sollte man ja eigentlich gewarnt sein. Wenn man sich

dann aber nochmal mit sogar höherer Geschwindigkeit ablichten läßt, scheint

das - in den Augen der Behörde - doch auf Absicht oder Uneinsichtigkeit zu

deuten. Und dann noch den Verstoß nicht zugeben wollen (siehe oben)....

 

Ich kenne die Strecke nicht. Waren zwischen dem ersten :D und dem zweiten :) zwischendurch mal :vogelzeig: oder eine andere Begrenzung?

Falls ja,kann es doch keinen Tateiheit sein,

da man zwischendurch ja wieder auf eine Begrenzung aufmerksam gemacht wurde...

 

Bei Existenz einer VerkehrsRS kann man das ja mal versuchen, aber

vorher die Freigabe holen. Versuch macht kluch...

 

Gruß,

AnReRa

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Nach dem ersten Blitzer sollte man ja eigentlich gewarnt sein. Wenn man sich dann aber nochmal mit sogar höherer Geschwindigkeit ablichten läßt, scheint

das - in den Augen der Behörde - doch auf Absicht oder Uneinsichtigkeit zu

deuten.

Im Rennsteigtunnel wird man gemessen, ohne es zu merken (ohne Blitz).

Da ist überall 80.

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Im Prinzip ist es ja - wenn da durchgehend :vogelzeig: war - eine einzige Tat.

 

Da paßt eigentlich weder der Begriff Tateinheit (OWiG § 19) noch Tatmehrheit (OWiG § 20) so richtig drauf:

 

§ 19 Tateinheit

 

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

 

(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

 

§ 20 Tatmehrheit

 

Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.

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Hallo,

 

aber andererseits setzt die Tateinheit eigentlich doch eine 'Gleichzeitigkeit' voraus

(sowohl örtlich wie auch zeitlich).

Also z.B. bei Kontrolle Handy + nicht angeschnallt + abgefahrene Reifen.

Es wäre also zu klären, ob und wie weit die örtliche/zeitliche Nähe definiert ist.

Deshalb die Frage nach der Beschilderung.

Weil genaugenommen hat man ja mit jedem :D-Schild 'ne neue Situation,

könnte theoretisch ja auch :vogelzeig: gewesen sein.

Um es mal zu übertreiben:

Der VT wird beim Einfahren in die Stadt direkt nach dem Ortschild mit sagen wir mal

+30 geblitzt. Deshalb darf er doch noch lange nicht unter dem Deckmantel der Tateinheit

die nächsten Minuten mit +29 umherdüsen. Oder sogar bis er den Stadtbereich wieder verläßt.

 

@dagegen:

Stimmen die Km-Angaben mit den Blitzerpositionen im und hinterm Tunnel ?

Oder ist das nur 'ne Vermutung ?

Weil ich meine in einem anderen Thread gelesen zu haben das man da wohl erst ab +17 real

tätig wird.

 

Aber ich vermutete ja schon, dass das eine Retourekutsche der Behörde ist.

 

Gruß,

AnReRa

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Sowohl Tateinheit als auch Tatmehrheit setzen ja voraus, dass es mindestens 2 Taten gibt.

Im vorliegenden Fall gehe ich aber von einer ununterbrochenen, evtl. ein paar Minuten dauernden Tat aus. Daher ist es nur eine Tat und kann auch nur mit dem einfachen Regelsatz bestraft werden.

 

P.S. Warum wohl gibt es für LKW-Fahrer den Tatbestand "zu schnell gefahren länger als 5 Minuten" ...

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Hallo zusammen,

 

scheint ja ein interessantes Thema zu sein :vogelzeig:

 

Zum Thema Geschwindigkeitsbegrenzung:

http://www.autobahnatlas-online.de/A71.htm

Wenn die Angaben stimmen, gilt in dem gesamten Abschnitt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von :)

 

Habe soeben einen Ansprechpartner der ZBGS Artern erreicht. Die Auskunft erfolgte nicht fallbezogen, sondern allgemein. Auf meine Frage "Wie wird eine im Abstand von ca. 4km zweimal gemessene Geschwindigkeitsüberschreitung von 14-16km/h außerorts geahndet?" erwiderte mein Gesprächspartner:

 

"Es handelt sich hierbei um Tateinheit. Die Geldbuße beträgt 40 Euro, die zusätzlichen Verfahrensgebühren 23,54. Außerdem wird ein Punkt eingetragen. Die Geldbuße und die Zahl der Punkte können in Abhängigkeit der Voreintragungen im Register auch höher festegesetzt werden."

 

Tja, seine sehr prompt erfolgte Antwort stimmt zumindest mit den Angaben im BGBescheid überein. Offensichtlich hat man dort Erfahrung mit dieser Art Ordnungswidrigkeit. Frage ist: Ist diese Strafe nun rechtens?

 

Der Wortlaut vom OWiG:

§ 19

 

Tateinheit

 

(1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

 

(2) Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

siehe http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__19.html

Ist der Punkt eine "Nebenfolge"? Wie "willkürlich" können Nebenfolgen sein? :D

 

Grüße

blue_head

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Guest Simineon
Ist der Punkt eine "Nebenfolge"? Wie "willkürlich" können Nebenfolgen sein? :vogelzeig:

 

nein, der Punkt ist keine Nebenfolge eine "anderen OWi"

 

Eine Nebenfolge wäre beispielsweise der Entzug der Fahrerlaubnis bei Trunkenheit.

Also rasende Säufer haben immer die Nebenfolge der "anderen OWi" zu ertragen, denn sie kriegen die Punkte der Raserei und den Entzug der Fahrerlaubnis (und nicht nur Fahrverbot)

(nur als Beispiel für Nebenfolge; keine Unabdingbarkeit etc.)

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Wie gesagt, ich denke, dass es auch keine Tateinheit ist, sondern es gibt nur eine Tat.

Das solltest du auch in deinen Widerspruch schreiben.

 

Das wird ja immer schöner, wenn man jetzt für Owis < 20km/h schon Punkte verteilt.

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Punkt(e) werden grundsätzlich ab einer Einzelgeldbuße von 40€ vergeben. Zur Höhe der hier festgesetzten Geldbuße: Man kann schon darüber streiten, ob eine über mehrere km fortgesetzte Geschwindigkeitsüberschreitung nicht von größerer Gedankenlosigkeit, Rechtsuntreue oder einfach gröberer Farlässigkeit zeugt und damit eine über dem Regelsatz liegende Geldbuße rechtfertigt, da hier keine gewöhnlichen oder durchschnittlichen Tatumstände mehr gegeben sind.

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Eine kleine Spitzfindigkeit:

 

Wenn es sich um Tateinheit handelt, wird davon ausgegangen, dass ich die gesamte Strecke mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.

 

Meßpunkt 1: km 120,3; 94 km/h 19:23

Meßpunkt 2: km 125,0; 96km/h 19:27

 

v = s/t

s = 4,7km

t = 4 min = 4/60h = 0,0666666h

v = 70,5 km/h

 

Nach diesen Angaben kann ich nicht die ganze Strecke zu schnell gewesen sein, was auch meiner Erinnerung an diese Fahrt entspricht. Offensichtlich nur an 2 ungünstigen Stellen. ;)

 

Tatmehrheit

 

Leitsatz:

 

Verstößt der Fahrzeugführer auf einer Fahrt nacheinander wiederholt gegen Verkehrsvorschriften, so handelt es sich selbst bei Gleichartigkeit dieser Verkehrsordnungswidrigkeiten regelmäßig um jeweils selbständige Handlungen i.S.d. § 20 OWiG und nicht insgesamt um ein tateinheitliches Geschehen nach § 19 OWiG.

 

3 Ss OWi 182/03 OLG Hamm

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Meßpunkt 1: km 120,3; 94 km/h 19:23

Meßpunkt 2: km 125,0; 96km/h 19:27

v = 70,5 km/h

Dazu sind die Angaben aber zu ungenau. Von 19:23:59 bis 19:27:00 würde sich eine Durchschnittgeschwindigkeit von 94km/h ergeben. Und jetzt müssen diese Uhrzeiten ja nicht atomuhrgenau stimmen. Also da ist alles möglich.

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Mit Tatmehrheit hat der hier vermutete Fall mit Sicherheit rein gar nix zu tun, selbst wenn es der SB so sähe.

 

Es gibt m.E. keinen Richter, der so urteilen würde.

 

Tateinheit wäre die berechtigte Hoffnung des TEs, 2 Einzeltaten könnte aber theoretisch auch bei rumkommen.

 

Auf keinen Fall dürfen bei einem unvorbelasteten VT hier Punkte rausspringen.

 

Auch mein Fazit: Anrufen und/oder Einspruch zur Klärung des Sachverhaltes.

 

Und die Durchschnittsg.-Berechnung sehe ich hier auch als nicht zu hilfreich an.

 

Gruß

 

bube

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Wo wird man denn in den Tunneln das 5.mal geblitzt, und wo auf Abstand? mir sind nur 4 in jede Richtung bekannt. je 2 im Rennsteigtunnel bei 2400 und 4800m, einer im BergBock in der Mitte und einer an der Abfahrt Zella-Mehlis.

Und welcher blitzt jetzt auf abstand?

 

Übrigens springen die dinger nicht unter 95 an, schon getestet *ggggg*

 

 

 

...kurz vor dem Tunnel Alte Burg in beiden Richtungen, wenn man bis heute das noch nicht weiss- dann einfach mal ausprobieren, jetzt nach dem neuen Bußgeldkatalog wird sich das bestimmt lohnen ! :)

 

Nach dem ersten Blitzer sollte man ja eigentlich gewarnt sein. Wenn man sich dann aber nochmal mit sogar höherer Geschwindigkeit ablichten läßt, scheint

das - in den Augen der Behörde - doch auf Absicht oder Uneinsichtigkeit zu

deuten.

Im Rennsteigtunnel wird man gemessen, ohne es zu merken (ohne Blitz).

Da ist überall 80.

 

 

...richtig, die Geschwindigkeit wird von Video- zu Vidoekamera gemessen (Abstand +Zeit = Geschwindigkeit) ;)

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Summa summarum:

 

Es scheint mir nicht sinnvoll Widerspruch einzulegen.

 

Die Erkennung auf eine ununterbrochene, evtl. ein paar Minuten dauernde Tat ließe sich wahrsch. nur per Anwalt erreichen, wenn überhaupt. Da ich keine v-rs habe, lohnt das Risiko einfach nicht.

 

Zumal auch die Argumentation von Chris13 nicht unplausibel klingt und mithin die Erfolgsaussichten des Einspruchs zweifelhaft sind:

Punkt(e) werden grundsätzlich ab einer Einzelgeldbuße von 40€ vergeben. Zur Höhe der hier festgesetzten Geldbuße: Man kann schon darüber streiten, ob eine über mehrere km fortgesetzte Geschwindigkeitsüberschreitung nicht von größerer Gedankenlosigkeit, Rechtsuntreue oder einfach gröberer Farlässigkeit zeugt und damit eine über dem Regelsatz liegende Geldbuße rechtfertigt, da hier keine gewöhnlichen oder durchschnittlichen Tatumstände mehr gegeben sind.

 

Ich muß also in den sauren Apfel beißen. Naja, geschieht mir offensichtlich nicht ganz zu Unrecht ;)

 

Vielen Dank für die Antworten

 

Unfallfreie Fahrt wünscht

blue_head :)

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Es scheint mir nicht sinnvoll Widerspruch einzulegen.

Da bin ich anderer Ansicht. Aber ich kann dich zu nichts zwingen.

 

M.E. ist es nur eine Tat (also weder Tateinheit noch Tatmehrheit) und für Verstöße bis 20km/h gibt es nunmal keine Punkte. Alleine wegen des Punktes würde ich Einspruch einlegen, der kann einem später mal Ärger bereiten, wenn es darum geht, ob man vorbelastet ist oder nicht.

 

Bis zum Gerichtstermin entstehen dir durch einen Einspruch auch keine weiteren Kosten, also einfach mal Einspruch einlegen und die Reaktion der Behörde abwarten und dann wieder hier melden.

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Ich bin auch der Meinung, daß hier nur eine Tat vorliegt, da die Fahrstrecke zu kurz ist und die Verkehrslage sich nicht geändert hat. Das Oberste Landesgericht der Bayern hatte mal in einem Fall drüber zu befinden, ob ein Autofahrer, welcher auf einer Autobahnfahrt mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen hat, für jeden einzelnen Verstoß zu bestrafen ist oder ob es eine so genannte einheitliche Tat vorliegt. Die Verkehrsverstöße lagen ca. 40 Minuten und 100 km auseinander und waren somit als einzelne Geschwindigkeitsüberschreitungen zu werten.

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  • 3 weeks later...

Hallo allerseits,

 

gibt´s bei euch nicht nicht den Terminus "Vorsatz", der zu einer Verdoppelung der tarifmässigen Strafe führt?

 

Ich gehe davon aus, daß auch bei euch in Tunnels mehrfach die Tafeln mit der Geschwindigtsbegrenzung aufgestellt sind. Bei uns in A ist das jedenfalls so, bei längeren Tunnels.

 

Da könnte bei einem Abstand von 5 Kilometer schon von Vorsatz ausgegangen werden, wenn innerhalb dieser Strecke mehrfach die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit angezeigt wird.

 

Und auch die Höhe der Strafe wäre damit plausibel.

 

Oder irre ich mich?

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Kann es bei der Anzahl der Messanlagen auf dem kurzen Stück nicht sein, dass der TE zwischen den beiden, die ihn zu schnell gemessen haben, noch an einer dazwischenliegenden dritten vorbeigefahren ist, die ihn eben nicht zu schnell gemessen hat? Wenn das der Fall wäre, läge keine Tateinheit vor, da die Geschwindigkeitsüberschreitungen von zwei Willensentschließungen getragen wären.

Außerdem halte ich auch die Weg-Zeit-Rechnung nicht für ausgeschlossen. Dafür müssen die einzelnen Uhren nicht einmal atomgenau gehen, sie müssen nur alle die gleiche Zeit anzeigen. Welche der Varianten hier einschlägig ist, kann man nur nach einer Akteneinsicht eindeutig feststellen. Die bekommt aber nur ein Rechtsanwalt.

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Außerdem halte ich auch die Weg-Zeit-Rechnung nicht für ausgeschlossen.

Das halte ich für ausgeschlossen. Section Control ist in D aus Datenschutzgründen nicht möglich.

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  • 11 months later...
Guest silmain

hallo allerseits,

 

wir haben gestern auch einen bescheid aus artern bekommen,mein mann ist sicher an der selben stelle gleich 3 mal geblitzt worden im april,innerhalb 4 minuten,nur wir hatten einmal 45 kmh zu viel drauf,das wird sicherlich ein fahrverbot geben,ich würde ja die schuld auf mich nehmen,wenn das geht,aber er ist auf dem foto,mein mann ist kraftfahrer (wir waren aber mit dem pkw unterwegs)

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Da dein Mann den AB bekommen hat ist für ihn die Verjährung unterbrochen, das heisst die 3 Monate beginnen von vorne!

 

Da es von deinem Mann 3 Bilder gibt, denke ich das es auffallen wird wenn du dich selber beschuldigst, da du deinem Mann wahrscheinlich nicht sonderlich ähnlich siehst (oder etwa doch? :unsure:)

 

Aber das dein Mann wohl auf den FS angewiesen ist als Kraftfahrer, solltest du dich erstmal in Ruhe im Forum einlesen und dann nochmal gezielt nachfragen!

 

Gruss

 

Raubritter

 

PS. Leichenfledderer :nolimit:

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