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Abstand/vorladung Polizei


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Hallo, da mir die Suche nicht so richtig geholfen hat: Habe ein Problem. Dem Halter des Autos mit dem ich gelegentlich fahre wird vorgeworfen, irgendwann Mitte März 06 in Süddeutschland einen Abstandsverstoß begangen zu haben. Er ist definitiv nicht gefahren, sondern ich, auch wenn ich mich weder an den Verstoß noch an die Messung erinnern kann. Anhörungsbogen ging ca. 3 Wochen nach der Tat an den Halter, wurde mit der Angabe sich aufgrund des langen Zeitraums nicht an den Verstoß erinnern zu können zurückgesendet.

Ende letzter Woche, also gut 1,5 Monate nach dem Verstoß erhielt der Halter eine Vorladung der heimischen Polizei. Darin stand er solle sich bitte dann und dann dort einfinden um als Betroffener vernommen zu werden.

Von mir als eigentlichem Täter war noch nie die Rede. Jetzt meine Frage: Mir ist klar das man dort nicht erscheinen muß. Hat jemand von euch das schon einmal so gemacht und wenn ja wie ging das Verfahren weiter bzw. was waren die Folgen? Die Sache würde drei Punkte für mich bedeuten die ich gerne vermeiden würde ;-)

MfG

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