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Angestoßen Aber Kein Schaden Erkennbar


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Hallo zusammen,

 

wollte euch mal was fragen. Und zwar war ich heute abend mit dem Auto unterwegs, hab es vor ner Kneipe geparkt, natürlich wie immer nichts getrunken und wollte dann wieder aus meiner Parklücke (längs) rausfahren. Dabei hab ich mich im Abstand zum Hintermann verschätzt und bin etwas zu weit zurückGEROLLT, allerdings sehr sehr langsam. Ich stoße also leicht am Hintermann an, der Ruck wie das Auto zum Stillstand kommt ist natürlich schon etwas zu spüren, aber nichts schlimmeres, Also fahr ich wieder vor und begutachte das ganze mal.

An meinem eigenen Wagen: Lackierte, makellose Stoßstange, aber unlackierter Stoßfänger draufgeklebt: Keinerlei Schaden sichtbar.

Am anderen Auto: Uralter Mercedes, unlackierte Stoßstange. Keine Delle, kein durch das Anstoßen verursachter Kratzer, sieht eben so aus, wie ein alter Mercedes eben aussieht. Ok, denke ich mir, Glück gehabt, nichts passiert und fahre wieder weg. Also wie gesagt, keinerlei Schaden erkennbar und ich hab die ganze Frontpartie abgesucht.

 

Jetzt habe ich aber doch irgendwie ein bisschen ein schlechtes Gewissen, denn ich bin ja schließlich draufgefahren. Daher meine Frage: Gilt es als Unfall, wenn ich ein anderes Auto anfahre, aber nicht beschädige? Ich meine, man kann ja durchaus auch sonstige Gegenstände aufeinanderschlagen, ohne dass sie kaputtgehen. Hätte ich, obwohl keinerlei Schaden, nicht mal Anzeichen erkennbar waren trotzdem auf den Fahrer des Wagens warten müssen?

 

Und jetzt nochmal das absolute Horrorszenario: Angenommen einer hat mich gesehen und erstattet Anzeige (er kann ja nicht wissen, dass nichts passiert ist). Dann findet der Besitzer auf seinem Auto irgendwo einen Jahrtausende alten Kratzer und behauptet er sei von meinem Auffahren. Muss ich dann befürchten wegen Unfallflucht verurteilt zu werden oder ist es wahrscheinlicher, dass man mir bei so etwas Geringem glaubt, dass ich den Schaden nicht verursacht habe?

 

Nochmal zum Schluss: Ich bin ein ehrlicher Mensch, wenn ich etwas kaputt mache, dann bezahle ich das auch, aber es war wirklich keinerlei Schaden zu sehen und deshalb bin ich gefahren. Im Nachinein fragt man sich eben, ob das evt ein Fehler war.

 

Danke schonmal für eure Antworten.

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Guest GM_

Ohne Schaden ist es kein Unfall, somit kann man auch keine Unfallflucht begehen.

 

Wenn dich jemand beobachtet hat, sollte er das eigentlich bei genauem Hinsehen auch feststellen und die Sache abhaken.

 

Sollte jemand dennoch auf die Idee kommen, du hättest Unfallflucht begangen, dann würden die Cops recht schnell vor der Türe stehen. Letztlich käme es dann darauf an, was für Spuren da sind.

 

Mir selber ist sowas natürlich auch schon passiert, einmal sogar direkt beim Einparken an einem Strassencafe. Habe mir die Sache angeschaut, war nichts - also bin ich weggegangen - haben 20 Leute gesehen. Na und ?

 

Ein anderes Mal war ich mir nicht ganz sicher, ob da was war oder nicht - das hat kein Mensch gesehen - da habe ich nach angemessener Wartzeit von den Cops telefonisch den Halter erfahren und mich bei dem gemeldet. Letztlich war da dann auch nichts, aber sicher ist sicher.

 

Übrigens heutzutage muß man sich schon fragen, ob das Ding da vorne und hinten am Auto eigentlich noch den Namen "Stoßfänger" verdient. Früher war das was ganz anderes. Meinem Vater ist mal in seinen /8 hinten ein R4 drauf gefahren, und zwar so heftig, dass er Kühlwasser gespuckt hat. Anders beim Daimler: Da war die Stoßstange an waagerechten Langlöchern verschraubt, somit sind bei dem Stoß lediglich die Schrauben im Langloch verrutscht, einmal öffnen, raus ziehen, wieder festschrauben, fertig repariert vor Ort in 2 Minuten. Sowas nenne ich "Stoßstange". :(

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Ohne Schaden ist es kein Unfall, somit kann man auch keine Unfallflucht begehen.
Irrtum

 

Jetzt einen Rat geben, ist schwierig. Beim nächsten mal: der Rennleitung das Vorkommnis melden und darauf bestehen, daß diese den Zustand der Fahrzeuge in einem Protokoll festhalten.

Nur so bist Du auf der sicheren Seite. Wenn es Zeugen gibt und der andere Halter ein Schlitzohr ist, holt er sich etwas Geld von Deiner Versicherung.

 

Du kannst in einem bestimmten Zeitraum danach (war glaube ich 24h) auch selbst das Vorkommnis zur Anzeige bringen. Ruft natürlich Zweifel an Deiner Darstellung hervor, daß Du gestern Abend keinen Alkohol getrunken hast.

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Und nicht nur Technik, dann gibt es noh die absolt lächerlichen "Lackfetischisten" die die nichtrostenden! Kunstoffprallflächen wegen einer Schramme für 1500 Euro neu lakieren lassen.

 

Schlichtweg gemeinsame Blödheit der Herrsteller und "heilixplaticbesitzer".

 

Eine der besten Stoßstangen war die vom Citroen-traction-avant ( Gangsterlimousine ). Die Ausführung familiare mit heutigen lebensdauerbestimmenden Technikdetails für Radlager, Motor, Getriebe, Rostschutz, Dichtungen usw. wäre mein Traumwagen. Auch vom Raumkonzept, Sraßenlage ( enorm langer Radstand! ) her.

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Guest GM_
Ohne Schaden ist es kein Unfall, somit kann man auch keine Unfallflucht begehen.
Irrtum
Kein Irrtum.

 

Wenn zweifelsfrei kein Schaden vorhanden ist, dann ist es definitiv kein Unfall, auch gibt es keinen Geschädigten, zu dessen Gunsten man nach § 142 Angaben machen müßte.

 

Ärger kann es möglicherweise geben, falls der andere was versucht, aber letztlich wird er damit nicht durchkommen, durch Spuren läßt sich nachweisen, was da war oder nicht war.

 

@Kolbenfeder

 

Da sind wir nun mal ausnahmsweise einer Meinung. (wo ist mein Kalender ... :( )

 

Übriugens stellt man in Paris das Auto wegen der Parkplatzknappheit ohne Gang und Handbremse ab um Schäden zu vermeiden, kann schon mal einen Meter gewandert sein, wenn man zurück kommt.

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Wie schon von GM gesagt ist ohne (belanglosen) Schaden kein Unfall eingetreten. Die Grenze liegt wohl zwischen 20 und 50 Euro.

 

Allerdings bin ich mir nicht sicher ob wirklich kein Schaden eingetreten ist, da es auch hinter der Stoßstange von außen nicht sichtbar zu Schäden gekommen sein kann.

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Also wieg gesagt ich hab mich halt mit dem Abstand nach hinten leicht verschätzt, bin nach hinten gefahren, wollte anhalten, um wieder vorwärts zu fahren und dabei ist das Auto noch ein Stück nach hinten gerollt. Hat nur einen ganz kurzen Ruck gegeben und dann stand ich, weil ich eben wirklich nur sehr langsam gerollt bin. Und selbst am eigenen Auto, welches um einiges empfindlicher ist, weil neuer, als das andere in Sache Stoßstange hat es keinerlei Schaden gegeben, hab das heute morgen nochmal ganz genau gecheckt. Also alleine von der nicht vorhanden Wucht des Aufpralls her dürfte da nichts passiert sein.

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Wie gesagt kann dennoch passiert sein. Spreche da leider aus Erfahrung. Allerdings war in beiden Fällen auch von außen etwas zu sehen-Kennzeichen leicht verbeult.

 

Dahinter war dann einmal der Lack gesplittert und in dem anderen Fall ein Träger mächtig verbogen.

Die Fälle habe ich irgendwo auch schon mal beschrieben. Und wie gesagt von außen nur das Kennzeichen leicht verbeult.

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Guest GM_

@Gast225

 

Wenn drunter was ist gibt es auf jeden Fall auch äußere Spuren, es ist nur so, dass man sich in der Schadenhöhe verschätzen kann, wenn man NUR nach den äußeren Spuren geht.

 

@Bill

 

Hätte dich jemand wegen Unfallflucht angezeigt, dann wären die Cops zu 98 % spätestens heute schon bei dir gewesen, nach dem was man liest sind sie da immer schnell, natürlich um die Spuren am Auto zu sichern.

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Von einem RA aus einem anderen Forum, es ging um die Frage wielange es nach einer Anzeige wegen Unfallflucht dauern kann bis man Nachricht erhält.

 

Es dauert oft sehr lange, weil an Hand des Kennzeichens zunächst der Halter ermittelt werden muss. Der Halter ist aber nicht immer gleich Fahrer und damit Unfallverursacher. Da diese Anfrage durch die Behörenden erfolgen, können Sie davon ausgehend, dass ausgehend von der Anzeige zunächst mindestens 14 Tage verstreichen, bevor eine Halternachfrage erfolgt. Bei der angefragten Behörde wird i.d.R. der Reihe nach abgearbeitet. Je nach Belastung der angefragten Behörde kann es schon zwischen 2-4 Wochen dauern, bis die Antwort zurück geschickt wird. Die ermittelnde Behörde wartet nun leider auch nicht jeden Tag auf diese Rückanwort, sonder hat sich die Akte auf Frist gelegt. Danach wird sie weiter bearbeitet. Jetzt muss der Halter angefragt werden (Anhörungsbogen usw.) und die Zeitabläufe wiederholen sich.

Es ist leider so.

MfG RA Otto

 

Meint ihr das entspricht der Wahrheit?

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Also in 14 Tagen hätte ich mein Auto eigenhändig komplett zerlegt, ausgebeult neu lackiert und wieder zusammengebaut, zu deutsch jegliche Spuren beseitigt. Von daher denke ich mal einfach nicht, dass das so lange dauern würde.

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Guest GM_
Von einem RA aus einem anderen Forum
In wie vielen foren bist du denn mit deinem Quark weltweit mittlerweile unterwegs ?

 

@Bill

 

Nicht ernst nehmen, der leidet unter Verfolgungswahn.

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Lieber Gm, dies war ein Hinweis aus einem anderen Forum. Dieser hat lediglich Bill das ganze auch aus einer anderen Sicht geschildert.

Der Umgangston den du an den Tag legst ist demütigend und beleidigend.

Ein Urteil wie ich Informationen suche oder nicht steht dir nicht zu.

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Guest GM_

Vielleicht kannst du die Quelle solcher Weisheit auch mal verlinken - die Info scheint nämlich nicht zu diesem Fall zu passen.

 

Wenn hier Fällen von Unfallfliucht aufschlagen, wo durch Zeugen das Nummernschild bekannt war, kannst du in aller Regel lesen, dass umgehend persönlich durch die Polizei ermittelt wird.

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Lieber GM,

 

die Nachricht kommt aus dem Forum Verkehrsanwaelte.de , es ging in einem Beitrag um die Frage wielange es im Normfall dauert bis es nach einer Unfallflucht (nicht genau definiert welcher Art) dauert bis Nachricht kommt. Im Übrigen wurde diese Frage nicht von mir gestellt.

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Danke, habe das Forum gefunden.

 

Ohne dem Herrn RA Otto zu nahe treten zu wollen, kann man beim Lesen seiner Beiträge doch recht schnell feststellen, dass er überhaupt keine Ahnung hat.

 

Und jetzt fragst du sicher nach einem Beweis. Bitte sehr:

 

Beitrag von Silvia · 11.05.2006 · 03:45 Uhr

 

Habe am 6.5. einen leichten Unfall unter Alkoholeinfluß verursacht. 2,5 Stunden später bin ich zur Polizei obwohl ich noch mehr getrunken hatte. Atemalkohol ergab 1.8.

Muß dazu sagen,daß ich 2000 schonmal MPU gemacht habe.

Muss ich jetzt mit Gefängnis rechnen (habe Familie und Arbeit) ? Polizei sagt,da keine Eintragung im Bundeszentralregister dürfte Strafbefehl reichen. Außerdem habe ich Angst vor Gerichtsverhandlung.

 

Antwort von RA Otto · 11.05.2006 · 09:03 Uhr

 

Bei diesem Unfall gab es offensichtlich keine Fremdbeteiligung, also kein 2. Fahrzeug oder Person, die zu Schaden gekommen ist. Wenn im VZR keine Eintragung mehr vorhanden ist, kann es tatsächlich mit einem Strafbefehl ausgehend. Darin wird eine Geldstrafe festgelegt und es werden mit Sicherheit Punkte vergeben. Ob dazu auch ein Fahrverbot kommt, kann aufgrund der kurzen Mitteilung nicht eingeschätzt werden.

Auf alle Fälle sollte ein in Verkehrsstrafsachen versierter Anwalt eingeschalten werden.

 

MfG

 

RA Otto

Unfall mit 1,8 Promille ! Alk-Wiederholungstäter ! Und Herr RA Otto rätselt, ob das ein Fahrverbot gibt. ;) Auch kennt er wohl nicht den Unterschied von VZR und Bundeszentralregister. Sorry, was der Mann schreibt kann man getrost als irrelevant bezeichnen.

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Sry, aber ist der RA Otto ein Fake? Jedes Kleinkind weiß, dass die Fahrerlaubnis bei einer solchen Alkoholfahrt entzogen wird. Da noch von so was harmlosen wie Fahrverbot zu sprechen ist ja wohl ein Witz.

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