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Rotlichtverstoß Bei Bahnübergang


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Guest Gast

Seit kurzem sind die Regeln für den Rotlichtverstoß bei Bahnübergängen verschärft worden. Wie sehen die genauen Regelungen aus?

Wenn man das Licht anfängt zu blinken, die Schranke noch oben ist, ist dann schon ein Rotlichtverstoß?

Gilt auch eine Zeit von 0,8 Sekunden wie bei herkömmlichen Ampeln nach denen der Rotlichtverstoß zum Fahrverbot führt?

Ist es eigentlich von Belang, ob die Bahn der Deutschen Bahn AG oder einer anderen Gesellschaft gehört?

(In letzteren Fall wären ja die Gleise womöglich nicht mehr staatliches Gelände)

 

Wie groß ist die Gefahr als Rotlichtsünder an einem Bahnübergang erwisxcht zu werden? Werden Bahnübergänge diesbezüglich irgendwie kameraüberwacht?

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Viele Bahnübergänge, besonders auf Schnellverkehrsstrecken, werden von der Bahn aus Sicherheitszwecken kameraüberwacht, allerdings nicht, um Rotlichtsünder zu überführen, sondern um den Bahnbetrieb zu gewährleisten. So können im Notfall Züge angehalten und die Schranke nochmal geöffnet werden. Verlassen sollte man sich darauf allerdings wirklich nicht.

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Die Frage die sich mir daraus stellt ist viel mehr: Ist die bahn noch öffentliches gelände oder sind die Schienen und das Andreaskreuz bereits Pivat? Die bahn ist ne AG und damit ne Juristische Person. Noch dazu verkaufen die ja uch teile der Strecke ...

 

Ich habs gewusst, ich hätte den Bullen der Trotz Rot und runtergehnder Schranke mit Blaulicht durchgefahren ist anzeigen sollen. Wie issen das Eigentlich, bekommen derartig leichtfertige "Ordnungshüter" eigentlich dafür keine Strafe? Blaulicht frechtfertigt nicht alles, oder?

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also ich glaub kaum dass der :D bei rot drüber ist. wir wurden dazu angehalten bei so ner roten ampel stehen zu bleiben, da es sehr ungemütlich ist, wenn da so ein ICE mit 200 Sachen ankommt. Den siehst ja selber nicht und bist selber noch unter Druck.... also stehen bleiben beim Bahnübergang.

Es wird keiner verlangen wenn das rote Blinklicht angeht, dass du eine vollbremsung hinlegst wenn du nur noch 1m davor stehst, auch wenn andere hier als was anderes sagen, ich habe die :D noch nie als Krümmelkacker erlebt. wenn du mehr weg zum anhalten hast und dann noch drüber donnerst kostet es Geld.

Den Anhalteweg kann man ja selber berechnen....

wie ist die formel noch mal gewesen???

Bahnübergang sehr oft nur 50

1sec. Reaktion

 

mmmhhh hoffe ich bekomme es noch zusammen.... sonst bitte nicht hauen...

50/10*3 = 15m Reaktion

50/10 * 50/10 = 25m Bremsweg

macht also 40m

bin ich noch mehr davon entfehrnt kann man erwarten stehen bleiben zu können. Vor allem weil man ja sagt einen Bahnübergang mit erhöhter Vorsicht zu überqueren, Schranke und Lichtanlage könnte ja defekt sein.

Ist der Bahnübergang mit eine Lichtzeichenanlage ausgestattet (gelb / rot) ist es wie eine Ampel. Also wenn rot zu sehen ist muss man stehen bleiben.

 

Gruß Swen

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Guest Simineon
Ich habs gewusst, ich hätte den Bullen der Trotz Rot und runtergehnder Schranke mit Blaulicht durchgefahren ist anzeigen sollen. Wie issen das Eigentlich, bekommen derartig leichtfertige "Ordnungshüter" eigentlich dafür keine Strafe? Blaulicht frechtfertigt nicht alles, oder?

 

ad 1: Bullen können kein Auto fahren, die können maximal Gras kauen und leben auf Weiden oder in Ställen

ad 2: Blaulicht rechtfertigt alles, der Fahrer, der mit Blaulicht und/ oder Martinshorn unterwegs ist, ist vollkommen frei in seinen Entscheidungen

- die rote Ampel -- gibbet nicht

- Einbahnstrassen -- gibbet nicht

- Geschwindigkeitsbeschränkungen -- gibbet nicht

- Bahnschranken -- gibbet nicht

 

nun wird der mit Blaulicht fahrende allerdings sehr wohl so schöne Sachen wie Eigenschutz und Fremdschutz beachten und wird sich nicht wie Rambo in der Glaserei benehmen, daher wirst Du, obwohl es erlaubt ist, manches niemals sehen.

 

(Noch schöner ist das Fahren, wenn Du ne Motorradeskorte von der Polizei kriegst, da bin ich schonmal durch nen Park gelotst worden :D )

 

Selbstverständlich werden Polizisten, die mit Sonderrechten unterwegs sind auch zur Verantwortung gezogen, wenn während des Einsatzes ein Unbeteiligter zu Schaden kommt, nur werden Strafen jedweder Art nicht in der BL*D veröffentlicht (oder würdest Du es gerne sehen, wenn Deine Verfehlungen veröffentlicht werden ?)

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Meiner Meinung nach müßten hier dieselben Toleranzen gelten wie bei der Länge einer Gelbphase:

3 sec bei zulässigen 50 km/h,

4 sec bei zulässigen 60 km/h und

5 sec bei zulässigen 70 km/h.

 

Weil ja kein Gelb kommt, sondern sofort rot.

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@Get_Low

Nur weil eine öffentliche Straße eine im Bundesbesitz befindliche Schiene kreuzt, die von einer AG verwaltet wird, ist es kein Privatgelände.

 

@swen

Dir wird an nem Bahnübergang kein Zug mit 200 km/h begegnen, da niveaugleiche Straße-Schiene-Kreuzungen nur bis 160 km/h zugelassen sind.

 

Im übrigen werden die neuen Bahnübergänge mit einer "halben" Ampel (nur Rot und Gelb) ausgestattet, sodass das klassische Blinklicht über kurz oder lang aussterben wird.

 

Nochmal zu den Kameras. Die sind immer dann vorgeschrieben, wenn ein Bahnübergang Vollschranken hat und der zuständige Weichen- und Signalsteller (Fahrdienstleiter) den Bahnübergang nicht einsehen kann.

Damit soll verhindert werden, dass Autos von den Schranken "eingeschlossen" werden.

 

Hat also weder was mit Rotlichtüberwachung noch mit dem anhalten lassen von Zügen zu tun.

 

Gruß

Günni

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Hinweis für wirkliche NOTFÄLLE! Wenn im Gleisbereich irgendeine Störung vorliegt, z.B. nicht wegfahrbares Auto ( 1. Gang mit Anlasser wenn kein Automatik ! , Zusammenstoß auf dem Bahnübergang)

 

1. Züge mit Handsignal anhalten? Wie? Mit irgendetwas gut sichtbaren oder nachts leuchtendem große Kreisbewegung so dass der Triebfahrzeugführerer es sehen könnte. Dazu möglichst weit den möglichen Zügen neben den Gleisen entgegenlaufen, 2 Personen in zwei Richungen!

2. An Bahnübergängen oder Signalen gibt es Streckenfernsprecher, die Klappe lässt sich mit einer Kombizange öffnen, dreimal Kurbeln ist Anruf an alle: Spruch: Betriebsgefahr haltet Züge zurück.

 

P.S.

 

Bei Unfällen auf Bahnübergängen, Räumung und Bahnunfallvermeidung hat Vorrang vor Spurensicherung!

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Um nochmal auf die eigentliche Frage zurückzukommen:

 

Seit kurzem sind die Regeln für den Rotlichtverstoß bei Bahnübergängen verschärft worden. Wie sehen die genauen Regelungen aus?

Wenn man das Licht anfängt zu blinken, die Schranke noch oben ist, ist dann schon ein Rotlichtverstoß?

Gilt auch eine Zeit von 0,8 Sekunden wie bei herkömmlichen Ampeln nach denen der Rotlichtverstoß zum Fahrverbot führt?

 

Die Regelung der STVO ist recht eindeutig

§ 19 STVO

(2) Fahrzeuge haben vor dem Andreaskreuz, Fußgänger in sicherer Entfernung vor dem Bahnübergang zu warten, wenn

 

1. sich ein Schienenfahrzeug nähert,

 

2. rotes Blinklicht oder gelbe oder rote Lichtzeichen gegeben werden,

 

3. die Schranken sich senken oder geschlossen sind oder

 

4. ein Bahnbediensteter Halt gebietet.

 

Es bestand in deinem Fall also Wartepflicht. Nichtbeachten kostet analog einem einfachen Rotlichtverstoss:

 

Sie überquerten den Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht.

§ 19 Abs. 1, 2, 5, § 49 StVO; § 24 StVG; 89 BKat

50 Euro 3 Punkte

Noch eine Sache zu den Sonderechten (die übrigens nicht vom Einschalten des Blaulichtes abhängig sind):

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen -- gibbet nicht

 

Das ist falsch: Es dürfen höchsten 50 % über zhG gefahren werden.

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Das ist falsch: Es dürfen höchsten 50 % über zhG gefahren werden.

:( Das meinst du nicht ernst oder? Die eiern doch nicht mit 45 durch die 30 Zone, wenn Not am Mann ist?

 

--------------------------------------------------------

 

Um die Frage zu beantworten: Ja, die Strafen sind verschärft worden !!!!!!!!

 

Bisher: 50 Euro und drei Punkte

 

Jetzt:

150 Euro, drei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

 

Neu:

Umfahren einer geschlossenen Halbschranke: 450 Euro, vier Punkte, drei Monate Fahrverbot.

Radfahrer: 225 Euro

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Guest Simineon

Noch eine Sache zu den Sonderechten (die übrigens nicht vom Einschalten des Blaulichtes abhängig sind):

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen -- gibbet nicht

 

Das ist falsch: Es dürfen höchsten 50 % über zhG gefahren werden.

 

Quelle ?

 

StVO sagt:

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

 

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

[...]

 

... und ich glaube nicht, das "höchste Eile" und "max. 50% über zHG" vereinbar sind

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So, wollte noch den Link nachreichen:

 

http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/...geldkatalog.htm

PDF rechts anklicken, dann Seite 24, Bahnübergänge, 89a.2

 

Die Rechtsgrundlage zu den Halbschranken suche ich noch, hab ich bisher nur in Zeitungsartikeln gelesen.

Und hier: http://www.eastgate-anwaelte.de/meldungen/...rden-teurer.php

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Guest Simineon
Das sieht die PDV eben anders, aber dazu kommt ja noch der nicht geeichte Tacho etc. da kann man schnell mal über den 50 % liegen :(

 

ich nehme an, dass PDV eine "Dienstvorschrift" ist ...

abgesehen davon, dass ich die eher Rettungsdienste mit "höchster Eile" herbeiwünsche ...

 

typisch deutscher Regelungswahn ...

ich schrieb ja auch von Eigenschutz und Fremdschutz, ich nehme einfach an, dass keiner, der ein Blaulicht und ein Martinshorn in seinem Wagen verbaut hat (und es benutzen darf) so verantwortungsbewusst fährt, dass er nicht am helllichten Tag mit 100 km/h durch ne Spielstrasse rasen wird, aber ebenso, wie ich schon Schrittgeschwindigkeit auf der Autobahn gefahren bin (auf der mittleren Spur) bin ich auch schon am Elzer Berg mit knapp über 200 km/h geblitzt worden

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In meiner Straße gilt :( wegen zwei Kindergärten. Dennoch ist die Straße schnurgerade und übersichtlich. Außerdem ist sie eine Verbindung und Abkürzung zwischen zwei Stadtteilen. Deswegen wird sie gerne von Polizei und Krankenwagen benutzt. Und die sind hier nachts mit Blaulicht schon mal mit 80-90km/h bei erlaubten 30 unterwegs (ich erlaube mir mal, dass ich das auf +/-10 schätzen kann)

 

Auch könnte man damit ja jede Verfolgung von Flüchtenden gleich abbrechen.

 

Ich glaube, das ist so eine Richtlinie in einem Bundesland. In anderen Bundesländern gibt es sowas nicht.

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Noch eine Sache zu den Sonderechten (die übrigens nicht vom Einschalten des Blaulichtes abhängig sind):

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen -- gibbet nicht

 

Das ist falsch: Es dürfen höchsten 50 % über zhG gefahren werden.

Das - muß ich sagen - ist mir auch neu. Da hätte ich denn doch gern einmal die genaue Quellenangabe und das Bundesland, in dem das gelten soll.

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Das - muß ich sagen - ist mir auch neu.

Puh, da bin ich ja beruhigt. Ich bin nämlich schon dafür, dass Polizei und Rettungsdienste so schnell wie möglich kommen. :(

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Das - muß ich sagen - ist mir auch neu. Da hätte ich denn doch gern einmal die genaue Quellenangabe und das Bundesland, in dem das gelten soll.

So eine "Regelung" existiert imho auch in Nds. nicht. @Octavian79 hat ja eine PDV angesprochen. Sollte dies Gegenstand einer PDV o. eines Erlasses sein, so würde ein "Verstoß" dagegen jedenfalls keine Ordnungswidrigkeit darstellen. In dieser Hinsicht ist die Ausübung von Sonderrechten nicht beschränkt.

 

Solch eine Regelung kann allenfalls dazu dienen, es dem Dienstherren im Falle eines Schadens hinsichtlich möglicher Regressforderungen bzgl. grober Fahrlässigkeit einfacher zu machen.

Dies müsste dann sowieso im Einzelfall geprüft werden u. im Falle eines Falles würde es auch dann die Diensthaftpflicht übernehmen (die hoffentlich jeder Beamte abgeschlossen hat).

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Die PDV,auf die ich mich bezog ist natürlich die Hamburger PDV. Hätte nicht gedacht, dass in anderen BuLä da keine innerdienstliche Regelung getroffen wurde.

 

Allerdings halte ich das auch für sinnvoll, da besonders jüngere Kollegen der Meinung sind,die Lampe verpflichte zum Fliegen. :(

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Die PDV,auf die ich mich bezog ist natürlich die Hamburger PDV. Hätte nicht gedacht, dass in anderen BuLä da keine innerdienstliche Regelung getroffen wurde.

 

Allerdings halte ich das auch für sinnvoll, da besonders jüngere Kollegen der Meinung sind,die Lampe verpflichte zum Fliegen. :(

Jüngere Kollegen sind ab und an sicherlich ein kleines Problem. Ältere aber nicht minder. Manch einer (jüngerer) meint, er hätte damit die Lizenz zum Fliegen, andere (ältere) die zum Kriechen.

 

Und es kann ja auch irgendwie nicht sein, daß man einen Flüchtenden ziehen lassen muß, weil man nur +50% über erlaubt fahren darf.

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