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Politiker Planen: Knöllchensammler Zum Idiotentest


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Hallo,

 

Aktueller, ganzseitiger Artikel in der Autobild vom heute 28.4.2006,Seite 80

 

"Kurz vor Schluss: MPU

 

Headline:

Politiker planen: Parksünder zum Idiotentest." :ruh:

 

Ausführlicher Inhalt im folgenden kurz zusammengefasst:

 

Der MPU-Industrie geht es schlechter. Die etwa 40-50 Mio.€ umsetzende Branche leidet unter rückläufigen MPU-Zahlen.Scheinbar haben Lobbiisten zusammen mit dem Verkehrsauschuss des deutschen Bundestages

eine Initative gestartet um den MPU-Umsatz zu erhöhen.

 

Dies gibt laut Politiker ( zitiert wird Ausschußmitglied Gero Storjohann CDU ) der bisher so gut wie nie angewendete § 11 der Fahrerlaubnisverordnung her.

 

Dieser besagt,daß die Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges bei erheblichen oder wiederholten Verstössen gegen verkehrrechtliche Vorschriften überprüft werden kann.

 

Bislang wurde diese "Kann-Vorschrift "im Verwarnungsgeldbereich so gut wie nie angewendet. Künftig soll der Ermessensspielraum in eine "Muss-Vorschrift" geändert werden,die den lokalen Behörden speziell bei Überhand nehmenden Parkverstössen keinen Spielraum mehr lässt.

 

Noch nicht definitiv klar ist, ab welcher Intensität das erfolgen soll.

 

Ausserdem sind noch einige juristische Hürden zu überwinden.

 

Der im Bericht genannte RA Uwe Lenhart,Fachanwalt für Verkehrrecht, bestätigte mir vor zwei Stunden in einem Telefonat,daß zur Erfassung aller bundesweiten Knöllchen eine weitere Zenraldatenbank notwendig sei.Ebenso müssen die "Mehrfach-Täter" eindeutig identifiziert werden können.

("Eine Körperschaft wie z.B. eine AG oder GmbH kann man nicht zur MPU schicken ")

 

Auf meine Frage "Ob vielleicht der TÜV bzw.andere Organisatioen,die von MPU's profitieren,den

Aufbau,die Unterhaltung und Auswertung einer solchen Datenbank angeboten hätten,da ja den lokalen

Behörden das Führen einer Sünderkartei verboten sei, meinte er nur " Die Idee hat einen gewissen Charme und sei gar nicht so abwegig."

 

Was die Identifizierung angeht,könnte es wie folgt gehen:

 

Zahlungen können nur von natürlichen Personen erfolgen. Die Ordnungsbehörde weist darauf hin,dass der Einzahler mit der Zahlung erklärt, den Verkehrsverstoß begangen zu haben.

Die Einzahlung kann nur unter Angabe der vollständigen Adresse des gemeldeten inländischen Hauptwohnsitzes erfolgen.

 

Persönliche Anmerkung bzw. Frage:

 

Muss man wirklich den lässlichen Dauersündern,die im Jahr 10-20 mal oder mehr wegen

Tempoüberschreitung bis 20 km/h,Parkverstössen,TüV -Termin überziehen, Bushaltestellensünden,Gelblichtsünden,Sperrschildignorieren und was sonst alles unter 40 € liegt, mit Führerscheinentzug und MPU kommen?

 

Und wo würdet Ihr die Grenze für den Begriff "Wiederholte Verstösse" sehen (Zeitraum, Anzahl)?

 

Ich mache keinen Hehl daraus,daß mir Verwarnungsgelder schnuppe sind.Das Geld ist in meinem Aufwandsbudjet für Erträge eingestellt. Ich achte aber mit allen Mitteln (einschliesslich GmbH-Vorteilen)tunlichst darauf,in Flensburg sauber zu bleiben. Was mir bisher auch gelungen ist. Seit 12 Jahren hat der potentielle MPU-Kandidat Null-Punkte.

 

Gruss Kühli

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Damit die restlichen Autofahrer auch noch kriminalisiert werden ...

 

Dann gibt's bei Parkverstößen in Zukunft nur noch Halterhaftung ... Ist zwar etwas teurer, aber sicher ist sicher.

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Bei Firmenfahrzeugen zB müsste man das dann zwangsläufig auf Halterhaftung rauslaufen lassen, da die Behörde ja verpflichtet ist, den Namen herauszufinden. Zur Zeit liegt ja auch bei Zeugenbefragungsbögen ein Überweisungsträger bei.

Die Einzahlung kann nur unter Angabe der vollständigen Adresse des gemeldeten inländischen Hauptwohnsitzes erfolgen.

Dann müsste entweder ein ZFB gesendet werden, dem dann ein Bußgeldbescheid mit korrektem Name und Adresse folgt.

 

Ergebnis: Lieber gleich die Aussage verweigern, sonst bezahlt man die

Strafe (zB Parkschein vergessen) 5 ,-

Bußgeldbescheidgebühr---------- 25,60

________________________________

-------------------------------------30,60

Für Parkschein vergessen <_<

 

25,60 nur für Parkschein vergessen sind aber immer noch krank.

 

 

Oder soll man dann Name und Adresse auf den Überweisungsträger schreiben? Na dann war das immer mein Freund aus Amiland, der mir das gerne per Fax bestätigt :huh:. Da Auslandsüberweisungen so teuer sind, habe ich das für ihn erledigt.

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Strategien:

 

1. Behörden: Östereischische Methode, als Halter nicht den Fahrer ( auch nahe Verwandte ) nicht nennen zu können oder wollen ist bereits ein verkehrsrechtliches zu bestrafendes Vergehen.

 

2. Taktik der Bürger: Korrekt Verhalten nicht 10 oder 20 Knöllchen in einem Jahr einsammeln. Für 1 - 3 Verwarnungsgeldverstöße in 10 Jahren dürfte wohl MPU nicht drohen.

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Hallo,

in der Tat erweist sich bei dem geplanten Vorhaben die Halterhaftung,wie sie im Moment ausgelegt ist, als entscheidendes Problem. Um dem riesigen Verwaltungsaufwand bei der Ermittlung von Parksündern zu entgehen,wurde sie eingeführt. Damit man wenigstens ohne Verluste an die Kohle kommt.

Für den Geldbetrag muss der Halter haften.Im Falle einer Körperschaft die Gesellschaft.

Wenn aber massiv in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, funktioniert nach deutschem Recht die Halterhaftung nicht mehr. Man kann ja nicht auf Verdacht alle Vorstände einer AG zur MPU laden,weil irgendwelche Fahrer der AG permanent Ordungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld,das von der AG bezahlt wird,begehen.

 

Deshalb muss -wie Kolbenfeder richig ausführt- bei Firmenfahrzeugen und Verwandten eine gerichtsfeste, personenbezogene Gesetzesregelung (siehe Ösiland) her.

 

Ich gehe mal davon aus,dass soetwas kommt,weil man damit auch das leidige Thema Verjährungstaktik bei Firmenwagen vom Tisch hat.

 

Gruss Kühli

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Die Ordnungsbehörde weist darauf hin,dass der Einzahler mit der Zahlung erklärt, den Verkehrsverstoß begangen zu haben

Gut ist es, wenn man dann einen Bekannten hat, der im EU-Ausland wohnt und die Knolle von seinem Konto per EU-Standardüberweisung rüberschickt .... mit seiner EU-Anschrift .... sowas kann man ja gegenseitig laufen lassen, z.B. er kann auch mich als Fahrer angeben, wenn er in seinem Land geblitzt wurde <_<

 

Sollte diese Regelung eingeführt werden, wird meiner Vermutung nach außerdem der Anteil von juristischen Personen unter den Fahrzeughaltern steigen .... denn wie die Behörde richtig erkannte : Firmen werden nicht zur MPU antanzen und müssen sich um ihren Führerschein nicht sorgen .....

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Wie krank und pervers muss ein Hirn sein, um sich solch einen Schwachsinn auszudenken. Als ob Deutschland nicht genügend andere Probleme hätte, die unsere Möchte-gern-Politiker erst einmal lösen sollten, um Deutschland nicht zu einem totalitären Drittland-Staat verkommen zu lassen!!! :koch::P:D

 

Aber um nicht nur zu meckern hätte ich gleich auch noch einen Vorschlag zu machen...

In Anlehnung an die freie Marktwirtschaft sollten WIR alle einfach KEINERLEI Verstösse mehr begehen! Das nicht ausgegebene Buß- und Ordnungsgeld ansparen. Dann warten wir ab, bis der Superstaat endgültig Pleite ist und Insolvenz anmelden muss. Und genau zu diesem Zeitpunkt können WIR dann mit unseren gesparten Kröten die Deutschland-AG aufkaufen.

Die erste Aktion nach der Übernahme wäre natürlich die fristlose Entlassung der absolut unfähigen alten Vorstandsriege - natürlich OHNE irgendeine Entschädigung!!! Dort werden dann Leute eingesetzt, die auch etwas verstehen, von diesem Geschäft, und nicht immer nur darauf aus sind sich ihre eigenen Taschen zu füllen und das dafür benötigte Geld sich in immer grösseren Umfang von ihren "Untertanen" zu holen.

 

Wer macht mit??? <_<:huh::o

 

Gruß SilverBanditS

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"der Einzahler hat den Verehrsverstoß begangen"......

 

Theoretisch denkbare Taktik, der 95-jährige "Opa" aus dem Altersheim überweist für seinen Enkel......

 

Bei mir zahlt die Firma <_<

Als GmbH ohne Personenbezug.

 

Mein Etat für Park & Geschwindigkeitsverstöße liegt bei 220€ im Jahr, ist doch eine ganz normale Abgabe, wie die KFZ-Steuer auch...

 

 

Mfg, Mark

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Mein Etat für Park & Geschwindigkeitsverstöße liegt bei 220€ im Jahr, ist doch eine ganz normale Abgabe, wie die KFZ-Steuer auch...

 

Wie viele Konten hast Du in Flensburg? <_<

 

Versuch doch erst Mal, die Probezeit zu überstehen. :huh:

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Hallo,

ich möchte nicht die alte Urkamelle wieder zum Thema werden lassen, ja die Stasi gab es in der DDR, aber wenn man das alles hier so liest und in sich hinein wandern lässt, da bekommt man Gänsehaut, man ist Deutschland ein Überwachungsapperat geworden - HILFE - :huh:

 

..und 220,- € im Jahr für Strafzettel aus zugeben, wäre für mich eine Horrorvorstellung, soviel habe ich für einen Flug nach New York mit Air Berlin bezahlt <_<

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Vergleich mit StaSi, vielleicht ein Irrtum?

 

Recht, gültiges Recht immer konsequent unbesehen der Person durchzusetzen, die Anwendung überprüfbar durch eine unabhängige Justiz ist eine Notwendigkeit für einen demokratischen Rechtsstaat.

 

Der Ex-DDR-StaSi wird ja gerade vorgeworfen nach parteilichen Wünschen statt festgelegtem Recht und ohne juristische Kontrolle agiert zu haben.

 

Rechtsunsicherheit und Willkür:

 

Es gibt Städte wo in eineigen Straßen z.B. halb auf dem Bürgerteig parken ( ohne entsprechende Beschilderung ) durch Ordnungskräfte regelmäßig toleriert wird, wie soll ein Ortsfremder wissen was dort gewünscht ist?

Ebenso in welcher Straße statt 50 z.B. 70 augenwinkernd im Interesse der Verkehrsflüssigkeit geduldet wird.

 

Für eine tatsächlich nötige oder erwünschte Verkehrsregelung beschildern, diese aber dann toleranzfrei wie in der Schweiz knallhart durchsetzen. Das wäre einer Demokratie und Rechtsstaat würdige Rechtssichereheit.

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@ Kolbenfeder,

 

Nein! Nein! Nein!

Bitte komm mir nicht mit Schweizer Verhältnissen. Dann wandere ich aus.

 

1. Ich steh bei denen auf der Fahndungsliste. :cop01:

Nur weil sie bei einer Zoll-und Verkehrskontrolle anhand eines Tankbeleges feststellten,dass ich nachts von Köln nach Weil am Rhein in knapp 3 Stunden gefahren bin. (Durchschnitt gut 175 km/h)

Man hat mich wegen zu grossem Risiko für die Verkehrsicherheit wieder nach Deutschland zurückgeschickt.

Meine Daten wurden ins Fahnundungsregister eingestellt.("Gefährlicher Verkehrsrowdy"). :cop01:

 

2. Mein Kollege hat vorige Woche eine Knolle von 93,-€ (nicht Franken!!)bezahlt,weil er in Zürich nach

Abzug von 5 km/h noch 1 km/h ( in Worten "ein Kilometer") zu schnell war. Die haben sich den Fahrer-feststellungsaufwand voll bezahlen lassen.

 

Schweizer Methoden in Deutschland - ich glaube das hält unser Land nicht aus.

 

Kennst Du eigentlich die neuesten Ideen wie man dort den Rasern künftig beikommen will?

Derzeit nachzulesen in vielen Schweizer Medien.

 

Wer mehr als 50 km/h zu schnell fährt, soll mit eigenen Augen erleben, wie sein Auto in der Schrottpresse

zum Paketchen wird. Mit dem Schrotterlös kann er die Anzahlung seiner Strafe leisten. :cop01:

 

Junge Führerscheinbesitzer,die wegen zu schnellem Fahren auffallen,bekommen in ihrer Lizenz die Auflage

für mindenstens 5 Jahre-je nach Schwere auch lebenslang-nur noch Autos mit 50 maximal 60 PS fahren zu dürfen. :cop01:

 

Stell' Dir das mal in Deutschland vor.Volksaufstand und Massendemos wären die Folge. :cop01:

 

Gruss Kühli

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Was sit den so schlimm daran Regeln exakt auch durchzusetzen. Wenn 60km/h gmeint ist nicht ein Schild Begrenzung auf 50 aufstellen und ab 60 zu blitzen sondern ein Schild für 60 und mit 61 auch Blitzen.

 

Eingeschränktes Halteverbot, wird aufgestellt damit an diesen Bereich Ladeverkehr ermöglicht wird. Aber eben nur Ladeverkehr und nicht "schnell mal geld aus dem Automaten". Wer länger als 3min hält ( z.B. Mobiltelephon oder im Stadtplan nachschauen parkt eben dort illegal ( Sonderfälle wie Erste-Hilfe-Leistung usw. sind hier nicht zu betrachten ) .

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Was sit den so schlimm daran Regeln exakt auch durchzusetzen. Wenn 60km/h gmeint ist nicht ein Schild Begrenzung auf 50 aufstellen und ab 60 zu blitzen sondern ein Schild für 60 und mit 61 auch Blitzen.

 

Eingeschränktes Halteverbot, wird aufgestellt damit an diesen Bereich Ladeverkehr ermöglicht wird. Aber eben nur Ladeverkehr und nicht "schnell mal geld aus dem Automaten". Wer länger als 3min hält ( z.B. Mobiltelephon oder im Stadtplan nachschauen parkt eben dort illegal ( Sonderfälle wie Erste-Hilfe-Leistung usw. sind hier nicht zu betrachten ) .

 

tja... weißt du was?

 

weil sogar die polizisten zugeben, dass es in dtl. an der praxis ist, das limits 20 km/h unter der grenze anzusiedeln sind, damit alle zumindest die wirklich erwartete geschwindigkeit fahren..

 

würden jetzt gesetze wie in der schweiz hervorgerufen, würden die limits nicht mehr erhöht (d.h. auf den ursprünglichen stand, nämlich einer dem verkehrsfluss entsprechenden v_max entsprechenden limit)und wären somit für jedermann mindestens 20 km/h zu hoch gewählt....

 

d.h. das ursprüngliche ziel, nämlich die verkehrsteilnehmer zu ner bestimmten geschwindigkeit zu zwingen die sogar imho akzeptabel wäre, wäre schnur stracks ad absurdum geführt....

 

 

in dtl., so kann man behaupten, sind die meisten limits eben zu niedrig gewählt ... eben aufgrund des großzügigen BGBs... würde man nun strafen wie in der schweiz einführen, so müsste man imho die gesamten beschränkungen wieder um 20km/h erhöhen, weil die ziemlich kleinlichen limits in dtl nur aufgrund des großzügigen BGKs eingeführt wurden....

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Und die Bußgelder werden nicht erhöht, weil man dann nicht mehr sondern weniger einnehmen würde. Denn bei höheren Bußgeldern würden sich viel mehr Leute an die Limits halten.

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