Guest Franzl Posted June 23, 2003 Report Share Posted June 23, 2003 Hallo zusammen, Mir ist klar, dass Autos offiziell am Hauptnutzungsort gemeldet sein müssen. Aber wird das in der Praxis überhaupt überprüft? Wie wäre es zum Beispiel, ein Auto mit französischer Zulassung zu fahren? Privatleute zahlen dort ja keine KFZ-Steuer. Ich möchte hier ja nichts behaupten, aber ich sehe hier in letzter Zeit auffällig viele Fahrzeuge, die in der französischen Präfektur Nr. 57 angemeldet sind (sind ja doch ein paar hundert km von hier, liegt aber gleich an der Grenze) und deutsche Bücher, Zeitungen etc. in den Fahrzeugen liegen. Hat jemand Erfahrungen mit so etwas? GrussF. Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted June 23, 2003 Report Share Posted June 23, 2003 In meinem Auto liegen auch Schriftstücke in englischer Sprache. Trotzdem bin ich kein Engländer, der aus Kostengründen sein Auto in D zugelassen hat Was genau willst du eigentlich wissen - drücke dich vielleicht etwas d-e-u-t-l-i-c-h-e-r aus Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 24, 2003 Report Share Posted June 24, 2003 Erst mal, die 57 steht fuer Lothringen. Deutsche Zeitungen usw ... Lothringen war ganz frueher mal deutsch, - da versteht und spricht ausser den ganz jungen auch noch fast jeder deutsch. Viele Deutsche wohnen jenseits der Grenze (Hausbaus ist guenstiger, weniger Steuern usw usw ..) und habe ihr Auto naturgemaess dann auch dort angemeldet. Und wenn sie tagsueber in Deutschland zur Arbeit fahren, dann sieht man sie halt mit ihren franzoesischen Kennzeichen.Ebenso arbeiten auch viele Franzosen aus der Grenzregion in Deutschland.Es ist also durchaus nicht ungewoehnlich, dass mehr und mehr Autos mit franz. Kennzeichen bei uns zu sehen sind. Fahr mal ueber die Grenze, da wirst du auch noch 50 km hinter der Grenze ebenfalls jede Menge deutsche Kennzeichen sehen. Das sind Leute mit Hauptwohnsitz in Deutschland, Zweitwohnsitz in Frankreich, es sind deutsche Besucher, die ihre dort wohnenden Verwandten und Bekannten besuchen, es sind tausende von Leuten, die zum Einkaufen ueber die Grenze fahren usw usw ... Hatte selbst Verwandte und Bekannte "drueben", fahre auch selbst oft zum Einkaufen rueber ..... Also alles legal. Ein Auto einfach so im Ausland anmelden, - so einfach ist die Sache wirklich nicht!! Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted June 24, 2003 Report Share Posted June 24, 2003 Wenn du das Auto in F anmeldest und dein Hauptwohnsitz ist in D hast du ein Problem. Fährst du als Deutscher ein in F zugelassenes Auto in D, dann ist das Steuerhinterziehung! Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 24, 2003 Report Share Posted June 24, 2003 Woher kommt den die Erkenntnis der Steuerhinterziehung? Kennst Du §§ 369 ff AO (Abgabenordnung)? Unter gewissen Aspekten muss nicht immer Steuerhinterziehung vorliegen. Man sollte dabei auch noch das Aussensteuergesetz (AStG) beachten. Und wenn man alle Erkenntnisse hat, dann kann man von Steuerhinterziehung schreiben. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Alex Posted June 24, 2003 Report Share Posted June 24, 2003 War neulich mal in besagtem 57, da verstand ich die Jungen (fliessend Deutsch mit liechtem französischem Akzent) besser als ddie Alten (extrem breiter Dialekt). In wie weit diese Leute allerdings deutsche Zeitungen lesend durch Deutschland fahren, kann ich nicht beurteilen. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 24, 2003 Report Share Posted June 24, 2003 Na ja, wen bezeichnest du als jung und wen als alt. Die ganz jungen lernen oft in der Schule noch deutsch als Fremdsprache. Die ganz alten sprechen natuerlich einen recht breiten Dialekt. Die in der Mitte dagegen (so zw. 30 und 60 etwa), die sprechen ganz gut deutsch und empfinden das teilweise auch als ihre Muttersprache. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted June 24, 2003 Report Share Posted June 24, 2003 Woher kommt den die Erkenntnis der Steuerhinterziehung? Ganz einfach. Siehe hier...Kraftfahrzeugsteuergesetz §11) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt 1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen; 2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen sind hiervon ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12.000kg, die nach Artikel 5 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25.10.1993 (ABl. EG Nr. L 279 S. 32) in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind; dies gilt nicht für Fälle der Nummer 3; 3. die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen; 4. die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen, sobald dafür die entsprechenden Voraussetzungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geregelt sind, sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. Dies gilt nicht für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten. (2) Auf die Kraftfahrzeugsteuer sind diejenigen Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden, die für andere Steuern als Zölle und Verbrauchsteuern gelten. Quote Link to post Share on other sites
Roadrunner 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Wenn ich meinen Hauptwohnsitz im Ausland habe, ist es nicht nur ein ausländisches Fahrzeug, ich bin dann auch Ausländer! Dann trifft wohl das deutsche Steuergesetz nicht zu. Ohne meinen Wohnsitz in Frankreich zu haben, werden die mich auch nicht ein Auto dort zulassen. Habe ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland, dann muß das Auto eben auf einen ausländischen Kumpel angemeldet sein. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Wenn ich meinen Hauptwohnsitz im Ausland habe, ist es nicht nur ein ausländisches Fahrzeug, ich bin dann auch Ausländer!....Stimmt ungefaehr. Ich kenne das aus meiner eigenen Familie. Wer im Ausland wohnt, kann naturgemaess dort auch sein Auto anmelden. Viele Deutsche leben z.B. Naehe SB ueber der Grenze in Lothringen, weil es da steuerlich viel besser ist, und arbeiten aber in Deutschland. Die haben natuerlich alle auch franzoesische Kennzeichen.Habe ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland, dann muß das Auto eben auf einen ausländischen Kumpel angemeldet sein.Das darfst du wiederum nicht. Du darfst als ein in Deutschland lebender Deutscher kein Fahrzeug mit auslaendischem Kennzeichen fuehren. (Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen wie ausl. Leihwagen zur Heimfahrt .., Probefahrt eines ausl. Fahrzeuges in einer Werkstatt usw) Das verstoesst naemlich wieder gegen das Steuerrecht. Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Wenn ich meinen Hauptwohnsitz im Ausland habe, ist es nicht nur ein ausländisches Fahrzeug, ich bin dann auch Ausländer! Nein, man behält den deutschen Pass. Das EU-Recht macht's möglich: Freie Wahl des Wohnsitzes. Wegen der Steuergeschichten gibt es die Doppelbesteuerungsabkommen. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 @Steffen Ich wollte nicht so genau darauf einsteigen sondern nur deutlich machen, dass man sein Auto natuerlich im Ausland anmelden kann, wenn man dort auch wohnt. Natuerlich ist man dann noch kein Auslaender!Den deutschen Pass behalten in diesem Fall - jein..... Mein in Frankreich lebender Schwager musste sich drueben irgendetwas wie einen Auslaenderpass (fr. Pass fuer Deutsche..) ausstellen lassen. Bin mir aber nicht sicher, wie sich das genau verhaelt und werde mal nachfragen. Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt die Steuergeschichten. Das ist aber nicht so einfach. Man wird nur dort besteuert wo man wohnt, - aber auch da gibt es Ausnahmen, in denen es anders ist. Bei dem Abkommen geht es auch primaer um Lohn- und Einkommensteuer. Die Sache mit dem Auto hat damit nichts zu tun. Als ein in Deutschland lebender Deutscher darf ich kein im Ausland zugelassenes Kfz fuehren. Quote Link to post Share on other sites
Steffen 1 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 @Franticek Dein Schwager hat ja wohl nur einen zusätzlichen Ausweis. Das gibt's vieler Orten. In Hongkong z.B. gibt's die Hongkong-ID, die Ausländer bekommen wenn sie länger als 1/2 Jahr dort bleiben. In der Schweiz bekomt man eine Aufenthaltsbewilligung und als Grenzgänger einen Grenzgängerpass. Bei dem Abkommen geht es auch primaer um Lohn- und Einkommensteuer. Ja klar. Im Falle von Dienstwagen und Grenzgängern kann das schon mit reinspielen ("geldwerter Vorteil"). Aber darum ging's hier wirklich nicht Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Kleine Korrektur darf ich anbringen? HK ID gibt es aber nur, wenn man ein Arbeitsvisum hat. EU Auslaender z.B. bekommen bei Einreise ein Dreimonatsvisum, nach dessen Ablauf kann man sich in die Faehre setzen und gen Macau schippern. Bei Wiedereinreise - kann man am selben Tag machen, Trip HK - Macau dauert nur etwa 45 Minuten - gibt es wieder ein Dreimonatsvisum.Nach insgesamt 7 Jahren Aufenthalt kann man die sogenannte permanent ID hier beantragen, den deutschen Pass und die deutsche Staatsangehoerigkeit behaelt man aber trotzdem. Permanent ID hat den Vorteil, dass man ueberall und alles arbeiten kann, keine Aus- und Einreisestempel mehr in den Pass bekommt, ein Dreijahresvisum fuer Mainland China bekommt und diese ID selbst Gueltigkeit behaelt, wenn man von HK weg zieht. Man muss bloss alle drei Jahre mal wieder hier fuer einen kurzen Zeitraum aufschlagen..... Quote Link to post Share on other sites
Roadrunner 0 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Als ein in Deutschland lebender Deutscher darf ich kein im Ausland zugelassenes Kfz fuehren. Soll das heißen, ich dürfte nicht mit dem Auto meiner Schwipp-Schwägerin mal kurz fahren(sie ist Österreicherin )??? Ich würde es ja auch glauben, daß es stimmt, wir haben ja auch andere Gesetze, über die man nur den Kopf schütteln kann . Aber, wo steht das??? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Aber, wo steht das??? Im § 3(13) KraftStG KraftStG § 3 Ausnahmen von der Besteuerung Von der Steuer befreit ist das Halten von [...] 13. ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben; Also, führen darfst du es schon, nur mußt du dann auch KFZ-Steuern bezahlen GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Roadrunner 0 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 gut, es gibt also ein Steuergesetz, daß diese Lücke ausfüllt. Nur, wer kennt das Gesetz ( ich weiß, Unwissenheit schütz vor Strafe nicht )?Wird es bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle von den Polizisten angewendet, oder wissen die das selber nicht? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Mit Sicherheit kennen nicht alle Kollegen alle Gesetze, ich kann auch nicht ausschließen, daß ich die eine oder andere Straftat nicht verfolgt habe, weil ich nicht wusste, daß es eine ist. Die Gefahr besteht aber immer, an einen Kollegen zu kommen, der sich damit auskennt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 @Goose Wie soll dieses "Steuern zahlen" aber funktionieren? Ich kann wahrscheinlich nicht einfach so zum Finanzamt gehen und sagen:"Ich habe hier ein im Ausland zugelassenes Auto, fuer welches ich Steuern zahlen moechte. Es soll aber weiterhin im Ausland zugelassen bleiben." So in etwa waere das ja, wenn ich das Auto eines auslaendischen Freundes hier in Deutschland fuehre. Vielleicht ist hier im Forum ja auch jemand, der beim Finanzamt arbeitet. Falls es diese Moeglichkeit gibt, dann werde ich natuerlich diese Steuerbescheinigung auch mitfuehren muessen. Klar ist jedoch, dass man als Deutscher nicht einfach so ohne weiteres in Deutschland ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fuehren darf. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Ich muß gestehen, daß ich auch nicht weiß wie man das Fahrzeug in diesem Fall versteuern kann. Möglich ist es in jedem Fall, Steuerschuldner ist nach § 7(2) KraftStG der, der das Fahrzeug im Inland benutzt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
alpak 0 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 @roadrunner:Unwissenheit schütz vor Strafe nichtSchon wieder so ein weit verbreitetes Vorurteil. Im Grundsatz nämlich völlig falsch. Unter bestimmten Voraussetzungen schützt Unwissenheit durchaus vor Strafe. Nennt sich dann unvermeidbarer Verbotsirrtum. Damit ein solcher Irrtum aber unvermeidbar ist, bedarf es schon einer sehr guten Argumentation Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted June 28, 2003 Report Share Posted June 28, 2003 Das Wort "unvermeidbar" liebe ich ja sooooo sehr. In meiner frueheren Firma (so eine braune mit drei Buchstaben ) war bei Unfaellen ebenfalls nie die Frage, schuldig oder nicht, sondern nur, vermeidbar oder unvermeidbar. Und das wurde manchmal so eng ausgelegt, dass es schon fast hiess: Waerst du morgens nicht aufgestanden und losgefahren, dann waere das auch nicht passiert.DAher habe ich immer, wenn das Woertchen "unvermeidbar" ins Spiel kommt, so ein komisches Gefuehl. Quote Link to post Share on other sites
JBDS71 0 Posted March 25, 2009 Report Share Posted March 25, 2009 Auch wenn dieser Thread hier mittlerweilen 6 Jahre "alt" ist, so möchte ich gerne das Thema aufgreifen,eben weil ich mich nun selbst schon seit Sommer 2008 mit der Zulassung / Anmeldung, sprich mit dem Fahren vonAutos mit ausländischer Zulassung in Deutschland beschäftige. So fahre ich erfolgreich seit Sommer 2008 mit einem Auto mit holländischen Kennzeichen in Deutschland,siehe auch hier:http://autoanmeldung-ausland.blogspot.com/ Zum Thema Frankreich und der Zulassung und dem Kauf als wie auch dem Fahren damit in Deutschland habe ich neulich folgendesherausgefunden: 1.) Die Fahrzeug Papiere in Frankreich heißen: Certificat d’immatriculationhttp://plaque.free.fr/jpgs/certificat_provis_pre1928.jpgund dieses Certificat d’immatriculation ist der Fahrzeugschein als wie auch der Fahrzeugbrief ZUSAMMEN!Es gibt somit keinen einzellnen Fahrzeugbrief und auch keinen einzellnen Fahrzeugschein. 2.) Die Fahrzeug Autokennzeichen werden in Frankreich EINMALIG ausgegeben, und zwar ab Tag der Erstzulassung,und verbleiben beim Fahrzeug bis zur Verschrottung....Eine Abmeldung braucht nie bei der Behörde erfolgen, so sind z.B. auch "Heute" noch mehr als 150 Millionen Fahrzeuge in Frankreich (an-)gemeldet,von denen viele schon verschrottet sind. 3.) In Frankreich braucht keine KFZ Steuer bezahlt zu werden(gleiches gilt außerdem auch in Polen) 4.) Man braucht nur Versicherung (kaufen) 5.) Bei einem Autokauf in Frankreich, und das gilt auch für Deutsche, erhält man IMMER die Kennzeichen(diese sind am Auto nicht angeschraubt wie in Deutschland, sondern Angenietet!!!)und die Fahrzeug Papiere Certificat d’immatriculation ausgehändigt, und kann quasi im Prinzip sofort "losfahren"Empfohlen wird wohl aber der Abschluß einer Versicherung, welche es in Frankreich auch bis zu einer Geltigkeitsdauerbis 4 Wochen zu kaufen gibt. 6.) Eine "Folge Versicherung" kann man dann in Polen für jedes Fahrzeug abschließen, siehe auch hierhttp://autoanmeldung-ausland.blogspot.com/wie das geht! 7.) Man darf dann sogar mit dem Auto -solange es versichert ist-legal in Deutschland damit rumfahren In Polen habe ich garantiert hunderte von Autos mit französischen Kennzeichen gesehen, teils beim Händler auf dem Parkplatz,teils munter fahrend auf der Strasse. Grüße... Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted March 25, 2009 Report Share Posted March 25, 2009 7.) Man darf dann sogar mit dem Auto -solange es versichert ist-legal in Deutschland damit rumfahren :whistlin Aber nur wenn du deinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hast.Wenn die Möhre fast das ganze Jahr in Deutschland bewegt wird muß es hier angemeldet werden.Auslandszulassungen sind nur so lange billig bis es die behörden merken. Quote Link to post Share on other sites
JBDS71 0 Posted March 26, 2009 Report Share Posted March 26, 2009 7.) Man darf dann sogar mit dem Auto -solange es versichert ist-legal in Deutschland damit rumfahren :whistlin Aber nur wenn du deinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hast.Wenn die Möhre fast das ganze Jahr in Deutschland bewegt wird muß es hier angemeldet werden.Auslandszulassungen sind nur so lange billig bis es die behörden merken. was bei mir -ehrlich gesagt- nur schwer nachvollziehbar ist... die Deutschen Behörden , d.h. die Polizei versuchte schon mehrfach, mir einen Deutschen Führerschein aufzuquatschen,bzw. wollten, dass ich meinen Nichtdeutschen Führerschein in einen Deutschen FS umtausche... Da kommen dann höchstens Äußerungen wie.....: Nehmen Sie mal wieder Ihr ganzes Papier Durcheinander mit, und gute Fahrt. Gemeldet bin ich in Deutschland und dann auch mal wieder nicht, also somit der Lebensmittelpunkt schwer nachzuvollziehen. Außerdem war ich tatsaechlich un nachweisbar über viele Jahre im Ausland... Quote Link to post Share on other sites
JBDS71 0 Posted March 26, 2009 Report Share Posted March 26, 2009 7.) Man darf dann sogar mit dem Auto -solange es versichert ist-legal in Deutschland damit rumfahren :whistlin Aber nur wenn du deinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hast.Wenn die Möhre fast das ganze Jahr in Deutschland bewegt wird muß es hier angemeldet werden.Auslandszulassungen sind nur so lange billig bis es die behörden merken. was bei mir -ehrlich gesagt- nur schwer nachvollziehbar ist... die Deutschen Behörden , d.h. die Polizei versuchte schon mehrfach, mir einen Deutschen Führerschein aufzuquatschen,bzw. wollten, dass ich meinen Nichtdeutschen Führerschein in einen Deutschen FS umtausche... Da kommen dann höchstens Äußerungen wie.....: Nehmen Sie mal wieder Ihr ganzes Papier Durcheinander mit, und gute Fahrt. Gemeldet bin ich in Deutschland und dann auch mal wieder nicht, also somit der Lebensmittelpunkt schwer nachzuvollziehen. Außerdem war ich tatsaechlich un nachweisbar über viele Jahre im Ausland... Quote Link to post Share on other sites
stuka9 7 Posted March 26, 2009 Report Share Posted March 26, 2009 So billig ist diese polnische Versicherung mit 360€ im Jahr nun auch wieder nicht. Ich zahle für meinen Mondeo 260€ für Haftpflicht & Teilkasko. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted March 26, 2009 Report Share Posted March 26, 2009 die Deutschen Behörden , d.h. die Polizei versuchte schon mehrfach, mir einen Deutschen Führerschein aufzuquatschen,bzw. wollten, dass ich meinen Nichtdeutschen Führerschein in einen Deutschen FS umtausche...Das hat den Grund darin, das seit geraumer Zeit ein Umtausch nicht mehr erforderlich ist. Quote Link to post Share on other sites
calectra 11 Posted March 26, 2009 Report Share Posted March 26, 2009 5.) Bei einem Autokauf in Frankreich, und das gilt auch für Deutsche, erhält man IMMER die Kennzeichen(diese sind am Auto nicht angeschraubt wie in Deutschland, sondern Angenietet!!!)und die Fahrzeug Papiere Certificat d’immatriculation ausgehändigt, und kann quasi im Prinzip sofort "losfahren"Servus, auf wen laufen denn dann die Papiere? Wer bekommt die Tickets? MfG Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted March 26, 2009 Report Share Posted March 26, 2009 Aber nur wenn du deinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hast.Wenn die Möhre fast das ganze Jahr in Deutschland bewegt wird muß es hier angemeldet werden.Auslandszulassungen sind nur so lange billig bis es die behörden merken. Das ist nicht ganz richtig. Ausländische Firmenwagen brauchen unter gewissen Umständen nicht in dem Land angemeldet sein, in dem sie hauptsächlich verkehren. Ich fahre in Frankreich seit deutlich über einem Jahr ganz legal mit einem deutschen Kennzeichen. Umgekehrt ginge das auch. Quote Link to post Share on other sites
JBDS71 0 Posted March 26, 2009 Report Share Posted March 26, 2009 7.) Man darf dann sogar mit dem Auto -solange es versichert ist-legal in Deutschland damit rumfahren :whistlin Aber nur wenn du deinen Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland hast.Wenn die Möhre fast das ganze Jahr in Deutschland bewegt wird muß es hier angemeldet werden.Auslandszulassungen sind nur so lange billig bis es die behörden merken. Die gehen immer danach, wo man gemeldet ist zum einen, und zum anderen kann man ja auch gerade zu Besuch sein solange die Karre versichert ist, interessiert das kaum jemanden... die Deutschen Behörden , d.h. die Polizei versuchte schon mehrfach, mir einen Deutschen Führerschein aufzuquatschen,bzw. wollten, dass ich meinen Nichtdeutschen Führerschein in einen Deutschen FS umtausche...Das hat den Grund darin, das seit geraumer Zeit ein Umtausch nicht mehr erforderlich ist. Das stimmt allerdings, bloß manche Cops wissen das immer noch nicht Quote Link to post Share on other sites
JBDS71 0 Posted March 27, 2009 Report Share Posted March 27, 2009 5.) Bei einem Autokauf in Frankreich, und das gilt auch für Deutsche, erhält man IMMER die Kennzeichen(diese sind am Auto nicht angeschraubt wie in Deutschland, sondern Angenietet!!!)und die Fahrzeug Papiere Certificat d’immatriculation ausgehändigt, und kann quasi im Prinzip sofort "losfahren"Servus, auf wen laufen denn dann die Papiere? Wer bekommt die Tickets? MfG Na auf Louis Leblanc z.B.....oder Alphonse Du Pont Die Tickets ...naja, die verschwinden dann wohl in der "File 13" wie der Americaner es nennen würde.... oder Im Nirwana, weils so exotisch klingt oder zu Deutsch im schönen Rundordner Ich denke, der Beamte der Behörde , dem wirds wohl nicht gefallen So billig ist diese polnische Versicherung mit 360€ im Jahr nun auch wieder nicht. Ich zahle für meinen Mondeo 260€ für Haftpflicht & Teilkasko. Nunja, FRAGE: auf wieviel % fährst Du?40 % oder 35 % oder 45 % ....so ähnlich in dieser Größenordnung sprechen wir, denke ich die polnische Versicherung läuft auf 100 %,und dann rechne mal Deine Versicherung auf 100 % und dann vergleiche... Wenn jemand in Polen bei 40 % Rabatt angelangt ist, so zahlt er ca. € 50 pro Jahr an Prämie und zu Deinen € 260 Versicherung mußt Du noch die Steuern dazurechnenm, die wiederum in Polen wegfallen! Grüße.. Quote Link to post Share on other sites
pLum 0 Posted May 10, 2009 Report Share Posted May 10, 2009 Hallo,jetzt habe ich auch eine exotische Frage:Ich habe längere Zeit in Frankreich gelebt und auch dort ein zugelassenes Auto.Jetzt wohne ich wieder in Deutschland und fahre mit frz. Kennzeichen hier rum. Mein Auto wird Probleme beim deutschen TÜV bekommen! Deswegen möchte ich es gerne in Frankreich angemeldet lassen. Versichert ist es auch in Frankreich!Ist das rechtlich überhaupt möglich? Kennt sich jemand mit diesem Fall aus? Braucht man einen festen Wohnsitz im Ausland? Bei der Anmeldung des Autos in Frankreich musste ich einen Wohnsitz angeben.Hat jmd vielleicht schonmal wo sowas gehört? Quote Link to post Share on other sites
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