Guest Danny Posted April 15, 2006 Report Share Posted April 15, 2006 Ich habe heute mal ein tolles Ostergeschenk bekommen:vor genau einem Monat hätte ich zwischen 13:25 und 13:40 uhr in der Lippoldstraße geparkt, obwohl dort ein eingeschränktes Haltverbot ist. Vor der Sparkasse... Ich fahre sonst nie in die Lippoldstraße, aber an dem Tag waren wir auf dem Weg zum Chinesen - ich erinnere mich genau. Da brauchte ich halt noch schnell etwas Kohle. Laut Auszug war ich 13:28 Uhr am Automaten... Es wäre mir neu, dass ich solange brauche um 30€ abzuheben. Es waren nichtmal 3 Minuten inkl. Aus- und Einsteigen. Aber selbst wenn: Ich hatte noch einen Beifahrer im Auto sitzen... vermutlich habe ich deshalb auch kein Knöllchen an die Scheibe bekommen. Gilt ein KFZ mit Beifahrer drin als "geparkt"? Der Verstoß wurde durch unseren "Innenstadt-Kob" (kräftige alte Frau im Opel Corsa) "aufgenommen". wie gesagt, ohne Knöllchen. Bzw. hätte sie es ja meinem Beifahrer sagen können, der wäre sofort weggefahren. Lohnt sich wegen den 15€ ein Einspruch? Oder zahle ich zum Schluss mehr und mach mich bei der guten Dame auch noch unbeliebt?? Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted April 15, 2006 Report Share Posted April 15, 2006 Wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Du hast offensichtlich Dein Fahrzeug verlassen, damit hast Du geparkt. Ob Dein Beifahrer fahrtüchtig war, kann man nicht erkennen. Quote Link to post Share on other sites
Octavian79 0 Posted April 15, 2006 Report Share Posted April 15, 2006 Hmm, sollte der Beifahrer im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und du nicht länger als die besagten 3 Minuten gehalten haben, sehe ich hier kein Verstoss, da der Beifahrer jederzeit auf das Fahrzeug hätte einwirken können. Quote Link to post Share on other sites
MrMurphy 4 Posted April 15, 2006 Report Share Posted April 15, 2006 Hallo, Hmm, sollte der Beifahrer im besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und du nicht länger als die besagten 3 Minuten gehalten haben, sehe ich hier kein Verstoss, da der Beifahrer jederzeit auf das Fahrzeug hätte einwirken können.Na ja, dazu benötigt der Beifahrer auch einen Zündschlüssel. Außerdem wird ihm ja wohl folgendes vorgeworfen: hätte ich zwischen 13:25 und 13:40 uhr Da spielt es keine Rolle, ob jemand im Auto war oder nicht. Gruß MrMurphy Quote Link to post Share on other sites
Octavian79 0 Posted April 15, 2006 Report Share Posted April 15, 2006 Deswegen sagte ich ja : und du nicht länger als die besagten 3 Minuten gehalten haben Quote Link to post Share on other sites
SisterAgent 0 Posted April 16, 2006 Report Share Posted April 16, 2006 Ob ein Beifahrer im Fahrzeug sitzt spielt keine Rolle. Der Fahrzeugführer hat das Auto im eingeschränkten Halteverbot abgestellt. Wenn das Auto nun länger wie 3 Minuten ohne Ladetätigkeit im eingeschränkten steht, dann ist die Ordnungswidrigkeit des parkens im Z. 286 erfüllt.Es wäre lediglich eine Nettigkeit der Person, die die Ordnungswidrigkeit ahnden will/muss, den Beifahrer anzusprechen und ihn zu bitten wegzufahren, wenn es ihm möglich ist. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted April 17, 2006 Report Share Posted April 17, 2006 @SisterAgent,das hast du falsch verstanden: Danny saß auf dem Beifahrersit und sein Kumpel hat Geld gehiolt, das innerhalb von 3 Minuten. Oder darf ich in meinem fahrzeug nicht auf dem Beifahrersitz hocken? dete Quote Link to post Share on other sites
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