Guest Guest Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 Hallo, Ich wohne ziemlich abgelegen und in einer Gegend mit sehr viel Wald und zahllosen Waldwegen/Feldwegen, die sich teilweise besser fahren lassen als die mit Löchern übersähten Gebilde die sich Straße schimpfen.Nun meine eigentliche Frage: Darf ich Feldwege und Waldwege befahren (PKW), wenn mich kein Schild wie "Durchfahrt verboten", "Privatweg" oder "Frei für Forstwirtschaft" daran hindern, also Feldwege/Waldwege die an ihrem Anfang und Ende keinerlei Beschilderung aufweisen. Darf man sie zu jeder Tageszeit (also auch nachts) befahren, überhaupt nicht oder nur eingeschränkt. Ich habe keine Ahnung wie es mit der Rechtslage aussieht, da ich weder ind er STVO noch sonstwo Hinweise darauf gefunde habe und auch nicht genau wusste nach was ich suchen sollte. Falls es nicht gestattet ist diese Wege zu befahren, was blüht einem wenn man es doch tut und mal rein angenommen der Polizei in die Hände fällt, gibt das nur ein kleines Ordnungsgeld, oder wie sieht das aus.Wie gesagt ich spreche nur von Wegen OHNE Beschilderung, aber mich würde es irgendwie auch Interessieren, was das Befahren eines für PKW's gesperrten Waldweges für Strafen nach sich zieht.. nur aus Interesse Thanks. Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, also keine Schilder stehen, dann darfst du auch darauf fahren. Mir fällt auch keine Vorschrift ein, die das verbietet.Vorsichtig wäre ich höchstens bei erkennbaren Privatwegen. Und vorsicht - die Feldwege nicht unbedingt als Promilleweg benutzen, die sind bekannt und beliebt bei Polizeiens Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 Nein, entweder fahre oder trinke ich -> dabei bin ich überaus konsequent. Es ist halt einfach spassig mit ein paar Leuten nachts durch den Wald zu fahren, ohne zu wissen wohin man fährt und wo man rauskommt - ein bisschen Blair Witch Project Feeling kann nie schaden Bei usn gibt es sooo viele Wege, manchmal Kreuzungen mit 5 Abzweigungen, es ist wirklich jedes mal ein kleines Abenteuer ... jaja manche Leute werden nie Erwachsen Also wie du sagst, wenn kein Schild da steht darf ich zu jeder Tageszeit da durchfahren, solange es ein erkennbarer Weg ist? (Fahren nicht rasen wohlgemerkt, dem Wald mit seinen Tieren und Pflanzen und dem Auto zuliebe) Was würde einem für eine Strafe blühen wenn es sich um einen Privatweg(Forstweg handeln würde? Quote Link to post Share on other sites
Guest Briefmarke Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 Also Ich hab für das befahren eines Weges "Frei für Radfahrer und Landw. Verkehr" eine Verwarnung von 15 Euro bekommen. Jedoch hat mich ein Nachbar angezeigt und nicht die Poizei. Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 naja 15 Euro Verwarnungsgeld ist ja nicht die Welt, wenn 5 Leute im Auo waren - zahlt jeder 3 Euro und nächstes mal ist man halt mal ein Burger weniger bei McDonalds Verwarnungsgelder beeinflussen ja nicht die Probezeit. Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 jaja manche Leute werden nie Erwachsen Ja! Da zähl ich mich auch dazu Und ich hab kein schlechtes Gewissen deshalb Im Dienst muss ich oft genug erwachsen sein, dann darf man privat auch mal ein bisserl Kind sein Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 also nochmal zur Sicherhheit, wenn da keine Schilder wie Privatweg, Natur-/Wasserschutzgebiet, Forstweg o.ä. gibt darf man laut StVO durchfahren, solange man (versteht sich ja von selbst) auf den Wegen bleibt. Ich habe nirgends in der StVO einen Verweis auf die Nutzung von Wald- und Feldwegen gefunden, also können die es ja schlecht verbieten wenn es kein Gesetz gibt. Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 also nochmal zur Sicherhheit, wenn da keine Schilder wie Privatweg, Natur-/Wasserschutzgebiet, Forstweg o.ä. gibt darf man laut StVO durchfahrenIch bin mir bei Waldwegen nicht ganz sicher. Üblicherweise steht dort auch so ein rechteckiges Schild mit grünen Rahmen drumrum, in dem die Fahrzeuge aufgeführt sind, die nicht reinfahren dürfen.Da müsste man mal in den Waldgesetzen nachschlagen (die sind Landesrecht und daher in jedem Bundesland anders).Ich mein nämlich das man da auch ohne Schild nicht reinfahren darf. Aber ich schau mal was ich im Netz finde.... Die StVO ist halt nicht das einzigst ausschlaggebende Gesetz. Es gibt ja auch noch Naturschutzgesetze und so Zeugs. Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 Mein Gefühl hat mich nicht betrogen. In § 37 Waldgesetz Baden-Württemberg steht im Absatz 4 drinn, dass man ohne besondere Befugnis den Wald nicht mit einem Kfz befahren darf, bzw. dieses dort abstellt. Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten. Frag mich aber bloß nicht, was das kostet. Punkte gibts auf jeden Fall keine, weil nicht nach StVR Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted June 22, 2003 Report Share Posted June 22, 2003 danke! ich wohne zwar in Hessen, aber da wird die Sache wohl nicht anders aussehen.. Quote Link to post Share on other sites
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