Guest Thomas987 Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 Hallo! Als meine Familie und ich heute abend in der Stadt unterwegs waren, parkten wir in einer mir ansonst unbekannten Straße. Aus Platzmangel auf dem Gehweg. Als wir zum Wagen zurückkamen war da ein Strafzettel dran. Was ich ja hier schon im Forum dazu gefunden habe ist, dass man da wohl besser zahlen soll obwohl dort noch Platz genug war. Nun ist uns aber folgendes aufgefallen: Auf dem Strafzettel wurde sowohl das Datum nicht eingetragen, als auch kein Verstoß mit einem Häkchen gekennzeichnet. Meiner Meinung nach sind das doch eindeutige Formfehler, denn wenn der Strafbefehl kommt, kann ich doch eine Kopie des Zettels an die Behörde schicken und sagen, dass ich ja gar nicht weiß wann und wofür ich belangt wurde. Wie seht Ihr das? Gruß aus der Hauptstadt Quote Link to post Share on other sites
docchemistry 0 Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 Das ein Zettel an Deinem Auto hing ist vollkommen egal, was draufsteht, oder nicht draufsteht ist auch völlig belanglos. Denn das die Polizei Dir ein Knöllchen unter den Scheibenwischer legt ist sozusagen Service. Dies ist nur eine Erinnerung, daß Du verkehrswidrig geparkt hast. Denn wenn Dir mal einer den Zettel abreißt, ist doch auch der Polizei egal, ob Du ihn gesehen hattest oder nicht. Fakt ist, Falschparken - Erwischtwerden - Bezahlen. Quote Link to post Share on other sites
docchemistry 0 Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 P.S. Es sind doch auch nur 10-15 EURO. Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 21, 2003 Report Share Posted June 21, 2003 Welcher Verstoß wird dir denn genau vorgeworfen? Weisst du dies oder müsstest du nachfragen bzw. warten bis die schriftliche Verwarnung / Anhörungsbogen kommt? Wie schon gesagt wurde, ist der Zettel am Pkw eine nette Erinnerung, damit man schon informiert ist, dass demnächst Post in Haus flattert. Der Zettel kann wegfliegen, von jemanden aus Neugier mitgenommen werden oder z.B. durch Regen unleserlich werden. Entscheidend ist das, was schriftlich per Post nach Hause kommt. Bei uns werden von den städtischen Politessen nur Zettel angebracht, auf denen steht das Kfz.-Kennzeichen und dass man eine Ordnungswidrigkeit begangen hat und demnächst per Post informiert wird. Sonst nichts. Also am besten die Verwarnung bezahlen und beim nächsten Mal etwas günstiger parken. Quote Link to post Share on other sites
TMX 15 Posted June 23, 2003 Report Share Posted June 23, 2003 Etwas anderes ist es, wenn der Zettel einen falschen Tatbestand enthält. Wurde selbst mal zu 30 DM verdonnert, weil ich angeblich den TÜV-Termin überzogen hatte (damals noch 3-Monatsregelung). Das war aber nachweislich nicht der Fall und ich hatte erfolgreich Einspruch eingelegt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Cantaloop Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Bei mir ist folgendes Problem:Ich habe für Parken ohne Parkscheibe an einem Sonntag einen Verwarnungsbescheid an die Scheibe bekommen inklusive Überweisungsträger ohne spätere Post. Auf diesem Verwarnungsbescheid war nun das Datum falsch, nämlich das Datum von einem Monat zuvor. Ich habe Widerspruch eingelegt, darauf wurde mir einer mit richtigem Datum zugesandt. Ist dieser nun rechtsgültig oder kann ich das ablehnen? Gruß Tobias Quote Link to post Share on other sites
Samos 0 Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Da haben die Dich echt verarscht! Ich würde sagen, dass der erste Bescheid gegenstandslos geworden ist, weil sie dir einen neuen zugeschickt haben. Sind die Aktenzeichen gleich ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Cantaloop Posted June 26, 2003 Report Share Posted June 26, 2003 Die Aktenzeichen sind gleich. Aber ich bin der Ansicht, dass die mir nicht einfach einen neuen mit richtigem Datum zuschicken können. Die haben einen Fehler gemacht und damit ist alles ungültig. Ich brauche jetzt nur irgendwas zum Zitieren, damit denen klar wird, dass es so nicht läuft, und die merken, dass ich das auch per Gesetz nachweisen kann, dass der Bescheid ungültig ist. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted June 27, 2003 Report Share Posted June 27, 2003 Bei mir ist folgendes Problem:Ich habe für Parken ohne Parkscheibe an einem Sonntag einen Verwarnungsbescheid an die Scheibe bekommen inklusive Überweisungsträger ohne spätere Post. Warum reagierst Du überhaupt auf den Wisch an der Scheibe. Der ist - wie schon mehrfach gesagt wurde - überhaupt nicht relevant, sondern nur eine nette Information mit der Hoffnung, daß einer gleich überweist. Wenn keine Post kommt, ist die Sache für Dich erledigt. So hast Du leider ja selbst geradezu darum "gebettelt", bestraft zu werden. Quote Link to post Share on other sites
bluefox 0 Posted June 28, 2003 Report Share Posted June 28, 2003 Warum reagierst Du überhaupt auf den Wisch an der Scheibe. Der ist - wie schon mehrfach gesagt wurde - überhaupt nicht relevant, sondern nur eine nette Information mit der Hoffnung, daß einer gleich überweist. Wenn keine Post kommt, ist die Sache für Dich erledigt. So hast Du leider ja selbst geradezu darum "gebettelt", bestraft zu werden.Wurde mal wegen Parken ohne Parkschein erwischt, und der Überweisungsauftrag hing auch direkt mit an der Scheibe. Hab die 5 € dann eben sofort gezahlt. Heißt das wenn ich diese nicht bezaht hätte, wäre irgendwann noch etwas per Post gekommen mit nochmal diesen 5 €, oder wären da dann schon irgendwelche Zusatzgebühren dabei, weil ich den ersten nicht gezahlt habe? Quote Link to post Share on other sites
Cop 0 Posted June 28, 2003 Report Share Posted June 28, 2003 Wenn du schon einen Überweisungsträger am Pkw hast und diesen nicht bezahlst, wird, so weit ich es kenne, eigentlich eine schriftliche Verwarnung zugeschickt, mit der Bitte, den Betrag über beiliegendes Überweisungsformular zu begleichen. Hierbei entstehen eigentlich noch keine höheren Kosten. Der Zettel am Pkw, kann ja durchaus von neugierigen Personen entfernt worden sein. Der "Parksünder" wäre aber bereit gewesen, für den Parkverstoß zu zahlen. Das Verschulden, des Nichtbezahlens, liegt jedoch nicht beim Fzg.-Halter, denn er wusste ja nichts von dem Zettel. Quote Link to post Share on other sites
Guest rr4711 Posted June 29, 2003 Report Share Posted June 29, 2003 Sind 'nur' 15 Euro aber trotzdem:Bei dem Knöllchen das das Tiefbauamt zwischen Lenker und Halterung meines Motorrades stopfte lautet der Tatbestand: 112142, augenscheinlich ein Zahlendreher.Da dieser Tatbestand nicht definiert ist, wird dadurch die Verwarnung nichtig ?? Quote Link to post Share on other sites
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