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Probezeit Auch Schon Bei Rollerführerschein?


Guest Julchen

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Guest Julchen

Hallöchen,

 

müsste mal wissen ob die Probezeit auch schon auf den Rollerführerschein angerechnet wird?

Bin jetzt kur vor ender der"Probezeit" mim Auto geblitzt worden, und soll an einem Aufbauseminar teilnehmen.

 

Wenn jetzt aber mein Rollerführerschein schon auf die Porbezeit angerechnet werden würde, käm ich da nochmal drum rum.

 

Hoffe da weiß wer bescheid und kann mir das sagen.

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(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

 

Guck auf deinem Kartenführerschein auf der Rückseite in die Spalte mit den Daten. Das älteste Datum ist der Beginn deiner Probezeit.

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Dann wüsst ich mal gerne für was die berühmte Klasse M ist und welches Symbol die Klasse M auf dem Kartenführerschein hat. Sicherlich kein Fahrrad.

 

Fahrzeuge bis 50ccm Hubraum und Vmaxmax=45 km/h darf man mit Klasse M fahren. Ein typischer billiger Roller eben.

 

 

@fritz the cat: Schau mal was ich oben geschrieben habe:

 

Für die Klassen M, L, T und S gibt es keine Probezeit.

 

Damit meinte ich den jeweiligen Führerschein und kein Fahrzeugmodell. Obwohl, ne S-Klasse wäre natürlich auch schön.

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Die Klasse M steht für Mokick.

 

Ganz allgemein finde ich es eine Frechheit, das man damit Motorroller fahren darf. Den sollte man nur auf Krankenschein fahren dürfen, denn mir müßte schon was fehlen, ehe ich mich auf so ein rollendes Urinal setze.

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Die Klasse M steht für Mokick.

 

Ganz allgemein finde ich es eine Frechheit, das man damit Motorroller fahren darf. Den sollte man nur auf Krankenschein fahren dürfen, denn mir müßte schon was fehlen, ehe ich mich auf so ein rollendes Urinal setze.

Wieso?

 

Die Plastikkisten knacken doch immer so schön :D

 

beim drüberfahren :(

 

Mfg, Mark

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Bill,ich habe den Beitrag von dagegen gemwint.Der Beginn der Probezeit hängt ja nicht am gefahrenen Fahrzeug sondern ausschliesslich am Führerschein.Eine 125er kann ich auch ohne Schein fahren,deswegen läuft aber nicht die Probezeit.Ich kann aber auch mit dem A1 ein Mofa fahren,aber dann läuft die Probezeit. :D Bübchen oder Mädel braucht gar nicht zu fahren und die Probezeit läuft immer noch ab.

 

Fahrzeuge bis 50ccm Hubraum und Vmaxmax=45 km/h darf man mit Klasse M fahren. Ein typischer billiger Roller eben.

Mit M darf man auch anderes fahren als die rollenden DIXI-Klos,zb die Spielzeugausführungen der Motorräder oder soga Traktoren.

Nur weil 90% lieber auf auf einem Roller rumeiern hat das Teil keinen eigenen Schein. :( Wie kann man sich so ein Gerät antun.

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Hast ja Recht,früher waren die Ackerferarris eben noch im Mopedschein miteingeschlossen.Aber hier mal die Definition des M laut KBA

zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

(Moped, Mokick)bis 50 ccm, bis 45  km/h

:kopfschuettel: Man darf damit keine Roller fahren,die werden nicht erwähnt.Spass beiseite.

Für alle Fragen der Führerscheinklassen hilft zur Not das KBA.zum Scheinchen

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Richtig, mit der M darf man keine Traktoren Fahren, aber die L ist in der M enthalten, also darf man es indirekt doch.

 

PS: Wenn schon M, dann doch bitte mit Stil, also einem Fahrzeug des VEB Fahrzeug- und Jagdwaffenwerk Simson Suhl, Bj < 88. (Keine Plastikschüssel, keine rollende Litfaßsäule, echter stahl für echte Kerle! :kopfschuettel: )

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  • 1 year later...

Hallo !

Also nun mal zur Allgemeinen Aufklärung !

 

Die Klasse M ist für 50 cm3 Fahrzeuge nicht nur für Zweiräder ! Wenn man nen Traktor hat mit 50 cm3 dann darfste den auch fahren ! Doch bekommt man den Nicht *lol*

 

So nun zur Probezeit !

 

Für eine Mofa also bis 25cm3 gibt es keine Klasse und keinen Führerschein ! Sowas Nennt sich Prüfbescheinigung !

Für diese gibt es KEINE Probezeit ! Für Klasse M also Roller gibt es eine Probezeit und zwar genau wie beim Auto auch 2 Jahre !

 

Also lasst Euch NIX erzählen und fragt nicht in Foren nach so einem Thema sondern geht ganz Einfach mal in ein oder mehreren Fahrschulen und fragt nach ! Also wer sich wundert das er ne Führerschein Sperre bekommt weil er mit seinem FUFFI sich nicht ganz Verkehrsgerecht verhalten hat der weis nun WARUM !!

 

Ich finde es immer wieder Erstaunlich wie WENIGE wissen das sie eine Probezeit haben auf einem Roller !

 

Ach noch was ! Die Probezeit gilt Natürlich nur für Erstausstellung des Scheines !!!! Nicht jedoch z.b wenn ein Autofahrer einen Führerschein seit 2 , 3 Jahren hat der hat Natürlich keine Probezeit mehr wenn er eonen Motorrad FS macht ;-) !

 

Alos ich bin selber Rollerfahrer und wer meint das sowas ein Fahrendes Klo ist ??? hmmm der soll mal mit zu einem Rollertreffen kommen ! *fg*

 

Also bis zum nächsten Thema gruss Peddy !

 

PS: Jegliche Art von doofen Sprüchen und Beleidigungen könnt Ihr Euch sparen dies ist ein Forum und kein Meckerboard *lol*

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Für Klasse M also Roller gibt es eine Probezeit und zwar genau wie beim Auto auch 2 Jahre !

 

Also lasst Euch NIX erzählen und fragt nicht in Foren nach so einem Thema sondern geht ganz Einfach mal in ein oder mehreren Fahrschulen und fragt nach !

Nun, ich würde auch nicht unbedingt in einer Fahrschule nachfragen, denn möglicherweise bekommt man da die Antwort, die du hier gegeben hast, und die ist falsch.

 

Wenn man es genau wissen will, dann schaut man am besten in die Fahrerlaubnisverordnung, denn dann findet man auch den

 

§ 32 FeV

Ausnahmen von der Probezeit

 

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit nach § 2a des Straßenverkehrsgesetzes sind Fahrerlaubnisse der Klassen M, S, L und T. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen M, S, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, auf Probe zu erteilen.

 

Also wer sich wundert das er ne Führerschein Sperre bekommt weil er mit seinem FUFFI sich nicht ganz Verkehrsgerecht verhalten hat der weis nun WARUM !!
Was hat denn eine Führerscheinsperre mit der Probezeit zu tun?

 

Gruß

Goose

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Wenn man nen Traktor hat mit 50 cm3 dann darfste den auch fahren !
Die wenigsten Traktoren dürften zweirädrig sein sein. §§ 6 FeV
Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Und L ist in M nicht enthalten. :nick: Die Berechtigungen findest du in §§ 6 Abs 3 FeV.
Für Klasse M also Roller gibt es eine Probezeit und zwar genau wie beim Auto auch 2 Jahre !
Nur wenn man bereits eine andere Klasse wie z.B. B oder A1 besitzt bei der die PZ beginnt. Ansonsten siehe Goose.
Ich finde es immer wieder Erstaunlich wie WENIGE wissen das sie eine Probezeit haben auf einem Roller !
Und ich wieviele posten obwohl sie kein Plan haben.

 

mfg

brightstar

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